Journal of International Mobility Moving for education, training and research
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- Kilian Vogt
- vor 7 Jahren
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1 Journal of International Mobility Moving for education, training and research Aufruf zur Einsendung von Beiträgen Nr. 4 Mobilität und Kompetenzen: Bestätigung und Anerkennung Einsendung der Vorschläge bis zum 1. April 2016 Kontakt: revue@agence-erasmus.fr Agence Erasmus+ France / Education Formation 24-25, quai des Chartrons Bordeaux cedex Tel.: contact@agence-erasmus.fr
2 Themenbeschreibung Die Agentur Erasmus + France / Education et Formation ist für das europäische Studien- und Bildungsprogramm Erasmus+ in Frankreich zuständig. Ihre interdisziplinäre Wissenschaftszeitschrift, das Journal of International Mobility, vereint Beiträge zu allen Dimensionen internationaler Mobilität im Rahmen von Studium und Ausbildung in Europa und in der Welt. Die Publikation setzt sich vor allem zum Ziel, die Bedingungen und die Bedeutung von Mobilität verstehen zu helfen, um die Überlegungen der Forschenden und die Beschlüsse der politischen Entscheidungsträger, die sie unterstützen sollen, mit Fakten und Ideen zu versorgen. Deshalb startet die Agentur einen Aufruf zur Einsendung von Beiträgen für diese vierte Ausgabe, die sich mit folgendem Themenschwerpunkt beschäftigt: Mobilität und Kompetenzen: Bestätigung und Anerkennung Die Vervielfachung der internationalen Mobilität mit dem Ziel, Kompetenzen zu erwerben, setzt Verfahren voraus, um diese im Ausland erworbenen Kompetenzen zu bestätigen und anzuerkennen. Um die Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsmobilität zu fördern und um ihre Qualität zu steigern, ist die Etablierung nationaler und supranationaler Rahmenbedingungen erforderlich. Im europäischen Hochschulbereich haben das Lissabonner Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen (1997) und der Bologna- Prozess (1999) sowie der Kopenhagen-Prozess für den Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung (2002) die Bildung eines gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsraums initiiert. Diesen strategischen Entscheidungen folgten konkrete Aktionen hinsichtlich der benötigten Instrumente: Einrichtung eines dreistufigen Studienzyklus Bachelor-Master-Doktor (BMD) und Einführung des Credit-Systems ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System), Schaffung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) im Jahr 2008, um auf europäischer Ebene das Verständnis und die Vergleichbarkeit von Bildungsabschlüssen in Bezug zu dieser gemeinsamen Basis zu vereinfachen, die Einführung des Kompetenzscheins Europass sowie schließlich die Schaffung des Systems ECVET (European Credit System for Vocational Education and Training). Das Netzwerk ENIC NARIC hilft bei der Decodierung von Bildungsgängen im Ausland und informiert insbesondere über das Anerkennungsverfahren für Abschlüsse, für die es auch selbst Anerkennungsurkunden ausstellt. Die angestrebte Qualität wiederum wird durch europäische Referenzrahmen (ESG 1, EQAVET 2 ) und ein Netz an nationalen Agenturen zur Qualitätssicherung garantiert. Der Hochschulbereich führte als erster Bildungssektor einen gemeinsamen Bildungsraum ein. Über Europa hinaus bilden sich durch die Angleichung nationaler Rahmenbedingungen zur Anerkennung von Abschlüssen sogar interkontinentale Kooperationen: beispielsweise zwischen Irland und Neuseeland, das Projekt CEC (im Jahr 2014 begannen Gespräche zwischen Europa, Australien, Neuseeland und Hongkong) oder auch die Einführung regionaler Rahmenbedingungen für die Zertifizierung wie im asiatisch-pazifischen Raum (ASEAN 3 ). 4 Das Erasmus-Programm hat seit seiner Gründung die Notwendigkeit der Anerkennung von Bildungsaufenthalten erkannt und Instrumente eingeführt, die den Transfer von Lernergebnissen erleichtern. So entstand im Jahr 1987 das Credit-System ECTS, das sich weiterentwickelte und insbesondere mit dem Bologna-Prozess an Bedeutung gewann. Die dreistufige Studienstruktur erleichterte dann die Mobilität der Studierenden und erlaubte es den Hochschulen, vergleichbare Studiengänge einzurichten. In der Praxis forderten diese Neuerungen von den Lehrenden, ihre Studienangebote nach Lerneinheiten neu zu strukturieren. Die Mobilität selbst konnte sich je 1 European Standard and Guidelines for Quality Assurance (Europäische Standards und Leitlinien für Qualitätssicherung) 2 Quality Assurance in Vocational Education and Training (Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung) 3 Association of Southeast Asian Nations (Verband Südostasiatischer Nationen) 4 CEDEFOP. Qualifikationsrahmen gewinnen an Einfluss, doch Hindernisse bleiben bestehen. Kurzbericht, November 2014, Nr. 1
3 nach ihrem Bildungsziel auf die Unterteilung der Studiengänge in Lerneinheiten stützen. Um einen Auslandsaufenthalt zu bestätigen und anzuerkennen, müssen die Referenzrahmen vergleichbar sein, damit die in einem ausländischen Bildungssystem erworbenen Kompetenzen bei der Rückkehr des Studierenden anerkannt werden können. Die vierte Ausgabe der Zeitschrift Journal of International Mobility interessiert sich besonders für die Anerkennung und Bestätigung von im Rahmen internationaler Mobilität erworbenen Kompetenzen, und dies in allen Bereichen der Bildung und Ausbildung, unabhängig davon, ob diese Kompetenzen in einem formellen, informellen oder nicht formellen Rahmen erworben wurden. Erwartet werden insbesondere Beiträge, die sich mit nachfolgend aufgeführten Themenbereichen beschäftigen. 1- Die Anerkennung und Bestätigung von im Rahmen internationaler Mobilität erworbenen Kompetenzen mithilfe von Kooperationen ermöglichen Die Anerkennung und Bestätigung von im Rahmen internationaler Mobilität erworbenen Kompetenzen impliziert, wie oben dargestellt, die Einführung der erforderlichen supranationalen Instrumente, um die in einem anderen Land bestehenden Ausbildungsgänge verstehen und vergleichen zu können. Die verschiedenen Bereiche der lebenslangen Bildung und Ausbildung haben alle ihre Besonderheiten. Die Fortschritte im Bereich der strategischen Rahmenbedingungen oder der Anerkennungs- und Bestätigungsinstrumente bleiben also verschieden und wenig durchlässig. Im Bereich der beruflichen Bildung wird in Europa ein System der Anerkennung und Bestätigung von im Rahmen internationaler Mobilität erworbenen Kompetenzen derzeit schrittweise aufgebaut, und zwar mithilfe von ECVET (European Credit System for Vocational Education and Training) sowie praktischer Berufserfahrungen. Ein Evaluationsbericht für den Zeitraum zeigt jedoch, dass das System in einigen Ländern, die seinen Nutzen nicht erkannten, nur geringe Fortschritte machte. Die Umsetzung des Systems weist also große Unterschiede auf 5. Man kann demnach feststellen, dass einige Bereiche von der supranationalen Einführung spezifischer Rahmenbedingungen und Instrumente profitieren, von denen manche weit über Europa hinaus exportiert werden (Bologna-Prozess), dass andere Bereiche sich in der Praxis auf unterschiedliche Weise manifestieren und dass bei wiederum anderen die Anerkennung und Bestätigung von im Rahmen internationaler Mobilität erworbenen Kompetenzen, insbesondere bei non-formalen oder informellen Ausbildungen, auf Vereinbarungen zwischen den Organismen beruht, die die internationale Mobilität organisieren. Von der Ausarbeitung von Systemen bis zum tatsächlichen Erleben der Akteure: Welche Kooperationsverfahren legt die Forderung nach einer Anerkennung und Bestätigung von Auslandsaufenthalten nahe? Welche Akteure sind impliziert (nationale Behörden, Zertifizierungsstellen, Lehrende, Experten ) oder sollten es sein? Wie sehen die von den verschiedenen Bildungsund Ausbildungs- sowie Jugendsektoren in Europa und in der Welt gemachten Versuche und Erfahrungen hinsichtlich der Anerkennung und Bestätigung von im Rahmen internationaler Mobilität erworbenen Kompetenzen aus? 2- Evaluierung und Bestätigung von Kompetenzen, eingesetzte Instrumente Die Evaluierung der im Rahmen internationaler Mobilität erworbenen Kompetenzen setzt zunächst einmal die Identifizierung dieser Kompetenzen voraus. Die Identifizierung technischer Kompetenzen (Hard Skills) und ihre Evaluierung beruht auf Vereinbarungen und Evaluierungsinstrumenten, die insbesondere in Ausbildungsverträgen aufgeführt sind, die im Vorfeld der Auslandsaufenthalte ausgearbeitet werden. Allerdings lässt sich in der Wirtschaft ein wachsendes Interesse an sogenannten bereichsübergreifenden Kompetenzen feststellen. Die Identifizierung dieser Kompetenzen, die nicht zuletzt bei Auslandsaufenthalten erworben werden, sowie ihre Bestätigung bleiben für die Betreuer internationaler Mobilität ein noch zu lösendes Problem. 5 Europäische Kommission. Externe Evaluation der Umsetzung der Empfehlung des EU-Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Schaffung eines europäischen Systems von Lern-Credits für die Bildung und berufliche Ausbildung (ECVET). Luxemburg: Publications Office of the European Union, Einsehbar unter: (aufgerufen am )
4 Die Bestätigung beruht auf von Land zu Land und von Bereich zu Bereich unterschiedlichen Evaluierungsverfahren. Die Verwendung standardisierter Instrumente und Verfahren sollte ihre Mitteilung und Harmonisierung erleichtern. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Instrumente den Betroffenen vor Ort zur Verfügung gestellt werden: Ausbildungsverträge, Kompetenzlisten, Evaluierungsinstrumente für formelle, nonformale oder informelle Ausbildungen, Instrumente zur transparenten Darstellung und Dokumentation von erworbenen Kompetenzen In der Praxis sind es also die Lehrenden, Ausbildenden und Tutoren, denen es obliegt, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts erworbenen Kompetenzen zu identifizieren, zu evaluieren und zu bestätigen, und dies in Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Kollegen. Verfügen diese Betreuer selbst über die nötigen Instrumente und Kenntnisse, um dieses Verfahren umzusetzen? Wie werden die Lernergebnisse von der Heimateinrichtung des Lernenden identifiziert und bestätigt? Kann man die Erfahrung eines Auslandsaufenthalts an sich auch zertifizieren? Die Ansprüche an die Betreuung sind hoch: einerseits erweist sich die Begleitung der Lernenden nach ihrem Auslandsaufenthalt durch die Betreuer als unerlässlich, um diese Ergebnisse zu identifizieren und formell festzuhalten, andererseits können eben diese Betreuer nicht über die Mittel verfügen, um die Ergebnisse des Auslandsaufenthalts zu evaluieren oder zu bestätigen, insbesondere in den Bereichen der non-formalen oder informellen Ausbildung. Wie kann eine effiziente Betreuung in Zukunft aussehen, die die Bedürfnisse jedes Einzelnen und jedes Sektors berücksichtigt und dabei gleichzeitig ein allgemeines Verständnis der erworbenen Kompetenzen über institutionelle, sektorielle und nationale Grenzen hinaus ermöglicht? 3- Anerkennung durch Dritte Die Herausforderung der Anerkennung besteht heute im Ziel, im Heimatland oder im Ausland eine Arbeit zu finden oder die Karriere zu fördern. Sie hängt vom Vertrauen in die im Ausland 6 erworbenen Lernergebnisse ab und setzt die Nutzung und ein gleichlautendes Verständnis der Instrumente und Maßnahmen auf internationaler Ebene voraus. Wie lässt sich sicherstellen, dass die im Ausland erworbenen Qualifikationen als anerkannt betrachtet werden? Wie sieht die Haltung der Arbeitgeber zu dieser Frage aus? Welche Weiterentwicklung der vorhandenen Instrumente wäre wünschenswert? Ebenso stellt die Bestätigung der in einem non-formalen und informellen Rahmen erworbenen Kompetenzen ein ernstes Problem dar: Wie können sie nach ihrer Identifizierung und Evaluierung in der Arbeitswelt dargestellt werden? Es werden Beiträge erwartet, die sich mit diesen Themenschwerpunkten beschäftigen und sich auf verwirklichte Mobilitätsangebote im Rahmen von Bildungs- oder Ausbildungsprojekten stützen, an denen Studenten, Auszubildende, Schüler, Praktikanten, Lehrende und Nicht-Lehrende sowie Forscher beteiligt sind. Forscher, Professoren und Experten, die sich mit diesen Forschungsthemen befasst haben, sind eingeladen, ihre Beiträge einzusenden. Die eingesandten Artikel können folgende Textarten umfassen: - Abgeschlossene oder noch unvollendete Forschungsarbeiten, inklusive Vorstellung der angewandten Methoden und der Instrumente, die zur Durchführung der Arbeiten entwickelt werden mussten - Die Vorstellung von Maßnahmen und Versuchen, die auf andere Ebenen übertragen werden könnten - Grundlegende Artikel zu den aufgeworfenen Fragen 6 Bohlinger Sandra. Competences as the core element of the European Qualifications Framework. European journal of vocational training, , vol.42/43, n 2007/3-2008/1, pp
5 Einsendemodalitäten Zeitplan Bitte schicken Sie Ihren Beitrag (vollständiger Artikel) per (Word-Dokument) vor dem 04. März 2016 an Jeder Artikel wird von zwei Mitgliedern des Lektorats begutachtet und anschließend erhalten alle Autoren eine Antwort. Nach der Begutachtung gibt es vier mögliche Antworten: Artikel angenommen, Artikel angenommen mit Bitte um kleinere Veränderungen, Bitte um größere Veränderungen, Artikel abgelehnt. Das Lektorat ist unabhängig und seine Entscheidungen sind endgültig. Die Artikel können in folgenden Sprachen verfasst sein: Französisch, Englisch, Spanisch, Deutsch. Stichtag für die Einsendung der Artikel: 04. März 2016 Antwort an die Autoren: 13. Mai 2016 Veröffentlichung: Oktober 2016 Format der Beiträge Schriftart: Times New Roman 12 Die Einsendungen müssen folgende Elemente enthalten: - Name und Vorname des Autors / der Autoren (nur die Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens in Großbuchstaben), - Titel, zentriert, - Zusammenfassung und gegebenenfalls ihre englische Übersetzung (ca Zeichen ohne Leerzeichen) - 3 bis 5 Schlüsselwörter, - Kurzbiografie des Autors, - Bibliografie des Autors, - Literaturverzeichnis des Artikels Die maximale Zeichenzahl (33 000) umfasst Fußnoten, Leerzeichen sowie die Zusammenfassung, die Schlüsselwörter und das Literaturverzeichnis des Artikels. Literatur- und Quellenverzeichnis: Es befindet sich am Ende des Artikels, es empfiehlt sich eine alphabetische Reihenfolge. Fußnoten Sie stehen unten auf der jeweiligen Seite und werden mit der entsprechenden Word-Funktion gesetzt. Ihr Text weist die Schriftart Times New Roman 10 auf. Zitate Zitate (von Autoren oder Auszüge aus Interviews) müssen mithilfe von Anführungszeichen in den Text integriert werden. Formatierung Fremdsprachliche Ausdrücke oder Wörter stehen in kursiver Schrift. Bilder und Tabellen Den Artikeln können Bilder und Tabellen beigefügt werden, die das Format JPEG aufweisen müssen. Hinweise auf eine Internetseite : Autor, Vorname (Datum der Veröffentlichung der Seite). «Titel der Seite», auf der Website Name der Website. Aufgerufen am «Datum». Webadresse.
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