Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen

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1 Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen Zwischen Bliersheimer Villen GmbH Bliersheimer Straße 80 D Duisburg - Vermieter - und Name Straße und Hausnummer PLZ / Stadt - Mieter vertreten von., wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1. Mietgegenstand Villenstraße 9 D Duisburg-Rheinhausen Vermietet wird das Objekt einschließlich Grundstück und Außenanlagen. Die Mieter verpflichten sich, das Objekt nur zu dem den Beteiligten aus dem Gesellschaftsvertrag der Mieter bekannten Zweck sowie nach den jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu benutzen. Jede Änderung der Art des Betriebs bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Den Mietern steht ein Nutzungsrecht laut Baugenehmigung für den Parkplatz auf dem Nebengrundstück zu. Den Mietern werden für die Dauer der Mietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt: Siehe Anlage 1. Seite 1 von 8

2 2. Behördliche Genehmigungen Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die etwa notwendigen behördlichen Genehmigungen für den vorgesehenen Betrieb erteilt werden bzw. erteilte Genehmigungen fortbestehen, sofern eine Genehmigung nicht aus Gründen versagt oder aufgehoben wird, die ausschließlich auf der Beschaffenheit der Lage des Mietobjekts beruht. Schadensersatzansprüche des Mieters nach 538 BGB sind ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Mieter hat im übrigen auf seine Kosten die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb seines Gewerbes zu schaffen. 3. Mietzeit, Kündigung 3.1 Das Mietverhältnis beginnt am.. und endet am 3.2 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf den Tag der Absendung, sondern auf den Tag des Zugangs des Kündigungsschreibens an. Die Kündigungsfrist gilt als gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben noch am dritten Werktag des ersten zur Kündigungsfrist gehörenden Monats der anderen Vertragspartei zugeht. 3.3 Die Regelung des 568 BGB, wonach das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert gilt, wenn der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt, wird ausgeschlossen. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. 3.4 Das Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung bleibt von den Regelungen in diesem Vertrag unberührt. 3.5 Dem Mieter wird die Option eingeräumt, das gesamte Objekt auch über den vereinbarten Zeitraum hinaus, anzumieten. Die Nutzung von diesen Option kann bis 3 Monaten vor Ende Mietvertrag, also bis den.. geltend gemacht werden. Seite 2 von 8

3 4. Miete 4.1 Die Nettokaltmiete beträgt monatlich 3.500,00 EUR Der Mieter übernimmt alle Verträge der verschiedenen Energie- und Versorgungsanbieter. Vorauszahlung für die übrigen Betriebskosten gemäß Anlage 2 zu 27 der II. Berechnungsverordnung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zurzeit in Höhe von 19% Gesamtmiete monatlich 200,00 EUR 703,00 EUR 4.403,00 EUR 4.2 Der Vemieter rechnet über die Betriebskosten unter Berücksichtigung der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen einmal jährlich ab. Endet das Mietverhältnis während der Abrechnungsperiode, ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Zwischenabrechnung zu erstellen. 4.3 Soweit sich Betriebskosten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erhöhen oder Betriebskosten neu entstehen, so ist der Vermieter auch während der Abrechnungsperiode berechtigt, die Erhöhungen durch schriftliche Erklärung anteilig auf den Mieter umzulegen. Bei einer rückwirkenden Erhöhung der Betriebskosten wirkt die Erklärung des Vermieters auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt. 5. Zahlung der Miete 5.1 Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am 3. Werktag eines Monats, fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Bezahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. 5.2 Im Falle des Verzugs ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen sowie den Ersatz etwaigen weiteren Schadens zu verlangen. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter für jede Mahnung wegen verspäteter Mietzahlung eine Kostenpauschale in Höhe 20,-- EURO zu berechnen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter niedrigere Mahnkosten entstanden sind. 5.3 Die Mietzahluhng erfolgt durch Zahlung auf das Vermieter-Konto Sparkasse Duisburg Bankleitzahl xxx Kontonummer yyy Seite 3 von 8

4 6. Sicherheiten 6.1 Eine Kaution in Form einer Zahlung wird in Höhe von Euro ,- vom Mieter gestellt ab Haftungsausschluss Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter an den ihm gehörenden Einrichtungsgegenständen durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstehen, gleich welcher Art, Herkunft und Dauer die Feuchtigkeitseinwirkung ist, es sei denn, dass die Schäden durch Vernachlässigung des Grundstücks entstanden sind und der Vermieter trotz rechtzeitiger Anzeige und Aufforderung durch den Mieter es unterlassen hat, Mängel zu beseitigen. Die Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden, die dem Mieter durch einen Mangel de Mieträume entstehen, ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 8. Versicherungen Der Mieter verpflichtet sich, eine ausreichende Haftpflicht- und Glasbruchversicherung abzuschließen. Der Vermieter verpflichtet sich, alle die Mieträume betreffenden Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht zu versichern. Die Versicherungssumme ist ausschließlich zum Zweck des unverzüglichen Wiederaufbaus zu verwenden, sofern dies im Interesse des Mieters liegt. 9. Instandhaltung der Mieträume 9.1 Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder zu dem Gebäude gehörenden Anlagen und Einrichtungen, die durch ihn, den zu seinem Betrieb gehörenden Mitarbeitern, seinen Kunden, etwaigen Untermietern oder von ihm beauftragten Handwerkern schuldhaft verursacht worden sind. 9.2 Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 250,00 EUR und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 8% der Jahresnettokaltmiete nicht übersteigen. Kleine Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster und Türverschlüssen sowie den Verschlusseinrichtungen der Fensterläden. Seite 4 von 8

5 10. Schönheitsreparaturen Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietverhältnisses die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume auf eigene Kosten durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Innentüren, Fenster und Außentüren von Ihnnen sowie das Streichen der Heizkörper und Heizrohre innerhalb der Mieträume. 11. Bauliche Veränderungen durch den Vermieter 11.1 Der Vermieter darf bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung der Mieträume oder des Gebäudes oder zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden erforderlich werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstiger Teile des Gebäudes, zur Einsparung von Heizenergie oder Wasser oder sonstige bauliche Maßnahmen hat der Mieter zu dulden, es sei denn, dass sie ihn wesentlich beeinträchtigen. Der Vermieter hat die Arbeiten dem Mieter spätestens einen Monat zuvor anzukündigen, es sei denn, es ist Gefahr im Verzug. 12. Bauliche Veränderungen des Mieters 12.1 Bauliche Veränderungen, die der Mieter an oder in den Mieträumen vornimmt, insbesondere Um- und Einbauten, Installationen und dergleichen, dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters erfolgen. Der Vermieter ist berechtigt, seine Erlaubnis davon abhängig zu machen, dass sich der Mieter dazu verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses den früheren Zustand ganz oder teilweise wiederherzustellen Der Mieter hat für alle Schäden zu haften und alle Kosten zu tragen, die durch seine baulichen Veränderungen entstehen. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu den baulichen Veränderungen erteilt hat Will der Mieter Einrichtungen und Anlagen, die er während der Mietzeit in den Mieträumen angebracht hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses wegnehmen, verpflichtet er sich, diese zunächst dem Vermieter zur Übernahme anzubieten. Seite 5 von 8

6 12.4 Macht der Vermieter von seinem Recht zur Übernahme der von dem Mieter geschaffenen Einrichtungen und Anlagen keinen Gebrauch und nimmt der Mieter die Einrichtungen und Anlagen weg, so ist der Mieter verpflichtet, den ursprünglichen Zustand der Mieträume wiederherzustellen. 13. Untervermietung 13.1 Der Mieter darf die Mieträume oder Teile davon nur untervermieten oder in sonstiger Weise Dritten zum Gebrauch überlassen nach schriftliche Zustimmung des Vermieters. 14. Betreten der Mieträume durch den Vermieter 14.1 Der Vermieter und/oder sein Beauftragter sind berechtigt, in angemessenen zeitlichen Abständen die Mieträume zu betreten, um den vertragsgemäßen Zustand derselben zu prüfen. Dabei ist auf die berechtigten Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen Ist das Mietverhältnis gekündigt oder beabsichtigt der Vermieter, das Haus bzw. die Mieträume zu verkaufen, sind der Vermieter und/oder sein Beauftragter berechtigt, die Mieträume zusammen mit den Miet- bzw. Kaufinteressenten nach rechtzeitiger Ankündigung werktags während der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten bzw. Bürostunden des Mieters zu besichtigen. Auf die berechtigten Belange des Mieters ist Rücksicht zu nehmen In Fällen dringender Gefahr ist der Zutritt jederzeit gestattet. 15. Firmenschild, Werbung 15.1 Der Mieter hat Anspruch auf das Anbringen eines Firmenschildes. Der Vermieter weist dem Mieter für dieses Schild einen Platz an der Hausfassade zu. Gesetzliche bzw. standesrechtliche Vorschriften sind zu beachten Im übrigen ist der Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, an der Außenfront oder auf dem Dach des Hauses Einrichtungen irgendwelcher Art anzubringen. Der Vermieter kann seine Zustimmung davon abhänging machen, dass der Mieter im Einzelfall erforderliche behördliche Genehmigungen vorlegt und ihn von sämtlichen Installationskosten einschließlich aller Folgekosten, Gebühren und Abgaben freihält. Endet das Mietverhältnis, ist der Mieter auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, die Einrichtung auf eigene Kosten zu entfernen. Seite 6 von 8

7 16. Beendigung des Mietverhältnisses 16.1 Bei seinem Auszug hat der Mieter die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter beim Auszug sämtliche Schlüssel zurückzugeben. Dies gilt nicht nur für die bei Mietbeginn ausgehändigten Schlüssel, sondern auch für alle vom Mieter selbst beschafften Schlüssel Der Mieter ist bei seinem Auszug verpflichtet, dem Vermieter seine neue Adresse mitzuteilen. 17. Personenmehrheit 17.1 Sind mehrere Personen Mieter oder Vermieter, so haften sie für alle Verpflichtungen aus diesem Mietverhältnis als Gesamtschuldner Erklärungen müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zu Entgegennahme solcher Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt. Diese Vollmacht gilt auch für Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für Mietaufhebungsverträge. Die gegenseitige Bevollmächtigung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. 18. Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags 18.1 Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Eine Änderung oder Ergänzung des Mietvertrags ist nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen beiden Mietparteien vereinbart wird. 19. Sonstige Vereinbarungen 20. Schlussbestimmungen 20.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck so nah kommt, als Seite 7 von 8

8 dies rechtlich zulässig ist. Entsprendes gilt, wenn bei Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige Lücken offenbar werden Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Mietvertrag ist Duisburg. Mieter Ort und Datum, Unterschrift Vertreten von Vermieter Ort und Datum, Unterschrift Bliersheimer Villen Immobilien Gesellschaft mbh Vertreten durch Allbert van der Laan Geschäftsführer. Zu diesen Vertrag gehören folgende Anlagen: Anlage 1: Ausgehändigte Schlüssel Anlage 2: Zusätzliche Vereinbahrungen Seite 8 von 8

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