JÄHRLICHE SICHERHEITSUNTERWEISUNG BAGGER-LADERFAHRER - SEMINARBESCHREIBUNG
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- Sofia Berg
- vor 7 Jahren
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1 SEMINARBESCHREIBUNG Jährliche Sicherheitsunterweisung für Bagger- und Laderfahrer , ABZ Karlsruhe, 08:00 16:00 Uhr (SUBLK 02/17) , ABZ Mannheim, 08:00 16:00 Uhr (SUBLM 03/17) Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes zu unterweisen. Nach 4 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention bisher: BGV A1) muss eine Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend 12 Abs. 1 sowie 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz erfolgen. Die Unterweisung muss mindestens jährlich erfolgen und ist zu dokumentieren. Inhalte UVVs, DGUV, insbesondere DGUV Regel , DGUV Vorschrift 38, DGUV Vorschrift 1 Pflichten der Erdbaumaschinenführer Betrieb der Radlader Wartung Zielgruppe Personen, die bereits langjährig innerbetrieblich Radlader /Bagger bedienen und die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 zu absolvieren haben. Mitzubringen sind Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm Kosten Seminargebühr: 90,00 Seminargebühr abzgl. ESF-Förderung 30 % unter 50-jährige: 63,00 Seminargebühr abzgl. ESF-Förderung 50% über 50-jährige: 45,00 Der Preis versteht sich inkl. Lehrgangsunterlagen. Meisterhaft 4-Sterne-Kategorie: Teilnehmer an diesem Seminar erhalten 100 Punkte im Bereich Arbeitssicherheit.
2 SEMINARBESCHREIBUNG ESF-Förderung Das Seminar wird unterstützt durch das Ministerium Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die ESF-Förderung ist für Beschäftigte/-r, Unternehmer/-in, Existenzgründer/-in oder Wiedereinsteiger/-in, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Ausgeschlossen von der Förderung sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
3 Ausbildungszentrum Bauwirtschaft Mannheim Waldpforte Mannheim Tel.: 0621/ Fax: 0621/ Home: Anmeldung Ich/Wir melden uns wie folgt an: Lehrgangsbezeichnung: Lehrgangsnummer: Termin: Name, Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geboren Am: In: Tätigkeit: Arbeitgeber: Ansprechpartner: Telefon: Fax: Mit der Anmeldung werden die auf Seite 2 dieses Formulars beigefügten Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen (AGB) anerkannt. Diese habe(n) ich (wir) erhalten. Rechnung an: Privat: Datum, Unterschrift Firmenstempel, Datum, Unterschrift
4 Ausbildungszentrum Bauwirtschaft Karlsruhe Kurzheckweg Karlsruhe Tel.: 0721/ Fax: 0721/ Home: Lehrgangsbezeichnung: Lehrgangsnummer: Termin: Name, Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geboren Am: In: Tätigkeit Arbeitgeber: Ansprechpartner: Telefon: Fax: Mit der Anmeldung werden die auf Seite 2 dieses Formulars beigefügten Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen (AGB) anerkannt. Diese habe(n) ich (wir) erhalten. Rechnung an: Privat: Datum, Unterschrift Firmenstempel, Datum, Unterschrift
5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Teilnahme- und Zahlungsbedingungen Mit der Anmeldung werden die folgenden Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen Vertragsbestandteil: 1. Veranstalter Vertragspartner für Lehrgänge sind die Ausbildungszentren der Bauwirtschaft Mannheim, Waldpforte 31-37, Mannheim und Karlsruhe, Kurzheckweg 24, Die Ausbildungszentren Mannheim und Karlsruhe werden nachfolgend als Veranstalter bezeichnet. 2. Anmeldung Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Seminaren ist in jedem Fall schriftlich beim Veranstalter vorzunehmen und sollte möglichst bis 14 Tage vor Beginn erfolgen. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldungsbestätigungen können per Telefax oder Mail erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs beim Veranstalter berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Lehrgänge bleiben davon unberührt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Seminarplätze, so behält sich der Veranstalter ein Aufnahmeverfahren vor. Eine Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der Veranstalter dies mit. 3. Zahlungsbedingungen Der Teilnehmer, bzw. die kostenübernehmende Firma, hat das Lehrgangsentgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.b. Arbeitsagentur) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Soweit im Lehrgang Kursunterlagen ausgehändigt werden, sind diese grundsätzlich mit der Entrichtung des Lehrgangsentgelts mit abgegolten. Fallen ausnahmsweise zusätzliche Kosten für Kursunterlagen oder Lehrmittel an, werden diese vorab im Rahmen der Lehrgangsbeschreibung gesondert ausgewiesen und auf der Rechnung entsprechend gesondert erfasst und berechnet. Bei Lehrgängen die mit einer Abschlussprüfung enden, werden Prüfungsgebühren nach der geltenden Gebührenordnung oder nach Maßgabe besonderer Teilnahmebedingungen zusätzlich in Rechnung gestellt. 4. Rücktritt und Kündigung Der Teilnehmer ist wie folgt berechtigt vom Vertrag zurückzutreten: (1) Geht eine Rücktrittserklärung bis zu 20. Werktage vor dem festgesetzten Veranstaltungstag dem Veranstalter zu, so entstehen keine Kosten. Bereits bezahlte Entgelte werden erstattet. (2) Geht die Rücktrittserklärung 19 bis 10 Werktage vor dem festgesetzten Veranstaltungstag zu, so werden 20 % des vertraglichen Lehrgangentgelts zzgl. Umsatzsteuer als Rücktrittspauschale in Rechnung gestellt. (3) Geht die Rücktrittserklärung 9 bis 5 Werktage vor dem festgesetzten Veranstaltungstag zu, so werden 40 % des Lehrgangentgelts zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. (4) Geht die Rücktrittserklärung 4 bis 3 Werktage vor dem festgesetzten Veranstaltungstag zu, so werden 60 % des Lehrgangentgelts zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. (5) Geht die Rücktrittserklärung weniger als 3 Werktage vor dem festgesetzten Veranstaltungstag zu oder erscheint der angemeldete Teilnehmer nicht zur Veranstaltung bzw. erfolgt ein Rücktritt erst nach Beginn der Veranstaltung, so werden 90 % des Lehrgangentgelts zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. (6) Jede Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Ausschlaggebend ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. (7) Bei Vorlage eines ärztlichen Attests für den Lehrgangszeitraum entfällt die Rücktrittspauschale. Es steht jedem angemeldeten Teilnehmer frei, anstatt zurückzutreten, eine Ersatzperson zu melden. Hierdurch entstehen keine zusätzlichen Kosten. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter durch einen Rücktritt niedrigere oder gar keine Kosten im Vergleich zu den vorstehenden Pauschalen entstanden sind. (8) Ein Wechsel der Referenten oder unwesentliche Verschiebungen im Ablauf berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5. Rücktritt des Veranstalters Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund zurücktreten. Als solcher gilt insbesondere, wenn eine vom Veranstalter festgelegte erforderliche Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird, wenn der vorgesehene Referent ausfällt und kein gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann oder wenn sich der Lehrgangsinhalt, beispielsweise durch Erlass neuer Gesetze oder Normen, zeitlich überholt. Tritt der Veranstalter aus wichtigem Grund zurück, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung, das Lehrgangsentgelt wird in voller Höhe zurückerstattet. Für weitergehende Schäden im Zusammenhang mit einem Rücktritt aus wichtigem Grund (z.b. Reisekosten) haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. 6. Haftung (1)Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. (2) Für die Beschädigung oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände haftet der Veranstalter nicht, es sei denn der Verlust oder die Beschädigung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. (3) Das Ausfall- oder Verspätungsrisiko für die erschwerte Anreise aufgrund von Witterungsverhältnissen o.ä. liegt beim Lehrgangsteilnehmer. 7. Ausschluss von der Teilnahme Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug oder Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufes, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Teilnehmer bzw. die kostenübernehmende Firma bleibt zur Zahlung des Lehrgangsentgelts in voller Höhe verpflichtet. 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort Sofern der Seminarteilnehmer Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Mannheim vereinbart. Sofern nicht gesondert angegeben, finden die Lehrveranstaltungen in den Räumen der Ausbildungszentren des Veranstalters statt. 9. Datenschutzklausel Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung automatisiert gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
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