Eingliederungsbilanz SGB II 2010 Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Arbeit für Bottrop

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1 Eingliederungsbilanz SGB II 2010 Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Arbeit für Bottrop Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 1.1 Die Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II 1.2 Benchmark 2. Entwicklung der Rahmenbedingungen 2.1 Einführung des Sozialgesetzbuches II 2.2 Rahmenbedingungen vor Ort 3. Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen 4. Geförderte Personengruppen 5. Einsatz ausgewählter Instrumente 5.1 Qualifizierung (FbW) 5.2 Vermittlungsbudget 5.3 Aktivierung 5.4 Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber (EGZ) 5.5 Arbeitsgelegenheiten 5.6 Freie Förderung 5.7 Sonstige Leistungen 6. Bilanz 6.1 Verbleibsquote (VQ) 6.2 Eingliederungsquote (EQ) 7. Tabellenteil

2 1. Ausgangslage 11 SGB III i.v.m. 54 SGB II verpflichten die Agenturen für Arbeit, bzw. in Verbindung mit 6b SGB II die Träger der Grundsicherung, für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich eine Eingliederungsbilanz aufzustellen. 1.1 Die Eingliederungsbilanz nach 54 SGB II Die Eingliederungsbilanz gibt Auskunft darüber, inwieweit öffentliche Mittel für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wirtschaftlich und wirksam eingesetzt wurden. Der Inhalt der Eingliederungsbilanz ist durch den Gesetzgeber definiert und umfasst insbesondere folgende Fragestellungen: Wofür wurden die Mittel eingesetzt? Wie hoch war der durchschnittliche Aufwand für die jeweiligen Leistungen? Welche Personengruppen wurden gefördert? Wie wirksam war die Förderung? Der Erfolg einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme wird u.a. maßgeblich daran gemessen, inwieweit in deren Anschluss ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen werden kann. Demzufolge erhebt die Bundesagentur für Arbeit (BA) wie viele Absolventen dieser Maßnahmen sechs Monate später sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind (Eingliederungsquote). Mit dieser Quote wurde eine Steuerungsgröße zur Optimierung der örtlichen Arbeitsmarktpolitik geschaffen, die die ebenfalls ausgewiesene Verbleibsquote ergänzt. Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Arbeit für Bottrop setzt im Vergleich zu anderen (umliegenden) ARGEn zwar die Instrumente gleichermaßen ein, das heißt aber nicht zwangsläufig, dass gleiche bzw. vergleichbare Ergebnisse erwartet werden dürfen. Die Eingliederung von arbeitslosen Menschen hängt wesentlich von den Wirtschaftsfaktoren, der Beschäftigungssituation und der Kundenstruktur ab, die in den einzelnen Städten und Regionen vorherrscht. Auch die Arbeit für Bottrop sieht sich diesbezüglich mit vielfältigen regionalspezifischen Bedingungen am Arbeitsmarkt konfrontiert. Diese Rahmenbedingungen setzen der Leistungsfähigkeit vor Ort bereits bestimmte Grenzen. Ist die Arbeitslosigkeit konstant relativ hoch, wird es zunehmend schwieriger die erwerbsfähige Hilfebedürftige (ehb) dauerhaft in Beschäftigung zu integrieren. 1.2 Benchmark Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat aus diesem Grund ein Instrumentarium für den SGB II-Bereich eingeführt, das eine Vergleichsmöglichkeit der Ergebnisse von SGB II-Trägern im Sinne eines Benchmarking schafft. Dazu wurden jeweils Träger mit ähnlichen Arbeitsmarktbedingungen zu Gruppen, sogenannten SGB II-Typen zusammengefasst. Das Jobcenter befindet sich im sogenannten Vergleichstyp (VT) 5. Dieser fasst alle vorwiegend städtisch geprägten Gebiete in Westdeutschland zusammen mit durchschnittlicher Arbeitsmarktlage und hohem Anteil an Langzeitarbeitslosen. 2. Entwicklung der Rahmenbedingungen 2.1 Einführung des Sozialgesetzbuches II 2005 wurde mit dem IV. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zusammengelegt. Damit wurde eine der größten arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Reformen in Seite 2

3 Deutschland auf den Weg gebracht. Für die Träger der neuen Grundsicherung bedeutete dies auch, den sozialpolitischen Auftrag noch ernster zu nehmen und eine umfassende Betreuung für Personen mit Problemen zu organisieren, die weit jenseits des Arbeitsmarktes liegen. Die Aktivierung der Hilfebedürftigen ist ein Herzstück dieses Reformansatzes. Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ja nicht nur deren Hilfebedürftigkeit verringert oder ganz beseitigt werden. Es geht vor allem um gesellschaftliche Teilhabe durch Integration in Arbeit. Jeder Hilfebedürftige soll die Unterstützung erhalten, die er braucht, um seinen Lebensunterhalt (wieder) aus eigenen Mitteln zu bestreiten. 2.2 Rahmenbedingungen vor Ort In Bottrop waren im Jahr Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr (VJ) bedeutet dies ein Plus von 1,0 %. Im Jahresdurchschnitt 2010 betreute die ARGE Bottrop erwerbsfähige Hilfebedürftige (+4,1 % i.v.z. VJ) bei einer Arbeitslosenquote für beide Rechtskreise von 8,6 %. Für einen überwiegenden Teil von Nordrhein-Westfahlen wurde bereits in den Vorjahren festgestellt, dass sich Arbeitslosigkeit verfestigt hat. Dies bedeutet, dass selbst in einer anhaltend guten konjunkturellen Phase eine größere Anzahl von Personen keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung findet. Diese Arbeitslosen entfernen sich damit zwangsläufig immer mehr vom Markt. Somit steigert sich der "Sockel" der Arbeitslosigkeit nach jedem Konjunkturzyklus. Es bedarf verstärkter Anstrengungen dem entgegenzuwirken. Wegen der vielfältigen Probleme und der größeren Arbeitsmarktferne der Kunden im SGB II stand öffentlich geförderte Beschäftigung wenn auch immer zeitlich befristet von Anfang an im Vordergrund. Bei vielen der im Rechtskreis SGB II betreuten Personen klaffen aber persönliche Leistungsfähigkeit und die Anforderungen der Arbeitgeber weit auseinander. Die Kluft ist bisweilen so groß, dass auch bei guter Wirtschaftslage und durch Förderleistungen eine Integration in reguläre Beschäftigung nicht zu erwarten ist. Die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe für diesen Personenkreis wurden seit Einführung des SGB II verbessert und differenziert. Auch gelang es, den Instrumentenkatalog zielgruppenspezifisch zu ergänzen. So gibt es seit dem mit dem Beschäftigungszuschuss (BEZ) erstmals ein Instrument, das erwerbsfähigen Hilfebedürftigen langfristige Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung bietet. Voraussetzung für die Förderung im Rahmen des sogenannten BEZ ist, dass diese Hilfebedürftigen ohne den Beschäftigungszuschuss keine Chance auf eine Integration in den regulären Arbeitsmarkt hätten. (Tabelle 7) 3. Entwicklung der Ausgaben für Eingliederungsleistungen Durch das BMAS wird den Trägern der Grundsicherung jährlich ein Globalbudget zugeteilt. Dieses sogenannte Globalbudget setzt sich aus dem Budget für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zusammen. Für das Haushaltsjahr 2010 stand Bottrop ein Finanzvolumen in Höhe von für Eingliederungsleistungen zur Verfügung. Im Eingliederungstitel des SGB II besteht die Möglichkeit, Umschichtungen zugunsten des Verwaltungsbudgets vorzunehmen. Umschichtungen dieser Art waren auch in 2010 erforderlich, weil Personal- und Verwaltungskosten mit dem dafür zugeteilten Budget nicht gedeckt werden konnten. Im Jahr 2010 wurden daher zusätzlich für Verwaltungskosten benötigt. Damit standen dem Eingliederungstitel im Bewirtschaftungskonto nur noch zur Verfügung. Seite 3

4 Die Mittel des Eingliederungstitels wurden 2010 auf folgende Maßnahmen aufgeteilt: (Tabelle 1a) 10,0% 4,3% 1,0% 35,6% Chancen auf dem Ersten Arbeitsmarkt Beschäftigung begleitende Maßnahmen 23,2% Beschäftigung schaffende Maßnahmen Förderung der Berufsausbildung Freie Förderung 25,9% Sonstige Maßnahmen Im Jahr 2010 konnten die gesamten zugeteilten Mittel zielgerichtet ausgegeben werden. Die Ausgabenquote des Eingliederungsbudgets betrug demzufolge 100,0 %. 4. Geförderte Personengruppen Im Jahr 2010 wurden in Bottrop Personen im Rechtskreis SGB II gefördert. (Tabellen 3a, 3c, 3d, 4c und 9a) Förderquote ausgewählter Personengruppen 57,8% 53,8% 60,0% 42,2% 29,7% 40,0% 23,1% 15,3% 20,0% 1,9% 2,9% 0,0% 5. Einsatz ausgewählter Instrumente Eintritte in ausgewählte Maßnahmen 2010 (absolute Zugangszahlen) (Tabelle 3a) Seite 4

5 5.1 Qualifizierung (FbW) Im Jahr 2010 begannen 473 Personen eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme. Davon gehörten 277 Personen zu den sogenannten Geringqualifizierten und 15 Personen waren 50 Jahre und älter. Die durchschnittlichen Ausgaben pro Monat und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung lagen mit 912 um 64 pro Monat über dem Vorjahr. Die durchschnittliche Teilnahmedauer betrug 5,7 Monate und war damit um 0,5 Tage länger als im Vorjahr. (Tabellen 2 und 3a) 5.2 Vermittlungsbudget Durch das Vermittlungsbudget wurden Personen im Jahr 2010 gefördert. Bei über 13,4 % dieser Personen handelte es sich um ältere Personen. 41,0 % der Geförderten waren Geringqualifizierte. Die Ausgaben hierfür beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt (Tabellen 1a und 3a) 5.3 Aktivierung Im Jahr 2010 begannen Personen eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Davon waren 16 Personen schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen und 86 Personen 50 Jahre und älter. Die durchschnittlichen Ausgaben pro Monat und Teilnehmer an Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung lagen mit 503 deutlich über dem des Vorjahres. Die durchschnittliche Teilnahmedauer betrug 1,2 Monate und war damit um 0,2 Tage länger als im Vorjahr. (Tabellen 2 und 3a) 5.4 Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber (EGZ) Für Zuschüsse zu den Lohnkosten wurden insgesamt im Jahr 2010 ausgegeben. Insgesamt erhielten 312 Kunden dadurch eine Chance, sich auf dem Ersten Arbeitsmarkt zu beweisen. Darunter waren 76 Frauen, 8 sogenannte Berufsrückkehrer/innen und 157 geringqualifizierte Personen. (Tabelle 1a, 3a und 4a) 5.5 Arbeitsgelegenheiten Die Ausgaben für Arbeitsgelegenheiten lagen im Jahr 2010 bei insgesamt (23,2 % der Gesamtausgaben). Hiervon wurden für Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (16,5 % der Gesamtausgaben) und für Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (6,6 % der Gesamtausgaben) ausgegeben. Insgesamt konnten Personen gefördert werden. Generell wurden Arbeitsgelegenheiten überwiegend in der Mehraufwandsvariante (1.029 Personen) gefördert. Die durchschnittlichen Ausgaben pro Monat und Teilnehmer lagen mit 226 um 10 pro Monat unter dem Vorjahreswert. Während die Teilnahmedauer im Durchschnitt 6,5 Monate betrug und damit um 0,7 Monate länger als im Vorjahr war. Die durchschnittliche Teilnahmedauer bei Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante betrug 2,5 Monate und war damit um 1,5 Monate kürzer als im Vorjahr. Die durchschnittlichen Kosten je Monat und Teilnehmer lagen mit um 76 über dem Vorjahr. Arbeitsgelegenheiten wurden in Bottrop vornehmlich für den Personenkreis der Älteren (50 Jahre und älter) sowie für die geringqualifizierten arbeitslosen Menschen vorgehalten. So betrug in 2010 der Anteil der älteren Personen in einer AGH 24, 6% und der Anteil der Geringqualifizierten sogar 64,8 %. (Tabellen 1a, 2 und 3a) Seite 5

6 5.6 Freie Förderung Für Maßnahmen der Freien Förderung wurden insgesamt aufgewendet konnten damit insgesamt 365 Personen gefördert werden. Darunter waren 74 Personen mit Migrationshintergrund (20,3 %) und 15 ältere Personen (4,1 %). (Tabellen 1a, 3a und 9a) 5.7 Sonstige Leistungen Insgesamt wurden im Jahr 2010 noch 64 Personen durch sonstige Leistungen gefördert, davon waren 60,9 % Frauen und 15,6 % Personen mit Migrationshintergrund. Insgesamt wurden hierfür aufgebracht. (Tabellen 1a, 3a, 4a und 9a) 6. Bilanz Für die ARGE Bottrop ist neben der Zielsetzung der jeweiligen Maßnahmen und deren Kosten auch der Erfolg der jeweiligen Maßnahmen von zentraler Bedeutung. Wie bereits erwähnt, stellt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit hierzu zwei Quoten zur Verfügung. 6.1 Verbleibsquote (VQ) Diese Quote gibt an, wie viele Teilnehmer am Stichtag sechs Monate nach Austritt aus der Fördermaßnahme nicht arbeitslos sind. Zur Menge der nicht Arbeitslosen zählen Maßnahmeteilnehmer, die zum Stichtag sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben. eine Schule oder Ausbildung absolvieren. weitere Fördermaßnahmen besuchen. im Ruhestand sind. in der Familienphase sind. krank oder auch erwerbsunfähig sind. Die einzelnen Ergebnisse der Verbleibsquote sind der Tabelle 9c zu entnehmen. 6.2 Eingliederungsquote (EQ) Diese Quote gibt an, wie viele Maßnahmeteilnehmer sich stichtagbezogen sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden. In der Summe aller Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik betrug die Eingliederungsquote 21,7 % im Berichtsjahr Dies heißt, dass in fast jedem 5ten Fall eine nachhaltige Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nach Beendigung einer Maßnahme gelang. Im Vergleich mit den sogenannten "nächsten Nachbarn" ist dieses als ein gutes Ergebnis anzusehen. ARGE Gelsenkirchen ARGE Bochum ARGE Herne ARGE Essen (Tabelle 6a) 22,1 % EQ 19,9 % EQ 19,8 % EQ 10,6 % EQ Seite 6

7 Die EQ bei ausgewählten Eingliederungsleistungen stellt sich in Bottrop wie folgt dar: Instrument Eingliederungsquote in % Einstiegsqualifizierung 66,7 EGZ 62,9 Berufliche Weiterbildung (FbW) 33,1 Aktivierung 23,6 Freie Förderung 14,9 AGH 10,9 Bei den Eingliederungszuschüssen (EGZ) wird erwartungsgemäß mit die höchste Eingliederungsquote erreicht. Betrachtet man die Eingliederungsquote bei EGZ nach den geförderten Personengruppen, ergibt sich folgendes Bild: (Tabelle 6a) Personengruppe Eingliederungsquote in % Schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen 100,0 Ältere (50 Jahre und älter) 62,2 Geringqualifizierte 59,8 Berufsrückkehrer/innen 42,9 7. Tabellenteil Die Tabellen zur Eingliederungsbilanz 2010 finden sie auch unter folgendem Link: Seite 7

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