Vereinsrecht. MVZU-Workshop Winkel, 1. März lic. iur. Sherry Ch. Weidmann
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- Carl Steinmann
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1 Vereinsrecht MVZU-Workshop Winkel, 1. März 2014 lic. iur. Sherry Ch. Weidmann
2 Inhalt Geschichte Bedeutung / Grundbegriff Gründung Zweck Vereinsfreiheit / Vereinsautonomie Organe Vereinsmitgliedschaft Legat (Vermächtnis) Haftung Fusion Auflösung des Vereins Quellen 2
3 Geschichte Entstand im 18. Jahrhundert Erste Eidgenössische Verbände im 19. Jahrhundert 3
4 Bedeutung / Grundbegriff Eine Personenverbindung die einen ideellen (nichtwirtschaftlichen) Zweck verfolgt. Gesetzliche Grundlage ZGB und ZGB BV 23: Schutz der Vereinsfreiheit 4
5 Gründung Zur Gründung braucht es mind. 2 Personen Gründung besteht aus zwei Phasen: 1. Phase: Gründungsvertrag 2. Phase: Statuten 5
6 Statuten Gründung ZGB 61 Abs. 1: Statuten sind unverzichtbar ZGB 61 Abs. 2: verlangt einen bestimmten Mindestinhalt in den Statuten 6
7 Gründung Statuten Absolut notwendiger Statuteninhalt: Wille zur Körpergemeinschaft Zweck Name 7
8 Gründung Statuten Bedingt notwendiger Statuteninhalt: Finanzielle Mittel Organisation Sitz 8
9 Zweck Konkrete Zweck ist das Lebensprinzip des Vereins ZGB 52 Abs. 3: nicht möglich, dass Personenverbindungen widerrechtlichen oder unsittlichen Zweck haben 9
10 Zweck Nichtwirtschaftlicher Zweck ZGB 60 Abs. 1: nur Körperschaften mit nichtwirtschaftlichen Zweck gestattet Kaufmännisches Unternehmen erlaubt, solange keinen wirtschaftlichen Zweck besteht 10
11 Zweck Nichtwirtschaftlicher Zweck ZGB 60 Abs. 1: Beispiele für nichtwirtschaftlicher Zweck sind poltische, religiöse, wissenschaftliche, künstlerische, wohltätige und gesellige Aufgaben 11
12 Vereinigungsfreiheit / Vereinsautonomie Vereinigungsfreiheit (BV 23) = jede Person hat die Möglichkeit eine Vereinigung zu bilden, beizutreten oder anzugehören Vereinsautonomie ( ZGB 63) = Freiheit bei der Abfassung oder Änderung der Vereinsstatuten 12
13 Organisationsfreiheit Organe ZGB 64 ff: Vorschriften über die Organisation des Vereins Gesetz verlang ein Willensbildungs- und Aufsichtsorgan und eine Exekutivorgan 13
14 Vereinsversammlung Aufgaben Organe Statutenänderungen Kontrolle Entlastung (Décharge) Abberufung der anderen Organe Auflösung 14
15 Vereinsversammlung Organe ZGB 64 Abs. 3: Form der Einberufung muss in den Stauten enthalten sein Es muss nicht zwingend jedes Jahr eine Vereinsversammlung abgehalten werden ZGB 64 Abs. 3: wenn ein Fünftel der Mitglieder die Versammlung verlangen, dann ist diese zwingend 15
16 Vereinsversammlung Organe Jedes Mitglied hat das Recht die Aufnahme eines Gegenstandes zur Traktandenliste Das Traktandum muss Einen Gegenstand betreffen, für den die Vereinsversammlung zuständig ist Materiell eine Vereinsangelegenheit betreffen 16
17 Vereinsversammlung Organe Das Verfahren beabsichtigt die Beschlussfassung Es wird nicht vorausgesetzt, dass alle Mitglieder anwesend sind 17
18 Vereinsversammlung Organe Beschluss = Willenserklärung zur Bestimmung des Vereinswillens Vereinsbeschlüsse haben nur interne Wirkungen Zu Beginn muss abgeklärt werden ob die Vereinsversammlung beschlussfähig ist 18
19 Vereinsversammlung Organe Um das Ergebnis einer Abstimmung feststellen zu können, muss folgendes festgestellt werden: Berechnungsgrundlage für die Mehrheit Art der Mehrheit 19
20 Vereinsversammlung Organe Beschlüsse müssen nicht mit Einstimmigkeit, sondern mit Mehrheit gefasst werden Erscheinungsformen der Mehrheit sind: Relative Mehrheit Absolute Mehrheit Qualifizierte Mehrheit 20
21 Vereinsversammlung Organe Einen Wegfall von Beschlüssen ermöglichen: Wiedererwägung Widerruf Aufhebung Anfechtbarkeit Nichtigkeit 21
22 Organe Vorstand ZBG 77: zwingende Pflicht zur Bildung eines Exekutivorgans ZBG 65 Abs. 1: Wahl durch die Vereinsversammlung Alternativen der Wahl des Vorstandes 22
23 Organe Vorstand Persönliche Voraussetzung für Vorstandsamt sind: Keine juristische Person Vereinsmitglied Nichtvereinsmitglied 23
24 Vorstand Organe ZGB 69: Angelegenheiten des Vereins zu besorgen Wird unterschieden in interne Verwaltung und Vertretung gegenüber Dritten 24
25 Organe Vorstand Zu den internen Geschäftsführung gehören: Verwaltung des Vereinsvermögens Verwaltung von Räumlichkeiten und Mitgliederdaten Einziehen von Mitgliederbeiträgen Buchführung Kontakt zu den Vereinsmitgliedern Vorbereitung, Einberufung, Leitung, Protokollierung der Vereinsversammlung Organisation Vereinsanlässe Abschluss von Verträgen 25
26 Organe Vorstand Die Hauptaufgaben in der Vertretung gegenüber Dritten sind: Abschluss von Rechtsgeschäften Vertretung kann von anderen Organen übernommen werden 26
27 Organe Vorstand Beendigung der Vorstandsmitgliedschaft Normalerweise mit Ablauf der Amtsdauer Rücktritt des Vorstandsmitglieds Abberufung der Vereinsversammlung Weiter Möglichkeiten keine Wiederwahl Tod Handlungsunfähigkeit Konkurs des Vorstandsmitglieds 27
28 Kontrollstelle Organe ZGB 69b: unter gewissen Umständen besteht eine Revisionspflicht Es besteht Pflicht zur: Ordentlichen Revision Eingeschränkten Revision 28
29 Vereinsmitgliedschaft Erwerb der Mitgliedschaft Erwerb der Mitgliedschaft durch: Teilnahme an der Gründung Beitritt zu bestehendem Verein Aufnahmeanspruch? Kein Anspruch auf Beitritt Zwangsmitgliedschaft? Keine Zwangsmitgliedschaft 29
30 Vereinsmitgliedschaft Verlust der Mitgliedschaft Verlust der Mitgliedschaft durch: Austritt durch Willen des Mitgliedes ZGB 70 Abs. 2 Ausschliessung gegen Willen des Mitgliedes ZGB 72 Abs. 3 Automatische Beendigung der Mitgliedschaft durch Statuten oder Tod 30
31 Vereinsmitgliedschaft Rechte Mitwirkungsrechte Stimmrecht: Recht auf die Willensbildung des Vereins Einfluss zu nehmen Wahlrecht: aktives und passives Wahlrecht Akzessorische Rechte: ermöglichen erst die Ausübung von Stimm- und Wahlrecht 31
32 Vereinsmitgliedschaft Rechte Vermögensrechte Benutzungsrechte: gewähren Mitgliedern den Zutritt zu Veranstaltungen und Einrichtungen des Vereins Recht auf Geldleistung: bei kaufmännischen Unternehmen verboten, 32
33 Rechte Vereinsmitgliedschaft Schutzrechte sollen das Mitglied gegen die Mehrheit schützen Werden in zwei Gruppen unterteilt die geschriebenen und ungeschriebenen 33
34 Pflichten Vereinsmitgliedschaft Pflichten lassen sich im Einzelnen unterteilen in: ihre Natur (vermögensrechtliche / nicht vermögensrechtliche) Ihre Rechtsgrundlage (gesetzliche / statutarische Pflicht) 34
35 Pflichten Vereinsmitgliedschaft Treuepflicht heisst, dass Mitglied darf nichts was nicht den Vereinsinteressen entspricht Mitwirkungspflicht heisst, dass das Mitglied verpflichtet ist Ämter zu übernehmen oder der Teilnahme an Anlässen 35
36 Pflichten Vereinsmitgliedschaft Beitragspflicht heisst, dass das Mitglied zu Beiträgen und Nachschusspflicht verpflichtet werden kann Vereinsstrafe heisst, dass das Mitglied bei Verletzung der Pflichten sanktioniert werden darf 36
37 Legat (Vermächtnis) Der Erblass vermacht etwas einer Person, ohne ihn als Erben einzusetzen Der Vermächtnisnehmer haftet nicht für Schulden des Erblassers 37
38 Haftung des Vereins Haftung ZGB 75a: Seit haftet nur das noch Vereinsvermögen sofern die Statuten nichts anderes vorsehen 38
39 Haftung Haftung der Vorstandsmitglieder Verletzung der Sorgfaltspflicht Haftung Vorstandsmitglied Décharge 39
40 Haftung Haftung der Vorstandsmitglieder Ehrenamtlichkeit schliesst Haftung nicht aus Haftung bei Sozialversicherungen 40
41 Haftung Haftung der Vereinsmitglieder ZGB 75a: kann durch die Statuten von der Haftung abgewichen werden Es kann eine persönliche Haftung festgelegt werden 41
42 Fusion Zulässige Fusionen unter Beteiligung von Vereinen: FusG 4 Abs. 4: Vereine untereinander FusG 4 Abs. 4 lit. a - c: rechtsformübergreifende Fusion 42
43 Fusion Erleichterung für reine Vereinsfusionen FusG 13 Abs. 2: befreite Inhalte beim Fusionsvertrag FusG 14 Abs. 5: kein Fusionsbericht FusG 20 Abs. 2: keine öffentliche Beurkundung, sofern nicht in HR eingetragen FusG 22 Abs. 2: Gültigkeit bei vorliegen der Fusionsbeschlüsse, sofern kein HR-Eintrag 43
44 Fusion Besonderheiten bei allen Vereinsfusionen FusG 19: die Mitglieder können nach Beschlussfassung der Fusion austreten FusG 104 Abs. 2 lit. a: wird bei Fusion ein Grundstück übernommen, dann so sofortige Eigentumserklärung bei Grundbuchamt 44
45 Auflösung des Vereins Auflösung ipso iure Zahlungsunfähigkeit Unmöglichkeit statutengemässer Bestellung Vorstand Zweckerreichung / Unmöglichkeit Zweckerreichung Wegfall Mitglieder Eintritt statutarischen Auflösungsgrund 45
46 Auflösung des Vereins Auflösung durch Vereinsbeschluss gemäss ZGB 76 Zuständigkeit liegt bei Vereinsversammlung Auch bei Fusion oder Umwandlung 46
47 Auflösung des Vereins Auflösung durch gerichtliches Urteil gemäss ZGB 78 Verletz eine Personenverbindung gegen Rechtsordnung 47
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