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1 der MasterCard Miles & More Luxair Kreditkarten von der Banque et Caisse d'epargne de l'etat, Luxembourg INHALTSVERZEICHNIS I. VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER MASTERCARD MILES & MORE LUXAIR KARTEN 2 1. DEFINITIONEN 2 2. MIT DER KARTE VERBUNDENE VORTEILE 2 3. DIE VORTEILE DES VIELFLIEGERPROGRAMMS MILES & MORE DER LUFTHANSA 2 4. AUSSTELLUNG DER KARTE 2 5. JAHRESGEBÜHR UND ERSATZKOSTEN 3 6. GÜLTIGKEITSDAUER 3 7. AUFNAHME UND ÜBERMITTLUNG PERSÖNLICHER DATEN 3 8. AUSSTELLUNG VON ZWEITKARTEN 3 9. GETÄTIGTE KARTENTRANSAKTIONEN BEWEIS FÜR DIE MIT DER KARTE DURCHGEFÜHRTEN TRANSAKTIONEN PERSÖNLICHE GEHEIMNUMMER HÖCHSTBETRAG KONTOAUSZUG KARTENKONTO ZAHLUNGSART FEHLENDE KONOTDECKUNG VERLUST ODER DIEBSTAHL AUFZEICHNUNG DER TELEFONGESPRÄCHE AUFLÖSUNG DES VERTRAGS GEMEINSAME BESTIMMUNGEN AUFLÖSUNG DES VERTRAGS DURCH DEN INHABER AUFLÖSUNG DES VERTRAGS DURCH DEN EMITTENTEN ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON MASTERCARD MILES & MORE LUXAIR KARTEN ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON MASTERCARD BUSINESS MILES & MORE LUXAIR KARTEN GELTENDES RECHT - GERICHTSSTAND 5 II. NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON 3D SECURE 5 1. AKTIVIERUNG VON 3D SECURE 5 2. NUTZUNG DER KARTE UND GENEHMIGUNG 5 3. SORGFALTS- UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN 5 4. HAFTUNG 5 5. ÄNDERUNG DER VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN 5 6. KÜNDIGUNG 5 7. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND 5 SPUERKEESS Seite 1 von 5 des Dokumentes vom 10 November 2014

2 I. VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER MASTERCARD MILES & MORE LUXAIR KARTEN 1. DEFINITIONEN Art. 1: In den nachfolgenden Vertragsbedingungen ist unter den aufgeführten Begriffen Folgendes zu verstehen: - Die "Karte" ist die Kreditkarte für den privaten Zweck ("MasterCard Blue Miles & More Luxair" und "MasterCard Gold Miles & More Luxair") bzw. die Kreditkarte für die berufliche Nutzung "MasterCard Business Miles & More Luxair". Diese Kreditkarten sind ein Co-branding-Produkt von der Luxair, als Miles & More Partner, und der Banque et Caisse d Epargne de l Etat, Luxembourg, als Herausgeber dieser Kreditkarten.; - "CETREL" ist die Aktiengesellschaft CETREL, mit Gesellschaftssitz in L-5365 Münsbach, 10, rue Gabriel Lippmann, ein Dienstleistungsunternehmen, dem der Emittent die Verwaltung seiner Karten übertragen hat; - Die "Prüfnummer" ist der Zusatzcode, den der Karteninhaber gegebenenfalls bei Benutzung der Karte im Rahmen von Telematik-Dienstleistungen eingeben muss. Im MasterCard-Netz wird mit dem Kürzel "CVC2" ("Card Validation Code") auf die Prüfnummer verwiesen; - Der "Händler" ist die Person, die mit der Karte abgewickelte Transaktionen annehmen darf; - Das "Kartenkonto" ist das Konto, das für den Inhaber der Kreditkarte, die von CETREL verwaltet wird, zugunsten des Emittenten eröffnet wird und auf dem die dem Emittenten aufgrund der mit dieser Karte durchgeführten Transaktionen zustehenden Zahlungsansprüche verbucht werden; - Das "Girokonto" ist das Bankkonto, das zur Begleichung der im Rahmen der Kreditkartennutzung getätigten Ausgaben belastet wird bzw. das Bankkonto, dem die Summe gutgeschrieben wird, die dem Betrag der vom Karteninhaber an einem GAA einbezahlten und als echt überprüften Banknote(n) entspricht; - Der "Jahresbeitrag" ist die für die Ausstellung und Nutzung der Karte fällige Pauschalgebühr; - Der "Wechselkurs" ist der Kurs, der bei einer Operation mit Währungsumtausch angewendet wird. Dieser Kurs wird gebildet aus dem MasterCard-Tageskurs und einer vom Emittenten angewendeten und auf der Website unter der Rubrik "Bankkartengebührenaufstellung" veröffentlichten Wechselgebühr; - "Emittent" ist die Banque et Caisse d'epargne de l'etat, Luxemburg (nachstehend "BCEE" oder "Bank"); - "GAA", ein Geldausgabeautomat; - "PIN" (Personal Identification Number), die persönliche und vertrauliche Geheimnummer, mit der sich der Karteninhaber ausweisen kann; - Der "Kontoauszug" ist der Auszug aus dem Kartenkonto, der den ausgewiesenen Saldo zum angegebenen Datum fällig macht; - "Telematik-Dienstleistungen" sind Finanzdienstleistungen per Datenfernübertragung, die es dem Karteninhaber ermöglichen, Zahlungen, Käufe von Gütern oder Dienstleistungen per Datenfernübertragung zu tätigen; - Der "Karteninhaber" ist die natürliche Person, auf deren Namen die Karte ausgestellt wurde, die zu ihrer Verwendung berechtigt ist und die zugleich Teilnehmer des Vielfliegerprogramms Miles & More ist; - "Kontoinhaber" ist (sind) die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), die beim Emittenten über ein individuelles oder gemeinsames, privat oder beruflich genutztes Girokonto verfügen, das zur Begleichung der im Rahmen der Kreditkartennutzung getätigten Ausgaben belastet wird bzw. dem die an einem Geldausgabeautomaten des Emittenten vorgenommenen Einzahlungen gutgeschrieben werden; - Einsatz der Karte", der Einsatz der Karte durch ihren Inhaber erfolgt durch Vorlage der Karte und eigenhändige Unterschrift eines Belegs, der von den an das MasterCard-Netz angeschlossenen Händlern oder Unternehmen vorgelegt wird, oder durch die Bestätigung der Transaktion durch Verwendung einer persönlichen Geheimnummer, oder durch die Mitteilung seiner Kartennummer und gegebenenfalls der Prüfnummer durch den Inhaber im Rahmen von Telematik-Dienstleistungen; - "Einzahlung an einem GAA", Einzahlung von Banknoten durch den Inhaber einer privat genutzten Karte an einem Geldausgabeautomaten des Emittenten, gefolgt von der Gutschrift der den einbezahlten und als echt geprüften Banknoten entsprechenden Summe auf dem Girokonto; - "Miles & More", ist das deutsche Unternehmen Miles & More GmbH, mit Sitz in MAC Main Airport Center, Unterschweinstiege 8, D Frankfurt/Main; - das "Vielfliegerprogramm Miles & More", ermöglicht seinen Teilnehmern das Sammeln von Meilen und die anschließende Einlösung der Meilen in Prämien. Betreiber und Herausgeber des Miles & More Programms ist die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft; - "Luxair" ist die Aktiengesellschaft Société luxembourgeoise de navigation aérienne Luxair S.A. mit Sitz in Luxembourg Airport, L-2987 Luxemburg. 2. MIT DER KARTE VERBUNDENE VORTEILE Art. 2: (1) Die Karte verleiht ihrem Inhaber die Möglichkeit, von Händlern und Unternehmen des MasterCard-Netzes angebotene Produkte und Dienstleistungen zu erwerben, und zwar gegen Vorlage der Karte und (a) eigenhändige Unterschrift eines Belegs, der ihm vom angeschlossenen Händler oder Unternehmen vorgelegt wird, oder (b) durch die Bestätigung der Transaktion durch Verwendung einer persönlichen Geheimnummer. (2) Gegen Vorlage der Karte und eigenhändige Unterschrift eines Belegs oder Eingabe seiner persönlichen Geheimnummer, kann der Karteninhaber außerdem bei gewissen Filialen oder Geldautomaten im Ausland bzw. an Geldautomaten in Luxemburg Bargeld abheben. (3) Die Karte verleiht ihrem Inhaber außerdem die Möglichkeit, durch Mitteilung der Kartenummer und gegebenenfalls der Prüfnummer im Rahmen von Telematik- Dienstleistungen Produkte und Dienstleistungen von am MasterCard-Netz angeschlossenen Händlern und Unternehmen zu erwerben. (4) An manchen Spezial-GAA des Emittenten kann der Karteninhaber gegen Eingabe seiner persönlichen Geheimnummer Banknoten bis zur erlaubten und während der Transaktion angezeigten Höhe einzahlen. (5) Die Bandbreite der oben stehenden Funktionen kann sich jederzeit verändern. Art. 3 (1): Der Emittent bzw. CETREL sind nicht für Handlungen und Versäumnisse der angeschlossenen Händler und Unternehmen, bei denen die Karte benutzt wurde, verantwortlich, und übernehmen insbesondere keine Verantwortung, falls sich ein Händler oder Unternehmen weigert, die Karte als Zahlungsmittel zu akzeptieren. (2) Es obliegt dem/den Partner(n) des Emittenten, die Auswahl der vom Partner in der Vermarktung der Kreditkarten angebotenen Vorteile zu bestimmen. Der Emittent übernimmt keine Verantwortung im Falle einer Änderung in diesem Angebot. 3. DIE VORTEILE DES VIELFLIEGERPROGRAMMS MILES & MORE DER LUFTHANSA Artikel 4: (1) Der Karteninhaber erkennt an, dass für die Teilnahme am Vielfliegerprogramm Miles & More die Miles & More Teilnahmebedingungen gelten, welche unter der Internetadresse abrufbar sind. (2) Zusätzlich zu den unter Artikel 2 und 3 erwähnten Vergünstigungen, ermöglichen die Kreditkarten MasterCard Miles & More Luxair und MasterCard Business Miles & More Luxair dem Karteninhaber Prämienmeilen des Miles & More Programms bei jeder mit der Kreditkarte getätigten Zahlung zu sammeln. (3) Die Anzahl der gesammelten Prämienmeilen wird je nach Kreditkartentyp und je nach Betrag der mit der Kreditkarte getätigten Zahlungen, Kosten und Gebühren ausgeschlossen, berechnet. Demnach wird dem Karteninhaber einer MasterCard Blue Miles & More Luxair oder einer MasterCard Gold Miles & More Luxair eine Prämienmeile pro Euro Kartenzahlung gutgeschrieben. Dem Karteninhaber einer MasterCard Business Miles & More Luxair werden jeweils 1,5 Prämienmeilen pro Euro Kartenzahlung gutgeschrieben. Die Prämienmeilenberechnungen werden vom Emittenten vorgenommen. Widerrufene Transaktionen geben kein Anrecht auf Prämienmeilen. (4) Die Gutschrift der Prämienmeilen, gemäß den Bestimmungen des nachstehenden Artikels 8, auf dem Miles & More Meilenkonto des Teilnehmers wird nach Übermittlung der dafür benötigten Daten vorgenommen. Den aktuellen Stand des Meilenkontos kann der Karteninhaber, zugleich Teilnehmer des Miles & More Programms, über sein persönliches Internet-Meilenkonto durch Eingabe der Miles & More Kartennummer und der Miles & More PIN abfragen. Die Gutschrift auf dem Miles & More Meilenkonto des Teilnehmers der mit der Kreditkarte gesammelten Prämienmeilen erfolgt durch Miles & More innerhalb von 4 Wochen nach Versand des monatlichen Kontoauszugs (gemäß den Bestimmungen des Artikels 15). (5) Alle dem Miles & More Meilenkonto gutgeschriebenen Prämienmeilen haben eine Gültigkeit von 36 Monaten gemäß der Miles & More Teilnahmebedingungen. (6) Als Inhaber einer MasterCard Miles & More Luxair oder MasterCard Business Miles & More Luxair verfallen die Prämienmeilen nicht nach 36 Monaten. Der Meilenverfall ist ausgesetzt, sofern der Karteninhaber seit mindestens 3 Monaten im Besitz seiner MasterCard Miles & More Luxair oder MasterCard Business Miles & More Luxair ist und mindestens einen meilenfähigen Umsatz (zurückerstattete Umsätze ausgenommen) pro Monat mit der voranstehend angeführten Kreditkarte tätigt. Ist eine der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, setzt der Meilenverfall wieder ein und die gesammelten Prämienmeilen verfallen gemäß der Miles & More Teilnahmebedingungen. Gesammelte Prämienmeilen durch einen Miles & More Teilnehmer mit einem Frequent Traveller, Senator oder HON Circle Status dagegen behalten eine unbegrenzte Gültigkeit, sofern der Teilnehmer seinen Status bewahrt. Weitere Informationen finden Sie unter der Internetadresse 4. AUSSTELLUNG DER KARTE Art. 5: (1) Der Emittent stellt Antragstellern, die seine Zustimmung finden, eine Karte aus. Die Zustellung der Karte kann auf dem Postweg erfolgen. Die Übermittlung der PIN geschieht dann per separater Post. Die ausgegebene Karte ist persönlich und nicht übertragbar. Der Karteninhaber muss sie bei Erhalt sofort auf der Rückseite unterschreiben. Damit geht sie in seine Obhut über und er erhält das Recht, sie gemäß den während der Benutzung geltenden Vertragsbedingungen zu benutzen. 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3 (2) Der Emittent bleibt Eigentümer der Karte. 5. JAHRESGEBÜHR UND ERSATZKOSTEN Art. 6: (1) Die Karte wird gegen Zahlung einer Jahresgebühr, über deren Höhe der Inhaber informiert wird, überlassen. Diese Gebühr wird vom Girokonto abgebucht. (2) Muss die Karte ersetzt werden, trägt der Inhaber die damit verbundenen Kosten. Dasselbe gilt bei dringenden Kreditkartenbestellungen. 6. GÜLTIGKEITSDAUER Art. 7: Die Karte ist bis zum letzten Tag des darauf abgedruckten Monats und Jahres gültig. Sofern es der Emittent nicht ablehnt, eine neue Karte auszustellen, bzw. der Kartenoder Kontoinhaber nicht zwei Monate vor Ablauf der Karte schriftlich seinen Verzicht auf eine neue Karte ankündigt, wird dem Karteninhaber nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Vorgängerkarte eine neue Karte ausgehändigt. Der Karteninhaber hat die Karte nach Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer zu vernichten. Der neuen Kreditkarte wird automatisch die gleiche Miles & More Servicekartennummer zugeordnet. 7. AUFNAHME UND ÜBERMITTLUNG PERSÖNLICHER DATEN Art. 8: (1) CETREL ist befugt, personenbezogene Daten des Karteninhabers stellvertretend für die Bank und den Karteninhaber zu verwalten. Um den reibungslosen Einsatz der Karte innerhalb des Netzes und die Vorbeugung gegen Missbrauch sowie deren Erkennung und Analyse zu gewährleisten, gestatten der Karten- und Kontoinhaber dem Emittenten und CETREL, Dritten, d.h. der Lizenzgesellschaft (MasterCard) und deren angegliederten Gesellschaften, allen Banken und Händlern, die am internationalen MasterCard-System teilnehmen, den Kartenherstellern, den Prägeunternehmen und den internationalen Kompensationsund Genehmigungsstellen sowie den Unternehmen, die Versicherungen in Zusammenhang mit den Karten anbieten, persönliche Daten über den Karten- und Kontoinhaber sowie den zugebilligten Verfügungsrahmen der Kreditkarte zu übermitteln, soweit die Bereitstellung dieser Daten notwendig erscheint. (2) Um den Einsatz der Karte sowie die Gutschrift der vom Karteninhaber mittels Zahlungen mit der Kreditkarte gesammelten Prämienmeilen zu ermöglichen, befugt der Karteninhaber den Kartenherausgeber, Daten die zur Gutschrift der Prämienmeilen auf dem Meilenkonto des Karteninhabers erforderlich sind (Anzahl der Prämienmeilen, Miles & More Servicekartennummer), an Miles & More bzw. an die Deutsche Lufthansa AG (Von Gablenz Str. 2-6, Köln) zu übermitteln. Damit dem Karteninhaber die gesammelten Prämienmeilen auf seinem Miles & More Meilenkonto gutgeschrieben werden können, werden die genannten Daten, nach Versand des Kontoauszugs, an die Deutsche Lufthansa AG übermittelt. (3) Sofern der Antragsteller der Kreditkarte noch kein Miles & More Teilnehmer ist und keine Miles & More Servicekartennummer besitzt, wird bei Beantragung der Kreditkarte automatisch ein Miles & More Konto auf den Namen des Antragstellers eröffnet. Die dafür notwendigen Daten werden an die Deutsche Lufthansa AG übermittelt. (4) Der Emittent ist berechtigt, sämtliche von einem Kartenantragsteller gemachten personenbezogenen und finanziellen Angaben zu prüfen. (5) Bei Verwendung der Karte durch den Inhaber erteilt dieser automatisch seine Vollmacht und Zustimmung in Bezug auf folgende Aspekte: (I) Sammlung, Archivierung und Weitergabe von Identifizierungs- und Kontostandangaben mit allen Mitteln, die zum Erhalt der entsprechenden Transaktionsbelege und Kontoauszüge für den Emittenten notwendig sind; (II) Bereitstellung und Weiterleitung dieser Daten an die Beteiligten und Betreiber des Zahlungskartennetzes; (III) Archivierung der Angaben und Daten durch die genannten Beteiligten und Betreiber des Zahlungskartennetzes, wobei sich diese zur Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Vorschriften in Zusammenhang mit der Datenweitergabe verpflichten. (6) Weder der Emittent noch CETREL haftet für den Verlust von Daten, die über das Zahlungskartennetz übertragen wurden, außer im Falle einer ihnen anzulastenden schweren Fahrlässigkeit. Der Emittent und CETREL haften nicht für den Verlust von auf den Kontoauszügen enthaltenen Informationen. Es ist Aufgabe des Karteninhabers, sicherzustellen, dass keine Daten verloren gehen. 8. AUSSTELLUNG VON ZWEITKARTEN Art. 9: Karten für den privaten Zweck: Auf Antrag des Karteninhabers kann der Emittent Zusatzkarten für andere Personen ausstellen, die dann zur Nutzung dieser Karten bei Belastung des Girokontos des Inhabers berechtigt sind. In diesem Fall ermächtigt der Kontoinhaber den Emittenten, Kontoauszüge an den (die) Karteninhaber zu schicken. Auf Antrag kann der Kontoinhaber auf eigene Kosten ein Duplikat des an den Karteninhaber adressierten Kontoauszugs erhalten. Karten für die berufliche Nutzung: Bei beruflich genutzten Karten erhält der Kontoinhaber oder jede von ihm benannte Person einen globalen Auszug für die ausgegebenen Karten und gegebenenfalls auf Antrag einen Einzelauszug pro Karteninhaber. Diese Auszüge werden an die berufliche Adresse geschickt. In beiden Fällen muss der Karteninhaber Teilnehmer des Vielfliegerprogramms Miles & More sein. Seine persönliche Miles & More Servicekartennummer wird seiner jeweiligen MasterCard Miles & More Luxair und/oder MasterCard Business Miles & More Luxair zugeordnet. 9. GETÄTIGTE KARTENTRANSAKTIONEN Art.10: (1) Immer, wenn die Karte zur Bezahlung von Einkäufen, als Gegenleistung für Dienstleistungen oder zum Abheben von Geld benutzt wird, muss der Karteninhaber einen Verkaufs- oder Auszahlungsbeleg unterzeichnen. (2) Die eigenhändige Unterschrift des Karteninhabers kann durch Verwendung einer persönlichen Geheimnummer oder bei Telematik-Dienstleistungen durch Mitteilung der Kartennummer ersetzt werden. (3) Wird die Karte gegen Eingabe der persönlichen Geheimnummer als Zahlungsmittel oder zum Abheben von Bargeld bzw. bei einer Transaktion der Art Einzahlung an einem GAA eingesetzt, gelten die registrierten Daten als Transaktionsbeleg. Der bei dieser Gelegenheit ausgestellte Beleg dient lediglich zur Information des Karteninhabers. Art. 11: (1) Durch Mitteilung der Kartennummer im Rahmen von Telematik- Dienstleistungen oder durch Unterzeichnung des Belegs bzw. Nutzung der persönlichen Geheimnummer erkennt der Karteninhaber an, dass der Händler oder das Geldinstitut, der/das ihm das Bargeld ausgehändigt hat, Zahlungsansprüche gegen ihn hat. Der Emittent erwirbt den Zahlungsanspruch durch Begleichung der Forderung gegenüber dem Händler oder des Finanzinstituts. (2) Der Kontoinhaber erteilt dem Emittenten die unwiderrufliche Vollmacht, sein Girokonto mit allen Beträgen, die sich aus den durch Benutzung der Karte getätigten Transaktionen oder aus den genannten allgemeinen Vertragsbedingungen ergeben, zu belasten. Das Girokonto wird in der Regel in den ersten Tagen nach Versand des Kontoauszugs belastet, je nach der gewählten Zahlungsmethode. Falls das Kartenkonto bei Versand des Kontoauszugs einen Habensaldo aufweist, wird dieser automatisch auf das Girokonto übertragen. Das auf dem Kontoauszug angegebene Überweisungsdatum entspricht dem Eingangszeitpunkt des Zahlungsauftrags. (3) Jeder Karteninhaber haftet zusammen mit dem Kontoinhaber solidarisch und unteilbar für die Begleichung der durch selbst missbräuchliche Nutzung seiner Karte entstehenden Zahlungsforderungen, vorbehaltlich der Bestimmungen aus Artikel 18 oder kraft der vorliegenden Bedingungen. (4) Der Karteinhaber kann sich der Bezahlung der seine Unterschrift tragenden oder durch Verwendung seiner persönlichen Geheimnummer erstellten Belege nicht widersetzen, und ebenso wenig der Zahlung der im Rahmen von Telematik- Dienstleistungen durch Mitteilung seiner Kartennummer angefallenen Summen. Falls der Beleg nicht ordnungsgemäß vom Karteninhaber unterzeichnet wurde, haften dieser und der Kontoinhaber dennoch solidarisch und unteilbar für die Begleichung der auf dem Kartenkonto aufgrund des mithilfe der Karte erstellten Belegs verbuchten Forderungen. (5) Der Emittent haftet nicht bei Rechtsstreit zwischen dem Karteninhaber und dem teilnehmenden Händler oder Unternehmen. Das Bestehen eines solchen Rechtsstreits befreit den Kontoinhaber nicht von seiner Verpflichtung, die Zahlungsforderungen zu leisten, die der Emittent aufgrund der Verwendung der Karte gegen ihn erhebt. (6) Der auf einem gegebenenfalls vom Händler unterzeichneten Gutschriftbeleg vermerkte Betrag wird dem Kartenkonto des Karteninhabers gutgeschrieben. 10. BEWEIS FÜR DIE MIT DER KARTE DURCHGEFÜHRTEN TRANSAKTIONEN Art. 12: (1) Der Einsatz der Karte zusammen mit der Eingabe einer persönlichen Geheimnummer stellt unabhängig vom fraglichen Betrag den Beweis dar, dass vom Karteninhaber an den Emittenten eine Anweisung zur Belastung seines Kartenkontos in Höhe des Transaktionsbetrags ging, die einer entsprechenden schriftlichen Anweisung durch den Karteninhaber gleichkommt. Der Karteninhaber kann sich der Belastung seines Kartenkontos durch den Emittenten mit dem Transaktionsbetrag, der durch Einsatz der Karte mit der persönlichen Geheimnummer angegeben wurde, nicht widersetzen. (2) Der Einsatz der Karte durch Mitteilung der Kartennummer bei Telematik- Dienstleistungen stellt unabhängig vom fraglichen Betrag den Beweis dar, dass vom Karteninhaber an den Emittenten eine Anweisung zur Belastung seines Kartenkontos in Höhe des Transaktionsbetrags ging, wobei diese Anweisung einer entsprechenden schriftlichen Anweisung durch den Karteninhaber gleichkommt. Der Karteninhaber kann sich der Belastung seines Kartenkontos mit dem Transaktionsbetrag, die durch Einsatz der Karte mittels Mitteilung der Kartennummer erfolgte, nicht widersetzen. (3) Der Einsatz der Karte zusammen mit der Mitteilung einer persönlichen Geheimnummer und Übergabe von Banknoten stellt im Rahmen der Einzahlung an einem GAA eine Anweisung durch den Karteninhaber dar, seinem Girokonto den eingezahlten und als echt überprüften Banknoten entsprechenden Betrag laut Einzahlungsquittung, die der Karteninhaber bei der Bearbeitung dieser Transaktion erhalten hat, gutzuschreiben. Der Karteninhaber und der Kontoinhaber erkennen an, dass die Einzahlung an einem GAA gemäß den bei der Transaktion angegebenen Funktionsregeln erfolgt. Weder der Karteninhaber noch der Girokontoinhaber können sich der Gutschrift des den als echt überprüften und einbezahlten Banknoten laut Einzahlungsquittung entsprechenden Betrags auf das Girokonto widersetzen. (4) Die Parteien einigen sich darauf, die Bestimmungen aus Artikel 1341 des Code Civil bei Streitfällen auszuschließen und den Nachweis aller Transaktionen mit allen im Handelsrecht zulässigen Mitteln, einschließlich von Zeugenaussagen und Schuldbekenntnissen zuzulassen. Elektronische Aufzeichnungen der Transaktionen bei CETREL/beim Emittenten oder jedem anderen Beteiligten stellen einen Seite 3 von 5 des Dokumentes vom 10 November 2014

4 ausreichenden Nachweis der Transaktionen dar und haben dieselbe Beweiskraft wie eine schriftliche Unterlage. 11. PERSÖNLICHE GEHEIMNUMMER Art. 13: Die Geheimnummer wird dem Karteninhaber mithilfe eines Schreibens auf dem Postweg zugestellt, in dem die Nummer freigerubbelt werden muss. Sobald sich der Inhaber die Geheimnummer eingeprägt hat, muss er das Schreiben vernichten. Die Geheimnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Der Inhaber ist für die Geheimhaltung seiner Geheimnummer verantwortlich, er darf sie weder auf der Karte noch auf einem mit der Karte zusammen aufbewahrten oder einem Dritten zugänglichen Schriftstück notieren noch einer dritten Person mitteilen. Der Inhaber kann seine persönliche Geheimnummer jederzeit ändern. 12. HÖCHSTBETRAG Art. 14: (1) Der Karteninhaber ist nicht berechtigt, den vom Emittenten eingeräumten und dem Konto- oder Karteninhaber mitgeteilten Höchstbetrag zu überschreiten. (2) Der Emittent behält sich das Recht vor, die Nutzung der Karte aus berechtigten Gründen ganz oder teilweise auszusetzen. Solche Gründe sind vor allem: - wenn die Konten des Kontoinhaber geschlossen oder eingefroren wurden oder sich herausstellt, dass der Karten- oder Kontoinhaber seine gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder vertraglichen Verpflichtungen in Zusammenhang mit den angebotenen Diensten nicht einhält; - um die Interessen des Karten- oder Kontoinhabers oder des Emittenten zu wahren; - wenn der Karten- oder Kontoinhaber den Emittenten über einen (möglichen) Missbrauch oder die unerlaubte Nutzung der angebotenen Dienste informiert; - während der Kündigungsfrist; - wenn ein Betrug oder Missbrauch seitens des Karten- oder Kontoinhabers festgestellt wird oder es ernstzunehmende Vermutungen bezüglich eines solchen Missbrauchs oder Betrugs gibt; - auf Anfrage einer Justizbehörde. Der Emittent informiert den Konto- und/oder Karteninhaber mithilfe der geeigneten Kommunikationsmittel. 13. KONTOAUSZUG Art. 15: (1) Bei einer Kartentransaktion wird mindestens einmal monatlich ein Kontoauszug an den Karteninhaber verschickt. Dieser Auszug weist die seit Erstellung des letzten Kontoauszugs vom Karteninhaber mit der Karte getätigten Transaktionen anhand der bei CETREL eingegangenen Belege und EDV-Dateien aus. Er enthält darüber hinaus Einzelheiten zu sämtlichen Gebühren. (2) Der Karten- oder Kontoinhaber kann die Erstattung einer vom oder über den Zahlungsbegünstigten mit der Karte ausgeführten Transaktion fordern, sofern: - die verwendete Karte keine MasterCard Business Miles & More Luxair war; - die Transaktion autorisiert war und bei Autorisierung nicht der exakte Transaktionsbetrag angegeben wurde; - der Transaktionsbetrag den Betrag überstieg, den der Karten- oder Kontoinhaber unter Bezugnahme auf das Profil seiner bisherigen Ausgaben, auf der Grundlage der Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen und der im Einzelfall zutreffenden Umstände vernünftigerweise hätte erwarten können; - der Karten- oder Kontoinhaber die Zustimmung zur Durchführung des Zahlungsvorgangs nicht direkt an den Emittenten erteilt hatte und diese Zustimmung nicht auf der Grundlage von dem Inhaber mehr als 4 Wochen vor Fälligkeitsdatum zugänglich gemachten Informationen erteilt wurde; - der Erstattungsantrag des Karten- oder Kontoinhabers innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung des entsprechenden Geldbetrags erfolgt ist (3) Der Kontoinhaber, beziehungsweise der Karteninhaber, kann die auf dem Kontoauszug aufgeführten Transaktionen nur gemäß den allgemeinen Bedingungen des Emittenten beanstanden. 14. KARTENKONTO Art. 16: (1) Der Betrag aller durch die Kartennutzung entstandenen Verkaufs- oder Auszahlungsbelege wird dem Kartenkonto des Karteninhabers belastet. (2) Sollzinsen und Gebühren werden vom selben Konto abgebucht. (3) Demselben Konto gutgeschrieben werden: - die zusätzlichen Einzahlungen laut Artikel 16, - die sonstigen Gutschriften. (4) Für jede Bargeldabhebung weist der Kontoauszug neben der Höhe der Abhebung auch die Verwaltungskosten und Gebühren aus, die die auszahlende Stelle erhebt. (5) Fremdwährungstransaktionen werden zum am Tag der Transaktionsabwicklung durch die für das internationale Clearing der verschiedenen Kartensysteme zuständige Institution geltenden EUR-Wechselkurs abgewickelt. Der Emittent bringt bei der Umtauschtransaktion eine Wechselgebühr laut Rubrik Bankkartengebührenaufstellung auf der Website zur Anwendung. 15. ZAHLUNGSART Art. 17: Der Kontoinhaber ermächtigt den Emittenten unwiderruflich, dem Girokonto den gesamten, auf dem Kontoauszug ausgewiesenen Betrag zu belasten. In diesem Fall werden keine Zinsen erhoben. 16. FEHLENDE KONOTDECKUNG Art. 18: Sollte am auf dem Kontoauszug angegebenen Abbuchungstermin auf dem Girokonto keine zur Deckung des Mindestbetrags ausreichende Summe vorhanden sein, kann der Emittent die für das fragliche Konto ausgegebene(n) Karte(n) ohne Vorankündigung einziehen und für jede spätere Nutzung durch den Karteninhaber sperren. Er kann die angeschlossenen Händler und Unternehmen sowie die Lizenzunternehmen über seine Entscheidung informieren und auffordern, die Karte nicht mehr zu akzeptieren. In diesem Fall wird der gesamte, auf dem Kartenkonto gespeicherte Sollbetrag sofort fällig und dem Girokonto belastet. Sollte der Emittent die MasterCard Miles & More Luxair oder MasterCard Business Miles & More Luxair mangels genügender Mittel auf dem laufenden Konto einziehen, wird jegliche Verantwortung des Emittenten bezüglich einem etwaigen Verfall der gesammelten und bis dahin nicht eingelösten Prämienmeilen und des eventuell daraus resultierenden Schadens ausgeschlossen. 17. VERLUST ODER DIEBSTAHL Art. 19: (1) Bei Diebstahl oder Verlust der Karte oder bei auch unbeabsichtigter Offenlegung der persönlichen Geheimnummer, muss der Inhaber CETREL unverzüglich unter der Telefonnummer (+352) (rund um die Uhr erreichbarer Dienst) informieren. Anschließend muss er seine Meldung schnellstmöglich schriftlich bestätigen und den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Nutzung innerhalb von 24 Stunden bei der Polizeibehörde melden. Ein Nachweis über diese Meldung ist schnellstmöglich beim Emittenten oder CETREL vorzulegen. (2) Sobald CETREL die Meldung des Karteninhabers gespeichert hat, sind dieser und der Kontoinhaber nicht mehr für die Kartennutzung verantwortlich. Solange die Meldung nicht gespeichert wurde, haftet der Karteninhaber bis zu einer Höhe von EUR 150 für die missbräuchliche Nutzung der Karte. Im Falle eines Betrugs oder grober Fahrlässigkeit durch den Karteninhaber - vor allem wenn die in Artikel 12 dieser Bedingungen genannten Regeln nicht eingehalten wurden - haften der Karten- und der Kontoinhaber solidarisch und unteilbar weiter für die Nutzung der Karte, auch nachdem gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels Meldung gemacht wurde und auch über den in diesem Absatz festgelegten Höchstbetrag von EUR 150 hinaus. (3) Falls der Inhaber seine Karte nach der Verlustmeldung wiederfindet, kann er sie dennoch nicht mehr nutzen und muss sie an den Emittenten oder CETREL zurückschicken. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Inhaber erfährt, dass ein Dritter seine persönliche Geheimnummer kennt oder wenn er diesen Verdacht hegt. Die Sperrung der Karte führt automatisch zur Ausgabe einer neuen Karte auf Kosten des Kontoinhabers. 18. AUFZEICHNUNG DER TELEFONGESPRÄCHE Art. 20: Der Kontoinhaber ermächtigt den Emittenten und CETREL, aus Sicherheits- und Nachweisgründen sämtliche Telefongespräche aufzuzeichnen. Die Parteien verständigen sich darauf, dass die Aufzeichnungen vor Gericht verwendet werden dürfen und sprechen ihnen dieselbe Beweiskraft wie einem Schriftstück zu. 19. AUFLÖSUNG DES VERTRAGS GEMEINSAME BESTIMMUNGEN Art. 21: (1) Der Emittent und der Konto- und Karteninhaber können den sie bindenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. (2) Falls der Karteninhaber seine Teilnahme am Vielfliegerprogramm Miles & More auflöst, muss er den Emittenten unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, andernfalls werden die Daten, die zur Gutschrift der Prämienmeilen erforderlich sind, gemäß Artikel 8 Abschnitt 2, weiterhin an die Deutsche Lufthansa AG übermittelt. Solch eine Auflösung (welche dem Emittenten entweder durch den Inhaber oder Miles & More mitgeteilt wurde) kann die Auflösung des vorliegenden Vertrags gemäß den Bestimmungen der Artikel 21 bis 23 herbeiführen. (3) Bei einer solchen Kündigung wird der gesamte Sollbetrag des Kartenkontos sofort fällig und dem Girokonto belastet. Der Kontoinhaber haftet für alle Transaktionen, die dem Kartenkonto zum Zeitpunkt der Auflösung noch nicht belastet waren. Bei vorzeitiger Kündigung laufen die vertraglich vereinbarten Zinsen weiter, und es entsteht kein Anspruch auf eine (Teil-)Rückzahlung des bezahlten Jahresbeitrags AUFLÖSUNG DES VERTRAGS DURCH DEN INHABER Art. 22: (1) Wenn der Kontoinhaber oder der Karteninhaber den Vertrag kündigt, muss er eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Die Auflösung hat per Einschreiben oder per schriftlicher Erklärung, die an einem Schalter des Emittenten abgegeben wird, zu erfolgen. Er muss die Karte dem Emittenten zurücksenden. Die Auflösung wird erst ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Inhaber seine Karte an den Emittenten zurückgegeben hat. (2) Die Auflösung der Girokontovereinbarung durch den Kontoinhaber führt kraft Gesetzes zur Auflösung der mit weiteren Karteninhabern geschlossenen Verträge. (3) Die Auflösung des Vertrags durch einen Karteninhaber, der nicht Kontoinhaber ist, führt nicht zur Auflösung des Vertrags mit dem Kontoinhaber und den übrigen Karteninhabern. (4) Der Kontoinhaber hat das Recht, den Vertrag zwischen dem Emittenten und einem weiteren Karteninhaber zu kündigen. In diesem Fall haftet er weiter solidarisch und unteilbar für mit dieser Karte durchgeführte Transaktionen, bis diese tatsächlich an den Emittenten zurückgegeben wurde. Seite 4 von 5 des Dokumentes vom 10 November 2014

5 (5) Erfolgt die Auflösung durch den Inhaber weniger als 2 Monate vor Ablauf der Karte, hat dies keinen Einfluss auf die Fälligkeit des nächsten Jahresbeitrags laut Artikel AUFLÖSUNG DES VERTRAGS DURCH DEN EMITTENTEN Art. 23: (1) Löst der Emittent den Vertrag mit dem Kontoinhaber auf, informiert er den Kontoinhaber und gegebenenfalls die Karteninhaber zwei Monate im Voraus darüber. (2) Betrifft die Auflösung eine andere Karte als die des Kontoinhabers, wird sie dem Inhaber dieser Karte mitgeteilt und auch der Kontoinhaber wird davon in Kenntnis gesetzt. (3) Ab Auflösungsmitteilung können der oder die Inhaber die Karte nicht mehr nutzen und müssen sie an den Emittenten zurückschicken. Der Kontoinhaber und der Inhaber der zurückgerufenen Karte haften dennoch weiter solidarisch und unteilbar für die Transaktionen, die nach der Auflösungsmitteilung und bis zur tatsächlichen Rückgabe der betreffenden Karten an den Emittenten durchgeführt werden. (4) Die Verpflichtung zur Begleichung der durch die Nutzung der Karte entstandenen Zahlungsforderungen bleibt davon unberührt. (5) Jeder Gebrauch der Karte nach der Rückgabeaufforderung des Emittenten führt gegebenenfalls zu entsprechenden gerichtlichen Schritten. (6) Sollte der Karteninhaber seine Teilnahme am Vielfliegerprogramm Miles & More auflösen, wird jegliche Verantwortung des Emittenten bezüglich etwaige Verluste der mit der MasterCard Miles & More Luxair oder MasterCard Business Miles & More Luxair gesammelten und zum Zeitpunkt der Auflösung nicht eingelösten Prämienmeilen und des eventuell daraus resultierenden Schadens ausgeschlossen. 20. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON MASTERCARD MILES & MORE LUXAIR KARTEN Art. 24: Bei jeder Änderung der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen muss der Emittent den Inhaber zwei Monate vor Inkrafttreten in Kenntnis setzen. Diese Änderung gilt als vom Kunden akzeptiert, sofern dieser nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens schriftlich Einspruch einlegt. 21. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON MASTERCARD BUSINESS MILES & MORE LUXAIR KARTEN Art. 25: (1) Der Emittent kann jederzeit durch einfache schriftliche Mitteilung insbesondere auf dem Kontoauszug eine Änderung der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen vorschlagen. (2) Falls der Inhaber mit einer Änderung nicht einverstanden ist, nimmt er innerhalb eines Monats ab Erhalt des Änderungsvorschlags sein Recht auf Vertragsauflösung wahr. Legt er innerhalb dieser Frist keinen Einspruch ein, wird sein Einverständnis mit der Änderung vorausgesetzt und diese tritt einen Monat nach Versand der Mitteilung in Kraft. 22. GELTENDES RECHT - GERICHTSSTAND Art. 26: (1) Die Beziehungen zwischen dem Emittenten und dem (den) Kartenoder Kontoinhaber(n) unterliegen luxemburgischem Recht. (2) Für Streitfälle zwischen dem Inhaber und dem Emittenten sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig, wobei der Emittent den Streit wahlweise auch vor jedes andere Gericht bringen kann, in dessen Zuständigkeitsbereich der Inhaber im Normalfall fällt. II. NUTZUNGSBEDINGUNGEN VON 3D SECURE 3D Secure ist ein international anerkannter Sicherheitsstandard zur Identifizierung des Inhabers einer Kreditkarte für Online-Zahlungen. 3D Secure wird von MasterCard unter der Bezeichnung "MasterCard SecureCode " geführt, während VISA die Bezeichnung "Verified by VISA" verwendet. Mit diesem Standard sollen die Sicherheit von Internet-Transaktionen erhöht und das Betrugsrisiko gemindert werden. 1. AKTIVIERUNG VON 3D SECURE 1.1 Der Karteninhaber kann 3D Secure bei einer Online-Zahlung auf einer diesen Service anbietenden Website aktivieren. 1.2 Weist der Karteninhaber den Aktivierungsantrag zurück, können Online- Transaktionen auf einer mit 3D Secure ausgestatteten Website nicht zum Abschluss gebracht werden. 1.4 Die Aktivierung des 3D Secure Services ist kostenlos und erfolgt über eine gesicherte Internetanbindung. Durch die Aktivierung von 3D Secure erklärt sich der Karteninhaber mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden. 1.5 Der Karteninhaber muss jede seiner Kreditkarten getrennt aktivieren. Wird eine Karte durch eine neue Karte ersetzt muss letztere ebenfalls aktiviert werden. 2. NUTZUNG DER KARTE UND GENEHMIGUNG 2.1 Mit der Erfassung des Passworts wird die Genehmigung der Kartenzahlung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen bestätigt. 3. SORGFALTS- UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN 3.1 Der Karteninhaber muss ein gesichertes Passwort auswählen, das keine leicht nachvollziehbaren Kombinationen (wie Telefonnummern, Geburtsdaten, KFZ- Zeichen, Name des Karteninhabers oder eines Familienmitglieds) enthält. 3.2 Der Karteninhaber ist gehalten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit des Passwort und der Persönlichen Mitteilung zu gewährleisten. Er darf diese insbesondere nicht in einem elektronischen Format in vollständiger oder veränderter, kodifizierter oder nicht kodifizierter Form, auf der Karte oder an anderer Stelle niederschreiben oder speichern. Der Karteninhaber verpflichtet sich außerdem, sein Passwort und seine Persönliche Mitteilung nicht an Dritte weiterzugeben und sie keinem Dritten in beliebiger Form zugänglich zu machen. 3.3 Der Karteninhaber darf sein Passwort für eine Online-Transaktion nur eingeben, wenn das entsprechende Feld die Persönliche Mitteilung des Karteninhabers sowie das Logo "Master-Card SecureCode " oder "Verified by VISA" anzeigt. 3.4 Fehlt das Passwort und/oder die Persönliche Mitteilung bzw. bei Verdacht auf eine betrügerische Nutzung muss der Karteninhaber sofort die BCEE informieren. Der Karteninhaber ist alleine für die Wahrung der Vertraulichkeit des Passwortes und/oder der Persönlichen Mitteilung verantwortlich. 3.5 Der Karteninhaber muss sein Passwort und/oder seine Persönliche Mitteilung sofort ändern, wenn er den begründeten Verdacht hegt, dass ein Dritter über sein Passwort und/oder seine Persönliche Mitteilung informiert wurde. 4. HAFTUNG 4.1 Die in den vorliegenden Bedingungen aufgeführten Haftungsklauseln kommen weiterhin zur Anwendung. 4.2 Die BCEE kann keine Gewährleistung für die systematische Verfügbarkeit von 3D Secure übernehmen und kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus einer Panne, einer Unterbrechung (auch im Falle notwendiger Wartungseingriffe) oder Überlastung der Systeme der BCEE bzw. eines von der BCEE beauftragten Dritten ergeben. 4.3 Außerdem kann die BCEE nicht für Fehlschläge des 3D Secure Services haftbar gemacht werden, die auf eine Funktionsstörung eines Geräts, einen sozialen Konflikt oder andere nicht in ihrem Einflussbereich stehende Ereignisse zurückzuführen sind. 5. ÄNDERUNG DER VORLIEGENDEN BEDINGUNGEN 5.1 Die BCEE behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen zu jeder Zeit zu verändern. Der Inhaber der Karte wird über sämtliche Änderungen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen informiert. 6. KÜNDIGUNG 6.1 Die BCEE behält sich das Recht vor, den 3D Secure Service zu jeder Zeit zu kündigen. 7. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND 7.1 Das anwendbare Recht und der zuständige Gerichtsstand werden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen festgelegt. Anmerkung: bei dem vorliegenden Text handelt es sich um eine Übersetzung. Die französische Originalfassung "Conditions d'utilisation des cartes de crédit MasterCard Miles & More Luxair de la Banque et Caisse d'epargne de l'etat, Luxembourg" ist maßgebend. 1.3 In Übereinstimmung mit den Bestimmungen aus Artikel 3 der vorliegenden Bedingungen muss der Karteninhaber sein 3D Secure Passwort (nachstehend das "Passwort") eingeben. Darüber hinaus muss er eine persönliche Sicherheitsmitteilung (nachstehend die "Persönliche Mitteilung") eingeben. Diese Persönliche Mitteilung erscheint automatisch auf dem Bildschirm bei künftigen Zahlungen im Internet, wenn die Eingabe des Passworts gefordert wird. Seite 5 von 5 des Dokumentes vom 10 November 2014

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