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1 Stand: Oktober 2016 Fördermöglichkeiten für die Einstellung von Mitarbeitern Mit diesem Merkblatt erhalten Arbeitgeber einen Überblick über Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Mitarbeitern. Der zukünftige Mitarbeiter muss einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet werden können, nur dann besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur ausschließlich personenbezogenen Förderung: 1. wissenschaftliche- und innovative Mitarbeiter 2. Mitarbeiter, die bisher auf dem Arbeitsmarkt ohne Erfolg auf Arbeitssuche waren 3. Menschen mit körperlichen Einschränkungen 4. Mitarbeiter mit Migrationshintergrund Soweit die Schaffung von Arbeitsplätzen an ein Investitionsvorhaben gebunden ist, werden Lohnkostenzuschüsse für: 5. die erstmalige Errichtung einer neuen Betriebstätte in Thüringen oder den deutlichen Ausbau einer Betriebsstädte bzw. die grundlegende Änderung der Produkte und Produktionsprozesse gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch einen Zuschuss besteht regelmäßig nicht, vielmehr liegt die Gewährung im Ermessen der bewilligenden Institution. Grundsätzlich wird eine Förderung auf Basis von Landesmitteln nur dann gewährt, wenn der Antragsteller seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in Thüringen hat und keine Fördermöglichkeiten durch den Bund bestehen. 1. Wissenschaftliche- und innovative Mitarbeiter Förderung der Forschungs- und Entwicklungsintensität in Thüringer Unternehmen und Forschungseinrichtungen (FuE-Personal-Richtlinie) Ziel der FuE-Personalrichtlinie ist die Gewinnung von zukünftigem Personal sowie die Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach I Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße Erfurt Tel Fax info@erfurt.ihk.de Internet:

2 Weiterbildung von vorhandenem Personal für die Bereiche Forschung und Entwicklung, Gestaltung, Durchsetzung bzw. Vermarktung von Innovationen. Weiterhin wird mit dieser Richtlinie die Arbeit von Forschergruppen im Rahmen des Wissens- und Technologietransfers gefördert Thüringen-Stipendium Gefördert wird die Vergabe von fest vereinbarten leistungsabhängigen Firmenstipendien an Doktoranden oder Studenten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule. : monatlich 600 EUR (Studenten), EUR (Doktoranden) 24 Monate (Studenten), 36 Monate (Doktoranden) Mindestzuschuss EUR nach schriftl. Zuwendungsbescheid (vorzeitiger Vorhabenbeginn auf Antrag möglich) Thüringer Aufbaubank FuE-Personal-Richtlinie des Freistaats Thüringen Innovatives Personal Gefördert wird die unbefristete Neueinstellung von Personal mit einer abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieausbildung. : monatlich EUR 24 Monate nur Vollzeitstellen, Mindestzuschuss EUR, nach schriftl. Zuwendungsbescheid (vorzeitiger Vorhabenbeginn auf Antrag möglich) Thüringer Aufbaubank FuE-Personal-Richtlinie des Freistaats Thüringen Thüringen-Stipendium Plus Als Kombination von Thüringen-Stipendium und Einstellung als Innovatives Personal wird die 2/10

3 Vergabe in der ersten Förderphase nach den Bedingungen des Thüringen-Stipendiums und nach Abschluss des Studiums erfolgt die Einstellung des Absolventen über den Programmteil Innovatives Personal Entsendung von FuE-Personal Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Entsendung von FuE-Personal an eine Forschungseinrichtung zur Bearbeitung eines FuE-Themas. Bruttogehalt und Arbeitgeberanteil zu 50% : 36 Monate Mindestzuschuss EUR nach schriftl. Zuwendungsbescheid (vorzeitiger Vorhabenbeginn auf Antrag möglich) Thüringer Aufbaubank FuE-Personal-Richtlinie des Freistaats Thüringen Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Ausleihe von hochqualifiziertem FuE- Personal aus einer Forschungseinrichtung oder aus einem Großunternehmen. Bruttogehalt und Arbeitgeberanteil zu 50% : 36 Monate Mindestzuschuss EUR nach schriftl. Zuwendungsbescheid (vorzeitiger Vorhabenbeginn auf Antrag möglich) Thüringer Aufbaubank FuE-Personal-Richtlinie des Freistaats Thüringen Die für das Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die FuE- Personalrichtlinie ( bis ) sind erschöpft, so dass neu eingehende Förderanträge erst wieder im Jahr 2017 bewilligt werden können. 3/10

4 1.2. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und ggf. mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen ZIM-Einzelprojekte Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Zusätzlich zu den FuE-Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen können Leistungen zur Markteinführung gefördert werden. zuwendungsfähige Kosten je Projekt bis EUR mit einem Fördersatz 25% bis 45% projektbezogen nach bestätigtem Antragseingang können die Antragsteller auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen EuroNorm GmbH als Projektträger /BMWi Richtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ZIM-Kooperationsprojekte Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen (mind. zwei) oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Sie sollen in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen. Leistungen zur Markteinführung sind förderfähig. Zuwendungsfähige Kosten je Projekt bis EUR mit einem Fördersatz 30% bis 50% projektbezogen nach bestätigtem Antragseingang können die Antragsteller auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen AiF Projekt GmbH als Projektträger /BMWi Richtlinie Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 4/10

5 2.1. Eingliederungszuschüsse Die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen mit Eingliederungszuschüssen als befristeten finanziellen Nachteilsausgleich, wenn die Einstellung von Personal vorgenommen wird, das aus individuellen Gründen nur sehr schwer in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Die Förderung ist eine Ermessensleistung der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter und erfolgt als Zuschuss zum regelmäßigen Arbeitsentgelt Grundförderung In welcher Höhe und für welchen Zeitraum ein Eingliederungszuschuss gezahlt werden kann, ist in jedem Einzelfall von der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter vor der Einstellung zu prüfen. bis 50% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts maximal 12 Monate Pflicht zur Nachbeschäftigung, in der Regel entsprechend der Förderdauer örtlich zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter 88 ff. SGB III Erweiterte Fördermöglichkeiten Erweiterte Fördermöglichkeiten bestehen ggf. für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Vermittlung erschwert ist und welche das 50. Lebensjahr erreicht haben. bis 50% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts maximal 36 Monate Pflicht zur Nachbeschäftigung, in der Regel entsprechend der Förderdauer örtlich zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter 88 ff. SGB III 5/10

6 Die Förderung ist eine Ermessensleistung der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter und erfolgt als Zuschuss zum regelmäßigen Arbeitsentgelt. Der Eingliederungszuschuss kann vor Arbeitsaufnahme nach vorheriger Beratung bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Er ist ausgeschlossen, wenn innerhalb der letzten 4 Jahre bereits ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen bestand Betriebliche Eingliederungsqualifizierung (EQ) Zielgruppen für Maßnahmen der betrieblichen Eingliederungsqualifizierung sind Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber, die bis zum 30. September keine Ausbildungsstelle finden konnten sowie junge Menschen, die aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind. Eine Eingliederungsqualifikation gibt dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, den jungen Menschen nicht nur in einem kurzen Bewerbungsgespräch kennenzulernen, sondern seine Fähigkeiten und Fertigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten im täglichen Arbeitsprozess beobachten zu können. Der vergleichsweise lange Zeitraum erlaubt es, die Leistungsfähigkeit besser einzuschätzen. Am Ende der Eingliederungsqualifikation soll der Aufnahme einer Berufsausbildung stehen. bis maximal monatlich 231 EUR mindestens 6 Monate bis höchstens 12 Monate Vertrag im Sinne von 25 BBiG, Vorbereitung auf einen anerkannten Ausbildungsberuf, Vollzeit mit mindestens 70% Verweildauer im Unternehmen, Altersgrenze 25 Jahre örtlich zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter 54a SGB III 6/10

7 3. Behinderte Menschen im Beruf 3.1. Eingliederungszuschuss erweiterte Förderung Die Agentur für Arbeit unterstützt Unternehmen mit Eingliederungszuschüssen als befristeten finanziellen Nachteilsausgleich, wenn die Einstellung von Personal vorgenommen wird, das aufgrund ihrer schweren Behinderung nur sehr schwer in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. bis 70% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts maximal 24 Monate, besonders schwer Betroffene, welche das 55. Lebensjahr erreicht haben - bis maximal 96 Monate Pflicht zur Nachbeschäftigung, in der Regel entsprechend der Förderdauer örtlich zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter 88 ff. SGB III 3.2. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach 16e SGB II Arbeitgeber können mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützt werden, wenn sie förderungsbedürftige und zugewiesene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen sehr erschwert ist. Der Zuschuss dient dem Ausgleich der Minderleistung. bis 75% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts maximal 24 Monate innerhalb von 5 Jahren Arbeitnehmer sind langzeitarbeitslos und haben Vermittlungshemmnisse örtlich zuständige Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter 16e SGB II 7/10

8 3.3. Lohnkostenzuschuss Thüringens für Behinderte Ziel ist die Beschäftigungsförderung und berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen. Die Förderung soll die sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten verbessern sowie die Nachhaltigkeit erfolgter Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis stärken. 400 EUR monatlicher Festbetrag projektbezogen Grad der Behinderung mindestens 50%, Teilzeitbeschäftigung unter 15 Stunden pro Woche GFAW Thüringen Richtlinie Landesprogramm Arbeit für Thüringen 4. Mitarbeiter mit Migrationshintergrund 4.1. LAT Einstellungsprämie (Land) Ziel ist die Beschäftigungsförderung und berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen einschließlich Migranten und Flüchtlingen. Die Förderung soll die sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten verbessern sowie die Nachhaltigkeit erfolgter Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis stärken. Es werden Prämien an Arbeitgeber für die Einstellung von Teilnehmenden aus Projekten der individuellen Integrationsbegleitung oder der Aktivierung gemäß Integrationsrichtlinie bzw. Aktivierungsrichtlinie gezahlt. Festbetragsfinanzierung: EUR nach 6 Monaten, EUR nach 12 Monaten, EUR nach 18 Monaten und, EUR nach 24 Monaten 24 Monate Keine Leiharbeit, keine Förderung nach 16a SGB II erfolgt, mindestens 30 Wochenstunden GFAW Thüringen Richtlinie Landesprogramm Arbeit für Thüringen 8/10

9 4.2. Lohnkostenzuschuss Thüringens für Mitarbeiter mit Migrationshintergrund Ziel ist die Beschäftigungsförderung und berufliche Integration von benachteiligten Zielgruppen. Die Förderung soll die sozialen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten verbessern sowie die Nachhaltigkeit erfolgter Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis stärken. Gefördert werden Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, die Personen mit Migrationshintergrund in einer Teilzeitbeschäftigung unter 15 Stunden pro Woche einstellen bzw. beschäftigen 400 EUR monatlicher Festbetrag projektbezogen Grad der Behinderung mindestens 50% GFAW Thüringen Richtlinie Landesprogramm Arbeit für Thüringen 4.3. Eingliederungszuschuss/ Betriebliche Eingliederungsqualifikation Unternehmen werden bei Einstellung von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund nach den unter 2.1. und 2.2. dargestellten Voraussetzungen gefördert werden, damit soll ein finanzieller Nachteilsausgleich erfolgen, wenn die Einstellung von Personal vorgenommen wird, das aus individuellen Gründen nur sehr schwer in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. 9/10

10 5. Erstmalige Errichtung einer neuen Betriebstätte in Thüringen oder der deutliche Ausbau einer Betriebsstädte GRW-Förderung Die zu fördernden Dauerarbeitsplätze müssen an ein Investitionsvorhaben gebunden sein. Eine solche Bindung liegt vor, wenn die zu fördernden Dauerarbeitsplätze Tätigkeiten betreffen, auf die sich die Investition bezieht und wenn diese Arbeitsplätze innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach Vorhabenbeginn geschaffen werden. maximal 35% (kleine Unternehmen), 25% (mittlere Unternehmen), 15% (große Unternehmen) investitionsbezogen Antragstellung vor Investition und Arbeitsaufnahme Jahresbruttolohnsumme einschließlich Arbeitgeberanteil muss zwischen EUR und EUR liegen. Wahlrecht zwischen sachkapital- oder lohnkostenbezogenen Zuschüssen Mindestinvestitionsvolumen: EUR Thüringer Aufbaubank GRW-Richtlinie des Freistaats Thüringen Auskünfte und Informationen zu den Förderprogrammen erteilt das Geschäftsfeld Existenzgründung und Unternehmensförderung der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Jörn Fröbel Betriebsberatung Unternehmenssicherung/ Finanzierung Tel Fax /10

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