Geld & Studieren - Beihilfen, Förderungen, Stipendien

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1 Geld & Studieren - Beihilfen, Förderungen, Stipendien Sozialreferat Schubertstraße 6a/I A-8010 Graz Internet: soziales.oehunigraz.at soziales@oehunigraz.at Tel: Fax:

2 Beihilfen bzw. Unterstützungen Familienbeihilfe Studienbeihilfe Wohnbeihilfe Wohnen für Hilfe Sozialtopf Sozialfonds Mensabeihilfe

3 Beihilfen bzw. Unterstützungen Studienkarte Mobilitätsscheck Mensastempel Mensabeihilfe AK-Beihilfe für Studierende GIS

4 Familienbeihilfe Leistung die grundsätzlich bis zur Vollendung des 24 Lebensjahres an Studierende bzw. deren Erziehungsberechtigte ausbezahlt wird Seit 1. September erleichterte Beantragung durch Studierende Ansuchen beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt Unabhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern

5 Familienbeihilfe Höhe der Familienbeihilfe: Ab 10 Jahren: 130,9 monatlich Ab 19 Jahren 152,7 monatlich Die Familienbeihilfe wird für die gesetzliche Mindeststudiendauer gewährt. Bei einem Studium mit Abschnittsgliederung wird pro Abschnitt ein Toleranzsemester eingeräumt. Wird ein Studienabschnitt innerhalb der Mindeststudiendauer absolviert, kann das nicht verbrauchte Toleranzsemester im weiteren Studienverlauf genutzt werden. Bei einem Studium ohne Abschnittsgliederung beträgt die Toleranzgrenze ein Studienjahr. (Quelle: www. help.gv.at)

6 Familienbeihilfe Ein Studienwechsel ist maximal zweimal möglich und muss spätestens vor dem dritten inskribierten Semester vorgenommen werden. Wird das Studium erst später gewechselt, entfällt die Familienbeihilfe für so viele Semester, wie in den vor dem Wechsel betriebenen Studien Familienbeihilfe bezogen wurde. Diese Wartezeit kann durch die Anrechnung von Prüfungen aus dem alten Studium im neuen Studium verkürzt werden. (Quelle: www. help.gv.at) Für das erste Studienjahr ist ein Studienerfolgsnachweis über 16 ECTS-Punkte (oder acht Wochenstunden) aus Wahl- oder Pflichtfächern des betriebenen Studiums oder eine Teilprüfung des ersten Diplomprüfung (des ersten Rigorosums) zu erbringen (einmaliger Leistungsnachweis). (Quelle: www. help.gv.at) bzw. Infos auch auf

7 Familienbeihilfe Doppel bzw. Mehrfachstudien: Studierende die mehrere Studien betreiben müssen ein Hauptstudium festlegen Der Bezug von Familienbeihilfe erfolgt nur für dieses Studium Der Leistungsnachweis erfolgt aus dem Hauptstudium Wichtig! Kriterien Hauptstudium bei Doppel- und Mehrfachstudien und Studienwechsel beachten! Sonst droht Verlust der Familienbeihilfe!

8 Studienbeihilfe Beihilfe die im Unterschied zur Familienbeihilfe grundsätzlich an das Einkommen der Eltern gekoppelt ist Ansuchen bei der Studienbeihilfenbehörde: Metahofgasse 30, 2. Stock 8020 Graz Montag: Uhr Dienstag: Uhr Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr

9 Studienbeihilfe Kriterien: Soziale Bedürftigkeit (Familieneinkommen) Günstiger Studienerfolg: Leistungsnachweis nach den ersten beiden Semestern dienbeihilfe/leistungsnachweis/ Altersgrenze: Studienbeginn vor Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. unter bestimmten Voraussetzungen vor Vollendung des 35. Lebensjahres (z.b.: SelbsterhalterInnen)

10 Studienbeihilfe Höchststudienbeihilfe: Für Studierende die am Wohnort der Eltern studieren 475 Für auswärtige Studierende, SelbsterhalterInnen, Vollwaisen, verheiratete Studierende sowie für Studierende mit Kindern 679 monatlich Studierende mit Kindern erhalten eine zuschlag von 67 für jedes Kind

11 Studienbeihilfe Berechnungsmethode: Höchststudienbeihilfe abzüglich Zumutbarer Unterhaltsleistung der Eltern Zumutbarer Unterhaltsleistung des Ehepartners/der Ehepartnerin Zumutbarer Eigenleistung (wenn Verdienstfreigrenze überschritten ist) Jahresbetrag der Familienbeihilfe Jahresbetrag des Kinderabsetzbetrages

12 Studienbeihilfe AK Stipendienrechner:

13 Studienbeihilfe Studienwechsel: udienbeihilfe/studienwechsel/

14 Wohnbeihilfe Beihilfe des Landes Steiermark zur Miete bzw. den Betriebskosten einer Mietwohnung Betriebskostenanteil wurde von 1,56 auf 0,78 Euro pro Quadratmeter halbiert Bei unterhaltsberechtigten Studierenden wird pauschal ein Selbstbehalt abgezogen (z.b. 75 beim Einpersonanhaushalt) Mietzinsobergrenzen bei nicht geförderten Mietwohnungen: 7,82 inkl. Ust. Bzw. bei Kleinwohnungen bis 35 m² 10,16 inkl. Ust.

15 Wohnbeihilfe Grundvoraussetzungen: Die Wohnung muss ausschließlich zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden (Hauptwohnsitz). Ein schriftlicher Hauptmietvertrag mit Vergebührungsvermerk (oder Einzahlungsbeleg) in Kopie mussvorgelegt werden. Die Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers muss grundsätzlich vorliegen. Höchstbetrag bei unterhaltsberechtigten Studierenden im Einpersonenhaushalt monatlich 68 Quelle:

16 Wohnbeihilfe Referat für Wohnbeihilfe: Dietrichsteinplatz 15, 8011 Graz Parteienverkehr: Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Informationen bzw. Antragsformulare: g/ /5361/ Beihilfenrechner

17 Studienkarte Ermäßigte Vier-, Fünf- oder Sechsmonatskarte für öffentliche Verkehrsmittel Bezug bis zum vollendeten 26. Lebensjahr möglich Jährliche Preissteigerungen deutlich über der Inflationsrate Informationen bzw. Ticketkauf p bzw. Mobilitäts- und Vertriebscenter in der Jakoministraße 1

18 Mobilitätsscheck Unlängst gekürzter Zuschuss der Stadt Graz zu den Kosten einer Studien- bzw. Halbjahres- oder Jahreskarte Bedingung Hauptwohnsitz in Graz Ansuchen mittels Online Formular Höhe: für die 6-Monats-Studienkarte, Habjahreskarte und Jahreskarte 40,- für die 5-Monats-Studienkarte 35,- für die 4-Monats-Studienkarte 30,-

19 Mensastempel Förderung der ÖH in Höhe von 80 Cent pro Mensa-Menü Mensa am Sonnfelsplatz (Kreisverkehr bei der KFU) TU Inffeldgasse KHG Mensa Leechgasse (wegen Umbau geschlossen) Café Global, Leechgasse 22 (wegen Umbau geschlossen)

20 AK-Beihilfe für Studierende AK-Beihilfe für Studierende Beihilfe der Arbeiterkammer Steiermark bzw. Tirol für Kinder von AK-Mitgliedern bzw. ehemaligen AK Mitgliedern (z.b.: ASVG-PensionistInnen) Steiermark: Nähere Infos ab Mitte Oktober auf stmk.arbeiterkammer.at Tirol: BildungundFoerderungen/AKBeihilfefuerStudente n.html

21 GIS: Fernsehen/Telefon/Internet/Strom Unterstützung für BezieherInnen von Leistungen nach dem Studienförderungsgesetz (Studienbeihilfe) Gebührenbefreiung für Fernsehen und Radio Befreiung von der Ökostrompauschale Zuschuss zum Fernsprechentgelt

22 Kostenlos Wohnen WOHNEN FÜR HILFE

23 Wohnen für Hilfe Ältere Menschen bieten Wohnraum Studierende bieten Hilfe Ein Quadratmeter Wohnraum entspricht ca. einer Stunde Hilfe monatlich Sprechstunde: Donnerstag (ausgenommen Hochschulferien) Tel: 0316/ Mail:

24 Unterstützungen die von der ÖH ausbezahlt werden SOZIALTOPF/SOZIALFONDS/ MENSABEIHILFE

25 Sozialtopf Sozialtopf: Unterstützung durch die ÖH Uni Graz in sozialen Notlagen Unterstützung wenn beispielsweise Familienbeihilfen- oder Studienbeihilfenanspruch verloren gehen Begrenzte Mittel; finanziert aus Mitteln der ÖH Richtlinien in Überarbeitung Informationen und Antragsformular: pf/

26 Sozialfonds Sozialfonds: Unterstützung durch die ÖH Bundesvertretung in sozialen Notlagen Finanziert zu einem Drittel von der Bundesvertretung der ÖH, dem Wissenschaftsministerium und der HochschülerInnenschaft der Uni, an der der/die Studierende inskribiert ist Informationen und Antragsformulare:

27 Mensabeihilfe Unterstützung des Landes Steiermark deren Vergabe durch das Sozialreferat durchgeführt wird. Begrenzte Mittel abhängig vom Landesregierungsbeschluss Kriterien des Landes: Studienbeihilfenbezug Österreichische oder andere EU-Staatsbürgerschaft Hauptwohnsitz in der Steiermark jedoch außerhalb von Graz Informationen zu den Vergabemodalitäten im Wintersemester werden rechtzeitig auf bereitgestellt

28 Kenne deine Rechte und setze sie durch RECHTSBERATUNG

29 Rechtsberatung der ÖH Kontaktdaten: Mag. Petra Ehgartner: Schubertstrasse 6a, 2. Stock T: 0676 / (zu den Sprechstundenzeiten) M: petra.ehgartner@oehunigraz.at Montag: 10:00-12:00 Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: 10:00 12:00

30 Rechtsberatung der ÖH Beratung und Unterstützung durch Mag. Petra Ehgartner: - studienrechtlichen Angelegenheiten - Familienbeihilfe, Stipendien - Studiengebühren - Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Fragen - Fragen zum Aufenthaltsrecht

31 Mietrechtsberatung Sprechstunden der Mietervereinigung Graz finden jeden zweiten Mittwoch im Monat von Uhr im Sozialreferat statt Nächste Termine: 9.10; 13.11; 11.12;

32 Mietrechtsberatung Wie hoch darf die Miete maximal sein? Ist die Maklerprovision korrekt? Was darf alles in die Betriebskostenabrechnung?

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