Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09
|
|
- Maximilian Bayer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Proseminar Schwerpunktbereich (Wettbewerbsrecht) WS 08/09 WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 1 Kartellrecht Verhaltenskoordination Wie wird der Anwendungsbereich des österreichischen vom europäischen Kartellrecht abgegrenzt? In welchem Verhältnis stehen österreichisches und europäisches Kartellrecht? Wer ist Normadressat des Kartellrechts? Wie bestimmt man den relevanten Markt? Was versteht man unter dem Prinzip der Legalausnahme? WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 2 1
2 Kartellrecht Verhaltenskoordination 23. Fall Die österreichischen Baumeister sind in der Bundesinnung der österreichischen Baumeister zusammengeschlossen. Diese Innung erstellt eine Honorarordnung der Baumeister. Auf die Unverbindlichkeit der Honorarordnung wird zwar ausdrücklich hingewiesen, doch führt deren Nichtbefolgung zu Sanktionen der Innung. Fast alle Baumeister legen diese Honorarordnung ihren Kalkulationen zu Grunde. Wie ist die Rechtslage? WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 3 Kartellrecht Verhaltenskoordination 24. Fall Der Marktführer am österreichischen Lebensmittelmarkt erhöht seine Preise auf Grund einer schlechten Erntesaison bei 100 Produkten. Viele der Mitbewerber ziehen bei der Preiserhöhung dieser Produkte mit. Wie ist die Rechtslage? WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 4 2
3 Zwischenstaatlichkeitsklausel Art 81 und 82 EGV sind nur bei Vereinbarungen und Verhaltensweisen anwendbar, die geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen Weite Auslegung Umfasst alle grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeiten Auch Sachverhalte mit Unternehmen aus nur einem Mitgliedsstaaten können zur Anwendung von EG- Kartellrecht führen zb: wettbewerbsbeschränkende Koordination umfasst das gesamte Gebiet eines Mitgliedsstaates Spürbarkeit muss gegeben sein WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 5 Verhältnis des Österreichischen zum europäischen Kartellrecht (Art 3 VO 1/2003) Materiell Bei Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels setzt sich Art 81 bzw 82 EGV gegenüber der nationalen Regelung durch Im Bereich des Art 82 EGV sind strengere Bestimmungen des nationalen Rechts zulässig Art 3 VO 1/2003 ist hinsichtlich der Zusammenschlusskontrolle nicht anzuwenden; Anwendung innerstaatlicher Bestimmungen auf Zusammenschlüsse von gemeinschaftsweiter Bedeutung ist ausgeschlossen (One-Stop-Shop) Verfahrensrechtlich Sowohl die Kommission als auch die nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichte sind zur unmittelbaren Anwendung der Art 81 und 82 EGV berechtigt und verpflichtet Prinzip der Legalausnahme; es bedarf keiner konstitutiven Freistellungsentscheidung der Kommission mehr (Art 81 Abs 3 EGV) WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 6 3
4 Normadressaten Funktionaler Unternehmensbegriff jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung Entgeltlichkeit notwendig, aber keine Gewinnerzielungsabsicht Juristische und natürliche Personen sowie freie Berufe Öffentliche Unternehmen, die wirtschaftlich tätig werden (ausgenommen hoheitliches Handeln oder reine Nachfragetätigkeit zb Sozialversicherungsträger) Tätigkeiten als Arbeitnehmer und privater Verbrauch begründen keine Unternehmereigenschaft WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 7 Relevanter Markt Marktmacht ist wichtiges Beurteilungskriterium wird vor allem anhand der Marktanteile der Unternehmen am relevanten Markt bestimmt Abgrenzung des relevanten Marktes erfolgt in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht Sachlich Nachfragesubstituierbarkeit die Ersetzbarkeit eines Produktes durch ein anderes Produkt aus Sicht des unmittelbaren Abnehmers (Bedarfsmarktkonzept) Angebotssubstituierbarkeit die Fähigkeit, durch Umstellung der Produktion eines Unternehmens kurzfristig in den Markt einzutreten WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 8 4
5 Formen wettbewerbsbeschränkender Koordination Vereinbarungen Gemeinsamer Wille, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten Es kommt weder auf die rechtliche Verbindlichkeit, eine bestimmte Form, die Art und Weise oder den Zweck an Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen Abgestimmte Verhaltensweisen die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 9 Wettbewerbsbeschränkung jede Beeinträchtigung der wettbewerblich relevanten Handlungsfreiheit der Unternehmen Bezwecken oder bewirken der Wettbewerbsbeschränkung Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung De-minimis-Bekanntmachung Einschränkung durch Markterschließungsdoktrin und Immanenztheorie WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 10 5
6 Fallgruppen Horizontale Wettbewerbsbeschränkungen Kernbeschränkungen Festsetzung von An- und Verkaufspreisen Beschränkung der Produktion, des Absatzes, der technischen Entwicklung Aufteilung von Märkten Weitere mögliche Formen Produktionsvereinbarungen Gemeinsamer Einkauf oder Verkauf Vertikale Wettbewerbsbeschränkungen Vertikale Preisbindungen Absoluter Gebietsschutz Beschränkungen von Vertriebshändlern im Verkauf an Endverbraucher Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Verbindungen WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 11 Freistellung (Art 81 Abs 3 EGV bzw 2 Abs 1 KartG 2005) Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind vom Kartellverbot ausgenommen, wenn sie kumulativ zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, die Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt sind, den beteiligten Unternehmern keine Beschränkungen auferlegt werden, die für die Verwirklichung dieser Ziele nicht unerlässlich sind und keine Möglichkeiten eröffnen, für einen wesentlichen Teil der betreffenden Waren den Wettbewerb auszuschalten Prinzip der Legalausnahme, die Unternehmer müssen die Voraussetzungen selbständig beurteilen Besondere Ausnahmetatbestände in Österreich Bagatellkartelle Buchpreisbindung Genossenschaftsprivileg WS 08/09 Mag. Robert Steinwender Folie 12 6
REFERENT: RA PETER HENSELER DÜSSELDORF JAHRESTAGUNG AM 10. MAI 2004 IN BONN
JAHRESTAGUNG VERBAND CHEMIEHANDEL E.V. AM 10. MAI 2004 IN BONN DIE NEUEN EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN WETTBEWERBSREGELN FÜR DEN VERTRIEB UND IHRE AUSWIRKUNGEN IM CHEMIEHANDEL REFERENT: RA PETER HENSELER
Mehr4 Art. 101 AEUV. (2) Die nach diesem Artikel verbotenen Vereinbarungen oder Beschlüsse sind nichtig.
4 Art. 101 AEUV (1) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, welche
MehrVorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht
Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Dr. Christopher Weidt Grundlagen des Kartellrechts Schutzzweck: Wettbewerb Drei Säulen o Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 GWB) o Missbrauchsaufsicht (Art. 102 AEUV,
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
Lernziele (27.04.2009) 1. Anwendungsbereich und Vorrang des europäischen Kartellrechts 27. April 2009 2. Anwendbarkeit des europäischen und deutschen Kartellrechts auf exterritoriale Sachverhalte 3. Abgrenzung
MehrInhaltsverzeichnis VII. Winner/Holzweber, Kartellrecht 2, LexisNexis
Vorwort zur 2. Auflage... III Aus dem Vorwort zur 1. Auflage... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Literaturhinweise... XVII Erster Abschnitt: Einführung... 1 I. Aufgabe des Kartellrechts... 1 II. Rechtsquellen...
MehrKU Europäisches und österreichisches Kartellrecht
Univ.-Prof. Dr. Florian Schumacher, LL.M. Grundlagen des Kartellrechts 1 Zwecke des Kartellrechts Schutz des Wettbewerbs vor Beschränkungen Keine abschließende Definition von Wettbewerb Ziele: Erhaltung
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
27. Mai 2016 Dr. Christian Heinichen Inhaltsübersicht I. Organisatorisches VI. Kartellverbot des Art. 101 AEUV, 1 GWB - Normadressaten - Tathandlungen - Wettbewerbsbeschränkungen - Bezwecken oder Bewirken
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
12. Mai 2017 Dr. Christian Heinichen Inhaltsübersicht I. Organisatorisches VI. Kartellverbot des Art. 101 AEUV, 1 GWB - Normadressaten - Tathandlungen - Wettbewerbsbeschränkungen - Bezwecken oder Bewirken
MehrVorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht
Vorlesung Wettbewerbsrecht Kartellrecht Dr. Christopher Weidt 1 Grundlagen des Kartellrechts Schutzzweck: Wettbewerb Drei Säulen o Kartellverbot (Art. 101 AEUV, 1 GWB) o Missbrauchsaufsicht (Art. 102 AEUV,
MehrMITTEILUNG DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft MITTEILUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Entwurf der Bekanntmachung über Vereinbarungen von geringer Bedeutung, die den Wettbewerb gemäß
MehrEinheit 2: Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV / 1 GWB) Dr. Jochen Bernhard Menold Bezler, Stuttgart Würzburg, 15. Oktober 2014
Einheit 2: Das Kartellverbot (Art. 101 AEUV / 1 GWB) Dr. Jochen Bernhard Menold Bezler, Stuttgart Würzburg, 15. Oktober 2014 AGENDA A. Einordnung des Kartellverbots in die Kartellrechtsordnung B. Tatbestandsvoraussetzungen
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
12. Mai 2017 VI. Kartellverbot des rt. 101 EUV, 1 GWB - Normadressaten - Tathandlungen - Wettbewerbsbeschränkungen Dr. Christian einichen - Bezwecken oder Bewirken - Bagatellschwelle - Tatbestandsrestriktionen
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
28. April 2008 3. 4. der 5. Spürbarkeit der Christian Heinichen 4 Wiederholung 1. Abgrenzung des relevanten Markts 1. Vereinbarung zwischen Unternehmen sachlich => Nachfragesubstituierbarkeit => Angebotssubstituierbarkeit
Mehr(Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, BGBl I Nr. 61/2005 idf BGBl I Nr. 56/2017) I. Hauptstück Wettbewerbsbeschränkungen
Kartellgesetz (Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, BGBl I Nr. 61/2005 idf BGBl I Nr. 56/2017) I. Hauptstück Wettbewerbsbeschränkungen 1. Abschnitt Kartelle Kartellverbot (1)
MehrGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Freier und unverfälschter Wettbewerb Unternehmen als Normadressat Unternehmen als Schutzobjekt (Schutzgut Wettbewerb ) Kartellverbot Diskriminierungs- und Behinderungsverbot
MehrInhaltsverzeichnis VIII
Inhaltsverzeichnis Kapitel 1: Einleitung... 1 A. Gegenstand der Untersuchung... 1 B. Gang der Untersuchung... 7 Kapitel 2: Definitionen der umfassten Formen gemeinsamer Statistikarbeit... 9 A. Erhebungen...
MehrFreistellung vom Kartellverbot (GVOen, Einzelfreistellung, Art. 101 Abs. 3 AEUV, 2 GWB)
Freistellung vom Kartellverbot (GVOen, Einzelfreistellung, Art. 101 Abs. 3 AEUV, 2 GWB) Europäisches und deutsches Kartellrecht Ringvorlesung im WS 2014/15 Dr. Christoph Wolf Würzburg, 22.10.2014 Freistellung
MehrLigasport und Kartellrecht
Ligasport und Kartellrecht Die Bündelung von Fernsehübertragungsrechten durch den Deutschen Fußball-Bund im Konflikt mit deutschem und europäischem Kartellrecht unter besonderer Heranziehung des amerikanischen
MehrDr. Peter Picht, LL.M. (Yale) Examinatorium SB 3
Examinatorium SB 3 (nach Fallbericht Bundeskartellamt vom 05.03.14; Alexander, Fälle zum, 2014) HRS betreibt das elektronische Hotelportal HRS.de, das neben den Hotelportalen von Booking und Expedia zu
MehrWettbewerbsrecht. Wintersemester 2015/ , Dr. Daniel Könen, LL.M.
Wettbewerbsrecht Wintersemester 2015/2016 09.11.2015, Dr. Daniel Könen, LL.M. Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen I: Abgrenzung von horizontalen zu vertikalen Kartellen Tatbestandsmerkmale
MehrKartellrechtsfragen gemeinsamer Vergütungsregeln
Kartellrechtsfragen gemeinsamer Vergütungsregeln Veranstaltung des Instituts für Europäisches Medienrecht e.v. zur Reform des Urhebervertragsrechts am 28. Januar in Berlin Prof. Dr. Stefan Thomas Lehrstuhl
MehrSeminar zum europäischen und deutschen. Das den Art. 81, 82 EG zugrunde liegende Leitbild der Wettbewerbspolitik
Seminar zum europäischen und deutschen Wettbewerbs- b und dregulierungsrecht Das den Art. 81, 82 EG zugrunde liegende Leitbild der Wettbewerbspolitik - Von der Wettbewerbsfreiheit zur Konsumentenwohlfahrt?
MehrKartellrecht - Zweck. Österr. und europäisches Kartellrecht I
Kartellrecht - Zweck Schutz der Existenz von Wettbewerb zur Erhaltung seiner positiven Wirkungen Steuerungs- und Allokationsfunktion Verteilungsfunktion Antriebsfunktion Machtbegrenzung Zusatzgesichtspunkt
MehrFairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften
Fairer Wettbewerb rechtliche Voraussetzungen von Einkaufsgemeinschaften Kartellrecht Summit des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ) Frankfurt am Main, 05.11.2014, Dr. Hubertus Nölting Dieser
MehrNomos. Marktanteilsabhängige safe harbours für horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht
Mathias Arne Schweizer Marktanteilsabhängige safe harbours für horizontale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im europäischen und deutschen Kartellrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungs Verzeichnis
MehrKraftfahrzeugvertrieb (Kfz-GVO)
Kraftfahrzeugvertrieb (Kfz-GVO) Lange Zeit Sonderregelungen für den Kfz-Vertrieb Vertrieb über selbständige Händler und Vertriebsnetze Abgrenzung zu unselbständigen Handelsvertreterverträgen Preisunterschiede
MehrKatja Sprenger. Einkaufsgemeinschaften der öffentlichen Hand. Grenzen der Zulässigkeit I/I/F
Katja Sprenger Einkaufsgemeinschaften der öffentlichen Hand Grenzen der Zulässigkeit I/I/F Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der wichtigsten Entscheidungen Literaturverzeichnis
MehrKU Europäisches und österreichisches Kartellrecht
Freistellung Art 101 Abs 3 AEUV enthält eine Ausnahme für bestimmte Vereinbarungen oder Gruppen von Vereinbarungen Ermöglicht die Berücksichtigung positiver Auswirkungen einer Koordinierung zwischen Unternehmen
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht
Lernziele (19. Mai 2008) 1. Einzelfreistellung gemäß rt. 81 bs. 3 EG (Effizienzen + Unerlässlichkeit + Verbraucherbeteiligung + Wettbewerb) 2. Gruppenfreistellung durch Vertikal-GVO 19. Mai 2008 Christian
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht)
Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs-, Beihilfen- und Vergaberecht) Dr. Erik Staebe Wintersemester 2015/16 Teil 2 Gliederung I. Einführung II. Grundlagen des
MehrExaminatorium im SPB 8 WS 2018/ Kartellrecht in transnationalen Fällen
Examinatorium im SPB 8 WS 2018/19 11.1.2019 Kartellrecht in transnationalen Fällen Sachverhalt Fall 1 Konkurrenten A und B vereinbaren einen Mindestpreis für bestimmte Waren A russisches Unternehmen, B
MehrPRAXISINFORMATIONEN VERTRIEBSRECHT. Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge
VERTRIEBSRECHT Europäisches Wettbewerbsrecht für Vertriebsverträge VERTRIEBSRECHT Die europäischen Wettbewerbsregeln haben ihre Grundlage in Art. 101 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Patrick Prestel Das Wettbewerbsverbot - FAQ zu selektiven Vertriebssystemen Teil 2 Im Teil 2 der FAQ der IT-Recht Kanzlei zu selektiven Vertriebssystemen wird auf die Voraussetzungen des
MehrVorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht Mo 16-18 Uhr, HS I (Alte Universität)
Prof. Dr. Olaf Sosnitza Wintersemester 2009/2010 Vorlesung Deutsches und Europäisches Kartellrecht Mo 16-18 Uhr, HS I (Alte Universität) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher Bunte, Kartellrecht, 2. Aufl.,
MehrDie Auslandstàtigkeit der Deutschen Telekom
Jens Neitzel Die Auslandstàtigkeit der Deutschen Telekom Eine Untersuchung anhand des Europàischen Wettbewerbsrechts unter besonderer Beriicksichtigung strategischer Allianzen und Gemeinschaftsunternehmen
MehrLeseprobe: Das 1x1 der Gruppenfreistellungsverordnungen. Kartellrechtskonforme Vertriebs-, Lizenz- und F&E-Verträge
Leseprobe: Das 1x1 der Gruppenfreistellungsverordnungen Kartellrechtskonforme Vertriebs-, Lizenz- und F&E-Verträge Stand 2017 Grundstruktur EG-Kartellrecht AEUV Art. 101 (1) Kartellverbot Art. 102 Missbrauchsverbot
MehrFachverband Hotellerie. Preisbindung in der Hotellerie
Fachverband Hotellerie Preisbindung in der Hotellerie Positionspapier 30. Juni 2010 Preisbindung in der Hotellerie und Kartellrecht 1 Aufgrund einer sich nicht zuletzt durch die Wirtschafts- und Finanzkrise
MehrKartellrechtsforum Frankfurt
Kartellrechtsforum Frankfurt Exklusivvertrieb mit Wettbewerbsverbot Die Entscheidung Merck./. VWR 2. Dezember 2009 Sachverhalt 1999: Erwerb der VWR durch Merck, Auslagerung best. Teilbereiche des Vertriebs
MehrDie Arbeit des Bundeskartellamtes
Die Arbeit des Bundeskartellamtes Sandro Gleave (BKartA) (sandro.gleave@bundeskartellamt.bund.de) Vortrag an der RWTH Aachen am 15. Januar 2004 1. Das Bundeskartellamt 1.1. Aufgaben des Bundeskartellamtes
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Das Kartellverbot des Art. 101 AEUV Deutscher Bundestag WD /17
Das Kartellverbot des Art. 101 AEUV 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Das Kartellverbot des Art. 101 AEUV Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 28.07.2017 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht,
MehrHorizontale Kooperationsvereinbarungen
FIW 39. Brüsseler Informationstagung, 20. Oktober 2010 Horizontale Kooperationsvereinbarungen Dr. Henning Leupold Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Alle Stellungnahmen sind rein persönlicher
MehrLösung (Selektivvertrieb)
Lösung (Selektivvertrieb) Verstoß der Klausel zum Verbot der Nutzung von Preisvergleichsmaschinen gegen Art. 101 I AEUV? - Verbot beeinträchtigt in erster Linie den markeninternen Wettbewerb beim Absatz
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) Technologietransfer-Vereinbarungen und die neue GVO-TT Die Technologieverwertung stellt im gesamten europäischen Raum einen ernst zu nehmenden Wirtschaftsfaktor
MehrInhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... VII Vorwort... Einführung... US-amerikanisches Lizenzkartellrecht... Europäisches Lizenzkartellrecht...
Inhaltsübersicht... Vorwort... 1 Einführung... 3 A. US-amerikanisches Lizenzkartellrecht... 7 I. Grundzüge des amerikanischen Lizenzkartellrechts... 7 II. Wettbewerbsverstösse nach Section 1 Sherman Act...
MehrPETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften
Dr. Boris Lau DAS WETTBEWERBSVERBOT IN VERSICHERUNGS- AGENTURVERTRÄGEN EINE KARTELLRECHTLICHE UNTERSUCHUNG PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungen 17 Erster
MehrKooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen:
Kooperationen kleiner und mittlerer Unternehmen: Bagatellschwellen und Förderung von Mittelstandskartellen nach europäischem und deutschem Kartellrecht? Hamburg, den 15.05.2007 Dr. Andreas Freitag, Rechtsanwalt
MehrOliver Dillenz. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und Kartellrecht der Russischen Föderation
Oliver Dillenz Das russische Wettbewerbsrecht Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und Kartellrecht der Russischen Föderation Springers Rechtswissenschaftliche Dissertationen SpringerWienNewYork Inhaltsverzeichnis
MehrEntwurf. VERORDNUNG (EU) Nr. / DER KOMMISSION
DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den xxx K(20 )yyy endgültig Entwurf VERORDNUNG (EU) Nr. / DER KOMMISSION vom [ ] über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise
MehrHorizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Sven Billhardt Horizontale und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einführung und Überblick
MehrGründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz
Philipp Zurkinden Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in der Schweiz und das neue schweizerische Kartellgesetz Unter besonderer Berücksichtigung des EG-Wettbewerbsrechts Helbing & Lichtenhahn Basel Genf
MehrEXAMINATORIUM IM SCHWERPUNKTBEREICH 3 WINTERSEMESTER 2015 / 2016 KARTELLRECHT
EXAMINATORIUM IM SCHWERPUNKTBEREICH 3 WINTERSEMESTER 2015 / 2016 KARTELLRECHT Lösungsskizze Fall 1: Frage 1: Liegt ein Verstoß gegen Kartellrecht vor? A. Art. 101 AEUV Die Anwendbarkeit des EU-Kartellrechts
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 335/43
18.12.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 335/43 VERORDNUNG (EU) Nr. 1218/2010 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der
MehrFreistellung vom Kartellverbot
Freistellung vom Kartellverbot (Gruppenfreistellung und Einzelfreistellung) Vorlesung Europäisches und deutsches Kartellrecht RA Dr. Jochen Bernhard Würzburg, den 19. November 2015 Inhalt A. Wiederholung
MehrAUSSCHUSS DER DELEGATIONSLEITER
Dokument 75: Entwurf von Artikeln betreffend die Wettbewerbsregeln, 28.11.1956 Entwurf der Arbeitsgruppe für den Gemeinsamen Markt in Bezug auf die Normen für die Unternehmen. Außerdem Vorschlag der deutschen
MehrMMag. Dr. Rupert Manhart, LL.M. (LSE) KARTELLRECHT
MMag. Dr. Rupert Manhart, LL.M. (LSE) KARTELLRECHT 1 Überblick 1. Grundbegriffe Begriff und Gegenstand des s Europäisches und österreichisches Institutionen und Behörden 2. Kartelle ( 1 KartG, Art 101
MehrStatus Quo und Entwicklungstendenzen Seite 2
Status Quo und Entwicklungstendenzen im Kartellrecht XV. Wettbewerbssymposium der WKÖ Univ.-Prof. Dr. Florian Schuhmacher, LL.M. Einleitung Kartellrechtsnovelle 2017 als wesentliche Weiterentwicklung Schadenersatz
MehrUmsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis
Meeting Competition 38. FIW-Seminar: Aktuelle Schwerpunkte des Kartellrechts Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Dr. Jörg-Martin Schultze Commeo LLP 25. November 2010 Umsetzung der neuen
MehrWettbewerbsbeschränkung
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs weiter Begriff als Oberbegriff Auslegung der : Ausgangspunkt: Selbständigkeitspostulat Jedes Unternehmen hat selbständig zu entscheiden, welche
MehrHandbuch der EU-Gruppenfreistellungsverordnungen
Handbuch der EU-Gruppenfreistellungsverordnungen von Dr. Christoph Liebscher, Prof. Dr. Eckhard Flohr, Prof. Dr. Martin Schauer, PD Dr. Florian Schuhmacher, Marco Hero, Dr. Alexander Rinne, Dr. Dr. Alexander
MehrMURI RECHTSANWÄLTE. Kooperationen und Vertriebssysteme unter dem neuen Kartellgesetz (2004)
Kooperationen und Vertriebssysteme unter dem neuen Kartellgesetz (2004) Die neuen Direktsanktionen können bei bestimmten Zusammenarbeits- oder Vertriebsvereinbarungen auch gegenüber kleinen und mittleren
MehrWechselseitige Beteiligungen im Gesellschafts- und Kartellrecht
Kerstin Schmidt Wechselseitige Beteiligungen im Gesellschafts- und Kartellrecht PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis 17 Teil 1. Einfiihrung 23 A.
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Gliederungsvorschlag für die Prüfung bei Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens
Professor Dr. Peter Krebs Arbeitsgliederung Kartellrecht Gliederungsvorschlag für die Prüfung bei Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens Kurzübersicht der Prüfung Gemeinschaftsunternehmen (gemeinsame
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XI Rechtsprechungsverzeichnis... XIII
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XI Rechtsprechungsverzeichnis... XIII I. Ziele und Grundsätze des AEUV... 1 A. Allgemein... 1 B. Loyalitätspflicht der Mitgliedstaaten (Art 4 Abs 3 EUV)...
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung
Vorwort... Abkürzungsverzeichnis.... V XV Einleitung 1. Entstehungsgeschichte.... 2 2. Rechtsgrundlage... 6 3. Grundlagen und Systematik.... 7 4. Räumlicher Geltungsbereich der Vertikal-GVO... 11 5. Vertikale
MehrBEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION. Leitlinien zur Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag (2004/C 101/08)
27.4.2004 Amtsblatt der Europäischen Union C 101/97 BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION Leitlinien zur Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 EG-Vertrag (2004/C 101/08) (Text von Bedeutung für den EWR) 1. EINLEITUNG
MehrEuropäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs- und Beihilfenrecht)
Europäisches und deutsches Kartellrecht (mit einem Überblick über das Regulierungs- und Beihilfenrecht) Dr. Erik Staebe Wintersemester 2016/17 Teil 2 II. Grundlagen des Kartellrechts Gliederung I. Einführung
MehrIV. Kartellrecht. Kap 1. A. EU-Kartellrecht
Volkswirtschaftlich gesehen kann es nicht nur um möglichst niedrige Endverbraucherpreise gehen, sondern müssen insb auch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im internationalen Kontext, In no va tionsfähig
MehrStrategische Allianzen
Strategische Allianzen Die Vernetzung der Weltwirtschaft durch projektbezogene Kooperationen im deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht Dr. jur. Jürgen Basedow, LL.M. (Harvard) o. Professor an der
MehrThema: Wettbewerbspolitik
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE Klasse: SEI Datum: Thema: Wettbewerbspolitik Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung Die Tendenz zu Preissenkungen und Qualitätssteigerungen sind die positiven Beiträge des Wettbewerbs
MehrDie Gruppenfreistellungsverordnung. für vertikale Vereinbarungen. Praxiskommentar. Von
Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen Praxiskommentar Von Dr. Jörg-Martin Schultze, LL.M. Dr. Stephanie Pautke, LL.M. Dr. Dominique S. Wagener, LL.M. Rechtsanwälte in Frankfurt
MehrFachgruppe des pro-k Industrieverbandes Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.v. Kartellrichtlinie
pro-hpl Fachgruppe des pro-k Industrieverbandes Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.v. Kartellrichtlinie Informationen, Leitlinien und Compliance zum deutschen und europäischen Kartellrecht in
MehrII. Rechtliche Beurteilung des Franchising in Österreich
II. Rechtliche Beurteilung des Franchising in Österreich EU-GruppenfreistellungsVO, zur Auslegung des österreichischen Rechts herangezogen werden können 373 ). Eine weitere Verordnung im nationalen Recht
MehrKlausurenkurs im Wettbewerbs und Kartellrecht
Klausurenkurs im Wettbewerbs und Kartellrecht Ein Fall- und Repetitionsbuch von Dr. Günther Hönn Professor an der Universität des Saarlandes 4., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort
MehrDas türkische Kartellrecht- Ein Hindernis auf dem Weg in die Europäische Union?
Yasemin Körtek Das türkische Kartellrecht- Ein Hindernis auf dem Weg in die Europäische Union? Eine rechtsvergleichende Analyse Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Abkürzungs Verzeichnis 15 Einleitung 17
MehrUmsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis
Meeting Competition 49. FIW-Ferienkurs: Wirtschaftliche und rechtliche Fragen der Wettbewerbsordnung Umsetzung der neuen Vertikal-GVO in der Vertragspraxis Dr. Jörg-Martin Schultze Commeo LLP 22. September
MehrProfessor Dr. Peter Krebs. Lösungshinweise für die 2. Klausur im Wettbewerbsrecht SS 2005
UNIVERSITÄT SIEGEN Theorie und Praxis für Karrieren von morgen Professor Dr. Peter Krebs Lösungshinweise für die 2. Klausur im Wettbewerbsrecht SS 2005 1. Teil: Kartellrechtliche Unzulässigkeit der Vertragsstrafe
MehrWirtschaftswachstum. Realisierung von technischem. Fortschritt. Entdeckungsbzw. Fortschrittsfunktion
Folie 8.1.1 - Gesellschaftliche Grundwerte, wirtschaftspolitische Ziele und Wettbewerbsfunktionen Gesellschaftliche Grundwerte Freiheit Wohlstand Gerechtigkeit Wirtschaftswachstum Wirtschaftspolitische
MehrKartellrechtliche Aspekte der Gebrauchtsoftware
7. Österreichischer IT-Rechtstag Wien, 23.05.2013 Kartellrechtliche Aspekte der Gebrauchtsoftware Dr. Peter Thyri LL.M. (NYU), LL.M. (DUK) Agenda Kartellrechtliche Grenzen des Urheberrechtsschutzes in
MehrDie Angleichung der Wettbewerbsregeln in den neuen und zukünftigen Mitgliedstaaten an das Unionsrecht (III)
Peter Behrens (Hrsg.) Die Angleichung der Wettbewerbsregeln in den neuen und zukünftigen Mitgliedstaaten an das Unionsrecht (III) Bulgarien von Neli Nedkova Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrBerichte aus der Rechtswissenschaft. Henning Saxe
Berichte aus der Rechtswissenschaft Henning Saxe Die Ausnahmen vom One-Stop-Shop-Prinzip in der europäischen Fusionskontrolle und ihre Auswirkungen auf das nationale Fusionskontrollrecht am Beispiel Deutschlands
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
23.4.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 102/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 330/2010 DER KOMMISSION vom 20. April 2010 über die Anwendung von Artikel 101
MehrNeue Technologietransfer- Verordnung
Neue Technologietransfer- Verordnung VO EG Nr. 772/2004 Dr. Martin Ammann 14. September 2004 1. Generelles zu GVOs 1.1 Übersicht - Verbot (81 I EG-Vertrag) - Nichtigkeit (81 II EG-Vertrag) + Schadenersatzforderungen
MehrMissbrauchskontrolle nach der. Kartellgesetznovelle. Symposium der Studienvereinigung Kartellrecht,
Missbrauchskontrolle nach der Kartellgesetznovelle Symposium der Studienvereinigung Kartellrecht, 14.6.2013 Dr. Peter Matousek, Mag. Birgit Schwabl-Drobir Überblick - Kollektive Marktbeherrschung: bisherige
MehrC. Europäisches und deutsches Kartellrecht
C. Europäisches und deutsches Kartellrecht I. Kartellverbot, Art. 101 AEUV 1. Sachverhalt (aus der studienabschließender Klausur Wintersemester 2011/2012) Das Unternehmen P stellt u. a. Kosmetika und Körperpflegeprodukte
MehrVerhältnis zum nationalen Recht
Verhältnis zum nationalen Recht Vorrang des Europäischen Rechts verbietet eine Erlaubnis nach nationalem Recht Eingeschränkte Anwendung auch, wenn das Verbot zur Unterbindung europarechtlich zulässiger
MehrDer Weg zu mehr Wettbewerb in der Abfallwirtschaft. Martina Müller Beisitzerin der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts
Der Weg zu mehr Wettbewerb in der Abfallwirtschaft Martina Müller Beisitzerin der 10. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts Übersicht (1) Wettbewerb in der Abfallwirtschaft ist möglich: Warum Wettbewerb?
MehrNeues aus dem EU-Kartellrecht - wettbewerbsrechtliche Aspekte bei gemeinsamen Werbeaktionen in Verbundgruppen
Der Vorrang des europäischen Wettbewerbsrechts, Artikel 3 VO 1/2003 Wettbewerbsbeschränkungen werden nach europäischem und nationalem Recht beurteilt. Nationales Recht kann die Verbundgruppen weder besser
MehrBesondere Bereiche des Europarechts
Besondere Bereiche des Europarechts -- Kartellrecht und Verfahrensrecht -- Universität Trier SS 2015 Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Weitbrecht LL.M. (Berkeley) 2 Zeitplan 20.04.2015 Europäisches Kartellrecht
MehrKolloquium Einführung in das Wettbewerbsrecht WS 2018/2019
Kolloquium Einführung in das Wettbewerbsrecht WS 2018/2019 Prof. Dr. Alexander Peukert Goethe University Frankfurt am Main a.peukert@jur.uni-frankfurt.de I. Einführung Wettbewerbsrecht Kartellrecht (Ob
MehrVorlesung: Europäisches Wirtschaftsrecht (2015/16) 8. Europäisches Wettbewerbsrecht Josef Drexl
Vorlesung: Europäisches Wirtschaftsrecht (2015/16) 8. Europäisches Wettbewerbsrecht Josef Drexl I. Einführung(1) 1. Zwecke des europäischen Wettbewerbsrechts Wirtschaftliche Effizienz Allokative Effizienz
MehrDer Steuerungsansatz der Verpackungsverordnung im Spannungsverhältnis zum Kartellrecht
Christian Lührmann Der Steuerungsansatz der Verpackungsverordnung im Spannungsverhältnis zum Kartellrecht ERGON VERLAG Inhaltsverzeichnis Einführung 13 1 Problemstellung 13 2 Gang der Untersuchung 14 Erster
MehrFälle und Entscheidungen zum deutschen und europäischen Kartellrecht
Fälle und Entscheidungen zum deutschen und europäischen Kartellrecht von Dr. jur. Peter Ulmer o. Professor an der Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Assistenten Walter Wellinghausen
MehrDER HOLZMARKT TRENDS UND AUSSICHTEN SALZBURGER WALD & HOLZGESPRÄCHE 2014 KUCHL WOLFGANG HOLZER
DER HOLZMARKT TRENDS UND AUSSICHTEN 19 11 2014 SALZBURGER WALD & HOLZGESPRÄCHE 2014 KUCHL DER HOLZMARKT TRENDS UND AUSSICHTEN Dürfen wir überhaupt darüber reden? Kartellverbot ( 1 KartG; Art 101 AEUV)
MehrEnergiespeicher im Kartellrecht
9. Dornburger Energiegespräche "Energie und Technik" Energiespeicher im Kartellrecht Jena, 23. November 2017 Dr. Rolf Hempel, CMS Hasche Sigle Übersicht Energiespeicher Arten: Gasspeicher - Porenspeicher
MehrHorizontale Kooperationvereinbarungen
Horizontale Kooperationvereinbarungen Dr. Henning Leupold Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Alle Stellungnahmen sind rein persönlicher Natur und stellen nicht notwendigerweise die Position
MehrVertikale strategische Minderheitsbeteiligungen als Gegenstand der Kartellverbote in Europa
UlfLafrenz Vertikale strategische Minderheitsbeteiligungen als Gegenstand der Kartellverbote in Europa Eine rechtsordnungsübergreifende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Situation in der
Mehr