Deutsch. Zweitsprache

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1 Schulleitung/Annina Fricker-Schneider Konzept Deutsch als Zweitsprache Im Rahmen des integrativen Konzepts der Schule Waldstatt erarbeitet durch die Begleitgruppe ISF im 2000 überarbeitet und vorgelegt durch die Schulleitung/SHP im: Januar 2012 beschlossen durch die Kommission Bildung am: Inkraftsetzung ab Schuljahr 2012/13 nur mit schriftlicher Zustimmung der Schule Waldstatt Schule Waldstatt, Schulleitung, Annina Fricker, Schulstrasse 2/4, 9104 Waldstatt Tel , Fax , Mail

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 3 2. Rahmenbedingungen Zielsetzungen Beteiligte Personen Ressourcen, Mittel, unterstützende Einflüsse Kosten 4 3. Aufgaben Die Kommission Bildung Die Schulleitung Die Erziehungsberechtigten Die Spielgruppe Der Kindergarten Übertritt in die Primarschule Die Lernenden Der Kulturvermittler Die Lehrpersonen der Regelklassen DaZ-Lehrperson SHP 5 4. Verfahren bei neu eintretenden Kindern Die Spielgruppe Der Kindergarten Die Primarschule Die Oberstufe 6 5. Verantwortlichkeiten 6 6. Elterninformationen 7 7. Schulort Förderunterricht 7 8. Anstellungsbedingungen 7 Seite 2

3 1. Vorwort Im Rahmen dieses Konzeptes soll eine umfassende Regelung für alle Stufen und der Spielgruppe für die Integration fremdsprachiger Schülerinnen und Schüler getroffen werden. Da die Unterrichtssprache an der Schule Waldstatt Deutsch ist, müssen die betroffenen Kinder diese Sprache nicht nur als Fremdsprache, sondern als Zweitsprache beherrschen. Nur somit können sie sich in das bestehende Schulsystem integrieren. Für den Erwerb einer Zweitsprache ist auch die Förderung und Beherrschung der Muttersprache wichtig. Dieser Bereich fällt in den Kompetenzbereich der Eltern. Nicht nur die Schülerinnen und Schüler sollen im Erwerb der Zweitsprache unterstützt werden, sondern auch die Eltern sollen Anstrengungen vornehmen, sich die Sprache Deutsch anzueignen. So können sie auch ihre Kinder unterstützen. 2. Rahmenbedingungen 2.1. Zielsetzungen Förderung der Selbst-, Sach- und Sozialkompetenz der betroffenen Schülerinnen und Schüler Förderung der Integration Erlernen der Zweitsprache Deutsch als Grundlage für die Verarbeitung des Lernstoffes Integration und Unterstützung der Eltern durch Erwerb der Deutschen Sprache 2.2. Beteiligte Personen Schülerinnen und Schüler Kommission Bildung Die Lehrpersonen Die Fachlehrpersonen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Die Eltern Kulturvermittler 2.3. Ressourcen, Mittel, unterstützende Einflüsse DaZ Unterricht an der Schule Waldstatt erteilen dafür ausgebildete Lehrpersonen. Die zugesprochenen Lektionen werden separativ oder integrativ angeboten. Gegen Ende des Schuljahres findet eine Sprachstandserfassung der betroffenen Lernenden statt. Die Förderplanung für das kommende Schuljahr erfolgt aufgrund dieser Erfassung. Die Lehrpersonen der Regelklasse unterstützen die Fachlehrpersonen DaZ. Das Team SHP wirkt beratend und unterstützend. Da es wichtig ist, die Kinder bereits früh zu integrieren und sie beim Spracherwerb zu unterstützen, soll das Konzept bereits in der Spielgruppe angewendet werden. Die Förderstunde unterrichtet die Fachlehrperson DaZ. Sie dauert eine halbe Lektion im Anschluss an die Spielgruppe und in deren Räumlichkeiten. Eine weitere unterstützende Massnahme kann der Besuch der Hausaufgabenhilfe sein. Seite 3

4 Die Förderung und Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten können durch den Beizug eines Kulturvermittlers ergänzt werden. Dieser steht beratend zur Seite und kann auch für Elterngespräche aufgeboten werden Kosten Die Kosten der DaZ-Lektionen im Kindergarten und in der Schule sind im Budget der SHP integriert. Auch die Mehrkosten im Bereich Spielgruppe müssen im DaZ Budget enthalten sein. Die Kosten für Dolmetscher werden im ersten Jahr von der Schule Waldstatt übernommen. Ab dem zweiten Jahr werden diese Kosten den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt. Kulturvermittlung: die Kosten gehen je zur Hälfte an den Kanton AR und die Schule Waldstatt 3. Aufgaben 3.1. Die Kommission Bildung genehmigt den Antrag generiert die nötigen Lektionen 3.2. Die Schulleitung koordiniert und genehmigt den Einsatz- und Stundenplan der Lehrpersonen ist mitverantwortlich für die Grundlagen ist Anlauf- und Schlichtungsstelle bei Uneinigkeit zwischen den beteiligten Personen evaluiert Erfolg und Entwicklung 3.3. Die Erziehungsberechtigten haben Anrecht auf Informationen und Partizipation müssen rechtzeitig in die Planung einbezogen werden sollten nach der Spielgruppe (ein Elternteil) wenn möglich an den Förderlektionen teilnehmen haben im ersten Jahr Anrecht auf einen Dolmetscher/eine Dolmetscherin. Ab dem zweiten Jahr werden die Kosten in Rechnung gestellt 3.4. Die Spielgruppe fremdsprachige Kinder sollten bereits in der Spielgruppe teilnehmen gezielte Förderung in der Zweitsprache Deutsch durch DaZ-Lehrperson anbieten (1/2 Lektion) unterstützt bei Unklarheiten 3.5. Der Kindergarten Im Kindergarten wird nebst den Kindergartenlektionen ein zusätzlicher Deutsch- Förderunterricht angeboten. Dieser wird durch die Fachlehrperson DaZ erteilt. Seite 4

5 Gegen Ende des Schuljahres findet eine Sprachstandserfassung der betroffenen Lernenden statt. Die Förderplanung für das kommende Schuljahr erfolgt aufgrund dieser Erfassung. Die Lehrpersonen der Regelklasse unterstützen die Fachlehrpersonen DaZ. Das Team SHP wirkt beratend und unterstützend Übertritt in die Primarschule Sprachstanderfassung vor dem Übertritt durch DaZ/SHP Beschliessen der Fördermassnahmen durch DaZ/SHP und SL Minimale Sprachkompetenz in Deutsch muss vorhanden sein Fehlen jegliche Deutschkenntnisse, wird ein Deutsch-Intensivkurs bei der Fachlehrperson DaZ angeboten, eine sanfte Integration wird nach 3 Wochen begonnen Bei Übertritt in die Regelklasse erfolgt in der Regel Förderunterricht Deutsch für 2 3 Wochenlektionen, wovon 1 Lektion integriert in der Klasse stattfindet Konsequenter Sprachaufbau mit geeignetem Lehrmittel (Vermittlung eines Grundwortschatzes, altersgemässe Vermittlung der Grammatik in Deutscher Sprache...) Wortschatzaufbau Enge Zusammenarbeit zwischen Förder- und Regelklassenlehrperson Jährliche Überprüfung des Sprachstandes und Koordination des Förderunterrichts durch DaZ/SHP mit der Regeklassenlehrperson und Schulleitung die Förderungsdauer hängt vom Förderbedarf ab 3.7. Die Lernenden übernehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Mitverantwortung für ihr Lernen 3.8. Der Kulturvermittler kann beratend beigezogen werden und vermittelt bei kulturellen Problematiken 3.9. Die Lehrpersonen der Regelklasse arbeiten eng mit den Fachpersonen DaZ zusammen bieten wenn nötig Dolmetscher oder Kulturvermittler auf Die DaZ-Lehrpersonen führen die Sprachstandserfassungen durch sind Lehrpersonen mit geeigneten Qualifikationen arbeiten in Absprache mit der SHP Die SHP wirkt beratend und unterstützend Seite 5

6 4. Verfahren bei Neuzuzügern 4.1. Die Spielgruppe Es gilt das gleiche Verfahren wie bei bereits in Waldstatt wohnhaften Kindern 4.2. Der Kindergarten Es gilt das gleiche Verfahren wie bei bereits in Waldstatt wohnhaften Kindern 4.3. Die Primarschule Verfügt das fremdsprachige Kind über eine minimale Sprachkompetenz in Deutsch erfolgt die sofortige Integration in die Regelklasse. Gleichzeitig wird ein Förderunterricht Deutsch bei der Fachlehrperson DaZ im Rahmen von 2 3 Wochenlektionen angeboten, wovon 1 Lektion in der Regelklasse stattfindet. Es erfolgt ein konsequenter Sprachaufbau der Deutschen Sprache und eine gezielte Wortschatzerweiterung. Dies bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachlehrperson DaZ und der Regelklassenlehrperson. Jeweils am Ende des Schuljahres erfolgt eine Sprachstandserfassung durch die in der Stufe zuständige Schulische Heilpädagogin oder die Fachlehrperson DaZ Die Oberstufe Erfolgt eine Integration direkt in die Regelklasse der Oberstufe, besteht neben dem ordentlichen DaZ Unterricht die Möglichkeit, die Schülerin/den Schüler vom Fach Französisch zu befreien, um so ein zusätzliches Zeitgefäss für weitere notwenige Fördermassnahmen (individuelle Förderplanung) zu erhalten. Erscheint die Befreiung eines Faches als notwenig, sind die Eltern auf die Konsequenzen dieser Massnahme aufmerksam zu machen und ihr schriftliches Einverständnis einzuholen. Ein Fach in einer zusätzlichen Fremdsprache sollten die fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler in jedem Fall besuchen. 5. Verantwortlichkeiten Verantwortlich Wer? Wann Abklärung der Deutschkenntnisse SHP/Fachlehrperson DaZ Deutsch Förderunterricht SHP//Fachlehrperson DaZ /Regelklassen- und Fachlehrperson/ Schulleitung Sprachstandserfassung SHP/Fachlehrperson DaZ / Ende Schuljahr Individuelle Förderplanung SHP/Fachlehrperson Seite 6

7 DaZ/Regelklassen - und Fachlehrperson/ Schulleitung Förderunterricht in Spielgruppe SHP/Fachlehrperson DaZ/Spielgruppenleitung/ Schulleitung Vorbereitende Integrationsmassnahmen SHP//Fachlehrperson DaZ /Regelklassen- und Fach- lehrperson/ Schulleitung Direkte Integration SHP//Fachlehrperson DaZ /Regelklassen- und Fachlehrperson/ Schulleitung Entscheid über Fortsetzung der Fördermassnahmen SHP//Fachlehrperson DaZ /Regelklassen- und Fach- lehrperson/schulleitung Bei kulturellen Problemen SHP//Fachlehrperson DaZ /Regelklassen- und Fachlehrperson/Schulleitung/Kulturvermittler 6. Elterninformationen Die Eltern der fremdsprachigen Kinder werden bei der Einschulung bzw. beim Eintritt auf die regionalen Möglichkeiten in der Erwachsenenbildung im Bereich Deutsch als Fremdsprache hingewiesen und auf Deutschkurse aufmerksam gemacht. Die Übernahme der Dolmetscherkosten wird ihnen für das erste Jahr zugesichert. Danach werden diese Kosten in Rechnung gestellt. Ansprechperson für die Eltern der fremdsprachigen Kinder bezüglich des Deutsch- Förderunterrichts ist die jeweilige Fachlehrperson DaZ oder die Regelklassenlehrperson. 7. Schulort Förderunterricht Der Förderunterricht in der Deutschen Sprache auf der Spielgruppenstufe findet im Anschluss an die Spielgruppe in den Räumlichkeiten der Spielgruppe statt. Der Förderunterricht auf Kindergarten - Primar - und Oberstufe findet in den Räumlichkeiten DaZ im Schulhaus Waldstatt oder integrativ in der Regelklasse statt. Individuelle Förderung kann im Klassenzimmer oder in den Räumen der SHP stattfinden. 8. Anstellungsbedingungen Die Anstellungsbedingung für die Fachlehrperson DaZ sind dieselben wie für die Regeklassenlehrpersonen der Schule Waldstatt. 19. Januar 2012 /Annina Fricker Seite 7

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