1. Gesetzliche Grundlagen
|
|
- Jasper Möller
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen 1. Gesetzliche Grundlagen BayEUG, Artikel 2, Absatz 1 2 Die sonderpädagogische Förderung ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufgabe aller Schulen. 3 Sie werden dabei von den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten unterstützt. BayEUG, Artikel 41, Absatz 1 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Schule nicht aktiv teilnehmen können oder deren sonderpädagogischer Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch mit Unterstützung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann, haben eine für sie geeignete Förderschule zu besuchen. 2 Eine Schülerin oder ein Schüler kann aktiv am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen, wenn sie oder er dort, gegebenenfalls unterstützt durch Maßnahmen des Art.21, Abs.3 ( MSD), überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet werden, den verschiedenen Unterrichtsformen der allgemeinen Schule folgen und dabei schulische Fortschritte erzielen kann sowie gemeinschaftsfähig ist. BayEUG, Artikel 52, Absatz 2, 3 Die Schulordnungen können vorsehen, dass in bestimmten Jahrgangsstufen der Grundschule und der Förderschule, in Wahlfächern sowie bei ausländischen Schülerinnen und Schülern in Pflichtschulen und bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen und Berufsschulen die Noten durch eine allgemeine Bewertung ersetzt werden. Dazu das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus KMS - Aktenzeichen: IV.9-5 S vom Verfasser: Josef Erhard, Ministerialdirektor Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Rahmen von Art. 41 Abs. 1 die Volksschule besuchen, können auf Antrag der Eltern bei Leistungsnachweisen bzw. in Zeugnissen an Stelle von Noten eine allgemeine (verbale) Bewertung erhalten ähnlich wie derzeit Schüler in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Im Zeugnis muss dann allerdings der sonderpädagogischen Förderbedarf vermerkt werden. Damit soll verhindert werden, dass Schüler, die zwar aktiv, aber nicht erfolgreich am Unter- Erstellt von: Annegret Hempel Dezember 2008 Seite 1
2 richt der Volksschulen teilnehmen können, wegen regelmäßiger schlechter Noten entmutigt werden und wegen des Nichterreichens des Klassenziels Jahrgangsstufen wiederholen müssen. Voraussetzungen für die besondere Form der Leistungsbewertung: Es muss ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen, (der ungenügende Leistungswille reicht nicht aus) und die Eltern müssen über die Konsequenzen (entweder Zeugnis ohne Noten, aber mit dem Vermerk des sonderpädagogischen Förderbedarfs oder eventuell Nichterreichen des Klassenziels, d.h. Wiederholung) informiert werden. Eine solche Information wird insbesondere auch dann geboten sein, wenn ein Schüler im Zwischenzeugnis den Hinweis Das Vorrücken ist gefährdet erhält. Die einmal getroffene Entscheidung kann in den folgenden Jahrgangsstufen wieder geändert werden. (zitiert nach o.a. KMS, Josef Erhard, Ministerialdirektor) VSO Volksschulordnung / September Bewertung der Leistungen (3) 1 Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen zu Beginn der Schulpflicht oder zu Beginn eines Schuljahres ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und die im Sinne des Art. 41 Abs. 1 BayEUG aktiv am Unterricht der Volksschule teilnehmen können, kann die Lehrerkonferenz mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten entscheiden, dass Leistungsnachweise nicht durch Noten bewertet sondern mit einer allgemeinen Bewertung versehen werden. 2 Diese Bewertung geht insbesondere auf die individuellen Leistungen und die aktuelle Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ein. 3 Soweit in einzelnen Fächern Leistungen erbracht werden, die dem Anforderungsniveau der jeweiligen Jahrgangsstufe entsprechen, können in diesen Fächern Noten erteilt werden. 4 Die Erziehungsberechtigten sind vorher eingehend zu beraten. 46 Entscheidung über das Vorrücken (7) Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, bei denen gemäß 44 Abs. 3 von einer Bewertung der Leistungen durch Noten abgesehen wird, ist abweichend von den Voraussetzungen der Abs. 1 und 2 das Vorrücken zu ermöglichen, wenn zu erwarten ist, dass die Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme voraussichtlich auch in der nächst höheren Jahrgangsstufe gegeben sind. Erstellt von: Annegret Hempel Dezember 2008 Seite 2
3 2. Möglichkeiten / Anregungen für die Schulverwaltung Zeitlicher Ablauf, Anträge und Formulierungsvorschläge Eine einheitlich vorgegebene Struktur für die Beantragung einer allgemeinen Bewertung gibt es z.zt. nicht. Die Gestaltung bleibt jeder Schule frei überlassen! Auf den folgenden Seiten finden Sie Vorschläge zur Bearbeitung nach den gesetzlichen Vorgaben, die von Ihrer Schule mit Briefkopf, Schul-Logo und eigenen Vorstellungen ergänzt, erweitert und mit Leben gefüllt werden können und sollten! Zeitlicher Ablauf 1. Ausschöpfen aller Mittel der Förderung innerhalb der Volksschule / ggf. mit Unterstützung durch MSDs 2. Eingehende Beratung der Eltern (mit Protokoll) zur Schullaufbahn bei sonderpädagogischem Förderbedarf mit den Möglichkeiten des BayEUG 3. Schriftliche Feststellung / Einschätzung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Klassenleitung 4. Schriftlicher Antrag der Eltern auf allgemeine Bewertung anstelle von Noten 5. Vorstellung des Antrags in der Lehrerkonferenz 6. Abstimmung durch die Lehrerkonferenz 7. Entscheid der Schulleitung und Mitteilung an die Eltern 8. Antrag und Entscheid kommen zum Schülerbogen 9. Bei Zustimmung: Schüler/Schülerin erhält in darauf folgenden Zeugnissen und Leistungsprüfungen eine verbale, allgemeine Beurteilung anstelle von Noten 10. Aufnahme des Vermerks zum sonderpädagogischen Förderbedarf in jedes Zeugnis bis auf Widerruf Möglichkeiten der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs In erster Linie: Feststellung durch die Klassenleitung der Grund- oder Hauptschule Weitere Möglichkeiten in Ausnahmefällen: - ärztliche / therapeutische Bescheinigungen, Atteste usw. - Stellungnahme des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes, wenn das Kind bereits betreut wurde Formulierungsvorschlag für das Zeugnis: Der Schüler/die Schülerin erhält (im Fach ) an Stelle von Zeugnisnoten eine allgemeine Bewertung auf Grund seines/ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt. Im Anhang finden Sie Formulierungsvorschläge für den Antrag der Eltern und den Entscheid der Schulleitung. Erstellt von: Annegret Hempel Dezember 2008 Seite 3
4 Briefkopf der allgemeinen Schule Antrag der Erziehungsberechtigten auf Erstellung einer allgemeinen Bewertung an Stelle von Noten nach BayEUG Art. 41 Abs. 1 und VSO 44 (3) bei sonderpädagogischem Förderbedarf und aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme am Unterricht der allgemeinen Schule Name des Kindes: Name der Erziehungsberechtigten: Anschrift: Hiermit beantrage/n ich/wir als Erziehungsberechtigte für unseren Sohn/unsere Tochter Name: Klasse: Schuljahr: Klassenleitung: die Erstellung einer allgemeinen Bewertung an Stelle von Zeugnisnoten bis auf Widerruf für das Gesamtzeugnis für das Fach/die Fächer:. Ich/wir wurde/n über die Konsequenzen für die weitere Schullaufbahn unseres Kindes am: von Frau/Herrn in ihrer Funktion als beraten. Ort, Datum: Unterschrift / Erziehungsberechtigte: Erstellt von: Annegret Hempel Dezember 2008 Seite 4
5 Briefkopf der allgemeinen Schule Entscheid zur allgemeinen Bewertung an Stelle von Noten BayEUG, Artikel 52 / VSO 44 Name der Schülerin/des Schülers: Name der Erziehungsberechtigten: Anschrift: Schuljahr: Klasse: Klassenleitung: Durch Abstimmung in der Lehrerkonferenz vom wurde dem Antrag der Eltern auf Erstellung einer allgemeinen Bewertung anstelle von Noten stattgegeben. Die Erziehungsberechtigten wurden vorab über die Konsequenzen für die Schullaufbahn beraten. Eine Zurücknahme der Entscheidung ist zu Beginn eines jeden Schuljahres möglich. Der Schüler/die Schülerin erhält ab sofort gemäß Art. 52 (2) 3 des BayEUG /2003 und der VSO 44 /2008 eine allgemeine, verbale Beurteilung an Stelle von Zeugnisnoten auf Grund seines/ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt: (Lernen, Sprache, emotional-soziale Entwicklung, Hören, Sehen, körperliche-motorische Entwicklung, geistige Entwicklung) für das Gesamtzeugnis: O das Fach: O die Fächer: O. Ort, Datum: Unterschrift / Schulleitung: Erstellt von: Annegret Hempel Dezember 2008 Seite 5
K, K. Verordnung zur Änderung der Grundschulordnung und der Mittelschulordnung. vom
2232-2-K, 2232-3-K Verordnung zur Änderung der Grundschulordnung und der Mittelschulordnung vom.. 2017 Auf Grund des Art. 7 Abs. 1 und 2, des Art. 7a Abs. 1 bis 5, des Art. 32 Abs. 7, des Art. 32a Abs.
MehrDie neue Form der Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen
Die neue Form der Leistungsbewertung im Förderschwerpunkt Lernen Neuerungen im Zuge der Einführung des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus,
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Integrationshelfern/innen an Grund- und Hauptschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige
MehrAntrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (gemäß 20 Inklusionsverordnung)
(Schule) (Ort) (Datum) (Telefonnummer bei Rückfragen) (E-Mail) Original nur an eine Förderschule/ein Sonderpädagogisches Förderzentrum: Kopie an Ministerium für Bildung und Kultur Referat C 2 Trierer Straße
MehrMobiler Sonderpädagogischer Dienst
Der Mobile Sonderpädagogische Dienst ist ein Angebot des Sonderpädagogischen Förderzentrums Prien am Chiemsee als unterstützende Maßnahme an allgemeinen Schulen für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache
MehrVerwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz)
Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10 (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Vom 24. August 2006 geändert durch Verwaltungsvorschriften
MehrIII Organisationshilfen
2 Formulierungen und Hinweise auf den Zeugnissen (Quelle: Anlage 1 zu den Verwaltungsvorschriften zu 18 und zu 21) Allgemeine Informationen III Organisationshilfen Aufhebung des Förderbedarfs Wechsel des
MehrHinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst
----------- Nr. 5. 8. bis Mai des laufenden Schuljahres ----------- Nr. 1. 4. bis März des laufenden Schuljahres Hinweise zum Verfahren der Anforderung von Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen
MehrInklusion. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern. Pädagogische und rechtliche Aspekte
MR Erich Weigl Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Pädagogische und rechtliche Aspekte 16.03.2013 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zum Bayerischen
MehrAntrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel
Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung
MehrVerfahren und Förderung in der Sekundarstufe II ( 19 Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung)
Absatz 1 (1) Sonderpädagogische Förderung aufgrund eines Verfahrens nach den 11 bis 15 endet spätestens 1. mit dem Ende der Vollzeitschulpflicht oder 2. nach einem Schulbesuch von mehr als zehn Schuljahren
MehrKurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf
Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf Laut Artikel 41 BayEUG (2011) erfüllten Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der
MehrZ E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse)
Z E U G N I S S E bei sonderpädagogischer Förderung in den integrativen Lerngruppen (5./6. Klasse) I Allgemeine Bestimmungen Stand: Dezember 2012 Zeugnisse bei zielgleicher Förderung [Bildungsgang der
MehrAntrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung für die Schülerin/den Schüler:
(Schule) (Ort) (Datum) (Telefonnummer bei Rückfragen) (E-Mail) Ministerium für Bildung und Kultur Trierer Straße 33 Referat C 2 66111 Saarbrücken Schulstempel: Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der
MehrInklusion - Aufgabe aller Schulen. Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof
Inklusion - Aufgabe aller Schulen Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof Programm 1. Was bedeutet Inklusion? 2. Warum ist sie notwendig bzw. sinnvoll? 3. Rechtliche Grundlagen
MehrDie Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.
An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern MR Erich Weigl Dr. Monika Eiber Pädagogische und rechtliche Aspekte 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zur
MehrStaatliche Schulberatung für Ufr. Übersicht schulische Gesetzeslage für Migrationskinder in GS und MS
Übersicht schulische Gesetzeslage für skinder in GS und MS Rechtliche Grundlage Inhalt Anmerkung Zuweisung in eine Übergangsklasse bzw. Einstufung in eine Jahrgangsstufe 10 (1) MSO 8 (1) GrSO Art. 36(3)
MehrStaatliche Schulberatung für Obb.-Ost. Übersicht schulische Gesetzeslage für Migrationskinder in GS und MS
Übersicht schulische Gesetzeslage für skinder in GS und MS Rechtliche Grundlage Inhalt Anmerkung Zuweisung in eine Übergangsklasse bzw. Einstufung in eine Jahrgangsstufe 10 (1) MSO 8 (1) GrSO Art. 36(3)
MehrSchulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung. Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife an Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Schulversuch zur Erprobung der Doppelqualifizierung Berufsausbildung
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrRegelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen. an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen
Regelungen für die kombinierte Ausbildung im Bereich Pflege an Berufsfachschulen und an Fachhochschulen mit ausbildungsintegrierenden dualen Bachelorstudiengängen Regelungen für die kombinierte Ausbildung
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München Per E-Mail An alle Schulämter (per
MehrBayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG
1 Schulrechtliche Grundlagen im Arbeitsfeld des MSD Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG Stand: 09.07.2012 Art. 2 (2) Aufgaben der Schule/Inklusiver Unterricht (2) Inklusiver Unterricht
MehrFörderschul-Lexikon. AsA Das Alternative schulische Angebot (AsA) Außenklassen. BayEUG. BaySchFG Benotung. Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen
Förderschul-Lexikon Stand 3/09 Aktive Teilnahme AsA Das Alternative schulische Angebot (AsA) Außenklassen BayEUG BaySchFG Benotung Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung Berufsschulstufe
MehrBerufliche Rehabilitation
Berufliche Rehabilitation Sigrid Welnhofer Agentur für Arbeit München Berufliche Beratung für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf berufliche Rehabilitation Inhaltsverzeichnis 1. Berufsberatung
MehrInklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle. Karin Tharandt, Staatl. Schulpsychologin, StRin FS
Inklusion an der Staatl. Schulberatungsstelle Das bestehende Schulsystem Chancengleichheit oder Diskriminierung? Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsfrage für Sie alle gleich: Klettern
MehrAntrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (gemäß 20 Inklusionsverordnung)
(Schule) (Ort) (Datum) (Telefonnummer bei Rückfragen) (E-Mail) Original : (Bitte unbedingt angeben!) nur an eine Förderschule/ein Sonderpädagogisches Förderzentrum: Kopie an Ministerium für Bildung und
MehrFritz-Felsenstein-Schule Mobiler Sonderpädagogischer Dienst
MSD Fritz-Felsenstein-Schule Karwendelstraße 6-8 86343 Königsbrunn Informationen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Fritz-Felsenstein-Schule
MehrWarum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum!
Warum Flexible Grundschule? Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum! Es gibt nichts Ungerechteres als die gleiche Behandlung von Ungleichen.
MehrSonderpädagogische Förderung
Finetti / Fotolia SCHULAMT FÜR DEN KREIS PADERBORN Sonderpädagogische Förderung nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) im Schulgesetz Wo kann ein Kind sonderpädagogisch gefördert
MehrAntrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel
Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches
MehrOrdnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen (Stand: Oktober 2008)
Ordnungsmaßnahmen als Erziehungsmaßnahmen (Stand: Oktober 2008) Max-Reger-Schule U.-Schönberger-Str. 3 D - 92637 Weiden 1. Schriftlicher Verweis Lehrkraft Förderlehrer - Äußerungsrecht des Schülers - Diese
MehrGrundschule Harlingerode. Einschulungsverfahren
Grundschule Harlingerode Einschulungsverfahren beschlossen auf der Gesamtkonferenz am 22.05.2013 1. Vorbemerkungen Uns ist wichtig, dass alle Beteiligten frühzeitig informiert sind. Kindertagestätten,
MehrHinweis zur Benutzung 8. 1 Geltungsbereich 11
Hinweis zur Benutzung 8 Abschnitt I: Allgemeines 1 Geltungsbereich 11 Abschnitt II: Aufnahme und Schulwechsel 2 Aufnahme in die Volksschule 13 3 Übertritt an eine andere Schule 18 4 Überweisung an eine
MehrStaatliche Schulberatung für Obb.-Ost. Sonderregelungen für Schüler/innen mit Migrationshintergrund in der Mittelschule nach BayEUG und MSO
Signatur Staatliche Schulberatung für Obb.-Ost http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/oberbayern_ost/ II - MS 04.10.2013 Sonderregelungen für Schüler/innen mit Migrationshintergrund in der Mittelschule
MehrVeränderungen in der neuen VSO zusammengestellt von Monika Munker, BRin; zentrale Beratungslehrkraft für Volksschulen neu
neu 01.09.2008 14 Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen (2).. Nacharbeiten werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor Vollzug schriftlich mitgeteilt (4) HS nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht
MehrStaatliche Schulberatung für Obb.-Ost
Aktuelle Informationen zur Realschule im Schuljahr 2016/2017 Das Inkrafttreten der neuen Bayerischen Schulordnung (BaySchO) und Änderungen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) machten
MehrNachname, Vorname Geb.-Datum Adresse. Schule (Schulname mit Adresse) Ausbildungsberuf
Berufliche Schulen (ohne FOS/BOS und BS zur sonderpädagogischen Förderung) Antrag auf Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz gemäß Art. 52. Abs. 5 BayEUG i. V. mit 31 36 BaySchO OHNE Lese-Rechtschreib-Störung
MehrAntrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
An die Bildungsdirektion für Steiermark bildungsdirektion@bildung-stmk.gv.at Name und (6-stellige) Kennzahl der Schule: Antragsteller/in: Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
MehrZeugnisse und Leistungsbewertung in integrativen Lerngruppen oder im "Gemeinsamen Unterricht" in der Sekundarstufe I
Zeugnisse und Leistungsbewertung in integrativen Lerngruppen oder im "Gemeinsamen Unterricht" in der Sekundarstufe I 1. Hinweise zum Zeugnis und Leistungsbewertung in integrativen Lerngruppen und Einzelintegrationen
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München Per Email: An die Regierungen An die Staatlichen Schulämter An die Volksschulen An die Förderschulen Bayerisches Staatsministerium
MehrEinschulung von Kindern mit sonderpädagogischem
Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Fallarbeit Professionalisierung und Profilschärfung Spannungsfelder In meiner Praxis»Fahrplan«Was gibt s Neues?! BERSICHT Vorstellung Schulpsycholog*in
Mehr5.4 Oberschule
1 Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen RdErl. d. MK v. 24.5.2004-33-83203 - (SVBl. S. 305, ber. 2004 S. 505 und 2007 S. 314), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 4.11.2010 (SVBl. S.480)- VORIS
MehrMöglichkeiten der Einschulung beratungsrelevante Alternativen GE
Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen Möglichkeiten der Einschulung beratungsrelevante Alternativen GE 1 Dienstbesprechung der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen Schulpflicht
MehrInformationen für die 10. Klassen
I M A L L H O R N 4 5 2 2 3 5 9 H A M B U R G T E L. 0 4 0-42896930 A B T E I L U N G S L E I T U N G M I T T E L S T U F E Informationen für die 10. Klassen Liebe Schüler*innen der Klasse 10, liebe Eltern,
MehrAbsender (aktuell besuchte Schule)
Absender (aktuell besuchte Schule) Kreis Rendsburg-Eckernförde Der Landrat Jugend und Familie Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche Königinstr. 1 24768 Rendsburg Bezeichnung Anschrift Tel-Nr.:
Mehr4.3.2 Besondere Aspekte bei zielgleicher Förderung... 4
1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 2 4.1 Allgemeine Hinweise... 2 4.2 Förderschwerpunkte und Bildungsgänge... 2 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse in Bildungsgängen der allgemeinen Schulen
MehrEntscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
Entscheidungsverfahren zum Anspruch auf sonderpädagogische Förderung (gemäß 54 HSchG) Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden Stempel der allgemeinen Schule
MehrVom 08. Dezember 2006
Verwaltungsvorschriften über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben oder mit einer besonderen Schwierigkeit im Rechnen (VV-LRS) Vom 08.
Mehr4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse
4. Rechtliche Bestimmungen und amtliche Vorgaben für Zeugnisse Abschnitt 4.1 stellt zunächst die einschlägigen Rechtsnormen zusammen. Im darauffolgenden Abschnitt 4.2 werden weitere Anforderungen an Zeugnisse
MehrSchulhomepage: 07/ aktualisiert 10/ Hans-Jürgen Brandl, SoR 1
SFZ Prien am Chiemsee Joseph-von-Fraunhofer-Straße 10-83209 Prien am Chiemsee Tel.: 08051-6096-501 Fax: 08051-6096-511 @ email: foerderzentrum-prien@t-online.de Schulhomepage: www.foerderzentrum-prien.de
MehrStaatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken Theaterstraße 8, Hof
Staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken Theaterstraße 8, 95028 Hof www.schulberatung.bayern.de I ALG 2016/17 Änderungen im BayEUG: bearbeitete Kurzfassung für die Beratungsarbeit Art. 52 Nachweise
MehrZeugnis- und Versetzungsordnung
1. Anwendungsbereich Zeugnis- und Versetzungsordnung 1.1. Im 13-jährigen Schulsystem umfasst die Sekundarstufe I die Jahrgangsstufen 5 10. Dies gilt auch für das 12-jährige Schulsystem, allerdings kommt
MehrZEUGNIS. für NN geboren am: 6 Ort,
0 Zeugnis, Seite 4 0 Zeugnis, Seite 1 1 Bemerkungen 17 ggf. Schullogo 2 NN wurde im Förderschwerpunkt Lernen sonderpädagogisch gefördert und im zieldifferenten Bildungsgang Lernen unterrichtet. 18 Name
MehrLernzieldifferenz - Leistungserhebung- Leistungsbewertung Förderdiagnostischer Bericht und Förderplan. ALP, 3 Sept MRin Tanja Götz
Lernzieldifferenz - Leistungserhebung- Leistungsbewertung Förderdiagnostischer Bericht und Förderplan ALP, 3 Sept. 2014 MRin Tanja Götz 1 Verwendung des Begriffs Nachteilsausgleich häufig: im weiteren
MehrUmsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern
Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen
MehrÜbertrittsmöglichkeiten für Volksschüler ab 2010/11
Übertrittsmöglichkeiten für Volksschüler ab 2010/11 Datei Übertrittsbestimmungen ab 201011.doc ; 05.10.2010 Aufnahme von Grundschülern in die Jgst. 5 der RS oder des GY: siehe VSO; Aufnahme in eine höhere
MehrVerordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in beruflichen Bildungsgängen (BerufVersVO)
Verordnung über die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in beruflichen Bildungsgängen (BerufVersVO) vom Aufgrund der 42 und 45 in Verbindung mit 67 des Bremischen Schulgesetzes vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl.
MehrKrankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen
Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für Kranke Wenn Schülerinnen und Schüler längerfristig
MehrStellungnahme zum Antrag der Erziehungsberechtigten auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Bezirk) für eine Schulbegleitung
Behinderung/en: Stellungnahme zum Antrag der Erziehungsberechtigten auf Gewährung von Eingliederungshilfe (Bezirk) für eine Schulbegleitung I. ALLGEMEINE ANGABEN: Name der Schülerin / des Schülers: Geburtsdatum:
MehrOrdnung für die Versetzung
Ordnung für die Versetzung 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers 1 ist eine pädagogische Maßnahme. Sie dient dazu, die persönliche Lernentwicklung und den schulischen
MehrAnna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot
Anna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot Schulträger: Landkreis Helmstedt Aufnahmeantrag (Bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen) Die Aufnahme erfolgt in Klasse / Jahrgang Datum, Signum 1.0 Angaben
MehrInformationen zur Schuleinschreibung 2015
Staatliches Schulamt Pfaffenhofen Beratungsstelle Ilmmünster Barbara Amasreiter, BRin, staatl. Schulpsy. Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster Tel: 08441/860896 Fax: 08441/860897 www.schulberatung-pfaffenhofen.de
Mehr1 Registrierungsphase
1 Registrierungsphase Tag der offenen Tür Kontaktaufnahme durch: durch: - BK Neandertal - Eltern - Schüler - Abteilungen - abgebende Schulen - Therapeuten Beratungsgespräche durch: - Beratungslehrer -
MehrFeststellung des Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung hier: Schülerbogen
Stand: Sep. 18 Anlage zum Antrag auf Eröffnung des Verfahrens gem. 11 und 12 AO-SF einzureichen über Name, Adresse der Schule: Feststellung des Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung hier: Schülerbogen
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion
MehrAnna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot
Anna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot Schulträger: Landkreis Helmstedt Aufnahmeantrag (Bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen) Die Aufnahme erfolgt in Klasse / Jahrgang Datum, Signum 1.0 Angaben
MehrBildungsverlauf 1: Erwerb des Abschlusses durch zielgleiche Unterrichtung
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12. 28195 Bremen An die Schulen im Lande Bremen Informationsschreiben 151/2014
MehrInklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW
Fachbeirat inklusive schulische Bildung am Freitag, den 06. November 2015, 15:00-18:00 Uhr Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_9\Goetz\2008\1_Januar-März\Befugnisse MSD- Aufnahme- und Überweisungsverfahren 14 03_r.doc ENTWURF Datum:
MehrTagen der Sommerferien ein Nachtermin durchgeführt. Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2018/2019
KWMBeibl. Nr. 5*/2017 95 * Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2018/2019 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
MehrAuszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO)
Auszüge aus Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO) Vom 3. Mai 2016 (Nds. GVBl. Nr. 5/2016 S. 82), geändert durch Art. 2 der VO vom
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMBW\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_2\Hien-Wendl\RU allgemein\teilnahme anderskonfessioneller RU\Antrag auf Zustimmung
MehrStefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS
Stefanie Fuchs, StRin FS/Maike Harnack, StRin FS Auf dem Weg zur inklusiven Schule Bay EUG Art. 41 Schulpflicht (1) 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch
MehrVERSETZUNGSORDNUNG 4. GRUNDSÄTZE FÜR DIE VERSETZUNGSENTSCHEIDUNG IN DER SEKUNDARSTUFE I
VERSETZUNGSORDNUNG ORDNUNGEN 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 2. VERFAHRENSGRUNDSÄTZE 3. SCHULLAUFBAHNENTSCHEIDUNGEN 4. GRUNDSÄTZE FÜR DIE VERSETZUNGSENTSCHEIDUNG IN DER SEKUNDARSTUFE I 5. NICHT BEURTEILBARE LEISTUNGEN
MehrSchule: Anmeldung für den MSD-Autismus. Für: Vorname Name geb. am Klasse. Eltern: Nationalität/Muttersprache. Anschrift und Telefon
emotionale und soziale Entwicklung geistige Entwicklung Autismus kranke innen und Schule: Anmeldung für den MSD-Autismus Für: Vorname Name geb. am Klasse Eltern: Name Nationalität/Muttersprache Anschrift
MehrElterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung
Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen
MehrBerufsorientierung für Förderschüler im Gemeinsamen Lernen. Informationsveranstaltung 11. April 2018 Herzlich Willkommen!
Berufsorientierung für Förderschüler im Gemeinsamen Lernen Informationsveranstaltung 11. April 2018 Herzlich Willkommen! Begrüßung Günter Benninghaus Schulaufsicht für die Förderschulen Gregor Nachtwey
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache Bayern versucht, durch eine Vielfalt schulischer Angebote für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen
MehrBegründung des Regierungsentwurfs zu 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Begriffswandel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten,
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i.s.d. 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII (12. Buch
MehrÜber die Schulaufsichtsbehörde an Landeshauptstadt Düsseldorf Jugendamt Bezirkssozialdienst im Stadtbezirk Frau/Herrn
Absender / Schulstempel Kontaktdaten der Schule AnsprechpartnerIn: Wann erreichbar? Telefon / Fax: Email: Über die Schulaufsichtsbehörde an Landeshauptstadt Düsseldorf Jugendamt Bezirkssozialdienst im
MehrBayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_4\1Butz\GrSO-Ä 2014\Veröffentlichung\068082_Abdruck.docx Bayerisches Staatsministerium
MehrAktenzeichen: Telefonnummer:
Stand: 2017-09 Beantragte Hilfe auf Leistungen für Bildung und Teilhabe: Lernförderung als Ergänzung der schulischen Angebote ( 28 Abs. 5 SGB II bzw. 34 Abs. 5 SGB XII) Persönliche Daten zur Person des
MehrAktuelle Informationen zur Grundschule 2016/2017
Aktuelle Informationen zur Grundschule 2016/2017 Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 werden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Grundschulen in mehrfacher Hinsicht ändern. Die BaySchO führt zur
MehrName, Vorname der Schülerin / des Schülers m/w Geburtsdatum Nationalität / Muttersprache. .
ANMELDUNG für den MOBILEN SONDERPÄDAGOGISCHEN DIENST 1. Für wen wird die Beratung / Betreuung gewünscht? Name, Vorname der Schülerin / des Schülers m/w Geburtsdatum Nationalität / Muttersprache Erziehungsberechtigte
MehrName, Vorname, Anschrift: Geburtsdatum: Telefonnummer: Aktenzeichen:
Stand: 2018-01 Beantragte Hilfe auf Leistungen für Bildung und Teilhabe: Lernförderung als Ergänzung der schulischen Angebote ( 28 Abs. 5 SGB II bzw. 34 Abs. 5 SGB XII) Persönliche Daten zur Person des
MehrHäufig gestellte Fragen aus der Praxis (Hauptschule)
Häufig gestellte Fragen aus der Praxis (Hauptschule) Quelle: HKM, die Realschule in Hessen, Wiesbaden 2005 Dieses Kapitel enhält Antworten auf häufig von Eltern und Schülern gestellte Fragen zu den folgenden
MehrGemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule
Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung des Gemeinsamen Lernens 3. Aufgaben der Förderschullehrer/-innen 4. Zielsetzung
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Schulamt für den Kreis Düren Informationen zum AO-SF- Verfahren für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zum Gemeinsamen Lernen Verordnung über die sonderpädagogische
Mehr4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht
4-1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 4-2 4.1 Allgemeine Hinweise... 4-2 4.2 Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne Schulpflicht... 4-3 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse im Gemeinsamen
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Typische Beratungsfälle an Grundschulen (in Bayern)
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Typische Beratungsfälle an Grundschulen (in Bayern) Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Teil 5 Schullaufbahn 5.1
Mehr2014 Verkündet am 10. Juli 2014 Nr. 75. Verordnung zur Änderung schulrechtlicher Verordnungen. Vom 7. Juli 2014
330 2014 Verkündet am 10. Juli 2014 Nr. 75 Aufgrund Verordnung zur Änderung schulrechtlicher Verordnungen Vom 7. Juli 2014 - des 38 Absatz 5 in Verbindung mit 67 des Bremischen Schulgesetzes in der Fassung
MehrII A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017
II A 2/ II D 6/ II A 2.2 /II D 6 Die Mario Dobe/ K.-Jürgen Heuel/ Christiane Winter-Witschurke/ Thurid Dietmann 08/2017 Informationen über die Veränderungen in der Diagnostik in den sonderpädagogischen
MehrName Vorname Geburtsdatum Nationalität. Anlass und Ziel der Förderdiagnostik: Ersteinschätzung Fortschreibung Abschlusseinschätzung
Schule (Stempel) Beschreibung des Bedarfs an sonderpädagogischer Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Verbleib an der Regelschule (Bezug: RdErl. des MK vom 23.4.2015 23 84003 Unterrichtsorganisation
Mehr