MSDat Richtlinien zur Eingabe der Bezugsdarstellung ab dem Schuljahr 2013/2014

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1 MSDat Richtlinien zur Eingabe der Bezugsdarstellung ab dem Schuljahr 2013/2014 Die Übermittlung der Bezugsdarstellung einer Lehrkraft wird über MSDat abgewickelt. Mit der vollständigen Eingabe der LehrerInnendaten wird die Bereitstellung aller benötigten Daten für die Förderungsberechnung gewährleistet. Die Eingabe dieser Daten hat gewissenhaft und mit größter Genauigkeit zu erfolgen, da diese Daten direkt als Grundlage der Berechnung der Förderung herangezogen werden. Die Verantwortung der korrekten Eingabe liegt bei der Gemeinde. Falsche/fehlende Eingaben werden zu Lasten des Förderungsnehmers ausgelegt. Eine Überprüfung der Eingaben seitens der lohnverrechnenden Stelle wird empfohlen. Unter Unterricht Lehrer befindet sich ein Formular mit Feldern für die Eingabe der Bezugsdaten, die laut geltender Förderungsrichtlinie zur Berechnung der LehrerInnenbezüge und daraus resultierend der Förderung durch das Land Steiermark herangezogen werden. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise zur Eingabe der einzelnen Punkte: 1. Ausfüllen des Formulars 1.a Was ist wann auszufüllen? Bitte beachten Sie, dass zu jedem Zeitpunkt alle Monate bis einschließlich August ausgefüllt sein müssen!!! Eingegeben wird der aktuelle Stand, die Folgemonate orientieren sich sinngemäß daran. 1

2 Änderungen des Dienstverhältnisses, der Einstufung, Gehaltsstufe und Kinderzulage sind sofort bei Bekanntwerden für das gesamte Schuljahr einzutragen. Etwaige Änderungen der Wochenstunden und Beschäftigungsprozente sind nicht im Vorhinein, sondern sofort bei Vollzug einzutragen, sodass zu jedem Zeitpunkt die aktuelle Situation ersichtlich ist. WICHTIG: Tritt eine Änderung bis zum (inkl.) 15. eines Monats ein, so ist diese im aktuellen Monat einzutragen. Ändert sich der Dienstvertrag nach dem 15. eines Monats, so ist die entsprechende Änderung (Einstufung, Wochenstunden, ) erst ab dem folgenden Monat einzugeben. 1.b Wie sind Zahlen einzugeben? Sie können Dezimalzahlen entweder mit Beistrich (12,34) oder mit Punkt (12.45) eingeben die Anzeige von MSDat erfolgt immer mit einem Punkt als Dezimal-Komma! Euro-Beträge sind NUR als Zahlen (OHNE Währungssymbol!) einzugeben! 2. Die einzelnen Spalten des Formulars 2.a Dienstverhältnis Die Einteilung der möglichen Anstellungsarten der Musiklehrer erfolgt in 7 Gruppen. Damit verbunden ist die Berechnung der Dienstgeberbeiträge, die zur Orientierung im Folgenden angegeben sind (Stand 2013): Abkürzung Beschreibung Sozialversicherung Sozialversicherung Sonderzahlungen Pensionsbeiträge B Beamter 4,17% 3,2% 35% VB Vertragsbediensteter 21,28% 20,78% 12% VBN Vertragsbediensteter NEU 19,72% 18,85% 12% GF GKK o DGA GF BVA o DGA GF GKK m DGA GF BVA m DGA versichert bei GKK ohne versichert bei BVA ohne versichert bei GKK mit versichert bei BVA mit 1,4% 1,4% 12% 0,47% 0% 12% 17,8% 17,8% 12% 16,62% 16,15% 12% Andere Prozentsätze (z. B. aufgrund des Alters einer Lehrkraft) finden bei der Berechnung der Förderung keine Berücksichtigung. Die Zuordnung eines Dienstnehmers muss auf jeden Fall zu einer der 7 Gruppen erfolgen, da sonst die Dienstgeberbeiträge in der Förderberechnung vom Programm nicht berücksichtigt werden können. 2

3 Lehrkräfte, deren MusikschullehrerInnengehalt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt und die jedoch aufgrund einer weiteren anderen Tätigkeit für die Gemeinde nicht geringfügig gemeldet sind, sind trotzdem in der entsprechenden Gruppe als geringfügig einzutragen. Achtung bei Änderung der Geringfügigkeitsgrenze: Bewirkt die Änderung der Geringfügigkeitsgrenze eine Änderung des Dienstverhältnisses von Lehrkräften (z.b. bisher VBN, aufgrund einer Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze nun aber GF), so ist auch die Eingabe des Dienstverhältnisses in der MSDat-Bezugsdarstellung sofort bei Vollzug der Änderung anzupassen! 2.b Einstufung Die Eingabe der Einstufung erfolgt laut den angegebenen Möglichkeiten. IL/ und IIL/ gelten für Vertragsbedienstete, P/ sind die Einstufungen für Beamte. 2.c Gehaltsstufe Bei der Einstufung IL und P muss die Spalte Gehaltsstufe unbedingt ausgefüllt sein, da das Programm die Berechnung der Förderung sonst technisch nicht durchführen kann. Bei der Einstufung IIL bleibt die Spalte Gehaltsstufe leer. 2.d Wochenstunden/Beschäftigungsprozente - Eingabe Im Gegensatz zur ausgewiesenen Summe Lehrverpflichtung, die immer die aktuelle Unterrichtstätigkeit einer Lehrkraft angibt, wird bei dieser Angabe das Anstellungsverhältnis über das gesamte Jahr dokumentiert. Die eingegebenen Wochenstunden/Beschäftigungsprozente müssen dabei exakt den Wochenstunden/Beschäftigungprozenten der Dienstverträge entsprechen. Die Anzahl der Wochenstunden in der Spalte Wochenstunden (= Wst. ) und der Prozentsatz der Beschäftigung in der Spalte % müssen sich immer entsprechen. (Der Prozentsatz ist aus der vorgegebenen Liste auszuwählen.) 2.e Wochenstunden/Beschäftigungsprozente - Änderungen Beispiel: Beträgt die Lehrverpflichtung einer Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres 18 Wst. und erhöht sich diese ab 1. Dezember um 4 Wst., so sind am 1. Dezember (= Datum des Vollzugs) in der Bezugsdarstellung ab Dezember 22 Wst. einzutragen. In den Feldern der einzelnen Monate sind von September bis November 18 Wst. und dann ab Dezember 22 Wst. ersichtlich. Unter Summe Lehrverpflichtung wird ab Dezember der Wert 22 angezeigt. Zu beachten ist hier die Regelung mit dem 15. eines Monats! ACHTUNG: Bei Änderungen der Wochenstunden ist auch der Prozentsatz anzupassen und umgekehrt! Weiters ist zu kontrollieren, 3

4 ob die Änderung des Beschäftigungsausmaßes auch eine Änderung der Einstufung einer Lehrkraft bewirkt hat (z.b. bisher IL, aufgrund einer Reduktion des Beschäftigungsausmaßes nun aber IIL). Wenn ja, so ist auch die Einstufung in der MSDat-Bezugsdarstellung sofort bei Vollzug der Änderung anzupassen und damit verbunden die Spalte Gehaltsstufe auszufüllen (bei Änderung auf IL) oder zu löschen (bei Änderung auf IIL). ob die Änderung des Beschäftigungsausmaßes auch eine Änderung des Dienstverhältnisses bewirkt hat (z.b. bisher VBN, aufgrund einer Reduktion des Beschäftigungsausmaßes nun aber geringfügig). Wenn ja, so ist auch das Dienstverhältnis in der MSDat-Bezugsdarstellung sofort bei Vollzug der Änderung anzupassen. 2.f Wochenstunden/Beschäftigungsprozente Spezialfall MusikschulleiterIn Bei der Musikschulleitung sind unter Wochenstunden die Wochenstunden laut Dienstvertrag einzutragen also in der Regel 24, obwohl unter Summe Lehrverpflichtung nur 12 Wst. aufscheinen. Aus diesen beiden unterschiedlichen Angaben geht die Freistellung für die schulorganisatorischen Tätigkeiten (= administrative Stunden) hervor, die natürlich mit der im Vertrag festgelegten Zahl übereinstimmen muss! 2.g Was ist in der Spalte KZL einzutragen? In diesem Feld ist NUR die Anzahl der Kinder einzutragen, für die die Lehrkraft Kinderbeihilfe empfängt. 2.h Was wird in den Feldern LZL eingegeben? Die 3 Felder LZL sind für die Leiterzulage vorgesehen. Hier sind die Brutto-Beträge in Höhe der vom Dienstgeber ausbezahlten Leiterzulage einzugeben. Die eingegebenen Beträge dürfen jedoch nicht höher sein, als lt. Punkt a) der Förderrichtlinie maximal in der Förderung berücksichtigt wird und als lt. 7 Abs. 2 bzw. 10 Abs. 3 des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes vorgesehen ist. Beachten Sie bitte, aufgrund welcher Gesetzesgrundlage (siehe Spaltenüberschrift!) die jeweilige Leiterzulage ausbezahlt wird. 3. Zusätzliche Eingaben 3.a Wo ist der Vorrückungsstichtag einzugeben? Der Vorrückungsstichtag gehört zu den Stammdaten einer Lehrkraft. Entsprechend ist dieser Vorrückungsstichtag auch unter Lehrerdaten einzutragen. Die Eingabe muss sofort nach Feststehen vorgenommen werden. Sollte sich der Vorrückungsstichtag aufgrund einer Neuberechnung ändern, so ist dies auch unter Lehrerdaten sofort zu korrigieren. 4

5 3.b Was ist bei der Eingabe der nächsten Vorrückung zu beachten? Bei der Eingabe der nächsten Vorrückung ist unbedingt darauf zu achten, dass ab dem damit verbundenen Monat (und in Folge!) auch die Gehaltsstufe zusätzlich entsprechend hinaufgesetzt wird! 4. Weitere Hinweise 4.a Feld Bemerkung Ergeben sich Änderungen in der Bezugsdarstellung von einem Monat auf den nächsten, so ist im Feld Bemerkung eine entsprechende Begründung anzugeben z.b. Karenz ab 10. März oder Anstellung ab 1. Februar, Ersatz für Lehrer Max Mustermann 4.b Welche Lehrkräfte sind einzutragen? Alle Lehrkräfte, für die innerhalb des aktuellen Schuljahres (ganzes Schuljahr oder nur ein paar Monate) ein Vertrag besteht, sind einzutragen. Dies betrifft daher auch Lehrkräfte, die z.b. für die Dauer des ganzen Schuljahres karenziert sind, da der Vertrag weiterhin besteht. Lehrkräfte, für die im aktuellen Schuljahr zu keinem Zeitpunkt ein Vertrag besteht, dürfen nicht aufscheinen. So ist z.b. eine mit pensionierte Lehrkraft ab Sept. aus dem MSDat für das folgende Schuljahr zu löschen. 4.c Wie ist Ausscheiden bzw. Neuanstellung einer Lehrerkraft einzugeben? Scheidet eine Lehrkraft aus einer Musikschule aus bzw. tritt eine Lehrkraft neu ein, so sind nur die Monate auszufüllen, in denen diese an der jeweiligen Musikschule gearbeitet hat. Die Felder der restlichen Monate bleiben ALLE leer! Hier gilt wiederum die Regelung mit dem 15. eines Monats! 4.d Wie wird die Karenzierung einer Lehrkraft dokumentiert? Geht eine Lehrkraft in Karenz, so sind in den entsprechenden Monaten NUR die Wochenstunden und die Beschäftigungsprozente auf 0 zu setzen. Einstufung und Gehaltsstufe bleiben natürlich eingetragen, da das Anstellungsverhältnis mit der Gemeinde in dieser Zeit weiter besteht! Auch hier gilt die Regelung mit dem 15. eines Monats! 4.e Wie wird ein Krankenstand einer Lehrkraft dokumentiert? Ein Krankenstand ist nur zu dokumentieren, wenn eine Vertretung mittels Vertrag angestellt wurde (d.h. Vertrag bei Neuanstellung oder Nachtrag zum Dienstvertrag bei Stundenübernahme durch bestehende Lehrkraft). Ein solcher Krankenstand ist gleich wie eine Karenzierung (Punkt 4.d) einzugeben. 4.f Eingabe von Höhereinstufungen? Höhereinstufungen (zusätzlich gewährte Biennien) nach 7 Abs. 3 Stmk. MLG oder nach 12 Abs. 3 GG dürfen nicht eingetragen werden. 5

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