28. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

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1 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten) 28. Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Definition: Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie umfasst die Erkennung, psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung psychosoziale und psychosomatische Faktoren einschließlich dadurch bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind. Facharzt / Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychosomatiker und Psychotherapeut / Psychosomatikerin und Psychotherapeutin) Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und. Weiterbildungszeit: 60 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1 davon - 12 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie, davon können - 6 Monate Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie angerechnet werden - 12 Monate im Gebiet Innere Medizin oder in Allgemeinmedizin, davon können - 6 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden - können bis zu 24 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet/angerechnet 1 werden Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und Suizidprophylaxe - der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie 2 - der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen - Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter - Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkrankungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen - Erkennung und Behandlung seelisch-körperlicher Wechselwirkungen bei chronischen Erkrankungen, insbesondere onkologischen, neurologischen, kardiologischen, orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen sowie Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen 3 - der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung - der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter besonderer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs - der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von psychogenen Schmerzsyndromen - 4 autogenem Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose - 5 der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken 1 eingefügt: angerechnet 2 eingefügt: "und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie" 3 4 gestrichen: "16 Doppelstunden" 5 gestrichen: "10 Fälle"

2 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten) - Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie - 6 Kriseninterventionen unter Supervision - 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw. interaktionsbezogene Fallarbeit - 7 psychosomatisch-psychotherapeutische Konsiliar- und Liaisondienst Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren 8 Theorievermittlung 240 Stunden in - psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre, Ich-Psychologie, Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie - neurobiologischen und psychologischen Entwicklungskonzepten, 9 Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie, Bindungstheorie - allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatrischer Nosologie und Neurobiologie 10 - allgemeiner und spezieller Neurosen-, Persönlichkeitslehre und Psychosomatik - den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsychologie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur Pathogenese und Verlauf - psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdiagnostik - Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe einschließlich systemische Theorien - den theoretischen Grundlagen der psychoanalytisch begründeten und verhaltenstherapeutischen Psychotherapiemethoden - Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen sowie Technik der psychoedukativen Verfahren und speziellen Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen Wechselwirkungen, insbesondere in der Onkologie, Diabetologie, Geriatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen 11 - Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familienberatung Diagnostik dokumentierte und supervidierte Untersuchungen (psychosomatische Anamnese einschließlich standardisierter Erfassung von Befunden, analytisches Erstinterview, tiefenpsychologischbiographische Anamnese, Verhaltensanalyse, strukturierte Interviews und Testdiagnostik) - 20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienst 12 Behandlung Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens 40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen und Techniken der Psychoedukation 6 gestrichen: "10" 7 gestrichen: "20 Fälle" und "Liaisonarbeit" durch "Liaisondienst" ersetzt 8 eingefügt 9 eingefügt: "neurobiologischen und psychologischen Entwicklungskonzepten" 10 eingefügt: "und Neurobiologie" 11 eingefügt: "und speziellen Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen Wechselwirkungen, insbesondere in der Onkologie, Diabetologie, Geriatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen" 12

3 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten) Von den 1500 Behandlungsstunden sind wahlweise in einer der beiden Grundorientierungen abzuleisten: - in den psychodynamischen/tiefenpsychologischen Behandlungsverfahren - 6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behandlungsfall - 6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behandlungsfall - 4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall - 10 Kriseninterventionen unter Supervision 13-2 Paartherapien über mindestens 10 Stunden - 2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden - 25 Fälle der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten oder in verhaltenstherapeutischen Verfahren - 10 Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden - 10 Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden - 4 Paar- oder Familientherapien - 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel auch als Co-Therapie - 16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose 15 Selbsterfahrung in der gewählten Grundorientierung wahlweise Stunden psychodynamische / tiefenpsychologische oder psychoanalytische Einzelselbsterfahrung und 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung oder - 70 Doppelstunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einzeln oder in der Gruppe Übergangsbestimmung: Kammermitglieder, die berechtigt sind, die Facharztbezeichnung Psychotherapeutische Medizin zu führen, sind berechtigt, statt dessen die Facharztbezeichnung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie zu führen

4 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/10 den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung der Prävention, Erkennung, psychotherapeutischen Behandlung und Rehabilitation psychosomatischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Familienberatung, Sucht- und Suizidprophylaxe der praktischen Anwendung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie 16 der Indikationsstellung zu soziotherapeutischen Maßnahmen Erkennung und Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter Grundlagen der Erkennung und Behandlung innerer Erkrankungen, die einer psychosomatischen Behandlung bedürfen 16 eingefügt: "und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhaltenstherapie oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie"

5 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/10 Erkennung und Behandlung seelisch-körperlicher Wechselwirkungen bei chronischen Erkrankungen, insbesondere onkologischen, neurologischen, kardiologischen, orthopädischen und rheumatischen Erkrankungen sowie Stoffwechsel- und Autoimmunerkrankungen 17 der psychiatrischen Anamnese und Befunderhebung der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie unter besonderer Berücksichtigung der Risiken des Arzneimittelmissbrauchs der Erkennung und psychotherapeutischen Behandlung von psychogenen Schmerzsyndromen autogenem Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose 18 der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken gestrichen: 16 Doppelstunden 19 gestrichen: "10 Fälle"

6 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/10 Grundlagen in der Verhaltenstherapie und psychodynamisch/ tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie Kriseninterventionen unter Supervision Doppelstunden Balintgruppenarbeit bzw. interaktionsbezogene Fallarbeit 70 psychosomatisch-psychotherapeutischer Konsiliar- und Liaisondienst gestrichen: "10" 21 gestrichen: "20 Fälle", ersetzt durch: "Liaisondienst"

7 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 4/10 Untersuchungs- und Behandlungsverfahren 22 Theorievermittlung: 240 Stunden in 240 psychodynamischer Theorie: Konfliktlehre, Ich-Psychologie, Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie neurobiologischen und psychologischen Entwicklungskonzepten, Entwicklungspsychologie, Psychotraumatologie, Bindungstheorie 23 allgemeiner und spezieller Psychopathologie, psychiatrischer Nosologie und Neurobiologie 24 allgemeiner und spezieller Neurosen-, Persönlichkeitslehre und Psychosomatik den theoretischen Grundlagen in der Sozial-, Lernpsychologie sowie allgemeiner und spezieller Verhaltenslehre zur Pathogenese und Verlauf 22 Zwischenüberschrift eingefügt 23 eingefügt: "neurobiologischen und psychologischen Entwicklungskonzepten" 24 eingefügt: "und Neurobiologie"

8 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 5/10 Untersuchungs- und Behandlungsverfahren Theorievermittlung: 240 Stunden in 240 psychodiagnostischen Testverfahren und der Verhaltensdiagnostik Dynamik der Paarbeziehungen, der Familie und der Gruppe einschließlich systemischer Theorien den theoretischen Grundlagen der psycho-analytisch begründeten und verhaltens-therapeutischen Psychotherapiemethoden Konzepten der Bewältigung von somatischen Erkrankungen sowie Technik der psychoedukativen Verfahren und speziellen Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen Wechselwirkungen, insbesondere in der Onkologie, Diabetologie, Geriatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen 25 Prävention, Rehabilitation, Krisenintervention, Suizid- und Suchtprophylaxe, Organisationspsychologie und Familienberatung 25 eingefügt: "und speziellen Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlichen Wechselwirkungen, insbesondere in der Onkologie, Diabetologie, Geriatrie, Gynäkologie und anderen somatischen Disziplinen"

9 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 6/10 Untersuchungs- und Behandlungsverfahren 26 Diagnostik 100 dokumentierte und supervidierte Untersuchungen (psychosomatische Anamnese einschl. standardisierter Erfassung von Befunden, analytisches Erstinterview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese, Verhaltensanalyse, strukturierte Interviews und Testdiagnostik) Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienst Zwischenüberschrift eingefügt 27

10 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 7/10 Behandlung 1500 Stunden Behandlungen und Supervision nach jeder vierten Stunde (Einzel- und Gruppentherapie einschließlich traumaorientierter Psychotherapie, Paartherapie einschließlich Sexualtherapie sowie Familientherapie) bei mindestens 40 Patienten aus dem gesamten Krankheitsspektrum des Gebietes mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen Symptomatik unter Einschluß der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Erkrankungen und Techniken der Psychoedukation Von den 1500 Behandlungsstunden sind wahlweise in einer der beiden Grundorientierungen abzuleisten: wahlweise in den psychodynamischen / tiefenpsychologischen Behandlungsverfahren 6-6 Einzeltherapien über 50 bis 120 Stunden pro Behandlungsfall 6-6 Einzeltherapien über 25 bis 50 Stunden pro Behandlungsfall 4-4 Kurzzeittherapien über 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall

11 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 8/10 Behandlung - 10 Kriseninterventionen unter Supervision Paartherapien über mindestens 10 Stunden 2-2 Familientherapien über 5 bis 25 Stunden 2-25 Fälle der Durchführung supportiver und psychoedukativer Therapien bei somatisch Kranken Sitzungen Gruppenpsychotherapien mit 6 bis 9 Patienten

12 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 9/10 Behandlung Von den 1500 Behandlungsstunden sind wahlweise in einer der beiden Grundorientierungen abzuleisten: oder wahlweise in verhaltenstherapeutischen Verfahren Langzeitverhaltenstherapien mit 50 Stunden Kurzzeitverhaltenstherapien mit insgesamt 200 Stunden 4-4 Paar- oder Familientherapien - 6 Gruppentherapien (differente Gruppen wie indikative Gruppe oder Problemlösungsgruppe), davon ein Drittel auch als Co-Therapie 6-16 Doppelstunden autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose

13 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 10/10 Selbsterfahrung in der gewählten Grundorientierung wahlweise wahlweise: Stunden psychodynamische / tiefenpsychologische oder psychoanalytische Einzelselbsterfahrung und 70 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung oder wahlweise: - 70 Doppelstunden verhaltenstherapeutische Selbsterfahrung einzeln oder in der Gruppe

14 Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin

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