Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring
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1 Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstraße 231, Potsdam Tel. (0331) Fax (0331)
2 Inhalt Kontaminationen, Einstufungen, Entsorgungswege zu den Abfallarten: Boden / Bauschutt Teerhaltiger Straßenaufbruch Farben, Kleber, Bitumenemulsionen Leergebinde Öl-Wassergemische Andienungspflichten Nachweisführung Fazit SylviaM / pixelio.de
3 Boden / Bauschutt Abfallschlüssel: * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Herkunft: Tragschichten, Bankett, Böschungen Gebäudeabriss, Betonfahrwege Schadstoffe: organische Schadstoffe (z.b. MKW, PAK, BTEX, EOX) anorganische Schadstoffe (z.b. Schwermetalle)
4 Boden / Bauschutt Einstufung gefährlicher Abfall: Überschreitung der Schwellenwerte aus Anlage IV der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfallarten.. oder Überschreitung der LAGA-Z2-Werte oder Regelvermutung aus Anlage III der Vollzugshinweise maßgebliche LAGA-Z2-Werte: Boden: Z2-Werte (Feststoff+Eluat) aus LAGA M20 TR Boden (2004) Bauschutt: Z2-Werte (Feststoff+Eluat) aus LAGA M20 TR Bauschutt (1997) sowie z.t. aus LAGA M20 TR Boden (2004) siehe hierzu auch SBB-FORUM III/2009, Seite 5 ff. Publikationen SBB-Forum
5 Boden / Bauschutt Entsorgungsanlagen: vorrangig Behandlungsanlagen (mikrobiologische Behandlung, Bodenwaschanlagen, Thermik) ggf. Deponierung, Untertagedeponierung, Bergversatz Listen aktueller Entsorgungsanlagen: Service Anlagenlisten
6 Teerhaltiger Straßenaufbruch Abfallschlüssel: * kohlenteerhaltige Bitumengemische Herkunft: Straßenbau (Deckschichten) Schadstoffe: PAK, Phenole, TOC/Glühverlust Einstufung gefährlicher Abfall: wenn Herkunft aus Straßenbau: Benzo(a)pyren > 50 mg/kg TS
7 Teerhaltiger Straßenaufbruch Entsorgungsanlagen: Aufbereitungsanlagen mit anschließender thermischer Entsorgung ggf. Bergversatz Informationen zu Entsorgungsanlagen: Infotelefon der SBB: (0331)
8 Farben, Kleber, Bitumenemulsionen Abfallschlüssel: * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Herkunft: Fahrbahnmarkierung Ausbesserungsarbeiten Herstellung Schadstoffe: organische Lösemittel, Schwermetalle
9 Farben, Kleber, Bitumenemulsionen Entsorgungsanlagen: thermische Entsorgungsanlagen ggf. über Zwischenläger Informationen zu Entsorgungsanlagen: Infotelefon der SBB: (0331)
10 Leergebinde Abfallschlüssel: * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Herkunft: Farb-, Kleber-, Dichtmassenverpackungen Schadstoffe: organische Lösemittel, Schwermetalle Einstufung gefährlicher Abfall: Verpackungen, die mit Gefahrensymbol gekennzeichnet sind und nicht rückstandsfrei entleert und gereinigt wurden
11 Leergebinde Entsorgungsanlagen: thermische Entsorgungsanlagen Reinigungsanlagen ggf. über Zwischenläger Informationen zu Entsorgungsanlagen: Infotelefon der SBB: (0331)
12 Öl-Wassergemische Abfallschlüssel: * feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/ Wasserabscheidern * Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Einlaufschächten * Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/ Wasserabscheidern Herkunft: Leichtflüssigkeitsabscheider auf Betriebshöfen RiStWag-Anlagen (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten)
13 Öl-Wassergemische Schadstoffe: Mineralölkohlenwasserstoffe Einstufung gefährlicher Abfall: grundsätzlich gefährlich Entsorgungsanlagen: Chemisch-physikalische Behandlungsanlagen ggf. Bodenbehandlungsanlagen Listen entsprechender Entsorgungsanlagen: Service Anlagenlisten
14 Wann besteht Andienungspflicht? Die Andienungspflicht gegenüber der SBB besteht für gefährlichen Abfall, der einer Beseitigung zugeführt wird und in Brandenburg/Berlin erzeugt, entsorgt oder zwischengelagert wird.
15 Rechtsgrundlagen Ł Entsorgungsnachweis Ł Begleitschein Ł Übernahmeschein Bundesrecht Nachweisverordnung (NachwV) Ł Zuweisungsbescheid bzw. Verwertungsfeststellung Landesrecht Sonderabfallentsorgungsverordnungen Brandenburg/Berlin (SAbfEV/SoAbfEV)
16 Notwendige Dokumente Vor der Entsorgung müssen vorliegen: Entsorgungsnachweis Zuweisungsbescheid oder Verwertungsfeststellung Dokumentation der durchgeführten Entsorgung: Begleitschein Übernahmeschein (bei Sammelentsorgung)
17 Der Entsorgungsnachweis DEN Deckblatt VE Verantwortliche Erklärung DA Deklarationsanalyse AE Annahmeerklärung BB Behördliche Bestätigung füllt Erzeuger/Beförderer aus füllt Entsorger aus
18 Nachweisarten für gefährliche Abfälle Sammelentsorgungsnachweis (SN) nur bis max. 20 t pro Anfallstelle des Erzeugers (Erzeugernummer), Abfallart und Jahr Abfallerzeuger erhält Übernahmeschein als Beleg Einzelentsorgungsnachweis (EN) Abfallerzeuger erhält Begleitschein als Beleg Privilegiertes Verfahren (PV) Nachweisbestätigung durch zuständige Behörde entfällt
19 Elektronische Nachweisführung Seit sind elektronisch zu führen: Entsorgungsnachweise - Neuanträge Entsorgungsnachweise - Änderungen alle Begleitscheine Zuweisung/Verwertungsfeststellung der SBB Wichtig: Registrierung aller Beteiligten vor der Erstellung von Nachweisen bzw. vor Entsorgungsbeginn bei der ZKS!
20 Übergangsrecht EN / SN BS ÜS - Erzeuger ÜS - Einsammler Register Papier Elektronisch
21 Bevollmächtigung Ergänzendes Formblatt (EGF) Verfahrensbevollmächtigung (Nachweis- und Andienungsverfahren) Beauftragung Andienung über Feld Sonstiges ersetzt Daten- und Vorblatt
22 Ergänzendes Formblatt
23 Weitere Informationen... zum elektronischen Nachweisverfahren: leanv.sbb-mbh.de
24 Fazit Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau ist zu beachten richtige Einstufung der Abfälle geeigneten Entsorgungsweg auswählen Nachweis- und Andienungspflicht beachten seit 1. April 2010 elektronisches Nachweisverfahren Registrierung bei der ZKS für alle Beteiligten obligatorisch!
25 Kontakt SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Postadresse: Besuchsadresse: PF Großbeerenstraße Potsdam Potsdam Telefon: Internet: Zentrale: (0331) Infotelefon: (0331) Fax: (0331)
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