Allgemeine Geschäftsbedingungen Computer-Service Bortoli

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Computer-Service Bortoli Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen liegen allen, auch künftigen Lieferungen und Leistungen zugrunde. Spätestens mit Empfang der Ware oder mit der Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sich nicht schriftlich von Bortoli bestätigt worden sind. Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen können vom gelieferten Produkt abweichen. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Lieferung durch Bortoli zustande. Für Maße, Zeichnungen und Abbildungen können wir keine Haftung übernehmen. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von Bortoli zumutbar sind. Preise Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer. Im Rechnungsbetrag sind Transport, Frachtversicherung und Verpackungskosten enthalten. Der Versand erfolgt ab Lager Illerkirchberg oder der Hersteller. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Bortoli genannten Preise. Unsere Preise sind freibleibend, das Angebot gilt solange Vorrat reicht. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung, berechtigen Bortoli zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsschluss als Grundlage. Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen Bortoli zur Preisanpassung. Lieferungen und Leistungen Ausliefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Bortoli. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Bortoli behält sich Teillieferungen und Teilleistungen ausdrücklich vor. Jede Teillieferung und Teilleistungen gelten als eigenständige Leistung. Bortoli haftet nicht für Lieferverzug bei höherer Gewalt und bei Ereignissen, die Bortoli nicht zu vertreten hat, wie Betriebsstörungen und Streiks, gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bortoli ist im Fall von nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 4

2 Wochen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerungen länger als 4 Wochen dauern, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von Bortoli zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Bei Lieferverzug, den Bortoli zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt. Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit Verlassen des Lagers von Bortoli auf den Käufer über. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch, versichert Bortoli die Ware auf Kosten des Käufers. Sendungen von Bortoli gehen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Allgemeine Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, per Vorauskasse, Bar oder per Nachnahme, ohne Abzug zahlbar. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Schecks werden nicht angenommen! Zahlungen gelten erst bei Gutschrift des vollen Betrages auf einem Konto von Bortoli mit befreiender Wirkung. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder seine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist Bortoli ohne Vorankündigung zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von Bortoli gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn Bortoli andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält Bortoli weiter am Vertrag fest, ist Bortoli berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bortoli steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist Bortoli berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Betreibungs- und Verfahrenskosten. Bortoli ist weiterhin berechtigt seine Forderungen an Dritte abzutreten.

3 Eigentumsvorbehalt Bortoli behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindungen gegenüber dem Käufer entstandenen auch zukünftigen Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Er ist nicht berechtigt die unter Sicherungsübereignung stehende Ware zu Verpfändungen oder an Dritte auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Bortoli hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inklusive sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Bortoli ab. Bortoli ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks - ist Bortoli berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von Bortoli die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an Bortoli zurücksenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Bortoli liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird Bortoli auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen. Gewährleistung Bortoli gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit aller gebotenen Sorgfalt. Die Vertragsparteien sind sich jedoch der Tatsache bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler an der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Technische Eigenschaften und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Handelsübliche Abweichungen bleiben daher vorbehalten. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Bortoli schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährleistungsansprüche gegen Bortoli verjähren in 24 Monaten ab Lieferung. Sie

4 sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Bortoli etwaige weiter gehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst Einzustehen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, das defekte Produkt oder Teil frei an Bortoli zu senden und eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung, unter der das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Ein Vorabtausch ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Bortoli über. Falls Bortoli Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigen kann, ist der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Bei gleichzeitiger Lieferung von mehreren Komponenten gilt jede Lieferposition als eigen ständig. Etwaige Gewährleistungsansprüche sind daher auf das fehlerhafte Einzelteil beschränkt. Eine Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, selbstständig gewartet, repariert, verändert oder Bedingungen oder mechanischen Belastungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung von Bortoli technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden. Software Für die Software von Bortoli gelten die Hersteller-Lizenzvereinbarungen. Der Wiederverkäufer hat Verstöße gegen die Lizenzbedingungen im Rahmen seines Wirkungsbereiches auszuschließen. Dem Käufer werden Nutzungsrechte gemäß den Lizenzverträgen eingeräumt, dies ist in der Regel eine Einplatzlizenz (= für einen Computer), das bedeutet der Käufer darf die Software weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden, unbeschadet weiterer Ansprüche des Lizenzgebers. Rückgaberecht Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Dies gilt nicht bei konfigurierten PCs, benutzter Ware, Vorführgeräte oder Geräte die sich nicht mehr im originalen Zustand befinden oder geöffnet wurden. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer die Ware bei einer Rücksendung versichert. Sonstige Schadensersatzansprüche Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet Bortoli nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Bortoli vorliegt.

5 Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche Internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom ) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Ulm als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung in diesem Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Diese Bestimmung ist vielmehr durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zielen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Datenschutz Bortoli ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Illerkirchberg, im Januar 2013

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