TYPO3 und öffentliche Auftraggeber. Freud und Leid mit Verbänden, Behörden und Ministerien. Magnus Schubert

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1 TYPO3 und öffentliche Auftraggeber Freud und Leid mit Verbänden, Behörden und Ministerien Magnus Schubert

2 Worum geht es? I. Wer ist die GmbH? II. Referenzen aus dem Bereich öffentliche Hand III. Der öffentliche Markt und seine Regeln IV. Welche Projekthürden gibt es? V. Warum TYPO3? 2

3 I. Wer ist die GmbH? 1997 als Redaktionsdienst für die technische Industrie gegründet seit 1999 Full-Service-Agentur für digitale Kommunikation seit 2002 spezialisiert auf innovative ebusiness Lösungen mit TYPO3 seit 2004 Technologiepartner der VDI TZ GmbH seit 2005 TYPO3 Association Supporting Member Inhaber geführt, 13 Mitarbeiter, dutzende Extensions, über 100 TYPO3-Installationen und nur 1 Kaffee-Maschine 3

4 II. Referenzen 4

5 Titel 20 Pkt. 5

6 Titel 20 Pkt. 6

7 Titel 20 Pkt. 7

8 Titel 20 Pkt. 8

9 Titel 20 Pkt. 9

10 III. Der öffentliche Markt und seine Regeln 1. Marktsegmentierung 2. Vergaberecht 3. Vertragsgestaltung 4. Wie komme ich an Aufträge? 10

11 1. Marktsegmentierung Bund / Länder / Kommunen und Gemeinden Anstalten öffentlichen Rechts AG, GmbH, ggmbh bei denen die öffentliche Hand Gesellschafter ist 11

12 1. Viele potentielle Kunden 14 Bundes-Ministerien, mit einer Vielzahl an weiteren Behörden 16 Bundesländer mit zahlreichen Ministerien und Behörden Ca Kommunen und Gemeinden, die in ca Verwaltungen organisiert sind 362 Landkreise (un)-zählige öffentliche Firmen 12

13 1. Besonderheiten Deutlich längere Vertriebszyklen Notorisch klamme Kassen aber ständige Öffnungszeiten :+) Starke Vernetzung Treue Kunden Möglichkeit guter Erlöse 13

14 2. Vergaberecht Undurchschaubar?! Unterliegt ständigem Wandel Ist eine Wissenschaft für sich Behörden kennen es selbst oft nicht genau 14

15 2. Achtung Paragraphen! Es reichen einige wenige Grundsätze VOL / A 3, 3a, 8, 8a, 9, 9a,17, 17a,18, 18a, 20-25, 26, 26 a, 27, 27a, 28, 28a Wichtig vor allem die Wahl der Vergabeart 3 und 3a (Europ.) 15

16 2. Formale Regeln öffentliche Ausschreibung VOR beschränkte Ausschreibung VOR freihändige Vergabe öffentlicher Teilnahmewettbewerb mit anschließender freihändiger Vergabe Berücksichtigung EU Recht (die a- ) nach Schwellenwert 16

17 2. Wer es glaubt ist selber schuld! Liegt zu erwartender Angebotswert über der Schwellengröße muss europaweit ausgeschrieben werden Schwellenwert bezieht sich auf Angebotssumme Es muss immer öffentlich ausgeschrieben werden Es müssen grundsätzlich BVB und/oder EVB-IT Verträge, am besten BVB II abgeschlossen werden 17

18 2. Und was ist richtig? Liegen die zu erwartenden Projektkosten über der Schwellengröße muss nach europäischen Recht ausgeschrieben werden (die a- ) Schwellenwert bezieht sich auf die zu erwartenden Projektkosten (also eventuell auch Wartungs- und andere Folgekosten) Siehe 3 und 3a (bzgl. Ausschreibungsart) Es werden EVB-IT Verträge empfohlen, aber es geht jede Form des Vertragsrechtes 18

19 2. Vergabegrundsätze 97 GWB Wettbewerbsgrundsatz Gleichbehandlungsgebot Verhandlungsverbot Gebot der Wirtschaftlichkeit Gebot der Transparenz Gebot der Losvergabe 19

20 3. Vertrag kommt von vertragen Grundsätzlich gehen auch Standard-Verträge (inkl. eventueller AGB) Meist wird aber auf BVB und/oder EVB-IT bestanden oder darauf verwiesen und AGBs der Dienstleister ausgeschlossen Für uns relevant: EVB-IT Dienstleistung für Dienstleistungen bei Implementierung der Software 20

21 3. BVB II und/oder EVB-IT Typ B Kommt dem Werkvertrag nahe Nach Möglichkeit vermeiden Muss angewendet werden, bei individueller Entwicklung Voraussetzung ist sauber beschriebenes WERK (Lasten- /Pflichtenheft) 21

22 4. Wie komme ich an Aufträge? Vor dem Bedarf oder der Ausschreibung Kontakte knüpfen Ausschreibung mit bestimmen durch Vorschläge/Consulting Einflussnahme auf die Art der Ausschreibung durch Kenntnisse der Regeln und Vermittlung derselben an den Hauptansprechpartner Kontakte über Netzwerke in den Behörden und der Politik Einhaltung aller vorgeschriebenen Regeln 22

23 IV. Welche Projekthürden gibt es? Formalien ohne Ende. Beschlusslagen-Arbeitskreise. Unwichtiges ist wichtig Genauigkeit VOR Wirtschaftlichkeit 23

24 V. Warum TYPO3? 1000 Gründe sind ja bekannt (T3 allgemein, uralt t3gov.de) 1:1 Beispiele! Einsparen der Lizenzkosten bei Projekten < 20TEUR Flexibilität Investitionsschutz durch Lieferantenunabhängigkeit und Transparenz Langfristige Kosteneinsparungen durch Wiederverwendung, Modularität etc. 24

25 Helft mit! Die öffentliche Hand braucht TYPO3! Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

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