Mobile Rehabilitation Pflegebedürftiger. Matthias Schmidt-Ohlemann
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- Günter Hermann Gerstle
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1 Mobile Rehabilitation Pflegebedürftiger - Chancen und Grenzen aus Sicht der Einrichtungen der Behindertenhilfe Matthias Schmidt-Ohlemann Rehabilitationszentrum für Körperbehinderte Bethesda kreuznacher diakonie Workshop Ambulante und Mobile Rehabilitation im (Pflege-) Heim - Möglichkeiten und Grenzen Diakonisches Werk Berlin
2 MoRe und Eingliederungshilfe Gliederung 1. Begriffsklärungen 2. Erfahrungen von MoRe in Einrichtungen der Behindertenhilfe der kreuznacher diakonie 3. Bedarf an MoRe 4. Rehabilitation vs. Wohnen Assistenz vs. Fachdienste 5. MoRe als Möglichkeit der Umsetzung von Teilhabesicherungskonzepten 6. Fazit
3 1. MoRe und Eingliederungshilfe - Begriffsklärungen 1. Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe sind solche der Eingliederungshilfe (SGB XII) oder anderer Sozialleistungsträger, z.b. : a. Wohnheime b. Betreute Wohnformen c. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) d. Förderkindergärten und schulen (auch SGB VIII, Kultusverwaltung) 2. Wohnheime der Eingliederungshilfe sind keine Pflegeheime. Sie stellen den Lebensmittelpunkt und Lebensort der behinderten Menschen dar. MoRe ist deshalb in diesen Einrichtungen nicht ausgeschlossen, sondern möglich. Der enge Häuslichkeitsbegriff des SGB V gilt nicht für 40 Abs. 1 SGB V. Dort werden auch Pflegeleistungen erbracht, vgl. i.ü. 43 a SGB XI) 3. Die Möglichkeiten der umfassenden Rehabilitation, insbesondere auch der medizinischen Maßnahmen mit rehabilitativer Zielsetzung, sind in den Einrichtungen in sehr unterschiedlicher Qualität und Quantität vorhanden. Dies liegt an der Verschiedenheit der Konzepte und Leistungs- bzw. Pflegesatzvereinbarungen. In vielen Einrichtungen sind die Möglichkeiten rehabilitativer Interventionen nicht umfangreicher, sondern geringer als in der Familie, in manchen deutlich umfangreicher.
4 2. Erfahrungen von MoRe in Einrichtungen der Behindertenhilfe der kreuznacher diakonie Auf Grund guter medizinischer Infrastruktur bislang keine Maßnahmen im stationären Bereich, aber ca. 20 Fälle in 15 Jahren im teilstationären/ambulanten Bereich MoRe für jüngere Menschen hat oft als Ergebnis die Eingliederung in eine solche Einrichtung als Ermöglichung von Teilhabe, z.b. in eine WfbM, ggf. einschl. stationärer Aufnahme in eine Wohneinrichtung MoRe ermöglicht oft erst die Aufnahme in eine Eingliederungshilfeeinrichtung statt in eine Pflegeeinrichtung Ein Wartezeitraum zur Heimaufnahme wird zur Entwicklung von Funktionsverbesserungen und verbesserten Teilhabemöglichkeiten genutzt Heimaufnahmen werden hinausgezögert oder ganz vermieden.
5 3. Zum Bedarf an MoRe in Einrichtungen der Behindertenhilfe Bedarf an MoRe können Menschen haben mit vorbestehenden Behinderungen mit neu aufgetretenem Rehabedarf Geriatrische Patienten mit Behinderung Patienten mit Behinderung, die wegen akuter Erkrankung, Unfall, operativer Behandlung rehabedürftig sind, aber wegen der Behinderung im regulären Setting nicht rehafähig sind, z.b. bei geistiger Behinderung (zwischen 19 und 70 Jahren bzw. nichtgeriatrisch), ggf. auch Heimbeatmung Behinderte Kinder und Jugendliche post-op bzw. nach Unfall oder bei Beatmung Menschen nach Akutbehandlung, die so behindert bleiben, dass sie aktuell oder zukünftig eine Einrichtung der Behindertenhilfe in Anspruch nehmen wollen, dafür als Voraussetzung aber spezifische medizinische Rehabilitationsmaßnahmen benötigen (vgl. Neurologische Reha nach Schädel-Hirntrauma Phase D, E, F)
6 3. Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe Zahlen zum Bedarf Bewohner stationärer Wohneinrichtungen 2005 ca ca Menschen in ambulant betreutem Wohnen 2005 ca ca Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen 2005 ca Menschen in Tagesförderstätten 2005 ca Menschen zwischen 1 und 70 Jahren in vollstationären Pflegeeinrichtungen 2003 ca
7 Indikation für MoRe: Bedingungen für die Indikation für MoRe analog der Rahmenempfehlung Mobile geriatrische Rehabilitation: Rehabilitanden, die angewiesen sind auf die Anwesenheit eines Angehörigen/einer Bezugsperson und deren rehabilitationsfördernde Unterstützung; und/oder die im gewohnten oder bereits krankheitsspezifisch bzw. behindertengerecht adaptierten Wohnumfeld verbleiben müssen; und/oder die den angestrebten Rehabilitationserfolg nicht aus der ambulanten/ stationären Rehabilitation in die häusliche Umgebung übertragen können.
8 Zusätzliche Bedingungen: Indikation für MoRe: Vorliegen mindestens einer der folgenden Schädigungen der Körperstruktur bzw. Körperfunktion: Erhebliche Schädigung mentaler Funktionen, z.b. der Kognition, des Gedächtnisses, der Orientierung, Handlungskompetenz u.a.; Erhebliche Schädigung mentaler Funktionen mit Verhaltensstörungen: Angst, akute Verwirrtheit, delirante Syndrome, gestörter Tag/Nacht-Rhythmus u.a.; Erhebliche Schädigung der Stimm-, Sprech- und Sprachfunktion; Erhebliche Schädigung der Seh- und Hörfunktion. Erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität und/oder der Kommunikation. Eine Besserung der Symptomatik bzw. deren Auswirkungen ist im vertrauten häuslichen Umfeld eher möglich.
9 Medizinische Indikationen - Diagnosespektrum Zerebrovaskuläre Erkrankungen wie Schlaganfall, Hirmblutungen u.a.; Schädelhirntrauma, hypoxischer Hirnschaden, Zustand nach Hirntumor-OP; Degenerative oder entzündliche Nervenerkrankungen wie M. Parkinson, Amyotrophe Lateralsklerose, MS, Critical Illness, Polyneuropathie u.a.; Frakturen oder Erkrankungen der Bewegungsorgane, v.a. nach Operationen, insbesondere an Knie und Hüfte; periphere Durchblutungsstörungen mit Zustand nach Amputation.
10 Weitere Indikationen für MoRe Neurologische Rehabilitation, insbesondere im Übergang nach Hause und/oder in den Beruf (SHT, Hirn-OPs), Querschnitt, MS, ALS Menschen mit neuromuskulären Erkrankungen nach OP, auch Kinder und Jugendliche Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen und Rehabedarf, insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung Menschen unter Beatmung Wachkoma/Apalliker/schwerstbetroffene Intensivpatienten Rehabilitanden mit MRSA Rehabilitanden mit explizitem Wunsch nach häuslicher Rehabilitation Prolongierter Verlauf der Rehabilitation zu erwarten, wenn zugleich die vollständige Nutzung des rehabilitativ relevanten Zeitfensters notwendig ist Feuerwehrfunktion
11 4. Rehabilitation vs. Wohnen Assistenz vs. Fachdienste Einrichtungen der Behindertenhilfe dienen per se der Teilhabe und sind deshalb mit Diensten zur Förderung der Teilhabe ausgestattet. Ziele der Eingliederungshilfe und der medizinischen Rehabilitation sind deshalb theoretisch identisch. Die Hilfestellungen in der Behindertenhilfe werden aber zunehmend als Assistenz bzw. als Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen aufgefasst, während der fachdienstliche Anteil, und hier insbesondere der medizinische zurücktritt, von Förderung bei spezifischen Problemen abgesehen. Deshalb benötigen die Menschen in den Einrichtungen das Angebot der MoRe wie andere auch. Je stärker das Normalisierungsprinzip und die Bewältigung des Alltagslebens in den Vordergrund gestellt wird, je weniger fachlich rehabilitative Hilfen im Heim selbst angeboten werden, desto mehr hat MoRe ähnliche Probleme wie in Pflegeheimen. Allerdings ist die Alltagsgestaltung grundsätzlich nicht primär auf Pflege sondern auf Teilhabe ausgerichtet, so dass MoRe hier in den Grundintentionen Unterstützung finden dürfte.
12 Inhalte der MoRe in Einrichtungen Wenn die Einrichtungen der Behindertenhilfe auf Teilhabe zielen, stellt sich die Frage der Aufgabe der MoRe in diesem Kontext: Ist sie überhaupt notwendig? Diese Frage ist zu bejahen, da in vielen Fällen ein medizinisches Angebot fehlt. Die Schnittstellen ergeben sich in den Bereichen der Chancen und Beeinträchtigungen bei Aktivitäten und Teilhabe, wie sie im Konzept der ICF beschreibbar sind. MoRe stellt hierfür rehamedizinische, fachlich fundierte, zielorientierte Teilhabesicherungskonzepte bereit.
13 Inhalte der MORE in der Behindertenhilfe die Strategie der Teilhabesicherungskonzepte Teilhabesicherungskonzepte (TSK) bestehen aus einem problemund lebensbereichsbezogenen Ziel-, Methoden- und Maßnahmenkatalog, der individuell modifiziert unter Beachtung der Kontextfaktoren unter Nutzung rehabilitationsmedizinischen Wissens entwickelt und zur Anwendung gebracht wird und eine strukturierte Problembewältigung mit dem Ergebnis verbesserter Aktivitäten und Teilhabe ermöglicht. Relevante TSK beziehen sich z.b. auf: Lokomotion Sitz/Haltungskontrolle Mobilität Kommunikation Kontinenz Nahrungsaufnahme und Ernährung Selbstversorgung Sicherheit Beziehung zum Partner u.a.
14 Beispiele für TSK in der Behindertenhilfe Teilhabeermöglichende Lokomotion hier Transfer Transfer über den Stand durch eine vertraute Person = Voraussetzung ubiquitärer Transfermöglichkeit = Voraussetzung für Teilhabe. Problemlösungsbedarfe/-möglichkeiten dazu u.a. Schuhe/Socken/Fußbelastung Angst Kinästhetik Ausreichende Streckfähigkeit der Knie- und Hüftgelenke Ergonomie der Hilfsmittel (Bett, Rollstuhl etc.) Sturzprophylaxe / Sicherheit OP Botulinum KG nach Bobath Wenn Transfer über Lifter, dann durch eine Person!
15 TSK teilhabeermöglichendes Sitzen Sitzen einen bettlägerigen Dauerpflegefall muss es heute nicht mehr geben!! Sitzen im mobilen Stuhl von 3 bis 6 Stunden ist zentrale Bedingung von Teilhabe Voraussetzungen, die ggf. durch MoRe zu schaffen sind: Keine Schmerzen Stabiler Kreislauf Kein Toilettengang erforderlich Vorbeugung Decubitus Korrekte, behinderungsgerechte Positionierung Ggf. individuelles Hilfsmittel (Sitzschale) Facilitierung von Bewegungen Signalgeber und Notruf vorhanden Keine Unterbrechung von PEG/O2 Gabe Aktionsradius gegeben Variable Positionierung einschl. Ruhemöglichkeit U.a.
16 6. Fazit: MORE und Eingliederungshilfe (1) MoRe stellt das rehabilitationsmedizinische Know How bereit, um die die Aktivitäten und Teilhabe beeinträchtigenden Funktionsstörungen und Kontextfaktoren zu beseitigen, zu mindern, zu kompensieren oder zu bewältigen, so dass ein Optimum im Sinne der Freiheit der Entscheidungen für oder gegen Aktivitäten und Teilhabe möglich wird. MoRe setzt diese Konzepte in der Praxis um durch Erprobung, Training, Anleitung, Kooperation, Case-Management. Durch ihre Alltags- und Lebensweltnähe ist sie gerade für behinderte Menschen hervorragend geeignet. Es gibt einen nachweisbaren Bedarf an MoRe in Einrichtungen der Behindertenhilfe
17 6. Fazit: MoRe und Eingliederungshilfe (2) Auf Grund der anderen Lebenskontexte sind geriatrische Ansätze nicht ohne weiteres zu übertragen. Dies gilt auch für indikationsspezifische Rehakonzepte: MoRe in der Behindertenhilfe ist nicht automatisch neurologische Reha, auch wenn neurologische Diagnosen zugrunde liegen. MoRe muss einen eigenen fachlichen Akzent setzen, vgl. dazu die Neuro- und Sozialpädiatrie: sie muss deshalb insgesamt einen komprehensiven Ansatz verfolgen, wie er in der Konzeption des Fachgebietes Physikalische und Rehabilitative Medizin (PRM) konzipiert ist. Die Einrichtungen der Behindertenhilfe müssen sich für die medizinische Reha öffnen und deren Chancen erkennen. Auch hier ist die Ermöglichung der Nutzung von MoRe eine Aufgabe der OE als Leitungs- und Managementaufgabe.
18 6. Fazit: MoRe und Eingliederungshilfe (3) Einrichtungen der Behindertenhilfe können den Bedarf an medizinisch-therapeutischen Leistungen nicht allein durch MoRe decken, sondern benötigen eigene medizinisch-therapeutische Fachdienste, die regelmäßig und dauerhaft gesundheitsbezogene Leistungen, die für die Eingliederung unerlässlich sind und die im Regelsystem nicht vorgehalten werden, erbringen können. Das Modell Mobile Rehabilitation ist nicht zuletzt auf Grund von Erfahrungen der Behindertenhilfe auf den Weg gebracht und erfolgreich konzeptionell umgesetzt worden.
19 Rehabilitation und Integrierte Versorgung Mobile Rehabilitation Kontakt: BAG Mobile Rehabilitation e.v. Waldemarstr Bad Kreuznach oder
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