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1 Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin, den BKRW Telefon: 9(0) Fax: 9(0) An die Vorsitzende des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei G Sen Thema: Kapitel 1705 Leistungen an die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Titel Zuschüsse für Veranstaltungen Titel Zuschüsse für kulturelle Betreuung Vorgang: Sitzung des Kulturausschusses vom Ansätze (tabellarisch) zu allen thematisierten Titeln (Veranstaltungen) Ansatz 2004 : Ansatz 2005: Ansatz 2006: Ansatz 2007: Ist 2004: Verfügungsbeschränkungen: keine Aktuelles Ist ( ): (kulturelle Betreuung) Ansatz 2004 : Ansatz 2005: Ansatz 2006: Ansatz 2007: Ist 2004: Verfügungsbeschränkungen: keine Aktuelles Ist ( ): Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenWissKult wird um einen Bericht gebeten zur Beantwortung folgender Fragen: Sind Miniclubs noch erforderlich nach den Umstrukturierungen im Kita-Bereich? Abgrenzung der Akademieförderung zur Förderung der allgemeinen Erwachsenenbildung.

2 2 Worin besteht noch die kirchliche Verantwortung für die kirchenmusikalische Ausbildung, warum kann diese nicht vollständig in die Verantwortung der Universitäten übertragen werden? Bitte auch Teilnehmerzahlen nennen. Eine Auflistung der Fördersummen und eine qualitatitive Bewertung der Jüdischen Kulturtage und des Jüdischen Filmfestes. (Auf Antrag Bündnis 90/Die Grünen) Hierzu wird berichtet: Zuschüsse für Veranstaltungen Aus dem Titel werden die Jüdischen Kulturtage mit jährlich ca finanziert (Anspruch der Jüdischen Gemeinde aus Staatsvertrag Artikel 9, Abs. 1). Die Finanzierung der Jüdischen Kulturtage erfolgt, um jüdische Kunst, jüdische Künstler und deren Einflussnahme auf die Berliner Kultur zu präsentieren. Die Veranstaltungen richten sich daher offensiv an alle Kulturinteressierten und nicht nur an die Mitglieder der Jüdischen Gemeinde. Das im Jahr 2004 realisierte Festival präsentierte an 15 Tagen mehr als 30 Konzerte, Lesungen, Buchpräsentationen, Filmvorführungen und Theaterabende, sowie mehrere Ausstellungen, die sich einem genauso jüdischem wie Berliner Thema widmeten: der Geschichte der Mendelssohns - einer Berliner Familie. Das sehr anspruchsvolle Thema wurde nicht nur von Fachmedien und Feuilletons beachtet, den sehr verschiedenen Veranstaltungen widmete sich auch ein großes kulturinteressiertes Publikum. Gerade die Ausstellungen sowie die Lesungen und Vorträge waren gut besucht und häufig ausverkauft; diese Abenden sprachen dabei das Berliner Publikum insgesamt an und nur bedingt die eigene Gemeinde. Ein breites Publikum konnte dann aber für die Lange Nacht der Synagogen, den Tag der Gemeinde sowie für die Abschlussnacht interessiert werden, so dass schließlich eine Gesamtbesucherzahl von mehr als Besuchern erreicht wurde. Für 2005 wird das Programm mit dem Schwerpunkt Zwanziger Jahre/Weimarer Republik/Berlin präsentiert. Die Finanzierung des Jüdischen Filmfestes erfolgte bis 2003 ausschließlich aus Mitteln der Jüdischen Volkshochschule, d.h. aus Mitteln der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sowie der mitveranstaltenden Freunde der Deutschen Kinemathek e.v.. Zum 10jährigen Jubiläum im Jahre 2004 wurde ein Mischfinanzierung unter Einbeziehung des Hauptstadtkulturfonds (Zuwendung ) ermöglicht. Unter dem Motto Wahlverwandtschaften Qualverwandtschaften widmete sich das Festival einem Lieblingsthema des jüdischen Films: dem Leben mit, in und außerhalb der Familie. In über 20 Vorstellungen, einem Begleitprogramm aus Diskussionen, Interviews und Vorträgen) sowie einer Jubiläumspublikation wurde vielfältige Einblicke in verschiedenen filmischen Genres, Temperamente und Handschriften gegeben. Die Publikumsresonanz war ebenso lebhaft wie der Kontakt zu Fachleuten der Branche. Bei den gezeigten Filmen handelte es sich fast ausnahmslos um Deutschlandpremieren. Bei den Veranstaltern sind als weitere Resonanz nach dem Festival eine größere Anzahl von Anfragen nach einzelnen Filmen eingegangen. Vorbehaltlich der noch abschließenden Stellungnahme von Beirat und Kuratorium

3 3 kann durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur bereits jetzt eine außerordentlich positive Bewertung der Veranstaltung gegeben werden. Im Jahr 2005 musste das Festival ohne Mittel der Jüdischen Gemeinde realisiert werden. Die Veranstalter konnten sich allerdings der Unterstützung durch das Bündnis für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt versichern. Weiterhin konnten eine Reihe von Sponsoren, darunter auch Privatpersonen, gewonnen werden. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat - mangels Zuständigkeit - in diesem Fall keine systematische qualitative Evaluation des Festivals vorgenommen. Für 2006 gibt es noch keine abschließende Planung zu Programm und Finanzierung Zuschüsse für kulturelle Betreuung Evangelische Kirche (Miniclubs): Die Finanzierung erfolgt auf der Basis der Ergänzung des Abschließenden Protokolls vom Kapitel I, Unterpunkt 5a zuletzt fortgeschrieben im Ausdehnungsbeschluss vom Die Evangelische Kirche hat im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Kindertagesbetreuungsgesetzes vom seit 1996 einen deutlichen Abbau ihres Angebots von ursprünglich ca Miniclub-Plätzen vorgenommen, indem ein Großteil der Einrichtungen in Eltern-Kind-Gruppen umgewandelt wurden. Derzeit werden in 6 Einrichtungen noch 6 halbe Stellen VI b BAT mit 30 v.h. finanziert. Die noch vorhandenen Miniclubs erfüllen nicht die Voraussetzungen für den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, u.a. weil sie keine regelmäßige Halbtagsbetreuung anbieten oder nicht die notwendigen baulichen Voraussetzungen erfüllen. Die Nachfrage aber zeigt, dass auch unter den Bedingungen des geltenden Rechtsanspruchs weiterhin ein Bedarf für dieses für das Land Berlin äußerst kostengünstige Angebot vorhanden ist. Ein Verzicht auf dieses Angebot würde dem Prinzip, ein differenziertes, den unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien angepasstes Förderangebot vorzuhalten, widersprechen. Bei Wegfall von Miniclub- Plätzen ist zu erwarten, dass von den betroffenen Familien mit derzeit 80 Kindern der Rechtsanspruch auf zumindest einen Halbtagsplatz in einer Tageseinrichtung geltend gemacht würde. Katholische Kirche (Miniclubs): Es handelt sich um eine prozentuale Regelung gemäß Ergänzung zum Abschließenden Protokoll vom Kapitel I, Unterpunkt 7a zuletzt fortgeschrieben im Ausdehnungsbeschluss vom Derzeit werden 6 halbe Stellen mit 30 v.h. bezuschusst. Von 6 Einrichtungen in 2004 hat die Katholische Kirche ihr Angebot aufgrund struktureller Änderungen im Erzbistum bereits reduziert. Derzeit werden noch 50 Kinder in 4 Miniclubs betreut, dies könnte noch zu einer

4 4 Korrektur bei der Bemessung der Mittel in 2005 und den Folgejahren führen. Bei den Miniclubs handelt sich um ein sehr flexibles und individuelles Betreuungsangebot für Familien, für die die Module der sonstigen Kinderbetreuungsangebote nicht passen. Da hier zielgerichtet auf den tatsächlichen Bedarf eingegangen werden kann, ist die Inanspruchnahme der Miniclubs für alle Beteiligten kostengünstiger als eine Verlagerung dieses Angebotes auf sonstige öffentlich bezuschusste Betreuungseinrichtungen. Erwachsenenbildung evang. Kirche (Festbetrag): Rechtsgrundlage für die Gewährung der Mittel ist das Abschließende Protokoll vom Abschnitt II und der Ausdehnungsbeschluss vom Der Festbetrag von wird fortgeschrieben. Die Mittel fließen in das Bildungswerk der evangelischen Kirche, das Kurse zur Erwachsenenbildung anbietet. Unter dem Blickwinkel des Glaubens werden hiervon Angebote zur praktischen Lebensgestaltung ebenso finanziert wie schwerpunktmäßig die Arbeit der Familienbildung. Evangelische Akademie: Rechtsgrundlage für die Gewährung der Mittel ist das Abschließende Protokoll vom Abschnitt II und der Ausdehnungsbeschluss vom Der Festbetrag von wird fortgeschrieben. In Abgrenzung zu den Angeboten der Erwachsenenbildung versteht sich die Evangelische Akademie als ein Ort, an dem der interkonfessionelle Dialog und die gesellschaftspolitische Diskussion zu den Fragen der Zeit zwar aus der Perspektive der Evangelischen Kirche aber offen für Menschen aller geistigen Orientierungen ermöglicht wird. Katholische Kirche (Erwachsenenbildung): Grundlage ist die Festlegung im Abschließenden Protokoll vom Abschnitt II und der Ausdehnungsbeschluss vom Der Festbetrag von ,-- wird als Anteilsfinanzierung fortgeschrieben. Die Angebote der katholischen Erwachsenenbildung bieten eine Hilfestellung zur Gestaltung des Lebens aus dem Glauben heraus. Organisiert durch das Seelsorgeamt werden primär dezentrale Veranstaltungen in den Gemeinden vor Ort durchgeführt. Bei den Themenstellungen bilden die Angebote zum Miteinander von Eltern und Kindern in allen Alterstufen, für Alleinerziehende und Geschiedene einen deutlichen Schwerpunkt. Katholische Akademie:

5 5 Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus der Vereinbarung im Ausdehnungsbeschluss vom Der Festbetrag von als anteiliger Personalkostenzuschuss wird fortgeschrieben. In Abgrenzung zu den Angeboten der Erwachsenenbildung versteht sich die Katholische Akademie als ein Ort, an dem der interkonfessionelle Dialog und die gesellschaftspolitische Diskussion zu den Fragen der Zeit zwar initiiert aus der Perspektive der Katholischen Kirche, aber offen für Menschen aller geistigen Orientierungen ermöglicht wird. Evangelische Kirche, Kirchenmusikalische Ausbildung: Katholische Kirche, Kirchenmusikalische Ausbildung: Auf der Grundlage der Ergänzung des Abschließenden Protokolls vom Kapitel I Unterpunkt 5b und auf der Basis der mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmten Vereinbarung vom leistet das Land an die evangelische Kirche für Zwecke der kirchenmusikalischen Ausbildung an der Universität der Künste einen jährlichen Zuschuss zur Finanzierung von zwei Professuren. Der Betrag wird jährlich entsprechend den Besoldungsanpassungen fortgeschrieben. Auf der Grundlage der Ergänzung des Abschließenden Protokolls vom Kapitel I Unterpunkt 7b und auf der Basis der mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmten Vereinbarung vom leistet das Land an die katholische Kirche für Zwecke der kirchenmusikalischen Ausbildung an der Universität der Künste einen jährlichen Zuschuss zur Finanzierung von einer Professur. Der Betrag wird jährlich entsprechend den Besoldungsanpassungen fortgeschrieben. Mit den gewährten Zuschüssen wird die sogenannte nebenamtliche C-Ausbildung (4 Semester) im Bereich der Kirchenmusik mitfinanziert. Mit Stand Sommersemester 2005 gibt es zusammen 22 Studierende für den evangelischen und katholischen Bereich im Status der Gasthörerin und des -hörers bei 16 Studienplätzen. Für die 3 4 Plätze im Wintersemester gibt es 11 Bewerberinnen und Bewerber. Die Ausbildung findet in Verantwortung der beiden Kirchen statt, d.h. sowohl die Auswahl der Studierenden sowie die Abnahme der Prüfung erfolgt in Verantwortung der beiden Kirchen. Unabhängig davon gibt es an der UdK die Ausbildung für A- und B- Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker. Seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird die Beibehaltung des vermeintlich aufwändigen Verfahrens der Zuschussgewährung auch weiterhin für sinnvoll gehalten, da somit klar ausgedrückt wird, dass es sich bei der C-Ausbildung um eine landesseitig gewünschte Dienstleistung aber um keine originäre Aufgabe der UdK handelt.

6 6 Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Dr. Thomas Flierl Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur Ausschuss-Kennung : Kultgcxzqsq

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