Kita Pepe Büren a. A. Reglement

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1 KiTa Pepe Bahnhofstr Büren a. A. Telefon Kita Pepe Büren a. A. Reglement KinderTagesstätten Region Büren Postfach Arch

2 Betreuungsreglement KiTa Pepe Inhaltsverzeichnis A. Allgemeines Grundsatz Betriebsbewilligung Öffnungs- und Blockzeiten Tagesablauf... 2 B. Aufnahme- und Betreuungsbedingungen Aufnahmebedingungen Rechtsanspruch Arztzeugnis Dauer des Betreuungsverhältnisses Eingewöhnung Mindestaufenthalt Verpflegung Bekleidung, Hygieneartikel, eigene Spielsachen Krankheit / Notfall Versicherungen / Haftung An- und Abwesenheit / Ferien / Feiertage Gebühren Zahlungskonditionen Besonderes Fragen, Wünsche, Beschwerden... 4 C. Inkraftsetzung Inkraftsetzung... 4 A. Allgemeines Grundsatz Die Kindertagesstätte bietet den Kindern die Möglichkeit in einer familiären Umgebung ihre Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen, sowie ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlernen, weiter zu entwickeln und zu ergänzen. Betriebsbewilligung Die Kindertagesstätte verfügt über eine Leistungsauftrag der öffentlichen Hand und wird nach den Bestimmungen der Verordnung über die Angebote zur Sozialen Integration (ASIV; ) geführt.

3 Öffnungs- und Blockzeiten Die Kindertagesstätte ist von Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr geöffnet. Aus wirtschaftlichen Gründen kann während der Aufbauphase auf die Öffnung an bestimmten Tagen oder Halbtagen verzichtet werden. Am Samstag und Sonntag, an gesetzlichen Feiertagen, während den KiTa-Ferien im Sommer und am Jahresende / Jahresanfang bleibt die Kindertagesstätte geschlossen. Beim Bringen und Abholen der Kinder an den im Betreuungsvertrag bestimmten Tagen, halten sich die Eltern an folgende Blockzeiten: bringen holen Ganzer Tag ab Uhr bis Uhr Ab Uhr bis Uhr Morgen mit Mittagessen ab Uhr bis Uhr Ab Uhr bis Uhr Morgen ohne Mittagessen ab Uhr bis Uhr Ab Uhr bis Uhr Nachmittag mit Mittagessen ab Uhr bis Uhr Ab Uhr bis Uhr Nachmittag ohne Mittagessen ab Uhr bis Uhr Ab Uhr bis Uhr Bei verspäteter Abholung am Abend (nach Uhr) wird pro begonnene halbe Stunde Fr in Rechnung gestellt. Tagesablauf Die Kinder werden zwischen Uhr und Uhr in die Tagesstätte gebracht. Auf Wunsch wird den Kindern bis Uhr ein Frühstück angeboten. Die Kinder werden in den Gruppen betreut bis zum Mittagessen um Uhr. Nach dem Mittagessen ist Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Am Nachmittag werden die Kinder wiederum in Gruppen betreut. Je nach Witterung und Jahreszeit finden drinnen oder draussen verschiedene Aktivitäten statt. Im Verlaufe des Nachmittags essen die Kinder ein Zvieri. Ab Uhr werden die Kinder von ihren Eltern wieder abgeholt. B. Aufnahme- und Betreuungsbedingungen Aufnahmebedingungen Soweit Platz vorhanden, können Kinder im Alter von zwei Monaten bis zum Eintritt in die Schule aufgenommen werden. Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die KiTa-Leitung. Je nach Auslastung der Kindertagesstätte kann zwischen der Anmeldung und der Aufnahme eine Wartefrist bestehen. In diesem Fall wird eine Warteliste geführt. Rechtsanspruch Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme eines Kindes in die Kindertagesstätte. Arztzeugnis Vor bzw. bei Eintritt in die Kindertagesstätte kann von der KiTa-Leitung ein Arztzeugnis über den Gesundheitszustand des Kindes verlangt werden. Dauer des Betreuungsverhältnisses Das Betreuungsverhältnis dauert vom Eintritt bis zur rechtsgültigen Auflösung (siehe Betreuungsvertrag).

4 Eingewöhnung Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Danach haben die Eltern die Möglichkeit, das Kind während den ersten zwei Wochen, bis es sich an die Mitarbeiterinnen und an die anderen Kinder ein wenig gewöhnt hat, zu begleiten oder auch nur für kürzere Zeit in die Kindertagesstätte zu bringen. Mindestaufenthalt Der reguläre Mindestaufenthalt eines Kindes beträgt mindestens 1 ganzer Tag bzw. 2 Halbtage pro Woche. Verpflegung In der Kindertagesstätte werden Frühstück, Mittagessen und ein Zvieri, jedoch kein Abendessen abgegeben. Die Kinder sollen keine Esswaren mitnehmen. Schoppennahrung für Kleinkinder und andere spezielle Nahrungsmittel sind mitzubringen. Bekleidung, Hygieneartikel, eigene Spielsachen Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, bequeme Kleider tragen, welche auch schmutzig werden dürfen. Eigene Ersatzkleider und Hausschuhe sollen stets in der Kindertagesstätte zur Verfügung stehen, bei schlechter Witterung auch Regenschutz und Gummistiefel. Hygieneartikel (Windeln, Zahnbürsten etc.) sind von den Eltern in angemessener Menge der Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten sind mit der KiTa-Leitung abzusprechen. Die Kindertagesstätte stellt den Kindern Spielsachen zur Verfügung. Das Lieblingsplüschtier oder spielzeug darf selbstverständlich mitgebracht werden. Krankheit / Notfall Kranke Kinder können in der Kindertagesstätte nicht betreut werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Tagesstätte werden die Eltern umgehend benachrichtig. Bei Unfällen und Notfällen handelt die Leitung nach bestem Wissen, allenfalls auch ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern. Zuständiger Notfallarzt KiTa Iisbär: Dr. A. Wey, Bürenstrasse 2, 3296 Arch ( ). Zuständiger Notfallarzt KiTa Pepelido: Dr. Th. Oehler, Solothurnstr. 1, 3294 Büren ( ). Je nach Situation können auch andere Ärzte für die Notfallbetreuung beauftragt werden. Allergien und andere Empfindlichkeiten müssen beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die KiTa-Leitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. Wird das Kind trotz leichter Erkältung in die Tagesstätte gebracht, entscheidet das Betreuungsteam selbst, inwieweit das Kind an den täglichen Aktivitäten (spazieren, baden etc.) teilnehmen kann. Versicherungen / Haftung Die Eltern sind für die Privathaftpflicht- und die Kranken- und Unfallversicherung ihrer Kinder verantwortlich. Auf dem Weg von und zur Kindertagesstätte steht das Kind unter der Verantwortung der Eltern. Die Kindertagesstätte haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Kleider und Gegenstände. An- und Abwesenheit / Ferien / Feiertage Die Anwesenheit (definierte Wochentage) der Kinder ist im Betreuungsvertrag festzuhalten. Möchten Eltern ihr Kind ausserhalb der vereinbarten Betreuungszeit in der Kindertagesstätte betreuen lassen, soll dies mindestens 24 Stunden vorher mit der KiTa-Leitung abgesprochen werden. KiTa-Ferien/Feiertage: Da die kantonalen Tarife so berechnet wurden, dass auch während KiTa-Ferien von 4 Wochen pro Jahr und gesetzlichen Feiertagen Betreuungsgebühren und Verpflegungskosten zu erheben sind, werden auch während den KiTa-Ferien im Sommer und am Jahresende / Jahresanfang, sowie während den gesetzlichen Feiertagen Betreuungs- und Verpflegungsgebühren in Rechnung gestellt.

5 Bei Abwesenheiten aufgrund von Unfall/Krankheit des Kindes bis zu zwei Wochen, sowie aus anderen Gründen (z.b. Ferien) unabhängig von deren Dauer - ist die volle Betreuungs- und Verpflegungsgebühr geschuldet. Bei Abwesenheiten aufgrund von Unfall/Krankheit über zwei Wochen ist mit der KiTa-Leitung eine für beide Parteien angemessene Lösung zu finden. Gebühren Die wesentlichen Elemente der Betreuung, insbesondere die Gebühren- und Tarifgestaltung der Kindertagesstätte werden vom Kanton Bern mittels der kantonalen Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV; BSG ) vorgegeben. Die Kindertagestätte informiert die Eltern über die wesentlichen Gebühren und Tarifbestimmungen mittels eines Gebühreninformationsblattes. Ändern sich die kantonalen Vorgaben, wird das Gebühreninformationsblatt entsprechend angepasst und den Eltern zur Kenntnis gebracht. Für die Tariffestsetzung sind die Einkommens-, Vermögens-, Familien- und Wohnsitzverhältnisse offen zu legen. Wesentliche Änderungen dieser Verhältnisse sind auch während des Jahres unaufgefordert der KiTa-Leitung zu melden bzw. diese kann jederzeit eine Überprüfung dieser Verhältnisse durchführen und die entsprechenden Belege einfordern. Wird diesem Begehren nicht innert nützlicher Frist entsprochen erfolgt automatisch eine Einstufung in den Maximaltarif. Für Kinder mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern erfolgt automatisch eine Einstufung in den Maximaltarif. Sind die Betreuungs- und/oder Verpflegungsgebühren seitens der Kindertagesstätte irrtümlich zu hoch angesetzt worden, ist eine Rückforderung der Differenz zwischen geschuldeten und tatsächlich bezahlten Gebühren für maximal zwei vergangene Monate möglich. Sind die Gebühren zum Beispiel aufgrund ungenügender Offenlegung der Einkommens-, Vermögens-, Familien- und/oder Wohnsitzverhältnisse - zu tief angesetzt worden, kann die Kindertagesstätte die Differenz zwischen geschuldeten und tatsächlich bezahlten Gebühren für die gesamte Betreuungszeit, zuzüglich 5% Zins auf dem ausstehenden Gesamtbetrag, jederzeit geltend machen. Zahlungskonditionen Die Betreuungs- und Verpflegungsgebühren sind im Voraus geschuldet und werden grundsätzlich im Voraus in Rechnung gestellt; aus administrativen Gründen kann zeitweise oder generell die Rechnungsstellung auch am Monatsende erfolgen. Rechnungen sind innert 15 Tagen zu bezahlen. Wird ein Kind mehr als vereinbart in der Kindertagesstätte betreut, wird dies zusätzlich in Rechnung gestellt. Besonderes Bei Schwierigkeiten mit Kindern kann die KiTa-Leitung nach Bedarf Fachpersonen beiziehen. Für die optimale Problemlösung ist zudem eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern notwendig. Fehlt diese, kann dies die Kündigung des Betreuungsverhältnisses nach sich ziehen. Fragen, Wünsche, Beschwerden Wir freuen uns, wenn Sie bei allfälligen Fragen und Unklarheiten das Gespräch mit uns suchen. Allgemeine Wünsche oder Beschwerden können bei der KiTa-Leitung angebracht werden. C. Inkraftsetzung Inkraftsetzung Diese Regelungen sind gültig ab 01. August /Isabelle De Chiara

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