Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)
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- Silvia Amsel
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1 Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gemäß 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) Gemeinde: Ehrenberg (Rhön) Planungszeitraum: 2014/ /2019 In der Familie beginnen Bildung und Erziehung. Sie ist der am längsten und stärksten wirkende Bildungsort von Kindern. Damit Familie und Beruf vereinbar bleiben, treten neben der Familie Tageseinrichtungen für Kinder und die Tagespflege als Bildungsorte hinzu. Mit einem eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag ergänzen und unterstützen sie die Erziehung des Kindes und sollen seine Gesamtentwicklung fördern. Bund, Länder und Gemeinden sind sich darin einig, dass eine gute und frühe Kinderförderung zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland gehört. Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) vom Dezember 2008 werden die Rahmenbedingungen geschaffen, dass Familie und Beruf sich besser verbinden lassen. Seit soll bundesweit im Durchschnitt für jedes Kind unter drei Jahren bedarfsgerecht ein Betreuungsplatz vorgehalten werden. Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in Tageseinrichtungen für die ein- bis dreijährigen Kinder sowie für die unter Einjährigen unter bestimmten Bedingungen. Schließlich gilt für Kinder im schulpflichtigen Alter die Verpflichtung des 24 Abs. 4 SGB VIII zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots. Der Umfang ist nach dem individuellen Bedarf auszugestalten. 1. Rechtliche Grundlagen 2. Bevölkerungsprognose 3. Bedarfsplanung (allgemein) 4. Vorhandene Angebote zur Betreuung und Bedarfsplanung 5. Fazit und Entwicklung 1
2 1. Rechtliche Grundlagen Bedarfsplanung Gemäß 30 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfe- Gesetzbuchs (HKJGB) vom , zuletzt geändert am , sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu ermitteln. Die Bedarfsplanung soll eine Aussage über das vorhandene Angebot beinhalten, die voraussehbaren Entwicklungen berücksichtigen und die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Angebotes beschreiben. Der Bedarfsplan ist mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, d. h. für den Landkreis Fulda konkret mit der Jugendhilfeplanung, abzustimmen und regelmäßig fortzuschreiben. Folgende Punkte müssen dabei berücksichtigt werden: Aussagen über vorhandene Plätze (Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort, Tagespflege), qualifizierte Schätzung der Anzahl der benötigten Plätze verbunden mit einer für die Folgejahre erforderlichen Anpassung an den tatsächlichen Bedarf, Darstellung der Differenzen aus Platzkapazitäten und benötigten Plätzen - zukünftige Entwicklung des Platzbedarfs und die daraus folgende Maßnahmenplanung, Aussagen über Integrationsplätze sowie Überprüfung einer möglichen Zusammenarbeit mit interkommunalen Einrichtungen oder mit Schulen. Es gelten die folgenden Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung: Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften (HessKiföG) Kinder im Alter bis 3 Jahre (U3) Nach 24 SGB VIII gilt seit : Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. 2
3 Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Kinder im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt 24 Abs. 3 SGB VIII Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Kinder im schulpflichtigen Alter Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist gem. 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. 2. Bevölkerungsprognose Für die Fortschreibung des Bedarfsplanes stellt der Landkreis Fulda, Fachdienst Jugend, Familie, Sport und Ehrenamt drei Bevölkerungsmodelle zur Verfügung, an denen wir uns orientieren können, die aber regelmäßig der tatsächlichen Entwicklung anzupassen sind. Modell konstant ist die Berechnung mit konstanten Wanderbewegungen, Modell natürlich berücksichtigt keine Wanderungen und Modell abnehmend setzt auf wechselnde Wanderbewegungen auf. Professor Kolb, der Entwickler der Hildesheimer Bevölkerungsprognose, empfiehlt für sehr kleine Gemeinden im Landkreis i.d.r. das Modell mit wechselnden Wanderbewegungen, das nachfolgend die Grundlage der Planungen bildet. Altersgruppe Anzahl < 1 J < 2 J < 3 J < 4 J < 5 J < 6 J < 7 J
4 Die nachfolgende Tabelle vergleicht die Bevölkerungsprognosen mit den tatsächlichen Kinderzahlen in der Gemeinde Prognose 2009, Basisjahr Prognose 2010, Basisjahr Prognose 2011, Basisjahr Prognose 2012, Basisjahr Prognose 2013, Basisjahr Prognose 2014, Basisjahr Kinder lt. Einwohnermeldeamt ? Es wird deutlich, dass die Prognosen von den tatsächlichen Kinderzahlen abweichen. Zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Angebots sind eigene Analysen und Auswertungen sowie regelmäßige Elternkontakte unverzichtbar. 3. Bedarfsplanung (allgemein) Es muss durch qualifizierte Schätzungen die Anzahl der benötigten Plätze benannt werden. Hier wurde seit der ersten Bedarfsplanung mit Arbeitshypothesen gearbeitet, die im Laufe der Zeit der tatsächlichen Entwicklung angepasst wurden. Weil für Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht, die Eltern aber gleichzeitig auch einen anderen Träger wählen dürfen, bzw. nicht an bestimmte Aufnahmetage gebunden sind, wie z.b. in der Schule, ist die Planung immer noch mit Unsicherheiten behaftet, sodass oft in relativ kurzen Zeitabständen neu geplant werden muss. Damit die Planungen nicht am tatsächlichen Bedarf vorbei gehen, werden die Eltern über entsprechende Hinweise im gemeindlichen Mitteilungsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde gebeten, ihre Wünsche frühzeitig zu melden. Außerdem tritt die Kindergartenleitung mit den Eltern in Kontakt und erfragt gewünschte Betreuungszeiten. Beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz unterscheidet das Gesetz nicht nach Kindern mit oder ohne zusätzlichen Förderbedarf. Gemäß der Rahmenvereinbarung Integrationsplatz werden für Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder Integrationsplätze angeboten. Das zieht die Reduzierung der Kinderzahl in der Gruppe nach sich. Bewilligungen werden in der Regel nur für ein Jahr ausgesprochen. Die weitere Förderung ist dann vom Entwicklungsfortschritt des Kindes abhängig. Es sind die derzeitigen Differenzen aus den Platzkapazitäten und den benötigten Plätzen darzustellen. Es ist weiterhin die vermutete Entwicklung des Platzbedarfs aufzuzeigen und der daraus folgenden geplanten Maßnahmen, um die Differenzen zu minimieren. Eine mögliche Zusammenarbeit mit interkommunalen Einrichtungen oder mit Schulen muss geprüft werden. 4
5 Der Landkreis unterstützt durch die Jugendhilfeplanung die Kommunen, indem er - wie eingangs bereits erwähnt - Plandaten der Bevölkerungsentwicklung für die nächsten Jahre zur Verfügung stellt. Es wird empfohlen, den Bedarfsplan dabei auf die Gesamtgemeinde zu beschränken und keine Aufschlüsselungen nach Ortsteilen vorzunehmen. Diese Bevölkerungsprognose wird durch die Jugendhilfeplanung für jede einzelne Gemeinde ergänzt mit den Einrichtungen, Tagespflegepersonen und den dazugehörenden Plätzen, soweit diese bekannt sind. 4. Vorhandene Angebote zur Betreuung und Bedarfsplanung Derzeitige Situation in der Gemeinde a) Betreuung der 0-3 jährigen Kinder In der Altersgruppe bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres zeigte sich bisher noch keine Nachfrage. Sollte mittelfristig hier Bedarf entstehen, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beantragen, dass in der Krippengruppe diese Altersgruppe aufgenommen werden kann. Darüber hinaus kann das Angebot der qualifizierten Tagesmutter in Anspruch genommen werden, die drei U3-Plätze anbietet. Altersgruppe Anzahl pro Jahrgang Bedarfsermittlung < 2 J. * % d. Jahrg *tats. Zahl lt. Einwohnermeldeamt < 3 J % d. Jahrg Gesamter U3-Bedarf U-3 Bedarf 2013 tatsächliche Besuche, 2014 Anmeldungen Angebot * Differenz *16 Plätze in der Kindertagesstätte und 3 Plätze in der Kindertagespflege 5
6 b) Betreuung der 3-6 jährigen Kinder Anzahl pro Jahrgang Summe Regelkita Bedarf 98% d. Jahrgangs * Angebot Differenz *verbindliche Anmeldungen; Zahl 2014 ist durch Zuzüge und Kinder aus Nachbarkommunen höher als Kinder des Jahrgangs. Solange die 6 Plätze in der altersgemischten Gruppe nicht von zwei- bis dreijährigen Kindern beansprucht werden, stehen sie der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen zur Verfügung. Das heißt, 2014 sind 23 freie Plätze vorhanden. Beschreibung der Kindertagesstätte Ehrenberger Spatzennest Die Kindertagesstätte besitzt 2 Betriebserlaubnisse. Für das Gebäude Schlossstraße 18 wurde am eine Erlaubnis über 74 Plätze erteilt. Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt können aufgenommen werden. Die Plätze verteilen sich wie folgt: Altersübergreifende Einrichtung: 25 Plätze; Kindergarten: 39 Plätze; Krippe: 10 Plätze. Für das Gebäude Schlossstraße 16, in dem die Igel-Gruppe untergebracht ist, wurde ebenfalls am eine Betriebserlaubnis über 25 Plätze erteilt. Hier können Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Gemäß 57 Abs. 1 HKJGB kann ein Träger einer Tageseinrichtung mit einer am gültigen Betriebserlaubnis bis zum seinen Betrieb nach der Mindestverordnung vom organisieren. Unabhängig von dieser Regelung erfolgt die Landesförderung aber nach der Systematik des HessKiföG. 6
7 Situation in der Kindertagesstätte Ehrenberger Spatzennest Gruppe Öffnungszeiten max. Kinderzahl Belegung zum Besonderheiten Bärengruppe altersgemischt Mäusegruppe Igelgruppe Hasengruppe Krippe Planung ab Gruppe Öffnungszeiten max. Start am Besonderheiten Kinderzahl Bärengruppe altersgemischt Mäusegruppe Igelgruppe Hasengruppe Krippe c) Entwicklung und Prognose der Einzelintegrationen Derzeit wird keine Einzelintegration durchgeführt. Anträge auf Einzelintegration liegen auch nicht vor. Erkennt das Personal Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern, werden nach intensiven Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten die Anträge auf Einzelintegration gestellt. Allerdings holen Kinder im Kindergartenalter Entwicklungsdefizite unterschiedlich schnell auf. Daher entscheidet das Gesundheitsamt über die Anerkennung sehr zeitnah. Ein Bedarf lässt sich folglich oft erst kurzfristig abschätzen. d) Betreuung der 6 12jährigen Kinder Altersgruppe < 10 J < 12 J Vorrang hat hier eindeutig die schulische Betreuung. Unabhängig vom Stundenplan deckt das Lehrerkollegium der Grundschulen in Wüstensachsen und Hilders eine Betreuung im Zeitraum von Uhr bis Uhr ab. 7
8 In der Grundschule Wüstensachsen wird über einen Schulverein eine Nachmittagsbetreuung der Kinder von 6 bis 10 Jahren angeboten. Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr. Die Gemeinde unterstützt seit 2013 die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Wüstensachsen durch eine finanzielle Zuwendung. Damit kann die Weiterführung der Nachmittagsbetreuung über 2013 hinaus gewährleistet werden. Betreut werden derzeit 12 Kinder aus den Klassen 1 bis 4, das sind 20 % der gesamten Schulkinder. Die Mittelpunktschule Hilders bietet dienstags bis donnerstags nach den Schulstunden eine Betreuung bis Uhr an. Für die Teilnahme am Essen werden 3,50 pro Essen berechnet. Eine Nachfrage nach einem über die Schulangebote hinausgehenden Betreuungsbedarf für Hortkinder gab es bislang nicht. Kindertagespflege Die Kindertagespflege ist nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 (einem Gesetz zur Änderung des SGB VIII) neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Allerdings ist ein Platz in der Tagespflege nicht vom Rechtsanspruch erfasst, sondern wird für die Altersgruppe ab 3 Jahren als ergänzendes Angebot verstanden. Der Träger darf daher nicht auf Angebote der Tagespflege verweisen, wenn er den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung nicht erfüllen kann. Eine Tagespflegeperson braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis. Die pädagogische Qualifizierung umfasst inzwischen rd. 176 Stunden. Derzeit verfügt 1 Person in Ehrenberg (Rhön) über eine Anerkennung als qualifizierte Kindertagespflegeperson. 2 Personen befinden sich noch in der Ausbildung. 5. Fazit Die Gemeinde erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots. Bei allen Bemühungen um die Ermittlung eines bedarfsgerechten Angebots sind Abweichungen, die kurzfristige Anpassungen erforderlich machen, aber nicht auszuschließen. Der Entwurf der Bedarfsplanung wurde am mit dem Fachdienst Jugendhilfeplanung beim Landkreis Fulda abgestimmt. 8
9 Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die mit dem Fachdienst Jugendhilfeplanung beim Landkreis Fulda abgestimmte Fortschreibung der Bedarfsplanung. Dafür: 13 Gegenstimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Ehrenberg (Rhön), den Gez. Schreiner (Schreiner) Bürgermeister 9
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