Förderung der Kraft- Wärme- Kopplung (KWK) in NRW
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- Clara Beyer
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1 Förderung der Kraft- Wärme- Kopplung (KWK) in NRW
2 Welche Programmbausteine aus progres.nrw gibt es?? Zuschuss bei Vorhaben < 50 kwel < Markteinführung Zuschuss Antragsteller: Privatpersonen Unternehmen KWK Innovation Zuschuss Antragsteller: Unternehmen Hochschulen KWK Zuschuss Antragsteller: Unternehmen Darlehen bei > 50 kwel > KWK Darlehen Antragsteller: Unternehmen 2
3 Welche Programmbausteine progres.nrw gibt es? Markteinführung: Breitenförderung, Solarthermie, PV, KWK- Anlagen, Wärmenetze, Passivhausförderung und EEA Innovation: KWK-Zuschuss: (< 50kWel): Forschung und Entwicklung, Elektromobilität hocheffiziente KWK- Anlagen, Wärmeübergabestationen, Kälteanlagen und Umweltstudien auf der Basis der Landesstudie Potenzialerhebung von KWK in NRW 3
4 Was wird im Programmbaustein KWK- Zuschussprogramm (< 50 kwel) gefördert? Fördergegenstände Hocheffiziente dezentrale KWK- Anlagen Stromgeführte KWK-Anlagen mit Informationstechnik, um automatisch auf Signale des Strommarktes zu reagieren Verbesserungen vorhandener Anlagen auf den Standard hocheffizienter Anlagen Wärmeübergabestationen, Hausanschlüsse Förderquoten EUR bis EUR EUR bis EUR bis 45 % (höchstens gem. Deminimis-Verordnung) EUR bis EUR 4
5 Was wird im Programmbaustein KWK- Zuschussprogramm (< 50 kwel) gefördert? Fördergegenstände Förderquoten Sorptionskälteanlagen EUR bis EUR Demonstrationsvorhaben neuartige KWK-Anlagen Besondere Anlagen mit erhöhtem Innovationsgrad im Einzelfall nach Prüfung durch die Bewilligungsbehörde bis 45 % (höchstens gem. De-minimis- Verordnung) bis 45 % (höchstens gem. De-minimis- Verordnung) Umweltstudien auf der Basis der Landesstudie Potenzialerhebung von KWK-Anlagen in NRW mit dem Ziel, eine Ausbaustrategie für Regionen sowie Industrieunternehmen und Energieversorder zu entwickeln. bis 90 % (höchstens gem. De-minimis- Verordnung) 5
6 Programmbausteine KWK- Zuschussprogramm (< 50 kwel) und Markteinführung Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Unternehmen Unternehmen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Sitz oder Betriebsstätte in NRW haben. Hierzu zählen auch Contractoren. (KMU:<250 MA, Umsatz <50 Mio. oder Bilanzsumme 43 Mio. ) Nicht-KMU nur wenn ein besonderer Anreizeffekt gemäß Art. 8 AGVO nachgewiesen wird 6
7 Welche Fördermöglichkeiten für Großunternehmen gibt es im Programmbaustein KWK- Zuschussprogramm (< 50 kwel)? Artikel 8 Abs.3 der AGVO Beihilfen für Großunternehmen, die unter diese Verordnung fallen, gelten als Beihilfen mit Anreizeffekt, wenn..der Mitgliedstaat vor der Bewilligung der betreffenden Einzelbeihilfe überprüft hat, dass der Beihilfeempfänger die Erfüllung eines oder mehrerer der folgenden Kriterien..nachgewiesen hat: a) signifikanten Zunahme des Umfangs des Vorhabens/der Tätigkeit. b) signifikanten Zunahme der Reichweite des Vorhabens/der Tätigkeit. c) signifikanten Anstieg des Gesamtbetrags der vom Beihilfeempfänger für das Vorhaben/die Tätigkeit aufgewendeten Mittel. d)...betreffenden Tätigkeit wird signifikant beschleunigt. e) bei Regionalbeihilfen Das Investitionsvorhaben wäre ohne die Beihilfe im betreffenden Fördergebiet nicht in der Form durchgeführt worden. 7
8 Was ist sonst noch wichtig? Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns Aufträge dürfen erst nach Zuwendungsbescheid erteilt werden Keine Bargeldgeschäfte Bearbeitungszeiträume Zeitabläufe (Übertragung von Haushaltsmitteln), FRISTEN!!! Nur zugelassenen Anlagen, Herstellererklärungen Bescheid durchlesen..anbest-p 8
9 Was ist demnächst geplant? KWK- Infrastrukturmaßnahmen Neue Richtlinie wird zurzeit erarbeitet und frühestens Ende 2013 nach Notifizierung durch die EU in Kraft treten 9
10 Wo gibt es Antragsvordrucke? 10
11 Wo gibt es weitere Informationen? 11
12 Vielen Dank 12
13 Was versteht man unter einem Unternehmen? jede wirtschaftlich tätige Einheit am Markt (=Angebot von Gütern/ Dienstleistungen) unabhängig von der Rechtsform unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht 13
14 Was ist eine hocheffiziente KWK- Anlage? die KWK- Erzeugung in KWK- Blöcken ermöglicht (berechnete) Primärenergieeinsparungen von mindestens 10% im Vergleich zu den Referenzwerten für die getrennte Strom und Wärmeerzeugung (Anhang III der RL 2004/8/EG des EP und des Rates vom ) die Erzeugung in KWK- Klein- und Kleinstanlagen kann als hocheffiziente KWK gelten 14
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