Konzeptionelle bav-beratung

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1 Konzeptionelle bav-beratung Individuelle Lösungsansätze für ein ganzheitliches Konzept Thobias Zollo, Direktionsbeauftragter bav Datum: Uhrzeit: 10 Uhr Dauer: ca. 60 Minuten 1

2 Konzeptionelle bav-beratung Verbreitungshemmnisse für die bav in KMU Arbeitgebersicht 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Sonstige Gründe Hohe Fluktuation Hoher Aufwand Hohe Kosten Kein Bedarf Quelle: : Machbarkeitsstudie bav in KMU; BMAS; ; Seite 63; % aller Betriebsstätten ohne bav; Mehrfachnennungen möglich Seite 2

3 Konzeptionelle bav-beratung Verbreitungshemmnisse für die bav in KMU Arbeitnehmersicht Fehlendes Angebot des Arbeitgebers Anderweitige Absicherung Unzureichende finanzielle Mittel Seite 3

4 Konzeptionelle bav-beratung Verbreitungshemmnisse für die bav in KMU Anbietersicht Fehlendes Angebot des Arbeitgebers Fehlendes Interesse der Mitarbeiter Fehlender Zugang zum Unternehmen/zu den Mitarbeitern Eine Konsequenz ist u. a., dass zwar viele Rahmenverträge existieren, die Nutzung dieser aber eher gering ist. Seite 4

5 Konzeptionelle bav-beratung Verbreitungshemmnisse für die bav Fazit Keine Einmischung in Privatsphäre Bedarf der AN unwichtig Keine Initiative von Verbänden Abneigung gegen externe Berater Keine Tarifbindung Recht auf Entgeltumwandlung unbekannt Schwierigkeiten bei der Auswahl Haftungsrisiko Fehlende Mitbestimmer/Betriebsräte Unkenntnis Fehlende Spezialisten/Ressourcen Angst vor hohem Aufwand Über 100 AN Weniger als 100 AN 0 = nicht relevant; 10= sehr relevant Quelle: Machbarkeitsstudie BMAS 2015 Seite 5

6 Konzeptionelle bav-beratung Einführung Die bav-pyramide Führungskräfte Unterstützungskasse Keyperson-Absicherung Basisabsicherung Direktversicherung Opting Out Minijobrente VL direkt Geschäftsleitung Unterstützungskasse Direktzusage Zusatzoptionen Versorgungsordnung Nettolohnoptimierung Dread Disease Seite 6

7 Konzeptionelle bav-beratung Konzepte statt Produkte Sind Unternehmer von sich aus an einer betrieblichen Altersversorgung interessiert? Seite 7

8 Konzeptionelle bav-beratung Konzepte statt Produkte Sind Unternehmer von sich aus an einer betrieblichen Altersversorgung interessiert? Bisherige Ansprache des Unternehmers: Häufig erfolgt die Erstansprache damit, den Unternehmer darauf hinweisen zu wollen, dass er die betriebliche Altersversorgung aus folgenden Gründen einführen soll: Sie sind von Rechts wegen verpflichtet, eine bav einzurichten Ihre Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf diese bav Sie können Ihre Lohnnebenkosten senken etc. Dies sind nur einige der häufigsten Argumente, mit welchen die Unternehmer konfrontiert werden. Teilweise sind diese Argumente fachlich auch korrekt, jedoch in der Regel für den Unternehmer nicht zielführend. Seite 8

9 Konzeptionelle bav-beratung Konzepte statt Produkte Sind Unternehmer von sich aus an einer betrieblichen Altersversorgung interessiert? Bessere Ansprache des Unternehmers? Die Erfahrung hat gezeigt, dass Argumente wie: eine Möglichkeit, wie Sie sich als Arbeitgeber für potenzielle Fachkräfte attraktiver gestalten, Motivation und Bindung Ihrer Mitarbeiter durch ein attraktives Konzept, intelligente Konzepte, um Ihre Mitarbeiter zielgerichtet zu unterstützen etc. wesentlich mehr Interesse beim Unternehmer wecken. Schließlich möchte der Unternehmer sich diesem Modell zwar nicht verschließen, hat aber in der Regel nicht die Zeit, sich laufend damit zu befassen. Seite 9

10 Konzeptionelle bav-beratung Konzepte statt Produkte Sind Unternehmer von sich aus an einer betrieblichen Altersversorgung interessiert? Zielsetzung: Bieten Sie dem Unternehmer ein Konzept an, das lediglich einmal eingerichtet werden muss, dann jedoch wenig Aufwand verursacht, motiviert und doch nichts (oder nicht viel) kostet, genutzt wird, den Unternehmer an Sie bindet. Wie könnte ein solches Konzept z. B. aussehen Seite 10

11 Konzeptionelle bav-beratung Ihr Konzept? Mögliche Bausteine: Analyse des bisherigen VL-Modells und gegebenenfalls Umwidmung der VL in bav Opting Out als modernes bav-konzept Ausgewählte Sachwerte (Nettolohnoptimierung) Absicherung der Keyperson Arbeitgeberbeteiligung an der bav Vorteile Ihrer Unabhängigkeit Erstellung einer Versorgungsordnung etc. Seite 11

12 Konzeptionelle bav-beratung Modul: Umwandlung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in eine bav Seite 12

13 Konzeptionelle bav-beratung Beispiel Eigenaufwand: 18,76 (bei 90,11 Umwandlung) Gehaltsabrechnung pro Monat ohne VL mit VL mit bav statt VL Bruttogehalt 2.000, , ,00 zzgl. VL-AG-Zuschuss 0,00 40,00 0,00 zzgl. bav-ag-zuschuss 0,00 0,00 55,00 abzgl. bav-umwandlung 0,00 0,00 35,11 = steuer-/sozialvers.pfl. Bruttogehalt 2.000, , ,89 = Gesamtbrutto 2.000, , ,00 abzgl. Rentenversicherung 189,00 192,78 185,68 abzgl. Arbeitslosenversicherung 30,00 30,60 29,47 abzgl. Kranken- / Pflegeversicherung 189,50 193,29 186,17 abzgl. Lohnsteuer 213,66 222,91 205,66 abzgl. Kirchensteuer 19,23 20,06 18,51 abzgl. Solidaritätszuschlag 11,75 12,26 11,31 = Nettogehalt 1.346, , ,20 abzgl. VL-Gesamtbeitrag 0,00 40,00 0,00 abzgl. bav-gesamtbeitrag 0,00 0,00 90,11 = Nettoauszahlung 1.346, , ,09 Seite 13

14 Konzeptionelle bav-beratung Modul: Opting Out Seite 14

15 Konzeptionelle bav-beratung Das Modell Opting Out basiert auf einer vertraglich normierten, zwingenden Teilnahme an einem betrieblichen Entgeltumwandlungssystem. Diese ist verbunden mit einer ebenfalls vertraglich fixierten Ausstiegsklausel. Das bedeutet, der Mitarbeiter muss sich aktiv gegen eine Teilnahme am System entscheiden. Widerruft er die Teilnahme nicht, wird die Entgeltumwandlung für ihn verpflichtend. Seite 15

16 Konzeptionelle bav-beratung Zielgruppen Neu eingestellte Mitarbeiter Mitarbeiter, welche aufgrund arbeitsvertraglicher Änderungen einen Änderungsvertrag erhalten Seite 16

17 Konzeptionelle bav-beratung Keine Zielgruppen! Das Opting-Out-Modell kann nicht für bestehende Arbeitsverhältnisse durch eine Betriebsvereinbarung eingeführt werden! Es liegt nicht in der Kompetenz des Betriebsrats, eine solche Regelung einzuführen. Der Betriebsrat kann bei der Lohngestaltung mitbestimmen ( 87 BetrVG). Lohnverwendungsabreden fallen dagegen nicht in seine Handlungskompetenz! Entgeltumwandlung ist Lohnverwendung (Neufeld BetrAV 2013, 661 ff.). Seite 17

18 Konzeptionelle bav-beratung Warum nicht für bestehende Arbeitsverhältnisse? Die Entgeltumwandlung ist eine Änderung des Arbeitsvertrags und setzt die Zustimmung des Arbeitnehmers voraus. Arbeitnehmer sind keine Kaufleute. Eine stillschweigende Zustimmung führt damit nicht zur Annahme eines durch das Opting Out gemachten Angebots. Die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers ist zwingend für die Wirksamkeit der Entgeltumwandlung erforderlich. Seite 18

19 Konzeptionelle bav-beratung Fazit Ohne gesetzliche Änderungen kann das Opting-Out-Modell nur für die genannten Zielgruppen verwendet werden! Es gibt bereits einen Initiativvorschlag für eine gesetzliche Flankierung : Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und allen anderen Arbeitnehmern einmalig innerhalb eines Jahres eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung anzubieten. Seite 19

20 Konzeptionelle bav-beratung Seite 20

21 Konzeptionelle bav-beratung Modul: Entgeltoptimierung Seite 21

22 Konzeptionelle bav-beratung Arbeitnehmer wünschen sich häufig Mehr Netto vom Brutto ABER Arbeitgeber will keine höheren Personalkosten Lösung: Steuerbegünstigte Zuschüsse in Form von Gehaltsextras! Seite 22

23 Konzeptionelle bav-beratung Steuerbegünstigte Entgeltbausteine bav 3 Nr. 63 und 4d EStG Firmen- Dienstwagen/ Tickets öffentliche Verkehrsmittel 8 Abs. 2 EStG Tankgutscheine Internetpauschale 40 Abs. 2 EStG 8 Abs. 2 EStG Handykosten 3 Nr. 45 EStG Warengutscheine Gesundheitsförderung 3 Nr. 34 EStG Pkw-Werbefläche 8 Abs. 2 EStG 22 Nr. 3 EStG Entfernungspauschale Kindergartenkosten 3 Nr. 33 EStG Erholungsbeihilfen 40 Abs. 2 EStG 40 Abs. 2 EStG Und andere... Seite 23

24 Konzeptionelle bav-beratung Was ist mit den Minderungen im SV-Bereich? Krankentagegeld, Arbeitslosengeld, gesetzliche Altersrente Seite 24

25 Konzeptionelle bav-beratung Problem: Auswirkungen in der Sozialversicherung Reduzierung der gesetzlichen Leistungen Krankengeld Lohnfortzahlung Arbeitslosengeld Lohnersatz Altersrente Lösung: Ausgleich oder Besserstellung in den Bereichen Arbeitslosengeld und Krankentagegeld und Altersrente Auffüllen der gesetzlichen Leistungen Krankengeld Lohnfortzahlung Arbeitslosengeld Lohnersatz Altersrente Seite 25

26 Konzeptionelle bav-beratung Auch anstehende Gehaltserhöhungen können mit Entgeltbausteinen optimal finanziert werden! Seite 26

27 Konzeptionelle bav-beratung Ausgangssituation Arbeitgeberaufwand Option 1: Bruttolohnerhöhung Option 2: Entgeltoptimierte Lohnzuschüsse Bruttolohn Bruttolohnerhöhung + 3,5 % bzw. 91 Entgeltbaustein* + 50 * Steuern und Sozialabgaben Steuern und Sozialabgaben Abgaben: keine Arbeitnehmer Alter 40 Jahre 1 Kind Steuerklasse 4 Nettolohn Nettolohnsteigerung + 46 Nettomehrwert + 50 * Internetpauschale Seite 27

28 Was bringt es dem Unternehmen was dem Mitarbeiter? Seite 28

29 Vorgaben: Mann/Frau, 30 Jahre, Endalter 67, Tarif GENERATION business, 6 % Wertentwicklung Seite 29

30 Beispiel 1 Beispiel 1 46,43 mtl. Garantierente/ 277,91 mtl. Gesamtrente oder ,52 Garantiekapital/ ,60 Gesamtkapital AN: +50,50 x 12 Mon. x 27J. = ,00

31 Modul: Minijobrente Seite 31

32 Was ist ein Minijob? Gemäß SGB bestimmte steuerliche und SVrechtliche Besonderheiten Regelmäßiges Monatseinkommen unter 450 Seite 32

33 Was ist ein Minijob? Gemäß SGB bestimmte steuerliche und SVrechtliche Besonderheiten Pauschale Abgaben des Arbeitgebers Gewerblich Privat Kurzfristig KV 13 % 5 % - RV 15 % 5 % - Steuern 2 % 2 % 25 % Umlagen etc. ca. 1 % ca. 2,6 % ca. 2,75 % Seite 33

34 Änderungen seit Ohne Antrag auf Befreiung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV: wenn die geringfügige Beschäftigung nach dem aufgenommen wurde, für eine bereits vor dem bestehende geringfügige Beschäftigung, welche auf einen Betrag von 400,01 bis maximal 450 angehoben wurde. Es erfolgt jedoch keine hälftige Beitragsverteilung. Der Arbeitgeber trägt 15 % und der Arbeitnehmer die restlichen 3,7 % des aktuellen Beitragssatzes von 18,7 % des Einkommens. Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten müssen selbst 13,7 % ihres Einkommens an die gesetzliche RV abführen, da hier der Arbeitgeber lediglich 5 % übernimmt. Seite 34

35 Welche Auswirkungen hat der gesetzliche Mindestlohn? Beispiel gesetzlicher Mindestlohn: Martina M. ist geringfügig Angestellte im Friseursalon. Mit einem Stundenlohn von 7 und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden verdiente sie bisher 420 im Monat. Wir der Stundenlohn durch den gesetzlichen Mindestlohn nun auf 8,50 erhöht, verdient Martina 510 im Monat. Martina M. ist verheiratet (StKl. 5 und hat zwei Kinder, Freibeträge beim Partner). Bisher Bruttolohn Abgaben Nettolohn Mit Mindestlohn Seite 35

36 Welche Auswirkungen hat der gesetzliche Mindestlohn? Lösung gesetzlicher Mindestlohn? Martina M. ist geringfügig Angestellte im Friseursalon. Mit einem Stundenlohn von 7 und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden verdiente sie bisher 420 im Monat. Wir der Stundenlohn durch den gesetzlichen Mindestlohn nun auf 8,50 erhöht, verdient Martina 510 im Monat. Martina M. ist verheiratet (StKl. 5 und hat zwei Kinder, Freibeträge beim Partner). Bisher Mit Mindestlohn Bruttolohn Entgeltumwandlung 0 60 Abgaben 0 0 Nettolohn Seite 36

37 Auswirkungen beim Arbeitnehmer (8,50 Stundenlohn) Veränderung Ohne bav Mit bav Arbeitszeit 52 Stunden monatlich + 10 Stunden 62 Stunden monatlich Arbeitnehmergehalt Entgeltumwandlung 0-85 = Nettoeinkommen Gesetzliche Rente*) Rente aus bav**) = Gesamtrente *) Näherungsrechnung für eine heute 35 jährige Ehefrau auf das Endalter 67 Nettorente **) GENERATION business; Eintrittsalter 35 Jahre, Rente inklusive Überschüsse, Zinssatz: 6 %; Endalter: 67 Seite 37

38 Modul: Keyperson-Absicherung Seite 38

39 Die Folgen der Erkrankung einer Schlüsselperson Aufträge platzen: weniger Umsatz und Ertrag Unveränderte Kosten: Gehälter, Mieten, Kredite, Leasingraten etc. Zusätzliche Kosten: Konventionalstrafen für verzögerte Aufträge Zusätzliche Kosten: Personalsuche und Neueinstellung zusätzlicher Mitarbeiter Kosten für Umbauten: Büro, Dienstwagen etc. Seite 39

40 Modul: Versorgungsordnung Seite 40

41 Was ist eine Versorgungsordnung? Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern Regelt die arbeitsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung Wird als Anlage zum Arbeitsvertrag gültig Kann als Einzel- oder Gesamtzusage für bestimmte oder alle Arbeitnehmer gelten Wie regeln Sie die Einkommen, VL, Zusatzleistungen Ihrer AN? Und wie die bav? Seite 41

42 Pflichtmerkmale einer Versorgungsordnung Höhe der Entgeltumwandlung Begrenzung auf die Dauer des Entgeltbezugs (z. B. entgeltfreie Zeiten) Leistungsansprüche (Unverfallbarkeitsregelungen u. a.) Vorsorgeformen (biometrische Risiken mit ihren Besonderheiten in der betrieblichen Altersversorgung) Vertragsbedingungen des Versorgungsträgers Beginn der Versorgungsleistungen Allgemeine Bestimmungen und die Laufzeit der Versorgungsordnung Portabilitätsregelungen Seite 42

43 Umsetzung in der Praxis Datenaufnahme Entwurf Abstimmung Rechtssicher oder Entwurf? Versorgungsordnung Seite 43

44 Modul: Pensionszusagen-Check Seite 44

45 PZ-Check Finanzierungslückenberechnung und steuer- sowie zivilrechtliche Überprüfung Seite 45

46 Risiken der Pensionszusage Die Mehrzahl aller (Gesellschafter-)Geschäftsführerzusagen enthält formale Fehler fehlender Gesellschafterbeschluss, fehlende Angemessenheit, steuerschädliche Widerrufsvorbehalte etc., ist nicht insolvenzgeschützt im Falle einer Insolvenz fallen Rückdeckungsmittel der Insolvenzmasse zu, ist erheblich unterfinanziert nachhaltig gesunkene Gewinnbeteiligungen bei den klassischen Rückdeckungsversicherungen, belasten die Liquidität, eine Nachfolgeregelung oder einen Unternehmensverkauf. Seite 46

47 Definition Kostenloser Quickcheck für Pensionszusagen kurzfristige Umsetzung mit Hotline-Service Für Ihre Kunden und Steuerberater Überprüfung der wichtigsten steuer-, arbeits- und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen der Pensionszusage mit Handlungsempfehlungen Deckungslückenberechnung Kurzgutachten werden in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erstellt Seite 47

48 Motivlage kann unterschiedlich sein GmbH-Veräußerung Generationennachfolge Finanzierungsgründe Aufnahme neuer Gesellschafter Sanierung der Gesellschaft Teil eines Maßnahmenpakets Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten Seite 48

49 Seite 49

50 Aus der Praxis (Auszug) Anspruchsgrundlage für den Bezug der Versorgungsleistungen Gemäß der Rechtsprechung des BFH könnte die Zahlung einer zugesagten Versorgungsleistung bei gleichzeitig fortgeführtem Dienstverhältnis ohne entsprechende Anrechnung auf das Einkommen aus der fortbestehenden Tätigkeit als unüblich angesehen werden. Die Folge wäre, dass ein Teil der Versorgungsleistungen im Leistungsfall als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt wird. In der uns vorliegenden Pensionszusage wurde für den Bezug der Versorgungsleistungen nicht auf das Ausscheiden des Versorgungsberechtigten abgestellt. Handlungsbedarf Es sollte überprüft werden, ob als Anspruchsgrundlage für den Bezug der Versorgungsleistungen auf das Ausscheiden aus der Gesellschaft abgestellt werden kann. Quelle: febs AG Seite 50

51 Seite 51

52 Umsetzung in der Praxis Anforderung inkl. aller Unterlagen PZ-Check ca. fünf Werktage Ausfinanzierung? Angebot ist inklusive Abstimmung mit Steuerberater Auftrag zur Neufassung Ausfinanzierung Auslagerung Sanierung Seite 52

53 Modul: Persönliche Konzeptmappen Seite 53

54 Wie könnte Ihr Firmenkunden-Konzept aussehen? Wie können wir Sie dabei unterstützen? Seite 54

55 Seite 55

56 Vor-Ort-Unterstützung Ralph-Patrick Jochim Leitender Direktionsbeauftragter bav Thobias Zollo Direktionsbeauftragter bav (Nord/Ost) Thomas Mesdag Direktionsbeauftragter bav(nrw/west) Ramon Sterk Direktionsbeauftragter bav (BaWü/Bayern) Seite 56

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