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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/9491 Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen Vorbemerkung der Fragesteller ImJahresmittel2011warennachAngabenderBundesagenturfürArbeit (BA) insgesamt menschenarbeitslosgemeldet,diearbeitslosenquotebetrug7,1prozent.imjahresdurchschnitt2011warennahezueinemillionmenschenlängeralszwölfmonatearbeitslos.deranteillangzeitarbeitsloseran allenarbeitslosenistimkonjunkturaufschwungangestiegen:esbleibendiejenigenzurück,beidenenmultipleproblemlageneinearbeitsmarktintegrationerschweren.indeutschlandistderanteillangzeiterwerbsloseranden Erwerbslosenmit47,3ProzentbesondershochundliegtweitüberdemEU- Durchschnittvon42Prozent.InSchwedensowieDänemarkliegtihrAnteil nurbei19,3bzw.23prozent.erkrankungenundgesundheitlicheeinschränkungenkönnensowohlursachealsauchfolgederarbeitslosigkeitseinund einernsthaftesvermittlungshindernisdarstellen.nachderoffiziellenarbeitslosenstatistikhatten2010nahezu542000arbeitslosevermittlungsrelevante gesundheitlicheeinschränkungen.diemitderlangzeitarbeitslosigkeitverbundenenpsychischenundsozialenbelastungenkönnenzuängsten,stress undphysischenbeschwerdenführen,diechronifizierenkönnen.derkooperationsverbund GesundheitsförderungbeisozialBenachteiligten legtezum 17.KongressArmutundGesundheitam9./10.März2012einEckpunktepapiervor,dasvorallemaufdieNotwendigkeitderengerenKooperationaller wichtigeninstitutionenimkommunalenrahmenhinweistundmöglichkeiten einerbesserenverzahnungvongesundheitsförderungundbeschäftigungsförderungaufzeigt.impräventionsbericht2011desgkv-spitzenverbandes (SpitzenverbandBundderKrankenkassen)zumBerichtsjahr2010wurdeerstmalsnachderZielgruppederArbeitslosengefragt.Insgesamt4Prozentder Setting-AngebotederKrankenkassenwendetensichandieZielgruppederArbeitslosen.DieBundesregierunghatseitLangemeinePräventionsstrategie angekündigt.initiativenzurstärkungdergesundheitsförderungbeiarbeitslosen hat sie bisher jedoch weder angekündigt noch vorgelegt. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungunterstützteineReihevonInitiativenundAnsätzenzur StärkungderGesundheitsförderunginsbesondereauchbeiArbeitslosen.Nach AuffassungderBundesregierungsinddieseInitiativenundAnsätzezuRecht DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom1.Juni 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode beiderbundeszentralefürgesundheitlicheaufklärung,densozialleistungsträgernundihrenverbändenangesiedelt.daszielbestehtinkonkretenempfehlungen und Handlungsschritten für die Praxis. DasBundesministeriumfürGesundheiterarbeitetderzeiteinePräventionsstrategie,derenwesentlichesAnliegenesseinsoll,alleVersichertenund Altersgruppen vomkindes-überdaserwachsenenalterbisinshohealter zuerreichen.imrahmendieserpräventionsstrategiesollenaspektederzielgruppengerechtigkeitinallenbereichenunddamitauchbeiderzielgruppeder ArbeitslosenoderdervonArbeitslosigkeitBedrohtenberücksichtigtwerden. DieBundeszentralefürgesundheitlicheAufklärunghatbereitsseit2001den Schwerpunkt GesundheitsförderungbeisozialBenachteiligten aufgebautund einenkooperationsverbundzurlösungdiesesgesundheitsproblemsinitiiert ( Eckpunkte GemeinsamesHandeln:GesundheitsförderungbeiArbeitslosen abgestimmtundimrahmendeskongresses ArmutundGesundheit immärz 2012veröffentlicht.DieseEckpunktesindeinewichtigeVoraussetzung,umdie GesundheitsförderungbeiArbeitslosenweiterzuentwickeln.Ergänzendistauf dieempfehlungzurzusammenarbeitzwischenderbundesagenturfürarbeit unddergesetzlichenkrankenversicherung (GKV)ausFebruar2012hinzuweisen (vgl.arbeitsagentur2012:presseinfo014von5.april2012).hierin sprechensichdiepartner GKV-Spitzenverband,VerbändederKrankenkassen aufbundesebenesowiebundesagenturfürarbeit füreineverstärktezusammenarbeitinsbesondereindenhandlungsfeldern AustauschundZusammenarbeitbeiGesundheitsleistungenfürerwerbsfähigeLeistungsberechtigte, ArbeitsloseundvonArbeitslosigkeitbedrohteBeschäftigte (Schaffungvon wechselseitigertransparenz), AufbauundWeiterentwicklungvonKooperationen, (Weiter-)EntwicklungvonProgrammenundLeistungserbringung sowie Qualitätsmanagement aus.zurausgestaltungderhandlungsfelder habendiepartnerbereitsersteüberlegungenformuliert.siestrebenan,hierzu nähere Absprachen und Vereinbarungen zu treffen. 1.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungzudenAuswirkungenvon Arbeitslosigkeit auf folgende gesundheitliche Beschwerden: a)chronifizierungvonkrankheiten,wiez.b.herzerkrankungenund Bluthochdruck, b)zunahmevonpsychischenbelastungenunderkrankungen,wieschlafstörungen, Angstzustände, Depressionen sowie c)zunahme von Suchterkrankungen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? ErgebnisseaufderBasisvonDatendergesetzlichenKrankenkassenunddes repräsentativengesundheitssurveysdesrobertkoch-instituts (RKI)deuten daraufhin,dasschronischeerkrankungenundgesundheitsstörungenbei ArbeitslosenhäufigeralsbeiErwerbstätigenauftreten.AusAnalysenaufBasis repräsentativengesundheitssurveysdesrkiunddendatendessozioökonomischenpanelsdesdiwistbekannt,dassarbeitsloseimvergleichzuerwerbstätigenhäufigervondepressionenundschlafproblemenbetroffensind,ein verringertespsychischeswohlbefindenhabenundsichhäufigersorgenumdie eigenewirtschaftlichelagemachen.dieverbändederkrankenkassenauf BundesebeneveröffentlichenAuswertungenzurArbeitsunfähigkeitundInanspruchnahmedermedizinischenVersorgungnachdemVersichertenstatus.DarinwirddasArbeitsunfähigkeitsgeschehen (Fälle,Tage,Diagnosen)sowiedie InanspruchnahmemedizinischerLeistungenderarbeitslosenVersichertenmit denenderpflichtversichertenundderfreiwilligversichertenverglichen (Ge-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9860 sundheitsreport2011,hrsg.vombkk-bundesverband,insbes.s.47bis50 sowies.66bis70;sieheiminternet: Arbeitgeber/gesundheitsreport/Gesundheitsreport_2011.pdf). ArbeitslosehabenimVergleichzuErwerbstätigeneinsignifikanterhöhtes MorbiditätsrisikoineinembreitenKrankheitsspektrum.Zudemsindsiemit durchschnittlich20,9krankheitstagenprojahrdeutlichlängerarbeitsunfähig alsalleanderenversichertengruppendergesetzlichenkrankenversicherung. ArbeitsloseFrauensindmit22,8Tagendeutlichhäufigerarbeitsunfähigals weiblicheangestellte (12,4Tage).DiesgiltebensofürarbeitsloseMänner. HierbetragendieWerte19,5und9,7Tage.DerErkrankungsschwerpunktliegt beiarbeitslosenbeidenmuskel-undskeletterkrankungen.30,2prozentder AU-Tage (AU =Arbeitsunfähigkeit)entfallenalleinaufdieseErkrankungen. JedervierteAU-Tag (25Prozent)wirdinzwischendurchpsychischeStörungen verursacht.2007lagderanteilderau-tagebeipsychischenerkrankungen nochbei21prozent.krankheitendeskreislaufsystemsverursacheninsgesamt nur5prozentderarbeitsunfähigkeitstage,wobeiabeinemlebensaltervon45 JahreneindeutlicherAnstiegzubeobachtenist,dererstbeidenüber60-Jährigenwiederspürbarsinkt (BKK-Bundesverband,Gesundheitsbericht2010). InsgesamtnehmenBeeinträchtigungenderkörperlichenGesundheitunddes seelischenbefindensmitdauerderarbeitslosigkeitsukzessivezu (Robert Koch-Institut,GEDAStudie2010).AusdiesenErkenntnissenleitetsichdie Schlussfolgerungab,dassnebenderBehandlungbereitsErkranktereinedeutlicherhöhtePrioritätaufdiePräventiongesetztwerdenmuss.ImRahmender PräventionsstrategiesolldeshalbdieFragederZielgruppengerechtigkeitvon Präventionsmaßnahmen eine besondere Rolle spielen. DieWechselwirkungenzwischenArbeitslosigkeitundSuchterkrankungenwerdenseitlangerZeiterforschtunddiskutiert.Der2011veröffentlichtenUntersuchungvonDieterHenkel ( UnemploymentandSubstanceUse:AReviewof theliterature ( )in:CurrentDrugAbuseReviews,2011,4,4 27 ) zufolge,inderüber130einschlägigestudienausgewertetwurden,liegenkeine eindeutigenwissenschaftlichenergebnissevor,diebelegen,dassdiezahlvon ArbeitslosenmitderZahlvonSuchterkrankungenpositivkorreliert.Andere BefundezumGesundheitsverhaltenvonArbeitslosendeuten trotzihrerökonomischschlechterenlage aufeinenerhöhtensubstanzkonsumhin.beispielsweiseistdasrisikozurauchenbeikurzzeitigarbeitslosenundlangzeitarbeitslosenfrauenjeweils1,7-fachundbeimännernindenentsprechenden Gruppen2,3-fachbzw.2,1-fachgegenüberMenschenmitsichererBeschäftigung erhöht. 2.WievielespezifischeMaßnahmenundAngebotederGesundheitsförderungundPräventionwerdennachKenntnisderBundesregierungangeboten für a) von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, b) Menschen, die weniger als 12 Monate arbeitslos sind, c)langzeitarbeitslose, d) junge Langzeitarbeitslose unter 25 Jahren, e) ältere Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren, f) Arbeitslose mit Migrationshintergrund sowie g)berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen? AufBasisdesPräventionsberichts2011dergesetzlichenKrankenkassenist eineangabe,wievielemaßnahmendergesundheitsförderungundprävention speziellfürdieunterdenfragen2abis2ggenanntenverschiedenengruppen

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derarbeitslosenundvonarbeitslosigkeitbedrohtenfrauenundmännerangebotenwerden,nichtmöglich.eineentsprechendedifferenzierungderdatenerfolgtdortnicht.allerdingswirdinderfreiwilligengkv-dokumentationder LeistungenderKrankenkasseninPrimärpräventionundbetrieblicherGesundheitsförderungseit2010beidendurchgeführtenSetting-Projektenauchdas Merkmal ArbeitslosealsZielgruppe erfragt.lautdempräventionsbericht 2011desGKV-SpitzenverbandesunddesMedizinischenDienstesdesSpitzenverbandesBundderKrankenkassen (MDS)e.V.habenimJahr2010insgesamt 31ProjektederKrankenkasseninnichtbetrieblichenSettingsArbeitsloseals speziellezielgruppeadressiert.diediesbezüglichenaktivitätenfindensich meistingesundheitsförderungsprojektenaufkommunalerebene.auchim RahmenderbetrieblichenGesundheitsförderungwirdeinerrechtzeitigenVorbereitungaufdrohendenArbeitsverlustunddenhiervonausgehendenpsychischenBelastungenzunehmendBeachtunggeschenkt.EinBeispielhierfürist dasprojektderaoknordost GesunderhaltungdervonArbeitslosigkeitbedrohtenMitarbeiter (siehekompendiumdesbundesministeriumsfürgesundheitzurbetrieblichengesundheitsförderung UnternehmenunternehmenGesundheit ). EinebundesweiteÜbersichtüberAngeboteundMaßnahmendersoziallagenbezogenenGesundheitsförderungliefertdiePraxisdatenbankdesKooperationsverbundes GesundheitsförderungbeisozialBenachteiligten (www. gesundheitliche-chancengleichheit.de),dermaßgeblichvonderbundeszentrale fürgesundheitlicheaufklärung (BZgA)getragenwird.DiePraxisdatenbank weistzumthema Arbeitslosigkeit 187ProjekteundMaßnahmenaus (Stand: 7.Mai2012).SiestelltdamitdiebundesweitumfangreichsteSammlungdar ( Langzeitarbeitslose führtdiepraxisdatenbank109projekteundmaßnahmen an. AuchwennkeinequantifizierbarenAussagenübereinzelneAngebotegetroffen werdenkönnen,gibteseinereihevonbundesprogrammen,dieinunterschiedlichemumfangauchdieförderungdergesundheitvonarbeitslosenzumgegenstandhaben (z.b.perspektive50plus BeschäftigungspaktefürÄlterein denregionen,daseuropäischersozialfonds (ESF)-Bundesprogramm Bildung,Wirtschaft,ArbeitimQuartier (BIWAQ),ESF-Bundesprogramm Gute Arbeit für Alleinerziehende ). DieGesundheitsorientierungkann,soweitsienichtspezifischeMaßnahmender Gesundheitsförderungnach 20desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV) betrifft,auchbestandteilvonmaßnahmenzuraktivierungundberuflicheneingliederungnach 16Absatz1desZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII) i. V. m. 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sein. ObundinwelchemUmfangMaßnahmenElementederGesundheitsorientierungenthalten,könnendieJobcenterimRahmenihrerdezentralenEntscheidungskompetenzselbstfestlegen.NebendenstandardisiertenMaßnahmenzur AktivierungundberuflichenEingliederungkönnendieJobcenterindividuelle Maßnahmenentwickeln,indenenElementederGesundheitsorientierungenthalten sind. GesundheitsthemenkönnenauchinganzheitlichenMaßnahmen,denendie KundenaufgrundihrerlängerfristigenUnterstützungsbedarfefüreinemindestens3-monatigeDauerzugewiesenwerdenundbeidenendieMaßnahmegestaltungweitgehendinderKonzeptionsfreiheitderTrägerliegt,behandelt werden.eingesetztwerdenhiervorträgevonkrankenkassen,ernährungsberatung,informationenüberfitnessimalltag,informationstagevonsuchtberatungsstellen,aberauchdiehinweisberatungimeinzelfallaufinstitutionenund Selbsthilfegruppen oder lokale Vereine.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungbezüglichderInanspruchnahmevonAngebotenderGesundheitsförderungundPräventionder Krankenkassennach 20desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV) durch Arbeitslose? Unter 20SGBVsindLeistungenzurprimärenPräventiongesetzlichfestgeschrieben,diedenallgemeinenGesundheitszustandverbessernundinsbesondereeinenBeitragzurVerminderungsozialbedingterUngleichheitvon Gesundheitschancenerbringensollen.DiesewerdenüberdenGKV-Leitfaden Präventionumgesetzt.DamitsindArbeitsloseundvonArbeitslosigkeitbedrohte Menschen eine Zielgruppe der Angebote nach 20 SGB V. ImPräventionsbericht2011dergesetzlichenKrankenkassen (Hrsg.:MDS, GKV-Spitzenverband)zumindividuellenAnsatzwerdendieAngabenzurInanspruchnahmevonAngebotennachAlter,Geschlecht,HandlungsfeldundLeistungsanbieterunterschieden.EineDifferenzierungnachZielgruppenerfolgt nicht.fürdenindividualansatz (1,98Mio.direkterreichtePersonen)istnicht dokumentiert,zuwelchemanteildiemaßnahmenvonarbeitsloseninanspruch genommen wurden. DerPräventionsbericht2011überdieLeistungendergesetzlichenKrankenversicherungzurPrimärpräventionundbetrieblichenGesundheitsförderunggibt fürdasberichtsjahr2010an,dassvonmaßnahmennachdemsettingansatz 2,44MillionenPersonendirekterreichtwurden.VierProzentdieserMaßnahmen (31Angebote)gabenalsZielgruppeauchArbeitslosean.Wiegroßdie AnzahlArbeitsloserist,dievondenMaßnahmenkonkreterreichtwurden,ist nicht angegeben. KassenartspezifischeAuswertungenzurInanspruchnahmevonunterschiedlichenGruppenvonVersicherten u.a.arbeitslose kommenzudemergebnis, dassdieinanspruchnahmederprimärpräventivenkursangebotedurcharbeitsloseimvergleichzubeschäftigenversichertenunterdurchschnittlichist (vgl. RobertKoch-InstitutinZusammenarbeitmitdemStatistischenBundesamt (Hrsg.):GesundheitinDeutschland,Berlin,Juli2006,S.129ff.).ZudenPräventions-undGesundheitsförderungsaktivitäteninSettingswirdaufdieAntwort zu Frage 2 verwiesen. 4.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungzuSetting-Angebotender Krankenkassen,diespeziellaufdieZielgruppederArbeitslosenzugeschnittensind,undwievieleArbeitslosewerdendurchdiesezielgruppenspezifischen Maßnahmen erreicht? DieSetting-AngebotedergesetzlichenKrankenkassenwendensichzu69ProzentanspezifischeZielgruppen,4ProzentdavonandieZielgruppederArbeitslosen.DerPräventionsbericht2011gibtan,dassdiegesetzlichenKrankenkassenArbeitslosehauptsächlichüberdasSettingStadtteil/Orterreichen;8von 57AngebotenimSettingStadtteil/OrtbenennenArbeitslosealseineihrerZielgruppen (14Prozent).ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzudenFragen2 und3 verwiesen. 5.WiewilldieBundesregierungdaraufhinwirken,dassdieKrankenkassen AngebotederGesundheitsförderungundPräventionfürdieZielgruppeder Arbeitslosen verstärkt fördern? DieBundesregierungunterstütztundbegrüßtdieaktuellenEntwicklungenzur StärkungderGesundheitsförderungbeiArbeitslosen,andenendieKrankenkassen,dieBundesagenturfürArbeitunddieBundeszentralefürgesundheitliche Aufklärungmaßgeblichbeteiligtsind (vgl.dieempfehlungenvonbundesagenturfürarbeitundgkv,sowiedieeckpunktedeskooperationsverbundeszur

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode GesundheitsförderungbeisozialBenachteiligtenzurGesundheitsförderungbei Arbeitslosigkeit).ImÜbrigenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierung verwiesen. 6.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieIntegrationvonAktivitätenderStressbewältigung,Bewegung,ErnährungoderSuchtpräventioninAktivierungsmaßnahmennach 16Absatz1desZweitenBuches Sozialgesetzbuch (SGBII)inVerbindungmit 45desDrittenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIII),dieeinenAnteilvonbiszu20Prozentumfassen können,undwievielearbeitslosewerdendurchschnittlichprojahrhiervon erreicht? VondeninderAntwortzuFrage2genanntenMaßnahmenimRahmenvon 16Absatz1SGBIIi.V.m. 45SGBIII,indenenAnteilevonGesundheitsorientierungoptionalenthaltenwaren,wurdenvondengemeinsamenEinrichtungenimJahr2011ca.9500Teilnehmer-Plätze (DatenstandOktober2011) belegt.kenntnisseüberdenumfangsolchermaßnahmenbeidenzugelassenen kommunalenträgernhatdiebundesregierungnicht.erkenntnissezuindividuellenmaßnahmenderjobcentermitgesundheitsorientierendenelementen liegenüberdieinderantwortzufrage2benanntenerkenntnisquellenausden Praxisdatenbanken hinaus nicht vor. 7.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungbezüglichdesEinsatzesvon MaßnahmenderGesundheitsförderungundPräventiondurchdieJobcenter: a)imrahmenderleistungennach 16aSGBII (psychosozialebetreuung, Schuldnerberatung oder Suchtberatung); b)imrahmenvonarbeitsgelegenheitenmitmehraufwandsentschädigung nach 16d SGB II; c) im Rahmen der Freien Förderung nach 16f SGB II? d)wievielearbeitslosewerdendurchdiesemaßnahmendurchschnittlich pro Jahr erreicht? ElementederGesundheitsförderungkönneninalleninderFragegenannten Maßnahmen enthalten sein. DerUmfangderInanspruchnahmevonkommunalenEingliederungsleistungen nach 16aSGBII (differenziertnachdenleistungsartendes 16aNummer1 bis 4 SGB II) ergibt sich aus nachstehender Grafik. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2012

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9860 WeitergehendeInformationenergebensichausderimInternetangebotderStatistikderBundesagenturfürArbeiteingestelltenVeröffentlichung Kommunale Eingliederungsleistungen nach 16a SGB II. DieLeistungSuchtberatungnach 16aSGBIIbeinhaltetgesundheitlicheund präventiveaspekte.zurunterstützungderumsetzungvonsuchtberatungim Rahmendes 16aSGBIIhatdasBundesministeriumfürGesundheitzwei Bundesmodellprojektegefördert:GemeinsammitdemLandRheinland-Pfalz FAIRE FachstellefürArbeitsmarktintegrationundReintegrationSuchtkranker (2006bis2009),darüberhinausmitUnterstützungdesBundesministeriums fürarbeitundsozialessowiederkommunalenspitzenverbändedie Erhebung vonansätzenguterpraxiszurintegrationsuchtkrankerinserwerbslebenim RahmendesSGBII ( ).DieErgebnissebeiderModellprojekte machendeutlich,dassbundesweitbetrachtetjobcenterundsuchtberatungsstellen hinsichtlichderinanspruchnahmederleistungsuchtberatungunterschiedlich engkooperieren.dieobengenannteerhebungzurintegrationsuchtkrankerins Erwerbslebenhatzudemergeben,dasskeinevergleichbarenDatenderGrundsicherungsstellenzurInanspruchnahmevonSuchtberatungimRahmendes 16a SGB II auf Bundesebene vorliegen. Biszum31.März2012konntenArbeitsgelegenheitenmitMehraufwandsentschädigung (AGHMAE)auchAngebotezurGesundheitsförderungbeinhalten. StatistischeAngabenüberentsprechendeAngeboteliegennichtvor.DiesespeziellenBeschäftigungsprojekteenthielten wiediesuchtberatungnach 16a SGBII gesundheitsförderlicheundpräventiveaspekte.durchdiegesetzesänderungab1.april2012in 16dSGBIIsindArbeitsgelegenheitenaufdie Durchführungvonzusätzlichen,imöffentlichenInteresseliegendenundwettbewerbsneutralenArbeitenbegrenztunddieDurchführungvongesundheitsförderndenTeileninnerhalbderMaßnahmenausgeschlossen.Diesekönnten abergekoppeltmitdeminderantwortzufrage2beschriebenenmaßnahmenangebot nach 45 SGB III angeboten werden. DieAusgestaltungvonMaßnahmenderFreienFörderungnach 16fSGBII obliegtderentscheidungsverantwortungdesjeweiligenjobcenters.maßnahmenkönnenauchgesundheitsförderndeelementeenthalten,soweitdiezuständigkeitderkrankenversicherungsträgernachdemsgbvbzw.derkommunalenträgerimrahmenderleistungennach 16aSGBIIbeachtetwird. StatistischeAngabenüberentsprechendeAngeboteliegenmangelsErfassung nichtvor.entsprechendkannauchnichtangegebenwerden,wievielearbeitslosevonmaßnahmendergesundheitsförderunginsgesamtindenvorstehend benannten Maßnahmen erreicht werden. 8.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungzurEvaluationderModellprojektezurVerzahnungvonArbeitsmarkt-undGesundheitsförderung JobFitundAmigA (ArbeitsförderungmitgesundheitsbezogenerAusrichtung),undwelcheSchlussfolgerungenziehtsieausdenEvaluationsergebnissen? DieModellprojekteAmigAundJobFitsindvonWolfKirschner (2009)und I.Toumi/C.vonBraunmühl (2009)wissenschaftlichevaluiertworden (vgl. WolfKirschnerin:A.Hollederer (Hg.):GesundheitvonArbeitslosenfördern, 2009, S. 96/107 ff. und ebenda I. Toumi/C. von Braunmühl, S. 261 ff.). DasModellprojektAmigAhatdieBundesregierungaktivbegleitetundunterstützt. Die Evaluation zeigt im Hinblick auf die Teilnehmenden: deutlicheundsignifikanteinterventionseffektev.a.imbereichdersportlichen Aktivität und der Ernährung; eine signifikante Verbesserung des subjektiven Gesundheitszustandes;

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode deranteilderbefragtenmitwenigergutemoderschlechtemgesundheitszustand ging von 56 Prozent auf 41 Prozent signifikant zurück; vonden180teilnehmendenhaben15prozenteinebeschäftigunggefunden. UnterBerücksichtigungderDauerderArbeitslosigkeitsowiedesschlechten GesundheitszustandesderTeilnehmerinnenundTeilnehmeramAmigA-Projekt wertet die Bundesregierung die erzielte Eingliederungsquote als Erfolg. DieEvaluationsergebnissevonJob-FitRegionalzeigenvergleichbarpositive WirkungenwiebeiAmigA,beieinemallerdingsdeutlichbesserenGesundheitszustandderTeilnehmerinnenundTeilnehmer.DasProjektJobFitRegional zeigtaussichtderbundesregierung,dassgesundheitsorientierendeelemente sinnvollinarbeitsmarktlicheförderungenimplementiertbzw.mitdiesenverzahntwerdenkönnen,umdieerfolgswahrscheinlichkeitvonförderleistungen zu erhöhen. Diese Verzahnung kann auf drei Arten umgesetzt werden: ImplementierungvongesundheitsorientierendenElementeninFörderleistungen, z. B. im Rahmen von 16 Absatz 1 SGB II i. V. m. 45 SGB III; GemeinsameFinanzierungundKonzeptionierungeinerMaßnahmedurch Bundesagentur für Arbeit und Krankenversicherungsträger; VerzahnungbestehenderarbeitsmarktpolitischenMaßnahmenmitgesundheitsorientierendenAngebotenvonKrankenversicherungsträgernoderkommunalen Leistungen nach 16a SGB II. InsgesamtzeigtsichausderEvaluationvonAmigAundJobFitRegional,dass durchgesundheitsförderungindenbereichenstressreduktion,entspannung, ErnährungundsportlicheAktivitätderGesundheitszustandvonArbeitslosen und Langzeitarbeitslosen verbessert und stabilisiert werden kann. 9.WelchenweiterenRegelungsbedarfsiehtdieBundesregierungimBereich dervernetzungvonarbeitsförderungundgesundheitsförderung,undwelche Maßnahmen und Projekte wird sie in diesem Bereich fördern? DieBundesregierungsiehtdiebestehendengesetzlichenRegelungenfürausreichendan,umeineVernetzungvonArbeitsförderungundGesundheitsförderung zu ermöglichen. AngesichtsderdemografischenEntwicklungerwartetdieBundesregierung einenanstiegdesdurchschnittsaltersderbelegschaftenundgehtdeshalbdavonaus,dassdiebetriebeverstärktaufälterebeschäftigteangewiesensein werden.indervermeidungvonarbeitslosigkeitliegtentsprechendeinschwerpunkt.präventivemaßnahmenamarbeitsplatzkönnenhelfen,diearbeitsbedingungensozuverbessern,dassdiegefahrderleistungsminderungverringertwirdunddiemitarbeiterinnenundmitarbeiterlängerimerwerbsleben verbleiben können. DieBundesagenturfürArbeitwirdimRahmenderErprobunginnovativer Ansätzenach 135SGBIIIimJahr2012einModellprojektzurGestaltung altersgerechterarbeitsplätzeimgroßhandeleinrichten.dabeigehtesdarum, LösungsansätzefürdieFragennachdemErhaltderBeschäftigungsfähigkeit derälterenbelegschaft,dermöglichstaltersgerechtenorganisationderarbeitsabläufeundbetrieblichenstrukturensowiedernutzungderpotenziale älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. DieSensibilisierungvonArbeitgebernfürdendemografischenWandelundden damiteinhergehendenfachkräftebedarfistbereitsgegenstanddervertriebsorientiertenundpräventivenarbeitsmarktberatungdurchdiebundesagentur fürarbeit (beispielsweiseimrahemnderqualifizierungsberatungodernetzwerkveranstaltungen).

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/9860 ZudemhatsichdieBundesagenturfürArbeitalsTrägerderGrundsicherungfür ArbeitsuchendeundderArbeitsförderungmitdemGKV-Spitzenverbandund denverbändenderkrankenkassenimapril2012mitdemzieleinerverbessertenintegrationsarbeitaufeine EmpfehlungzurZusammenarbeitbeimThema ArbeitslosigkeitundGesundheit verständigt.gemeinsameszielistes,diegesundheitlicheleistungsfähigkeitundbeschäftigungsfähigkeitvonerwerbsfähigenleistungsberechtigten (SGBII),ArbeitslosenundvonArbeitslosigkeit Bedrohten (SGBIII)zuerhaltenbzw.wiederherzustellen.Dazuwurdendie relevantenhandlungsfelderidentifiziert.diezusammenarbeitzwischenbundesagenturfürarbeitundgesetzlicherkrankenversicherungumfasstverschiedeneebenen:zunächstsolleinestrategischekooperationaufbundesebene übereineträgerübergreifendelenkungsgruppehergestelltwerden.darüber hinausdientdieempfehlungalsorientierungsrahmenfürlokaleundregionale Kooperationen,dieimRahmenderHandlungsfelderinitiiert,fortgeführtund vertieftwerdenkönnen.inanknüpfungandieim4-phasen-modellderintegrationsarbeitenthalteneprozessunterstützungsollenregionaleundüberregionaleansätzezurverbesserungderintegrationsarbeitbeikundenmitgesundheitlicheneinschränkungenidentifiziertwerden.hierbeikönnendieagenturen fürarbeitunddiejobcenterauchaufdasinformationsangebotzurgesundheitsorientierungimintranetderbundesagenturfürarbeitzurückgreifenund dieentsprechendenhandlungsstrategienentsprechendderlokalenundregionalen Kooperationen dezentral ausgestalten. 10.WiewilldieBundesregierungdieEckpunktedesKooperationsverbundes aufgreifen? IndenEckpunktenzumVorgehenimkommunalenRahmenzurGesundheitsförderungbeiArbeitslosenwerdenausSichtderBundesregierungeinigewichtigeImpulseundAnregungengegeben.ImEinzelnenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungsowieaufdieAntwortenzudenFragen2,3,9sowie 11 bis 14 verwiesen. 11.WiewilldieBundesregierungimRahmenderBeschäftigungsförderung, beiberatungs-undqualifizierungsmaßnahmenbereitserprobteniedrigschwelligeangebotedergesundheitsförderungundpräventionbei Arbeitslosen verstetigen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 12.PlantdieBundesregierungMaßnahmenzurSensibilisierung,QualifizierungundFortbildungderAkteureinJobcentern,Beschäftigungs-und Beratungsträgern zu fördern, und wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungbegleitetundunterstützteineReihevonMaßnahmenzur SensibilisierungimThemenbereichderGesundheitsförderungfürArbeitslose. ZudiesenzähltdieimJahr2010vonderBundesagenturfürArbeitinitiierte Dachkampagne GesundheitsorientierungzurFörderungderBeschäftigungsfähigkeit.DieDachkampagneumfasstGesundheitsorientierungimWissensmanagement,inderAusrichtungvonProzessenundProduktensowieimAusbauvonstrategischenKooperationen.DieGesundheitsorientierungistinden RegelprozessenderBundesagenturfürArbeitbereitsfestverankert:DieKlärungvermittlungsrelevantergesundheitlicherEinschränkungenisteinwesentlichesElementim4-Phasen-ModellderIntegrationsarbeit,dasdietägliche

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ArbeitderIntegrationsfachkräftemaßgeblichbestimmt.DenverschiedenengesundheitsbezogenenHandlungsbedarfensindbesondereHandlungsstrategien wie gesundheitlicheleistungsfähigkeitfeststellen, Leistungsfähigkeitfördern und gesundheitlichangemessenebeschäftigungrealisieren zugewiesen.soweiterforderlich,nehmendieintegrationsfachkräftezurklärungder gesundheitlichenleistungsfähigkeitvonkundenauchinterneärztlichedienstleistungeninanspruch (z.b.erstellungvonarztgutachten).dieseregelprozessesindauchelementderba-internenqualifizierung.besonderequalifizierungsmaßnahmenexistierendarüberhinausfürdiegesundheitsorientierungimfallmanagementderjobcenter.indiesemkontextsensibilisiertdie BundesagenturfürArbeitseitherzusätzlichdurcheinspeziellesWissensmanagementfürThemenderGesundheitsorientierungundschafftimBA-Intranet durcheinbesonderesinformationsangebottransparenzübernetzwerkpartner, Arbeitshilfen, Initiativen, Modellprojekte, Studien, Kooperationen etc. WerdenfürArbeitsloseMaßnahmenderArbeitsförderungdezentralmitElementenderGesundheitsorientierungangereichert,werdendieseimWegeder Ausschreibungvergeben.HiermussderAnbieter (z.b.beschäftigungs-oder Beratungsträger)dieGewährdafürbieten,dassimRahmendergesundheitsorientierenden Maßnahmeelemente qualifiziertes Personal eingesetzt wird. DieBundesagenturfürArbeithatschließlichimFebruar2012mitdergesetzlichenKrankenversicherungimBereichderGesundheitsorientierungeinestrategischeKooperationfürdasThemaArbeitslosigkeitundGesundheitvereinbart.Zielistes,denKreislaufvonArbeitslosigkeitundgesundheitlicherBeeinträchtigungzudurchbrechen,z.B.durchstärkereNutzungvonPräventionsangebotenderKrankenkassendurchArbeitsloseoderdurcheineVerzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung. 13.WiewilldieBundesregierungunterstützendeAngebotebereitsbeidrohendemArbeitsplatzverlustundbeimberuflichenWiedereinstiegfördern? a)wiewilldiebundesregierungdiesogenanntenoutplacement-programme (UnterstützungfürausscheidendeArbeitnehmerundArbeitnehmerinnen) bekannter machen und deren Einsatz forcieren? b)wiewilldiebundesregierungberufsrückkehrerundberufsrückkehrerinnenbeimwiedereinstieginsberufslebenverstärktdurchangebote zur Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen? Gemäß 20Absatz1SGBVsollendieKrankenkasseninderSatzungLeistungenzurprimärenPräventionvorsehen,diedenallgemeinenGesundheitszustandverbessernundinsbesondereeinenBeitragzurVerminderungsozial bedingterungleichheitvongesundheitschancenerbringen.dieausgabender KrankenkassenfürLeistungenderprimärenPrävention,derbetrieblichenGesundheitsförderung ( 20aSGBV)sowiederPräventionarbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ( 20bSGBV)sollenimJahr2012proVersicherten 2,93Eurobetragen ( 20Absatz2SGBV).AufderBasisdieserVorgabenentscheidendieeinzelnenKrankenkassenineigenerVerantwortung,welcheLeistungenderprimärenPrävention,derbetrieblichenGesundheitsförderungsowie derpräventionarbeitsbedingtergesundheitsgefahrenvonihnengefördertwerden.andemgrundsatzdereigenverantwortlichenaufgabenwahrnehmungder Krankenkassensollauchkünftigfestgehaltenwerden.ImRahmenderPräventionsstrategie,diedasBundesministeriumfürGesundheitderzeiterarbeitet,soll diebetrieblichegesundheitsförderungeinenbesonderenschwerpunkteinnehmen,umdiegesundheitundleistungsfähigkeitderbeschäftigtenzufördern. Davon werden auch Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer profitieren.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/9860 ImRahmenderVerpflichtungzurfrühzeitigenArbeitsuchenach 38Absatz1 SGBIIIwerdenPersonen,derenArbeits-oderAusbildungsverhältnisendet, frühzeitigindieintegrationsbemühungenderagenturfürarbeiteinbezogen. NacheinerpersönlichenArbeitsuchendmeldungbzw.nachAnzeigeeiner Arbeitsuchendmeldungentsprechend 38Absatz1SGBIII,istderschnellstmöglicheterminierteZugangzurVermittlungsfachkraftnochvorEintrittder Arbeitslosigkeitsicherzustellen.DieKundenwerdenabdiesemZeitpunktin dasarbeitnehmerorientierteintegrationskonzeptderbundesagenturfürarbeit (SGBIIundSGBIII)einbezogen,wobeibereitsvorEintrittderArbeitslosigkeit ein stärken- und potenzialorientiertes Profiling angestrebt wird. HinsichtlichdersogenanntenOutplacement-Programme (Unterstützungfür ausscheidendearbeitnehmer/-innen)bestehenfürderenforcierungseitensder Bundesregierung keine Pläne. DieBundesregierungunterstütztimRahmendesESF-Modellprogramms PerspektiveWiedereinstieg FrauenbeimberuflichenWiedereinstiegnacheiner familienbedingtenerwerbsunterbrechung.dieausdemprojektentwickelten MaßnahmenkönnenalleAktivitätenumfassen,mitdeneneinWiedereinstieg derteilnehmerinnenineinausbildungsadäquatesversicherungspflichtigesbeschäftigungsverhältniserreichtwerdenkann,dasaufeinedauerhafteberufliche Eingliederung ausgerichtet ist. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 9 verwiesen. 14.WiewilldieBundesregierungaufdieWeiterentwicklungvonStrategien dergesundheitsförderungundpräventionfürarbeitslosezielgruppenmit folgendenbesonderenbedarfslagenjeweilsunterberücksichtigungder geschlechtsspezifischen Unterschiede a) junge Arbeitslose und ältere Arbeitslose, b)arbeitslose mit Migrationshintergrund, c)arbeitslose ohne Berufsausbildung, d) Arbeitslose mit Behinderung und e)alleinerziehende Arbeitslose hinwirken? DieBundesregierungistderAuffassung,dassdieEingliederunginArbeitnicht anzielgruppen,sondernandenindividuellenbedarfenundprofillagender KundinnenundKundenauszurichtenist.EntsprechendistdieFeststellungvermittlungsrelevantergesundheitlicherEinschränkungenimarbeitnehmerorientiertenIntegrationskonzeptderBundesagenturfürArbeit (SGBIIundSGBIII) unabhängigvondeninderfragestellunggenanntenzielgruppenverankert.im RahmendesIntegrationskonzeptswirdmitallenKundeneinstärken-und potenzialorientiertesprofilingdurchgeführt.ergebensichdaraushinweiseauf vermittlungsrelevantegesundheitlicheeinschränkungen,sinddieseimrahmen derhandlungsstrategienzubearbeiten.soweitzumbeispieleineberufliche WeiterbildungsmaßnahmeüberwiegendberuflicheInhalteaufweistundElementederGesundheitsförderungfürdasErreichendesMaßnahmezielsoder eineberuflicheeingliederungnotwendigsind,könnenarbeitslosebeivorliegenderallgemeinenfördervoraussetzungeneinemitgesundheitsförderungselementenkombinierteberuflicheweiterbildungsförderungvonarbeitsagenturen oder Jobcentern erhalten. ZurBeurteilungdervermittlungsrelevantenHandlungsbedarfekönnenbei BedarfDritte,insbesonderedieFachdienstebeidenAgenturenfürArbeit (Psychologischer Dienst und/oder Ärztlicher Dienst), eingeschaltet werden.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode MenschenmitBehinderungenkönnenabhängigvomindividuellenFörderbedarfallgemeineundbesondereLeistungenzurTeilhabeamArbeitsleben erhalten,dienachartoderschwerederbehinderungauchelementedergesundheitsförderungundunterstützendemedizinische,psychologischeundsoziale Dienste umfassen können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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