Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster. - per - Nachrichtlich: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster. - per - Nachrichtlich: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz"

Transkript

1 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster - per - Nachrichtlich: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Seite 1 von 6 Aktenzeichen V-4 IV bei Antwort bitte angeben Frau Uebelgünn/ Frau Wiedenhöft Telefon: /327 Telefax: / 946 kristine.uebelguenn@mkulnv.nrw.de Veröffentlichung von Legionellenbefunden Sehr geehrte Damen und Herren, nach den Legionellose-Ausbrüchen in Warstein und Jülich sind Behörden, Betreiber und Bevölkerung zunehmend für das Thema Legionellen sensibilisiert. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit einer landesweit einheitlichen Vorgehensweise für die Veröffentlichung von festgestellten Befunden. Abwasserbehandlungsanlagen: Legionellenbefunde in Abwasserbehandlungsanlagen werden zusammen mit den Ergebnissen der amtlichen Überwachung in ELWAS-WEB eingestellt und sind somit für die Öffentlichkeit verfügbar. Diese Vorgehensweise bezieht sich nur auf Legionellenbefunde, die an Messstellen der amtlichen Überwachung ermittelt wurden und nicht auf Sondermessstellen. Die Werte werden unabhängig von Maßnahmewerten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Künftig wird ein Bemerkungsfeld für Bewertungen von Legionellenbefunden in ELWAS-WEB ergänzt.

2 Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Naturzugkühltürme: Die zuständigen Behörden entscheiden im Einzelfall nach den in diesem Erlass genannten Kriterien über eine Veröffentlichung und informieren die Öffentlichkeit auf ihrer eigenen Homepage über die Befunde inkl. Bewertung und die getroffenen/geplanten Maßnahmen. Seite 2 von 6 Unabhängig von der Veröffentlichung soll bei Überschreiten des Gefahrenabwehrwertes eine entsprechende Meldung der zuständigen Behörde, an das MKULNV,das LANUV sowie die zuständige Gesundheitsbehörde erfolgen. In der Anlage sind die Kriterien für eine aktive Veröffentlichung von Befunden durch die zuständige Behörde aufgeführt. Das Vorgehen ist dabei in drei Schritte gegliedert: 1. Bewertung des vorliegenden Befundes durch Einordnung in definierte Bewertungsbereiche 2. Entscheidung über die Veröffentlichung anhand vorgegebener Kriterien 3. Veröffentlichung von Befunden durch die Behörde Ich bitte die jeweils zuständige Behörde entsprechend dieser Kriterien vorzugehen und entsprechend zu veröffentlichen und zu berichten. Ich bitte die Bezirksregierungen, diesen Erlass an die Kommunen in ihrem Dienstbezirk weiterzuleiten. Dieser Erlass ist mit dem MGEPA abgestimmt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Kristine Uebelgünn

3 Veröffentlichung von Legionellenbefunden in Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheidern und Naturzugkühltürmen 1. Bewertung des vorliegenden Befundes Seite 3 von 6 Die Bewertung von Legionellen-Befunden in Anlagen erfolgt in der Regel anhand von Maßnahmenwerten 1. Diese sind je nach Anlage jeweils in unterschiedlicher Höhe in der VDI-RL 2047 Blatt 2 und dem Entwurf einer Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (VerdunstKühlV BImSchV) vom festgelegt. Basierend auf den im genannten Verordnungsentwurf aufgeführten Werten (Prüfwert I, Prüfwert II, Maßnahmenwert) werden für die verschiedenen Anlagen die nachfolgend dargestellten Bewertungsbereiche definiert: Bewertungsbereiche grün gelb orange rot Art der Anlage Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider Legionellenkonzentration [KBE/100 ml] 100 > 100 bis > bis > Naturzugkühltürme 200 MW 500 > 500 bis > bis > grün: gelb: Keine Maßnahmen erforderlich Erneute/ weitere Untersuchungen notwendig orange: Ursachenermittlung und Mängelbeseitigung, Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb und zur Reduzierung der Kontamination sind zu ergreifen rot: Zusätzliche Gefahrenabwehrmaßnahmen sind unverzüglich zu ergreifen 1 Hierunter sind Werte(hier: Legionellenkonzentration in KBE je 100 ml)zu verstehen, deren Überschreitung einen nicht einwandfreien hygienegerechten Betrieb einer Anlage anzeigt. Je nach Höhe des Befundes sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

4 Bei der Bewertung eines Befundes muss deshalb zunächst geprüft werden, um welche Art von Anlage es sich handelt (Verdunstungskühlanlage, Nassabscheider oder Naturzugkühlturm > 200 MW) und in welchem Bereich der festgestellte Wert liegt (grüner Bereich, gelb/oranger Bereich, roter Bereich). Seite 4 von 6 2. Entscheidung über die Veröffentlichung Bei einer Entscheidung über eine aktive Veröffentlichung sind prinzipiell folgende Aspekte zu berücksichtigen: - die Möglichkeiten zu Minderung der Aerosolbildung, z.b. durch Abschalten der Ventilatoren einer Verdunstungskühlanlage - das Erfordernis einer Information betroffener Dritter (z.b. Entfernung der Anlage zu möglichen Betroffenen, lokale Ausbreitungsbedingungen der Aerosole, voraussichtliche Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen), - die Verpflichtung der Umweltbehörden zu einer angemessenen aktiven Information der Öffentlichkeit nach 10 UIG - die für den Betreiber der verursachenden Anlage eventuell zu besorgenden wirtschaftlichen Nachteile (Umsatzeinbußen/ Imageverluste etc.) Insoweit sind folgende grundsätzliche Fallgestaltungen zu berücksichtigen:

5 Fall 1: Legionellenbefund im roten Bereich unverzügliche Gefahrenabwehr ist notwendig Seite 5 von 6 Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss oberste Priorität haben. Es besteht die Möglichkeit einer Gefahr für Dritte. Bei einer konkreten Gefahr (z.b. bei verzögerter Wirkung der Maßnahmen und/oder nahegelegener empfindlicher Nutzung wie z.b. Krankenhäuser oder Altenheime) muss unverzüglich die erforderliche Information Dritter / der Öffentlichkeit durch die zuständige Behörde erfolgen (d.h.: mindestens in dem zur Gefahrenabwehr erforderlichen Umfang). Diese Information muss auch dann erfolgen, wenn die Befunde noch nicht endgültig verifiziert sind. Eine gezielte Information der betroffenen Anwohner muss in Zusammenarbeit mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde geprüft werden. Wenn die Prüfung ergibt, dass aus Sicht der Behörde keine konkrete Gefahr für Dritte besteht (z.b. durch sofortige Stilllegung, andere wirksame Maßnahmen und/oder die Lage der Anlage), ist insbesondere bei vorläufigen Befunden das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abzuwägen gegen die möglichen wirtschaftlichen Nachteile des betroffenen Betreibers. Wenn aufgrund der Abwägung keine zeitnahe Veröffentlichung stattfindet, sollen die Erkenntnisse zumindest in den auch unter Fall 2 und 3 genannten Jahresbericht eingehen. Fall 2: Legionellenbefund im gelben/orangen Bereich Hier trifft die Behörde aus Vorsorgegründen Maßnahmen und es ist nicht von einer Gefahr für Dritte auszugehen. Eine kurzfristige Veröffentlichung durch die zuständige Behörde ist in der Regel

6 nicht notwendig. In diesem Fall ist eine aggregierte Veröffentlichung in Form eines Jahresberichts über Werte und Maßnahmen für Anlagen in der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde vorzusehen. Seite 6 von 6 Fall 3: Legionellenbefund im grünen Bereich: Eine kurzfristige Veröffentlichung ist nicht notwendig. Bei unbedenklichen Ergebnissen ist jedoch kein berechtigtes Interesse des Betreibers an dem Unterlassen einer Veröffentlichung erkennbar. Diese Werte können wie bei Fall 2 in einen Jahresbericht aufgenommen werden. 3. Veröffentlichung Die Analyseergebnisse müssen stets zusammen mit einer Bewertung und mit Aussagen zu getroffenen und geplanten Maßnahmen veröffentlicht werden. Die Information der Öffentlichkeit hat insbesondere auch den Zweck, Menschen, die an schweren Atemwegsinfekten erkranken oder erkrankt sind, sowie Ärztinnen und Ärzte darauf aufmerksam zu machen, dass möglicherweise Legionellen die Ursache sein könnten. Die Art der Information sollte daher mit der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde abgestimmt sein. In Zusammenarbeit mit der unteren Gesundheitsbehörde ist zu prüfen, ob bestimmte Verhaltenshinweise zu geben sind (z.b. Türen und Fenster geschlossen halten).

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Selbstüberwachung Legionellen

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Selbstüberwachung Legionellen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf Nur per E-Mail An die Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Münster Köln Nachrichtlich: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

Mehr

Legionellen aus Sicht des Immissionsschutzes

Legionellen aus Sicht des Immissionsschutzes Legionellen aus Sicht des Immissionsschutzes Kristine Uebelgünn MKULNV NRW, Referat V-4: Immissionsschutz bei Anlagen (derzeit Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53) BWK Landeskongress, 11.05.2017,

Mehr

Legionellen 42. BImSchV: aktueller Stand und Informationsverpflichtung im IfSG

Legionellen 42. BImSchV: aktueller Stand und Informationsverpflichtung im IfSG Legionellen 42. BImSchV: aktueller Stand und Informationsverpflichtung im IfSG Arbeitstagung Umweltmedizin/-hygiene des ÖGD NRW am 12.10.2017 in Essen Kristine Uebelgünn, Dezernat 53 BR Düsseldorf Dr.

Mehr

Checkliste Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV

Checkliste Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV Bezirksregierungen Köln, Detmold, Düsseldorf, Arnsberg, Münster Seite 1/7 Checkliste Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV Firma: Ort: BImSchG-Anlage: Bezeichnung der Verdunstungskühlanlage/

Mehr

Checkliste Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV

Checkliste Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV Bezirksregierungen Köln, Detmold, Düsseldorf, Arnsberg, Münster Seite 1/7 Checkliste Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV Firma: Ort: BImSchG-Anlage: Bezeichnung der Verdunstungskühlanlage/

Mehr

Das Legionellenkonzept der Bezirksregierung Köln: Maßnahmen zur Risikominderung bei der Überwachung von Industrieanlagen Dipl.-Ing.

Das Legionellenkonzept der Bezirksregierung Köln: Maßnahmen zur Risikominderung bei der Überwachung von Industrieanlagen Dipl.-Ing. Das Legionellenkonzept der Bezirksregierung Köln: Maßnahmen zur Risikominderung bei der Überwachung von Industrieanlagen Dipl.-Ing. Thomas Terstappen Bremen, 25.10.2017 Ausgangslage Sommer 2014: Ausbruch

Mehr

Stand der Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen

Stand der Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Für Mensch & Umwelt Stand der Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Dr. Regine Szewzyk, Fachgebiet II 1.4 Mikrobiologische Risiken Umweltbundesamt, Berlin Bundesimmissionschutzverrdnung

Mehr

Neue Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen

Neue Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Für Mensch & Umwelt Neue Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Dr. Regine Szewzyk, Fachgebiet II 1.4 Mikrobiologische Risiken Umweltbundesamt, Berlin Bundesimmissionschutzverrdnung

Mehr

BWK Landeskongress Legionellen im Abwasser, Vollzug in NRW am in Recklinghausen

BWK Landeskongress Legionellen im Abwasser, Vollzug in NRW am in Recklinghausen BWK Landeskongress Legionellen im Abwasser, Vollzug in NRW am 11.05.2017 in Recklinghausen Dipl. Ing. Claudia Wiedenhöft Gliederung 1.) Legionellen 2.) Anlass 3.) Aktuelles 4.) Vollzug in NRW - amtliche

Mehr

Neues im Umweltrecht Neue Bundes-Immissionsschutz-Verordnung über Verdunstungskühlanlagen inkl. Naturzugkühltürme und Nassabscheider

Neues im Umweltrecht Neue Bundes-Immissionsschutz-Verordnung über Verdunstungskühlanlagen inkl. Naturzugkühltürme und Nassabscheider Neues im Umweltrecht Neue Bundes-Immissionsschutz-Verordnung über Verdunstungskühlanlagen inkl. Naturzugkühltürme und Nassabscheider IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 kurzfristig neue Verordnung

Mehr

42. BImSchV. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - Was verlangt der Gesetzgeber?

42. BImSchV. Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - Was verlangt der Gesetzgeber? 42. BImSchV Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - Was verlangt der Gesetzgeber? Bilder: Uni Bonn Gliederung Problem und Lösungsansatz Aufbau der Verordnung Allgemeine

Mehr

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfafen, 40190 Düsseldorf An

Mehr

42. BImSchV Anforderungen an REAs - Stand:

42. BImSchV Anforderungen an REAs - Stand: 42. BImSchV Anforderungen an REAs - Stand: 28.08.2017 - Dr. Andreas Wecker VGB PowerTech e.v. Deilbachtal 173, 45257 Essen T: +49 201 8128 316 andreas.wecker@vgb.org www.vgb.org 42. BImSchV Zweiundvierzigste

Mehr

Stellungnahme der Stahlindustrie in Deutschland

Stellungnahme der Stahlindustrie in Deutschland Mes / 25.02.2016 Entwurf der Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider (VerdunstKühlV) 42. BImSchV) Stand

Mehr

K U N D E N I N F O R M A T I O N. 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) Die wichtigsten Betreiberpflichten

K U N D E N I N F O R M A T I O N. 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) Die wichtigsten Betreiberpflichten Laborgesellschaft für Bauanalytik mbh Pfälzer Ring 24 68766 Hockenheim Telefon: +49 6205 3790810 Telefax: +49 6205 3790820 K U N D E N I N F O R M A T I O N 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV)

Mehr

42. BImSchV: Hintergrund, rechtliche Grundlagen

42. BImSchV: Hintergrund, rechtliche Grundlagen 42. BImSchV: Hintergrund, rechtliche Grundlagen Folie 1 Ausbrüche Legionellen-Erkrankungen (2001 2016) Stadt (Land) Anzahl Fälle Todesfälle Alcoy (Spanien) 177 11 Melbourne (Australien) 125 4 Barceloneta

Mehr

Merkblatt Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider nach 42. BImSchV

Merkblatt Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider nach 42. BImSchV 03.08.2017 Merkblatt Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider nach 42. BImSchV Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) tritt am 20. August 2017 in Kraft.

Mehr

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV Seite 1 Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, und Nassabscheider 42. BImSchV vom 12. Juli 2017 1 Anwendungsbereich Die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV) regelt bundesweit die Anforderungen

Mehr

Legionellen in Verdunstungskühlanlagen. Gerd Schneider

Legionellen in Verdunstungskühlanlagen. Gerd Schneider Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Gerd Schneider Legionellen - Steckbrief gramnegative, nicht sporenbildende Bakterien wärmeliebende Organismen: Temperatur-Optimum bei 30-45 C, bis 55 C überlebensfähig

Mehr

EU-Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 wg. fehlender Lärmaktionspläne

EU-Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116 wg. fehlender Lärmaktionspläne MINISTERIUM FÜR VERKEHR Ministerium für Verkehr Postfach 103452 70029 Stuttgart Siehe Verteiler Nur per E-Mail Stuttgart 24.10.2016 Name Tim Kemnitzer Durchwahl 0711 231-5675 E-Mail Tim.Kemnitzer@vm.bwl.de

Mehr

42. BImSchV: Hintergrund, rechtliche Grundlagen. Claudia Kästner

42. BImSchV: Hintergrund, rechtliche Grundlagen. Claudia Kästner 42. BImSchV: Hintergrund, rechtliche Grundlagen Folie 1 Ausbrüche Legionellen-Erkrankungen (2001 2016) Stadt (Land) Anzahl Fälle Todesfälle Alcoy (Spanien) 177 11 Melbourne (Australien) 125 4 Barceloneta

Mehr

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-

Mehr

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Verkehrskommission des Regionalrates Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: VK 30/2005 Köln, den 22. Februar 2005 Tischvorlage für die 17. Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates

Mehr

Die VDI Richtlinie 2047, Blatt 2. Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen

Die VDI Richtlinie 2047, Blatt 2. Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen Die VDI Richtlinie 2047, Blatt 2 Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen Nachdem in Deutschland in den letzten Jahren mehrere Legionellen-Ausbrüche teilweise mit Todesopfern

Mehr

3. Schweizer Hygienetagung 2015

3. Schweizer Hygienetagung 2015 3. Schweizer Hygienetagung 2015 Hygiene bei Verdunstungskühlanlagen? Was ist diesbezüglich in der Schweiz geregelt? Prof. Reto von Euw Legionellose-Ausbruch in Warstein 2013 (D) Warstein im Sauerland Gelände

Mehr

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation 723/8/2012 NRW verbessert kontinuierlich die Sicherheit bei Großveranstaltungen Minister Jäger: Neuer Orientierungsrahmen setzt bundesweit Maßstäbe

Mehr

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan Nord -

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Teilplan Nord - Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 - Teilplan Nord - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011 Teilplan Nord gemäß 47 Abs. 5, 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz

Mehr

LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen

LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen Wärmetechnik... weil Energie wertvoll ist! LEGIONELLEN in Trinkwasser-Installationen Verbraucherinformation Was sind Legionellen? Legionellen sind eine Gattung stäbchenförmiger Bakterien aus der Familie

Mehr

2. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung

2. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz, 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und -Überwachungsverordnung und 22a Deponieverordnung Ihr Ansprechpartner: Thomas Casper Durchwahl: Telefon

Mehr

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Bearbeitung: MR

Mehr

Nachweis von Legionellen nach 42. BImSchV. Dr. Susanne Grobe Fachgebietsleitung Umweltmikrobiologie

Nachweis von Legionellen nach 42. BImSchV. Dr. Susanne Grobe Fachgebietsleitung Umweltmikrobiologie Nachweis von Legionellen nach 42. BImSchV Dr. Susanne Grobe Fachgebietsleitung Umweltmikrobiologie Ziele und Nutzen Gefahren verhindern; Auswirkungen mindern durch Bundeseinheitliche Anwendung des Standes

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1546. Gentechnisch veränderte Anteile in konventionellem Rapssaatgut

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1546. Gentechnisch veränderte Anteile in konventionellem Rapssaatgut Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf

Mehr

Pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbereich (Schulpauschale) 1. Verwendungszwecke 2.

Pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbereich (Schulpauschale) 1. Verwendungszwecke 2. Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf 08. Januar 2002 Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Seite 1 von 5 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 33-50.20.32-2125/01 Landschaftsverband

Mehr

Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie

Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie Vorgaben des Niedersächsischen Überwachungsplans für Tierhaltungsanlagen Niedersächsischer Überwachungsplan I. Räumlicher und inhaltlicher

Mehr

Informationswege und Maßnahmen bei Qualitätsmängeln von Arzneimitteln

Informationswege und Maßnahmen bei Qualitätsmängeln von Arzneimitteln Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 1 Allgemeines Informationswege und Maßnahmen bei Qualitätsmängeln von Arzneimitteln Bek. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 12. Februar

Mehr

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Bearbeitung: RD Braun manfred.braun@im.nrw.de

Mehr

6: April 2017 Seite 1 von 1

6: April 2017 Seite 1 von 1 Ministerium tür Schule des Landes Nordrhein~Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags NRW Herrn

Mehr

Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW

Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW Hochwasserrisikomanagementplanung in NRW Koordination der HWRM-RL und der WRRL in NRW Version 2.0 Stand Februar 2015 Auftraggeber/Projektbegleitung Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

I n h a l t s v e r z e i c h n i s Ausgabe Nr. 10/14 11.07.2014 Amtsblatt im Netz: www.sprockhoevel.de /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite 1 04.07.2014 Erste Änderung der Vergabeordnung der

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3202

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3202 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 421 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/32

Mehr

1 von 5 10.12.2015 13:58 umwelt.nrw 26.08.2015 Minister Remmel: Schutz der Menschen hat für uns oberste Priorität Expertengruppen legen Gutachten und Berichte zu Legionellenausbruch in Warstein vor Zwei

Mehr

Aufbereitung von Medizinprodukten Die Sicht des Landes Nordrhein- Westfalen

Aufbereitung von Medizinprodukten Die Sicht des Landes Nordrhein- Westfalen Die Sicht Nordrhein- Westfalen Ministerium für Fünfter Abschnitt Überwachung und Schutz vor Risiken 26 MPG Durchführung der Überwachung (1) 1 Betriebe und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland, in denen

Mehr

Die Feuerwehren im Kreis Warendorf

Die Feuerwehren im Kreis Warendorf Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölkerung Runderlass des Innenministeriums

Mehr

Erstellung von Lärmaktionsplänen für bundeseigene Haupteisenbahnstrecken

Erstellung von Lärmaktionsplänen für bundeseigene Haupteisenbahnstrecken MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Postfach 103452 70029 Stuttgart Gemeindetag Baden-Württemberg Herrn Gerhard Müller Panoramastraße 31 70174 Stuttgart

Mehr

A17. hiermit übersende ich Ihnen einen aktuellen Sachstandsbericht zum. Thema Legionellen mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des

A17. hiermit übersende ich Ihnen einen aktuellen Sachstandsbericht zum. Thema Legionellen mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Mehr

Umwelt Forum Saar 2017 Aktuelles aus dem Umweltrecht: 42. BImSchV. IHK Saarland / saaris e. V

Umwelt Forum Saar 2017 Aktuelles aus dem Umweltrecht: 42. BImSchV. IHK Saarland / saaris e. V Umwelt Forum Saar 2017 Aktuelles aus dem Umweltrecht: 42. BImSchV IHK Saarland / saaris e. V. 12.09.2017 Umwelt Forum Saar 2017 Aktuelles aus dem Umweltrecht: 42. BImSchV Dipl.-Bio. Ray Harald Puth, MBA,

Mehr

Deutscher Landkreistag Herrn Torsten Mertins Ulrich-von-Hassell-Haus Lennéstraße Berlin

Deutscher Landkreistag Herrn Torsten Mertins Ulrich-von-Hassell-Haus Lennéstraße Berlin Landkreistag NRW, Kavalleriestraße 8, 40213 Düsseldorf Deutscher Landkreistag Herrn Torsten Mertins Ulrich-von-Hassell-Haus Lennéstraße 11 10785 Berlin Kavalleriestraße 8 40213 Düsseldorf Ansprechpartnerin:

Mehr

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I (

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I ( Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags

Mehr

B e s c h e i d. Anerkennung zur Erteilung von Sachkundenachweisen nach 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW i.v.m. 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW

B e s c h e i d. Anerkennung zur Erteilung von Sachkundenachweisen nach 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW i.v.m. 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW 47669 LANU V Briefboge n DURCHSCHRIFT LANUV NRW, Postfach 10 10 52, 45610 Recklinghausen Hundeschule Iserlohn TSV Iserlohn und Umgebung e.v. 1. Steltenberg 19z 58642 Iserlohn-Letmathe Auskunft erteilt:

Mehr

42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes

42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes Clearingstelle Mittelstand Immermannstr. 7 40210 Düsseldorf Kurzstellungnahme der Clearingstelle Mittelstand zur 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (BR-Drs. 242/17) für

Mehr

Postfach Stuttgart FAX: 0711/ oder 2379 (Presse)

Postfach Stuttgart   FAX: 0711/ oder 2379 (Presse) MINISTERIUM FÜR L ÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ B ADEN-W ÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) Regierungspräsidium Freiburg,

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18/4572 18. Wahlperiode 09.04.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter

Mehr

- Elektronische Post - An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster. Zentrale Ausländerbehörden Bielefeld, Köln und Unna

- Elektronische Post - An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster. Zentrale Ausländerbehörden Bielefeld, Köln und Unna Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf - Elektronische Post - An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Mehr

Umsetzung Trinkwasserverordnung Mehrfamilienhäuser Sehr geehrte Damen und Herren,

Umsetzung Trinkwasserverordnung Mehrfamilienhäuser Sehr geehrte Damen und Herren, Landratsamt Rems-Murr-Kreis Postfach 1413 71328 Waiblingen Geschäftsbereich Gesundheit Dienstgebäude Bahnhofstraße 1 Waiblingen Auskunft erteilt Herr Müller Telefon 07151 501-1610 Telefax 07151 501-1634

Mehr

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW 40190 Düsseldorf

Mehr

Die neue 42. Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen

Die neue 42. Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Für Mensch & Umwelt Die neue 42. Bundesimmissionsschutzverordnung zu Legionellen in Verdunstungskühlanlagen Dr. Regine Szewzyk, Fachgebiet II 1.4 Mikrobiologische Risiken Umweltbundesamt, Berlin LEGIONELLEN

Mehr

22. Dezember 2000: Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009

22. Dezember 2000: Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 anlässlich

Mehr

nachrichtlich an das LANUV Nordrhein-Westfalen und den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Betriebssitz

nachrichtlich an das LANUV Nordrhein-Westfalen und den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Betriebssitz Ministerium für Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen, die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde, den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, den Regionalverband Ruhr als

Mehr

Grundlagen der Anlagen-Überwachung durch die Gewerbeaufsichtsverwaltung (GAV) in Niedersachsen

Grundlagen der Anlagen-Überwachung durch die Gewerbeaufsichtsverwaltung (GAV) in Niedersachsen Grundlagen der Anlagen-Überwachung durch die Gewerbeaufsichtsverwaltung (GAV) in Niedersachsen Öffentliche Informationsveranstaltung 07.11.2018 Freizeitzentrum Harlingerode 1 Genehmigungsrechtliche Einstufung

Mehr

Kundeninformation zur 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisionsschutzgesetzes

Kundeninformation zur 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immisionsschutzgesetzes www.guentner.de Geltungsbereich Die Verordnung gilt für alle Rückkühlanlagen, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommt. Von der Verordnung ausgenommen

Mehr

Umweltinspektionen Checkliste VAwS

Umweltinspektionen Checkliste VAwS Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1/8 Umweltinspektionen Checkliste VAwS Firma, Ort BImSchG- Anlage Inspektionsdatum Ansprechpartner der Firma für VAwS-Anlagen 1 Dokumentation

Mehr

Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen

Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer Untersuchungen Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung r Dr. Jürgen Attenberger Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Hannover In-vitro-Diagnostika In-vitro-Diagnostika

Mehr

Umweltinspektionen Checkliste VAwS

Umweltinspektionen Checkliste VAwS Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1/6 Umweltinspektionen Checkliste VAwS Firma, Ort BImSchG-Anlage Inspektionsdatum Ansprechpartner der Firma für VAwS-Anlagen 1 Dokumentation

Mehr

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz

Überwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz Überwachungsprogramm Stand: 31.07.2015 des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen

Mehr

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee ( 3 Nummer 12 Buchstabe a TrinkwV)

Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung. 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee ( 3 Nummer 12 Buchstabe a TrinkwV) Bundesrat Drucksache 525/12 (Beschluss) 12.10.12 Beschluss des Bundesrates Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung Der Bundesrat hat in seiner 901. Sitzung am 12. Oktober 2012 beschlossen,

Mehr

Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) dient

Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) dient Ministerium für Famil e, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur

Mehr

Überwachung von Boden und Grundwasser gemäß 4a und b in Verbindung mit 21 Abs. 2a der 9. BImSchV für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie

Überwachung von Boden und Grundwasser gemäß 4a und b in Verbindung mit 21 Abs. 2a der 9. BImSchV für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie Münster, 20.06.2017 Ansprechpartner: Andreas Klösener - 0251 4111725 Klaus Hüttemann - 0251 4115744 Aktenzeichen: 52.04.01-059/2017.0001 Dezernat 52 Abfallwirtschaft Bodenschutz Merkblatt Überwachung von

Mehr

SIMPLEX Watertec Sicherer Schutz vor Legionellen und Keimen im Rahmen der 42. BImSchV

SIMPLEX Watertec Sicherer Schutz vor Legionellen und Keimen im Rahmen der 42. BImSchV SIMPLEX Watertec Sicherer Schutz vor Legionellen und Keimen im Rahmen der 42. BImSchV Ronny Wagner Managing Director REICON Wärmetechnik und Wasserchemie Leipzig GmbH Mikrobiologie im Kühlwasser Verdunstungskühlanlagen

Mehr

Leitfaden zur. gemindert werden. Insgesamt soll damit der Austrag von gesundheitsschädlichen Legionellen in die Atmosphäre unterbunden werden.

Leitfaden zur. gemindert werden. Insgesamt soll damit der Austrag von gesundheitsschädlichen Legionellen in die Atmosphäre unterbunden werden. Leitfaden zur Zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider 42. BImSchV Am 19. August 2017 tritt

Mehr

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190

Mehr

IFV-Analytics. Preisliste und Information Gefährdungsanalysen

IFV-Analytics. Preisliste und Information Gefährdungsanalysen Preisliste und Information Gefährdungsanalysen Gefährdungsanalysen, gem. 16 Abs 7 TrinkwV 2001, bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes... Informationsmaterial und Preisliste des Fachbereichs

Mehr

Ausnahmeregelung gemäß 46 StVO für Gewerbebetriebe und soziale

Ausnahmeregelung gemäß 46 StVO für Gewerbebetriebe und soziale Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 04. Dezember 2015 An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

Mehr

Untersuchungen von Böden und Sedimenten im Umfeld von Erdgasförderplätzen

Untersuchungen von Böden und Sedimenten im Umfeld von Erdgasförderplätzen Untersuchungen von Böden und Sedimenten im Umfeld von Erdgasförderplätzen Ein Projekt der niedersächsischen Landesregierung Zielsetzung Konzeption Realisierung Ergebnisse Zielsetzung Aufbau einer belastbaren

Mehr

1. Welche Behörden in Nordrhein-Westfalen sind für den Arbeitsschutz zuständig?

1. Welche Behörden in Nordrhein-Westfalen sind für den Arbeitsschutz zuständig? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5291 27.02.2019 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1997 vom 25. Januar 2019 des Abgeordneten Josef Neumann SPD Drucksache

Mehr

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Mehr

Tierschutz; Halten von Masthühnern: Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Fußballengesundheit

Tierschutz; Halten von Masthühnern: Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Fußballengesundheit Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Postfach 71 51 24171 Kiel Landräte, (Ober-)Bürgermeister der Kreise und kreisfreien Städte - Veterinärämter - des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

16/ 1932.~. ßg ',VORLAGE. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

16/ 1932.~. ßg ',VORLAGE. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG..,, NORORHlElN-'WES1lFAUEN : 16..

Mehr

Verbraucherschutz des Landes N ordrhein-westfalen

Verbraucherschutz des Landes N ordrhein-westfalen Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes N ordrhein-westfalen Ministerium fur Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW 40190 Düsseldorf

Mehr

Bezirksregierungen - Dezernat 21 - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. nachrichtlich:

Bezirksregierungen - Dezernat 21 - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. nachrichtlich: Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen - Dezernat 21 - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster nachrichtlich: Zentrale Ausländerbehörden Bielefeld, Dortmund

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens, Drucksache 18/1565

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens, Drucksache 18/1565 BDEW Landesgruppe Norddeutschland Normannenweg 34 20537 Hamburg 17. April 2014 Schleswig-Holsteinischer Landtag Umwelt- und Agrarausschuss z.hd. Petra Tschanter Postfach 7121 24171 Kiel Dr. Torsten Birkholz

Mehr

.e der zuständigen Behörden. Änderungen im Entwurf des Bewirtschaftungsplans

.e der zuständigen Behörden. Änderungen im Entwurf des Bewirtschaftungsplans .e der zuständigen Behörden. Änderungen im Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2016-2021 für die nordrhein-westfälischen Anteile der Weser Anpassungen infolge der Verabschiedung des Detaillierten Bewirtschaftungsplans

Mehr

Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und

Mehr

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess

Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess wissen_für die Region Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess www.brms.nrw.de Informationen für Lehrerinnen und Lehrer im Schulentwicklungsprozess Sehr geehrte Lehrerinnen

Mehr

Vollzug des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Medizinproduktegesetzes

Vollzug des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Medizinproduktegesetzes Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierung Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Mehr

(1 L~ '0J' ffii/jk.a J)?V..L!!.fl-e. '-It:t>~

(1 L~ '0J' ffii/jk.a J)?V..L!!.fl-e. '-It:t>~ Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - 40190 Düsseldorf

Mehr

Immissionssituation Rheinischer Braunkohletagebau

Immissionssituation Rheinischer Braunkohletagebau Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Immissionssituation Rheinischer Braunkohletagebau Feinstaub - Quecksilber - Radioaktivität Dr. Klaus Vogt Lungengängigkeit von Aerosolen

Mehr

V.F~LAGE 16/2660. ,-d'-~ct '#~7'-? ;"~ ']. Februar 2015

V.F~LAGE 16/2660. ,-d'-~ct '#~7'-? ;~ ']. Februar 2015 Ministerium for Gesundheit, Emanzipation. Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen' 40190 Düsseldorf LANDTAG NOHDRHEIN-WESTFAlEN 16. WAHLPERiODE V.F~LAGE

Mehr

Legionellen im Fokus die 42. BImSchV

Legionellen im Fokus die 42. BImSchV Legionellen im Fokus die 42. BImSchV BETREIBER IN DER PFLICHT Bei Infektionsfällen mit Legionellen waren in der Vergangenheit oft kompakte Rückkühlwerke beteiligt, wie in Ulm (2010) und Warstein (2013).

Mehr

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2)

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) EBA/GL/2017/13 05/12/2017 Leitlinien zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) 1 1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten Status dieser Leitlinien

Mehr

Landesweite Kriterien zur Erstellung der Beratungskulisse für Grundwasserkörper

Landesweite Kriterien zur Erstellung der Beratungskulisse für Grundwasserkörper Landesweite Kriterien zur Erstellung der Beratungskulisse für Grundwasserkörper 3. Sitzung der AG "Wasserqualität-Landwirtschaft" für das Einzugsgebiet der Lippe und weitere Oberflächengewässer am 08.03.2016

Mehr

-82ID Ai ~ }] Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

-82ID Ai ~ }] Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf tanot,l\g. NCiR,)F~Hi~~N-WESTFAlEN \NAHLPERIOOIi

Mehr

Geschäftsprozesse im Liegenschaftskataster, dort die Anlage 8

Geschäftsprozesse im Liegenschaftskataster, dort die Anlage 8 Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf 1. Dezember 2015 Seite 1 von 5 - E l e k t r o n i s c h e P o s t - An die Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln nachrichtlich an die Dezernate

Mehr

(über Verteiler LSB) Duisburg Duisburg. Nachrichtlich: Arnsberg Düsseldorf Münster.

(über Verteiler LSB) Duisburg Duisburg. Nachrichtlich: Arnsberg Düsseldorf Münster. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.v. Friedrich-Alfred-Str. 25 47055 Duisburg 24. September 2018 Seite

Mehr

Durchsagen über Rundfunk und Fernsehen bei besonderen Gefahrensituationen und Katastrophenfällen

Durchsagen über Rundfunk und Fernsehen bei besonderen Gefahrensituationen und Katastrophenfällen Durchsagen über Rundfunk und Fernsehen bei besonderen Gefahrensituationen und Katastrophenfällen RdErl. des MI vom 5. 5. 2009 43.33 14330/3 (MBL. S. 341) - Im Einvernehmen mit dem MS, MJ, MLV, MW, MLU,

Mehr

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Bearbeitung: RBrD Dr.

Mehr

Rili-BÄK 2008 Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien

Rili-BÄK 2008 Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien Rili-BÄK 2008 Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Medizinproduktegesetz (MPG) 14 Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Rechtsverordnung

Mehr

Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV) Stand:

Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV) Stand: Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV) Stand: 20.07.2007 Nicht amtliche Lesefassung Textänderungen, die durch die Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften erfolgen sollen, sind

Mehr