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1 RLM-1/3 Preisblatt 1 - Netzentgelte für Kunden mit Leistungsmessung gültig ab Sämtliche in diesem Preisblatt veröffentlichten Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. 1. Netznutzungsentgelte - Jahresleistungspreissystem Jahresbenutzungsdauer < h/a >= h/a Euro/kWa Euro/kWa Hochspannung (HS) 22,12 2,49 73,62 0,43 Umspannung Hoch-/Mittelspannung (HS/MS) 24,62 3,72 115,12 0,10 Mittelspannung (MS) 32,26 3,56 99,51 0,87 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 36,43 4,01 118,43 0,73 Niederspannung (NS) 43,28 4,23 119,28 1,19 2. Netznutzungsentgelte - Monatsleistungspreissystem Euro/kW und Monat Hochspannung (HS) 12,27 0,43 Umspannung Hoch-/Mittelspannung (HS/MS) 19,18 0,10 Mittelspannung (MS) 16,58 0,87 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 19,73 0,73 Niederspannung (NS) 19,88 1,19 3. Netznutzungsentgelte - Netzreserve > 0 bis <= 200 h/a Zeitdauer > 200 bis <= 400 h/a > 400 bis <= 600 h/a Euro/kWa Euro/kWa Euro/kWa Hochspannung (HS) 27,82 33,39 38,95 Umspannung Hoch-/Mittelspannung (HS/MS) 30,97 37,16 43,36 Mittelspannung (MS) 43,93 52,72 61,50 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 45,60 54,71 63,83 Niederspannung (NS) 55,88 67,06 78,23

2 RLM-2/3 4. Entgelte für Messstellenbetrieb (MSB), Messung (MESS) und Abrechnung (ABR) MSB MESS ABR Summe Hochspannung (HS) 2.523,00 57,00 216, ,00 Mittelspannung (MS) 408,00 57,00 216,00 681,00 Niederspannung (NS) 180,00 57,00 216,00 453,00 Preisabschlag für vom Kunden gestellten: Wandlersatz (HS) 1.962, ,00 Wandlersatz (MS) 252, ,00 Wandlersatz (NS) 24, ,00 5. Entgelte für Blindarbeit Cent/kvarh Leistungsfaktor cos phi < 0,93 (positive Blindarbeit bei Bezug) 1,02 Leistungsfaktor cos phi < 0,99 (negative Blindarbeit bei Bezug) 1,02 Leistungsfaktor cos phi < 0,98 (positive Blindarbeit bei Einspeisung) 1,02 Leistungsfaktor cos phi < 0,98 (negative Blindarbeit bei Einspeisung) 1,02 Abweichend von den oben genannten Leistungsfaktoren gilt bei Bezug in Nieder- bis Mittelspannung die Grenze cos phi < 0,90 ( ). 3 % auf das Netzentgelt erhoben. 6. Umlagen Letztverbrauchergruppe Umlagen in 1 mit einem Jahresverbrauch KWK-G 19 Abs. 2 StromNEV Offshore- Haftung A B C bis kwh/a 0,126 0,329 - bis kwh/a - - 0,250 über kwh/a 0,060 0,050 - über kwh/a - - 0,050 produzierende Gewerbe, schienengebundener Verkehr oder Eisenbahninfrastrukturen, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben (energieintensiv), zahlen für Strombezüge: über kwh/a 0,025 0,025 - über kwh/a - - 0,025 1 Von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern für 2013 veröffentlichte bundesweit einheitliche Umlagen.

3 RLM-3/3 Mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (LastAbschV) vom wurde eine weitere neue gesetzliche Umlage eingeführt. Diese Umlage wird zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben. Über die genaue Höhe der Umlage und den Umsetzungszeitpunkt wurden noch keine Festlegungen getroffen. Sobald Details dazu bekannt gemacht sind, wird MITNETZ STROM diese Umlage ebenfalls in Rechnung stellen. 7. Vorbehaltsklausel Der vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber der MITNETZ STROM hat im Zusammenhang mit seinem Preisblatt 2013 für den Zugang zu seinem Übertragungsnetz zu folgendem Vorbehalt informiert: "Soweit die 50Hertz Transmission GmbH gegen eine Netzentgeltgenehmigung gerichtlich vorgeht bzw. vorgegangen ist, besitzt dieses Preisblatt vorläufigen Charakter und steht unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Verfahrens. Im Erfolgsfall erfolgt eine entsprechende Entgelterhebung - deren Modalitäten den Kunden rechtzeitig bekannt gegeben werden - für den betreffenden Zeitraum im laufenden Jahr oder später. Wenn die Erlösobergrenze neu festgelegt bzw. angepasst wird und 50Hertz die Entgelte daher neu bestimmt oder die Entgelte ohne Änderung der Erlösobergrenze angepasst werden, gelten die geänderten Entgelte. Dies kann auch dazu führen, dass durch 50Hertz Entgelte für vorangegangene Zeiträume nachgefordert werden. Insofern behält sich MITNETZ STROM eine entsprechende Anpassung ihrer Netzentgelte zu demselben Zeitpunkt sowie in gleicher Art und im gleichen Umfang vor, wie 50Hertz Transmission GmbH selbst zur Anpassung der Netzentgelte ihr gegenüber auf der Grundlage behördlicher und/oder gerichtlicher Entscheidungen berechtigt ist.

4 SLP - 1/2 Preisblatt 2 - Netzentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung gültig ab Sämtliche in diesem Preisblatt veröffentlichten Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Angegebene Bruttopreise beinhalten die Umsatzsteuer. 1. Netznutzungsentgelte Grundpreis Euro/Jahr Netto 29,20 7,27 Brutto 34,75 8,65 Die Entgelte verstehen sich zzgl. Umlagen und Konzessionsabgabe. 2. Netznutzungsentgelte - unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen 1 (Wärmepumpen, Elektrospeicherheizungen) Grundpreis Euro/Jahr Netto 0,00 1,91 Brutto 0,00 2,27 1 Gilt auch für Anlagen nach 14 a EnWG. Die Entgelte verstehen sich zzgl. Umlagen und Konzessionsabgabe. 3. Entgelte für Messstellenbetrieb (MSB), Messung (MESS) und Abrechnung (ABR) Jährliche Zählwertbereitstellung MSB MESS ABR Summe Netto Summe Brutto Tarifzähler 6,06 1,78 10,16 18,00 21,42 Tarifzähler incl. Tarifschaltgerät 18,86 1,78 10,16 30,80 36,65 Maximumzähler 2 45,00 15,00 10,16 70,16 83,49 2 Bei Bereitstellung eines Wandlersatzes erhöht sich das Entgelt bei Maximumzählern in NS um 24,00 Euro/Jahr Netto (Brutto 28,56 Euro/Jahr). Bei einer häufigeren Zählwertbereitstellung gelten folgende Entgelte für Messung und Abrechnung: Zählwertbereitstellung MESS ABR Maximumzähler Tarifzähler Tarif-/Maximumzähler Netto Brutto Netto Brutto Netto Brutto Monatlich 180,00 214,20 21,36 25,42 16,32 19,42 Vierteljährlich 60,00 71,40 7,12 8,47 11,84 14,09 Halbjährlich 30,00 35,70 3,56 4,24 10,72 12,76

5 SLP - 2/2 4. Umlagen Gruppe Umlagen in 3 Jahresverbrauch KWK-G 19 Abs. 2 StromNEV Offshore- Haftung A B C bis kwh/a 0,126 0,329 - bis kwh/a - - 0,250 über kwh/a 0,060 0,050 - über kwh/a - - 0,050 produzierende Gewerbe, schienengebundener Verkehr oder Eisenbahninfrastrukturen, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben (energieintensiv), zahlen für Strombezüge: über kwh/a 0,025 0,025 - über kwh/a - - 0,025 3 Von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern für 2013 veröffentlichte bundesweit einheitliche Umlagen. Mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (LastAbschV) vom wurde eine weitere neue gesetzliche Umlage eingeführt. Diese Umlage wird zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben. Über die genaue Höhe der Umlage und den Umsetzungszeitpunkt wurden noch keine Festlegungen getroffen. Sobald Details dazu bekannt gemacht sind, wird MITNETZ STROM diese Umlage ebenfalls in Rechnung stellen. 5. Vorbehaltsklausel Der vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber der MITNETZ STROM hat im Zusammenhang mit seinem Preisblatt 2013 für den Zugang zu seinem Übertragungsnetz zu folgendem Vorbehalt informiert: "Soweit die 50Hertz Transmission GmbH gegen eine Netzentgeltgenehmigung gerichtlich vorgeht bzw. vorgegangen ist, besitzt dieses Preisblatt vorläufigen Charakter und steht unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Verfahrens. Im Erfolgsfall erfolgt eine entsprechende Entgelterhebung - deren Modalitäten den Kunden rechtzeitig bekannt gegeben werden - für den betreffenden Zeitraum im laufenden Jahr oder später. Wenn die Erlösobergrenze neu festgelegt bzw. angepasst wird und 50Hertz die Entgelte daher neu bestimmt oder die Entgelte ohne Änderung der Erlösobergrenze angepasst werden, gelten die geänderten Entgelte. Dies kann auch dazu führen, dass durch 50Hertz Entgelte für vorangegangene Zeiträume nachgefordert werden. Insofern behält sich MITNETZ STROM eine entsprechende Anpassung ihrer Netzentgelte zu demselben Zeitpunkt sowie in gleicher Art und im gleichen Umfang vor, wie 50Hertz Transmission GmbH selbst zur Anpassung der Netzentgelte ihr gegenüber auf der Grundlage behördlicher und/oder gerichtlicher Entscheidungen berechtigt ist.

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