Hotline: 0681/
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- Sabine Walter
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2 Das saarländische Förderprogramm Klima Plus Saar Attraktive Zuschüsse für Vereine Die Steigerung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien sind erklärtes Ziel der saarländischen Landesregierung. Um die Umsetzung und Finanzierung der notwendigen Investitionen zu unterstützen, fördert das Saarland Vereine mit attraktiven Zuschüssen. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Energetische Sanierung von Vereinshäusern (Kultur- und Sportstätten); z.b. Wärmedämmung der Fassaden, Austausch von Fenstern und Türen Maßnahmen zur Betriebskostenverbesserung Installation von Kleinwindkraftanlagen Fotovoltaikanlagen für besondere architektonische Gestaltung Optimierung von Heizungsanlagen Neu: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen Neu: Blockheizkraftwerke Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht förderfähig. Die Antragsformulare und die aktuelle Förderrichtlinie mit Detailinformationen finden Sie unter Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich gerne an die kostenfreie Energieberatung Saar! Hotline: 0681/ nvv-ag.de de.wikipedia.org/wiki/pelletheizung
3 Energetische Sanierung von Vereinshäusern (Kultur- und Sportstätten) Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle, sofern das Vereinsgebäude zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Förderung einer energetischen Sanierung nachweislich mindestens 20 Jahre alt ist und einen nicht wohnwirtschaftlichen Zweck hat. Anbauten werden gefördert wenn die neu geschaffene Nutzfläche nicht mehr als 20% der bisherigen Nutzfläche des Vereinsgebäudes beträgt. Achten Sie für Ihre Sanierungsmaßnahme auf die Einhaltung der folgenden Förderkriterien: Fördervoraussetzungen für die Wärmedämmung folgender Bauteile Wärmeleitfähigkeit der Dämmschicht in [W/m*K] 0,022 0,024 0,032 0,035 0,040 0,045 erforderliche, zusätzliche Dämmschichtdicke in cm oder max. U-Wert 1 [W/m²*K] Zuschuss je m² Außendämmung von Außenwänden Kerndämmung von Außenwänden Dämmung Decke nach unten gegen Außenluft Dämmung Dächer (Schrägdächer) ,20 7, ,20 4, ,20 7, ,20 6,00 Dämmung Flachdach ,14 6,00 Dämmung oberste Geschossdecke ,20 4,00 Dämmung Kellerdecke ,25 4,00 Dämmung Boden, Wände gegen Erdreich ,25 4,00 1 Sachverständigen-Nachweis erforderlich!
4 Austausch von Fenstern und Türen Zum Austausch der Fenster und Haustüren sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Fördervoraussetzungen bei folgenden Bauteilen U-Wert [W/m²*K] Zuschuss je m² Erneuerung der Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Wärmeschutzverglasung mit max. U W -Wert Erneuerung der Hauseingangstüren mit max. U-Wert 1,10 15,00 1,40 50,00 Die Förderung für Fenster und Fenstertüren ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Dämmung der zugehörigen Außenwand förderfähig. Es sei denn, der U-Wert der vorhandenen Außenwand beträgt maximal 1,0 W/m²*K. Wichtige Merkpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag zu Gebäudedämmung und Fensteraustausch: Die Maßnahme wird durch das Fachhandwerk ausgeführt Das Vorhaben ist nicht begonnen (keine Auftragserteilung) Die Bagatellgrenze von 500 Zuschuss wird erreicht Die neue Wärmedämmung erfüllt die Anforderungen der Tabelle oben Ein Angebot des ausführenden Fachunternehmens bzw. ein Nachweis über die U-Werte durch einen Sachverständigen liegt bei Ein Foto der maßgeblichen Bauteile liegt dem Antrag bei Die Fördersätze werden auf das 1,5-fache erhöht, wenn die Maßnahmen nachweislich zu einer Senkung des Jahres-Heizwärmebedarfs um mindestens 50% gegenüber dem Ist-Zustand führen. Ebenfalls wird der erhöhte Fördersatz bei der Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen gewährt. Bei beiden Voraussetzungen ist damit der 2,25-fache Fördersatz möglich. Der maximale Zuwendungsbetrag zur Sanierung der thermischen Gebäudehülle beträgt pro Einzelvorhaben. Die Förderung kann grundsätzlich mit Mitteln aus den KfW-Programmen kombiniert werden.
5 Maßnahmen zur Betriebskostenverbesserung Gefördert werden auch Maßnahmen, die zur Betriebskostenverbesserung beitragen, wie z. B. der Austausch von Flutlicht- und Hallenbeleuchtung oder die Installation von solarthermischen Anlagen, Pelletkesseln oder Wärmerückgewinnungsanlagen. Die Förderung beträgt bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt höchstens je Maßnahme. sport-center-regenstauf.de Installation von Kleinwindkraftanlagen Kleinwindkraftanlagen werden abhängig von der Leistungsklasse mit einem Pauschalbetrag je Anlage gefördert. Für die Anlage muss bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s eine Leistungsabgabe von mindestens 500 W nachgewiesen werden. elektr. Leistung (bei 10 m/s) Zuschuss mehr als 0,5 kw: 900 mehr als1 kw: mehr als 5 kw bis zu max. 10 kw: nord-ostsee-magazine.blog.de Wichtige Merkpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag: Der Nachweis zur elektrischen Nennleistung des Herstellers liegt vor Das Vorhaben ist nicht begonnen (keine Auftragserteilung)
6 Fotovoltaikanlagen für besondere architektonische Gestaltung Gefördert werden netzgekoppelte Fotovoltaikanlagen als Entwicklungs-, Pilotund Demonstrationsvorhaben für besondere architektonische Gestaltung ab einer installierten Spitzenleistung von 2 Kilowatt. Bundesverband Bausysteme e. V. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max je Maßnahme. Einnahmen aus der Einspeisevergütung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes werden gegengerechnet. Neu: Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen Das Saarland fördert den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicherheizungen mit 200 je Gerät (max pro Einzelgebäude und mind. 500 je Antrag). Voraussetzung ist, dass eine neue Zentralheizung auf Basis einer Öl- oder Gasbrennwertheizung, Holzhackschnitzel oder -pelletsanlage, gasbetriebener Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz errichtet wird. Die ordnungsgemäße Entsorgung der Nachstromspeicher erfolgt mittels eines Entsorgungsnachweises eines zugelassenen Entsorgungsbetriebes. Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme. Der Fördertatbestand entfällt ersatzlos, wenn von Seiten des Bundes eine Förderung erfolgt.
7 Neu: Einbau von Blockheizkraftwerken Blockheizkraftwerke sind durch die gemeinsame Erzeugung von Elektro- und Nutzwärmeenergie eine besonders effiziente und damit umweltfreundliche Technik. Das Saarland fördert den Einbau von wärmegeführten Blockheizkraftanlagen bis zu einer Leistung von max. 20 kw el im Gebäudebestand in folgender Höhe: Staffelung BHKW-Zuschuss Zuschuss je kw el bis 1 kw el bis 4 kw el bis 10 kw el bis 20 kw el 100 Mögliche Bundesfördermittel des BAFA und Einnahmen aus Erlösen (z.b. Strom- u./o. werden immer gegengerechnet. Wichtige Merkpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag: Der Bauantrag/die Bauanzeige für das Gebäude war vor 2009 Das BHKW steht nicht in Konkurrenz zu einem Nah- oder Fernwärmeanschluss Es ist ein ausreichend großer Pufferspeicher vorgesehen (min. 70 l/kw th ) Es wird ein Vollwartungsvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen Das Vorhaben ist nicht begonnen (keine Auftragserteilung)
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