Referentin. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte

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1 Betriebliche Altersversorgung, 8. Juli 2016

2 Referentin Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung und Entgeltabrechnung 1999 bis 2001 Einführung und Umsetzung der Altersteilzeit bei einem großen Maschinenhersteller seit 2002 Selbstständige Trainerin, Beraterin, Projektleiterin mit den Schwerpunktthemen Altersteilzeit, Zeitwertkonten, betriebliche Altersversorgung, Reisekosten Zahlreiche Publikationen zum Thema flexible Arbeitszeit und deren Umsetzung 2 Betriebliche Altersversorgung

3 Inhaltsverzeichnis Kurzüberblick "betriebliche Altersversorgung" 4 Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung 5 Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes 7 Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 9 Die fünf Durchführungswege in der Ansparphase 13 Interne Durchführungswege 14 Externe Durchführungswege 22 Die fünf Durchführungswege in der eistungsphase 45 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag 48 Besonderheiten im Steuerrecht 50 Kranken- und Pflegeversicherung 56 Portabilität 57 3 Betriebliche Altersversorgung

4 Kurzüberblick "betriebliche Altersversorgung" 4 Betriebliche Altersversorgung

5 Kurzüberblick "betriebliche Altersversorgung" Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Der Arbeitnehmer hat Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung (RV) West 2016: Euro x 4 Prozent = Euro Wenn Anspruch geltend gemacht wird, muss der Arbeitnehmer mindestens 1/160 der Bezugsgröße in der Rentenversicherung ansparen 2016: Euro : 160 = 217,88 Euro 5 Betriebliche Altersversorgung

6 Kurzüberblick "betriebliche Altersversorgung" Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Seit 2002 Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung für alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West ( Euro) = Euro pro Jahr (248 Euro pro Monat). Arbeitgeber muss Pensionskasse, Pensionsfonds oder zumindest Direktversicherung anbieten. Durchführungsweg und Anbieter bestimmt der Arbeitgeber. Rechtsanspruch nur für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. 6 Betriebliche Altersversorgung

7 Kurzüberblick "betriebliche Altersversorgung" Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes angfristiges Ziel: Gleichheit der Versteuerung für gesetzliche Renten, Renten der betrieblichen Altersversorgung und Pensionen Nachgelagerte Versteuerung 7 Betriebliche Altersversorgung

8 Kurzüberblick "betriebliche Altersversorgung" Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes Nachgelagerte Versteuerung in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung: Direktzusage Unterstützungskasse Bereits nachgelagerte Versteuerung, aber: Abbau der Versorgungsfreibeträge bis 2040 Direktversicherung Vorgelagerte Versteuerung, keine Pauschalierung für Neuzusagen ab 2005, für Altzusagen noch möglich Pensionskasse Pensionsfonds Bereits nachgelagerte Versteuerung, aber: keine Pauschalierung mehr für Pensionskassen-Zusagen ab Betriebliche Altersversorgung

9 Die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 9 Betriebliche Altersversorgung

10 Die fünf Durchführungswege der bav Interne / Externe Durchführungswege Interne Durchführungswege Externe Durchführungswege Pensionszusagen (PZ) Unterstützungskassen (UK) Direktversicherungen (DV) Pensionskassen (PK) Pensionsfonds (PF) 10 Betriebliche Altersversorgung

11 Die fünf Durchführungswege der bav Modul 1 Modul 2 Modul 3 Entgeltumwandlung aus laufendem Gehalt oder Sonderzahlung (SZ) DV 40b EStG Aufwand: Euro Pauschalsteuer bis Euro sv-frei, wenn aus Sonderzahlung oder arbeitgeberfinanziert vorgelagerte Besteuerung Entgeltumwandlung aus laufendem Gehalt DV/PK/PF 3 Nr. 63 EStG Aufwand: 4 % der BBG RV steuerfrei ggfs. zusätzlich Euro 4 % der BBG RV sv-frei nachgelagerte Besteuerung Entgeltumwandlung aus Gehalt UK 11 EStG Entgeltumwandlung aus Boni, Tantiemen usw. PZ 11 EStG Aufwand: unbegrenzt steuerfrei arbeitnehmerfinanziert 4 % sv-frei arbeitgeberfinanziert unbegrenzt sv-frei nachgelagerte Besteuerung sv-abgabepflichtig (KV/PV) bei eistungsbezug nachgelagerte Besteuerung 11 Betriebliche Altersversorgung

12 Die fünf Durchführungswege der bav Fördervolumen externe Durchführungswege bis Dezember 2004 ab Januar 2005 PK/PF Euro 3 Nr. 63 EStG DV Euro 40b EStG Summe Euro DV/PK/PF Euro 3 Nr. 63 EStG DV/PK/PF Ersatz für Euro Euro 3 Nr. 63 EStG Summe Euro Ziel Nachgelagerte Besteuerung (Ausnahme Altfall 40b EStG) 12 Betriebliche Altersversorgung

13 Die fünf Durchführungswege in der Ansparphase 13 Betriebliche Altersversorgung

14 Interne Durchführungswege ohnsteuerrecht Direktzusage/Unterstützungskasse Unbegrenzte Steuerfreiheit für den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer 14 Betriebliche Altersversorgung

15 Interne Durchführungswege Sozialversicherungsrecht Direktzusage/Unterstützungskasse Arbeitgeberfinanziert Arbeitnehmerfinanziert laufendes Entgelt Einmalbezüge unbegrenzt sozialversicherungsfrei sozialversicherungsfrei bis zu vier Prozent Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West (2.976 Euro) 15 Betriebliche Altersversorgung

16 Interne Durchführungswege Beispiel Darstellung der Sozialversicherungsfreiheit nach der Monatsbetrachtung: Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2016 auf 300 Euro seines Gehalts in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Unterstützungskasse ab. bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 4.500,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 16 Betriebliche Altersversorgung

17 Interne Durchführungswege ösung Monatsbetrachtung: Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2016 auf 300 Euro seines Gehalts in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Unterstützungskasse ab. bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Unterstützungskasse Unterstützungskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , Betriebliche Altersversorgung

18 Interne Durchführungswege Beispiel Darstellung der Sozialversicherungsfreiheit nach der Jahresbetrachtung: Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab auf 300 Euro seines Gehalts in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Unterstützungskasse ab. bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 4.500,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 18 Betriebliche Altersversorgung

19 Interne Durchführungswege ösung Darstellung der Sozialversicherungsfreiheit nach der Jahresbetrachtung: Die Gehaltsabrechnungen von Herrn aber für die Monate Januar bis September sehen so aus: bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Unterstützungskasse Unterstützungskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung

20 Interne Durchführungswege ösung Fortsetzung Darstellung der Sozialversicherungsfreiheit nach der Jahresbetrachtung... im Oktober bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Unterstützungskasse Unterstützungskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung

21 Interne Durchführungswege ösung Fortsetzung Darstellung der Sozialversicherungsfreiheit nach der Jahresbetrachtung... im November/Dezember bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Unterstützungskasse Unterstützungskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , Betriebliche Altersversorgung

22 Externe Durchführungswege ohnsteuerrecht Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds 22 Betriebliche Altersversorgung

23 Externe Durchführungswege Steuerliche Behandlung: Direktversicherung Zusage- Zeitpunkt Altzusage (bis 31. Dezember 2004) Neuzusage (ab 1. Januar 2005) Rente Pauschalierung bis Euro / Euro Steuerfrei bis Euro ggf Euro Beiträge Kapitalzahlung = steuerfrei Rente = ertragsanteilversteuert Kapitalzahlung = volle Steuerpflicht Rente = volle Steuerpflicht 23 Betriebliche Altersversorgung

24 Externe Durchführungswege Steuerliche Behandlung: Pensionskassen Altzusage (bis 31. Dezember 2004) Neuzusage (ab 1. Januar 2005) Steuerfrei ( 3, 63 EStG) Pauschalierung ( 40b EStG) Steuerfrei bis Euro Euro, wenn keine Pauschal- Versteuern nach 40b EStG Rente + Kapital voll steuerpflichtig Kapital = steuerfrei Kapitalzahlung = volle Steuerpflicht Rente = volle Steuerpflicht Rente = Ertragsanteil 24 Betriebliche Altersversorgung

25 Externe Durchführungswege Steuerliche Behandlung: Pensionskassen Beiträge zu Pensionsfonds: Steuerfrei und sozialversicherungsfrei sind vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (2.976 Euro). Zusätzlich fixe Euro, wenn nicht gleichzeitig ein Pauschalversteuerung nach 40b Einkommensteuergesetz (EStG) läuft. Somit sind in 2016 maximal Euro im Jahr steuerfrei. 25 Betriebliche Altersversorgung

26 Externe Durchführungswege Sozialversicherungsrecht Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds 26 Betriebliche Altersversorgung

27 Externe Durchführungswege Steuerliche Behandlung: Direktversicherung Sozialversicherungsrecht Zusage- Zeitpunkt Altzusage (bis 31. Dezember 2004) Neuzusage (ab 1. Januar 2005) Rente bei Arbeitgeberfinanzierung bzw. Verzicht auf Einmalbezug: sv-frei, ansonsten sv-pflichtig sv-frei bis Euro ggf Euro sv-pflichtig Beiträge Kapitalzahlung = KV/PV-Pflicht Rente = KV/PV-Pflicht Kapitalzahlung = KV/PV-Pflicht Rente = KV/PV-Pflicht 27 Betriebliche Altersversorgung

28 Externe Durchführungswege Steuerliche Behandlung: Pensionskasse Sozialversicherungsrecht Zusage- Zeitpunkt Altzusage (bis 31. Dezember 2004) Neuzusage (ab 1. Januar 2005) Rente sv-frei bis Euro Ggf Euro sv-frei (wenn EZ; AG) sv-frei bis Euro ggf Euro sv-pflichtig Beiträge Kapitalzahlung = KV/PV-Pflicht Rente = KV/PV-Pflicht Kapitalzahlung = KV/PV-Pflicht Rente = KV/PV-Pflicht 28 Betriebliche Altersversorgung

29 Externe Durchführungswege: Pensionsfonds Sozialversicherungsrecht Sozialversicherungsfrei sind vier Prozent der Beitragsmessungsgrenze in der Rentenversicherung West (2.976 Euro). 29 Betriebliche Altersversorgung

30 Externe Durchführungswege Beispiel: Alte Direktversicherung 40b EStG: Gehalt Euro, Weihnachtsgeld Euro, Jahresbeitrag Euro Direktversicherung nach 40b EStG als Entgeltumwandlung mit dem Weihnachtsgeld bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 5.000,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 30 Betriebliche Altersversorgung

31 Externe Durchführungswege ösung Gehalt Euro, Weihnachtsgeld Euro, Jahresbeitrag Euro Direktversicherung nach 40b EStG als Entgeltumwandlung mit dem Weihnachtsgeld bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Weihnachtsgeld DV 40b DV 40b S S P E E F 5.000, , , ,00 Gesamtbrutto 7.000,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 5.248,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , Betriebliche Altersversorgung

32 Externe Durchführungswege Übung: "Alte Direktversicherung 40b EStG" Gehalt Euro, Einsparung monatlich 146 Euro in 40b EStG bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 4.000,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 32 Betriebliche Altersversorgung

33 Externe Durchführungswege ösung Gehalt Euro, Einsparung monatlich 146 Euro in 40b EStG bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt DV 40b DV 40b P 4.000,00-146,00 146,00 Gesamtbrutto 4.000,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 3.854,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , ,00 33 Betriebliche Altersversorgung

34 Externe Durchführungswege Beispiel: Pensionskasse 3, Nr. 63 EStG "Monatsbetrachtung" Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2016 auf 300 Euro seines Gehalts in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Pensionskasse ab. Herr aber spart keine Beiträge in eine Altzusage ( 40b EStG). bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 4.500,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 34 Betriebliche Altersversorgung

35 Externe Durchführungswege ösung Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2016 auf 300 Euro seines Gehalts in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Pensionskasse ab. Herr aber spart keine Beiträge in eine Altzusage ( 40b EStG). bezüge Std/ Tage Faktor Steue r SV %-Zuschl. betrag Gehalt PK PK F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , Betriebliche Altersversorgung

36 Externe Durchführungswege Beispiel: Pensionskasse 3, Nr. 63 EStG "Jahresbetrachtung" Herr aber vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 1. Januar 2016 auf 300 Euro seines Gehalts in Höhe von Euro zu verzichten. Der Arbeitgeber führt den Beitrag in eine Pensionskasse ab. Herr aber spart keine Beiträge in eine Altzusage ( 40b EStG). bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 4.500,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 36 Betriebliche Altersversorgung

37 Externe Durchführungswege ösung Darstellung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit nach der Jahresbetrachtung. Die Gehaltsabrechnungen von Herrn aber für die Monate Januar bis September sehen so aus: bezüge Std/ Tage Faktor Steue r SV %-Zuschl. betrag Gehalt Pensionskasse Pensionskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung

38 Externe Durchführungswege ösung Fortsetzung im Oktober: bezüge StdTa ge Faktor Steue r SV %-Zuschl. betrag Gehalt Pensionskasse Pensionskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung

39 Externe Durchführungswege ösung Fortsetzung im November/Dezember: bezüge Std/ Tage Faktor Steue r SV %-Zuschl. betrag Gehalt Pensionskasse Pensionskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , Betriebliche Altersversorgung

40 Externe Durchführungswege ösung Fortsetzung mit Variante 40b Vertrag "Jahresbetrachtung": Die Gehaltsabrechnungen von Herrn aber für die Monate Januar bis September sehen so aus: bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Pensionskasse Pensionskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.200,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung

41 Externe Durchführungswege ösung Fortsetzung mit Variante 40b Vertrag "Jahresbetrachtung": im Oktober: bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Pensionskasse Pensionskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.224,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV Betriebliche Altersversorgung

42 Externe Durchführungswege ösung Fortsetzung mit Variante 40b Vertrag "Jahresbetrachtung": im November/Dezember: bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt Pensionskasse Pensionskasse F F 4.500,00-300,00 300,00 Gesamtbrutto 4.500,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 4.500,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , Betriebliche Altersversorgung

43 Externe Durchführungswege Beispiel: Pensionsfonds (Arbeitnehmer) und Pensionskasse (Arbeitgeber) 3 Nr. 63 EStG Monatsbetrachtung Frau Riskant verzichtet auf 200 Euro ihres Gehalts in Höhe von Euro für einen Pensionsfonds. Zusätzlich zahlt der AG 50 Euro für Frau Riskant in eine Pensionskasse. Frau Riskant spart keine Beiträge in eine Altzusage ( 40b EStG) ein. bezüge Std/ Tage Faktor Steuer SV %-Zuschl. betrag Gehalt 5.200,00 Gesamtbrutto St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV- 43 Betriebliche Altersversorgung

44 Externe Durchführungswege ösung: Pensionsfonds (Arbeitnehmer) und Pensionskasse (Arbeitgeber) 3 Nr. 63 EStG Monatsbetrachtung Frau Riskant verzichtet auf 200 Euro ihres Gehalts in Höhe von Euro für einen Pensionsfonds. Zusätzlich zahlt der AG 50 Euro für Frau Riskant in eine Pensionskasse. Frau Riskant spart keine Beiträge in eine Altzusage ( 40b EStG) ein. bezüge Std/ Tage Faktor Steue r SV %-Zuschl. betrag Gehalt PF PF PK F F F F 5.200,00-200,00 200,00 50,00 Gesamtbrutto 5.250,00 St-Tg. Steuerbrutto St Ki-Steuer Solz steuerliche 5.000,00 SV-Tg. KV/PV RV/AV KV- PV- RV- AV- SV , ,00 44 Betriebliche Altersversorgung

45 Die fünf Durchführungswege in der eistungsphase 45 Betriebliche Altersversorgung

46 Die fünf Durchführungswege in der eistungsphase Übersicht Steuerl. Behandlung Versorgungsleistungen Unterstützungskasse Direktzusage Pensionskasse Pensionsfonds Direktversicherung Arbeitslohn Versteuerung über Steuerkarte = Versorgungsbezüge Kein Arbeitslohn, sondern sonstige Einkünfte Versteuerung über persönliche Einkommensteuererklärung 46 Betriebliche Altersversorgung

47 Die fünf Durchführungswege in der eistungsphase Versorgungsbezüge Entgeltabrechnung Versorgungsbezüge im steuerlichen Sinne nur eistungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse und Beamtenpensionen Merkmal: Steuervergünstigung Versorgungsbezüge im sozialversicherungsrechtlichen Sinne eistungen aus allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung Merkmal: Grundsätzlich Kranken- und Pflegeversicherungspflicht 47 Betriebliche Altersversorgung

48 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag 48 Betriebliche Altersversorgung

49 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Übersicht Versorgungsbezüge Betriebsrenten aus Unterstützungskassen und Direktzusagen eistungen an Hinterbliebene und wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Altersrenten Versorgungsbezug im steuerlichen Sinne 63 Jahr alt oder 60 Jahre alt bei Schwerbehinderung Keine 63 Jahre alt oder 60 Jahre alt bei Schwerbehinderung Berücksichtigung Versorgungsfreibetrag Versorgungsbezug im steuerlichen Sinne Berücksichtigung Versorgungsfreibetrag Kein Versorgungsbezug im steuerlichen Sinne Kein Versorgungsfreibetrag 49 Betriebliche Altersversorgung

50 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Besonderheiten im Steuerrecht Es handelt sich steuerlich um Arbeitslohn (also EStAM-Daten notwendig). Ihr ohnprogramm berechnet intern Freibeträge, sodass ein Teil der Versorgungsbezüge steuerfrei bleibt. Dazu müssen Sie dem ohnprogramm gewisse Informationen geben und genau dort lauern die "Fallen". Ansonsten rechnet Ihr Programm zuverlässig. 50 Betriebliche Altersversorgung

51 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Entwicklung Versorgungsfreibeträge Jahr des Versorgungsbeginns Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Euro in Prozent der Versorgungsbezüge Höchstbetrag in Euro bis , ab , , , , , , , , , , , , , , , Betriebliche Altersversorgung

52 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Prinzip der Hochrechnung Erster voller Monatsbetrag x 12 Monatlicher Freibetrag + Einmahlzahlungen = Bemessungsgrundlage Kohortenjahr x %, <= Höchstbetrag + Zuschlag = Jahresfreibeträge Jahresfreibeträge/12 = Monatsfreibetrag Dieser wird festgeschrieben 52 Betriebliche Altersversorgung

53 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Prinzip der Hochrechnung Beispiel: Prinzip der Hochrechnung Steuerpflichtiger Arbeitslohn: 12 x 500 Euro = Euro Berechnung Versorgungsfreibetrag: 22,4 Prozent aus Euro (max Euro) Euro Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 504 Euro Summe Freibeträge Kalenderjahr Euro Euro Ergibt: Euro (monatlicher Freibetrag in der ohnabrechnung): Steuerklasse I bis V: Euro/12 = 154 Euro Steuerklasse VI: Euro/12 = 112 Euro 53 Betriebliche Altersversorgung

54 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Renten der betrieblichen Altersversorgung alle eistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, egal welcher Durchführungsweg, unabhängig vom Alter, Grad der Erwerbsminderung usw., egal, wer die eistung finanziert hat, auch wenn die Beiträge bereits pflichtig waren, Bezug zum früheren Erwerbsleben ist entscheidend, Renten bis 145,25 Euro monatlich (2016) bleiben beitragsfrei (Freigrenze). 54 Betriebliche Altersversorgung

55 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Kapitalleistungen Seit 2004: Kapitalleistungen beitragspflichtige Versorgungsbezüge. Betrag wird durch 120 geteilt und monatlich dieser Anteil zehn Jahre lang verbeitragt. Kapitalleistung bis Euro bleibt beitragsfrei (Freigrenze, Betrag 2016). Wichtig: Für Kapitalleistungen muss die Zahlstelle keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen! Das ergibt sich nur aus der Gesetzesauslegung des 256 Abs. 1 SGB V. Aber für Einmalzahlungen herrscht Abführungspflicht. 55 Betriebliche Altersversorgung

56 Betriebsrenten und Versorgungsfreibetrag Kranken- und Pflegeversicherung Wer berechnet und führt die Beiträge ab? Die Kranken- und Pflege-Versicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge werden grundsätzlich von den sogenannten Zahlstellen berechnet und abgeführt. Als Zahlstelle kann gelten: ein ebensversicherungsunternehmen, eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds, der ehemalige Arbeitgeber, eine Unterstützungskasse. Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer (und natürlich auch für privat Versicherte) sind keine Beiträge von den Zahlstellen abzuführen. 56 Betriebliche Altersversorgung

57 Portabilität 57 Betriebliche Altersversorgung

58 Portabilität Drei Fallmöglichkeiten: Fall 1: Übernahme Fall 2: Übertragung Fall 3: Übertragungsabkommen 58 Betriebliche Altersversorgung

59 Portabilität Fall 1: Übernahme Arbeitnehmer hat betriebliche Altersversorgung beim alten Arbeitgeber. Der neue Arbeitgeber übernimmt die Ansprüche aus dieser betrieblichen Altersversorgung. 59 Betriebliche Altersversorgung

60 Portabilität Fall 2: Übertragung Arbeitnehmer hat betriebliche Altersversorgung beim alten Arbeitgeber. Transfer der betrieblichen Altersversorgung auf den neuen Arbeitgeber über den Übertragungswert. 60 Betriebliche Altersversorgung

61 Portabilität Fall 3: Übertragungsabkommen Arbeitnehmer hat eine Direktversicherung/Pensionskasse beim alten Arbeitgeber, die pauschaliert wird. Neuer Arbeitgeber übernimmt betriebliche Altersversorgung. Pauschalierung weiterhin möglich. 61 Betriebliche Altersversorgung

62 Portabilität Übertragung steuerfrei: ab 2005 intern/intern ab 2005 extern/extern NICHT extern/intern 62 Betriebliche Altersversorgung

63 Portabilität Rechtsanspruch Übertragung nur für Neuzusagen ab 1. Januar 2005 nur bei externem Durchführungsweg nur innerhalb eines Jahres nach Wechsel nur solange der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West nicht übersteigt (2016: Euro) nur bei kapitalgedeckter Versorgung 63 Betriebliche Altersversorgung

64 Portabilität Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers Rechtsanspruch Übertragung Beim Ausscheiden des Arbeitnehmers während bestehendem Arbeitsverhältnis schriftliche Form, keine rechtsverbindliche Auskunft 64 Betriebliche Altersversorgung

65

66 Techniker Krankenkasse

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