Gehälter der privatrechtlich angestellten Mitglieder 2009

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1 Merkblatt Nr. 18 Gehälter der privatrechtlich angestellten Mitglieder 2009 Umfrage und Untersuchung der Architektenkammer Ergebnisse einer Repräsentativbefragung 2010 für das Berichtsjahr 2009 Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße Stuttgart Telefon (07 11) Telefax (07 11) Inhalt: Seite: 1. Einleitung 2 2. Methoden / Stichprobe / Grundgesamtheit 2 3. Auswertungen und allgemeine Ergebnisse 3 4. Merkblatt als Orientierungshilfe für den individuellen Vertrag für Angestellte in Architektur- und Planungsbüros 5 5. Jahresbruttogehälter 2009 der Angestellten in 6 6. Weitere Untersuchung der Einkommens- und Arbeitssituation 2009 angestellter Architekten und Architektinnen in Auswertung der sonstigen arbeitsvertraglichen Regelungen: Zahlung von Leistungen, die im Gesamt-Bruttojahresgehalt enthalten sind, wie 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, geldwerter Vorteil, sonstige Erfolgsprämien Gehaltsanpassung und Arbeitsvertrag wöchentliche Arbeitszeit, Leistung und Abgeltung von Überstunden, Jahresurlaub, Nebentätigkeit und berufliche Fortbildung 9 Hinweis Die Architektenkammern der Länder haben sich zwischenzeitlich bundesweit darauf geeinigt, die in den einzelnen Bundesländern durchgeführten Gehaltsumfragen unter angestellten Mitgliedern ihrer Kammern zu vereinheitlichen um u.a. eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse der einzelnen Bundesländer untereinander zu erreichen. Daraus ergibt sich aber auch, dass die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung keine direkte Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Vorjahre erlaubt! Mit einer ähnlichen Anpassung werden inzwischen auch die Strukturumfragen bei den Büros durchgeführt. Für diese liegt inzwischen vor und kann im Internet oder bei der Landesgeschäftsstelle abgerufen werden: Analyse der Büro- und Kostenstruktur der freiberuflich tätigen Mitglieder der Architektenkammer Ergebnisse einer Repräsentativbefragung 2009 für das Berichtsjahr 2008 Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 1 von 12

2 1. Einleitung Seit mehr als zwei Jahrzehnten führt die Architektenkammer AKBW in einem üblicherweise zweijährigen Turnus eine Gehaltsumfrage bei ihren angestellten Mitgliedern durch. In der Vergangenheit konnte so die Auswertung der Gehaltssituation für die Jahre 1990, 1992, 1994, 1996, 1998, 2000, 2002 und 2004 Angestellten und Büroinhabern gleichermaßen als Orientierungshilfe in Gehalts- und Vertragsfragen dienen. Inzwischen haben sich die Architektenkammern der einzelnen Länder darauf geeinigt, bundesweit die in den verschiedenen Bundesländern durchgeführten Gehaltsumfragen zu vereinheitlichen und in der Befragungsfrequenz zu synchronisieren. Unter Federführung der Bundesarchitektenkammer BAK wird damit das Ziel erreicht, vergleichbare Werte über die teilnehmenden Länder zu bekommen. Dazu wurden auch die Abfrage-Zeiträume bzw. Termine angeglichen, weshalb in nach dem Jahr 2008 wieder im Jahr 2010 eine Umfrage über die Gehälter 2009 durchgeführt wurde. Nachteil einer solchen Vereinheitlichung ist zunächst der Verlust der unmittelbaren Vergleichbarkeit zu früheren Befragungen innerhalb s, da an einigen Stellen die Fragen, Antwortmöglichkeiten und Kategorisierungen angepasst werden mussten. Im Hinblick auf den Mehrwert aus dem Ländervergleich sollte dies jedoch zu verschmerzen sein, auch deshalb, weil durch verschiedene Anpassungen weitere interessante Informationen hinzugewonnen werden können. 2. Methoden / Stichprobe / Grundgesamtheit Im Rahmen der Befragung über die Gehälter im Jahr 2009 wurden im September 2010 insgesamt zufällig ausgewählte angestellte Mitglieder der Architektenkammer Baden- Württemberg angeschrieben Kammermitglieder beteiligten sich insgesamt an der Befragung. Dies entspricht einer sehr hohen Rücklaufquote von 35%. Mit der Umfrage sollen nicht nur Anhaltspunkte für die Gestaltung von Architektenvergütungen, sondern die wirtschaftliche Situation angestellter Architektinnen und Architekten insgesamt erschlossen werden. Um das gesamte Spektrum der angestellten Kammermitglieder abzubilden, wurden sowohl die privatrechtlich Angestellten, mit den Beschäftigten der freiberufliche Leistungen erbringenden Architektur- und Planungsbüros und denen in der gewerblichen Wirtschaft, als auch die Angestellten im öffentlichen Dienst einbezogen. Bei der Auswertung der Daten wurde durchgehend zwischen - Angestellten in Architektur- und Planungsbüros, - Angestellten, die in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und - Angestellten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unterschieden. Für die befragten Architekten/Stadtplaner im Praktikum wurde eine gesonderte Auswertung erstellt, da sie in den übrigen Bundesländern nicht erfasst werden. Auf diese Weise wird eine Verzerrung der Ergebnisse für im Ländervergleich vermieden. Für die Darstellung der Umfrageergebnisse werden drei Tätigkeitsgruppen gebildet: A Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen B Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen (leitende Funktion) C Architekt/-in im Praktikum und Stadtplaner/-in im Praktikum Entgegen der Voruntersuchung werden die AiP/SiP nun unter der Kurzbezeichnung C ausgewertet, um im Vergleich der Bundesländer keine Verwechslung entstehen zu lassen. Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 2 von 12

3 3. Auswertungen und allgemeine Ergebnisse Ein ganz wesentlicher Unterschied bei der Auswertung gegenüber den früheren Befragungen in ist die grundsätzlich weitere Differenzierung der bisherigen Auswertungsgruppe privatrechtlich angestellt nach der Art des Arbeitgebers: in (freiberufliche Leistungen erbringende) Architektur- und Planungsbüros und gewerbliche Wirtschaft. Das Ergebnis der Umfrage zeigt 63 % Beschäftigte in Architektur- und Planungsbüros, 18 % Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft und 19 % Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Auswertung der Gehälter hat das zu erwartende Resultat gebracht: Diese Gruppen unterscheiden sich in der Lohngestaltung erheblich. Während das arithmetische Mittel der Bruttojahresgehälter für Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft bei rund Euro liegt, fällt es für die Angestellten in Architektur- und Planungsbüros mit rund Euro deutlich geringer aus. Die Angestellten im öffentlichen Dienst liegen mit einem durchschnittlichen Salär von Euro dazwischen. Anders als für die Angestellten in den freien Architektur- und Planungsbüros wird häufig für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine Tarifbindung bestehen oder zumindest die Regelung der arbeitsvertraglichen Festlegungen an den einschlägigen Tarifen für diesen Bereich angelehnt sein. Aber auch in der gewerblichen Wirtschaft kann bei der Vertrags- und Vergütungsgestaltung in der Regel von tariflichen Vorgaben ausgegangen werden. So wird beispielsweise für technische Angestellte in Betrieben, "die nach ihrer durch die Art der betrieblichen Tätigkeiten geprägten Zweckbestimmung und nach ihrer betrieblichen Einrichtung gewerblich Bauten aller Art erstellen" oder "bauliche Leistungen erbringen, die - mit oder ohne Lieferung von Stoffen oder Bauteilen - der Erstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen", der "Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes" einschlägig sein. *) Der Vergleich der Vorgaben aus dem Tarifbereich der gewerblichen Wirtschaft mit den Tarifempfehlungen bzw. -tabellen für die Angestellten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros (siehe Merkblatt Nr. 20: "Unverbindliche Gehaltstarifempfehlungen" der AKBW) zeigt, dass das Gehaltsniveau der gewerblichen Wirtschaft deutlich höher ist. So lag der 100-%-Basiswert der Gehaltsempfehlung des ADAI für einen Mitarbeiter mit akademischer Ausbildung und entsprechender Berufstätigkeit in den Planungsbüros im Jahr 2010 mit rund Euro pro Monat etwa um ein Viertel unter dem tariflichen Monatsgehalt von Euro entsprechender Angestellter in gewerblichen Unternehmen (Tarifgruppe A VI). *) Tarifverträge entfalten eine unmittelbare Bindungswirkung nur gegenüber einem recht eng begrenzten Personenkreis. Nach dem Tarifvertragsgesetz besteht ein Anspruch auf tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen oder auf sonstige tarifvertragliche Leistungen nur dann, wenn 1. sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Mitglied der den Tarifvertrag schließenden Verbände, also des Arbeitgeberverbands bzw. der Gewerkschaften, sind, oder 2. der Arbeitgeber selbst Tarifpartei ist (Haus- oder Firmentarifvertrag) und der Arbeitnehmer Mitglied der den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft ist, oder 3. der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Tarifverträge können vom Bundesarbeitsminister auf Antrag einer Tarifpartei für allgemeinverbindlich erklärt werden. Voraussetzung ist, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 % der unter den Geltungsbereich fallenden Arbeitnehmer beschäftigen und ein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlichkeitserklärung besteht. Die Tarifverträge erlangen dann Gültigkeit auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs. Aus Gründen des Arbeitsfrieden und um die Gewerkschaften nicht indirekt zu stärken ist es heutzutage üblich, dass Arbeitgeber die tarifvertraglich vereinbarten Leistungen auch den nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten in ihren Unternehmen gewähren. Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 3 von 12

4 Mittelwert der Brutto-Jahresgehälter 2009 nach Tätigkeitsgruppe und Arbeitgeber alle Befragten nur Angestellte in Architektur- und Planungsbüros nur Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft nur Angestellte im öffentlichen Dienst C: Architekt/-in im Praktikum und Stadtplaner/-in im Praktikum A: Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen B: Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen Anmerkung: Die Fallzahlen der AiP/SiP in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sind zu niedrig, um als statistisch aussagekräftig gelten zu können. Gehaltsentwicklung von 2007 zu 2009 Im Vergleich zu den ermittelten Einkommenswerten aus dem Jahr 2007 sind die Gehälter der angestellten Kammermitglieder (Tätigkeitsgruppe ) insgesamt um 2,2% gestiegen. Statistisch ist ein solcher Anstieg nicht signifikant, da es sich dabei um eine Zufallsschwankung handeln könnte. Jedoch korreliert dieser Anstieg mit der allgemeinen Preisentwicklung oder auch der Entwicklung der Tarifgehälter. Differenziert nach Arbeitgebern ergibt die Auswertung, dass der Durchschnittswert der Jahresgehälter für die Angestellten in Architektur- und Planungsbüros insgesamt in den zwei Jahren um 2,3%, in der gewerblichen Wirtschaft um 1,8% und im öffentlichen Dienst um 6,7% gestiegen ist. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Fallzahlen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst und insbesondere in der gewerblichen Wirtschaft insgesamt relativ niedrig sind, so dass sich aufgrund einzelner Abweichungen nach oben oder unten statistisch relativ schnell Verschiebungen ergeben. Erfreulich ist, dass auch das Durchschnittsgehalt für die Architekten/Architektinnen bzw. Stadtplaner/Stadtplanerinnen im Praktikum mit 3,8% spürbar gestiegen ist, und somit sogar stärker als für die Angestellten in den freiberuflichen Büros insgesamt. Angestellte (A+B) Architektur- und Planungsbüros gewerbliche Wirtschaft öffentlicher Dienst AiP/SiP Jahresdurchschnittsgehalt 2007 Jahresdurchschnittsgehalt Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 4 von 12

5 Eine breit angelegte Untersuchung wie die Gehaltsumfrage kann nur eingeschränkt Antworten auf die komplexen Fragestellungen im Einzelnen bei den Beschäftigungsbedingungen für Architektinnen und Architekten geben. Im Rahmen dieses Merkblattes soll daher nicht weiter detailliert auf die allgemeinen und vergleichenden Ergebnisse der Untersuchung eingegangen werden. Hierzu sei auf den Abschlussbericht des beauftragten Instituts Hommerich Forschung: Analyse der Gehaltsstruktur der angestellten Mitglieder der Architektenkammer Ergebnisse einer Repräsentativbefragung 2010 für das Berichtsjahr 2008 vom Oktober 2010 verwiesen, der bei der Landesgeschäftsstelle erhältlich ist und im Internet als pdf-datei zum Download zur Verfügung steht: Dort ist auch der Bericht über die bundesweite Auswertung Analyse der Gehaltsstruktur der angestellten Mitglieder der Architektenkammern der Länder, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen abrufbar: Andererseits werden auch auf der Internetseite der Bundesarchitektenkammer BAK die Ergebnisse der Analyse der Gehaltsstruktur angestellter Mitglieder der Architektenkammern der Länder vorgestellt: >> Daten und Fakten >> Architektenstatistiken >> Architektenbefragungen 4. Merkblatt als Orientierungshilfe für den individuellen Vertrag für Angestellte in Architektur- und Planungsbüros Das Gehalt von angestellten Mitarbeitern, z.b. auch von Architekten im Praktikum, in Architektur- oder Stadtplanungsbüros wird also in der Regel frei vereinbar sein und keinerlei tariflichen Bindungen unterliegen. Dies gilt auch für die vielfältigen Möglichkeiten zusätzlicher Leistungen wie Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld oder Erfolgsprämien. Auch Vereinbarungen bezüglich Urlaubsanspruch oder Arbeitszeiten sind in der Regel individuell auszuhandeln. Mit der Gehaltsumfrage sollen daher nicht nur Anhaltspunkte für die Höhe der Vergütung, sondern die arbeitsvertragliche Gestaltung der wirtschaftlichen Situation angestellter Architektinnen und Architekten insgesamt ermittelt werden. Daher wurden neben dem Bruttojahresgehalt des Jahres 2009 weitere Angaben abgefragt wie - Zahlung von Leistungen, die im Gesamt-Bruttojahresgehalt enthalten sind, wie 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, geldwerter Vorteil, sonstige Erfolgsprämien - Gehaltsanpassung und Gehaltsentwicklung - wöchentliche Arbeitszeit, Jahresurlaub, Leistung und Abgeltung von Überstunden, - Arbeitsverträge, Nebentätigkeit und berufliche Fortbildung. Mit der Durchführung der Gehaltsumfrage und der Aufbereitung und Veröffentlichung der Ergebnisse gibt die Architektenkammer Angestellten als auch Arbeitgebern gleichermaßen eine Orientierungshilfe an die Hand, die Argumente und Hinweise für die Vereinbarung der individuellen arbeitsvertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aspekte liefern kann. Dabei sollten die Interessen beider Vertragspartner angemessen berücksichtigt werden. So spielen eine Vielzahl von Faktoren wie die individuellen Fähigkeiten und Qualifikationen des Angestellten und seine praktischen Erfahrungen ebenso wie die individuelle wirtschaftliche und strukturelle Situation des arbeitgebenden Büros eine Rolle. Gehalt und zusätzliche Leistungen beispielsweise in Form von Weihnachtsgratifikation oder Urlaubsgeld, aber auch alle sonstigen Rahmenbedingungen für die Beschäftigung wie Arbeitszeit, Urlaubsanspruch oder die Übernahme von Fortbildungsmaßnahmen sind daher individuell und eigenverantwortlich auszuhandeln. Gerade solche Lohnnebenleistungen können ein nicht unerhebliche Element einer attraktiven, motivierenden und leistungsfördernden Vertragsgestaltung sein. Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 5 von 12

6 5. Jahresbruttogehälter 2009 der Angestellten in In den Umfragen der AKBW werden seit 2002 auch die AiP/SiP erfasst und als eigenständige Gehaltsgruppe aufgenommen. Für die Darstellung der Umfrageergebnisse werden daher drei Tätigkeitsgruppen gebildet: A Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen B Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen (leitende Funktion) C Architekt/-in im Praktikum und Stadtplaner/-in im Praktikum Für die Eingruppierung sind Art und Umfang der Tätigkeit, der Grad der Selbständigkeit und der Umfang der Verantwortung entscheidend. Für die Gehaltsangabe wurde das Gesamt-Bruttojahresgehalt des Jahres 2009 einschließlich aller zusätzlicher Geldleistungen wie 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen (im Gesamtjahr), geldwerter Vorteil, Erfolgsprämien und Überstundenvergütungen abgefragt. Der nachfolgend ausgewiesene statistische Durchschnittswert beinhaltet alle diese Leistungen. Die Werte beziehen sich immer auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei den Mitgliedern wurde auch 2010 die "Anzahl der Berufsjahre nach Abschluss der Ausbildung" abgefragt. In sind Berufsanfänger direkt mit Aufnahme ihrer Berufstätigkeit nach dem Studienabschluss als "Architekt/in im Praktikum" bzw. "Stadtplaner/in im Praktikum" einzutragen und damit Mitglied der Architektenkammer. Für die Auswertung werden daher für die AiP/SiP-Zeit die Berufsjahre 1-2 angesetzt und bei den Tätigkeitsgruppen "A" und "B" die Berufsjahre ohne die AiP/SiP-Zeit gerechnet. Für diese Gruppen werden zur weiteren Differenzierung die Berufsjahre 3-5, 6-10, und eine Beschäftigung mit mehr als 20 Jahren zusammengefasst und jeweils das Durchschnittsgehalt angegeben. Somit ist zu beachten, dass immer die absolute Zahl der Berufsjahre maßgebend ist und nicht wie beispielsweise bei den Tarifen des öffentlichen Dienstes die Dauer der Tätigkeit in der jeweiligen Gehaltsgruppe! Die Auswertung der Gehaltsangaben erfolgt nicht nur als Durchschnitt aller Befragten, sondern getrennt nach der Art des Arbeitgebers insbesondere für die Angestellten in Architektur- und Planungsbüros sowie der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Bereits die Erhebungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass weitergehende Differenzierungen bei der Auswertung, beispielsweise nach Bürogrößen oder regionalen Aspekten keine statistisch belastbaren Werte mehr ergeben, da die Fallzahlen zu klein werden. Für die Praxis lassen sich daraus konkrete Orientierungswerte nicht mehr verlässlich ableiten, weshalb auf derartige Angaben verzichtet wurde. Auch auf eine Differenzierung nach Fachrichtungen muss aufgrund zu geringer Fallzahlen im Rücklauf für Innenarchitekten und Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen oder Stadtplaner und Stadtplanerinnen verzichtet werden. Bei Gruppengrößen kleiner 50 ist es statistisch nicht mehr vertretbar, differenzierende Auswertungen zu machen. Die ermittelten Durchschnittswerte wurden jeweils kaufmännisch auf 100 Euro gerundet angegeben. Damit soll eine Scheingenauigkeit und eine Verwechslung mit tariflichen Gehaltstabellen vermieden werden. Die Ergebnisse der Gehaltsumfrage bieten lediglich Orientierungswerte und sollen eine Hilfestellung bei der Einordnung bzw. zum Aufbau einer durchgängigen Gehaltsstruktur darstellen. Es sei hier nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der Veränderungen bei der Abfrage sowie den Auswertungen die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen nicht unmittelbar mit den Ergebnissen der Voruntersuchungen bis zum Jahr 2004 vergleichbar sind! Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 6 von 12

7 Gesamt-Bruttojahresgehalt des Jahres 2009 in Euro AiP / SiP 3 bis 5 Jahre 6 bis 10 Jahre 11 bis 20 Jahre über 20 Jahre C: Architekt/-in im Praktikum und Stadtplaner/-in im Praktikum A: Angestellte, die nach Anleitung Aufgaben selbständig ausführen B: Angestellte, die selbständig Aufgaben ausführen bzw. Mitarbeiter führen Angestellte in Architektur- und Planungsbüros Berufsjahre 1-2 Jahre 3-5 Jahre 6-10 Jahre Jahre >20 Jahre Tätigkeitsgruppe AiP/SiP A B A B A B A B Mittel (*) Median (**) Fallzahl (*) Beim arithmetischen Mittel handelt es sich um den umgangssprachlichen Durchschnitt. Dieser wird errechnet, indem sämtliche Einzelwerte addiert und durch die Anzahl der Werte dividiert werden. Bei großer Streuung der Einzelwerte um das arithmetische Mittel ist dieser Merkmalswert allerdings in Bezug auf die tatsächliche Verteilung wenig aussagekräftig: er ist ausreißerempfindlich. (**) Der Median, auch als Zentralwert bezeichnet, ist der Merkmalswert, der in der Mitte einer ihrer Größe nach geordneten Reihe von Einzelwerten liegt. Der Median ist also der Wert, den jeweils die Hälfte der Befragten nicht über- und unterschreiten. Beim Median fallen eventuell auftretende Extremwerte nicht so stark ins Gewicht wie beim arithmetischen Mittel. Zum Vergleich: Die Fallzahlen für die Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sind unter statistischen Gesichtspunkten für eine Auswertung viel zu niedrig und erlauben keine belastbaren Aussagen. Dennoch wollen wir die ermittelten Werte hier zum Vergleich ausweisen: Tätigkeitsgruppe AiP/SiP A B A B A B A B Berufsjahre 1-2 Jahre 3-5 Jahre 6-10 Jahre Jahre >20 Jahre Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft Mittel (*) Median (**) Fallzahl Angestellte im öffentlichen Dienst Mittel (*) Median (**) Fallzahl Alle Befragten Mittel (*) Median (**) Fallzahl Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 7 von 12

8 Verteilung der Bruttojahresgehälter 2009 nach Gehaltsstufen und Arbeitgeber 45% 40% 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% bis bis bis bis bis bis über alle Angestellten (ohne AiP/SiP) in der gewerblichen Wirtschaft in Architektur- und Planungsbüros im öffentlicher Dienst Tätigkeitsgruppen / alle Angestellten ohne AiP/SiP alle Angestellten (ohne AiP/SiP) in Architektur-/ Planungsbüros gewerbliche Wirtschaft im öffentlichen Dienst % 1% 1% 1% 0% 0% 1% 1% % 14% 21% 21% 6% 2% 4% 2% % 32% 45% 41% 19% 17% 14% 16% % 22% 19% 21% 21% 20% 30% 26% % 15% 8% 8% 21% 22% 38% 31% % 9% 3% 5% 9% 13% 11% 18% über EUR % 7% 2% 3% 24% 26% 2% 6% Mittel 45 Tsd. 46 Tsd. 39 Tsd. 40 Tsd. 59 Tsd. 62 Tsd. 49 Tsd. 52 Tsd. Median 40 Tsd. 41 Tsd. 36 Tsd. 37 Tsd. 53 Tsd. 55 Tsd. 50 Tsd. 52 Tsd. Architekt/in im Praktikum bzw. Stadtplaner/in im Praktikum (Tätigkeitsgruppe C) AiP / SiP gesamt AiP / SiP in Architekturund Tätigkeitsgruppe A + B im Planungsbüros Architektur-/Planungsbüro % 6% 13% 6% 1% 1% % 77% 73% 80% 21% 21% % 14% 11% 13% 45% 41% % 1% 2% 1% 19% 21% % 1% 1% 0% 8% 8% % 0% 0% 0% 3% 5% über EUR % 1% 0% 1% 2% 3% Mittel Median Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 8 von 12

9 6. Weitere Untersuchung der Einkommens- und Arbeitssituation 2009 angestellter Architekten und Architektinnen in Neben dem Bruttojahresgehalt des Jahres 2009 wurden u.a. noch folgende Angaben abgefragt, für die nachfolgend eine Auswertung dargestellt ist: - Zahlung von Leistungen, die im Gesamt-Bruttojahresgehalt enthalten sind: 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, geldwerter Vorteil, sonstige Erfolgsprämien - Gehaltsanpassung - Schriftlicher Arbeitsvertrag und Befristung - wöchentliche Arbeitszeit - Leistung und Abgeltung von Überstunden - Jahresurlaub - Nebentätigkeitserlaubnis - berufliche Fortbildung. Die Ergebnisse der Umfrage für diese Teilaspekte sind getrennt für die Tätigkeitsgruppen sowie die Tätigkeitsgruppe AiP/SiP = C in Architektur- und Planungsbüros aufgeführt. Insgesamt 230 Architekten und Stadtplaner im Praktikum hatten an der Befragung teilgenommen. Aufgrund der geringen Zahl AiP/SiP, die in der gewerblichen Wirtschaft (N=6) bzw. im öffentlichen Dienst (N=8) tätig waren, wurde auf eine weiter differenzierende Analyse verzichtet. Zum Vergleich wird der jedoch der Durchschnittswert aller Angestellten in Baden- Württemberg angegeben. Angegeben ist der Prozentanteil der jeweils zur Frage antwortenden Umfrageteilnehmer, bei weitergehender Spezifizierung nach der Höhe der jeweilige Durchschnittswert für die positiven Antworten. In Klammern ( ) ist außerdem jeweils der Wert aus der Umfrage 2008 zu den Bruttojahresgehältern 2007 aufgeführt. Dies ermöglicht einen unmittelbaren Vergleich. Ausgewiesen sind jeweils nur die Angaben von Angestellten, die eine Vollzeitbeschäftigung ausüben. Bei den AiP/SiP ist dies jedoch auch die Regel; lediglich 9 % arbeiteten in Teilzeit. Bei den übrigen Angestellten standen mit immerhin 18 % doppelt so viele in einem Teilzeitarbeitsverhältnis. Im Einzelnen: Mehr als die Hälfte der Angestellten und immerhin noch 39 % der AiP/SiP in Architektur und Planungsbüros erhielten zusätzliche Geldleistungen zum regulären Monatsgehalt, in einer durchschnittlichen Höhe von rund Euro pro Jahr (1.540 Euro bei AiP/SiP). Wenn auch die Höhe der einzelnen gewährten Leistungen im Vergleich zur Voruntersuchung in der Regel gestiegen ist, ist doch gerade bei den Angestellten der Tätigkeitsgruppen insgesamt ein gewisser Rückgang festzustellen, sowohl was die Häufigkeit dieser Form der Leistungsvergütung als auch deren Höhe betrifft. Die Vereinbarung einer regelmäßigen Gehaltsanpassung ist in Architektur- und Planungsbüros mit 8 bzw. 9 % nach wie vor und unverändert zur letzten Umfrage die Ausnahme. Im Gegensatz dazu profitieren die Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft und im öffentlichen Dienst in der Regel von den dortigen tariflichen Vereinbarungen, die eben auch regelmäßige Gehaltsanpassungen mit sich bringen. Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 9 von 12

10 Welche Leistungen sind im Gesamt-Bruttojahresgehalt 2009 enthalten? Zusätzliche Geldleistungen Architektur- und Planungsbüros Angestellte aller Arbeitgeber 13. Gehalt Ja 11 % (13 %) 19 % (20 %) 25 % (24 %) Durchschnittliche Höhe (2.100) (4.200) (4.300) Nein 89 % (87 %) 81 % (80 %) 75 % (76 %) Weihnachtsgeld Ja 15 % (16 %) 23 % (27 %) 28 % (31 %) Durchschnittliche Höhe 960 (840) (1.800) (2.000) Nein 85 % (84 %) 77 % (73 %) 72 % (69 %) Urlaubsgeld Ja 5 % (2 %) 7 % (8 %) 11 % (17 %) Durchschnittliche Höhe (*) (1.100) (1.000) Nein 95 % (98 %) 93 % (92 %) 89 % (83 %) vermögenswirksame Leistungen Ja 11 % (9 %) 15 % (18 %) 23 % (29 %) Durchschnittliche Höhe 350 (530) 460 (400) 420 (400) Nein 89 % (91 %) 85 % (82 %) 77 % (71 %) Geldwerter Vorteil Ja 2 % (1 %) 3 % (5 %) 5 % (7 %) Durchschnittliche Höhe * (*) (2.500) (2.900) Nein 98 % (99 %) 97 % (95 %) 95 % (93 %) Erfolgsprämien Ja 5 % (8 %) 10 % (15 %) 16 % (19 %) Durchschnittliche Höhe (1.300) (4.600) (6.700) Nein 95 % (92 %) 90 % (85 %) 84 % (81 %) zusätzliche Geldleistungen insgesamt Ja 39 % (40 %) 52 % (61 %) 61 % (68 %) Durchschnittliche Höhe (1.500) (3.800) (5.100) Nein 61 % (60 %) 48 % (39 %) 39 % (32 %) * = keine statistisch auswertbaren Fallzahlen Wird das Gehalt angepasst? Architektur- und Planungsbüros Angestellte aller Arbeitgeber Nein, gar nicht 39 % (38 %) 28 % (24 %) 20 % (19 %) Ja, unregelmäßig 53 % (53 %) 64 % (67 %) 48 % (50 %) Ja, regelmäßig 8 % (9 %) 9 % (9 %) 32 % (31 %) Anpassung orientiert sich an Tarifvertrag * (*) 59 % (40 %) 97 % (96 %) Lebenshaltungsindex * (*) 41 % (60 %) 3 % (4 %) * = keine statistisch auswertbaren Fallzahlen Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 10 von 12

11 Schriftlicher Arbeitsvertrag? Architektur- und Planungsbüros Angestellte Ja 87 % (85 %) 88 % (85 %) 92 % (90 %) Nein 13 % (15 %) 12 % (15 %) 8 % (10 %) Befristeter Arbeitsvertrag? Nein 71 % (70 %) 93 % (94 %) 92 % (93 %) Ja 29 % (30 %) 7 % (6 %) 8 % (7 %) Vereinbarte Arbeitszeit pro Architektur- und Planungsbüros Angestellte Woche (ohne Überstunden)? bei Vollzeittätigkeit bis 40 Stunden 2 % (2 %) 3 % (4 %) 21 % (24 %) 40 Stunden 82 % (85 %) 84 % (84 %) 67 % (66 %) mehr als 40 Stunden 16 % (13 %) 13 % (12 %) 12 % (10 %) Durchschnittliche Zahl 41 Stunden (40) 40 Stunden (40) 40 Stunden (39) Überstunden Architektur- und Planungsbüros Angestellte Werden Überstunden geleistet? Nein 10 % (8 %) 7 % (8 %) 10 % (9 %) Ja 90 % (92 %) 93 % (92 %) 90 % (91 %) Wenn ja, wie viel pro Woche? weniger als 2 4 % (4 %) 1 % (2 %) 2 % (2 %) 2 bis unter 5 37 % (33 %) 35 % (31 %) 35 % (32 %) 5 bis unter % (43 %) 44 % (45 %) 42 % (44 %) mehr als % (20 %) 20 % (22 %) 21 % (22 %) Durchschnittliche Zahl / Woche 6 Stunden (6) 6 Stunden (6) 6 Stunden (6) Vergütung / Abgeltung? Nein 51 % (52 %) 44 % (45 %) 40 % (52 %) Ja 7 % (10 %) 10 % (11 %) 8 % (8 %) per Freizeitausgleich 42 % (38 %) 45 % (44 %) 52 % (40 %) Jahresurlaub: Architektur- und Planungsbüros Angestellte Zahl der Urlaubstage? bis zu 20 Tage 3 % (9 %) 3 % (3 %) 2 % (3 %) 21 bis 25 Tage 56 % (52 %) 35 % (33 %) 24 % (21 %) 26 bis 30 Tage 41 % (38 %) 61 % (62 %) 72 % (73 %) Mehr als 30 Tage 0 % (1 %) 1 % (2 %) 2 % (3 %) Durchschnittliche Zahl 25 Tage(25) 26 Tage (26) 28 Tage (28) Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 11 von 12

12 Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist inzwischen die Regel, wobei der Anteil weiter gestiegen ist. Erwartungsgemäß spielt die Befristung lediglich bei den AiP/SiP mit 29% eine etwas größere Rolle. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass Bewerbung bzw. Einstellung konkret für die Zeit der ersten berufspraktischen Tätigkeit erfolgen. Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden pro Woche bzw. 41 bei den AiP/SiP. Da diese Steigerung jedoch statistisch nicht signifikant ist, kann nicht beurteilt werden, ob sich damit tatsächlich bei neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen ein Trend zu längeren Arbeitszeiten ergibt. Immerhin 90 % der Befragten geben an, dass sie über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Überstunden leisten. Die durchschnittliche Anzahl beträgt dabei unverändert zur Voruntersuchung 6 Stunden pro Woche. Unverändert ist auch, dass davon lediglich rund die Hälfte vergütet bzw. mit Freizeitausgleich abgegolten wird. Die Auszahlung als geldwerte Abgeltung ist dabei jedoch eher die Ausnahme. Im Vergleich zur Umfrage aus dem Jahr 2008 ist auch die Anzahl der Urlaubstage gleich geblieben: Beschäftigte der Tätigkeitsgruppen gaben an, durchschnittlich 26 Urlaubstage pro Jahr zu erhalten, die AiP/SiP 25. Ist berufstypische Architektur- und Planungsbüros Angestellte Nebentätigkeit erlaubt? Ja 14 % (14 %) 18 % (17 %) 15 % (15 %) Ja, nach Genehmigung 60 % (57 %) 59 % (59 %) 64 % (64 %) nein 26 % (29 %) 23 % (24 %) 21 % (21 %) Teilnahme an über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfortbildung hinausgehenden beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen in den letzten 2 Jahren (weitere) Fortbildung Architektur- und Planungsbüros Angestellte Nein 56 % (50 %) 62 % (61 %) 51 % (51 %) Ja 44 % (50 %) 38 % (39 %) 49 % (49 %) Dazu Freistellung durch Arbeitgeber 67 % (64 %) 63 % (64 %) 72 % (70 %) Anteilig 8 % (9 %) 13 % (13 %) 10 % (12 %) Nein 25 % (27 %) 24 % (23 %) 18 % (12 %) Kostenübernahme Arbeitgeber 38 % (35 %) 54 % (54 %) 70 % (69 %) Anteilig 16 % (14 %) 19 % (15 %) 13 % (11 %) Nein 46 % (51 %) 27 % (31 %) 17 % (20 %) Wenn auch gegenüber 2008 gesunken, gibt immer noch ein höherer Anteil der Befragten bei den AiP/SiP als bei den sonstigen Angestellten an, Weiterbildungsveranstaltungen über die berufsordnungsrechtliche Fortbildungspflicht hinaus zu besuchen. Jeweils rund drei Viertel werden dafür zumindest anteilig von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehaltes freigestellt. Die Kosten für diese Fortbildung werden bei mehr als der Hälfte der AiP/SiP zumindest anteilig durch den Arbeitgeber übernommen; bei den länger eingetragenen Angestellten erfolgt nur bei ca. jedem Vierten keine Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber. Stand: 06/2011 MB 18 AKBW Umfrage Gehälter 2009 Seite 12 von 12

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