Stichwortverzeichnis rund um s Thema Bürgschaften

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1 Stichwortverzeichnis rund um s Thema Bürgschaften

2 Ablösung Austausch von Bürgschaften der Hausbank beim Auftraggeber, um den Avalrahmen bei der Bank zu entlasten. Wir übernehmen Bürgschaften, die noch länger als ein Jahr laufen. Abnahme Sobald die vertraglichen Arbeiten abgeschlossen sind, erfolgt eine Abnahme des Objektes durch ein so genanntes Abnahmeprotokoll, in dem der mangelfreie Zustand des Objektes bestätigt oder ein Mängelprotokoll erstellt wird. Änderung einer Bürgschaft Wenn Sie am Online-Verfahren teilnehmen: Bitte wählen Sie anstatt ~Neuantrag~ ~Änderung~ aus. Wählen Sie dann aus der Liste die zu ändernde Bürgschaft aus und geben Sie alle Daten entsprechend der ersten Urkunde noch einmal ein. Die bestehende Urkunde wird aus dem System gelöscht. Auf der neuen Urkunde wird der Satz "Hiergegen erlischt die Bürgschaft (Nr. der Erst-Bürgschaft)!! " angedruckt. Bitte prüfen Sie die neue Urkunde entsprechend - eine Rückgabe der Erst-Urkunde ist somit nicht notwendig! Wenn Sie nicht am Online-Verfahren teilnehmen: Bitte faxen Sie uns Ihre Änderungswünsche. Sie können diese gerne auf der KOPIE der Urkunde notieren. Auf der neuen Urkunde wird der Satz "Hiergegen erlischt die Bürgschaft (Nr. der Erst-Bürgschaft)!!" angedruckt. Bitte prüfen Sie die neue Urkunde entsprechend - eine Rückgabe der Erst-Urkunde ist somit nicht notwendig! Bitte beachten Sie: Änderungen dürfen NIE von Ihnen direkt auf der Originalurkunde vorgenommen werden. Sie entwerten hiermit die Urkunde! Wenn Änderungen von Ihnen nachträglich vorgenommen werden und die Bürgschaft so an den Auftraggeber weitergegeben wird, müssen wir das als Urkundenfälschung bewerten. Antrag Bitte füllen Sie das Formular "Antrag auf Bürgschaftsübernahme" vollständig aus: 1. Antragsteller/Sicherungspflichtige Firma sind Sie - Hier genügt der Firmenstempel 2. Bürgschaftsempfänger/Auftraggeber - bitte die vollständige Adresse eintragen 3. Bürgschaftsdaten - Hier sind alle Felder auszufüllen 1. Bürgschaftsbetrag = entsprechend Anforderung des Auftraggebers (brutto) 2. Beginndatum = Beginn der Beitragsberechnung 3. unbefristet = tragen Sie auch bei unbefristeten Bürgschaften den voraussichtlichen Ablauf ein - wird nicht auf die Urkunde angedruckt! 4. befristet bis = tragen Sie hier das Ablaufdatum ein - wird angedruckt! 5. Auftragsnummer = Nummer des Auftrages mit Ihrem Auftraggeber - kein Pflichtfeld 6. Auftragsdatum = Datum des Auftrages mit Ihrem Auftraggeber - kein Pflichtfeld - 7. Auftrag-/Schlussrechnungssumme = Pflichtfeld! (Brutto) Tragen Sie hier bei Gewährleistungsbürgschaften die Schlussrechnungssumme, bei den anderen Bürgschaftsarten die Auftragssumme ein. 8. Verpflichtungen/Objekt = geben Sie hier das Bauvorhaben, den Ort des Bauvorhabens sowie die zu erfüllende Leistung an (z.b.: BV Meier, Huberstr. 1, Beispiel - Erneuerung der Treppenläufe) 4. Bürgschaftsart - entsprechend ankreuzen und den Baubeginn sowie die Abnahme eintragen 5. Bürgschaftstext - wenn Ihnen der Auftraggeber kein bestimmtes Formular vorgibt verwenden wir automatisch unseren Standardtext. Wird Ihnen ein Sondertext vorgegeben verfahren Sie analog Sondertexte 6. Unterschrift Fertig! Anzahlungsbürgschaft Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen an den Auftragnehmer. Auftragssumme Vertraglich vereinbartes Entgelt für die Werkleistung. Ausbuchung Nach Rückgabe der Bürgschaft und / oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggebers) erfolgt eine Entlastung des Obligos. Ausführungsbürgschaft Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung. Bauvertrag Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (=Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (=Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird ( 631 ff. BGB). Bearbeitungsgebühr Für manuell zu bearbeitende Bürgschaftsanträge (Neu- und Änderung) wird eine Gebühr von einmalig 5,-- pro Bürgschaft erhoben. Wenn Sie die Bürgschaft online beantragen fällt diese Gebühr nicht an.

3 Besicherung Die Höhe der benötigten Besicherung entnehmen Sie bitte Ihrer Bürgschaftskreditzusage. Für die Hinterlegung der Sicherheiten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne telefonisch erläutern würden: Frau Schirmer Wir rufen Sie hierzu auch gerne zurück. Füllen Sie hierzu einfach unsere Kontaktanfrage aus. Befristete Bürgschaft Bürgschaft mit einem festgelegten Ablaufdatum. Diese wird zu dem auf der Bürgschaftsurkunde genannten Datum automatisch aus dem Obligo ausgebucht (ohne Rückgabe der Bürgschaft). Bitte beachten Sie die mit Ihrem Auftraggeber getroffene Vereinbarung! Bürge Verpflichteter aus einem Bürgschaftsvertrag, durch den er für die Verbindlichkeiten des Schuldners (=Auftragnehmers) gegenüber dem Gläubiger (=Auftraggeber) einzustehen hat ( 765 BGB). Bürgschaft Einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Auftragnehmers einzustehen. Bürgschaftslimit Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens, innerhalb dessen Bürgschaften angefordert werden können. Bürgschaftssumme In der Bürgschaft genannter Betrag der Zahlungsverpflichtung. EFB-Sich-Formular Bürgschaftssondertext, der von öffentlichen Auftraggebern vorgegeben wird. Enthaftungserklärung Kurze Erklärung durch den Auftraggeber, dass die Bürgschaft nicht mehr in Anspruch genommen wird. Zur Ausbuchung von, mit Faksimileunterschriften ausgestellten Urkunden, ist in jedem Fall eine Enthaftungserklärung notwendig. Ersatz-Bürgschaft Sollten Sie oder der Auftraggeber die Originalurkunde verloren haben, besteht die Möglichkeit eine Ersatz- Urkunde auszustellen. Wenn Sie am Online-Verfahren teilnehmen, können Sie sich online eine Ersatz-Urkunde beantragen. Verfahren Sie hierzu entsprechend Änderung einer Bürgschaft. Wenn Sie nicht am Online-Verfahren teilnehmen ist es notwendig, die Ersatz-Urkunde per Fax oder Post bei uns anzufordern. Der Zusatz "Hiergegen erlischt die Bürgschaft (Nr. der Erst-Bürgschaft)!!" macht die verlorene Urkunde ungültig. Erstantrag Den ersten Antrag benötigen wir per Post mit Originalunterschrift. Ihrer Rahmenzusage liegt ein entsprechender Vordruck bei. Faksimileunterschrift Originalgetreue Kopie bzw. Reproduktion der Unterschrift. Gebühr für Sondertexte Bitte haben Sie Verständnis, dass wir künftig eine einmalige Gebühr von 20,-- je Sondertext erheben müssen, wenn wir diese in unserem Haus nachbearbeiten müssen. Für vollständig ausgefüllte Texte, deren Text gut lesbar und die Form einwandfrei ist fällt diese Gebühr nicht an. (s. auch Sondertexte) Gerichtsstand Gerichtsstand ist immer in der BRD. Standardmäßig geben wir Köln vor. Eine Änderung des Gerichtsstands kann jedoch beantragt werden und wird von uns entsprechend geprüft. Die Bürgschaft ist grundsätzlich nach deutschem Recht. Dies ist nicht änderbar. Gewährleistungsbürgschaft Ihr Haftantritt beginnt, wenn die Arbeiten ausgeführt, d.h. fertig gestellt und abgenommen sind. Gewöhnlich erfolgt die Abnahme durch ein so genanntes Abnahmeprotokoll. Die Laufzeiten dieser Bürgschaften sind nach VOB 4 Jahre oder nach BGB 5 Jahre. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheiteneinbehalt des Auftraggebers) beträgt in der Regel zwischen 3% und 5% der Auftragssumme. Gläubiger Dem Gläubiger steht ein Anspruch auf Leistung oder Zahlung gegen den Schuldner zu. Globalbürgschaft Eine Globalbürgschaft (Pauschalbürgschaft) dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger) zur Absicherung mehrerer Werkverträge. Inanspruchnahme einer Bürgschaft Aufforderung des Bürgschaftsgläubigers an den Bürgen, Zahlung aus der Bürgschaft zu leisten. Insolvenz Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung. Insolvenzverwalter Vom Insolvenzgericht eingesetzter Verwalter über das Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens. Kautionsversicherung Geschäftsbereich der Kreditversicherer, bei dem Bürgschaftskredite vergeben werden. Limit Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens, innerhalb dessen Bürgschaften angefordert werden können.

4 Mängelgewährleistungsbürgschaft Ihr Haftantritt beginnt, wenn die Arbeiten ausgeführt, d.h. fertig gestellt und abgenommen sind. Gewöhnlich erfolgt die Abnahme durch ein so genanntes Abnahmeprotokoll. Die Laufzeiten dieser Bürgschaften sind nach VOB 4 Jahre oder nach BGB 5 Jahre. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheiteneinbehalt des Auftraggebers) beträgt in der Regel zwischen 3% und 5% der Auftragssumme. Mindestbeitrag Den vereinbarten Mindestbeitrag entnehmen Sie bitte Ihrer Rahmenzusage. Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich Beträge unter 3,-- zu buchen. Es gilt daher eine generelle Mindestbuchung von 3,-- pro Urkunde. Obligo Aktueller Gesamtbetrag aller für Sie ausgestellten und aktiven Bürgschaften. Online-Antrag Loggen Sie sich im geschützten Bereich auf unserer Internet-Seite Bürgschaften-Online ein und klicken Sie auf ~Neuantrag~. Sie werden automatisch durch den Antrag geleitet. Die abgefragten Daten entsprechen dem Papierantrag (s. Antrag). Das Programm lässt Sie den Antrag nicht absenden, wenn Daten unvollständig sind. Nach Versenden des Antrages besteht die Möglichkeit eine Bestätigung über den Eingang des Antrages bei uns anzufordern. Pauschalbürgschaft Eine Pauschalbürgschaft (Globalbürgschaft) dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger) zur Absicherung mehrerer Werkverträge. Rückgabe Unbefristete Bürgschaften mit Originalunterschrift müssen mit einem kurzen Anschreiben per Post an uns zurückgegeben werden. Unbefristete Bürgschaften mit Faksimileunterschrift werden durch Rückgabe der vom Auftraggeber unterzeichneten Enthaftungserklärung aus dem Obligo ausgebucht. Befristete Bürgschaften müssen nach Ablauf des genannten Datums nicht zurückgegeben werden. Sicherheiten Siehe Besicherung Sicherheitseinbehalt Prozentualer Anteil der Schlussrechnungssumme den der Auftraggeber zur Absicherung etwaiger nachvertraglicher Ansprüche, z.b. aus Gewährleistung, einbehält. Sondertexte Vom Auftraggeber vorgegebene Bürgschaftstexte. Bitte reichen Sie Sie den Sondertext vollständig ausgefüllt bei uns ein und vergewissern Sie sich, dass der Text gut lesbar und die Form einwandfrei ist. Folgende Zugangswege stehen Ihnen dann zur Verfügung: Zugangsweg Antrag Zugangsweg Sondertext Rücklauf Urkunde per Post oder Fax per Post oder Fax per Post mit Originalunterschrift per Onlineantrag per Onlineantrag per Post mit Originalunterschrift per Onlineantrag per Post oder Fax per Post mit Originalunterschrift Im Falle der Beantragung per Post oder Fax füllen Sie den Sondertext bitte vorab vollständig aus und reichen Sie uns diesen mit den Antragsunterlagen einreichen. Im Falle der Onlinebeantragung gehen Sie bitte wie folgt vor: Beantragen Sie die Bürgschaft wie gewohnt Füllen Sie den Sondertext entsprechend den Daten im Antrag vollständig aus Lassen Sie uns den vorbereiteten Sondertext zukommen: o o per Post oder Fax über das Onlineportal (Scannen Sie hierzu den vorbereiteten Sondertext ein und stellen Sie uns diesen über die neue Funktion Sondertext hochladen am Ende der Antragseingabe zur Verfügung) Die Bürgschaftsnummer, Ausstellungsort, Datum, Stempel und Unterschrift werden selbstverständlich von uns vervollständigt. Bitte beschriften Sie die entsprechenden Bereiche nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir künftig eine einmalige Gebühr von 20,-- je Sondertext erheben müssen, wenn wir diese in unserem Haus nachbearbeiten müssen. (s. auch Gebühr für Sondertexte)

5 Unbefristete Bürgschaft Ohne festes Ablaufdatum ausgestellte Bürgschaft. Die Ausbuchung aus dem Obligo erfolgt erst nach Rückgabe der Bürgschaft (bei Faksimileunterschrift - durch Rückgabe der Enthaftungserklärung) Bitte beachten Sie die mit Ihrem Auftraggeber getroffene Vereinbarung! Vertragserfüllungsbürgschaft Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages. VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen: Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen, Teil B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Werkleistung Im Werkvertrag vereinbarte Leistung des Auftragnehmers. Werkvertrag Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (=Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (=Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird ( 631 ff. BGB). Zahlung auf erstes Anfordern Klausel in der Bürgschaft, nach der der Bürge bereits dann zahlen muss, wenn der Gläubiger behauptet, einen Anspruch aus der Bürgschaft zu haben, ohne dass er diesen nachweisen muss. Diese Bürgschaften sind für Bürgen und Auftraggeber gefährlich. Ihre Anwendbarkeit wird daher von der Rechtssprechung zunehmend eingeschränkt.

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