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1 B e r u f l i c h e K o m p e t e n z s t a n d a r d s [ E n t w u r f ] A u s b i l d u n g s b e r u f S o z i a l a s s i s t e n t S o z i a l a s s i s t e n t i n

2 B e r u f l i c h e K o m p e t e n z s t a n d a r d s [ E n t w u r f ] A u s b i l d u n g s b e r u f S o z i a l a s s i s t e n t S o z i a l a s s i s t e n t i n

3 KONTAKT Zukunftsbau GmbH Strelitzer Str Berlin Dr. Klaus Jürgen Bunke (030) Peter Urban (030) Das Modellprojekt Online-Zertifizierung Berufliche Bildung wird von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

4 Berufliche Kompetenzstandards [Entwurf] sberuf Sozialassistent Sozialassistentin Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebenssituationen und Lebensphasen aufbauen und sozialpädagogische Prozesse begleiten 2 Bei der Pflege, Betreuung und Unterstützung von Menschen in verschiedenen Lebensphasen assistieren 3 Grundlegende hauswirtschaftliche Aufgaben ausführen 4 Musisch-kreative Prozesse und Bewegungsangebote gestalten 5 Berufliche Handlungskompetenz in der Sozialassistenz anwenden Strukturgrundlage: für Altbewerber über sbausteine, BMBF April 2008 Curriculare Grundlagen: - Bundesinstitut für Berufsbildung: Curriculum Altenpflege, SenBWF Berlin (2008). Stundentafel der Berufsfachschule für Sozialassistenz ( ) - MBJS Brandenburg (2008). svorgaben Sozialassistentin/ Sozialassistent Sekundarstufe II, Berufsfachschule Soziales

5 4 von 23 Kurzprofil sberuf Sozialassistent /-in Sozialassistenten/-innen führen sozialpädagogische, sozialpflegerische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen aus. Sie helfen Menschen aller Altersstufen mit sozialen oder gesundheitlichen Einschränkungen, ihren Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen. Sie sind in stationären und ambulanten Einrichtungen der Familien-, Kinder- und Jugendhilfe, der Alten- und Behindertenhilfe sowie in Privathaushalten tätig. Sozialassistenten/-innen unterstützen die Fachkräfte in den jeweiligen Einrichtungen und führen die ihnen übertragenen helfenden Tätigkeiten und Teilaufgaben der Betreuung, Förderung, Versorgung und Pflege selbstständig aus. Sozialassistenten/-innen haben neben den beruflichen Grundkompetenzen einen breiten und differenzierten Einblick in die Berufs- und Arbeitsfelder der Gesundheits- und Sozialpflege. Sozialassistenten/-innen, die einen mittleren Berufsabschluss erworben haben, verfügen über berufsbezogene und berufsübergreifende Kompetenzen, die sie mit entsprechenden Anrechnungsmöglichkeiten zu einer weiterführenden im Sozial- und Gesundheitswesen befähigen.

6 5 von 23 Überblick - Berufliche Kompetenzstandards für den sberuf Sozialassistent /-in Nr. Bezeichnung des Kompetenzstandards. sjahr Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebenssituationen und Lebensphasen aufbauen und sozialpädagogische Prozesse begleiten Zuordnung APO-BFS (Schwerpunkt) Stundentafel der BFS für Sozialassistenz (Einzelpositions-Nr.) (Einzelposition) Zeit (sjahr) Stellung in der Gesamtausbildung (Empfehlungen) Voraussetzungen: keine Nachfolgend: Nr. 2 oder Nr. 3 oder Nr. 4 in Stunden (ca.) Lernaufwand (Zeitrahmen) in Wochen (ca.) Bezug zu ECVET Kreditpunkte Bezug zum EQR Niveau Bei der Pflege, Betreuung und Unterstützung von Menschen in verschiedenen Lebensphasen assistieren 2. sjahr 3 Grundlegende hauswirtschaftliche Aufgaben ausführen Voraussetzungen: keine Nachfolgend: Nr. oder Nr. 3 oder Nr. 4 Voraussetzungen: keine Nachfolgend. Nr. oder Nr. 2 oder Nr Musisch-kreative Prozesse.5 und Bewegungsangebote gestalten 2 Voraussetzungen: Nr. Nachfolgend: Nr. 5 oder Nr. 2 oder Nr Berufliche Handlungskompetenz in der Sozialassistenz anwenden. 2 Voraussetzungen: Nr. bis Nr. 4 Nachfolgend: Gesamt 2 sjahre Jahr wird mit 60 Leistungspunkten bewertet (entspricht.800 Stunden, ca. 48 Wochen)

7 6 von 23 SenBWF Berlin (2008). Stundentafel der Berufsfachschule für Sozialassistenz ( ). Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation.2 Berufsübergreifender Lernbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde.4 Berufsübergreifender Lernbereich: Mathematik.5 Berufsübergreifender Lernbereich: Sport/Gesundheitsförderung 2. Lernfeld : Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen aufbauen sowie sozialpädagogische Prozesse erkennen und begleiten Lernfeld 2: Bei der Unterstützung und Pflege von Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen assistieren 2.3 Lernfeld 3: Grundlegende hauswirtschaftliche Kompetenzen erwerben und umsetzen Lernfeld 4: Musisch-kreative Prozesse kennen lernen und in Alltagssituationen anwenden Lernfeld 5: Berufliche Handlungskompetenz und berufliche Identität entwickeln

8 7 von 23 sberuf: Sozialassistent/-in Kompetenzstandard Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebenssituationen und Lebensphasen aufbauen und sozialpädagogische Prozesse begleiten Lernaufwand in Stunden: 900 Lernaufwand in Wochen: 24 Niveau: 2 Kreditpunkte: 30 sjahr: Stellung in der Gesamtausbildung Der Kompetenzstandard umfasst berufstypische Grundlagen in der Sozialassistenz und kann deshalb sowohl zu Beginn der als auch in späteren Phasen erworben werden. Voraussetzung (Empfehlung): Keine Nachfolgend (Empfehlung): Nr. 2 oder Nr. 3 oder Nr. 4 Beschreibung des Kompetenzstandards Sozialassistentinnen und Sozialassistenten unterstützen Menschen, die aufgrund ihres Alters, Krankheit oder Behinderung oder aufgrund ihrer besonderen sozialen Lebenslage der Betreuung bedürfen, beim Aufbau und bei der Gestaltung von sozialen Beziehungen. Sie nehmen die grundlegenden psychischen und emotionalen Bedürfnisse der zu Betreuenden wahr, bauen Vertrauen auf und gestalten den Kontakt einfühlsam, akzeptierend und wertschätzend. Dabei sind sie sich ihrer eigenen Rolle im Prozess der Beziehungsgestaltung bewusst. Auf der Grundlage ihres Wissens über Kommunikation tragen sie zur angemessenen Lösung von Konflikten und zu einem Klima bei, in dem sich die zu betreuenden Personen geachtet fühlen und ihre Entwicklung gefördert wird. Sie beobachten das Verhalten der zu Betreuenden in ausgewählten Bereichen ihrer Entwicklung, dokumentieren ihre Beobachtungen und reflektieren sie im fachlichen Austausch.

9 8 von 23 I Fachliche Kompetenz A Fertigkeiten und Arbeitsausführung Beschreibung Bezug zur APO-BFS Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebenssituationen und Lebensphasen aufbauen 2 Sozialpädagogische Prozesse begleiten 3 Konfliktsituationen bewältigen 4 Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse dokumentieren und bewerten Er/sie kann betreuungsbedürftigen Menschen in den Grundhaltungen von Empathie und Einfühlungsvermögen, Akzeptanz und Wertschätzung sowie Kongruenz und Echtheit begegnen. Er/sie kann Kontakt zu ihnen aufbauen, ihre grundlegenden psychischen und emotionalen Bedürfnisse und Lebenssituationen wahrnehmen und ihre Bedürfnisse in die Gestaltung des Tagesablaufs einbeziehen. Dabei kann er/sie sie beim Aufbau und bei der Gestaltung von sozialen Beziehungen unterstützen. Er/sie kann das Verhalten von betreuungsbedürftigen Menschen in ausgewählten Bereichen ihrer Entwicklung gezielt beobachten und in ihrer Bedeutung für ihre individuelle Entwicklung erfassen. Er/sie kann sich an der Entwicklungsförderung von zu Betreuenden beteiligen und lern- und erfahrungsanregende Räume und Situationen gestalten. Er/sie kann Konfliktsituationen in sozialpädagogischen Prozessen durch Beobachtung erfassen und angemessene Konfliktbewältigungsstrategien entwickeln und einsetzen. Er/sie kann sich selbst in seiner/ihrer Tätigkeit in sozialpädagogischen Prozessen wahrnehmen, hinterfragen und bewerten. Er/sie kann seine/ihre Wahrnehmungen und Tätigkeiten in sozialpädagogischen Prozessen dokumentieren und im fachlichen Austausch reflektieren und interpretieren B Kenntnisse und Verständnis Beschreibung Tätigkeitsfelder der sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Arbeit 2 Entwicklung im Kindes- und Jugendalter 3 Grundlagen der Kommunikation 4 Gruppendynamik und Gruppenstruktur 5 Rechtliche Grundlagen der sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Arbeit Er/sie kann einen Überblick geben über die Tätigkeitsfelder der sozialpädagogischen und heilerziehungspflegerischen Arbeit und hat einen Einblick in die Aufgaben und Arbeitsbedingungen in den entsprechenden Einrichtungen. Er/sie kennt grundlegende Methoden der Arbeit in der sozialpädagogischen Praxis wie die Erfassung von Erwartungen, Ziele und Aufgaben, die Berichtsarbeit und die Evaluation und Dokumentation. Er/sie hat grundlegende Kenntnisse der Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter und kann hieraus Anforderungen an die Förderung der Erziehung, Entwicklung und Bildung von Kindern und Jugendlichen ableiten. Er kann fachspezifische Kenntnisse über die Grundlagen der Kommunikation (indirekte/direkte Botschaften, Feedback, Entstehung und Vermeidung von Kommunikationsstörungen, situations- und adressatenorientiertes Sprachverhalten) in sozialpädagogischen Prozessen anwenden. Er/sie kann die Beziehungen zwischen Einzelpersonen und Gruppen und die Bedeutung von sozialen Rollen und von Gruppenprozessen für das Handeln des Einzelnen und für das eigen Handeln verstehen. Er/sie hat einen Überblick über die berufsrelevanten rechtlichen Grundlagen der Sozialassistenz (Sozialrecht, Arbeitsrecht, BGB, Schweigepflicht, Datenschutz)

10 9 von 23 II Selbstständigkeit und Verantwortung Beschreibung Bezug zur APO-BFS Verantwortung für die Betreuung von hilfebedürftigen Menschen in sozialpädagogischen Prozessen übernehmen Er/sie kann Verantwortung für Unterstützung von Menschen in sozialpädagogischen Prozessen übernehmen, die ihren Alltag nicht allein bewältigen können. 2. III Lernkompetenz Das eigene Verhalten in sozialpädagogischen Prozessen eigenverantwortlich wahrnehmen, bewerten und erweitern Er/sie kann sich selbst in seiner/ihrer Tätigkeit wahrnehmen, hinterfragen und bewerten und hierauf aufbauend seine Fähigkeiten in sozialpädagogischen Prozessen erweitern. 2. IV Kommunikationskompetenz und soziale Kompetenz Beziehungen zu Einzelpersonen und in Gruppen als Grundlage sozialpädagogischer Begleitung initiieren und gestalten Er/sie kann Kontakt zu betreuungsbedürftigen Menschen aufnehmen und aufbauen und die Beziehung zu ihnen gestalten. 2. V Methodische Kompetenz (berufliche Kompetenz) Betreuungsbedürftigen Menschen in sozialpädagogischen Prozessen mit pädagogischer Grundhaltung begegnen Er/sie kann das Verhalten von zu Betreuenden in der Bedeutung für ihre individuelle Entwicklung erfassen und an der Förderung ihrer Entwicklung mitwirken. 2. VI Gesetzliche Grundlagen: Stundentafel der Berufsfachschule für Sozialassistenz ( ) Stundentafel der BFS für Sozialassistenz Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation Berufsübergreifender Lernbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde Lernfeld : Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen aufbauen sowie sozialpädagogische Prozesse erkennen und begleiten Lernfeld 5: Berufliche Handlungskompetenz und berufliche Identität entwickeln

11 0 von 23 2 sberuf: Sozialassistent/-in Niveau: 2 Kompetenzstandard 2 Bei der Pflege, Betreuung und Unterstützung von Menschen in verschiedenen Lebensphasen assistieren Lernaufwand in Stunden: 900 Lernaufwand in Wochen: 24 Kreditpunkte: 30 sjahr: Stellung in der Gesamtausbildung Der Kompetenzstandard umfasst berufstypische Grundlagen in der Sozialassistenz und kann deshalb sowohl zu Beginn der als auch in späteren Phasen erworben werden. Voraussetzung (Empfehlung): Keine Nachfolgend (Empfehlung): Nr. oder Nr. 3 oder Nr. 4 Beschreibung des Kompetenzstandards Sozialassistentinnen und Sozialassistenten assistieren Fachkräften bei der Durchführung einer bedürfnisorientierten und umfassenden Pflege von betreuungsbedürftigen Menschen. Sie gehen mit Verständnis und Sensibilität auf die Besonderheiten des Erlebens und Verhaltens pflegebedürftiger Menschen ein. Durch Beobachtung und einfühlsames Begleiten erfassen sie die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen nach Gesundheit und Wohlbefinden. Tätigkeiten der pflegerischen Basisversorgung führen sie in Absprache mit den zuständigen Fachkräften selbstständig durch. Sie dokumentieren durchgeführte Pflegehandlungen und reflektieren diese in Kommunikation mit den zuständigen Fachkräften und im Team.

12 von 23 2 I Fachliche Kompetenz A Fertigkeiten und Arbeitsausführung Beschreibung Bezug zur APO-BFS Pflegerische Basisversorgung selbstständig durchführen 2 Bei vorbeugenden und betreuenden Maßnahmen der Behandlungspflege assistieren 3 Grundpflegerische Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren Er/sie kann einfache pflegerische Maßnahmen der Basisversorgung bei den grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens (wach sein und schlafen, sich bewegen, sich waschen und kleiden, essen und trinken, ausscheiden, Körpertemperatur regulieren) unter Beachtung hygienischer und unfallverhütender Aspekte unter fachlicher Aufsicht selbstständig ausführen. Dabei kann er/sie mit Verständnis und Sensibilität auf die Pflegebedürftigen eingehen, Ressourcen aktivieren und damit Hilfe zur Selbsthilfe geben und sie zur Gesundheits- und Hygieneerziehung anleiten (z.b. Anleitung zum regelmäßigen Wechseln der Kleidung und täglichen Wechseln der Wäsche, Anleitung und Unterstützung bei regelmäßiger Körperpflege und hygiene). Er/sie kann einer Fachkraft bei präventiven und therapeutische Pflegemaßnahmen assistieren und einfache Pflegemaßnamen wie Beobachtung und Messung der Körpertemperatur, Blutdruck und Pulsmessung unter fachkundlicher Anleitung selbstständig durchführen. Er/sie kann Informationen zur Planung einfacher grundpflegerische Tätigkeiten aufnehmen und eigene Beobachtungen und Tätigkeiten vollständig und nachvollziehbar dokumentieren. Die Ergebnisse der Dokumentation kann er/sie mit der zuständigen Fachkraft und im Team reflektieren.. 4 In Notfallsituationen Maßnahmen der ersten Hilfe einleiten Er/sie kann Notfallsituationen erkennen, angemessen reagieren, Hilfe holen und Maßnahmen der ersten Hilfe einleiten.

13 2 von 23 2 B Kenntnisse und Verständnis Beschreibung Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers 2 Berufe und Arbeitsfelder im pflegerischen und rehabilitativen Bereich 3 Theoretische Grundlagen der Pflege 4 Vorbeugung, Betreuung und Pflege bei Erkrankungen Er/sie verfügt über exemplarische Kenntnisse der Anatomie, Physiologie und der typischen Lebensprozesse des Menschen als Voraussetzung für die Arbeit in sozialpädagogischen, heilerziehungspflegerischen und pflegerischen Einrichtungen. Er/sie beherrscht wesentliche Fachbegriffe und kann sein/ihr Wissen und Verständnis der körperlichen Funktionen bei der Betreuung und Pflege von gesunden, kranken und beeinträchtigten Menschen nutzen. Seine/ihre exemplarischen Kenntnisse umfassen Einblicke in die Bereiche Stütz- und Bewegungsapparat, Herz-Kreislauf-System, Atmungssystem, Verdauungssystem, Urogenitalsystem, Nervensystem, Sinnesorgane sowie Hormonsystem. Er/ sie kann Berufe im pflegerischen und rehabilitativen Bereich nach ihrer und Schwerpunktbildung unterscheiden und sozialpflegerische Arbeitsfelder und Schlüsselqualifikationen für die Pflege beschreiben. Er/ sie hat einen Überblick über die theoretischen Grundlagen der Pflege: ethisches Handeln in der Pflege, Konzepte von Gesundheit, Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Pflege bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, Entwicklung des Menschen im Alter, Umgang mit sterbenden Menschen, Lebensbedingungen und Integration vom Menschen mit Behinderungen, rückenschonende Arbeitsweise, Hygiene. Er/ sie hat Grundkenntnisse über häufig auftretende Krankheiten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Er/ sie hat einen Überblick über wichtige Arten von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Heilmethoden und kennt grundlegende Methoden der Gesundheits- und Hygieneerziehung sowie der Schaffung von gesundheitsfördernden Umgebungsbedingungen. 5 Sucht und Suchtprävention Er/sie kennt grundlegende Suchtproblematiken mit ihren Folgewirkungen (Alkohol, Nikotin, Tabletten, Spielsucht) und kann Suchtgefahren sowie Anzeichen einer Suchterkrankung erkennen. 6 Rechtliche Vorschriften zum Betreuungsprozess Er/sie hat einen Überblick über grundlegende rechtliche Vorschriften zur Pflege von betreuungsbedürftigen Menschen, wie Regelungen zur Aufsicht- und Betreuungspflicht, zur Personensorge, Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Hygiene..2

14 3 von 23 2 II Selbstständigkeit und Verantwortung Beschreibung Bezug zur APO-BFS Pflegerische Basisversorgung selbstständig durchführen Er/sie kann Maßnamen der pflegerischen Basisversorgung bei den grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig durchführen. III Lernkompetenz Fortbildungsangebote in der pflegerischen Basisversorgung annehmen und angemessen auswählen Er/sie kann Fortbildungsangebote zur pflegerischen Basisversorgung eigeninitiativ nachfragen und angemessen auswählen. IV Kommunikationskompetenz und soziale Kompetenz Die Bedürfnisse und Wünsche von zu Betreuenden wahrnehmen und hieran die Pflegetätigkeit orientieren Er/sie kann die Bedürfnisse und Wünsche von zu Betreuenden durch Wahrnehmung, Beobachtung und Kommunikation erschließen und seine/ihre Pflegetätigkeit hieran ausrichten.. V Methodische Kompetenz (berufliche Kompetenz) Pflegebedürftige durch pflegerische Hilfen in einer möglichst eigenständigen Gestaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens unterstützen Er/sie kann pflegebedürftigen Menschen durch grundpflegerische Hilfeleistungen in einer möglichst eigenständigen Gestaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens unterstützen. VI Gesetzliche Grundlagen: Stundentafel der Berufsfachschule für Sozialassistenz ( ) Stundentafel der BFS für Sozialassistenz. Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation Lernfeld 2: Bei der Unterstützung und Pflege von Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen assistieren Lernfeld 5: Berufliche Handlungskompetenz und berufliche Identität entwickeln

15 4 von 23 3 sberuf: Sozialassistent/-in Niveau: 2 Kompetenzstandard 3 Grundlegende hauswirtschaftliche Aufgaben ausführen Lernaufwand in Stunden: 900 Lernaufwand in Wochen: 24 Kreditpunkte: 30 sjahr: 2 Stellung in der Gesamtausbildung Der Kompetenzstandard umfasst berufstypische Grundlagen in der Sozialassistenz und kann deshalb sowohl zu Beginn der als auch in späteren Phasen erworben werden. Voraussetzung (Empfehlung): Keine Nachfolgend (Empfehlung): Nr. oder Nr. 2 oder Nr. 4 Beschreibung des Kompetenzstandards Sozialassistentinnen und Sozialassistenten leisten wesentliche Aufgaben der Hilfe zum Erwerb, zur Erhaltung und zur Aktivierung der eigenständigen Lebensführung hilfebedürftiger und beeinträchtigter Menschen in privaten Haushalten. Sie begleiten und unterstützen hilfebedürftige Menschen bei der hauswirtschaftlichen Grundversorgung und bei der Ernährung. Sie erkennen und nutzen Ressourcen und vermitteln Maßnahmen zur Selbsthilfe.

16 5 von 23 3 I Fachliche Kompetenz A Fertigkeiten und Arbeitsausführung Beschreibung Bezug zur APO-BFS Hauswirtschaftliche Leistungen planen, durchführen, dokumentieren und kontrollieren 2 Hilfebedürftige und beeinträchtigte Menschen bei der Ernährung unterstützen 3 Haus- und Wäschepflege mit zu Betreuenden durchführen Er/sie kann zu betreuende Personen bei der Sicherstellung ihrer hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen und sie dabei aktivierend einbeziehen. Er/sie kann sich kundig machen über die persönlichen und sozialen Bedürfnisse und über die Haushaltssituation der zu Betreuenden und ihn bei der Erfassung und Bewertung des Haushaltsbudgets und bei der Prüfung von Einsparungsmöglichkeiten unterstützen. Hierzu kann er/sie einen Haushaltsplan benutzen und haushaltstypische Rechnungen erstellen und überprüfen. Er/sie kann Mahlzeiten für Menschen unterschiedlichen Alters und verschiedener Bedarfe unter Berücksichtigung ihrer Einkommenssituation planen, einkaufen und abrechnen und gemeinsam mit den zu Betreuenden zubereiten. Er/sie kann Preise für Lebensmittel vergleichen und die Kosten für die Zubereitung von Mahlzeiten ermitteln. Er/sie kann mit den zu Betreuenden dem Anlass entsprechend Tische und Räume gestalten und Einfluss nehmen auf eine angemessenen Tischkultur. Zu Betreuende mit spezifischen Problemen bei der Ernährung, Nahrungsaufnahme oder bei der Einhaltung des Flüssigkeitshaushaltes kann er/sie bei der Nahrungsaufnahme unterstützen. Dabei kann er/sie ernährungsbedingte Störungen erkennen und durch geeignete Zusammenstellung der Nahrung vermeiden. Er/sie kann zu Betreuende in der Pflege und Reinigung von Haus und Wohnumfeld unterstützen und die Pflege und Reinigung gemeinsam mit ihnen unter Vermeidung von Unfallgefahren durchführen. Er/sie kann Räume, Kleidung und Wäsche reinigen, Blumen pflegen sowie Näharbeiten und kleinere Reparaturen im Haushalt durchführen. Dabei kann er/sie den Aufwand für die Pflege und Reinigung realistisch einschätzen, technische Haushaltsgeräte sinnvoll einsetzen und die Regeln von Sicherheit und Hygiene beachten B Kenntnisse und Verständnis Beschreibung Mengen- und Kostenberechnung in der Hauswirtschaft 2 Haushaltsplanung in der Hauswirtschaft 3 Ernährungsverhalten und bedarfsgerechte Ernährung in unterschiedlichen Lebenssituationen Er/sie kann mathematische Operationen auf hauswirtschaftliche Prozesse anwenden und dabei geeignete Hilfsmittel wie Taschenrechner und Tabellen sinnvoll einsetzen. Er/sie beherrscht die mathematischen Operationen, um Mengen und Kosten für die Zubereitung von Mahlzeiten (Nährwerte, Nährstoffe, Zutaten nach Rezepten) und für Beschäftigungs- und Freizeitangebote zu errechnen. Er/sie kennt die Grundsätze der Haushaltsplanung in der Hauswirtschaft und die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung von Einkäufen wie Regelungen zur Geschäftsfähigkeit, zum Kaufvertrag und zur Gewährleistung. Er/sie kann haushaltstypische Rechnungen erstellen und überprüfen, zwischen Netto und Bruttopreis sowie Rabatt und Skonto unterscheiden. Er/sie kann das Ernährungsverhalten in unterschiedlichen Lebensabschnitten unterscheiden und hat ein Verständnis für den Zusammenhang von Ernährung, Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Er/sie kann unterschiedliche Kostformen und Speisepläne für bestimmte Zielgruppen unterscheiden. Er/sie kennt die Regeln über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln (Hygiene, Lagerung, Garungsarten, Arten der Haltbarmachung)

17 6 von 23 3 II Selbstständigkeit und Verantwortung Beschreibung Bezug zur APO-BFS Verantwortung für die hauswirtschaftliche Grundversorgung von hilfebedürftigen Menschen übernehmen Er/sie kann den hauswirtschaftlichen Unterstützungsbedarf von hilfebedürftigen Menschen erkennen und ihre hauswirtschaftlichen Versorgung fachgerecht sicherstellen. 2.3 III Lernkompetenz Eigene hauswirtschaftliche Kompetenzen angemessen einschätzen und bei Bedarf Lernberatung am richtigen Ort nachfragen und annehmen Er/sie kann seine/ihre Fähigkeiten, hilfebedürftige Menschen in der hauswirtschaftlichen Versorgung zu unterstützen angemessen einschätzen und Lernberatung zur Weiterentwicklung der Fähigkeiten nachfragen und annehmen. 2.3 IV Kommunikationskompetenz und soziale Kompetenz Die Bedürfnisse, Wünsche und Ressourcen von zu Betreuenden erkennen und hieran die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten orientieren Er/sie kann den Unterstützungsbedarf und die Bedürfnisse und Wünsche von hilfebedürftigen Menschen in der hauswirtschaftlichen Versorgung durch Wahrnehmung, Beobachtung und Kommunikation erschließen und seine/ihre hauswirtschaftlichen Tätigkeiten hieran ausrichten. 2.3 V Methodische Kompetenz (berufliche Kompetenz) Hauswirtschaftliche Leistungen zur Unterstützung einer möglichst eigenständigen Lebensführung planen, umsetzen und kontrollieren Er/sie kann auf der Grundlage der Ressourcen und Bedürfnisse von hilfebedürftigen Menschen hauswirtschaftliche Leistungen zur Unterstützung einer möglichst eigenständigen Lebensführung planen, umsetzen und kontrollieren 2.3 VI Gesetzliche Grundlagen: Stundentafel der Berufsfachschule für Sozialassistenz ( ) Stundentafel der BFS für Sozialassistenz Berufsübergreifender Lernbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde Berufsübergreifender Lernbereich: Mathematik Lernfeld 3: Grundlegende hauswirtschaftliche Kompetenzen erwerben und umsetzen Lernfeld 5: Berufliche Handlungskompetenz und berufliche Identität entwickeln

18 7 von 23 4 sberuf: Sozialassistent/-in Niveau: 2 Kompetenzstandard 4 Musisch-kreative Prozesse und Bewegungsangebote gestalten Lernaufwand in Stunden: 540 Lernaufwand in Wochen: 4 Kreditpunkte: 8 sjahr: 2 Stellung in der Gesamtausbildung Der Kompetenzstandard setzt Grundfähigkeiten in der Gestaltung von Beziehungen zu Menschen in sozialpädagogische Prozesse voraus und ist deshalb besonders für das Ende der geeignet. Voraussetzung (Empfehlung): Nr. Nachfolgend (Empfehlung): Nr. 5 oder Nr. 2 oder Nr. 3 Beschreibung des Kompetenzstandards Sozialassistentinnen und Sozialassistenten setzen kreativen Techniken, Spiele, Bewegungsangebote und Lieder ein, um musisch-kreative und bewegungsorientierte Prozesse in sozialen Einrichtungen und in Einrichtungen der Behindertenhilfe zu gestalten. Durch das gemeinsame Üben, Vortragen und Spielen mit zu Betreuenden vermitteln sie Freude am kreativen Gestalten, Musizieren, Bewegen und Singen. Sie stärken damit das Selbstwertgefühl der zu Betreuenden.

19 8 von 23 4 I Fachliche Kompetenz A Fertigkeiten und Arbeitsausführung Beschreibung Bezug zur APO-BFS Angebote für Bewegung, Entspannung und Gesundheit gestalten 2 Erlebnisräume kreativ gestalten 3 Spielaktionen initiieren und durchführen 4 Musisch-rhythmische Prozesse gestalten 5 Einzelnen Personen und Gruppen vorlesen und erzählen 6 Feste und Begegnungen planen und durchführen Er/sie kann Bewegungsangebote für und mit Menschen verschiedener Altersgruppen mit und ohne Beeinträchtigungen mit unterschiedlichen Materialien und Geräten gestalten. Hierzu gehören Übungen zur Entwicklung von Geschicklichkeit, Ausdauer, Selbstüberwindung, Dehnungsund Kräftigungsübungen, Übungen zur Selbsterfahrung, Entspannungsübungen und Fantasiereisen sowie Bewegungen und Spiele am und im Wasser. Er/sie kann aktionsorientierte, kreative Gruppenarbeiten für und mit Menschen verschiedener Altersgruppen mit und ohne Beeinträchtigungen gestalten. Er/sie kann basteln, werken, farbig, plastisch, textil und handwerklich arbeiten, Räume und Kulissen dekorativ gestalten sowie Naturmaterialien gestalterisch einsetzen. An Selbsterfahrungen im Kreativbereich kann er/sie mitwirken. Er/sie kann für und mit Menschen verschiedener Altersgruppen mit und ohne Beeinträchtigungen Spiele für drinnen und draußen in Abhängigkeit von der Jahreszeit und nach ihrer Funktion auswählen und gestalten. Hierzu gehören darstellende Spiele, Sing-, Sprech-, Bewegungs- und Orientierungsspiele und Gesellschaftsspiele. Er/sie kann Spielprogramme für die Gestaltung von Festen und Feiern planen und durchführen und Materialien für einfache Spiele selbst herstellen. Er/sie kann musikalische Interessen von zu Betreuenden wahrnehmen und Impulse geben beim Singen, Musizieren, Musikhören und Bewegen. Er/sie kann für verschiedene Musikrichtungen sensibilisieren und Lieder, Tänze und rhythmische Improvisation und Bewegungsimprovisationen unter Einsatz von Instrumenten für verschiedene Altersgruppen und zu verschiedenen Anlässen gestalten. Er/sie kann einzelnen Personen und Gruppen aus Geschichten, Bilderbüchern, Erzählungen und Märchen vorlesen und beherrscht das Vortragen und Erzählen als grundlegende Formen der mündlichen Kommunikation. Er/sie kann Gedichte und Verse vorlesen und damit spielen. Dabei kann er/sie geeignete Rahmenbedingungen für das Vorlesen und Erzählen zielgruppenorientiert gestalten. Er/sie kann für und mit Menschen verschiedener Altersgruppen mit und ohne Beeinträchtigungen Ausflüge, Feste und Begegnungen, die zu einem Erleben von Gemeinschaft oder Natur führen, planen und durchführen..5.5.

20 9 von 23 4 B Kenntnisse und Verständnis Beschreibung Anatomische Grundlagen der Bewegung 2 Ziele und Inhalte der Bewegungserziehung 3 Spiel als Grundlage für Entwicklung und Lernen 4 Grundlagen der kreativen Gestaltung von Materialien Er/sie kann das Zusammenspiel von Knochen, Muskeln, Bändern, Sehnen und Gelenken für die körperliche Bewegung anhand ausgewählter Bewegungsabläufe verstehen und beschreiben. Er/sie ist sich des Zusammenhangs von körperlich-motorischer und geistig-seelischer Entwicklung eines Menschen bewusst und kann die Bedeutung der Bewegung für die Entwicklungs- und Lernprozesse des Menschen in verschiedenen Altersstufen und Lebenssituationen verstehen und beschreiben. Er/sie hat einen Überblick über Spielformen und deren Anleitung (Übungsspiel, Konstruktionsspiel, Regelspiel, Rollenspiel, darstellende Spiele, Spielaktionen und feste), die für die Gestaltung sozialpädagogischer Prozesse eingesetzt werden können. Er/sie kann die Materialien zum kreativen Gestalten (klassische Grundmaterialien, Naturmaterialien) sowie die Techniken, Methoden und Werkzuge zu ihrer Bearbeitung unterscheiden und anwenden Musisch-kreative Gestaltung Er/sie hat Einsicht in wesentliche Grundbegriffe und Gestaltungsprinzipien der musikalischen Formenlehre als Mittel der Kommunikation und Interaktion kann die Kenntnisse in der Gestaltung musisch-kreativer Prozesse anwenden.

21 20 von 23 4 II Selbstständigkeit und Verantwortung Beschreibung Bezug zur APO-BFS Verantwortung für die musisch-kreative und bewegungserzieherische Betreuung von unterstützungsbedürftigen Menschen übernehmen Er/sie kann altersgemäße Formen der musisch-kreativen und bewegungserzieherischen Betreuung von unterstützungsbedürftigen Menschen planen und eigenverantwortlich durchführen. III Lernkompetenz Eigene Fertigkeiten in der Gestaltung von musisch-kreativen Prozessen und von Bewegungsangeboten angemessen einschätzen und bei Bedarf Lernberatung am richtigen Ort nachfragen und annehmen Er/sie kann seine/ihre Fähigkeiten in der Gestaltung von musisch-kreativen Prozessen und von Bewegungsangeboten angemessen einschätzen und Lernberatung zur Weiterentwicklung der Fähigkeiten nachfragen und annehmen. IV Kommunikationskompetenz und soziale Kompetenz Interessen von zu Betreuenden an musisch-kreativen Prozessen und an Bewegungsangeboten wahrnehmen und Impulse für ihre Gestaltung geben Er/sie kann die Bedürfnisse und Wünsche von unterstützungsbedürftigen Menschen an musisch-kreativen Prozessen und an Bewegungsangeboten durch Wahrnehmung, Beobachtung und Kommunikation erschließen und für die Gestaltung dieser Angebote nutzen. V Methodische Kompetenz (berufliche Kompetenz) Musisch-kreative und bewegungserzieherische Prozesse planen, durchführen und bewerten Er/sie kann auf der Grundlage der Ressourcen und Bedürfnisse von unterstützungsbedürftigen Menschen musisch-kreative und bewegungserzieherische Prozesse planen, durchführen und bewerten. VI Gesetzliche Grundlagen: Stundentafel der Berufsfachschule für Sozialassistenz ( ) Stundentafel der BFS für Sozialassistenz.5 Berufsübergreifender Lernbereich: Sport/Gesundheitsförderung Lernfeld 4: Musisch-kreative Prozesse kennen lernen und in Alltagssituationen anwenden Lernfeld 5: Berufliche Handlungskompetenz und berufliche Identität entwickeln

22 2 von 23 5 sberuf: Sozialassistent/-in Niveau: 2 Kompetenzstandard 5 Berufliche Handlungskompetenz in der Sozialassistenz anwenden Lernaufwand in Stunden: 360 Lernaufwand in Wochen: 0 Kreditpunkte: 2 sjahr: 2 Stellung in der Gesamtausbildung Der Kompetenzstandard setzten erste Grunderfahrungen in der Sozialassistenz voraus und ist deshalb besonders für das Ende der geeignet. Voraussetzung (Empfehlung): Nr. bis Nr. 4 Nachfolgend (Empfehlung): Keine Beschreibung des Kompetenzstandards Sozialassistentinnen und Sozialassistenten entwickeln ihr berufliches Selbstverständnis auf der Basis grundlegender Lern- und Arbeitstechniken im Berufsfeld der Sozialassistenz. Sie kommunizieren situationsgerecht mit zu Betreuenden und im Team. Sie dokumentieren und präsentieren ihre Arbeit und reflektieren das eigene berufliche und persönliche Verhalten. Sie nutzen unterschiedliche Informationsquellen, um ihre persönlichen Fähigkeiten und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten kontinuierlich zu erweitern.

23 22 von 23 5 I Fachliche Kompetenz A Fertigkeiten und Arbeitsausführung Beschreibung Bezug zur APO-BFS Im Team und mit zu Betreuenden situationsgerecht kommunizieren 2 Arbeitsvorgänge dokumentieren und präsentieren In Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen kann er/sie zuhören, auf sie eingehen und seine/ihre Meinung in sachgerechter Argumentation äußern und begründen. Es/sie kann sich an Absprachen halten und begründete Kritik akzeptieren. In Gesprächen mit zu Betreuenden unterschiedlichen Alters, Geschlechts, kultureller Herkunft kann er/sie sich dem Berufsbild entsprechend darstellen sowie klientenbezogen und empathisch kommunizieren. Er/sie kann Arbeitsergebnisse, Vorgänge und Tätigkeiten protokollieren und dokumentieren. Er/sie kann Arbeitsergebnisse in kurzer freier Rede anhand von Stichpunkten präsentieren, dabei Techniken der Visualisierung anwenden und sich einer anschließenden Diskussion stellen... 3 Fachtexte lesen und erstellen Er/sie kann komplexe Sach- und Gebrauchstexte und Fachliteratur über berufsbezogene Themen lesen, analysieren und das Wesentliche wiedergeben. Zu berufsbezogenen Fragestellungen kann er/sie schriftliche Erörterungen in sachlich richtiger Argumentation, folgerichtigem Aufbau und in angemessener Sprache verfassen.. 4 Berufspraktische Erfahrungen und Informationen für die berufliche Weiterbildung nutzen 5 Eigene Arbeitsabläufe organisieren und strukturieren Er/sie kann berufspraktische Erfahrungen reflektieren und Ziele für den eigenen weiteren beruflichen Werdegang formulieren. Er/sie kann geeignete Informationsquellen auswählen und nutzen (Internet, Bibliothek, Nachschlagewerke, Fachbücher, Fachzeitschriften), um seine Fachkenntnisse zu erweitern und sich persönlich und beruflich weiterzubilden. Er/sie kann sich mit den Zielen und Strukturen der Einrichtung auseinander setzen und seine/ihre Arbeit mit Unterstützung einer Fachkraft danach gestalten. Er/sie kann seine/ihre Zeit planen und verantwortungsbewusst mit materiellen Ressourcen der Einrichtung umgehen.. B Kenntnisse und Verständnis Beschreibung Formen und Methoden der mündlichen und schriftlichen Kommunikation 2 Normen der deutschen Sprache 3 Verständnis von Sach- und Gebrauchstexten und von literarischen Texten 4 Struktur und Abläufe in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Einrichtungen Er/sie hat Sicherheit im eigenen Sprachverhalten und kann in beruflichen Alltagssituationen grundlegende Gesprächsarten (Klientengespräch, Teamgespräch, Vorstellungsgespräch) sowie Formen des schriftlichen Sprachgebrauchs (Bericht, Vorgangs- und Personenbeschreibungen, Ergebnis- und Verlaufsprotokoll, Geschäftsbrief, Einladung, Bewerbung, Beurteilung, Zeugnis) unterscheiden und anwenden. Er/sie beherrscht die Normen der deutschen Sprache (Orthographie, Grammatik, Interpunktion) und kann die deutsche Sprache normgerecht anwenden. Er/sie kann unterschiedliche Arten von Sach- und Gebrauchstexten (Zeitungsartikel, Fachbeiträge) und von literarischen Texten (fiktionale Texte, Kinder- und Jugendliteratur) erkennen, lesen und sich mit ihnen kritisch auseinandersetzen. Er/sie versteht die Struktur und Organisation von ausgewählten sozialen Einrichtungen und kann die Aufgabenverteilung und die Organisation von Arbeitsabläufen nachvollziehen.....2

24 23 von 23 5 II Selbstständigkeit und Verantwortung Beschreibung Bezug zur APO-BFS Ein berufliches Selbstverständnis als Sozialassistent/ Sozialassistentin entwickeln Er/sie kann ein berufliches Selbstverständnis als Sozialassistent/ Sozialassistentin auf der Basis grundlegender Lern- und Arbeitstechniken im Berufsfeld entwickeln. III Lernkompetenz Informationen über das Berufsfeld Sozialassistenz selbständig beschaffen und nutzen Er/sie kann sich Informationen über das Berufsfeld Sozialassistenz selbständig beschaffen und für die Erweiterung seiner Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nutzen.. IV Kommunikationskompetenz und soziale Kompetenz Mit zu Betreuenden und im Team situationsgerecht kommunizieren Er/sie kann mit zu Betreuenden einfühlsam sprechen, ihnen zuhören und auf ihre Bedürfnisse eingehen. In Teambesprechungen kann er/sie seine Wahrnehmungen im beruflichen Alltag schildern und seine/ihre Arbeit präsentieren.. V Methodische Kompetenz (berufliche Kompetenz) Berufliches Handeln in der Sozialassistenz planen und strukturieren Er/sie kann ihm/ihr übertragene Aufgaben in der Sozialassistenz selbstständig planen und strukturieren, dokumentieren, präsentieren und reflektieren.. VI Gesetzliche Grundlagen: Stundentafel der Berufsfachschule für Sozialassistenz ( ) Stundentafel der BFS für Sozialassistenz.2 Berufsübergreifender Lernbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde Lernfeld 5: Berufliche Handlungskompetenz und berufliche Identität entwickeln

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