Programmausschreibungen zum 1. Oktober 2015
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- Günter Siegel
- vor 7 Jahren
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1 DAAD Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service ausschreibungen zum 1. Oktober 2015 I. e zur Internationalisierung von Studium und Lehre AGGN African Good Governance Network Das AGGN ist ein dynamisches Netzwerk aus hervorragend ausgebildeten afrikanischen Akademikern, die in Deutschland studiert haben oder noch studieren und qualifiziert sind, die Werte des Good Governance aktiv zu verbreiten und so die wirtschaftliche und demokratische Transformation in Subsahara Afrika unterstützen. Gefördert werden Workshop-Teilnahmen (jährlich bis zu vier) zu Aspekten von Good Governance, sowie die aktive Teilnahme an Konferenzen und die Durchführung eigenständiger, themenbezogener Workshops. Afrikanische Studierende/Graduierte, die sich zum Zeitpunkt der Auswahl, sowie während des ersten Jahres der Mitgliedschaft (noch) in Deutschland aufhalten. Deutsche Hochschulen oder namhafte wissenschaftliche Institutionen, die geeignete Kandidaten für eine Mitgliedschaft nominieren und afrikanische Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Auswahl sowie während des ersten Jahres der Mitgliedschaft (noch) in Deutschland aufhalten. STIBET I (Stipendien- und Betreuungsprogramm für ausländische Studierende und Doktoranden) sowie DAAD-Preis Speziell auf die Bedürfnisse der ausländischen Studierenden, Graduierten und Doktoranden zugeschnittene Maßnahmen zu schaffen und diese in ein Betreuungskonzept einzubinden bzw. herausragende ausländische Studierende, Graduierte und Doktoranden auszuzeichnen. Gefördert werden Betreuungsmaßnahmen/-aktivitäten und Stipendien. Geförderte sind ausländische Studierende, Graduierte und Doktoranden. Antragsberechtigt sind die Akademischen Auslandsämter bzw. die entsprechenden Stellen an den deutschen Universitäten, Kunst- und Musikhochschulen und Fachhochschulen Kennedyallee 50, D Bonn, Tel. (0228) 882-0, Fax: (0228) ,
2 DAAD Seite 2 STIBET III (Stipendien- und Betreuungsprogramm für ausländische Studierende und Doktoranden) - Matching Funds Angestrebt wird die Erhöhung der Gesamtzahl der Stipendien durch Einwerbung privater Drittmittel (Industrie oder private Geldgeber) für die Gruppe der ausländischen Studierenden und Doktoranden. Studienabschluss-Stipendien, Stipendien für besonders engagierte ausländische Studierende und Doktoranden, Kontaktstipendien und Sonstige Matching Funds-Stipendien Geförderte sind ausländische Studierende und Doktoranden. Antragsberechtigt sind die Akademischen Auslandsämter bzw. entsprechende Stellen der deutschen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Sie koordinieren die ggf. von Fachbereichen vorgeschlagenen Maßnahmen Deutsche Hochschulprojekte im Ausland: Stipendien für ausländische Studierende linie I: Sur Place-/Drittlandstipendien linie II: Stipendien für Deutschlandaufenthalte Das liegt im Marketing für TNB-Projekte (Transnationale Bildung) durch die Möglichkeit zur Vergabe von Stipendien für Teilnehmende. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen mit erfolgreichen TNB-Projekten im Ausland. linie I: Sur Place-/Drittlandstipendien Gefördert werden Stipendien für ausländische Studierende von TNB-Projekten (Sur Place oder Drittland) sowie deren Studiengebühren. Gefördert werden ausländische Studierende von TNB-Projekten. linie II: Stipendien für Deutschlandaufenthalte Gefördert werden ausländische Studierende von TNB-Projekten für begrenzte Deutschlandaufenthalte zum Studium und/oder für Sprach- und Fachkurse an der deutschen Hochschule. Gefördert werden ausländische Studierende von TNB-Projekten mit Stipendien sowie deutsche Hochschulen für die Ausrichtung der Sprach- und Fachkurse mit Sachmitteln
3 DAAD Seite 3 Leadership for Syria - Begleitprogramm für syrische Stipendiaten an deutschen Hochschulen Im Rahmen eines gesellschaftlichen Begleitprogramms soll eine ausgewählte Elite zukünftigen syrischen Führungspersonals vorbereitet werden, das künftige Syrien, gesellschaftlich, politisch, wissenschaftlich und ökonomisch im Sinne von demokratischem Verständnis, von freiheitlichem Denken und von Pluralismus maßgeblich mitzugestalten. Dabei sollen grundlegende und anwendbare Kenntnisse und Fähigkeiten aus Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Sozialwissenschaften sowie Handlungskompetenzen vermittelt werden. Personalmittel für die Entwicklung und Betreuung des s sowie zur Durchführung und Betreuung der Onlinephasen. Sachmittel für studienbegleitende Unterlagen und die Durchführung der Präsenzphasen. Mobilität- und Aufenthaltsausgaben der Stipendiaten während der Präsenzphasen. Gefördert werden Syrische Master- und PhD-Stipendiaten. Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen bzw. deren Fachbereiche oder Institute aller Fachrichtungen. Gastdozentenprogramm - Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen: Modell A (Gastdozenturen) und Modell B (Gastlehrstühle) Im Fokus stehen die Internationalisierung der deutschen Hochschulen und die Stärkung der internationalen Dimension in der Lehre. Gefördert werden Gastaufenthalte von ausländischen Hochschullehrern. Es werden Gastdozentinnen und Gastdozenten aus allen Weltregionen und allen Fächern gefördert. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen (für Vorhaben ab WS des Folgejahres) (für Vorhaben ab SS des Folgejahres)
4 DAAD Seite 4 Gastdozentenprogramm - Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen: Förderlinie Französische Gastdozenturen zur Förderung von Studiengängen mit Frankreichbezug Im Mittelpunkt steht die Stärkung des deutsch-französischen Hochschullehrendenaustauschs und der Internationalisierung der Lehre in Studiengängen mit ausgewiesenem Frankreichbezug. Lehraufenthalte französischer Hochschullehrer Es werden Gastdozenturen einzelner französischer Hochschullehrinnen und Hochschullehrer gefördert. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen mit Studiengängen, die sich mit Frankreich befassen. Studienreisen für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland Im Mittelpunkt steht die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Hochschulbesuche. Ferner werden die Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen sowie der Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland angestrebt. Gefördert werden bis zu 15 ausländische Studierende in Begleitung eines Hochschullehrers für maximal 12 Tage. Aus DAAD-Fördermitteln kann eine Pauschale in Höhe von 50 Euro pro Person und Tag als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten übernommen werden. Bei Gruppen aus Entwicklungs- und Schwellenländern finanziert der DAAD die gestaltung und die Aufenthalts- und Übernachtungskosten. Gefördert werden ausländische Studierende ab dem 2. Fachsemester sowie Graduierte und Hochschullehrende; Promovierende nur nach Absprache mit dem DAAD. Antragsberechtig sind Hochschullehrer einer ausländischen Hochschule (für Vorhaben ab WS des Folgejahres) (für Vorhaben ab SS des Folgejahres) dem ) dem ) dem )
5 DAAD Seite 5 Studienpraktika für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland Im Mittelpunkt steht die Durchführung fachbezogener Praktika im Hochschulbereich (z.b. Fachkurse, Blockseminare, Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule, die auch für die Organisation der Praktika in Hochschulen, Unternehmen und ggf. öffentlichen Einrichtungen verantwortlich ist. Darüber hinaus werden die Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen sowie der Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland angestrebt. Gefördert werden bis zu 15 ausländische Studierende in Begleitung eines Hochschullehrers für maximal 12 Tage. Aus DAAD-Fördermitteln kann eine Pauschale in Höhe von 50 Euro pro Person und Tag als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten übernommen werden. Gefördert werden ausländische Studierende ab dem 2. Fachsemester sowie Graduierte und Hochschullehrende; Promovierende nur nach Absprache mit dem DAAD. Antragsberechtigt sind Hochschullehrer von staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen. Integrierte internationale Studiengänge mit Doppelabschluss ist es, einen integrierten internationalen Doppelabschlussstudiengang mit einer oder mehreren ausländischen Partnerhochschule/n zu entwickeln und/oder zu etablieren. Die deutschen Hochschulen erhalten Reise-, Sach- und Personalmittel zur Abstimmung des Studienprogramms und zur Vorbereitung und Betreuung der Studierenden. Die teilnehmenden Studierenden der deutschen Hochschule erhalten während des Auslandsaufenthaltes ein Voll- oder Teilstipendium. Studierende aus Entwicklungs-und Schwellenländern erhalten einen monatlichen Zuschuss. Gefördert werden Studierende, Graduierte, Habilitierte/ Hochschullehrende, Dozenten, Administratoren. Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen und private Hochschulen, die staatlich anerkannt sind dem ) dem ) dem )
6 DAAD Seite 6 Go East Semesterstipendien im Rahmen von Hochschulkooperationen Das Interesse deutscher Studierender an Studienaufenthalten in Osteuropa und den Staaten der GUS deutlich zu steigern. Gefördert werden Studienaufenthalte an Partnerhochschulen in den Ländern Ost- und Südosteuropas sowie des Kaukasus und Zentralasiens (Stipendien- und Reisemittel, Sprachkurs und Betreuungsmittel an der ausländischen Partnerinstitution) Deutsche Studierende aller Fachrichtungen und Studiengänge (Magister-, Staatsexamen-, Bachelor- und Masterstudiengänge). Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen (z.b. Akademische Auslandsämter). Ostpartnerschaften - Partnerschaften mit Hochschulen in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa sowie dem Kaukasus und Zentralasien Ziel des Ostpartnerschaftsprogramms ist es, partnerschaftliche Beziehungen deutscher Hochschulen zu Hochschulen in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa sowie dem Kaukasus und Zentralasien zu fördern. Im Rahmen des s können kurzfristige Austauschmaßnahmen zwischen den beteiligten Hochschulen gefördert werden. Für die deutschen Teilnehmer können Ausgaben für die Mobilität und für die ausländischen Teilnehmer für den Aufenthalt erstattet werden. Gefördert werden alle Personengruppen vom Studierenden bis zum Hochschullehrer aller Fachbereiche. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen, vertreten durch ihre Akademischen Auslandsämter, die Anträge für neue Vorhaben (Erstanträge) als auch für bereits bestehende Projekte (Weiterförderungs-anträge) einreichen können
7 DAAD Seite 7 Konzertreisen für Gruppen deutscher Studierender und Doktoranden ins Ausland Im Fokus steht die Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen, die Durchführung von Konzerten (möglichst zusammen mit Studierenden der jeweiligen ausländischen Hochschule) und die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche im Hochschulbereich, die Begegnung mit ausländischen Studierenden, Musikern und Wissenschaftlern sowie der Erwerb eines landeskundlichen Einblicks. Gefördert werden Konzert- und Chorreisen für Gruppen von an deutschen Hochschulen immatrikulierten Studierenden und Doktoranden ins Ausland. Gefördert werden Gruppen von Studierenden und Doktoranden (5-50 Pers.) sowie einem begleitenden Hochschullehrenden. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen vertreten durch Hochschullehrende. Konzertreisen für Gruppen ausländischer Studierender und Doktoranden nach Deutschland Im Fokus steht die Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen, die Durchführung von Konzerten (möglichst zusammen mit Studierenden der jeweiligen deutschen Hochschule) und die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche im Hochschulbereich, die Begegnung mit deutschen Studierenden, Musikern und Wissenschaftlern sowie der Erwerb eines landeskundlichen Einblicks. Gefördert werden Konzert- und Chorreisen für Gruppen von an einer ausländischen Hochschule immatrikulierten Studierenden und Doktoranden nach Deutschland. Gefördert werden Gruppen von Studierenden und Doktoranden (5-50 Pers.) sowie einem begleitenden Hochschullehrenden. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen vertreten durch Hochschullehrende. 3 Monate vor Reisebeginn (für Reisen bis ) (für Reisen zwischen und ) (für Reisen zwischen und ) 3 Monate vor Reisebeginn (für Reisen bis ) (für Reisen zwischen und ) (für Reisen zwischen und )
8 DAAD Seite 8 II. e zur Internationalisierung von Forschung und Doktorandenausbildung Fachliche Alumni-Sonderprojekte für Deutschland-Alumni aus Entwicklungsländern Hier: MEDICA 2016 Das Motto der Alumni-Sonderprojekte lautet Wissenschaft trifft Wirtschaft. Das duale Konzept beinhaltet die Teilnahme von Alumni aus Entwicklungsländern an einer thematischen Fortbildungsveranstaltung in Form einer Sommerschule oder eines Expertenseminar in Kombination mit einem Messe-, Kongress- oder Konferenzbesuch. Auf diese Weise sollen Vernetzungen der Teilnehmer mit der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft, aber auch der Alumni untereinander gestärkt werden. Gefördert werden Alumni-Fortbildungsveranstaltungen in Form eines Seminars sowie der dazugehörige Messe- oder Kongressbesuch. Gefördert werden Deutschland-Alumni aus Entwicklungsländern. Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen. Leonhard-Euler- Ziel des Leonhard-Euler-Stipendienprogramms ist es, die Kontakte junger Nachwuchswissenschaftler aus Russland, Belarus, Moldau und der Ukraine zu deutschen Hochschulen zu intensivieren, gemeinsame binationale Forschungsprojekte zu bearbeiten und nicht zuletzt dadurch einen Beitrag zum Verbleib des Hochschullehrernachwuchses an den jeweiligen Heimathochschulen zu leisten (z. B. während der Promotionsphase). Sur Place-Stipendien zum Abschluss einer Diplom-/Masterarbeit oder Promotionsarbeit und Kurzstipendien für Studienaufenthalte an der deutschen Gasthochschule für ausländische Studierende und Graduierte sowie Kurzaufenthalte ausländischer Hochschullehrer/innen an der deutschen Gasthochschule zur Koordinierung der Zusammenarbeit und wissenschaftlichen Betreuung der Stipendiaten. Gefördert werden ausländische Studierende, Graduierte und Hochschullehrer. Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen
9 DAAD Seite 9 des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) ist die Intensivierung der Kooperation zwischen deutschen Forschergruppen und den Forschergruppen eines Partnerlandes, die gemeinsam an einem spezifischen wissenschaftlichen Vorhaben arbeiten. Ein besonderes Gewicht liegt dabei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das fördert die Mobilität und den Aufenthalt im Rahmen der projektgebundenen Zusammenarbeit. Das steht in der Regel für alle Fachdisziplinen offen. Für einige Länder sind jedoch nur bestimmte Fachbereiche vorgesehen (s.u. Länderspezifische Hinweise). Gefördert werden Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen und (Post-) Doktoranden und Graduierte. Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/innen, Hochschullehrer/innen und Postdoktoranden deutscher Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. PPP mit Griechenland (IKYDA) PPP mit Mexiko (PROALMEX) PPP mit Italien (DAAD-MIUR Joint Mobility Program) PPP mit Ägypten (GE-SEED) DAAD/P11/mk Stand: 1. Oktober 2015 Zur Startseite der Projektdatenbank:
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