Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten. Inhalt? Verbindlichkeit? Prüfung?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten. Inhalt? Verbindlichkeit? Prüfung?"

Transkript

1 Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden / Prüfingenieure in Baden-Württemberg 14. November 2013, Leonberg Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten Inhalt? Verbindlichkeit? Prüfung? Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Christian Moormann Direktor des Instituts für Geotechnik der Universität Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erdbau, Grundbau, Felsbau sowie Spezialtiefbau IGS Institut für Geotechnik der Universität Stuttgart Pfaffenwaldring Stuttgart E- Mail: info@igs.uni-stuttgart.de Moormann Geotechnik Consult Möhringer Landstraße Stuttgart E- Mail: info@moormann-geotechnik.de Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten Inhalt? Verbindlichkeit? Prüfung? 1 Faszination Geotechnik Warum ist Bauen in und mit Boden/Fels eine besondere Herausforderung? 2 Praxisbilanz Geotechnik Wie ist die Realität? 3 Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten Was ist der Unterschied? 4 Geotechnischer Bericht Was muss drin stehen? Was muss der Tragwerksplaner/Prüfingenieur fordern? 5 Geotechnischer Bericht Verbindlichkeit? Wer haftet für falsche und/oder fehlende Angaben? 6 Geotechnischer Bericht Was kann/sollte ein Prüfingenieur prüfen? 7 Unabhängige bautechnische Prüfung Brauchen wir einen Prüfingenieur für Geotechnik? 2 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

2 1 Einleitung Faszination Geotechnik Warum ist Bauen in und mit Boden und Fels eine besondere Herausforderung? 3 1 Faszination Geotechnik Boden ist ein äußerst vielseitiges Material Lockergestein / Boden bindige Böden nichtbindige Böden Mischböden organische Böden Übergangsbereich: Wechsellagerung von Festund Lockergesteinen Halbfestgesteine veränderlich feste Gesteine Festgestein / Fels Fels: Verband von Gesteinen ggfs. mit Trennflächengefüge Gestein: fest zusammenhängendes Gemenge von Mineralien Ton, Bucht von Sepetiba, Brasilien Lettenkeuper, Herrenberg Basalt, Isle of Staffa, Scotland (Magmatit) 4 Kies, Rheinsedimente, Düsseldorf Bodenmechanik Nagelfluh (Konglomerat), Speer, Schweizer Voralpen Bändergneis, Baikalsee (Metamorphit) Felsmechanik VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

3 1 Faszination Geotechnik Boden ist ein natürlicher Werkstoff Werkstoff Boden = nicht genormter Baustoff Stichpunkt-Charakter jeder Baugrunderkundung ( Nadelstiche ) Variabilität von Schichtgrenzen natürliche Streuung boden- und felsmechanischer Kennwerte innerhalb 10 0 einer Schicht ( Homogenbereich ) f [%] rel Anfangsscherfestigkeit c u f abs [-] 30 Klassenbreite 60 Normalverteilung 20 Lognormalverteilung c u [kn/m²] 0 n = 233 Versuche Messwerte x = 164 kn/m² c u = 102,6 + 3,58 z [m] [kn/m²] 70 Tiefe unter OK Tertiär [m] Frankfurter Stadtbahnrichtlinie : c u = 100 kn/m² 5 1 Faszination Geotechnik Boden ist ein komplexer Werkstoff Boden als Mehrphasenmedium Beispiel für Interaktion feste / flüssige Phase: 10 mm feste Phase flüssige Phase gasförmige Phase Hydraulischer Grundbruch 6 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

4 1 Faszination Geotechnik Kombination von Mechanik, Physik, Erfahrung und Technik Temperatur T [ C] 34 Steifenkraft N [kn] Einfluss aus Schatten des benachbarten Helaba-Hochhauses Baugrunderkundung Baugrundmodell / Bodenkennwerte :00 4:00 8:00 12:00 16:00 20:00 24:00 Uhrzeit Steifenkraft (D5-1) PT100-Geber (T5-1) Thermistor (H5-1) Beobachten und Messen Baugrundmodell / Bodenkennwerte 7 analytisches / empirisches/ numerisches Berechnungsmodell Ausführung, Bauen, Überwachen 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik Wie ist die Realität? 8 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

5 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Wie ist die Realität? Baugrunderkundung 9 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Baugrunderkundung Es geht nicht darum, wie man möglichst billig ein paar Löcher in den Boden hineinbohrt Festlegung Baugrunderkundung: Balance zwischen ausreichender Sicherheit bei gleichzeitig wirtschaftlicher Planung Grundlage für die Prognose der Wechselwirkung zwischen geplantem Bauwerk, Baugrund, Grundwasser und der Nachbarbebauung Die Ergebnisse der geotechnischen Erkundung sowie deren Bewertung (Baugrundmodell / Bodenkennwerte) und geotechnische Planungsleistungen sind maßgebend für die Gesamtstandsicherheit und Gebrauchstauglichkeit jedes Gebäudes oder Ingenieurbauwerks 10 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

6 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Shanghai, Praxisbilanz Geotechnik Hohes Risikopotential hohe Anforderungen bei Erkundung, Planung und Ausführung Singapore: Nicoll Highway Collapse 12 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

7 2 Praxisbilanz Geotechnik Hohes Risikopotential hohe Anforderungen bei Erkundung, Planung und Ausführung Köln, Waidmarkt: Einsturz des Historischen Archivs, Praxisbilanz Geotechnik Hohes Risikopotential dynamisch und zyklisch beanspruchte Pfähle hohe Anforderungen bei Erkundung, Planung und Ausführung Unterfangungen auf Zug beanspruchter Leitungsmast Gründung Windenergieanlagen Böschungsbruch 14 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

8 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Die Planungen für jegliche Bauaufgaben im Boden und im Zusammenhang mit dem Grundwasser sind: mit den vergleichsweise höchsten technischen und wirtschaftlichen Risiken behaftet, mit dem höchsten Risiko hinsichtlich Nachtragsforderungen der ausführenden Firmen verbunden und enthalten ein hohes Risikopotential hinsichtlich späterer Bauschäden 15 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Die Randbedingungen haben sich verschlechtert: Die geotechnischen Beratungsleistungen für Geotechnik wurden aus dem verbindlichen Teil der HOAI 2009 und 2013 eliminiert Folge: gerade für diesen sensiblen Planungsbereich wird häufig der billigste Anbieter ausgewählt Der billigste Anbieter ist in der Regel derjenige, der das Erkundungsprogramm mit dem geringsten Umfang / Qualität anbietet Die Kosten der geotechnischen Beratungsleistungen liegen - bezogen auf die Baukosten - im unteren Promillebereich Hinzu kommt der Ingenieurmangel Erstellung von Baugrundgutachten durch Geographen und Geophysiker? Immer weniger fachlich versierte Ansprechpartner bei Auftraggebern mit dem Kostendruck wachsen die Risiken! 16 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

9 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Die Randbedingungen haben sich verschlechtert: Die geotechnischen Beratungsleistungen für Geotechnik wurden aus dem verbindlichen Teil der HOAI 2009 und 2013 eliminiert Folge: gerade für diesen sensiblen Planungsbereich wird häufig der billigste Anbieter ausgewählt Der billigste Anbieter ist in der Regel derjenige, der das Erkundungsprogramm mit dem geringsten Umfang / Qualität anbietet Die Kosten der geotechnischen Beratungsleistungen liegen - bezogen auf die Baukosten - im unteren Promillebereich Hinzu kommt der Ingenieurmangel Erstellung von Baugrundgutachten durch Geographen und Geophysiker? Immer weniger fachlich versierte Ansprechpartner bei Auftraggebern mit dem Kostendruck wachsen die Risiken! 17 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik: Worum geht es? Der Umfang der normativen Vorgaben und technischen Regelwerke hat sich gerade in der Geotechnik vervielfacht ursprgl. Kalibrierungsperiode DIN EN (EC 7-1) Nationaler Anhang DIN EN /NA Ergänzungsnorm DIN 1054: ursprgl. Koexistenzperiode Normen- Handbuch EC 7-1 DIN 1054: DIN 1054: VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

10 2 Praxisbilanz Geotechnik Pfahlnormung S. 22 S. 10 S. 17 S. 65 Seiten 19 2 Praxisbilanz Geotechnik Pfahlnormung S. 10 S. 105 S. 498 S. 88 S. 46 S. 7S. 50 S. 17 S. 19S. 558 DIN EA-P = Seiten 20 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

11 2 Praxisbilanz Geotechnik und 2023? 21 (Stiglat 2004) 2 Praxisbilanz Geotechnik Praxisbilanz Geotechnik Wie ist die Realität? Bauen in Boden und Fels und im Grundwasser mit hohen, für die Gesamtstandsicherheit entscheidenden technischen Risiken behaftet hohe Komplexität erfahrene Ingenieure mit langjähriger Erfahrung mit Baugrundgutachten meist billigster Anbieter beauftragt dieser meist durch minimales (= billiges) Erkundungsprogramm qualifiziert zunehmend ohne statisch-konstruktive Kenntnisse Dschungel normativer und technischer Regelwerke Blick für das Wesentliche geht verloren (vermeintlich) leicht zu bedienende Berechnungstools Missbrauch schwere Qualitätsdefizite häufen sich! 22 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

12 3 Geotechnischer Bericht Baugrundgutachten Geotechnischer Bericht und Baugrundgutachten Was ist der Unterschied? 23 3 Geotechnischer Bericht Normen-Handbuch EC 7 - Band 2: Erkundung und Untersuchung 24 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

13 3 Geotechnischer Bericht Normen-Handbuch EC 7 - Band 2: Erkundung und Untersuchung Inhalt 0 Vorwort 1 Allgemeines 2 Planung von Baugrunduntersuchungen 3 Probeentnahme in Boden und Fels und Grundwassermessungen 4 Felduntersuchungen in Boden und Fels 5 Laborversuche für Boden und Fels 6 Geotechnischer Untersuchungsbericht 7 Geotechnischer Bericht Anhänge A bis X, A Anhang AA 25 3 Geotechnischer Bericht DIN 4020: Baugrunduntersuchungen für bautechnische Zwecke - Ergänzende Regelungen zu DIN EN regelt die nach DIN 4020: gewohnten Anforderungen an Baugrund untersuchungen, insbesondere indem informativer, unverbindlicher Charakter des Erkundungsumfanges im Anhang B.3 des EC 7-2 aufgehoben und zur normativen Forderung erhoben wird; nach Abs. A7 ein Geotechnischer Bericht gefordert wird, in dem Berechnungsprofile festzulegen und charakt. Werte sowie Gründungsempfehlungen mitzuteilen sind; der Begriff Baugrundrisiko weiterhin unverändert übernommen wird. Definition des Baugrundrisikos 26 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

14 3 Geotechnischer Bericht Geotechnische Berichte Geotechnischer Entwurfsbericht EC 7-1, Abs. 2.8 Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 DIN 4020, A7 Geotechnischer Untersuchungsbericht EC 7-2, Abs. 6 Report über die Baugrunduntersuchungen Baugrund- und Gründungsgutachten Standsicherheitsnachweise Gebrauchstauglichkeitsnachweise Berechnungsprofile charakateristische geotechnische Kennwerte Gründungsempfehlung 27 4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Bericht Was muss drin stehen? Was muss der Tragwerksplaner / Prüfingenieur fordern? 28 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

15 4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abs. 6) Darstellung aller verfügbaren geotechnischen Informationen: Aufgabenstellung verwendete Unterlagen Einstufung des Bauwerkes in eine Geotechnische Kategorie Beschreibung Baugelände und Topographie, geplantes Bauwerk Ergebnisse der Ortsbesichtigung, Informationen aus Luftbildern, örtliche Erfahrungen Geologie des Baugeländes durchgeführte Untersuchungen Ergebnisse der Labor- und Feldversuche Geotechnische Bewertung der Informationen: kritische Würdigung der Ergebnisse der Feld- und Laborversuche Beschreibung der Baugrundverhältnisse (Baugrundmodell) Beschreibung der Grundwasserverhältnisse boden- und felsmechanische Kennwerte 29 4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abs. 6) Allgemeine Informationen (geologische Karten) Geophysikalische Verfahren (indirekte Verfahren) direkte und indirekte Verfahren Schürfgruben Bohrungen Sondierungen Schürfaufnahmen Schichtenverzeichnis nach DIN 4022 Sondierdiagramm Ansprache durch Geologen u. Baugrundingenieur Probenentnahme geomechanische Versuche Klassifikation Zustandsgrenzen Festigkeits- und Verformungsverh. Chemische Untersuchungen Geotechnischer Untersuchungsbericht Dokumentation der Untersuchungsverfahren, der Vorgehensweise und der Ergebnisse der Felduntersuchungen und Laborversuche 30 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

16 4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abs. 6) Beispiel: Geotechnische Bewertung der Informationen:. Beschreibung der Grundwasserverhältnisse: Grundwasserbeobachtungen, die bei der Bohrdurchführung gemacht werden, sind unter Beachtung von Bohrverfahren, Bohrfortschritt, Verrohrungsstand und Bodenart gegebenenfalls im Vergleich zu den Beobachtungen in Grundwassermessstellen auf Plausibilität zu prüfen und textlich zu kommentieren. Grundwasserbeobachtungen aus Grundwassermessstellen sind als Ganglinien darzustellen. Für die Grundwassermessstellen ist der Ausbau zu beschreiben Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Bericht (DIN 4020: , A.7) DIN 4020: Schriftlicher Geotechnischer Bericht bei allen geotechnischen Kategorien zu erstellen Gliederung (völlig analog zu DIN 4020: , Abs. 9): Berichtsabschnitt 1: Geotechnischer Untersuchungsbericht nach EC 7-2 Berichtsabschnitt 2: Berichtsabschnitt 3: Auswertung und Bewertung der geotechnischen Untersuchungsergebnisse Folgerungen, Empfehlungen und Hinweise (u.a. charakteristische der Baugrundkenngrößen einschließlich der Begründung der Festlegung) Grundlage für Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise: Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 Geotechnischer Untersuchungsbericht nach EC 7-2 Charakteristische Werte und Gründungsempfehlungen Standsicherheits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise Geotechnischer Entwurfsbericht nach EC VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

17 4 Geotechnischer Bericht : Inhalt Geotechnischer Bericht (DIN 4020: , A.7) Beispiel für Inhalt eines Geotechnischen Berichts nach DIN 4020: 1. Bezug und Unterlagen 2. Lage und Bauwerksbeschreibung 3. Untersuchungsumfang 4. Baugrund 5. Grundwasser 6. Bodenmechanische Bewertung und Klassifikation des Baugrunds 7. Bautechnische Folgerungen 7.1 Gründung 7.2 Herstellen und Trockenhalten der Baugrube 7.3 Bauwerk und Grundwasser 7.4 Hinterfüllung und Erddruck 8. Baugrundüberprüfung und weitere Mitwirkung bei der Planung 33 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Verbindlichkeit? Wer haftet für falsche und/oder fehlende Angaben? 34 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

18 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? Das grundlegende Interesse an einer Baugrunduntersuchung ergibt sich daraus, dass der Auftraggeber das sog. Baugrundrisiko trägt. Der Baugrund ist ein vom Auftraggeber gestellter Werkstoff, für dessen Geeignetheit der Auftraggeber auch die Verantwortung trägt. (vgl. dazu und zur eventuellen Haftung des AG: Kapellmann/Schiffers, Rn. 708ff) 35 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? Die Beauftragung mit der Erstellung eines Baugrundgutachtens ist rechtlich betrachtet ein Werkvertrag nach 633 ff BGB, d.h. der Gutachter schuldet die Erstellung des Gutachtens als Erfolg. Um eine ordnungsgemäße Leistung darzustellen, muss das Gutachten mangelfrei sein. Ist das Gutachten mangelhaft, z.b. wegen inhaltlicher Fehler (falsche Bewertung der Bodenbeschaffenheit, fehlende Empfehlungen, welche Sicherungsmaßnahmen der Bauherr vornehmen sollte, etc.), haftet der Gutachter für die Schäden, die aufgrund des fehlerhaften Gutachtens entstehen. OLG Bamberg, Urteil vom , 3 U 193/04, BGH, Beschluss vom , VII ZR 170/06 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen); OLG Stuttgart, Urteil vom , 13 U 3/96, BGH, Beschluss vom , VII ZR 301/97 (Revision nicht angenommen) 36 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

19 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? Grundsätzlich darf der Bauunternehmer auf die Vorgaben des Baugrundgutachters vertrauen. (OLG München, Urteil vom 13.08, 2003, 21 U 5348/02). Der Bauunternehmer muss zwar das Gutachten auf offensichtliche Fehler durchsehen, mehr aber auch nicht, schließlich ist er kein Fachmann auf dem Gebiet der Baugrundprüfung. (Kapellmann/Schiffers: Vergütung, Nachträge und Behinderungen beim Bauvertrag, Band 1, Rn. 733). Zu den Punkten, die auch ein Bauunternehmer bemerken muss, gehört z.b. ein Widerspruch zwischen der textlichen Bewertung des Gutachtens und den anliegenden Diagrammen der Baugrunderkundung. (OLG Celle, Urteil vom , 14 U 158/03) Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? Im Gegensatz zu einem Bauunternehmer, der nicht als Fachmann eingestuft wird und daher nur offensichtliche Mängel des Baugrundgutachtens bemerken muss, kommt bei Architekten oder Tragwerksplanern, die Ihre Planungen auf das Gutachten stützen, eine umfangreichere Haftung, ggf. als Gesamtschuldner mit dem Gutachter, in Betracht. (OLG Frankfurt, Beschluss vom , 23 U 308/03; BGH, Urteil vom , VII ZR 329/02) 38 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

20 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? OLG Frankfurt: Wie intensiv muss der Tragwerksplaner ein Bodengutachten prüfen? Grundsätzlich auf Prüfingenieur übetragbar! mit Erfolg! 1. Der Tragwerksplaner haftet neben dem Bodengutachter gesamtschuldnerisch, wenn er auf erkennbare Fehler des Bodengutachtens nicht hingewiesen hat und es dadurch zu einem Schaden gekommen ist. 2. Der Tragwerksplaner muss ungeeignete Untersuchungsmethoden des Baugrundgutachters (z.b. zu große Bohrabstände, zu geringe Bohrtiefe, Ungeeignetheit des Bohrverfahrens) erkennen können Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wer haftet für falsche Angaben? OLG Frankfurt: Wie intensiv muss der Tragwerksplaner ein Bodengutachten prüfen? Frage der Erkennbarkeit und der zu erwartenden Kenntnisse eines Tragwerksplaners Das OLG gibt zu, dass es dem Tragwerksplaner hohe Anforderungen auferlegt. Dies rechtfertige sich jedoch wegen der regelmäßig zu erwartenden, sehr erheblichen Schäden bei fehlerhafter Planung im Baugrund. Die Entscheidung bedeutet eine deutliche Verschärfung der Prüfungsverpflichtung des Tragwerksplaners und der damit einhergehenden Haftung. Ob sie im Einklang steht mit den durchschnittlich zu erwartenden Kenntnissen eines Tragwerksplaners darf bezweifelt werden. 40 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

21 5 Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wofür haftet der Prüfingenieur? In der Rechtsprechung gibt es vergleichsweise wenige Fälle, in denen ein Prüfingenieur erfolgreich in Haftung genommen wurde, was aber auch an der früher üblichen Stellvertreterfunktion für die Bauaufsicht lag, sich aber durch die Einführung von Werkverträgen ändern dürfte. Aktueller vor Abschluss befindlicher Fall vor einem OLG: Auf Grund einer Fehleinschätzung der Schwankungsbreite des Grundwassers im Baugrundgutachten kommt es bei einem großen Bürogebäude zu Undichtigkeiten in der Tiefgarage (fehlende rissbeschränkende Bewehrung) und zu Auftriebsproblemen im nicht überbauten Innenhof (Schaden in Millionenhöhe) Der Prüfingenieur wird vom Bauherrn gesamtschuldnerisch mit Baugrundgutachter und Tragwerksplaner in Anspruch genommen, da er die Fehlerhaftigkeit des angegebenen Bemessungswasserstandes, zumindest aber dessen nicht ausreichende Datengrundlage habe erkennen müssen. Die Äußerungen des OLG lassen erkennen, dass der Bauherr Erfolg haben wird und der Prüfingenieur zumindest hinsichtlich der Auftriebsproblematik haftet Geotechnischer Bericht : Haftung Geotechnischer Bericht Wofür haftet der Prüfingenieur? Prof. Dr. Werner Langen, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte: Der Prüfingenieur haftet neben dem Baugrundgutachter und dem Tragwerksplaner gesamtschuldnerisch, wenn er auf erkennbare Fehler und Mängel des Baugrundgutachtens nicht hingewiesen hat und dadurch die Standsicherheit und öffentliche Sicherheit gefährdet wird. 42 Erkennbare Fehler und Mängel können u.a. sein: fehlende, unzureichende oder ungeeignete Baugrunderkundung Fehleinschätzungen oder unzutreffende Beurteilung der Erkundungsergebnisse (Baugrundmodell, Bodenkennwerte, Grundwasserverhältnisse, ) nicht nachvollziehbare oder falsche Angaben zu zulässigen Sohldrücken, Bettungsmoduli, Pfahltragfähigkeiten etc. fehlerhafte Umsetzung zutreffender geotechnischer Daten in Standsicherheitsnachweisen unvollständige oder fehlerhafte geotechnische Standsicherheitsnachweise Haftung nicht auf statisch-konstruktive Aspekte begrenzt! VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

22 Geotechnischer Bericht Was kann/sollte ein Prüfingenieur prüfen? 43 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 1. Einordnung in Geotechnische Kategorie (GK 1, GK 2, GK 3) (DIN 1054) Einordnung des Projektes in Abhängigkeit von Anforderungen aus Baugrund, Bauwerk und Nachbarbebauung Leitlinie für Mindestumfang und Qualität von Baugrunderkundung, Bemessungsmodell, messtechnische Überwachung und Intensität der Prüfung Festlegung im Zuge des Projektes regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen GK 3: Porsche-Museum: KPP 44 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

23 Geotechnische Kategorie (GK): Handbuch EC 7-1, A Anhang AA: Merkmale und Beispiele für die Einstufung in Geotechnischen Kategorien Aufzählung von Merkmalen, die eine Zuordnung zu einer Geotechnischen Kategorie erlauben maßgebend für die Einstufung ist das Merkmal, das die höchste GK ergibt! 45 Geotechnische Kategorie (GK): Handbuch EC 7-1, A Anhang AA: Merkmale und Beispiele für die Einstufung in Geotechnischen Kategorien GK 3: Berlin, Baugrube neben St. Hedwig 46 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

24 Geotechnische Kategorie (GK): Handbuch EC 7-1, A Anhang AA: Merkmale und Beispiele für die Einstufung in Geotechnischen Kategorien 47 GK 3: Rheinkraftwerk Iffezheim, Zubau 5. Turbine 3D-FE-Modell (Ausschnitt) GK 3: Stuttgart, VTC: KPP Geotechnische Kategorie (GK): Festlegung und Überprüfung Vorläufige Festlegung der GK des Projekts Voruntersuchung des Baugrunds Überprüfung der GK Hauptuntersuchungen Ja Ausreichende Informationen? Nein Geotechnischer Untersuchungsbericht Überprüfung der GK Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 Überprüfung der GK Geotechnischer Entwurfsbericht Überprüfung der GK Bauüberwachung Überprüfung der GK 48 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

25 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 2. Baugrunderkundung Umfang und Qualität der Baugrunderkundung in Abhängigkeit von projektspezifischen Anforderungen: Anordnung, Abstände, Aufschlusstiefe und Art der Baugrunderkundung (direkte/indirekte Baugrundaufschlüsse?) Anforderung der DIN 4020 eingehalten? Art und Umfang der Labor- und Feldversuche ausreichende Grundlage für Festlegung der Bodenkennwerte? sinnvolle Kombination von direkten/indirekten Verfahren? Grundwasserverhältnisse geplante Erkundungsmaßnahmen ausreichend? werden Grundwassermessstellen erforderlich? 49 Art der Baugrunderkundung direkte Baugrundaufschlüsse indirekte Baugrundaufschlüsse Rammsondierungen Kernbohrung mit Linergewinn Kleinbohrung/ Rammkernsondierungen Drucksondierungen Geophysik ungeeignete Aufschlusstechniken führen häufig zu Fehlinterpretationen des Baugrundaufbaus und der Bodenkennwerte! 50 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

26 Abstände der Aufschlüsse Richtwerte für horizontale Abstände zwischen (direkten) Aufschlüssen (Handbuch EC7-Teil 2, Anhang B, DIN 4020: in Deutschland normativ!) Hoch- und Industriebauten: Rasterabstand 15 m 40 m großflächige Bauwerke: Rasterabstand < 60 m Linienbauwerke: Rasterabstand 20 m 200 m Sonderbauwerke (Brücken, Schornsteine): je Fundament 2 bis 6 Staumauern, Staudämme, Wehre: Abstand 25 m 75 m in maßgebenden Schnitten Aufschlusstiefen (DIN 4020: in Deutschland normativ!) Die Aufschlusstiefe z a muss alle Schichten erfassen, die durch das Bauwerk maßgeblich beeinflusst werden auf die hydrogeologischen Verhältnisse abgestimmt sein z.b. bei Böschungen und an Geländesprüngen mögliche Gleitflächen erfassen. Plattengründungen: z a 1,5 b B b B = kleinere Bauwerksseitenlänge 51 Aufschlusstiefen bei Pfählen (DIN 4020: ) z a 1 b G z a 5 m z a 3 D F D F = Pfahlfußdurchmesser; b G = kleineres Maß eines in der Fußebene liegenden Rechtecks, das die Pfahlgruppe umschließt. generell gilt: - bei größeren oder besonders schwierigen Bauwerken sind einzelne Aufschlüsse tiefer zu führen - auch bei schwierigen Baugrundverhältnissen, wie bei tiefliegenden, wenig tragfähigen oder stark kompressiblen Schichten, sind größere Untersuchungstiefen erforderlich 52 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

27 Aufschlusstiefen bei Pfählen (DIN 4020: ) z a 1 b G z a 5 m z a 3 D F D F = Pfahlfußdurchmesser; b G = kleineres Maß eines in der Fußebene liegenden Rechtecks, das die Pfahlgruppe umschließt. generell gilt: - bei größeren oder besonders schwierigen Bauwerken sind einzelne Aufschlüsse tiefer zu führen - auch bei schwierigen Baugrundverhältnissen, wie bei tiefliegenden, wenig tragfähigen oder stark kompressiblen Schichten, sind größere Untersuchungstiefen erforderlich 53 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 3. Baugrundmodell, Bodenkennwerte, Grundwasserverhältnisse Baugrundmodell ist Einteilung in Homogenbereiche plausibel? liegen ausreichende Informationen zu Verlauf der Schichtgrenzen vor? wird eine ergänzende Erkundung erforderlich? angegebene Bodenkennwerte Ergebnisse aus Feld- und Laborversuchen plausibel und repräsentativ? finden Versuchsergebnisse Eingang in Festlegung der Bodenkennwerte? soweit Erfahrungswerte Grundlage bilden: werden diese dokumentiert? sind Bodenkennwerte plausibel und entsprechend diese lokalen Erfahrungswerten? Grundwasserverhältnisse / Feuchtigkeitsschutz beruhen Angaben zu Grundwasserständen auf Messungen / langjährigen Messreihen? Werden Angaben zu Jährlichkeit gemacht? entsprechend Angaben lokalen Erfahrungswerten? wird temporäres Schichtwasser / Staunässe berücksichtigt? 54 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

28 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 4. Bautechnische Folgerungen und Empfehlungen Gründung: Konzept und Tragfähigkeitsangaben ist das empfohlene Gründungskonzept plausibel? entspricht es den Anforderungen des Bauwerks? Flachgründung: - wurden zul. Sohlspannungen projektspezifisch in Abhängigkeit von Einbindetiefe und Fundamentabmessungen ermittelt? - wurden Bettungsmoduli projektspezifisch (rechnerisch) ermittelt? Tiefgründung: - sind die angegebenen (Pfahl-)Tragfähigkeiten begründet und plausibel? - werden Pfahlprobebelastungen erforderlich (statisch/dynamisch) - ist negative Mantelreibung oder passiver Seitendruck zu berücksichtigen? sind die Angaben zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit (Setzungen, Setzungsdifferenzen) zutreffend? 55 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 5. Bemessung Überprüfung der Ansätze werden das Baugrundmodell und die geotechnischen Kennwerte zutreffend in die Standsicherheitsnachweise umgesetzt? sind die gewählten analytischen/empirischen Ansätze auf die projektspezifische Situation übertragbar? Standsicherheitsnachweise sind die geotechnischen Standsicherheitsnachweise vollständig und fehlerfrei? werden Bodenkennwerte in Bandbreiten berücksichtigt bzw. mit dem jeweils ungünstigen Fraktilwert angesetzt? wird Wirkung des Grundwassers in Schwankungsbreite zutreffend berücksichtigt? Numerische Simulationen besondere Sorgfalt bei Prüfung! sind Eingangswerte plausibel/überhaupt vorhanden? Eignung des angesetzten Stoffgesetzes? Einfluss geometrische Modellierung? unabhängige Vergleichsberechnungen erforderlich! 56 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

29 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 6. Überwachungskonzept (Beobachtungsmethode) Messkonzept ermöglichen gewählte Messgrößen das frühzeitige Erkennen kritischer Zustände? ist Anordnung der Messgeber plausibel und ausreichend? redundante Anordnung von Messgebern? Messintervalle ausreichend? vorgeschlagene Schwellwerte (Eingreif-/Alarmwerte) zutreffend? sind Gegenmaßnahmen geplant? Ergebnisse der Überwachung erfolgt Bewertung zeitnah? liegen Messwerte unter Schwellwerten? Flutung einer Schlitzwandbaugrube 57 Gegenstand der Prüfung sollte sein: 7. Bauausführung: Ergebnisse der Bauüberwachung der Spezialtiefbauarbeiten findet qualifizierte unabhängige Überwachung statt? gibt es wesentliche Unregelmäßigkeiten/Auffälligkeiten? werden Gegenmaßnahmen ergriffen? Ergebnisse der messtechnischen Überwachung Ergebnisse von Probebelastungen / Feldversuchen werden Pumpversuche, Pfahlprobebelastungen etc. zutreffend ausgewertet? werden dabei die Sicherheitsanforderungen EC7-1 eingehalten? bestätigen die Probebelastungen/Feldversuche die Annahmen/Bemessung? 58 VPI Arbeitstagung 2013 der Baurechtsbehörden/Prüfingenieure in Baden-Württemberg Leonberg,

Spundwandseminar 2013

Spundwandseminar 2013 Stahl-Informations-Zentrum Fachseminar am 12. Dezember 2013 Baugrunderkundungen Voraussetzung für Planung und Bau von Spundwandbauwerken Prof. Dr.-Ing. Werner Richwien 1 EC7-DIN EN 1997-1, Ziff. 9(2):

Mehr

Baugrunduntersuchung für die

Baugrunduntersuchung für die Baugrunduntersuchung für die Gründung von Dr.-Ing. Roland Weissmann Technischer Berater Abteilung Grundbau Airwerk GmbH Referent: Dr.-Ing. Roland Weissmann, Airwerk GmbH Vortrag: Baugrunduntersuchung für

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO) An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Anlage 7 Zutreffendes bitte ankreuzen

Mehr

Managementbewertung Managementbewertung

Managementbewertung Managementbewertung Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen

Mehr

Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE. für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin

Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE. für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin Auftaktveranstaltung FACHLISTE PRÜFINGENIEURE für Verkehrswasserbauten an Bundeswasserstraßen 12. Mai 2010, BMVBS, Berlin Dipl.-Ing. Christoph Heemann Geschäftsführer Ingenieurkammer-Bau NRW 1 Anwendungsbereich

Mehr

Rechtliche Aspekte der Energieberatung

Rechtliche Aspekte der Energieberatung Rechtliche Aspekte der Energieberatung 1. Gibt es gesetzliche Regelungen? Gelten 77/78 HOAI? a. Für Leistungen der Energieberatung? Nein Energieberatung als Initialberatung ist gar nicht erfasst? b. Energieplanung

Mehr

Informationen für die Bauherrschaft

Informationen für die Bauherrschaft Informationen für die Bauherrschaft D i e b a u t e c h n i s c h e n N a c h w e i s e Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Prüfamt für Baustatik - Standsicherheitsnachweis (Statik) Nachweis des

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010

QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Neue Regelungen für den Gerüstbau Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Präsentation zu Kapitel 4

Präsentation zu Kapitel 4 Präsentation zu Kapitel 4 Einführung in die Baunormen Aufbau der Normen Einsatz der Normen Ausschreibung mit und ohne ABB Norm SIA 118: Sinn und Zweck Norm SIA 451: Standard für den Datenaustausch Was

Mehr

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung

Mehr

Fragebogen ISONORM 9241/110-S

Fragebogen ISONORM 9241/110-S Fragebogen ISONORM 9241/110-S Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper www.seikumu.de Fragebogen ISONORM 9241/110-S Seite

Mehr

Sicherheitsbewertungsbericht

Sicherheitsbewertungsbericht Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von

Mehr

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Rechtsberatung durch Ingenieure

Rechtsberatung durch Ingenieure 33. ordentliche Sitzung des Fachausschusses Baubetrieb und Bauwirtschaft des Fachbereichstages Ingenieurwesen Hochschule Bochum 07. bis 09.04.2010, Bochum Rechtsberatung durch Ingenieure Rechtsanwalt Jörn

Mehr

Fragebogen: Abschlussbefragung

Fragebogen: Abschlussbefragung Fragebogen: Abschlussbefragung Vielen Dank, dass Sie die Ameise - Schulung durchgeführt haben. Abschließend möchten wir Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer subjektiven Einschätzung unseres Simulationssystems,

Mehr

Laserschneiddüsen. CFD-Simulation der Wechselwirkung zwischen einer supersonischen Düsenströmung und einem festen Werkstück

Laserschneiddüsen. CFD-Simulation der Wechselwirkung zwischen einer supersonischen Düsenströmung und einem festen Werkstück Laserschneiddüsen CFD-Simulation der Wechselwirkung zwischen einer supersonischen Düsenströmung und einem festen Werkstück Herr J. A. Comps Herr Dr. M. Arnal Herr Prof. Dr. K. Heiniger Frau Dr. I. Dohnke

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Messmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011

Messmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Messmittelfähigkeit Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Agenda Messmittel Allgemeines Methode 1 Methode 2 Ziel der Methoden Praktischer Teil nach Methode 2 Formblatt Schlussfolgerung

Mehr

CONSULTING & MANAGEMENT

CONSULTING & MANAGEMENT CONSULTING & MANAGEMENT WIRTSCHAFTSMEDIATION COACHING & SEMINARE Baubetriebliche Kompetenz und Konstruktive und nachhaltige Lösung Individuell auf Ihre Organisation, Ihre Dienstleistung für Alle: Unternehmen,

Mehr

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat

Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

PV-Anlagen: Welche Mängelrechte bestehen und wie müssen sie (rechtzeitig) geltend gemacht werden?

PV-Anlagen: Welche Mängelrechte bestehen und wie müssen sie (rechtzeitig) geltend gemacht werden? PV-Anlagen: Welche Mängelrechte bestehen und wie müssen sie (rechtzeitig) geltend gemacht werden? Daniel Hülsmeyer Vertragsverhältnisse Mängel und Verjährung Was sollte nun geprüft werden? Recht, Steuern,

Mehr

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting

Resilien-Tech. Resiliente Unternehmen. Security Consulting. 08. Mai 2014. Burkhard Kesting Resilien-Tech Resiliente Unternehmen Security Consulting 08. Mai 2014 Burkhard Kesting Internationales Netzwerk KPMG International KPMG International KPMG ELLP KPMG in Deutschland Audit Tax Consulting

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Verjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!

Verjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Verjährung 2002 > sog. Schuldrechtsreform Regelungen: > BGB 195 ff. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Regelverjährung Seit 2002 >> Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre

Mehr

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte 50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien

Mehr

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Einführung und Motivation

Einführung und Motivation Einführung und Motivation iks-thementag: Requirements Engineering 16.11.2010 Autor Carsten Schädel Motto Definiere oder Du wirst definiert. Seite 3 / 51 These Im Privatleben definiert jeder (seine) Anforderungen.

Mehr

Erste Erfahrungen mit dem neuen Berufungsrecht in Patentnichtigkeitssachen

Erste Erfahrungen mit dem neuen Berufungsrecht in Patentnichtigkeitssachen Erste Erfahrungen mit dem neuen Berufungsrecht in Patentnichtigkeitssachen Dr. Klaus Bacher Richter am Bundesgerichtshof Frankfurt, 28. September 2012 Themenübersicht Statistik Änderungen bei Verfahren

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung 1 Abgrenzung Die vorliegenden Excel-Tabellen dienen nur als Beispiel, wie anhand von Checklisten die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe einer

Mehr

Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung

Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung Herausgeber Pentadoc Consulting AG Messeturm Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main Tel +49 (0)69 509 56-54 07 Fax +49 (0)69 509 56-55 73 E-Mail info@pentadoc.com

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung

Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Übungsbeispiele für die mündliche Prüfung Nr. Frage: 71-02m Welche Verantwortung und Befugnis hat der Beauftragte der Leitung? 5.5.2 Leitungsmitglied; sicherstellen, dass die für das Qualitätsmanagementsystem

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet?

nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? nic.at - Salzamt im (österreichischen) Internet? Dr. Barbara Schloßbauer Leiterin nic.at Rechtsabteilung Salzamt Das Wort Salzamt lebt vor allem in Österreich weiter als Ausdruck für eine nicht existierende

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 271/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht. Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens aus Sicht der Landeseichbehörden 1 Landeseichbehörden und MessEG Was ist neu? Eichung statt Vor- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für

Mehr

Dränung und deren Grundsätze

Dränung und deren Grundsätze Dränung und deren Grundsätze Grundstücksentwässerung und Ausführung der Dränage Ausführung der Dränage Eine Abdichtung mit Dränung ist bei schwach durchlässigen Böden auszuführen, bei denen mit Stau- oder

Mehr

Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler?

Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler? Welche Unterstützung brauchen Patienten bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler? MDK-Kongress 2012 Qualität, Kompetenz und Transparenz 27. - 28. März 2012, Berlin Agenda 1 Einführung 2 Erfahrungen 3 Bewertungen

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Heubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden

Heubeck Anbietervergleich. Den passenden Partner finden Heubeck Anbietervergleich Den passenden Partner finden Unterstützung bei der Auswahl Ihres Versicherungspartners Betriebliche Altersversorgung (bav) ist mit der Übernahme von Risiken verbunden: Renten

Mehr

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der

Mehr

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000

Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Europäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 26. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer

Mehr

SDD System Design Document

SDD System Design Document SDD Software Konstruktion WS01/02 Gruppe 4 1. Einleitung Das vorliegende Dokument richtet sich vor allem an die Entwickler, aber auch an den Kunden, der das enstehende System verwenden wird. Es soll einen

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,

Mehr

Bewerbung: "Business Travel Manager 2012"

Bewerbung: Business Travel Manager 2012 Bewerbung: "Business Travel Manager 2012" Gesucht wird der Business Travel Manager 2012, der sich durch besonders innovative, nachhaltige, wirtschaftliche und effizienzsteigernde Projekte/Maßnahmen im

Mehr

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen. Einleitung Traditionsgebundenheit, Weltverbreitung und zahlenmäßige Bedeutung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler machen es erklärlich, dass es sich um einen Organismus handelt, der nicht leicht

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)

LEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße

Mehr

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2 Informationsfreiheitssatzung der In 14 der Neufassung vom 04.09.2012 wird folgender Satz neu angefügt: Liegen die Kosten für die Bereitstellung von Informationen bei weniger

Mehr

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Haftungsrisiken im Ehrenamt Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit

Mehr

WENN DU DER GESAMTBEWERTER BIST

WENN DU DER GESAMTBEWERTER BIST WENN DU DER GESAMTBEWERTER BIST Der Gesamtbewerter ist, wie der Name schon sagt, der Bewerter, der die gesamte Sitzung beurteilt. Diese Rolle ist mit einer grossen Verantwortung verbunden, aber sie ist

Mehr

Mit suchmaschinenoptimierten Übersetzungen erfolgreich mit fremdsprachigen Webseiten

Mit suchmaschinenoptimierten Übersetzungen erfolgreich mit fremdsprachigen Webseiten 1 Mit suchmaschinenoptimierten Übersetzungen erfolgreich mit fremdsprachigen Webseiten 2 Für das Auffinden im Internet spielt die Suchmaschinenoptimierung eine wichtige Rolle. Je besser die Texte auf der

Mehr

Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge.

Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge. Foto: AndreasF. / photocase.com Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung als Verwaltungsexperte. Sie möchten 24 Stunden am Tag technischen Service?

Mehr

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08

Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements. von Stephanie Wilke am 14.08.08 Prozessbewertung und -verbesserung nach ITIL im Kontext des betrieblichen Informationsmanagements von Stephanie Wilke am 14.08.08 Überblick Einleitung Was ist ITIL? Gegenüberstellung der Prozesse Neuer

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011

1. BImSchV. Informationsblatt Nr. 22 März 2011 Informationsblatt Nr. März 0. BImSchV Teil : Öl- und Gasfeuerungsanlagen Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung der geforderten NOx- Emissionsgrenzwerte, Nutzungsgrade und Kesselwirkungsgrade Die rechtliche

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Der Wandel vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt... 5 Erfinde Produkte und verkaufe sie!... 5 Finde Wünsche und erfülle sie!... 5 Der Kunde ist der Maßstab... 6 Der Kundenwunsch hat Vorrang...

Mehr