A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (B90/Grüne)
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- Katarina Peters
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1 LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1284 (15/1217) A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (B90/Grüne) betr.: Situation des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Saarland nach dem Fahrplanwechsel 2014 Vorbemerkung des Fragestellers: Mit dem Fahrplanwechsel 2014 wurden wesentliche Verbesserungen im SPNV im Saarland propagiert und zugesagt. In der am in Mainz stattgefundenen Halbjahressitzung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmer (VDV), Regionalgruppe Südwest, wurden die verschiedenen modernen Schienenfahrzeuge für den Einsatz in der Zuggattung Regionalexpress, insbesondere für die Bahnstrecken Mannheim-Saarbrücken- Trier-Koblenz und Saarbrücken-Mainz, vorgestellt. Auf der Bahnstrecke Saarbrücken-Mainz herrschte für die Bahnbenutzer nach dem Fahrplanwechsel 2014 vielfach ein unzumutbarer Zustand, wie alle Medien berichteten. Der seinerzeit abgelehnte Mit- Bewerber Deutsche Bahn (DB) musste hilfsweise einspringen, damit überhaupt ein Zugangebot gewährleistet werden konnte. Derzeit (Januar 2015) sollen die Verbindungen zwischen Saarbrücken und Mainz stabil laufen (Vlexx), einige Unregelmäßigkeiten im Fahrplan werden aber vom Betreiber nicht ausgeschlossen. Ausgegeben: ( )
2 Im Streckenabschnitt Saarbrücken-Trier fahren die neuen Regionalexpresszüge (Süwexx) bislang ohne weitere Probleme. Dafür hat die Qualität der Zuggattung Regionalbahn, die von Trier bis Homburg/Saar eingesetzt wird, erheblich gelitten. Immer öfter kursieren auf der besagten Strecke Kurzzüge, die zu einer Überfüllung der Züge führen. Das ist nicht nur ein Qualitätsnachteil, sondern berührt auch in erheblicher Maße die Verkehrssicherheit, wenn ab Landesgrenze in Richtung Saarbrücken durch den hohen Zuwachs an Berufspendlern die Fahrgäste dicht gedrängt im Kurzzug stehen müssen. Bei einer Notbremsung würde mit vielen Verletzten zu rechnen sein. Vor Weihnachten ( ) gab es massive Beschwerden im Zug. Die DB-Mitarbeiterin wies darauf hin, dass diese Zuggattung vom Land bestellt worden sei. Es lägen Zählungen zugrunde, die einen Kurzzug begründen würden. Vorbemerkung der Landesregierung: Mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 startete im Saarland auf der Schiene ein neues, verbessertes Nahverkehrsangebot. Das Angebot erhöhte sich um Zugkilometer im Jahr, das sind 10 Prozent mehr als bisher (Fahrplanverdichtung). Für Pendler, die in die Ballungsräume hinein müssen, wird es einfacher und schneller. Da die Züge aufeinander abgestimmt sind, werden das Planen und das Reisen bequemer. Mehr Verbindungen, bessere Anschlüsse, zwei landesweite neue Regionalexpressnetze und moderne Fahrzeuge sind die Bausteine des neuen saarländischen Nahverkehrsangebotes auf der Schiene. Wesentliches Element ist der Start des Regionalexpressnetzes Südwest. Es wird in den nächsten 15 Jahren von der DB Regio Südwest betrieben, nachdem das Unternehmen die europaweite Ausschreibung gewonnen hatte. Seit Fahrplanwechsel verkehrt der Regionalexpress RE 1 (Koblenz-Trier-Saarbrücken) stündlich mit einem neuen Halt in Mettlach. Alle zwei Stunden führt die Linie über Kaiserslautern nach Mannheim. Die entsprechenden Ankunfts- und Abfahrtszeiten in Mannheim und Koblenz sind so getaktet, dass von dort alle weiteren Verkehrsknotenpunkte und Fernverkehrsanschlüsse besser erreicht werden. Vorher verkehrten die durchgehenden Regionalexpresszüge nur alle zwei Stunden zwischen Koblenz und Saarbrücken. Verbesserungen ergeben sich auch durch eine neue Fahrzeugflotte. Die barrierefreie Ausstattung, erhöhte Fahrradkapazitäten, Monitore sowie der ständige Einsatz von mindestens einem Zugbegleiter in jedem Zug machen den Verkehr auf der Schiene kundenfreundlicher. Seit dem Fahrplanwechsel ist auch ein neuer Anbieter im Schienenpersonennahverkehr des Saarlandes vertreten. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen Vlexx GmbH fährt mit neuen Regionalexpresszügen auf der Nahestrecke RE 3 von Saarbrücken über Mainz nach Frankfurt. Das Unternehmen hatte die entsprechende europaweite Ausschreibung gewonnen. Vlexx bietet mit dem Fahrplanwechsel eine zusätzliche Hinund Rückfahrt zwischen Saarbrücken und Mainz an
3 Zu den Fragen 1 und 3: Wer hat die Qualität des Leistungserbringers auf der Bahnstrecke Saarbrücken-Mainz überprüft? Welche Kriterien wurden zugrunde gelegt? Welche Gründe gaben den Ausschlag, einen neuen Betreiber für die für die Bahnstrecke Saarbrücken. Mainz dem bisherigen vorzuziehen (Qualität, Wirtschaftlichkeit)? Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Aufgabenträger (die Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Saarland) haben im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union vom 31. Juli 2010, Az. 2010/S , die Einleitung eines offenen Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über die Erbringung der SPNV-Leistungen "Dieselnetze Südwest" europaweit bekannt gegeben. Die Ausschreibung der "Dieselnetze Südwest" setzte sich aus dem Los 1 (rd. 3,6 Mio. Zug-Kilometer) und dem Los 2 (rd. 6,3 Mio. Zug-Kilometer) zusammen. Das Saarland ist nur im Los 2 im Rahmen der Regionalexpress-Strecke RE 3 Saarbrücken Mainz Frankfurt/M. beteiligt. Hierbei entfallen auf den saarländischen Streckenanteil Saarbrücken-Türkismühle / Landesgrenze 0,734 Mio. Zug km. Nachdem das Ausschreibungsverfahren auf Grundlage der VOL/A zunächst kein wirtschaftliches Ergebnis ergeben hatte, wurde das Verfahren nicht durch Zuschlag beendet, sondern aufgehoben und danach gemäß 3 Abs. 5 Buchst. a VOL/A als Verhandlungsverfahren mit denjenigen qualifizierten Bietern fortgeführt, die im Rahmen der Ausschreibung wertungsfähige Angebote eingereicht hatten. Die Regentalbahn AG war der günstigste Bieter für das Los 2, das Nahverkehrsleistungen in den Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen betrifft. Der Ministerrat des Saarlandes hat daher in seiner Sitzung am 28. Februar 2012 der Vergabe des Dieselnetzes Südwest an den im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählten Bieter Regentalbahn AG zugestimmt. Die Prüfung der abgegebenen Angebote (nach einem vordefinierten Bewertungsschema) durch die betroffenen Aufgabenträger hat ergeben, dass das Angebot der Regentalbahn AG das wirtschaftlichste, und zwar mit deutlichem Abstand, war, so dass unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten keine andere Entscheidung möglich gewesen wäre, als der Regentalbahn den Zuschlag zu erteilen. Zu Frage 2: War der Landesregierung bekannt, dass der Betreiber Vlexx keine Erfahrung mit der Ausrichtung eines SPNV in einem großen Streckennetz hat (Eigenaussage des Betreibers) Der Landesregierung ist die zitierte Eigenaussage des Betreibers nicht bekannt
4 Netinera Deutschland gehört einem Konsortium unter Führung der italienischen Staatsbahn Ferrovie dello Stato Italiane an und ist damit Teil des drittgrößten Verkehrskonzerns in Europa. Mit dem Erwerb verschiedener Eisenbahnverkehrsunternehmen (Ostdeutsche Eisenbahn GmbH, Regentalbahn, Osthannoversche Eisenbahn AG, Vogtlandbahnen GmbH) und dem Eisenbahnbetrieb auf vielen Strecken zählt Netinera zu den führenden deutschen Verkehrsunternehmen. Die Vlexx GmbH ist Teil dieses Verkehrskonzerns. Zu Frage 4: Nimmt das Land den Betreiber Vlexx für nicht erbrachte Leistung in Regress? 92 Prozent der dem Verkehrsunternehmen laut Verkehrsvertrag voraussichtlich zustehenden Zuschusszahlungen werden verteilt auf 12 Monatsraten ausgezahlt. Mit der jährlichen Schlussrechnung wird die tatsächlich erbrachte Verkehrsleistung anhand der Ist-Fahrplankilometer und unter Berücksichtigung gegebenenfalls anfallender Minderungen und Vertragsstrafen spitz abgerechnet. Zu Frage 5: Wenn Vlexx die vereinbarte Leistung nicht erbringt oder erbringen kann, gibt es dann eine Möglichkeit, aus dem Vertrag mit Vlexx auszusteigen und anderweitig zu vergeben? Der durch den Zuschlag zustande gekommene Vertrag kann von beiden Teilen nur aus wichtigem Grund, den der kündigende Teil nicht zu vertreten hat und der diesem das Aufrechterhalten des Vertrages unzumutbar macht, vorzeitig gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung erfolgt mit sofortiger Wirkung, sofern der Kündigende keinen abweichenden Termin vorgibt. Ein wichtiger Grund kann für die Aufgabenträger (AT) gegeben sein, wenn: der Auftragnehmer (AN) die für die Aufnahme des Betriebes nach seinem Inbetriebsetzungskonzept notwendigen Maßnahmen und Vorarbeiten trotz durch die AT gesetzter Fristen nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat und deshalb der Termin der Betriebsaufnahme unter normalen Umständen nicht mehr eingehalten werden kann und der AN dies zu vertreten hat, der AN die für die Erbringung der Verkehrsleistung notwendige Zulassung verliert oder bis zum Termin der Betriebsaufnahme nicht erhalten hat, der AN trotz Ablauf einer von den AT zur Abhilfe gesetzten Frist nachhaltig gegen die Pflicht zur Anwendung der Verbundtarife verstößt, nach Zuschlagserteilung festgestellt wird, dass der AN wegen von ihm zu vertretender Handlungen, Erklärungen oder Unterlassungen vom Vergabeverfahren auszuschließen gewesen wäre, ein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren gegenüber dem AN beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, der AN dauerhaft und wiederholt und schuldhaft, trotz mindestens zweimaliger Abmahnung gegen vertragliche Pflichten verstößt, der AN mehr als 20% der Betriebsleistungen der letzten 12 Monate (auf Basis des Musterfahrplans) mit Ersatzfahrzeugen abdeckt, bzw
5 der AN mehr als 10% der Betriebsleistungen der letzten 12 Monate (auf Basis des Musterfahrplans) mit Fahrzeugen abdeckt, die nicht die Mindestanforderungen der Ersatzfahrzeuge einhalten. Zu den Fragen 6, 7, 8 und 10: Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass auf der Bahnstrecke Trier- Homburg häufig sogenannte Kurzzüge eingesetzt werden? Sind diese Kurzzüge Teil der Ausschreibung bzw. Bestellung des SPNV gewesen bzw. sind mit Kurzzügen kostengünstigere Angebote formuliert worden? Lagen Fahrgastzählungen hinsichtlich der Begründung von Kurzzügen insbesondere beim morgendlichen und abendlichen Pendleraufkommen (Ankunftszeiten in Saarbrücken zwischen Uhr), vor? Gibt es hinsichtlich des Einsatzes von Kurzzügen auf der o.g. Bahnstrecke eine Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz? Die Fragen 6, 7, 8 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Mit der Bezeichnung "Kurzzüge" sind vermutlich die im Saarland im Einsatz befindlichen Elektrotriebwagen des Herstellers Siemens gemeint. Diese Fahrzeuge waren nicht Bestandteil der neu ausgeschriebenen RE-Leistungen (seit Dezember 2014), sondern sind Bestandsfahrzeuge aus dem aktuellen Verkehrsvertrag, dessen Leistungen noch bis Dezember 2018 vertraglich gebunden sind. Die Fahrzeuge stehen in der Baureihe 425 mit insgesamt 206 Sitzplätzen und 228 Stehplätzen, also insgesamt Platz für 434 Fahrgäste, und in der Baureihe 426 mit 100 Sitzplätzen und 112 Stehplätzen, insgesamt also für 212 Fahrgäste, zur Verfügung. Bei der Planung der Zugbildung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen werden die entsprechenden Fahrgastzahlen zu Grunde gelegt. Bei grenzüberschreitenden Linien finden Abstimmungen zwischen den beteiligten Aufgabenträgern statt. Zu Frage 9: Welche Ausschreibungskriterien sind hinsichtlich der Vergabe der Verkehrsleistung auf der Regionalbahn-Strecke Trier-Homburg formuliert worden? Das Regionalbahnnetz im Saarland wird erstmals ab Dezember 2018 ausgeschrieben. Nach dem derzeitigen Verkehrsvertrag mit DB-Regio sind auf dem Streckenabschnitt zwischen Trier und Homburg in der Hauptverkehrszeit grundsätzlich Fahrzeuge der Baureihe 425 gefordert, einzelne auch in Doppeltraktion (dann doppeltes Platzangebot)
6 Sollten aus betrieblichen Gründen keine Fahrzeuge der Baureihe 425 zur Verfügung stehen, so können Fahrzeuge der Baureihe 426 in Doppeltraktion eingesetzt werden, um die geforderten Mindestkapazitäten zu erfüllen. Bei vertragskonformer Zugbildung sollte somit auch in der Hauptverkehrszeit genügend Platzangebot für alle Fahrgäste geboten sein, wenn auch nicht jedem Fahrgast ein Sitzplatz angeboten werden kann. Die nicht vertragskonforme Zugbildung wird in einer Qualitätsmessung erfasst und entsprechend pönalisiert. Für die bevorstehende Ausschreibung E-Netz Saar RB orientiert sich die zugscharf geforderte Mindestkapazität an den zu erwartenden Fahrgastzahlen (incl. eines Prognoseaufschlages)
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