Sandra Lauwerijssen-Hofmann. Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen

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1 Sandra Lauwerijssen-Hofmann Übersicht über die wesentlichsten Veränderungen

2 CAS Vormundschaftliche Mandate Hochschule Luzern, Diana Wider Bundesamt für Justiz-Themenseite "Revision des Vormundschaftsrechts" VBK-Empfehlungen zur Behördenorganisation (ZVW 2/2008 S. 63ff.) Christoph Häfeli, Der Entwurf für eine Totalrevision des Vormundschaftsrechts (FamPra 1/2007 S. 1ff.) Botschaft des Bundesrates vom 28. Juni 2006

3 Geltende Vormundschaftsrecht ( ZGB ) 1912 Revisionsbedürftigkeit unbestritten Menschenbild / Menschenwürde Selbstbestimmung / Hilfe zur Selbsthilfe Professionalisierung Begriffe Gesetz Rechtswirklichkeit

4 1993 Startschuss 1996 Vorentwurf 1999 Expertenkommission 2000 Verfahrensrecht 2002 Vorentwurf wird verabschiedet 2006 Botschaft und Entwurf Inkraftreten? 2012, 2013, 2014.

5 Förderung der Selbstbestimmung Schutz urteilsunfähiger Personen in stationären Einrichtungen Massnahmen nach Mass Keine Erstreckung der elterliche Sorge Keine Publikation von Massnahmen Besserer Rechtsschutz für fürsorgerische Unterbringung (FFE) Professionalisierung der Behörden Festlegung von Verfahrensgrundsätzen Beseitigung von diskriminierenden und stigmatisierende Begriffen

6 -Vorsorgeauftrag: Bestimmung einer natürlichen oder juristischen Person für den Fall der Urteilsunfähigkeit Form: eigenhändig oder öff. Beurkundet -Patientenverfügung: Für den Fall der Urteilsunfähigkeit: - Zustimmung zu med. Massnahmen - Bezeichnung einer Person die zustimmt Form: schriftlich, datiert, unterzeichnet ev. Vormerkung auf der Vers. Karte

7 Vertretung von Gesetzes wegen Vertretung für folgende Handlungen: - Rechtshandlungen zur Deckung des Unterhaltes - Ordentliche Verwaltung Einkommen / Vermögen - Postöffnungsbefugnis Voraussetzungen: - gemeinsamer Haushalt - kein Vorsorgeauftrag und keine Beistandschaft

8 Detaillierte Hierarchie im Gesetz 1. Person gem. Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag 2. Beistand mit Vertretungsbefugnis in diesem Bereich 3. Ehegatte / eingetragene PartnerIn 4. KonkubinatspartnerIn 5. Nachkommen 6. Eltern 7. Geschwister

9 - Schriftlicher Betreuungsvertrag - Regeln über Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Anhörung, Protokollierung etc.) - Anspruch auf Kontakt mit aussenstehender Person - Aufsichtspflicht der Kantone - Aufgabe der KESB: Beschwerdeinstanz, Errichtung einer Beistandschaft, wenn kein Aussenkontakt vorhanden

10 Beistandschaften - Begleitbeistandschaft - Vertretungsbeistandschaft - Mitwirkungsbeistandschaft - umfassende Beistandschaft Fürsorgerische Unterbringung Grundsatz: Subsidiarität / Verhältnismässigkeit

11 Individuell zugeschnittene Massnahmen: - Wahl der Massnahme - Wahl der Aufgabenbereiche (Personenvorsorge, Vermögensvorsorge und/oder Rechtsverkehr) - Wahl der Wirkung (mit oder ohne Einschränkung der Handlungsfähigkeit) Individualisierung ist möglich und gefordert!

12 Materiell keine Änderung Formell strenger: -Periodische Überprüfung -Vertrauensperson -Verfahrensgrundsätze im Gesetz Zuständigkeit: -Erwachsenenschutzbehörde -Ärzte für max. 6 Wo (Kt.) -ärztl. Leitung Institution Rückbehaltungsrecht 3 Tage

13 Privatperson Fachperson Berufsbeistand Fachlich und persönlich geeignet Genügend Zeit (!) - Neu explizit im Gesetz: Instruktion und Untersützung durch die Behörde - In Botschaft: Mitglieder der Behörde sind als Beistand / Beiständin ungeeignet

14 110 verschiedene Aufgaben Erweiterung der Aufgaben: - in quantitativer Hinsicht neue Aufgaben: Vorsorgeauftrag, Patienten-verfügung, Vertretung UuF durch Ehegatten / PartnerInnen, Schutz von UuF in Einrichtungen, periodische Überprüfung fürs. Unterbringung, Vereinheitlichung sachl. Zusändigkeiten - in qualitativer Hinsicht höhere here Anforderungen: Massgeschneiderte Massnahmen

15 Professionalisierung, insbesondere auf Stufe der Mandatsordnung: Fachbehörde - Vorgabe: - mind. 3 Mitglieder (Kt. Können Ausnahmen vorsehen) - Kinds- und Erwachsenenschutzbehörde Fachbehörde? autorité interdisciplinaire, autorità speializzata

16 Die Kantone bestimmen die innere Organisation der neuen Behörde/en Wenig Vorgaben KOKES Empfehlungen: - Disziplinen: Recht, Sozialarbeit, Pädagogik/ Psychologie im Spruchkörper vertreten - Fachwissen intern und extern jederzeit abrufbar: Treuhand, Medizin, Psychiatrie, Sozialversicherungen - Unterstützende Dienste - Behördenamt hauptberuflich, Spruchkörper 3er Kollegium - Einzugsgebiet mind. 50' '000 Einwohner/innen

17 Es gibt für die Kantone eine Vielzahl von Möglichkeiten Auswirkungen auf die Mandatsträgerebene denkbar Chancen, Risiken, Finanzierung.. Kanton Graubünden?

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