Studienkonzept für die Bildungsgänge

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienkonzept für die Bildungsgänge"

Transkript

1 Studienkonzept für die Bildungsgänge Sozialpädagogik HF Kindererziehung HF Gültig für alle Studiengänge mit Beginn ab August 2010 Aktualisierte 6. Ausgabe vom Juni 2014 In Kraft gesetzt durch den Abteilungsleiter am Impressum Herausgeber: BFF Bern, Abteilung Höhere Fachschule Dr. Thomas Roth, Abteilungsleiter HF 5. Ausgabe, 1. Juli 2014 BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 1/36

2 Inhaltsverzeichnis 1. Über dieses Konzept Geltungsbereich Zielgruppe 3 2. Gesetzliche Grundlagen Anspruchsniveau auf HF-Stufe Einbettung in der schweizerischen Berufsbildungssystematik Anspruchsniveau 4 4. Berufsbild Sozialpädagogik Kindererziehung 5 5. Bildungsgang Begriffe Studiengänge und Adressatinnen bzw. Adressaten Duale Struktur der Ausbildung Ausbildungsverständnis Ziele der Ausbildung Ausbildungsvoraussetzungen Schulische Ausbildung Praxisausbildung Curriculum Tronc commun und Spezifizierungen Aufbau des Curriculums Allgemeine Systematik des Curriculums Beschreibung der Lerneinheiten Allgemeine Bildungsinhalte Qualifikationsverfahren Begriffe Gültigkeit und Zweck Gesetzliche Grundlagen Grundsätze Übersicht über die Elemente des Qualifikationsverfahrens Leistungsnachweise Präsenznachweise Absenzen Studienportfolio Projektarbeit / Konzeptarbeit Praxisqualifikation Jahrespromotion Ausschluss- und Wiederholungsverfahren Beurteilungen und Beurteilungskriterien Diplomprüfungen Diplomierung Auftrag, Rolle der Lehrpersonen (pädagogisches Konzept) Evaluation Auswertung des Unterrichts durch die Lehrpersonen Auswertung der Studiengänge durch Befragung verschiedener Anspruchsgruppen Auswertung auf der gesamtschulischen Ebene Anerkennung des Studiums durch das SFBI Dokumentationssystem Pädagogisches Konzept der Abteilung Höhere Fachschulen Studienreglement Studienkonzept Richtlinien und Merkblätter Informationsdokumente Formulare Lehrplandokumente übrige Dokumente 36 BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 2/36

3 1. Über dieses Konzept 1.1. Geltungsbereich Das vorliegende Konzept beschreibt die Anlage, die Struktur und den Aufbau der Bildungsgänge in Sozialpädagogik und Kindererziehung HF. Es wurde von der Schulleitung am genehmigt und gilt ab Sommer 2010 für alle Studiengänge mit Beginn 2010 und später. Die vorliegende Fassung wurde am aktualisiert. Es stützt sich auf das vom Erziehungsdirektor des Kantons Bern unterschriebene Studienreglement vom Das Studienkonzept wird bei Bedarf aktualisiert und durch die Abteilungsleitung HF in Kraft gesetzt. Als öffentliches Dokument ist es auf der Website der BFF Bern als Download erhältlich. Das Studienkonzept ergänzt das Studienreglement. Im Zweifelsfall gehen die Bestimmungen gemäss Studienreglement vor Zielgruppe Das Studienkonzept richtet sich an: Studierende Lehrpersonen Aktuelle und zukünftige Praxisausbildungsinstitutionen Schulleitungen Behörden weitere Interessierte 2. Gesetzliche Grundlagen Die Bildungsgänge in Sozialpädagogik HF und Kindererziehung HF basieren auf den folgenden gesetzlichen und reglementarischen Grundlagen: Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. Dezember 2002 Berufsbildungsverordnung (BBV) vom 19. November 2003 Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo) vom 11. März 2005 Leitfaden Anerkennungsverfahren für Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen vom 23. Mai 2007 Studienreglement dipl. SP/KE HF vom Der Bildungsgang HF richtet sich nach dem Rahmenlehrplan dipl. Sozialpädagogin / dipl. Sozialpädagoge HF (RLP SP) vom 21. Dezember 2007 bzw. der Bildungsgang in Kindererziehung nach dem Rahmenlehrplan dipl. Kindererzieherin / dipl. Kindererzieher HF (RLP KE) vom 21. Dezember Anspruchsniveau auf HF-Stufe 3.1. Einbettung in der schweizerischen Berufsbildungssystematik Höhere Fachschulen stellen laut schweizerischer Berufsbildungssystematik eine höhere Berufsausbildung auf der nicht hochschulischen Tertiärstufe (Tertiär B) dar. Die Höhere Fachschule schliesst an die berufliche Grundbildung (Abschlüsse auf der Sekundarstufe II) an und unterscheidet sich dadurch von den Hochschulen (Tertiär A), welche als Zugangsvoraussetzung den Abschluss einer Maturität (Berufsmaturität, gymnasiale Maturität) erfordern. Ein Abschluss auf der Stufe Höhere Fachschule stellt höhere Ansprüche an Kognition, Leistung und Aufwand als ein Abschluss auf der Sekundarstufe II. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 3/36

4 3.2. Anspruchsniveau Auf dem Anspruchsniveau der Höheren Fachschulen werden Qualifikationen vermittelt, die für die Ausübung von anspruchs- und verantwortungsvoller Berufstätigkeit erforderlich sind (vgl. BBG, Art, 26). Die Bildungsangebote der Höheren Fachschulen vermitteln den Studierenden Kompetenzen, die sie befähigen, in ihrem Bereich selbständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen 1. Sie sind praxisorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zu methodischem und vernetztem Denken, zur Analyse von berufsbezogenen Aufgabenstellungen und zur praktischen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse. Gemäss RLP SP und KE werden von den diplomierten Berufsleuten eine selbständige Problemlösung wie auch das Finden und Anpassen neuer Lösungswege erwartet. Die zu bewältigenden Situationen sind komplex, verändern sich laufend und können nur beschränkt vorausgesehen werden. Kennzeichnend sind somit situativ wechselnde Komplexitätsstufen der Tätigkeit bei durchgängig hoher Verantwortung. Die RLP SP und KE streben das Zielniveau 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) 2 an. Dieses Niveau betrifft die folgenden Kompetenzen: Leitung komplexer fachlicher oder beruflicher Tätigkeiten oder Projekte Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren Arbeits- oder Lernkontexten Übernahme der Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen Diese Kompetenzen wiederum umfassen: Kenntnisse: Fortgeschrittene Kenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich unter Einsatz eines kritischen Verständnisses von Theorien und Grundsätzen Fertigkeiten: Fortgeschrittene Fertigkeiten, die zur Beherrschung des Faches und für Innovationen erforderlich sind sowie zur Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme in einem spezialisierten Arbeits- oder Lernbereich taugen Zielniveau 6 wird in einzelnen Studienbereichen über die Vorstufe 5 erreicht. Für diese gelten folgende Kompetenzen: Leiten und Beaufsichtigen in Arbeits- oder Lernkontexten, in denen nicht vorhersehbare Änderungen auftreten Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen Diese Kompetenzen beinhalten: Kenntnisse: Umfassendes, spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen in einem Arbeits- oder Lernbereich sowie Bewusstsein für die Grenzen dieser Kenntnisse Fertigkeiten: Umfassende kognitive und praktische Fertigkeiten die erforderlich sind, um kreative Lösungen für abstrakte Probleme zu erarbeiten 4. Berufsbild 4.1. Sozialpädagogik Berufsverständnis und Einsatzgebiete 3 Die zentrale Aufgabe von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF besteht in der professionellen Begleitung, Aktivierung, Förderung von Einzelnen oder Gruppen, deren selbständige Lebensgestaltung und soziale Integration erschwert, gefährdet oder verunmöglicht ist. Die Ausbildung befähigt zur sozialpädagogischen Arbeit mit Menschen jeden Lebensalters, die in den Bereichen Lernen, Sozialverhalten, Alltagsbewältigung, Teilnahme und Teilhabe an der Gesellschaft infolge sozialer, geistiger, psychischer 1 Mindestvorschriften MiVo Artikel 2 2 Europäische Gemeinschaften: Europäischer Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (EQR). Luxemburg, Die nachfolgenden Ausführungen sind identisch mit den Formulierungen im Rahmenlehrplan Sozialpädagogik HF (RLP SP). BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 4/36

5 oder körperlicher Umstände, Benachteiligung oder Behinderung einer Betreuung, Begleitung, Förderung und/oder Erziehung bedürfen. Die Begleitung zielt darauf ab, Menschen, die ihr soziales Umfeld überfordern oder von diesem überfordert sind, durch stützende, ergänzende oder ersetzende Strukturen zu entlasten und ihren Ressourcen entsprechend in der eigenständigen Bewältigung des Alltags zu fördern. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF nehmen direkt teil am Leben ihrer Klientinnen und Klienten und gestalten mit ihnen den Alltag. Ihre Arbeit hilft den Menschen, sich in die Gesellschaft integrieren zu können. Das Arbeitsfeld der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF ist sehr vielfältig. Sie arbeiten in Wohnheimen, Wohngruppen und Grossfamilien für Menschen mit einer Behinderung, in Wohn- und Schulheimen für Kinder und Jugendliche, in Einrichtungen für Menschen mit Suchtproblemen, in Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs, in psychiatrischen Kliniken, in Beschäftigungsstätten und geschützten Werkstätten, in Frauen- und Kinderhäusern und in Einrichtungen für Flüchtlinge und Asyl Suchende Aufgaben und Tätigkeiten Die Aufgaben von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF lassen sich verschiedenen Bereichen zuordnen. Im Rahmenlehrplan sind die entsprechenden Arbeitsprozesse im Einzelnen beschrieben. 4 Wesentliche berufliche Tätigkeiten und Aufgaben von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind in der Informationsbroschüre SP beschrieben Kindererziehung Berufsverständnis und Einsatzgebiete 6 Kindererzieherinnen und Kindererzieher HF sind qualifizierte Fachpersonen für die Begleitung, Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Alter von 0-15 Jahren. Sie sind im pädagogischen und sozialen Bereich in Angeboten der familien- und schulergänzenden Betreuung tätig. Ihre Aufgaben nehmen sie in privaten oder öffentlichen Institutionen der Betreuung von Vorschulkindern (Krippen, Kindertagesstätten, Kindergärten usw.), in Angeboten der Betreuung von Schulkindern (Mittagstischen, Horten usw.) oder auch in stationären und soziokulturellen Einrichtungen wahr. Sie verstehen sich als Ergänzung zum familiären oder schulischen Umfeld und ihre Arbeit ist auf das Wohl, die individuelle Entwicklung, die Förderung, die Integration und den Schutz der Kinder ausgerichtet Aufgaben und Tätigkeiten Die Aufgaben von Kindererzieherinnen und Kindererziehern HF lassen sich verschiedenen Aufgabenund Tätigkeitsbereichen zuordnen. Im Rahmenlehrplan sind die entsprechenden Arbeitsprozesse im Einzelnen beschrieben. 7 Wesentliche berufliche Tätigkeiten und Aufgaben von Kindererzieherinnen und Kindererziehern HF sind in der Informationsbroschüre KE beschrieben. 5. Bildungsgang In diesem Kapitel werden der Aufbau und die Struktur des Bildungsgangs in Sozialpädagogik und Kindererziehung HF beschrieben Begriffe Einleitend sind Begriffe zu klären: Unter Bildungsgang wird die Ausbildung als Ganzes verstanden. Als Synonym wird auch der Begriff Ausbildung verwendet. Er umfasst sowohl den schulischen als auch den praktischen Teil. 4 vgl. RLP SP s. 7 5 s. 6 Die nachfolgenden Ausführungen sind identisch mit den Formulierungen im Rahmenlehrplan Kindererziehung HF (RLP KE). 7 vgl. RLP KE s. 6 BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 5/36

6 Der Begriff Studiengang 8 bezieht sich auf die unterschiedlichen Formen, das Studium zu organisieren und zu absolvieren. Die einzelnen Studiengänge werden wie folgt beschrieben Studiengänge und Adressatinnen bzw. Adressaten Das Studium wird in unterschiedlich angelegten Studiengängen angeboten. Nach dem Grundsatz "andersartig aber gleichwertig" führen sie bei unterschiedlichem Verlauf, unterschiedlichem zeitlichem Umfang, unterschiedlicher Dauer und unterschiedlichem Stoffumfang zum gleichen Ziel. Inhalte, Qualifikation, Promotion und Diplomierung sind vergleichbar. Innerhalb der Bildungsgänge werden folgende Studiengänge angeboten: Vollzeit (3 Jahre) Praxisbegleitend (4 Jahre) Praxisbegleitend, verkürzt (3 Jahre) Sozialpädagogik HF Ja Ja Ja Kindererziehung HF Ja Nein Ja Vollzeitstudiengang Der Vollzeitstudiengang dauert 3 Jahre. Der schulische Unterricht konzentriert sich auf das erste und dritte Studienjahr. Im zweiten Studienjahr wird ein Praxisjahr (100%) in einer sozialpädagogischen (SP) bzw. pädagogischen (KE) Organisation durchgeführt Praxisbegleitender Studiengang Der praxisbegleitende Studiengang dauert 4 Jahre und wird nur in der Studienrichtung der Sozialpädagogik angeboten. Die Studierenden arbeiten parallel zum Unterricht zu mindestens 50% in einer sozialpädagogischen Institution. Der empfohlene Anstellungsgrad beträgt 60 bis 80% Verkürzter praxisbegleitender Studiengang Der verkürzte Studiengang findet ebenfalls praxisbegleitend statt. Er dauert 3 Jahre. Die Studierenden arbeiten parallel zum Unterricht zu mindestens 50% in einer sozialpädagogischen (SP) bzw. pädagogischen (KE) Ausbildungsinstitution. Zugelassen zum verkürzten praxisbegleitenden Studiengang sind Personen mit einem einschlägigen eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau / Fachmann Betreuung (FaBe) oder gleichwertiger Vorbildung im Sozialbereich 9. Dieser Studiengang eignet sich auch für Wiedereinsteigende mit einschlägiger Vorbildung und Berufserfahrung. Für Personen mit mindestens 6jähriger Berufserfahrung im Berufsfeld Kindererziehung, Erfahrung als Praxisausbilder/in und mindestens 10tägiger Weiterbildung als Praxisausbildner/in ist eine zusätzliche Anrechnung der bereits erbrachten Lernleistungen im Umfang von Maximum einem Jahr möglich Übersicht über Dauer und Umfang der Studiengänge Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Dauer und den minimalen Umfang der Studiengänge 10. Speziell geregelt ist der minimale Umfang der Ausbildung für Personen mit anderen anrechenbaren Bildungsleistungen; wobei die Anrechnungen den Umfang von 1200 Lernstunden nicht überschreiten dürfen. 8 der Begriff Studiengang bezeichnet die einzelnen Studienverläufe des Bildungsgangs (gemäss SBFI) und bezeichnet alle Studiengänge je Studienrichtung (d.h. es gibt 5 Studienrichtungen aber zur 2 Bildungsgänge). 9 Als gleichwertig gelten: Abschluss als Kleinkinderzieherin und Kleinkinderzieher, Sozialagogin und Sozialagoge, Kinderpflegerin und Kinderpfleger, Behindertenbetreuerin und Behindertenbetreuer (für das Vorgehen bei anderen vergleichbaren Abschlüssen vgl. Kap ). 10 Vgl. Rahmenlehrpläne Sozialpädagogik HF und Kindererziehung HF, Kap BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 6/36

7 Sozialpädagogik Vollzeit Praxisbegleitend Praxisbegleitend, verkürzt Kindererziehung Vollzeit Praxisbegleitend, verkürzt Anzahl Jahre 3 Jahre 4 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre Kontaktstunden Std Std Std Std Std. Selbststudium 1200 Std. 900 Std. 600 Std Std. 600 Std. Praxisausbildung 1800 Std Std. 480 Std Std. 480 Std. Berufstätigkeit Std. 720 Std Std. Diplomprüfung Std. 600 Std. 600 Std. 600 Std. 600 Std. Total Lernstunden Std Std Std Std Std. Als Lernstunden gelten sowohl der eigentliche Unterricht (Kontaktstunden) sowie die aufgeführten weiteren Bereiche, in denen Lernprozesse mit oder ohne Anleitung von Ausbildenden stattfinden. Der genaue Umfang der Kontaktstunden ist aus dem Studienführer ersichtlich. Die Totale der übrigen Bereiche ergeben sich aus den im Unterricht erteilten Aufträgen (vgl. ausführliche Lerneinheitsbeschreibungen) sowie aus den Vorgaben über die Praxisausbildung und die Diplomierung Duale Struktur der Ausbildung Die Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF ist dual angelegt. Im dualen Ausbildungssystem ergänzen sich schulische und praktische Ausbildung. Im Falle des Studiums in Sozialpädagogik und Kindererziehung HF wird der schulische Teil durch die BFF Bern und der praktische Teil durch die Ausbildungsinstitutionen abgedeckt. Die praktische Ausbildung wird je nach Studiengang entweder durch das Praxisjahr, das die Studierenden absolvieren oder durch eine Anstellung in einer entsprechenden Ausbildungsinstitution ermöglicht. Die BFF Bern ist für die Organisation des gesamten Studiums verantwortlich. Sie vermittelt Fachwissen, Fähigkeiten und Haltungen. Sie bietet den Studierenden Gelegenheit, sich vielfältig und systematisch mit Wissens- und Berufsfragen auseinander zu setzen. Sie legt das Qualifikationsverfahren fest und stellt die Diplome aus. Demgegenüber erlaubt die Ausbildungsinstitution den Studierenden die Entwicklung und Reflexion des beruflichen Handelns. Im täglichen Arbeitsvollzug fördert sie den Aufbau professionellen Fach- und Handlungswissens. Sie unterstützt und begleitet den Transfer der in der Schule erworbenen Grundlagen in den beruflichen Alltag. Aufgrund der betrieblichen Anforderungen setzt sie eigene inhaltliche Schwerpunkte und Akzente. Die BFF Bern und die Ausbildungsinstitution stehen in einem laufenden Dialog. Der Rahmenlehrplan, das Studienkonzept und das Studienreglement gelten für beide Seiten gleichermassen. 11 Der Begriff Kontaktstunden bezieht sich nur auf die Lernstunden an der Schule (Präsenz) und bildet hier das vom RLP vorgegebene Minimum ab. Die effektive Kontaktstundenzahl liegt zurzeit bi ca (reguläre) bzw (verkürzte Studiengänge) Stunden. 12 Als Berufstätigkeit wird die gemäss MiVo-HF maximal anrechenbare Zahl von Lernstunden bezeichnet. In allen Studiengängen im Sozialbereich werden jedoch keine eigentlichen berufsbegleitenden Studiengänge angeboten, in denen die HF- Ausbildung neben der eigentlichen Berufstätigkeit absolviert wird. Gemäss Absprache zwischen der Schweizerischen Plattform der Ausbildungen im Sozialbereich (SPAS) und dem Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gelten deshalb alle entsprechenden Studiengänge grundsätzlich als Studiengänge mit integrierter Praxisausbildung, in denen sämtliche Berufstätigkeit als angeleitete Praxisausbildung stattfindet. Die Lernstunden für Praxisausbildung und Berufstätigkeit sind deshalb gemeinsam zu betrachten. Somit ergeben sich für den praxisbegleitenden Studiengang insgesamt 2100, für den verkürzten praxisbegleitenden Studiengang insgesamt 1200 Lernstunden für die Praxisausbildung. 13 Zur Diplomprüfung gehören die Projekt-/Konzeptarbeit inkl. Präsentation sowie das Studienportfolio und das dazugehörige Prüfungsgespräch. 14 Mindestumfang, die effektive Stundenzahl kann somit auch höher liegen.. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 7/36

8 5.4. Ausbildungsverständnis Allgemeine Merkmale der Ausbildung In Anlehnung an die RLP SP und KE lässt sich das Ausbildungsverständnis des Studiums in Sozialpädagogik und Kindererziehung auf der Ebene der Höheren Fachschule durch einen engen Praxisbezug und die gute Koordination mit dem Arbeitsort charakterisieren. Eine Ausbildung auf der HF-Stufe fördert die reflektierende Analyse des eigenen beruflichen Handelns. Es berücksichtigt das methodische und interdisziplinäre Arbeiten. Der Unterricht erfolgt nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung. Das zeigt sich in der aktiven Mitarbeit der Studierenden und im Einbezug ihrer Erfahrungen. Denn die Adressatinnen und Adressaten der Ausbildung in Sozialpädagogik und Kindererziehung HF bringen bereits bei Ausbildungsbeginn Vorwissen und vielfältige Erfahrungen mit. Die Ausbildung knüpft dort an und beinhaltet Persönlichkeit bildende Elemente. Die Persönlichkeitsbildung ist jedoch nicht Selbstzweck, sondern dient der Weiterentwicklung, Festigung und Reflexion von eigenen Haltungen sowie deren Auswirkungen auf das berufliche Handeln. Weitere Merkmale und Ziele der Ausbildung auf HF-Stufe sind: Erweiterung der beruflichen Kenntnisse Verbesserung der Reflexionsfähigkeit Förderung der Lernfähigkeit und des eigenständigen Lernens Förderung der Teamarbeit Förderung projektbezogener Arbeitsformen Befähigung zu professionellem, selbständigem und verantwortungsvollem Berufshandeln Fachwissen und Berufs- sowie Handlungsbezug Im Vordergrund der Ausbildung steht die Vermittlung von aktuellem Fachwissen. Dieses wird, gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse, fortlaufend reflektiert und weiterentwickelt. Die Inhalte der Ausbildung orientieren sich an den Gegebenheiten und Anforderungen des beruflichen Alltags. Sie berücksichtigen die vielfältigen Situationen, die die angehenden Fachleute tagtäglich an ihrem Arbeitsplatz gestalten und bewältigen. Die Ausbildung ist somit handlungsorientiert und berufsbezogen Erwachsenenbildung Die Höhere Fachschule wendet sich an erwachsene Studierende ab 18 Jahren. Die Ausbildung und die Unterrichtsgestaltung sind deshalb dem Alter und dem Erfahrungshorizont der Studierenden angepasst. Die Lehrpersonen ermöglichen einen lebendigen Dialog mit den Studierenden. Sie stellen eine erwachsenengerechte Lernumgebung bereit, die reflexives Lernen unterstützt selbständiges, eigenständiges und selbstgesteuertes Lernen fördert kommunikatives und kooperatives Lernen ermöglicht und eine Integration von Denken, Fühlen und Handeln zulässt Dabei wird Unterricht als ein von Lehrpersonen und Studierenden gemeinsam verantwortetes Geschehen verstanden, in welchem die Lehrpersonen für das Lehren und die Studierenden für das Lernen die Verantwortung tragen. Regelmässige Unterrichtsevaluationen, Standortgespräche und andere Rückmeldeformen tragen dem Umstand Rechnung, dass Lehrende und Studierende gemeinsam zum Unterricht beitragen Kreativität und Auftreten Der Förderung der musischen und gestalterischen Fähigkeiten sowie der Fähigkeit zum bewussten und sicheren Auftreten kommt in der Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF eine besondere Bedeutung zu. Denn diese Fähigkeiten spielen im beruflichen Alltag der angehenden Fachleute eine wichtige Rolle. Gleichzeitig sind sie auch für die Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Studierenden relevant, so dass die Anregung von entsprechenden Prozessen ein methodisches Prinzip zur Unterrichtsgestaltung darstellt. Seine Umsetzung wird innerhalb des gesamten Curriculums in Form 15 vgl. hierzu auch Kap. 5.7 und 9. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 8/36

9 verschiedener Zugänge und mit Hilfe verschiedener Medien systematisch berücksichtigt. Einzelne Lerneinheiten sind explizit auf musische, gestalterische oder theaterpädagogische Inhalte ausgerichtet Ziele der Ausbildung Die Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF verfolgt verschiedene Ziele. Diese sind: Ermöglichung eines Berufsabschlusses: Die Ausbildung führt die Studierenden zu einem Berufsabschluss. Sie erhalten ein eidgenössisch anerkanntes Diplom und sind berechtigt, den geschützten Titel "Diplomierte Sozialpädagogin HF / Diplomierter Sozialpädagoge HF" bzw. Diplomierte Kindererzieher HF / diplomierter Kindererzieher HF zu verwenden. Aufbau von beruflicher Identität und eines beruflichen Selbstverständnis : Die Studierenden entwickeln eine berufliche Identität. Diese stützt sich einerseits auf fachliche und methodische Handlungskompetenzen und berufsbezogenes Grundlagewissen, anderseits auf verschiedene Sozial- und Selbstkompetenzen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung verfügen die diplomierten Fachleute über ein individuelles, berufliches Selbstverständnis. Entwicklung professioneller Handlungskompetenz: Die Ausbildung vermittelt Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, die zur Entwicklung von professionellem, beruflichen Handeln beitragen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung gewährleistet, dass die diplomierten Fachleute professionelle Arbeit leisten. Vermittlung und Gewährleistung von beruflicher Vielseitigkeit: Das Studium ermöglicht eine breite und vielseitige Berufsausübung nach erfolgreichem Studienabschluss. Die Inhalte sowohl der schulischen Ausbildung wie auch der Praxisausbildung unterstützen den Einsatz in verschiedenen Arbeitsfeldern. Praxisjahre oder Anstellungen sind in allen Arbeitsfeldern möglich. Entwicklung einer guten Grundlage für die berufliche Karriere: Die Ausbildung verhilft den Studierenden zu einer guten Basis für eine berufliche Karriere. Im Anschluss an die Ausbildung wissen die diplomierten Fachleute um die Bedeutung individueller Weiterbildung und kennen verschiedene berufliche Karrieremöglichkeiten. Der schulische Unterricht und die damit verbundenen fachlichen Auseinandersetzungen, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Ausbildungsinstitution, das Lernen am Modell anderer Fachleute, die Beschäftigung mit sozial- und bildungspolitischen sowie berufsethischen Fragen, die Supervision, die Studienwochen und vieles andere mehr tragen dazu bei, dass diese Ziele erreicht werden können Ausbildungsvoraussetzungen Zugang zum Studium Der Zugang zur Ausbildung Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF ist an die Erfüllung folgender Voraussetzungen geknüpft: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger Mittelschul- oder höherer Abschluss. Bei rein schulischer Vorbildung ist zudem der Nachweis einer mindestens 1jährigen Tätigkeit im Umfang von mindestens 80% erforderlich. Das Vorpraktikum wird dazu angerechnet. Bei der Schule angemeldetes Vorpraktikum im Mindestumfang von 800 Stunden und einer Mindestdauer von 6 Monaten; zusammenhängend absolviert in einer frei gewählten Institution mit einem sozialpädagogischen bzw. pädagogischen Auftrag; begleitet durch eine qualifizierte Fachperson; beurteilt nach Vorgaben der Schule Keine mit der Berufsausübung unvereinbaren Verurteilungen oder laufenden Strafverfahren Keine mit der Berufsausübung unvereinbaren gesundheitlichen Einschränkungen Keine Suchtmittelabhängigkeit und/oder Medikamentenmissbrauch bzw. -abhängigkeit. Einzelheiten zu den Zugangsbestimmungen finden sich in den einzelnen Dokumenten und Formularen für das Aufnahmeverfahren Zugangsausnahmen Personen ab dem zurückgelegten 22. Altersjahr, die keinen anerkannten Abschluss auf der Sekundarstufe II vorweisen können, können sur dossier zum Aufnahmeverfahren des Vollzeit- bzw. des regulären praxisbegleitenden Studiengangs zugelassen werden. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 9/36

10 Personen, die ein einschlägiges eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann Betreuung oder eine gleichwertige Vorbildung im Sozialbereich 16 vorweisen können, wird das Vorpraktikum erlassen. Sie können den Studiengang in verkürzter praxisbegleitender Form absolvieren. Personen mit folgenden Berufsabschlüssen und sozialpädagogischer bzw. pädagogischer Berufserfahrung können mit schriftlichem Antrag ebenfalls zum verkürzten Studiengang zugelassen werden: Lehrerinnen und Lehrer; Kindergärtnerinnen und Kindergärtner; Arbeitsagoginnen und Arbeitsagogen; Pflegefachpersonen mit Schwerpunkt Psychiatrie; andere gleichwertige Ausbildungen. Die Zulassung erfolgt unter Berücksichtigung der Lerninhalte ihrer Grundausbildung und ihrer bisherigen beruflichen Erfahrung Berufseignung Die Aufnahme in den Studiengang ist abhängig vom positiven Ergebnis einer Abklärung der Berufseignung. Diese beinhaltet in Anlehnung an den RLP SP und KE die Prüfung der Eignung zur Berufsausübung und zur Bewältigung der beruflichen Anforderungen Berufs- und Ausbildungsmotivation Eignung zum Bestehen der schulischen Ausbildung und der Leistungsnachweise (schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit / Nachweis der HF-adäquaten persönlichen, sozialen und fachlichen Voraussetzungen zur Kommunikation, zur Kooperation und zur Reflexion) Personen, die sich für die Ausbildung an der BFF interessieren, weisen ihre Eignung wie folgt nach: Nachweis über berufspraktische Erfahrung als Berufstätige im Rahmen einer einschlägigen Ausbildung oder eines Vorpraktikums Erfolgreiche Lösung schriftlicher Aufgaben Überzeugende Darstellung des Ausbildungsinteresses im Anmeldedossier, evtl. ergänzt durch noch einzureichende Dokumente (Stellungnahme etc.) und/oder ein persönliches Gespräch mit der für die Aufnahme verantwortlichen Person Nur im praxisbegleitenden Studiengang und im verkürzten praxisbegleitenden Studiengang: Anstellungsvertrag mit einer sozialpädagogischen (SP) oder pädagogischen (KE) Ausbildungsinstitution Zusätzliche Bedingungen je nach Studiengang Für die einzelnen Studiengänge gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen: Vollzeitstudiengang: Personen, welche den Vollzeitstudiengang absolvieren wollen, müssen nachweisen, dass sie während mindestens 12 Monaten und bei einem Beschäftigungsgrad von mindestens 80% einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Bei geringerem Beschäftigungsgrad (jedoch nicht unter 50%) verlängert sich die Zeit der Erwerbstätigkeit entsprechend. Das Vorpraktikum wird an diese Zeit angerechnet. Praxisbegleitender Studiengang: Personen, welche den praxisbegleitenden Studiengang - das gilt auch für den verkürzten Studiengang - absolvieren wollen, müssen eine vertraglich zugesicherte Anstellung in einer Institution mit sozialpädagogischem bzw. pädagogischem Auftrag nachweisen. Der Stellenantritt erfolgt spätestens bei Studienbeginn. Die Ausbildungsinstitution muss eine Praxisausbildung gewährleisten, die durch eine qualifizierte Fachperson durchgeführt wird und in einem eigenen Praxisausbildungskonzept geregelt ist Verfügbare Studienplätze Die Aufnahme in einen Studiengang ist durch die Anzahl der verfügbaren Studienplätze begrenzt. Die Ausbildungsplätze werden entsprechend dem in der Eignungsabklärung erzielten Ergebnis zugeteilt. Wenn die Anzahl der die Aufnahmebedingungen erfüllenden Interessierten die Anzahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt, wird eine Warteliste geführt. 16 Als gleichwertig gelten: Abschluss als Fachfrau / Fachmann Betreuung, Kleinkinderzieherin und Kleinkinderzieher, Sozialagogin und Sozialagoge, Kinderpflegerin und Kinderpfleger, Behindertenbetreuerin und Behindertenbetreuer. Ebenfalls als gleichwertet gelten FaGe mit mindestens 1jähriger Berufserfahrung in der stationären Betreuung von Kinder, psychisch erkrankten Menschen oder anderen Erfahrungen mit klarem (sozial)pädagogischen Bezug BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 10/36

11 5.7. Schulische Ausbildung Die Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF setzt sich aus dem schulischen Ausbildungsteil und dem praktischen Ausbildungsteil (Praxisausbildung) zusammen. Im Folgenden wird zuerst die schulische Ausbildung, anschliessend die praktische Ausbildung beschrieben Lerneinheiten Lerneinheiten sind kleine, thematisch eigenständige, teilweise aufeinander Bezug nehmende Einheiten, die zwischen 16 und 80 Kontaktstunden umfassen. Mit einigen Ausnahmen werden sie in den Räumlichkeiten der BFF Bern entweder als Blöcke von unmittelbar nacheinander folgenden Tagen oder als Abfolge von Einzeltagen im Wochenrhythmus oder als Abfolge von Halbtagen durchgeführt. Einige Lerneinheiten werden als auswärtige Studienwochen angeboten. Bildungsgang Total Lerneinheiten SP Vollzeitstudiengang 62 SP praxisbegleitend (4 Jahre) 62 SP praxisbegleitend kurz (3 Jahre) 52 KE Vollzeitstudiengang 62 KE praxisbegleitend kurz (3 Jahre) 52 Ebenfalls als Lerneinheit gelten die Studientage, welche die Studierenden zur Reflexion über die Praxisausbildung und zur Herstellung von Verbindungen zwischen der schulischen und der praktischen Ausbildung anregen. Sie finden im Vollzeitstudiengang im 2. Studienjahr an 3 Tagen oder 6 Halbtagen, in den praxisbegleitenden Studiengängen in den ersten drei Studienjahren jeweils an einem Tag oder zwei Halbtagen im Umfang von insgesamt 24 Kontaktstunden statt. Jede Lerneinheit wird im Studienführer und in einer eigenen Lerneinheitsbeschreibung ausführlich dargestellt Kontaktstudium, Kontaktstunden und Unterrichtszeiten Die Zeit, welche Studierende effektiv im Unterricht anwesend sind, wird als Kontaktstudium bezeichnet. Ihr zeitlicher Umfang ist mit sog. Kontaktstunden angegeben und dotiert. Ein schulischer Halbtag umfasst eine Kontaktzeit von 4 Stunden. Der Unterricht dauert in der Regel von und von Uhr. Die Studierenden sind angehalten, sich für Absprachen untereinander und mit den Lehrpersonen je 15 Minuten vor und nachher vor Ort aufzuhalten. Während eines Studienjahrs finden ca. 3-6 Studienwochen statt. Ein Teil wird in externen Lokalitäten durchgeführt und beinhaltet neben den Lernveranstaltungen auch das gemeinsame Gestalten des Tagesablaufes (inkl. Übernachtung). Die externen Studienwochen dienen neben dem Erwerb fachlicher Kompetenzen auch der Entwicklung der eigenen Sozial- und Selbstkompetenzen. Die effektive Zahl der Kontaktstunden kann dabei sehr viel höher ausfallen. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sind in einem eigenen Merkblatt (s. Kap. 10.3) beschrieben. Der wöchentliche Unterricht wird vorwiegend in ganztägigen, ausnahmsweise in halbtägigen Lerneinheiten durchgeführt. Er umfasst höchstens 40 Wochen pro Jahr. Maximal zwei dieser 40 Wochen finden während der an der BFF Bern unterrichtsfreien Zeit statt. Der Unterricht kann teilweise auch an Samstagen erfolgen. Die folgende Grafik zeigt auf, wie sich wöchentlicher Unterricht, Studienwochen und Praxisausbildung in den einzelnen Studiengängen verteilen. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 11/36

12 Vollzeitbildungsgang Mit einschlägigem Ohne einschlägiges EFZ EFZ wird zurzeit nicht angeboten Praxisbegleitender Bildungsgang Mit einschlägigem Ohne einschlägiges EFZ EFZ 3 Jahre 3 Jahre 4 Jahre Unterricht: 2 bis 5 Tage/Woche an max. 40 Wochen inkl. ca. externen 2 Studienwochen Praxisjahr (Ausbildung in der Praxis) 100% (inkl. 1 Studienwoche sowie ca. 5 Einzeltage und 10 Halbtage für Supervision) Unterricht: bis 40 Unterrichtswochen zu bis 5 Tagen /Woche (inkl. ca. externe 2 Studienwochen) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Unterricht: Unterricht: 1 Tag/Woche und ca. 3 Samstage an max. 40 Wochen inkl. ca. 6 Studienwochen* 1 Tag/Woche an max. 40 Unterrichtswochen inkl. 3 5 Studienwochen* Unterricht: 1 Tag/Woche an max. 40 Unterrichtswochen inkl. 3 5 Studienwochen* Unterricht: 1 Tag/Woche an max. 40 Unterrichtswochen inkl. 3 5 Studienwochen* * die Studienwochen im praxisbegleitenden Studium finden intern oder extern statt Ausbildung in der Praxis mindestens 50% (in der Regel 60% - 80%) Selbststudium Das Selbststudium der Studierenden hat einen hohen Stellenwert und wird als Bestandteil der Ausbildung ausgewiesen. Es umfasst die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Lerneinheiten. Die Studierenden bereiten den Stoff vor und nach - sowohl eigenständig als auch nach Aufträgen der Lehrpersonen - und erbringen die Leistungsnachweise. Jede Beschreibung einer Lerneinheit enthält Angaben zur Selbststudienzeit, die bei einem durchschnittlichen Lern- und Arbeitstempo für die entsprechende Lerneinheit einzusetzen ist. Das Selbststudium umfasst in Sozialpädagogik und Kindererziehung HF folgende Mindestzahl an Lernstunden: Vollzeit Praxisbegleitend Praxisbegleitend, verkürzt Selbststudium SP 1200 Std. 900 Std. 600 Std. Selbststudium KE 1200 Std. nicht im BFF-Angebot 600 Std Zeitlicher Umfang der Diplomprüfung Der zeitliche Aufwand für die Diplomprüfung ist für sämtliche Studiengänge identisch, da es sich dabei um eine Abschlussqualifikation zwecks Erlangung des eidg. HF-Diploms handelt. Neben dem Zeitaufwand für die Präsentationen und Kolloquien im Rahmen der Prüfung selber handelt es sich in erster Linie um die individuelle Prüfungsvorbereitung (Selbststudium) und umfasst die Erbringung der für die Diplomprüfung geforderten Leistungen. Folgende Mindestzahl Lernstunden ist vorgesehen: Vollzeit Praxisbegleitend Praxisbegleitend, verkürzt Diplomprüfung 600 Std. 600 Std. 600 Std Supervision Die Ausbildung beinhaltet die für HF-Ausbildungen im Sozialbereich erforderliche Ausbildungssupervision. Diese umfasst 30 Stunden, aufgeteilt in 10 Sitzungen, bei einer Gruppengrösse von in der Regel 4-6 Personen. Sie unterstützt den Theorie- und Praxistransfer. Sie fördert die Reflexion der eigenen BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 12/36

13 Rolle, Funktion und Tätigkeit. Sie trägt zur Erweiterung der beruflichen Fähigkeiten und der Entwicklung der beruflichen Identität der Studierenden bei. Ihr Durchführungszeitpunkt variiert je Studiengang: Vollzeit Praxisbegleitend Praxisbegleitend, verkürzt Supervision 2. Studienjahr 2. und 3. Studienjahr 1, 2. und 3. Studienjahr Begleitung der Studierenden, Begleitfunktionen Innerhalb des schulischen Teils der Ausbildung werden die Studierenden in verschiedenen Studienbereichen von dafür zuständigen Personen begleitet. Die BFF Bern unterscheidet 4 Begleitfunktionen: Studienbegleitung Begleitung Projekt- bzw. Konzeptarbeit Begleitung Studienportfolio Praxisbegleitung Innerhalb des praktischen Teils der Ausbildung, also in der Ausbildungsinstitution, gibt es zudem die Funktion der Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner. Die Begleitung Studienportfolio sowie die Begleitung Projekt- bzw. Konzeptarbeit sind qualifizierende Begleitfunktionen. Das heisst, dass die dafür zuständigen Personen eine Verantwortung im Qualifikationsverfahren tragen. Die beiden anderen Begleitfunktionen (Studien- und Praxisbegleitung) beinhalten keine qualifizierenden Aufgaben. Die Studienbegleitung und die Praxisbegleitung werden in den nächsten beiden Kapiteln, die Portfoliound die Projekt- bzw. Konzeptbegleitung im Kapitel über das Qualifikationsverfahren (siehe Kap. 7) beschrieben Studienbegleitung Jeder Klasse steht eine Studienbegleiterin, ein Studienbegleiter zur Verfügung. Diese/r moderiert zu Beginn der Ausbildung die Klassengespräche und ist Ansprechperson für die Studierenden ihrer Klasse sowie für andere Lehrpersonen, die an derselben Klasse unterrichten. Sie informiert die Studierenden nach Bedarf; sie berät und unterstützt die Klasse oder einzelne Studierende bei Anliegen, Schwierigkeiten und Konflikten; und sie leitet Gesuche und Anträge einzelner Studierender an die Abteilungsleitung weiter. Die Studienbegleiterin oder der Studienbegleiter ist zudem verantwortlich für die Zusammenstellung der Semester- bzw. Jahresnoten und deren sach- und termingerechte Eingabe Praxisbegleitung Die Praxisbegleiter/-innen begleiten den Ausbildungsverlauf in der Praxis bzw. in den Ausbildungsinstitutionen als Vertretungen der BFF Bern. Sie wirken als Ansprechpersonen für die Studierenden in Belangen, die die Praxisausbildung betreffen. Sie gewährleisten den Kontakt und Austausch zwischen Schule und Ausbildungsinstitution. Bei Schwierigkeiten und/oder ungenügenden Leistungen werden sie möglichst frühzeitig informiert und von den Studierenden oder von der Ausbildungsinstitution informiert und beigezogen. Zudem überprüfen sie dabei die Einhaltung der Vorgaben und die Umsetzung des betrieblichen Ausbildungskonzepts Die Praxisbegleiter/-innen führen Praxisgespräche mit allen Beteiligten in der Ausbildungsinstitution oder an der Schule durch. Die Termine für die Praxisbesuche werden von der Praxisausbildnerin bzw. dem Praxisausbildner, den Studierenden und der zuständigen Praxisbegleiterin bzw. dem zuständigen Praxisbegleiter bilateral festgelegt Praxisausbildung Ausbildungsinstitutionen Die Ausbildungsinstitutionen erfüllen einen sozialpädagogischen bzw. pädagogischen Auftrag. Sie bieten in Form von Praxisjahr- und/oder Teilzeitstellen Ausbildungsplätze für die Studierenden an. Zudem stellen sie die Praxisausbildnerin bzw. den Praxisausbildner zur Verfügung. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 13/36

14 Im Bereich der Sozialpädagogik setzt sich das Betreuungspersonal meist aus sozialpädagogisch ausgebildeten Fachleuten mit einem HF- oder FH-Abschluss zusammen. Im Bereich der Kindererziehung bringt das Personal in der Regel einen Abschluss auf der Sekundarstufe 2 mit. Daher ist es für eine längere Übergangszeit nicht möglich, auf ausgebildete Kindererzieher/innen HF zurückzugreifen. Auch sind heute nicht beliebig viele Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen HF oder Absolventinnen bzw. Absolventen verwandter pädagogischer Ausbildungen verfügbar. Aus diesem Grund besteht ein Äquivalenzverfahren als Praxisausbildner/in, in dem sowohl die Berufserfahrung wie auch andere Ausund Weiterbildungen angerechnet werden können Ausbildungsvereinbarung Für die Dauer der Ausbildung am Arbeitsplatz wird zwischen der BFF Bern, der Ausbildungsinstitution und den Studierenden eine Ausbildungsvereinbarung abgeschlossen. In dieser werden alle wesentlichen Punkte und Bedingungen, denen die Praxisausbildung unterliegt, verbindlich festgehalten. Die Ausbildungsinstitutionen arbeiten mit der BFF Bern zusammen und erfüllen deren Bestimmungen für die Praxisausbildung. Innerhalb dieser sind sie in der Gestaltung der Praxisausbildung autonom, orientieren sich aber am eigenen Ausbildungskonzept Ausbildungskonzept Institutionen, die einen Ausbildungsplatz für die HF-Ausbildung anbieten wollen, müssen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens ein Ausbildungskonzept vorlegen. Dieses wird von der BFF Bern vorgängig geprüft und jeweils für eine Dauer von 5 Jahren anerkannt. Die BFF Bern anerkennt auch Ausbildungskonzepte, die von anderen Höheren Fachschulen anerkannt worden sind. Die entsprechende Liste der anerkannten Institutionen auf einsehbar. Das Ausbildungskonzept gilt für die betroffenen Studierenden, für die Institution und die BFF Bern als verbindliche Grundlage der Praxisausbildung. Das betriebliche Ausbildungskonzept zeigt auf, wie die im Rahmenlehrplan SP und KE beschriebenen Kompetenzen in und durch die Ausbildungsinstitution entwickelt und vermittelt werden. Es macht deutlich, dass die praktische Ausbildung den im RLP erwähnten Anforderungen entspricht und den geforderten Umfang erreicht. Darüber hinaus wird in ihm dargestellt, wie die Bestimmungen der BFF Bern berücksichtigt und das Anspruchsniveau einer HF-Ausbildung gewährleistet werden. Inhalte des Ausbildungskonzepts der Ausbildungsinstitution sind 18 : Kurzbeschrieb der Ausbildungsinstitution Institution als Arbeitsplatz Zuständigkeiten und Kompetenzen Rahmenbedingungen für die praktische Ausbildung Ausbildungsziele, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsstruktur Zusammenarbeit mit den höheren Fachschulen Überprüfung des Ausbildungskonzepts Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner Die Studierenden werden im Rahmen ihrer Anstellung in der Ausbildungsinstitution von Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildnern begleitet. Diese unterstützen, beraten, fördern, fordern und qualifizieren die Studierenden im beruflichen Alltag (vgl. Richtlinien für die Ausbildung in der Praxis). Die Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner verfügen über einen HF- oder FH-Abschluss in Sozialpädagogik, Kindererziehung oder über andere gleichwertig anerkannte Berufsabschlüsse oder Studien. 17 Das entsprechende Verfahren ist zwischen den drei Anbietern der HF Kindererziehung in der deutschen Schweiz (Zug, Sozialberufe Zürich und BFF Bern) koordiniert und baut auf dem bereits seit 2005 etablierten analogen Äquivalenzverfahren der Deutschschweizer Sozialpädagogik-Schulen auf. Es beinhaltet auch eine Rekursmöglichkeit an eine Rekurskommission, die aus Vertreter/innen der Schulen und der Praxis zusammengesetzt ist. 18 In Anlehnung an das Merkblatt zum Verfassen eines internen Praxisausbildungskonzepts (vgl. Downloadbereich das von verschiedenen Höheren Fachschulen erlassen wurde. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 14/36

15 Die Anerkennung als Praxisausbildnerin und Praxisausbildner ist zudem auch über die Anerkennung von Äquivalenzen möglich 19. Die Praxisausbildnerinnen und Praxisausbildner haben zudem entweder eine anerkannte Weiterbildung zur Praxisausbildner/in im Sozialbereich 20 oder eine andere als gleichwertig anerkannte Weiterbildung (Umfang mindestens 300 Lernstunden) abgeschlossen. Falls noch keine entsprechende Weiterbildung vorliegt, absolvieren sie diese bei Aufnahme ihrer Tätigkeit als Praxisausbildnerin oder Praxisausbildner Sinn, Zweck und Umfang der Praxisausbildung Die Praxisausbildung wird als angeleitetes berufliches Handeln mit folgenden Aspekten verstanden: Lernen am Modell des beruflichen Alltags Einübung von Handlungskompetenzen Übertragung und Übersetzung von schulischen Lerninhalten in den beruflichen Alltag Anwendung von Wissen, Fähigkeiten und Haltungen in beruflichen Situationen Übertragung von Handlungsweisen aus bekannten Situationen auf neue Situationen Ein wesentliches Element der Praxisausbildung sind die regelmässigen Ausbildungsgespräche. Diese sog. "PA-Gespräche" finden im zeitlichen Umfang von ca. 1½ Std. möglichst alle 2 Wochen statt. Je nach Intensität der Praxisausbildung (z.b. bei einer täglichen Zusammenarbeit von praxisausbildenden Personen und Studierenden) können die formellen Ausbildungsgespräche auch weniger häufig angesetzt werden. Umgekehrt kann es sein, dass praxisausbildende Personen und Studierende sich nur monatlich, dafür aber für eine längere Zeitdauer (z.b. für einen Halbtag) treffen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Praxisausbildende und Studierende nicht am gleichen Standort tätig sind. Der Mindestumfang der Praxisausbildung ist in der Übersicht in Kap ausgewiesen. Die Praxisausbildung erfolgt bei den Vollzeit-Studiengängen im Rahmen des Praxisjahres. Um den Mindestumfang der Lernstunden in der Praxisausbildung im Praxisjahr zu erreichen, ist eine Praktikumsvereinbarung mit einem Beschäftigungsgrad von 100% über die Dauer von 12 Monaten erforderlich. Bei den praxisbegleitenden Studiengängen sind tiefere Anstellungsgrade möglich. Gestützt auf die Vorgaben der Rahmenlehrpläne beträgt der minimale Anstellungsgrad 50% über die gesamte Studiendauer (36 bzw. 48 Monate) Praxisbesuche Die Studierenden und ihre Praxisausbildnerinnen bzw. Praxisausbildner werden regelmässig durch eine Praxisbegleiterin bzw. einen Praxisbegleiter der BFF Bern besucht. Dabei findet ein Praxisgespräch statt, an dem ausser den drei genannten Personen auch die Institutionsleitung teilnehmen kann. Ab dem zweiten Besuch kann das Gespräch auch an der Schule stattfinden. Die Besuche und Gespräche dienen folgenden Zwecken: Pflege des Kontaktes und Dialogs zwischen Schule und Ausbildungsinstitution Kennenlernen des Ausbildungsplatzes Einblick in das Ausbildungsgeschehen und die Praxisqualifikation Hilfestellung bei Schwierigkeiten Austausch von Anregungen und Wünschen Sichtbar machen des Lernprozesses der/des Studierenden/s 19 Entsprechende Äquivalenzen werden gestützt auf das für alle HF-Schulen in der Deutschschweiz standardisierte Formular beurteilt (Eingabe bei der Schule, bei der die Praxisausbildung vorgesehen ist). Bei erfolgter Ablehnung eines Gesuchs kann ein Rekurs bei der gesamtschweizerischen Fachkommission Praxisausbildung der SPAS eingereicht werden. 20 Die SPAS anerkennt zurzeit die entsprechenden Kurse der Schulen in Zürich (Agogis), Luzern (HSL), Dornach/Epalinges (anthroposophische Anbieter) und Bern (BFF Bern) sowie die analogen Ausbildungen der Fachhochschulen an, soweit diese die erforderliche Zahl der Lernstunden umfasst. 21 Bedingung für die Absolvierung eines Kurses in Praxisausbildung ist, dass parallel dazu eine Studierende bzw. ein Studierender am Arbeitsplatz begleitet werden kann. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 15/36

16 Vollzeit Praxisbegleitend Praxisbegleitend, verkürzt Anzahl Besuche Zeitpunkt (Semester) 3 und 4 jährlich jährlich Richtlinien für die Praxisausbildung Weitere Modalitäten und Einzelheiten der Praxisausbildung sind in den Richtlinien für die Praxisausbildung festgehalten. 6. Curriculum Die Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF basiert auf einem systematisch entwickelten Curriculum. Unter Curriculum wird hier zweierlei verstanden: Einerseits der gesamte Lehrplan, der für die Organisation der Ausbildung entwickelt worden ist und der konzeptuelle, inhaltliche, strukturelle, formale und andere Ebenen umfasst. Anderseits das schriftlich vorhandene Dokument, welches Ziele, Inhalte und Organisation der Ausbildung umfassend darstellt und abbildet 22. Ein Curriculum ist somit ein Hilfsmittel, das die Organisation der Ausbildung systematisch zu gestalten und zu steuern vermag Tronc commun und Spezifizierungen Besonders am Curriculum der Ausbildung in Sozialpädagogik HF / Kindererziehung HF ist der teilweise gemeinsame Unterricht von Studierenden der Sozialpädagogik und der Kindererziehung in Form eines tronc communs 23. Grundlage für den gemeinsamen Unterricht sind identische Lernziele, Inhalte und Lehrmittel der beiden Studienrichtungen. Diese Gemeinsamkeiten ergeben sich insbesondere dort, wo Fachwissen mit einem hohen Allgemeinheitsgrad zur Vermittlung gelangt. In der Regel ist solcherart vorhandenes Fachwissen ein Grundlagen- und Einführungswissen. Auch wenn die Unterrichtsthemen in einem tronc commun eher allgemein gehalten sind und eine gewisse Unabhängigkeit von fachspezifischen Eigenheiten besteht, erfolgt der Unterricht so weit wie möglich fach- und umsetzungsbezogen. Ein tronc commun bereitet die Grundlagen für nachfolgende Spezifizierungen vor. Die Spezifizierungen richten sich auf die Studienrichtungen und Fachgebiete der Sozialpädagogik bzw. Kindererziehung aus. Bezogen auf das jeweilige Berufsfeld erlauben sie die nötigen Vertiefungen und Konkretisierungen. In ihnen wird das im tronc commun vermittelte Grundlagenwissen berufsfeldorientiert präzisiert. Sie dienen der Klärung von berufs- und handlungsbezogenen Frage- und Problemstellungen. Sie tragen dazu bei, dass sich ein spezifisches Berufsverständnis und Berufsbild entwickeln kann und der Transfer der Theorie in die Praxis gelingt Aufbau des Curriculums Das Curriculum umfasst die beiden Studienrichtungen Sozialpädagogik und Kindererziehung HF und bildet die verschiedenen Studiengänge sowie den tronc commun (TC) und die Spezifizierungen (SP / KE) ab. Der zeitliche Umfang der Lerneinheiten ist sowohl im Bereich des tronc communs als auch bei den Spezifizierungen mit den jeweiligen Kontaktstunden (KS) dotiert. Im Vollzeitstudiengang und im praxisbegleitenden Studiengang macht der tronc commun ca. die Hälfte aller Kontaktstunden aus. Im verkürzten praxisbegleitenden Studiengang sind es ca. 2/5 der Kontaktstunden, die auf den tronc commun entfallen. 22 Das an der BFF Bern entwickelte schriftliche Dokument liegt als umfassende Excel-Datei vor. In dieser sind sowohl Grundlagen als auch Details des Curriculums erfasst. Dieses Dokument ist nicht öffentlich. 23 Tronc commun bedeutet gemeinsamer Studienteil. BFF Bern HF / Studienkonzept SP/KE 6. Ausgabe / Juli 2014 Seite 16/36

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Kanton Zürich Agogis ist Teil von Einsatzgebiete, Aufgaben und Kompetenzen Dipl. Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen HF sind qualifizierte Fachpersonen für die Begleitung

Mehr

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik. Kanton St. Gallen

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik. Kanton St. Gallen Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Kanton St. Gallen Einsatzgebiete, Aufgaben und Kompetenzen Dipl. Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen HF sind qualifizierte Fachpersonen für die Begleitung von Menschen

Mehr

Höhere Fachschule für Kindererziehung. Kanton St. Gallen

Höhere Fachschule für Kindererziehung. Kanton St. Gallen Höhere Fachschule für Kindererziehung Kanton St. Gallen Einsatzgebiete, Aufgaben und Kompetenzen Dipl. Kindererzieher/innen HF sind qualifizierte Fachpersonen für die Begleitung, Betreuung, Erziehung und

Mehr

Richtlinie Praxisausbildung

Richtlinie Praxisausbildung Richtlinie Praxisausbildung Für die Bildungsgänge Sozialpädagogik HF und Kindererziehung HF mit Studienbeginn 1.8.2015 Abteilung: Höhere Fachschule Gültigkeit: ab Schuljahr 2015/2016 Produkt: SP/KE Version

Mehr

Sozialpädagogik. Vollzeitausbildung mit integriertem Praxisanteil von 50 60%

Sozialpädagogik. Vollzeitausbildung mit integriertem Praxisanteil von 50 60% Sozialpädagogik Vollzeitausbildung mit integriertem Praxisanteil von 50 60% Kurs 2016 2019 Die Höhere Fachschule für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialpädagogik und Sozialtherapie (HFHS) ist eine

Mehr

Richtlinien Praxisausbildung

Richtlinien Praxisausbildung Richtlinien Praxisausbildung Version 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zur Praxisausbildung 3 1.1 Grundlagen 3 2 Definition 3 3 Ziele 3 3.1 Richtziele der Praxisausbildung 3 3.2 Lernziele der Praxisausbildung

Mehr

Richtlinien für die Praxisausbildung Sozialpädagogik HF und Kindererziehung HF

Richtlinien für die Praxisausbildung Sozialpädagogik HF und Kindererziehung HF Richtlinien für die Praxisausbildung Sozialpädagogik HF und Kindererziehung HF Durch die Fachkommission SP/KE genehmigt am 18. März 2002; nachgeführt gemäss neuem Studienkonzept SP/KE am 08.04.2010, redigiert

Mehr

Höhere Fachschule für Kindererziehung

Höhere Fachschule für Kindererziehung Höhere Fachschule für Kindererziehung Kanton Zürich Agogis ist Teil von Einsatzgebiete, Aufgaben und Kompetenzen Dipl. Kindererzieher/innen HF sind qualifizierte Fachpersonen für die Begleitung, Betreuung,

Mehr

Lehrgang Praxisausbildung

Lehrgang Praxisausbildung Praxisausbildung eine zentrale Aufgabe in sozialen Institutionen In Partnerschaft mit Lehrgang Praxisausbildung Praxisausbildung eine zentrale Aufgabe in sozialen Institutionen 2 Zielgruppe und Voraussetzungen

Mehr

Ausbildungsvereinbarung

Ausbildungsvereinbarung Ausbildungsvereinbarung Ausbildung: Berufsbegleitende dreijährige Ausbildung HF Kindererziehung Berufsbegleitende vierjährige Ausbildung HF Kindererziehung Ausbildungsvereinbarung zwischen: - Auszubildende/r

Mehr

Neue Wege zu höheren Zielen.

Neue Wege zu höheren Zielen. Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Behindertenbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern...

Mehr

Anerkennung von Bildungsleistungen und Berufserfahrung

Anerkennung von Bildungsleistungen und Berufserfahrung Anerkennung von Bildungsleistungen und Berufserfahrung Erfahrungsaustausch HF 23.11.2012 Laura Perret Ducommun, Ressortleiterin HBB Höhere Berufsbildung Berufsorientierte Weiterbildung Höhere Berufsbildung

Mehr

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik. Olten

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik. Olten Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Olten Einsatzgebiete, Aufgaben und Kompetenzen Dipl. Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen HF sind qualifizierte Fachpersonen für die Begleitung von Menschen mit Benachteiligungen

Mehr

Gemeinsame Anerkennung von Praxisausbildungsplätzen

Gemeinsame Anerkennung von Praxisausbildungsplätzen SPAS Sektion HF Höhere Fachschulen Sozialpädagogik und Kindererziehung in der Deutschschweiz Gemeinsame Anerkennung von Praxisausbildungsplätzen Genehmigt von den Schulleitungen HF Sozialpädagogik/Kindererziehung

Mehr

Dipl. Dozentin, Dipl. Dozent an Höheren Fachschulen im Hauptberuf

Dipl. Dozentin, Dipl. Dozent an Höheren Fachschulen im Hauptberuf «Sie unterrichten hauptberuflich an einer Höheren Fachschule und suchen eine didaktische Ausbildung mit Lehrdiplom.» ausbilden Dipl. Dozentin, Dipl. Dozent an Höheren Fachschulen im Hauptberuf Basel Bern

Mehr

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Ausführungsbestimmungen für den Weiterbildungsstudiengang Certificate of Advanced Studies in Berufspädagogik für Gymnasiallehrpersonen

Ausführungsbestimmungen für den Weiterbildungsstudiengang Certificate of Advanced Studies in Berufspädagogik für Gymnasiallehrpersonen Ausführungsbestimmungen für den Weiterbildungsstudiengang Certificate of Advanced Studies in Berufspädagogik für Gymnasiallehrpersonen (CAS BfG) der Pädagogischen Hochschule Luzern vom 28. Mai 204 Der

Mehr

Leitlinien zur Praxisausbildung. Sozialpädagogik

Leitlinien zur Praxisausbildung. Sozialpädagogik Leitlinien zur Praxisausbildung Sozialpädagogik Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 5 2. Vorpraktikum... 5 3. Die Praxisausbildung... 6 4. Ausbildungskonzept... 7 5. Die Praxisausbildnerin, der Praxisausbildner

Mehr

Dipl. Berufsfachschullehrerin, Dipl. Berufsfachschullehrer Berufskunde im Hauptberuf

Dipl. Berufsfachschullehrerin, Dipl. Berufsfachschullehrer Berufskunde im Hauptberuf «Sie unterrichten hauptberuflich an einer Berufsfachschule und suchen eine didaktische Ausbildung mit Lehrdiplom.» ausbilden Dipl. Berufsfachschullehrerin, Dipl. Berufsfachschullehrer Berufskunde im Hauptberuf

Mehr

Studienreglement dipl. Sozialpädagogin HF / dipl. Sozialpädagoge HF und dipl. Kindererzieherin HF / dipl. Kindererzieher HF

Studienreglement dipl. Sozialpädagogin HF / dipl. Sozialpädagoge HF und dipl. Kindererzieherin HF / dipl. Kindererzieher HF Studienreglement dipl. Sozialpädagogin HF / dipl. Sozialpädagoge HF und dipl. Kindererzieherin HF / dipl. Kindererzieher HF Der Direktor der BFF Bern, gestützt auf a) die Verordnung des WBF vom 11. März

Mehr

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 13. Dezember 2013 (Stand am 1. Februar 2014) Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Mehr

Herzlich Willkommen zum Informationsanlass der Schule für Sozialbegleitung. November

Herzlich Willkommen zum Informationsanlass der Schule für Sozialbegleitung. November Herzlich Willkommen zum Informationsanlass der Schule für Sozialbegleitung November 2013 1 Das Berufsbild Sozialbegleiterinnen/Sozialbegleiter sind Fachleute für länger dauernde Begleitungen für Menschen

Mehr

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung vom 27. April 2006 (Stand am 4. März 2014) Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Mehr

Dipl. Erwachsenenbildnerin HF Dipl. Erwachsenenbildner HF

Dipl. Erwachsenenbildnerin HF Dipl. Erwachsenenbildner HF «Mit dem berufsbegleitenden Diplomstudiengang erwerben Sie als Ergänzung Ihrer fachlichen Expertise die didaktische Kernkompetenz.» ausbilden Dipl. Erwachsenenbildnerin HF Dipl. Erwachsenenbildner HF Basel

Mehr

Dipl. Berufsfachschullehrer/in Berufskunde im Hauptberuf weiterbewegen.

Dipl. Berufsfachschullehrer/in Berufskunde im Hauptberuf weiterbewegen. Berufsbildung Dipl. Berufsfachschullehrer/in Berufskunde im Hauptberuf weiterbewegen. Dipl. Berufsfachschullehrer/in Berufskunde im Hauptberuf (BFSL BKU HB) Sie unterrichten an einer Berufsfachschule und

Mehr

Richtlinie für das Aufnahmeverfahren

Richtlinie für das Aufnahmeverfahren Richtlinie für das Aufnahmeverfahren Für die Bildungsgänge Sozialpädagogik HF und Kindererziehung HF mit Beginn 1.08.2015 Abteilung: Höhere Fachschule Gültigkeit: ab 15.6.2017 Fach: Konzept Bildungsgänge

Mehr

Dipl. Erwachsenenbildnerin HF Dipl. Erwachsenenbildner HF

Dipl. Erwachsenenbildnerin HF Dipl. Erwachsenenbildner HF Beratung und Anmeldeunterlagen Organisation Studienumfang Daten Der berufsbegleitende Studiengang Dipl. Erwachsenenbildner/in HF umfasst 5 400 Lernstunden. An diese Lernstunden werden die eigene berufliche

Mehr

Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF

Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF Bildungsgang Kindererziehung HF.V 7.950 Verordnung über den Bildungsgang Kindererziehung HF zur diplomierten Kindererzieherin HF / zum diplomierten Kindererzieher HF Vom 8. Juli 0 (Stand 8. August 0) Der

Mehr

Modul 1 mit SVEB-Zertifikat Kursleiterin, Kursleiter Lernveranstaltungen mit Erwachsenen durchführen

Modul 1 mit SVEB-Zertifikat Kursleiterin, Kursleiter Lernveranstaltungen mit Erwachsenen durchführen «Im Modul 1 mit SVEB-Zertifikat Kursleiter/in erwerben Sie die passende didaktische Grundausbildung für Ihre Lernveranstaltungen mit Erwachsenen und einen anerkannten Abschluss.» ausbilden Modul 1 mit

Mehr

Dipl. Dozent/-in an Höheren Fachschulen im Hauptberuf weiterbewegen.

Dipl. Dozent/-in an Höheren Fachschulen im Hauptberuf weiterbewegen. Berufsbildung Dipl. Dozent/-in an Höheren Fachschulen weiterbewegen. Dipl. Dozent/-in an Höheren Fachschulen (DHF HB) Sie unterrichten an einer Höheren Fachschule und streben das Lehrdiplom an. Als Dozent/-in

Mehr

Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF oder zum diplomierten Pflegefachmann HF

Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF oder zum diplomierten Pflegefachmann HF Bildungsgang Pflegefach. V 7.90 Verordnung über den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF oder zum diplomierten Pflegefachmann HF Vom 11. Dezember 007 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002

Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002 Entwurf vom 24. Januar 2002 Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von DMS- 2002 vom... Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf die Artikel 2, 4 und

Mehr

HFS Zizers. Höhere Fachschule für Sozialpädagogik. Mehr als studieren

HFS Zizers. Höhere Fachschule für Sozialpädagogik. Mehr als studieren HFS Zizers Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Mehr als studieren Die HFS Zizers bietet Studierenden, die an Menschen und sozialen Zusammenhängen interessiert sind, eine praxisnahe Ausbildung. Ihr Ziel

Mehr

Berufspädagogische Bildungsgänge

Berufspädagogische Bildungsgänge Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Berufspädagogische Bildungsgänge Informationen für Anbieter von Bildungsgängen für Berufsbildungsverantwortliche im Nebenberuf 31.05.2016

Mehr

Aufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich. Version 4.2, SSch, SGL

Aufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich. Version 4.2, SSch, SGL Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich Version 4.2, 17.08.2016 SSch, SGL Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Voraussetzungen... 3 2 Persönliche Voraussetzungen...

Mehr

Profil für die Zusatzausbildungen für Ausbildende im Bereich Medienpädagogik/ICT

Profil für die Zusatzausbildungen für Ausbildende im Bereich Medienpädagogik/ICT 4.2.2.7.1. Profil für die Zusatzausbildungen für Ausbildende im Bereich Medienpädagogik/ICT vom 10. Dezember 2004 Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt

Mehr

Die Ausbildung dauert sechs Semester. Sie wird berufsbegleitend absolviert.

Die Ausbildung dauert sechs Semester. Sie wird berufsbegleitend absolviert. 4.5 Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF beziehungsweise zum diplomierten Betriebswirtschafter HF vom 4. Januar 0 (Stand.

Mehr

Promotionsordnung zur Ausbildung dipl. Pflegefachfrau HF/dipL Pflegefachmann HF (Verkürzte Variante für Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ / 2 Jahre)

Promotionsordnung zur Ausbildung dipl. Pflegefachfrau HF/dipL Pflegefachmann HF (Verkürzte Variante für Fachfrau / Fachmann Gesundheit EFZ / 2 Jahre) Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum SarganseHand Höhere Berufsbildung HF Pflege Promotionsordnung zur Ausbildung dipl. Pflegefachfrau HF/dipL Pflegefachmann HF (Verkürzte

Mehr

Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für die selbständige Berufsausübung in Psychotherapie

Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für die selbständige Berufsausübung in Psychotherapie Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für die selbständige Berufsausübung in Psychotherapie I. Grundsätze Wer im Kanton Thurgau den Beruf einer selbständig tätigen Psychotherapeutin oder eines

Mehr

Direkte Wege zu beruflichen Zielen.

Direkte Wege zu beruflichen Zielen. Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Behindertenbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern...

Mehr

Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung und Administration D&A. für. Erwachsene nach Art. 32 BBV. Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation

Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung und Administration D&A. für. Erwachsene nach Art. 32 BBV. Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung und Administration D&A Qualifikationsverfahren für Erwachsene nach Art. 32 BBV Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation Kauffrau/Kaufmann EFZ Dienstleistung

Mehr

Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen.

Wir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen. Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Effingerstrasse 27 3003 Bern Bern, 09. Juli 2004 Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien

Mehr

Zusatzleistungen zum Masterstudiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung ohne Lehrdiplom

Zusatzleistungen zum Masterstudiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung ohne Lehrdiplom Zusatzleistungen zum Masterstudiengang Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung ohne Lehrdiplom Ein Angebot der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich HfH durchgeführt

Mehr

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen 8. Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen vom 7. Mai 00 Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) gestützt auf Artikel,, und 6 der Interkantonalen

Mehr

Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF

Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF 4.7 Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF vom 0. August 00 (Stand. August 0). Allgemeines * Geltungsbereich Dieses Reglement regelt

Mehr

Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - BaySozKiPädG Landesnorm Bayern B...

Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - BaySozKiPädG Landesnorm Bayern B... Seite 1 von 5 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVBl 013, S. 439 Fußnoten Bayerisches Gesetz über das Führen der Berufsbezeichnungen Staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder Staatlich anerkannter

Mehr

Ausbilden in der Erwachsenenund Berufsbildung

Ausbilden in der Erwachsenenund Berufsbildung Ausbilden in der Erwachsenenund Berufsbildung Warum ZbW? Alles aus einer Hand! Zusammen mit der Pädagogischen Hochschule St.Gallen als Kooperationspartnerin kann das ZbW als einziger Anbieter in der Ostschweiz

Mehr

Ausbilden in der Erwachsenenund Berufsbildung

Ausbilden in der Erwachsenenund Berufsbildung Ausbilden in der Erwachsenenund Berufsbildung Ausbilden in der Erwachsenenbildung Das Zentrum für berufliche Weiterbildung (ZbW) in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) verfügt

Mehr

Teilzeitausbildung Pflege HF

Teilzeitausbildung Pflege HF Neues Angebot: Teilzeitausbildung Pflege HF Teilzeitausbildung Pflege HF Das Gesundheitswesen ist eine Branche mit Zukunft und weist einen steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften auf. Das Pflegediplom

Mehr

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Informationen zur vierjährigen praxisbegleitenden Ausbildung in Sozialpädagogik Höhere Fachschule für Sozialpädagogik icp christliche Werte Wir wenden uns an Personen,

Mehr

Studienordnung für Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung. Beschluss des Hochschulrates vom 12.

Studienordnung für Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Stand 1. August 2017 Studienordnung für Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Der Hochschulrat der Hochschule für Heilpädagogik

Mehr

Lehrgang Spezialist/Spezialistin für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung

Lehrgang Spezialist/Spezialistin für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung Lehrgang Spezialist/Spezialistin für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung Eine Vorbereitung auf die eidgenössische Berufsprüfung In Partnerschaft mit Sicherheit und Selbstvertrauen im Umgang

Mehr

Leitlinien zum Lehren und Lernen an der Berner Fachhochschule

Leitlinien zum Lehren und Lernen an der Berner Fachhochschule Leitlinien zum Lehren und Lernen an der Berner Fachhochschule Kommission für Evaluation und Qualitätsentwicklung KEQ Aktualisierte Version August 2015 Berner Fachhochschule Ressort Qualitätsmanagement

Mehr

Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF

Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF 8.37 Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachperson HF vom 30. August 00 ) I. Allgemeines Dieses Reglement regelt in Ergänzung zu den bundesrechtlichen

Mehr

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Informationen zur vierjährigen praxisbegleitenden Ausbildung in Sozialpädagogik Höhere Fachschule für Sozialpädagogik icp christliche Werte Wir wenden uns an Personen,

Mehr

Direkte Wege zu beruflichen Zielen.

Direkte Wege zu beruflichen Zielen. Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern... eine

Mehr

1 Allgemeine Informationen

1 Allgemeine Informationen Seite 1 1. Allgemeine Informationen Einleitung für die Lernenden Liebe Lernende, lieber Lernender Herzlich willkommen in der Berufswelt! Während Ihrer beruflichen Grundbildung sammeln und produzieren Sie

Mehr

Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern,

Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern, Ausführungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Berufsfachschullehrerin oder -lehrer für den berufskundlichen Unterricht im Nebenberuf (BFSL BKU NB) der Pädagogischen Hochschule Luzern vom 1. Dezember

Mehr

Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, vom 17. Juni 2008 betreffend Studierende an der Fachhochschule Nordwestschweiz; Beantwortung

Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, vom 17. Juni 2008 betreffend Studierende an der Fachhochschule Nordwestschweiz; Beantwortung Regierungsrat Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, vom 17. Juni 2008 betreffend Studierende an der Fachhochschule Nordwestschweiz; Beantwortung Aarau, 3. September 2008 08.169 I. Text und Begründung

Mehr

Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005

Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 Ausbildung zum Social Networker am Institut für Lebensbegleitendes Lernen der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg 1.

Mehr

Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner Lernende ausbilden lohnt sich der Kurs für Berufsbildner/innen auch. In Partnerschaft mit Professionelle Berufsausbildung im Sozialbereich Wie können Fachpersonen das eigene Wissen weitergeben? Wie kann

Mehr

Anhang 2. zum Studienreglement 2006 für den. Master-Studiengang Biologie. vom 31. August 2010 (Stand am 1. November 2011)

Anhang 2. zum Studienreglement 2006 für den. Master-Studiengang Biologie. vom 31. August 2010 (Stand am 1. November 2011) Anhang 2 zum Studienreglement 2006 für den Master-Studiengang Biologie vom 31. August 2010 (Stand am 1. November 2011) Gültig für Eintritte, inkl. Wiedereintritte in den Studiengang ab Herbstsemester 2011.

Mehr

erlässt für die Zusatzausbildung "Fachlehrerin/Fachlehrer Berufswahlunterricht"

erlässt für die Zusatzausbildung Fachlehrerin/Fachlehrer Berufswahlunterricht 4.2.2.7.2. Profil für die Zusatzausbildung "Fachlehrerin/Fachlehrer Berufswahlunterricht" vom 25. Oktober 2007 Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt

Mehr

Informationsblatt. Passerelle-Studium für Sozialpädagogen/innen HF. Bachelor-Studium mit den Studienrichtungen Sozialarbeit und Soziokultur

Informationsblatt. Passerelle-Studium für Sozialpädagogen/innen HF. Bachelor-Studium mit den Studienrichtungen Sozialarbeit und Soziokultur Seite 1/6 Informationsblatt Passerelle-Studium für Sozialpädagogen/innen HF Bachelor-Studium mit den Studienrichtungen Sozialarbeit und Soziokultur Seite 2/6 Inhaltsübersicht Die Passerelle: das Wichtigste

Mehr

Diplomierte Erwachsenenbildnerin HF Diplomierter Erwachsenenbildner HF Zentrum für berufliche Weiterbildung

Diplomierte Erwachsenenbildnerin HF Diplomierter Erwachsenenbildner HF Zentrum für berufliche Weiterbildung Diplomierte Erwachsenenbildnerin HF Diplomierter Erwachsenenbildner HF Zentrum für berufliche Weiterbildung Gaiserwalds 9015 St.Gal Dipl. Erwachsenenbildner/in HF Phase 2 Das Berufsbild Gesellschaftlicher

Mehr

Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern,

Der Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern, Ausführungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Dozentin oder Dozent an Höheren Fachschulen im Nebenberuf (DHF NB) der Pädagogischen Hochschule Luzern vom 1. Dezember 014 (Stand 1. Februar 016) Der Prorektor

Mehr

dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF

dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF Willkommen Die Höhere Berufsbildung Uster (HBU) bietet Lehr- und Studiengänge in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Informatik und Führung an. Dabei können Sie Ihr Wissen

Mehr

Berner Fachhochschule Gesundheit. Hochschuldidaktische Leitsätze im Bachelor of Science in Pflege

Berner Fachhochschule Gesundheit. Hochschuldidaktische Leitsätze im Bachelor of Science in Pflege Berner Fachhochschule Gesundheit Hochschuldidaktische Leitsätze im Bachelor of Science in Pflege Ausgangslage Das Leitbild der Berner Fachhochschule (BFH) vom 17. November 2009 bildet die Grundlage und

Mehr

Lehrgang Job Coaching / Supported Employment

Lehrgang Job Coaching / Supported Employment Lehrgang Job Coaching / Supported Employment Ein praxisnahes Angebot im Bereich der beruflichen Integration In Partnerschaft mit Lehrgang Job Coaching / Supported Employment Ein praxisnahes Angebot im

Mehr

Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis

Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis Modulare Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Gesundheit mit eidg. Fähigkeitszeugnis Inhaltsverzeichnis Seite Was ist Nachholbildung? - 2 - Aufgaben und Perspektiven Fachfrau / Fachmann Gesundheit (FaGe)

Mehr

Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen

Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen 4.07 Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen vom 7. Dezember 00 Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. des Schulgesetzes vom

Mehr

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik. Region Basel

Höhere Fachschule für Sozialpädagogik. Region Basel Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Region Basel Einsatzgebiete, Aufgaben und Kompetenzen der Sozialpädagogik Dipl. Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen HF sind qualifizierte Fachpersonen für die Begleitung

Mehr

Berufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung für Detailhandelsfachleute nach Artikel 32 BBV in zwei Schritten

Berufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung für Detailhandelsfachleute nach Artikel 32 BBV in zwei Schritten Berufsfachschule des Detailhandels Bern Nachholbildung für Detailhandelsfachleute nach Artikel 32 BBV in zwei Schritten 2017 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche

Mehr

Stadt Luzern. Volksschule

Stadt Luzern. Volksschule Stadt Luzern Volksschule NAU-Klasse Internes Unterrichtsangebot der Notaufnahme Utenberg Unterrichtskonzept 1. Vorwort... 2 2. Ziele des Unterrichtsangebots... 2 3. Zielgruppe... 2 4. Platzangebot... 3

Mehr

Weiterbildung Berufsbildung. Dipl. Dozent/in an Höheren Fachschulen. im Nebenberuf, mit SVEB-Zertifikat. weiterbewegen.

Weiterbildung Berufsbildung. Dipl. Dozent/in an Höheren Fachschulen. im Nebenberuf, mit SVEB-Zertifikat. weiterbewegen. Weiterbildung Berufsbildung Dipl. Dozent/in an Höheren Fachschulen im Nebenberuf, mit SVEB-Zertifikat weiterbewegen. Dipl. Dozent/in an Höheren Fachschulen im Nebenberuf (DHF NB) Mit SVEB-Zertifikat Sie

Mehr

Dipl. Dozentin, Dozent an Höheren Fachschulen im Nebenberuf mit SVEB-Zertifikat

Dipl. Dozentin, Dozent an Höheren Fachschulen im Nebenberuf mit SVEB-Zertifikat «Sie unterrichten nebenberuflich an einer Höheren Fachschule und suchen eine didaktische Grundausbildung mit Lehrdiplom.» ausbilden Dipl. Dozentin, Dozent an Höheren Fachschulen im Nebenberuf mit SVEB-Zertifikat

Mehr

Aufnahmeverfahren HF IAD für Gestaltung, Kommunikationsdesign und Interaction Design

Aufnahmeverfahren HF IAD für Gestaltung, Kommunikationsdesign und Interaction Design Schule für Gestaltung Bern und Biel Schänzlihalde 31 CH-3013 Bern T +41 (0)31 337 0 337 F +41 (0)31 337 0 338 office.bern@sfgb-b.ch www.sfgb-b.ch Aufnahmeverfahren HF IAD für Gestaltung, Kommunikationsdesign

Mehr

für Erwachsene Nachholbildung

für Erwachsene Nachholbildung Ziegelstrasse 4 / Postfach 116 4632 Trimbach Telefon 062 311 97 00 Telefax 062 311 97 01 bz-gs.so.ch Assistentin / Assistent Gesundheit und Soziales für Erwachsene Nachholbildung Ausbildungskonzept Berufskunde

Mehr

Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Brugg und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales Aarau

Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Brugg und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales Aarau V Gesundheit und Soziales 65 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Brugg und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales Aarau Änderung vom 3. Juni 2009 Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

Richtlinien Zulassung zur Eidgenössischen Prüfung der Medizinischen Masseure und Masseurinnen OdAmm

Richtlinien Zulassung zur Eidgenössischen Prüfung der Medizinischen Masseure und Masseurinnen OdAmm Richtlinien Zulassung zur Eidgenössischen Prüfung der Medizinischen Masseure und Masseurinnen OdAmm Richtlinien Äquivalenz zu Abschlüssen Sekundarstufe II 1. Definition Sekundarstufe II Die Sekundarstufe

Mehr

Sachbearbeiter/in Rechnungswesen

Sachbearbeiter/in Rechnungswesen 2 Inhaltsverzeichnis 1 Kurzbeschrieb 4 1.1 Positionierung... 4 1.2 Nutzen... 4 2 Mögliche Teilnehmende 4 3 Programm 5 3.1 Fächer und Inhalte... 5 3.2 Prüfungen... 5 4 Angebot 7 4.1 Zeitliche Struktur...

Mehr

Hauswart/-in BP. Modularer Bildungsgang als Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis. Berufsbild

Hauswart/-in BP. Modularer Bildungsgang als Vorbereitung auf die Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis. Berufsbild ABTEILUNG FÜR BAUBERUFE HÖHERE BERUFSBILDUNG GEWERBLICH- INDUSTRIELLE BERUFSSCHULE BERN Viktoriastrasse 71 Postfach 251 3000 Bern 22 Telefon 031 335 91 54 Fax 031 335 95 22 erik.pfeiffer@gibb.ch www.gibb.ch

Mehr

Beschreibung des Angebotes

Beschreibung des Angebotes Studiengang Höheres Lehramt berufsbildende Schulen (Master of Education) - Sozialpädagogik in Angebot-Nr. 00634890 Angebot-Nr. 00634890 Bereich Termin Studienangebot Hochschule Permanentes Angebot Regelstudienzeit:

Mehr

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A)

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Informationsblatt für Lernende Dieses Informationsblatt ergänzt und

Mehr

Kleine Anpassung Rahmenlehrplan PFLEGE HF. Auswertung der internen Anhörung OdASanté 2010

Kleine Anpassung Rahmenlehrplan PFLEGE HF. Auswertung der internen Anhörung OdASanté 2010 Kleine Anpassung Rahmenlehrplan PFLEGE HF Auswertung der internen Anhörung OdASanté 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage... 2 2. Anhörung... 2 3. Gesamtbeurteilung... 2 4. Zusammenfassung der Rückmeldungen...

Mehr

Lehrgang Teamleitung modular oder kompakt

Lehrgang Teamleitung modular oder kompakt Abschluss mit Branchenzertifikat und Vorbereitung auf die Berufsprüfung In Partnerschaft mit Führen beginnt bei sich selbst Der Lehrgang Teamleitung erschliesst Kompetenzen, die für die erfolgreiche Bewältigung

Mehr

Ausbilden in der Erwachsenenund Berufsbildung

Ausbilden in der Erwachsenenund Berufsbildung Ausbilden in der Erwachsenenund Berufsbildung Ausbilden in der Erwachsenenbildung Das Zentrum für berufliche Weiterbildung (ZbW) in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule St.Gallen (PHSG) verfügt

Mehr

Ausbildung zur Lehrperson an der ETH Zürich: FAQ Häufig gestellte Fragen

Ausbildung zur Lehrperson an der ETH Zürich: FAQ Häufig gestellte Fragen www.didaktische-ausbildung.ethz.ch Ausbildung zur Lehrperson an der ETH Zürich: FAQ Häufig gestellte Fragen Was bedeuten "Lehrdiplom" und "DZ"? Der Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen richtet

Mehr

Deutschschweizerische Diakonatskonferenz

Deutschschweizerische Diakonatskonferenz Raster für Rückmeldungen: Branchenvernehmlassung zum Rahmenlehrplan «dipl. Gemeinwesenarbeiter/in», Version Nov. 2011: Luzern, 22.5.2012 Monika Weder 1. Berufsprofil «dipl. Gemeinwesenarbeiter/in»: Wie

Mehr

Fachpersonal im Gesundheitswesen gewinnen und fördern durch Nachqualifizierung

Fachpersonal im Gesundheitswesen gewinnen und fördern durch Nachqualifizierung Fachpersonal im Gesundheitswesen gewinnen und fördern durch Nachqualifizierung Donnerstag, 8. Mai 2014 17:15 19:00 Uhr Pädagogische Hochschule Zürich Carla Bühler, Verantwortliche Berufsbegleitender Bildungsgang

Mehr

Studium und Weiterbildung ein integrales Angebot der PH FHNW

Studium und Weiterbildung ein integrales Angebot der PH FHNW Studium und Weiterbildung ein integrales Angebot der PH FHNW Durch Bild ersetzen, Farbe des Balkens frei wählbar (Grösse und Position beibehalten) Weiterbildung und Studium ein integrales Angebot Sie begleiten

Mehr

Dipl. Berufsbildnerin, Berufsbildner überbetriebliche Kurse und Lehrwerkstätten im Nebenberuf mit SVEB-Zertifikat

Dipl. Berufsbildnerin, Berufsbildner überbetriebliche Kurse und Lehrwerkstätten im Nebenberuf mit SVEB-Zertifikat «Sie unterrichten nebenberuflich in einem überbetrieblichen Kurs oder an einer Lehrwerkstätte und suchen eine didaktische Grundausbildung mit Diplom.» ausbilden Dipl. Berufsbildnerin, Berufsbildner überbetriebliche

Mehr

Projekt Rahmenlehrplan Pflegefachfrau HF Pflegefachmann HF. Patrick Morger Steuergruppe RLP Pflegefachfrau

Projekt Rahmenlehrplan Pflegefachfrau HF Pflegefachmann HF. Patrick Morger Steuergruppe RLP Pflegefachfrau Projekt Rahmenlehrplan Pflegefachfrau HF Pflegefachmann HF Patrick Morger Steuergruppe RLP Pflegefachfrau 3 2006 Einführung Ausgangslage Projektanlage Ausgelesene Inhalte! Highlights Grundlagen: Ausgangslage

Mehr

Kanton St.Gallen. Bildungsgänge Höhere Fachschule Gesundheit

Kanton St.Gallen. Bildungsgänge Höhere Fachschule Gesundheit Kanton St.Gallen Bildungsgänge Höhere Fachschule Gesundheit Die Höhere Fachschule Gesundheit bildet organisatorisch eine Abteilung des Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe

Mehr

Modularisierung der Erzieherausbildung

Modularisierung der Erzieherausbildung Modularisierung der Erzieherausbildung Änderungen der BbS-VO und EB-BbS 2016 (Entwurfsstand) 08. März 2016 Allgemeine Vorschriften 14 Fach- oder Projektarbeit (1) ( ) Ist eine Fach- oder Projektarbeit

Mehr

Studienplan Regelstudiengang Sekundarstufe I

Studienplan Regelstudiengang Sekundarstufe I Studienplan Regelstudiengang Sekundarstufe I vom. Lehre Weiterbildung Forschung Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2 2. Studienaufbau 2 3. Fächerprofile 4 4. Ausbildungsanteile 5 Anhang Fachstudienpläne

Mehr