Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1907, Neubau der Erschließungsstraßen, Neubau einer Bahnüberführung der Bahnlinie München-Herrsching

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1 Bedarfsprogramm Seite 1 Projektname: zusätzl. örtl. Bezeichnung: Bauwerks-Nr.: Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1907, Neubau der Erschließungsstraßen, Neubau einer Bahnüberführung der Bahnlinie München-Herrsching Bodenseestraße (südlich), Bahnlinie München - Herrsching (südlich), Bahnlinie München - Mittenwald (westlich) - Gleisdreieck Pasing - im 22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied Maßnahmeart: Neubau Baureferat - HA Tiefbau T1/CS-West Datum / Projektleiter-Ansprechpartner / Telefon / Frau Neubauer-Sturm / MIP-Bezeichnung, IL, UA Projektkosten (Kostenrahmen) Gliederung des Bedarfsprogrammes 1. Bisherige Befassung des Stadtrates 2. Bedarf (Anlass, Notwendigkeit und Umfang) 3. Entwurf 4. Termin, Baudurchführung 5. Rechtliche Bauvoraussetzungen 6. Kosten, Kostenbeteiligung 7. Finanzierung Anlagen: A) Termin- und Mittelbedarfsplan B) laufende Folgekosten C) Übersichtsplan

2 2 1. Bisherige Befassung des Stadtrates Der Stadtrat hat am / die Qualifizierung des Aufstellungs-beschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Bodenseestraße (südlich), Bahnlinie München Herrsching (südlich), Bahnlinie München Mittenwald (westlich), Paosostraße (nördlich) - Gleisdreieck Pasing - vom beschlossen (Sitzungsvorlage Nr / V 08996). Mit der Überplanung der Flächen des Gleisdreieck Pasing soll u.a. eine Ansiedlung der Firma Metro in das neue Gewerbegebiet ermöglicht werden. Bei der Vorlage des Aufstellungsbeschlusses wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit einem Ergänzungsantrag beauftragt zu prüfen, ob auf den ausgewiesenen Gewerbe-flächen neben dem Großhandel Metro auch die Ansiedlung eines Praktiker-Marktes möglich ist. Diese Untersuchung wird derzeit vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung durchgeführt und die Ergebnisse werden voraussichtlich im Rahmen des Billigungsbeschlusses vorgelegt. Etwaige dadurch bedingte Änderungen, insbesondere eine Anpassung der Erschließung, werden im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt. 2. Bedarf (Anlass, Notwendigkeit, Umfang) Die im Planungsgebiet südlich und nördlich der Bahnlinie München Herrsching gelegenen Grundstücke sollen bebaut werden. Die Planung sieht eine gewerbliche Nutzung vor. Zur Erschließung der Baugrundstücke sind die öffentlichen Verkehrs-flächen neu herzustellen bzw. die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen entsprechend anzupassen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat das Verfahren nach 4.1. BauGB eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes am eingeleitet. Im Umgriff des Bebauungsplanes liegt auch eine neue Bahnüberführung der Bahnlinie München Herrsching, die zur Erschließung der südlich davon gelegenen Gewerbe-flächen erforderlich ist. Vorhabensträger ist die Firma Vivico. Um die Erschließung zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bebauungsplanes zu gewährleisten, muss Vivico bereits parallel zum obengenannten Bebauungsplanverfahren das Genehmigungsverfahren für die Bahnüberführung beim Eisenbahnbundesamt einleiten. Damit kann eine erhebliche Reduzierung der Verfahrensdauer erreicht werden. Ein dadurch unter Umständen verursachter verlorener Planungsaufwand wird von Vivico getragen. Aus den oben genannten Gründen ist es notwendig, abweichend von den Projektierungsrichtlinien das Bedarfsprogramm schon jetzt vorzulegen. Die frühzeitige Genehmigung des Bedarfsprogrammes ist als Grundlage für das jetzt anstehende Genehmigungs-verfahren (Plangenehmigung oder Planfeststellungsverfahren) der Bahnüberführung zu diesem Zeitpunkt bereits erforderlich. Nach Abschluss dieses Verfahrens sind Planungs- und höhere Kostensicherheit gegeben, welche die Voraussetzung für den Abschluss des städtebaulichen Vertrages bilden. Nach den Grundsätzen der Projektierungsrichtlichtlinien wäre mit der Projektierung durch das Baureferat in der Regel erst nach genehmigtem Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) zu beginnen. Im begründeten Sonderfall kann jedoch ganz oder teilweise vom normalen Verfahren abgewichen werden, sofern der Stadtrat bei der erstmaligen Befassung vom geänderten Vorgehen unterrichtet wird. Dies trifft hier zu.

3 3 3. Entwurf Zur Umsetzung des Verkehrs- und Erschließungskonzeptes zum Bebauungsplan-entwurf sind auch Umbaumaßnahmen außerhalb des Bebauungsplanumgriffes an der Kreuzung Bodenseestraße / U-1542 erforderlich. Dort wird ein neuer, lichtsignalgesteuerter Knoten für die Anbindung des neuen Gewerbegebietes geplant. Innerhalb der bestehenden Straßenbegrenzungslinien der Bodenseestraße sollen Abbiegespuren in die U-1542 errichtet werden, damit die Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrsstraße erhalten werden kann. Im Zuge der Maßnahme müssen voraussichtlich auch bestehende Bäume (Stammumfang cm, davon 8 Großbäume mit Stammumfang > 80 cm) gefällt werden, sofern die Standsicherheit durch die Verbreiterung der Bodenseestraße nicht gewährleistet werden kann. Dafür sind im Straßenraum der Bodenseestraße Ersatzpflanzungen vorgesehen. Im Umgriff des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr sind folgende Maßnahmen zur Erschließung des Gebietes vorgesehen: Bahnüberführung der S-Bahnlinie S5 München Herrsching: Mit der Errichtung einer Bahnüberführung der Bahnlinie S5 München - Herrsching und dem Neubau der darunterliegenden Straße werden die südlich der Bahnlinie gelegenen gewerblichen Flächen direkt an die Bodenseestraße angebunden. Die Bahnüberführung soll mit einer lichten Weite von 17,25 m und einer Durchfahrts-höhe von 4,50 m errichtet werden. Für die darunterliegende Straße ist folgender Querschnitt vorgesehen (von Ost nach West): 2,50 m Gehbahn 1,00 m Stützmauer und Schrammbord 7,00 m Fahrbahn 1,00 m Schrammbord und Stützmauer 0,25 m Sicherheitsstreifen 2,50 m Zweirichtungsradweg 3,00 m Gehbahn 17,25 m Aufgrund des hohen Grundwasserstandes muss voraussichtlich eine Grundwasserwanne mit Hebeanlage errichtet werden. Für die Eisenbahnüberführung ist eine Genehmigung (Plangenehmigung oder Planfeststellung) durch das Eisenbahnbundesamt erforderlich. Dieses Verfahren soll parallel zum Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden, damit zum Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit Vivico eine möglichst hohe Kostensicherheit besteht.

4 4 Verkehrliche Erschließung des Baugebietes: Die geplante Erschließungsstraße U-1542 ist in ihrer Dimension und Lage mit einem Wendehammer auf Höhe des Vorhabens Großhandel Metro so geplant, dass das zu erwartende Verkehrsaufkommen einschließlich des Besucherstellplatzangebotes im Straßenraum aufgenommen werden kann. Die Fahrbahnbreite ist mit 6,50 m auf die Abwicklung von regelmäßigem Schwerlastverkehr ausgelegt. Der auf Höhe des Vorhabens Großhandel Metro geplante Wendekreis ist ebenfalls für das Wenden von Lkw ausgelegt. Eine Verbindung für Kfz-Verkehr nach Süden ist ausgeschlossen. Zur Verbesserung der Straßenraumgestaltung sind entlang der Erschließungsstraße U-1542 südlich der Bahnlinie München-Herrsching einseitig Baumpflanzungen mit ca. 40 Bäumen sowie für den ruhenden Verkehr Besucherstellplätze für Lkw und Pkw vorgesehen. Entlang der geplanten Erschließungsstraße U-1542 und weiterführend bis zur Paosostraße wird entsprechend den Zielsetzungen des Verkehrsentwicklungsplanes- Radverkehr ein Zweirichtungsradweg (Nebenroute) vorgesehen, um eine Anbindung der südlichen Wohngebiete an das Planungsgebiet für Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen. Im Straßenraum südlich der Bahnlinie ist bei einer wechselnden Gesamtbreite von 17,50 m bis 21,00 m derzeit folgende Aufteilung geplant: Gehbahn (beidseitig) mit Breiten von 2,0 bis 3,0 m Zweirichtungsradweg (einseitig) mit einer Breite von 2,50 m Baumgraben (einseitig) mit einer Breite von 3,0 m Fahrbahn mit einer Breite von 6,50 m Parkbucht für Pkw/Lkw (abschnittsweise) mit Breiten von 2,0 / 2,50 m 4. Termine, Baudurchführung Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat das Verfahren nach 4.1 Baugesetzbuch des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im ersten Quartal 2007 eingeleitet. Vivico wird dazu parallel die Unterlagen für die Genehmigung der Bahnüberführung beim Eisenbahnbundesamt einreichen. Das neue Baugebiet soll bis Ende 2008 über die Bodenseestraße erschlossen werden. Dazu sind die Errichtung der Bahnüberführung und der Bau der Erschließungsstraße U-1542 im Jahr 2008 erforderlich. Dies soll nach derzeitigem Sachstand über das EADS-Gelände erfolgen, damit die Beeinträchtigung der umliegenden Wohnstraße minimiert werden kann. 5. Rechtliche Bauvoraussetzungen Für die Baumaßnahme wird derzeit vom Planungsreferat ein Bebauungsplan aufgestellt. Nach Rechtskraft dieses Bebauungsplanes sind die Straßenflächen durch Straßenbegrenzungslinien rechtlich gesichert. Für die Bahnüberführung ist eine Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes (Plangenehmigung / Planfeststellung) erforderlich. Dieses Genehmigungsverfahren soll parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.

5 5 Ein Großteil der neu zu bauenden öffentlichen Verkehrsanlagen befindet sich momentan im Eigentum von Vivico. Vivico wird die Flächen im Rahmen des Durchführungsvertrages bzw. städtebaulichen Vertrages an die Landeshauptstadt München übertragen. Der Zugriff auf die im Eigentum der DB AG befindlichen Grundstücke zum Zwecke der Erschließung ist gesichert. 6. Kosten, Kostenbeteiligung Vivico hat auf Grundlage der Vorentwurfsplanung für die Erschließungsmaßnahmen folgende Kosten ermittelt: Straßenbaukosten (U-1542, FW/RW zur Paosostraße, Umbau Bodenseestraße, Beleuchtung und Begrünung der öffentlichen Verkehrsflächen): Bahnüberführung, Baukosten: Unterhalt / Erhalt der Bahnüberführung der DB AG (Ablöse): Stützwände, Grundwasserwanne und Hebeanlage: Lichtsignalanlage an der Bodenseestraße: Altlastenbeseitigung: Gesamtkosten: Vivico hat sich dabei bereit erklärt, für die Planung und Herstellung der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet alle Kosten gemäß den Grundsätzen der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) zu tragen. Die notwendige Lichtsignalanlage an der Bodenseestraße / U-1542, die notwendige Beseitigung von Altlasten auf bestehenden städtischen Verkehrsflächen sowie die Ablöse für Unterhalts- bzw. Erhaltungskosten des Überführungsbauwerkes der DB AG müssen durch die Landeshauptstadt München finanziert werden, da sie nicht SoBoN bedingt sind. Etwaiger verlorener Planungsaufwand, der durch die nicht gesicherten planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bebauungsplan) entsteht, wird von Vivico getragen. Von der Stadt sind demnach folgende Kosten zu tragen: Altlasten in bestehenden Verkehrsflächen: Unterhalt / Erhalt der Bahnüberführung der DB AG (Ablöse): Lichtsignalanlage Bodenseestraße / U % Zuschlag für Unvorhergesehenes:

6 6 Die Höhe der Kosten für die Beseitigung von Altlasten in bestehenden Verkehrsflächen wurde auf Grundlage von Erkenntnissen aus Unterhaltsmaßnahmen geschätzt. Diese Kosten können sich ändern, da die Menge und der Belastungsgrad des verunreinigten Materials erst im Verlauf der Ausführung genau ermittelt werden können. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 % ab dem wurde berücksichtigt. Es müssen ca m² Grundfläche vom Kommunalreferat auf das Baureferat zu 12 / m² (ca ) übertragen werden. Die laufenden Folgekosten für hinzukommende Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerke wurden in einer Höhe von pro Jahr ermittelt. 7. Finanzierung Die Kosten für Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahme einschließlich Bahnüberführung und die dadurch notwendigen Stützmauern und Grundwasserwanne werden zu 100% von Vivico getragen (Schreiben vom ). Nach der Genehmigung der Bahnüberführung wird Vivico einen Durchführungs- bzw. städtebaulichen Vertrag mit der Landeshauptstadt München schließen. Auf dieser Grundlage werden ein Erschließungsvertrag für die Herstellung der Verkehrsflächen zwischen Vivico und der Landeshauptstadt München und eine Kreuzungsvereinbarung für die Herstellung der Bahnüberführung zwischen der DB AG, Vivico und der Stadt abgeschlossen. Die Kosten für Ausbau, Untersuchung und Wiederverwertung bzw. Entsorgung von belastetem Material in bereits bestehenden Verkehrsflächen sowie die Kosten für die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Bodenseestraße / U-1542 und der Ablöse der Unterhalts- und Erhaltungskosten der Eisenbahnüberführung in Höhe von ca werden von der Landeshauptstadt München übernommen. Diese Kosten sind für das Mehrjahresinvestitionsprogramm zur Investitionsliste 1 angemeldet. Die Projektkosten und die Bauraten werden angepasst. Die endgültige Beschlussfassung bezüglich der Finanzierung erfolgt durch die Vollversammlung des Stadtrates im Rahmen der Fortschreibung des Mehrjahres-investitionsprogrammes.

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