Möglichkeiten und Grenzen der Baulandmobilisierung im Raumordnungsrecht
|
|
- Gerda Sofie Raske
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geförderter Wohnbau ohne Bauland? Fehlendes Bauland Ansatzpunkte zur Mobilisierung Möglichkeiten und Grenzen der Baulandmobilisierung im Raumordnungsrecht Ao.Univ.-Prof. Arthur Kanonier -Enquete, Wien, 10. November 2014
2 Inhalt Einleitung Baulandhortung Baulandparadoxon Maßnahmen der Baulandmobilisierung Zielsetzungen Wirkungsbereiche Anwendungsbereitschaft Resümee 2
3 Einleitung Bodenmobilisierung: Bei Baulandausweisungen soll sichergestellt werden, dass in absehbarer Zeit eine plankonforme Verwendung erfolgt Aktuelles Thema in Planung und Recht Bgld, Tirol, Vorarlberg, Niederösterreich, Salzburg, Wien, Kärnten ÖROK-Partnerschaft Leistbares Wohnen PGO:Anforderungskatalog Widmungskategorie förderbarer/geförderter Wohnbau (gem. mit Schremmer, ÖIR) Baulandmobilisierung als raumplanerische Herausforderung Teilthematik im Zusammenhang mit Zersiedelungsabwehr 1 Abs. 2 NÖ ROG: Besondere Leitziele für die örtliche Raumplanung: h) Sicherung der Verfügbarkeit von Bauland für den gewidmeten Zweck durch geeignete Maßnahmen Raumplanung als Querschnittsmaterie Grundsätzliche Landeszuständigkeit Differenzierungen der Landesregelungen Ähnliche Problemlagen in den Ländern Maßnahmenvielfalt ermöglicht Vergleiche 3
4 Grund genug? Flächenmanagement in Österreich -Fortschritte und Perspektiven (UBA, Lebensministerium 2011) In Österreich sind rund 26 % des gewidmeten Baulandes nicht bebaut In den Ländernliegen die Baulandreserven zwischen 6 % und 34 % Baulandparadoxon Trotz (zusätzlicher) Baulandreserven steht wenig Bauland zur Verfügung Baulandüberhang steht Baulandnachfrage gegenüber 4
5 Baulandhortung Rechtlicher Hintergrund Flächenwidmungssystematik Grundeigentümer wird durch eine Baulandwidmung eine Nutzungsmöglichkeit angeboten Keine Verpflichtung zu widmungskonformer Nutzung = Angebotsplanung Mit einer Widmung ist kein Realisierungsgebot verbunden Zeitpunkt der Realisierungplankonformer Bauland-Nutzungen wird allein vom Grundeigentümer bestimmt Baulandreserven Dornbirn 5
6 6
7 Maßnahmen der Baulandmobilisierung (Räumliche Entwicklung in österreichischen Stadtregionen; ÖROK, 2008) Hoheitliche Planungsmaßnahmen zur Baulandmobilisierung Befristete Baulandwidmungen Rückwidmung von Bauland Enteignung für städtebauliche Zwecke Ausweisung von Vorbehaltsflächen Öffentlich-rechtliche Nutzungserklärungen Einhebung von Infrastrukturabgaben für unbebautes Bauland Baulandumlegungen bzw. -zusammenlegungen Vertragsraumordnung Abgabenrechtliche Instrumente Ankauf von Liegenschaften Bauzwang durch grundverkehrsrechtliche Regelungen Bewusstseinsbildende Maßnahmen Ökonomische Maßnahmen Bodenpolitische Maßnahmen 7
8 Die Bereitstellungspyramide (Teigl, 2002, S 72) 8
9 Maßnahmen Zielvielfalt Vielzahl von Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielen Fristgerechte Verwendung von unbebauten Liegenschaften Erhöhte Baulandmobilisierung Flächensparende Siedlungsentwicklung Erwerb von Grundstücken zur Deckung des örtlichen Bau(land)bedarfs Einheimischenmodelle Kostenentlastungbzw. frühzeitige Rückerstattung von Infrastrukturkosten Beteiligung an Planungskosten Abschöpfung von Widmungsgewinnen Senkung des Preisniveaus am Bodenmarkt, leistbares Wohnen 9
10 Ausprägungen des Baulandes Baulandtreppe (Weber 2009) 10
11 Wirkungsbereich baulandmobilisierender Maßnahmen Neusauweisung von Bauland mehrere Möglichkeiten Befristetes Bauland Insb. in Randlagen Drohwirkung der entschädigungslosen Umwidmung Vertragslösungen Umfangreiche und flexible Anwendungen Vorauszahlung auf die Erschließungsabgabe Bauland-Bestand Bewusstseinsbildende und informelle Maßnahmen Ankauf von Liegenschaften Erhaltungsbeiträge Vorbehaltsflächen Befristung der Widmung Problematische Rückwidmungen 11
12 Befristete Baulandwidmungen Empfehlung 6b:Die Raumordnungsgesetze sollen die Möglichkeit einer zeitlichen Befristung für Baulandwidmungen vorsehen. Erfolgt innerhalb einer Fristkeine Bebauung, sind Sanktionenvorgesehen Druck auf den Grundeigentümerzur raschen Umsetzung von Baulandwidmungen Bei nicht zeitgerechter Bebauung drohen Nutzungsbeschränkungen und damit verbundene Wertverluste Bereitschaft des Grundeigentümers zur fristgerechten Verwendung oder zum Verkauf der Liegenschaft steigt Anwendungsbereich Gemeinden können befristetes Bauland nach lokalem Bedarf festlegen Verpflichtung wäre hinsichtlich eigenen Wirkungsbereiches problematisch Befristungen idr für Neuausweisungen, tw. auch für Widmungsbestand Durchführung der Sanktion(z.B. Rückwidmung) tw. problematisch Planänderung kann planungsfachlich verfehlt sein für Wohnbauland geeignete Flächen würden rückgewidmet bei Bebauungsabsicht eventuell neuerliche Baulandwidmung 12
13 Baulandumlegung Empfehlung 6d:In allen Bundesländern sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Baulandumlegungen geschaffen werden. Umlegungnach 22 Abs. 1 WBO: die Vereinigung von Grundflächen zu einer Masse und deren Neuaufteilung Grundänderungen sind Voraussetzung für Umsetzung von Bauvorhaben Instrumente der Bodenordnung Neuordnung der Grundstück(zuschnitt)e Erschließung Wert der Verteilungsmasse ist idr höher als Umlegungsmasse, weil sinnvoller zugeschnittene Grundstücke, bebaubar und höherwertiger ausnutzbar Ziel: Einleitungvon Baulandumlegung durch Gemeinden (zwangsweise Einbeziehung ist möglich) Anspruchsvolles Verfahren Weniger aufgrund planungsfachlicher Herausforderungen Veränderung von Grundstücken und Eigentumsverhältnissen 13
14 Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge Empfehlung 6c:Den Gemeinden soll die Möglichkeit geben werden, für unbebautes Bauland künftig Aufschließungs-und Erhaltungsbeiträge einzuheben. Die für die Infrastruktur getätigten Investitionen belasten die Gemeinden erheblich Günstig: Frühzeitige Einhebung der Infrastrukturkostenbeiträge Mobilisierende Wirkung auf Bauland kann entstehen, wenn die Belastungen die Wertsteigerung der Liegenschaft übertreffen Oö: Aufschließungs- und Erhaltungsbeitrag im Bauland ( Oö ROG) Gemeinden haben den Eigentümern unbebauter Liegenschaften einen Aufschließungsbeitrag vorzuschreiben Ist in jährlichen Raten von 20 % fünf Jahre zu entrichten Ab dem fünften Jahr hat die Gemeinde für weiterhin unbebaute Liegenschaften jährlich einen Erhaltungsbeitrag vorzuschreiben Pflicht zur Entrichtung des Erhaltungsbeitrages endet erst im Fall der Bebauung des Grundstückes 14
15 Baulandsicherungsverträge Verträge bzw. Vereinbarungensind als Instrumente einer aktiven Bodenpolitik nunmehr in allen Raumordnungsgesetzen enthalten Vereinbarungen zwischen Grundeigentümern und Gemeinde Vertragstypen und mögliche Regelungsinhalte: Widmungskonforme Verwendung der Grundstücke (Verwendungsvertrag) Einschränkung des potentiellen Käuferkreises (Überlassungsvertrag) Übernahme von Kosten der Aufschließung (Aufschließungsvertrag) Ausarbeitung von Raumordnungsplänen (Planungskostenvertrag) Einsatzbereich vertragsrechtlicher Instrumente ist beschränkt Probleme bei Grundstücken, die als Bauland gewidmet sind für eine Baulandwidmung in hohem Maß geeignet sind Umfangreiche Anwendungsbeispiele in der Praxis 15
16 Finanzielle Aspekte bei Widmungsfestlegungen Finanzielle Aspekte gewinnen insb. In der Planungspraxis an Bedeutung Raumordnung war weitgehend finanzblind Vermögensverändernde Wirkungen finden im Raumordnungsrecht wenig Beachtung Verluste, Nachteile werden kaum ersetzt Vorteile, Gewinne werden nicht belastet Abklärung der beabsichtigten Ziele Stadtplanung ist kein Kuhhandel (Vassilakou, 2013) Quelle: Planerische Überlegungen sind in den Vordergrund ebfiles/1/content/352/wiener_zeitung.pdf; zu stellen (kein Ausverkauf öffentlicher Interessen ) Kaum rechtliche Grundlagen für die Beteiligung der Gemeinden an Wertsteigerungen durch Umwidmungen Anwendungsvielfalt in der Planungspraxis Gesetzliche Grundlagen sind zu schaffen 16
17 Anwendung bodenpolitischer Instrumente in Wien (MA 21a, 2012) 17
18 Bodenbeschaffungsgesetz 1974 Bundesgesetz vom 3. Mai 1974, betreffend die Beschaffung von Grundflächen für die Errichtung von Häusern mit Klein- oder Mittelwohnungen oder von Heimen Instrumentarium für die Gemeinden um, die Beschaffung von Grundstücken für den Wohnungsbau zu erleichtern Zwei Verfahrensschritte Gemeinden, die einen quantitativen Wohnungsbedarf oder qualitativen Wohnungsfehlbestand aufweisen, können durch Verordnung ein Bodenbeschaffungsgebiet definieren Verbauung mit geförderten Wohnungen für Bodenbeschaffungsgebiete sind Zwangsmaßnahmen möglich: Enteignunggegen Entschädigung, wenn Verkauf abgelehnt oder ein offenbar nicht angemessenes Entgelt begehrt wird Eintrittsrecht der Gemeinde Gemeinde kann in Kaufverträge über unbebaute Grundstücke anstelle des Käufers eintreten Gesetz wird nicht angewendet Verhältnismäßigkeits-und Mindesteingriffsprinzip bei Enteignungsbestimmungen problematisch 18
19 Resümee Die Geschichte der Flächenverbrauchdiskussion macht deutlich, dass seit langem weniger ein Erkenntnisdefizit als ein Umsetzungsdefizit besteht. (Altrock, 2010) Möglichkeiten der Baulandmobilisierung Beträchtliche Möglichkeiten bei Neuausweisungen von Bauland Reduzierte Möglichkeiten bei bestehenden Widmungen Erhebliche Unterschiede in den Zielsetzungen Grenzen für neue Maßnahmen Verfassungsrechtliche Vorgaben Anwendungsbereitschaft NotwendigeBereitschaft für differenziertemaßnahmenbündel Aufklärungs- und Beratungstätigkeit Ökonomische Maßnahmen Bodenpolitische Maßnahmen 19
Baulandmobilisierung & Raumordnung Hemmnisse, Fallstricke und Ansatzpunkte
Baulandmobilisierung & Raumordnung Hemmnisse, Fallstricke und Ansatzpunkte VWBF Symposium 20. April 2017, Krems Univ. Ass. DI Arthur Schindelegger Medienecho Schindelegger 2017 2 Bevölkerungsentwicklung
MehrPassende Rahmenbedingungen fürs Bauen
WIEN WÄCHST WIEN BAUT MEHR QUALITÄT IN MEHR QUANTITÄT? Passende Rahmenbedingungen fürs Bauen Wien, 7.3.2017 Univ.-Prf. Dr. Arthur Kannier Inhalt Siedlungsentwicklung Baulandmbilisierung Leistbares Whnen
MehrWIEN WOHNT. Rahmenbedingungen und Herausforderungen in Raumordnung und Baurecht. wien.arbeiterkammer.at
WIEN WOHNT Rahmenbedingungen und Herausforderungen in Raumordnung und Baurecht Christian Pichler AK-Kommunalpolitik 04.11.2014 Bevölkerungsprognose - Bedarfsdeckung Bis zu 85.000 Haushalte werden in den
MehrZukunftsaufgabe Bodenmobilisierung Ziele Maßnahmen - Erfahrungen
Zukunftsaufgabe Bodenmobilisierung Ziele Maßnahmen - Erfahrungen Dipl.-Ing. Christof Schremmer (ÖIR) Bad Aussee, 25. Juli 2012 1 Überblick Herausforderungen Ziele für Bodenmobilisierung Strategien und
MehrVertragsraumordnung. Faire Raumordnung für Oö. Gemeinden durch Raumordnungsverträge. Raumordnungsverträge aus rechtlicher Sicht.
Vertragsraumordnung Seminar Faire Raumordnung für Oö. Gemeinden durch Raumordnungsverträge Raumordnungsverträge aus rechtlicher Sicht Gerald PRILLER 04.11.2011 Vertragsraumordnung warum? Baulandparadoxon
MehrLeistbares Wohnen: Mögliche Beiträge der Raumordnung. Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaft
Leistbares Wohnen: Mögliche Beiträge der Raumordnung Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaft Politischer Auftrag Regierungsprogramm: Schaffung von neuem und leistbarem Wohnraum sowie Sanierung; Bundesverfassungsrechtliche
MehrVorbehaltsflächen für Wohnen
Vorbehaltsflächen für Wohnen Ein taugliches Instrument zur Stärkung des förderbaren Wohnbaus? MA 5/03 Amt für Stadtplanung und Verkehr März 16 Dipl.-Ing. Stephan Kunze Fragestellungen Ist ein derartiger
MehrKlimaschutz und Raumplanung Raumplanung: Definition, Kompetenzen, Instrumente
Klimaschutz und Raumplanung Raumplanung: Definition, Kompetenzen, Instrumente Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Planungsatlas/ Grundlagenforschung/ Baulandbilanz Raumordnungsverträge
MehrVerordnung betreffend die nach dem Raumordnungsgesetz 1998 verlangten Nutzungserklärungen - Musterformulare
Teil 3 Kapitel 3.5 S. 1 Verordnung betreffend die nach dem Raumordnungsgesetz 1998 verlangten Nutzungserklärungen - Musterformulare 107. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. Juli 2000 betreffend
MehrJuristische Detailanalyse - Baulandmobilisierung
Juristische Detailanalyse - Baulandmobilisierung P2 Winter- und Sommersemester 2010/2011 265.059 Örtliches Planungsrecht Ass.-Prof. Dr. Arthur Kanonier E280 Department für Raumentwicklung, Infrastruktur
MehrInstrumente der Raumordnung
Instrumente der Raumordnung aus rechtlicher Perspektive Überblick und Ausblick Wolfgang Kleewein 1. Aufgaben und Probleme der Raumordnung Gesetzgebung und Rechtszersplitterung Vergleich mit Deutschland
MehrBaulandsicherung in OÖ. Wettbewerb der Gemeinden
Baulandsicherung in OÖ Wettbewerb der Gemeinden Projektarbeit im Rahmen der Führungskräfteakademie des Oö. Gemeindebundes Die Verfasser und ihre Gemeinden Wilhelm Hoffmann Gemeinde Sankt Thomas Bezirk
MehrManagement der unbebauten Flächen und leerstehenden Gebäude
Management der unbebauten Flächen und leerstehenden Bürgermeisterinformationstag St. Pölten 16.04.2009 DI Michael Fleischmann Inhalt Unbebaute Flächen Mangelnde Verfügbarkeit von Bauland führt zu ineffizienten
MehrUnd täglich grüßen neue Heraus(Über)forderungen in der Gemeindeverwaltung
Und täglich grüßen neue Heraus(Über)forderungen in der Gemeindeverwaltung Erste Erfahrungen nach Neuordnung der Gemeinden zum Thema Baulandmobilisierung und Optionsvertrag Dipl.-Ing. Maximilian Pumpernig
MehrBaulandumlegung Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl. Nr. 63/2016, ausgegeben am
er Neustadt Baulandumlegung Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl. Nr. 63/2016, ausgegeben am 22.8.2016 Die meisten Gemeinden stehen vor dem Problem, dass zwar ausreichend Bauland gewidmet ist, das
MehrÖROK EMPFEHLUNG NR. 56 Flächensparen, Flächenmanagement & aktive Bodenpolitik
ÖROK EMPFEHLUNG NR. 56 Flächensparen, Flächenmanagement & aktive Bodenpolitik Rundlaufbeschluss der politischen Konferenz der ÖROK vom 21. Dezember 2016 Beschluss: 53. Sitzung der Stellvertreterkommission
MehrProjektarbeit Örtliche Raumplanung
Projektarbeit Örtliche Raumplanung AL Heinz Berger Gemeinde Berg AL Herbert Reiter Gemeinde Niederwaldkirchen AL Wolfgang Kühberger Gemeinde Saxen Quellenverzeichnis: Oö. Raumordnungs- und Baurecht von
MehrAlles hat seinen Preis
LAND Oberösterreich Alles hat seinen Preis Aufschließungsbeitrag Erhaltungsbeitrag Anschlussgebühr Bereitstellungsgebühr Benützungsgebühr Ein kurzer Überblick über die durch Aufschließung, Bereitstellung
MehrPriorität Nr. 1: Grundstücke. Mag. Karl Wurm Obmann Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen
Priorität Nr. 1: Grundstücke Mag. Karl Wurm Obmann Österreichischer Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen GBV-UMFRAGE, 2014 83% der GBV sehen in den hohen Grundstückspreisen und mangelnder Verfügbarkeit
MehrVertragsraumordnung in Salzburg. Vertragsraumordnung in Salzburg MA 5/03 Amt für Stadtplanung und Verkehr: DI Stephan Kunze November 14
Vertragsraumordnung in Salzburg Vertragsraumordnung in Salzburg MA 5/03 Amt für Stadtplanung und Verkehr: DI Stephan Kunze Rechtliche Rahmenbedingungen Historie ROG 1992 (1993 1999) obligatorische Vertragsraumordnung
MehrRaumordnung Lehren aus der Vergangenheit und sinnvolle Weichenstellungen Gerlind Weber. Symposium Zukunft Wohnen
Raumordnung Lehren aus der Vergangenheit und sinnvolle Weichenstellungen Gerlind Weber Symposium Zukunft Wohnen Graz, 9. November 2016 Vor der Frage WIE gebaut werden soll, kommt die Frage WO gebaut werden
MehrBodenschutz und Raumplanung - ein Widerspruch?
Lebensministerium Anleitung zur Bewertung von Bodenfunktionen und Raumplanung - ein Widerspruch? Ass.-Prof. Dr. Arthur Kanonier Fachbereich für Rechtswissenschaften, TU Wien Wien, 19. Februar 2013 Inhalt
MehrVorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Einleitung I Grenzen hoheitlicher Gestaltungsmöglichkeiten in der Raumordnung... 27
Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Einleitung...21 I Grenzen hoheitlicher Gestaltungsmöglichkeiten in der Raumordnung... 27 A Raumordnung als Gesamtheit hoheitlicher und nicht hoheitlicher Maßnahmen...27
MehrRaumplanung als öffentliche Aufgabe. Teil 1. Territoriale Gliederung. Einleitung. Akteure. Raum. Europa. Europäische Union. Bund. Österreich.
Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und Infrastruktur Institut für Raumplanung und ländliche Neuordnung Raumplanung als öffentliche Aufgabe Teil 1 Einleitung Territoriale Gliederung
MehrPräventiver Umgang mit Naturgefahren in der Raumordnung. Alexandra Bednar, ÖROK
Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Alexandra Bednar, ÖROK Seite 1 24.11.2004 Workpackage Teilprojekt 1 Präventiver Umgang mit Naturgefahren in der Teilprojekt 2 Österreichische skonferenz - ÖROK
MehrDipl.-Ing. Dr. techn. Herbert Schedlmayer. Die Raumordnungsnovelle 2016 und ihre Auswirkungen. Gemeindenachmittag, im Stadtsaal Melk
Die Raumordnungsnovelle 2016 und ihre Auswirkungen Gemeindenachmittag, 1.9.2016 im Stadtsaal Melk 1. Novelle zum NÖ-ROG 2014 Landtagsbeschluss 7.7.2016 ERGÄNZUNGEN UND ÄNDERUNGEN DER PLANUNGSRICHTLINIEN
Mehrbaurechtliche blätter:bbl
baurechtliche blätter:bbl baurechtliche blätter:bbl Herausgeber und Schriftleitung: K. Giese, D. Jahnel Beirat: A. Kanonier, G. Kienastberger, W. Kirchmayer, W. Kleewein, A. Kreiner, S. Miessgang, R. Mikulits,
MehrÄnderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995) Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfes
Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995) Wesentliche Inhalte des Diskussionsentwurfes Montag, 27. Oktober 2014 1 Örtliches Entwicklungskonzept ÖEK Festlegung von Siedlungsschwerpunkten
MehrVertragsraumordnung; Verwendungsvereinbarung, Mustervertrag
Auskunft: Dr. Raimund Fend T +43 5574 511 27110 Zahl: VIIa-10.00 Bregenz, am 17.06.2015 Betreff: Vertragsraumordnung; Verwendungsvereinbarung, Mustervertrag Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten die
MehrBirnenleben - Internationaler Streuobstkongress. Fachblock III: Raumordnung, Architektur und Kulturlandschaft- Widerspruch oder Symbiose?
Birnenleben - Internationaler Streuobstkongress Fachblock III: Raumordnung, Architektur und Kulturlandschaft- Widerspruch oder Symbiose? Grundlagen und Beispiele aus der Raumordnung Elisabeth Stix Österreichische
MehrÖROK-Empfehlung Nr. 56 Flächensparen, Flächenmanagement & aktive Bodenpolitik
ÖROK-Empfehlung Nr. 56 Flächensparen, Flächenmanagement & aktive Bodenpolitik Mai 2017 www.oerok.gv.at 1 Warum eine Bearbeitung der Themen Flächensparen, Flächenmanagement & aktive Bodenpolitik? Kernaufgabe
MehrSALZBURG Magistrat. Amt für Stadtplanung und Verkehr. Amtsbericht
Im Zuge dieser Diskussion wurde Mitte Mai 2006 ein Bürgerbegehren - zu dessen Beratung dem Gemeinderat ein gesonderter Amtsbericht vorgelegt werden wird - zur langfristigen Sicherstellung der Deklaration
MehrAnforderungskatalog Widmungskategorie förderbarer/geförderter Wohnbau im Zuge der Konkretisierung der Leitbilderstellung SRO+
Department für Raumplanung Fachbereich Rechtswissenschaften Endbericht Anforderungskatalog Widmungskategorie förderbarer/geförderter Wohnbau im Zuge der Konkretisierung der Leitbilderstellung SRO+ Wien,
MehrInfrastrukturbeitrag Mag. Franz Flotzinger
Infrastrukturbeitrag Mag. Franz Flotzinger 1. Einleitung 2. Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen 3. Entstehungsgeschichte 4. Inhalt 5. Infrastrukturbeitrag und Baulandsicherungsvertrag 6. Vertragsmuster
MehrVerantwortung der Kommunen für den Hochwasserschutz
Verantwortung der Kommunen für den Hochwasserschutz Eckpunkte für Bürgermeister Ass.-Prof. Dr. Karim GIESE Querschnittsmaterie Präventiver Hochwasserschutz Wasser-, Forst-, Raumordnungs-, Baurecht eigener
MehrNÖ RAUMORDNUNG Was gibt es Neues?
NÖ RAUMORDNUNG Was gibt es Neues? Überblick NÖ ROG 2014 Novelle 03/2017 NÖ BO 2014 Novelle 05/2017 NÖ ROG 2014 bisher Erfahrungswerte Planungstool Hangwasserkarte Raumordnungsgesetz 2014 Novelle 03/2017
MehrUmsetzung von Bebauungsplänen durch Umlegungsverfahren in Deutschland
Drees & Schlüter Hohenzollernring 47, 4814 Münster, Germany Tel.: 021 / 1 33 33 0, Fax: 021 / 13 60 16 Internet: www.drees-schlueter.de, E-Mail: umlegung@drees-schlueter.de Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
MehrRaumplanung und Hochwasserschutz
Vlbg Landesregierung Hochwasser August 2005 Raumplanung und Hochwasserschutz Ass.-Prof. Arthur Kanonier Fachbereich für Rechtswissenschaften, TU Wien Wien, 21.3.2006 Die Raumplanung hat eine dem allgemeinen
MehrOö. Raumordnungsgesetz
Oö. Raumordnungsgesetz I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen II. Abschnitt: Überörtliche Raumordnung III. Abschnitt: Örtliche Raumordnung Begriff "Raumordnung"; Abgrenzung; eige- Aufgabe: Raumforschung,
MehrBaulandmobilisierung und Investitionspaket. MMag. Florian Huemer Kabinett Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner
Baulandmobilisierung und Investitionspaket MMag. Florian Huemer Kabinett Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner Herausforderungen Bevölkerungswachstum 2015: 8,6 Mio in 3,8 Mio Haushalten 2050: 9,6 Mio in
MehrTeilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland
Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,
MehrÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT ABSAM ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN INHALTEN DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSKONZEPTES In den werden einzelne Inhalte des Örtlichen Raumordnungskonzeptes erklärt und näher definiert.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 21 GZ. RV/2383-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.S. und der M.S., -, gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 15. März 2001, EW-AZ
MehrLeitfaden. Überprüfung von Planungen. Erläuterungen und Beispiele zur Anwendung von 20 ROG 2009
Leitfaden Überprüfung von Planungen Erläuterungen und Beispiele zur Anwendung von 20 ROG 2009 Amt der Salzburger Landesregierung Referat Örtliche Raumplanung Juli 2009 Leitfaden Überprüfung von Planungen
MehrBürmoos Dorfbeuern Göming Lamprechtshausen Nussdorf Oberndorf St. Georgen
An das Land Salzburg Fachgruppe 0/3 - Legislativ-. und Verfassungsdienst Postfach 527, 5010 Salzburg Stellungnahme des Regionalverbands Flachgau Nord (RVFN) zum Entwurf, mit welchem das Salzburger Raumordnungsgesetz
MehrÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung
ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kauns vom..2016, mit der die erste Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kauns erlassen wird
MehrZukunft Widmungspolitik
Zukunft Widmungspolitik Infrastrukturfolgekosten der Widmungspolitik Erich Dallhammer Klagenfurt, 19.2.2014 Höherer Lebensstandard braucht mehr Fläche Siedlungsfläche steigt wesentlich stärker als Bevölkerung
MehrTeil 1: Ziele und Instrumente der Raumplanung
Teil 1: Ziele und Instrumente der Raumplanung Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan (Neuplanungsgebiet) GFZ, Fluchtlinien Teil 2: Neue Ansätze der Raumordnung Aufschließungsbeitrag
MehrSiedlungsraum für Einheimische und Mitarbeiter sowie Entwicklungsmöglichkeiten für Tourismusbetriebe
Siedlungsraum für Einheimische und Mitarbeiter sowie Entwicklungsmöglichkeiten für Tourismusbetriebe Auszüge aus den Zielsetzungen im Örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Kaunertal: Das übergeordnete
MehrVoraussetzungen zur Planänderung und Rückwidmung
Voraussetzungen zur Planänderung und Rückwidmung P2 Regionales Entwicklungskonzept SS 2011 Betreuer: Arthur Kanonier, Dipl.-Ing. Dr.techn. Bernhard Doiber Fachbereich Rechtswissenschaften Technische Universität
MehrFlächenwidmung und Betriebsgebiete: Landeskompetenz statt Gemeindekonkurrenz
Flächenwidmung und Betriebsgebiete: Landeskompetenz statt Gemeindekonkurrenz Problem Bauland (Bauwohngebiet) "42% der Bauflächen und Bauerwartungsflächen im Rheintal sind nicht genutzt. Die Lückenhafte
Mehrweekend MAGAZIN Wien 2016
weekend MAGAZIN Wien 2016 206.588 Exemplare 495.800 Leser über 200.000 Haushalte in Wien erhalten das weekend MAGAZIN am Wochenende an ihre Privatadresse. 1/1 Seite 10.800,- 158 mm 238 mm 1/2 Seite quer
MehrHochwasser in Oberösterreich
Hochwasser in Oberösterreich Cyber-Forum 2014/II Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht 1 Hochwasser im Oö Raumordnungs- und Baurecht Carsten Roth Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht 2 1 I.
MehrÜber RA Mag. Stefan Gamsjäger
Über RA Mag. Stefan Gamsjäger ca. 10 Jahre im öffentlichen Dienst tätig (Bezirkshauptmannschaft Innsbruck, Gemeinde Telfs) Verwaltungsdienstprüfung und Rechtsanwaltsprüfung international tätige Rechtsanwaltskanzlei
MehrEin Bibliotheksgesetz in Österreich? BIS Konstanz, 12. September 2012 Mag. Gerald Leitner, BVÖ-Geschäftsführer
Ein Bibliotheksgesetz in Österreich? BIS Konstanz, 12. September 2012 Mag. Gerald Leitner, BVÖ-Geschäftsführer Eine Stadtbibliothek halte ich für ein Menschenrecht Josef Winkler, Josef Winkler, Präsident
MehrGrundlagenstudie Eine quantitative Untersuchen für Österreichs E-Wirtschaft durchgeführt von österreichischen Gallup Institut
Eine quantitative Untersuchen für Österreichs E-Wirtschaft durchgeführt von österreichischen Gallup Institut Untersuchungszeitraum Methode Schaltung im Gallup CAPI Omnibus, persönliches Interview in den
MehrRaumplanerische Instrumente und Strategien für eine nachhaltige energiesparende Siedlungsentwicklung
Raumplanerische Instrumente und Strategien für eine nachhaltige energiesparende Siedlungsentwicklung DI Herbert BORK, stadtland Raumstrukturen tragen einen wesentlich Teil zum Energieverbrauch in einer
MehrZusammenarbeit mit Privaten + Städtebaurecht Zusammenarbeit mit Privaten
Zusammenarbeit mit Privaten 1/32 - 11 städtebaulicher Vertrag - 12 Vorhaben- und Erschließungsplan - 13 Vereinfachtes Verfahren - 13 a Bebauungspläne der Innenentwicklung 2/32 11 Städtebaulicher Vertrag
MehrAm Anfang steht der Bebauungsplan
Am Anfang steht der Bebauungsplan Wie wird Stadtplanung umgesetzt? (Beispiel) Umlegung ist ein Landtauschverfahren zur Umsetzung eines Bebauungsplans Grundsätze der Umlegung 1. Eigentumsgarantie Land Umlegungs-
MehrNÖ Spielplatzgesetz 2002
NÖ Spielplatzgesetz 2002 Stammgesetz 124/02 2002-12-20 Blatt 1-2 0 Ausgegeben am Jahrgang 2002 124. Stück Der Landtag von Niederösterreich hat am 3. Oktober 2002 beschlossen: NÖ Spielplatzgesetz 2002 Der
MehrDer Gemeinderat der Marktgemeinde SEIBERSDORF beschliesst nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende. Leitbild
Der Gemeinderat der Marktgemeinde SEIBERSDORF beschliesst nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende Leitbild 1 Gem. 13 bis 22 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LBGl. 8000-21 wird das örtliche
MehrPräsentation Bauen und Wassergefahren
Präsentation Bauen und Wassergefahren Kapitel 5.1 Ablauf von Widmungs-, Bewilligungs- und Bauverfahren Stand November 2013 5.1 Widmungs- und Bauverfahren Folie 1 Ablauf der Widmungs- und Bauverfahren Raumordnung:
MehrAm Anfang steht der Bebauungsplan
Am Anfang steht der Bebauungsplan Wie wird Stadtplanung umgesetzt? (Beispiel) Umlegung ist ein Landtauschverfahren zur Umsetzung eines Bebauungsplans Grundsätze der Umlegung 1. Eigentumsgarantie Land Eigentümer
MehrRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN RMP ANTONIA MASSAUER ÜBERBLICK 1. Die Hochwasser Richtlinie (EU) 2. Das Wasserrechtsgesetz WRG (Bund) 3. Landesrecht 4. Gemeinderecht 5. Die Verbindlichmachung des
MehrRegionalplan und Bevölkerungsentwicklung in der Region Stuttgart (1)
in der Region Stuttgart (1) Raumplanerische Vorgaben und Instrumente zur Steuerung der Siedlungsentwicklung und Umsetzung auf kommunaler Ebene Kernaufgabe der Raumplanung ist es, die räumlichen Entwicklungen
MehrProBauen Themen und Anliegen 2017
ProBauen, 2.10.2017 ProBauen Themen und Anliegen 2017 Mag. Heimo Gradischnig Andreas Kovar Bettina Fernsebner-Kokert ProBauen: Leistbarer Wohnbau, höhere und gleichmäßige Bauleistung In einem Workshop
MehrRaumordnung, Rohstoffgewinnung und öffentliches Interesse
Raumordnung, Rohstoffgewinnung und öffentliches Interesse Erich Dallhammer Jochberg, 22.5.2014 Wie tickt die Raumplanung? Räumliche Verhältnisse werden von Gesellschaft, Wirtschaft, Technik etc. beeinflusst.
MehrBaulandbedarf in Wien Baulandmobilisierung und städtebauliche Nachverdichtung
6 Christian Pichler: Baulandbedarf in Wien Baulandbedarf in Wien Baulandmobilisierung und städtebauliche Nachverdichtung Christian Pichler Gemäß den Bevölkerungsprognosen wird Wien in den nächsten zwei
MehrÖROK-Empfehlung Nr. 56: Flächensparen, Flächenmanagement & aktive Bodenpolitik. Ausgangslage, Empfehlungen & Beispiele
ÖROK-Empfehlung Nr. 56: Flächensparen, Flächenmanagement & aktive Bodenpolitik Ausgangslage, Empfehlungen & Beispiele ÖSTERREICHISCHE RAUMORDNUNGSKONFERENZ (ÖROK) ÖROK-EMPFEHLUNG NR. 56: FLÄCHENSPAREN,
MehrRaumplanung Stadtplanung Dipl. Ing. Barbara Fleischmann Tel: 0043 (0) Fax: -20
MARKTGEMEINDE Drösing 1. Arbeitskreissitzung ÖEK Drösing, Juli 2016 Raumplanung Stadtplanung Dipl. Ing. Barbara Fleischmann Tel: 0043 (0) 22 83 34 00 7 Fax: -20 1. Arbeitskreissitzung Inhalte Bestandteile
MehrDarstellung der divergierenden Raumplanungshandhabungen in den einzelnen Bundesländern
Ass.-Prof. Dr. Arthur Kanonier Fachbereich für Rechtswissenschaften Darstellung der divergierenden Raumplanungshandhabungen in den einzelnen Bundesländern 6. Juni 2013 Inhalt Einleitung Regelungssystematik
MehrWho cares? Herausforderungen im Pflegebereich und aktuelle Entwicklungen
Who cares? Herausforderungen im Pflegebereich und aktuelle Entwicklungen Claudia Wieser / Kommunalkredit Austria Leiterin Soziale Infrastruktur 12. Mai 2011 1 Pflegeheime Schlechtes Image, kein Nachwuchs
MehrBaulandmobilisierung
E265 - Institut für Rechtswissenschaften Betreuer: Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Arthur Kanonier P2 2004 Korneuburg Baulandmobilisierung Michaela Kühr 9340337 Peter Noflatscher 0025330 Thomas Pröglhöf
MehrNÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014, LGBl. Nr. 3/2015) In der Fassung der 2. Novelle, LGBl. Nr.XX/2017 in Kraft seit
NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014, LGBl. Nr. 3/2015) In der Fassung der 2. Novelle, LGBl. Nr.XX/2017 in Kraft seit1.5.2017 erstellt von Dr. Gerald Kienastberger Amt der NÖ Landesregierung Abt. Bau-
MehrENTWICKLUNG VON NEUBAUGEBIETEN IN AMMERBUCH
ENTWICKLUNG VON NEUBAUGEBIETEN IN AMMERBUCH INFOVERANSTALTUNG FÜR DIEEIGENTÜMER am 18.10.2016 in der Turnhalle Altingen am 27.10.2016 in der Turnhalle Pfäffingen Das erwartet Sie heute: Baulandentwicklung
MehrNÖ BAUGEWERBETAG Forcierung der regionalen Wirtschaft durch Fördermodelle
NÖ BAUGEWERBETAG 2016 (11. November 2016) Forcierung der regionalen Wirtschaft durch Fördermodelle Einführungsvortrag Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Andreas Kropik (Bauwirtschaftliche Beratung GmbH / TU Wien)
MehrRechtswissenschaftliches Institut. Eigentumsgarantie
Eigentumsgarantie Persönlicher Schutzbereich Natürliche und juristische Personen Inländische und ausländische Personen Bei natürlichen Personen = Staatsangehörigkeit Bei juristischen Personen = Sitz oder
Mehreffizient bauen, leistbar wohnen
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Experimenteller Wohnungsbau - Wohnmodelle Bayern Modellvorhaben effizient bauen, leistbar wohnen Mehr bezahlbare Wohnungen
MehrFlächen sparen Strategien und Instrumente künftiger Flächenpolitik
Flächen sparen Strategien und Instrumente künftiger Flächenpolitik von Rainer Danielzyk Vortrag am 13.02.17 in Hannover 0. Vorbemerkungen 30ha Ziel: faszinierend ambivalent? klar, aber begründet? Geschichte
MehrWien: Von der Gründerzeit lernen? Schritte zur funktional und sozial durchmischten Stadt. ETH Forum Wohnungsbau 2012
Wien: Von der Gründerzeit lernen? Schritte zur funktional und sozial durchmischten Stadt ETH Forum Wohnungsbau 2012 MA 50 - Wohnbauforschung Dr. Wolfgang Förster Stadt Wien Allgemeine Daten und Fakten
MehrDie Folgekosten der aktuellen Siedlungsentwicklung
Die Folgekosten der aktuellen Siedlungsentwicklung Erich Dallhammer Semmering, 20.6.2014 Höherer Lebensstandard braucht mehr Fläche Siedlungsfläche steigt wesentlich stärker als Bevölkerung Flächenverbrauch:
MehrWohnbaubedarf und Raumplanung - Herausforderungen und Handlungsbedarf
Wohnbaubedarf und Raumplanung - Herausforderungen und Handlungsbedarf DI Christof Schremmer, Österreichisches Institut für Raumplanung, ÖIR 10. 11. 2014 1 Inhaltsübersicht Trends und Herausforderungen
MehrERSCHLIESSUNG, INFRASTRUKTUR
Marktgemeinde Riedau 4752 Riedau 32/33 Grieskirchen, 05. 05. 2010 D.I. Gerhard Altmann e-mail: altmann@raum-plana.at c:\rp\riedau\3_widmung\fläwi5\änd\stell5_6.doc - Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.6
MehrÖrtliches Raumordnungsprogramm 2010
Marktgemeinde ST. MARTIN 3971 St. Martin, St. Martin 1 Tel.: 02857/2262-0, Fax: 02857/2262-16 Email: gemeinde@st-martin.eu Homepage: www.st-martin.eu GZ 16010E Örtliches Raumordnungsprogramm 2010 3A. Änderung
MehrDie Bauleitplanung als eine zentrale Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde soll
Richtlinien der Gemeinde Bischoffen für die 1. Bauleitplanung, Bodenordnung und Erschließung von Baugebieten 2. Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken (Stand: 3. Änderung vom 04.05.2009) Die Bauleitplanung
MehrPlanungsqualität in der Raumordnung in Österreich
Planungsqualität in der Raumordnung in Österreich Vom Anspruch zur Umsetzung PlanerInnentag 2017 Rechtliche Dimension Univ.-Doz. Dr. Wolfgang Kleewein 1 1. Planungsnorm und Planungsqualität Normstruktur
Mehr4. Wie viele diplomierte Physiotherapeutlnnen sind dem Gesundheitsministeriumderzeit
102/AB XIX. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 5. ~ BUNDESMINISTERIN für Gesundheit~ und Konsumentenschutz DR. CHRISTA KRAMMER A-1031 Wien, Radetzkystraße 2 Telefon: 02221711 72 Teletex:
MehrUnterlage für das Regionalforum zum Dialog Raumplanung
Unterlage für das Regionalforum zum Dialog Raumplanung 3 x 3 Handlungsfelder in der Raumplanung Standortqualität Planungsqualität Rahmenbedingungen Politische Ziele Inhalt 1 Beschleunigung der Verfahren...
MehrII. Teil Planungsrecht
II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan
MehrFlurbereinigungsverfahren Arenshausen-Leine vereinfachtes Verfahren zur Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie
Flurbereinigungsverfahren Arenshausen-Leine vereinfachtes Verfahren zur Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie Gliederung Besonderheiten bei der Verfahrensbearbeitung Erfahrungen
MehrWeichenstellung für zukünftige Raumplanung
Seite 1 von 5 Weichenstellung für zukünftige Raumplanung Rössler: Weniger Zersiedelung, weniger Umweltbelastungen Salzburger Landeskorrespondenz, 3. Oktober 2013 (LK) Ein erstes Resümee nach drei Monaten
MehrVA 8685/2-V/1/08 - BG Wien, am 5. Mai Sachbearb.: Tel.: (01) od Dr. Wolfgang Kleewein Fax: (01)
An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 13B Bau- und Raumordnung Stempfergasse 7 8010 Graz Der Vorsitzende VA 8685/2-V/1/08 - BG Wien, am 5. Mai 2008 Sachbearb.: Tel.: (01)51 505-116
MehrLÄNDEREXPERTENGRUPPE RAUMORDNUNG & GIS
LÄNDEREXPERTENGRUPPE RAUMORDNUNG & GIS Auftrag-Arbeitsprozess-Ergebnisse 22. November 2010 Wien, Haus der Forschung (Land Information System Austria-Workshop) Auftrag und Ziele Auftraggeber: Expertenkonferenz
MehrTeilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD)
Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD) Medienkonferenz vom 18. September 2015 Regierungsrat Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Agenda Ausgangslage und
MehrGrund genug? Flächenmanagement in Österreich 1. Grund genug? Flächenmanagement in Österreich - Fortschritte und Perspektiven
Grund genug? Flächenmanagement in Österreich 1 Grund genug? Flächenmanagement in Österreich - Fortschritte und Perspektiven I M P R E S S U M Medieninhaber und Herausgeber Bundesministerium für Land- und
MehrDie EU-rechtlichen Schranken bei der Regulierung von Ferien- und Zweitwohnsitzen. RA Dr. Lothar Stix, LL.M. LL.M.
Die EU-rechtlichen Schranken bei der Regulierung von Ferien- und Zweitwohnsitzen RA Dr. Lothar Stix, LL.M. LL.M. 20. März 2014 Grundsätzliches zum Rechtssystem 1. Die EU ist die Rechtsnachfolgerin der
MehrFläche gesamt > Österreich Gemessen in m². 6B47 Real Estate Investors AG ,00 m². Haring Group ,00 m². BUWOG Group. 52.
Umsatz gesamt > Österreich Fläche gesamt > Österreich Gemessen in m² Umsatz Bundesländer > Wien B Real Estate Investors AG..000,00 B Real Estate Investors AG.,00 m² B Real Estate Investors AG..000,00..,00.,00
MehrNeue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung
Neue Gesetzgebung Hochwasserschutz Aktuelle Rechtsprechung Hochwasserschutz im Baugebiet BVerwG 7 CN 1.04 Urteil v. 22. Juli 2004 - I - Überschwemmungsgebiete dürfen auch für nach Baurecht bebaubare Grundstücke
MehrEntwicklung von Wohnungsbaupotentialen mit den Instrumenten des Bodenrechtes
Institut für Bodenmanagement (IBoMa) Stadtforschung, Planung, Bodenordnung, Wertermittlung Entwicklung von Wohnungsbaupotentialen mit den Instrumenten des Bodenrechtes Dr.Ing. Egbert Dransfeld Wohnen in
Mehr