Gemeinde Altenkunstadt
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- Marielies Albert
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1 Gemeinde Altenkunstadt Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Altenkunstadt Tag: Dienstag, , bis Uhr Ort: Sitzungszimmer des Rathauses Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 2 GO war gegeben.
2 anwesend: Vorsitzender: Zweiter Bürgermeister Robert Hümmer Schriftführer: VI Gerhard Hofmann Gemeinderäte: Heinz-Hermann Welbers Edwin Jungkunz Hans-Werner Schuster Allmut Schuhmann, stv. f. Karlheinz Hofmann Frank Novotny, stv. f. Otto Schuhmann Ingrid Zapf, stv. f. Walter Limmer Norbert Schnapp Georg Deuerling Jan Riedel Maximilian Deuber Ortssprecherin: Walburga Kraus, Burkheim Peter Eberlein, Pfaffendorf Berater ohne Sitz und Stimme: Bautechniker Heiko Schiwatsch, Altenkunstadt, zu TOP I.2 Presse: Dieter Radziej, Obermain Tagblatt Stefan Stöckel, Fränkischer Tag, Neue Presse, Bayerische Rundschau Zuhörer: 2
3 Tagesordnung zur Bau- und Umweltausschusssitzung am I. öffentlich 1. Bauanträge und -voranfragen 1.1 Deckblatt zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 532/6 und /7, Gemarkung Altenkunstadt (Hühnerberg 22, Altenkunstadt) 1.2 Bauanfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 328/2- Teilfläche, Gemarkung Strössendorf (Zeublitzer Straße, Strössendorf) 1.3 Neubau von 20 barrierefreien Wohnungen In der Heimat wohnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 74, Gemarkung Altenkunstadt (Theodor-Heuss-Straße 3, Altenkunstadt) 1.4 Sonstiges 2. Vorstellung der Planungsvarianten für die Garagen/Stellplätze am Feuerwehrgerätehaus Altenkunstadt 3. Antrag der Zimmerstutzen-Schützengesellschaft zur Abhaltung des Schützen- und Volksfestes auf dem Parkplatz der Grundschule (Vorplatz Eingang Schützenhaus) 4. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten 4.1 Verkehrsspiegel Langheimer Straße/Missionsstraße 4.2 Sonstiges 5. Bekanntgaben und Anfragen
4 Bauanträge und voranfragen 1.1 Deckblatt zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 532/6 und /7, Gemarkung Altenkunstadt (Hühnerberg 22, Altenkunstadt) 32/602/11 : 0 Antragsteller: DM-Immobilien Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Lichtenfels wird vom Bauherrn ein Deckblatt nachgereicht, das eine Verschiebung der Garagen nach hinten vorsieht. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Hühnerberg Teil II (1. Änderung) und entspricht nicht den Festsetzungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen durch die Garagen. Einer Befreiung gemäß 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt. Zudem ist eine isolierte Abweichung von der erlaubten Gebäudehöhe (3,0 m) für die Grenzgaragen erforderlich. Die Höhe wird um 38 cm (Nachbar DM-Immobilien) bzw. 45 cm (Nachbar Schütz) überschritten. Der jeweiligen Abweichung wird zugestimmt. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Einflussbereich Verkehrslärm Staatsstraße 2191 sind jedoch zu beachten. Dabei sind die Grundrisse der Gebäude so anzuordnen, dass die Fenster der schutzbedürftigen Räume, insbesondere aber die der Schlaf- und Kinderzimmer, auf die der Staatstraße abgewandten Seite der Gebäude liegen. Ist dies nicht möglich, sind die zur St angeordneten Fenster von schutzbedürftigen Räumen mindestens als Fenster der Schallschutzklasse zwei auszuführen. Bestehen bei schutzbedürftigen Räumen an den zur St abgewandten Seite der Gebäude keine zusätzlichen Lüftungsmöglichkeiten, dann sind die zur St hin angeordneten Fenster mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen zu versehen. 1.2 Bauanfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 328/2-Teilfläche, Gemarkung Strössendorf (Zeublitzer Straße, Strössendorf) 33/602/11 : 0 Antragsteller: Jetschina Jürgen Das Vorhaben liegt im Bereich der Einbeziehungssatzung Strössendorf und entspricht hinsichtlich der Vollgeschosszahl und der Dachneigung nicht den Festsetzungen. Bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrages wird eine jeweilige Befreiung gemäß 31 Abs. 2 BauGB in Aussicht gestellt. Der Voranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
5 Neubau von 20 barrierefreien Wohnungen In der Heimat wohnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 74, Gemarkung Altenkunstadt (Theodor-Heuss-Straße 3, Altenkunstadt) 34/602/11 : 0 Antragsteller: Friedrich Baur GmbH Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Weidner (5. Änderung) und entspricht nicht den Festsetzungen (Geschosszahl III anstelle II + D). Einer Befreiung gemäß 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt. Zudem sind isolierte Abweichungen hinsichtlich der Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken Fl.-Nrn. 73, 74/2, 431 und 435/63, Gemarkung Altenkunstadt, erforderlich. Diesen wird zugestimmt. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Aus dem Gremium wird nachgefragt, inwieweit bereits Gespräche für ein Konzept zur Gestaltung des dortigen Bereiches im Zusammenhang mit den geplanten Baumaßnahmen der Friedrich Baur GmbH und der Raiffeisenbank Obermain Nord eg geführt wurden. Dies sollte nach Meinung des Gremiums nicht aus den Augen verloren werden. 1.4 Sonstiges 35/602/9 : 2 Mit Stimmenmehrheit wird beschlossen die nachfolgenden Bauanträge zu behandeln, die erst nach Herausgabe der Sitzungseinladung eingegangen sind Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 386/4, Gemarkung Altenkunstadt (Dietrich-Bonhoeffer-Straße 8, Altenkunstadt) 602 Antragsteller: Hennemann Stefanie und Geißler Thomas Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Evang. Kirche (3. Änderung) und widerspricht nicht den Festsetzungen. Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Abs. 1 BayBO kann seitens der Verwaltung erteilt werden. Das Vorhaben wird einvernehmlich zur Kenntnis genommen.
6 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 386/10, Gemarkung Altenkunstadt (Dietrich-Bonhoeffer-Straße 18, Altenkunstadt) 36/602/9 : 1 Antragsteller: Hülsemann Anja und Jobst Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Evang. Kirche (3. Änderung) und widerspricht nicht den Festsetzungen. Die beantragte Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Abs. 1 BayBO kann nicht erteilt werden. Sofern die Planvorlage als Antrag auf Baugenehmigung weiter behandelt werden soll, wird einer Befreiung gemäß 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Dachform und neigung der Garagen an das Hauptgebäude zugestimmt. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen die Nebengebäude mit einem Flachdach versehen werden, wogegen das Wohngebäude ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22 Grad aufweist. Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Grundsatzentscheidung handelt, die Auswirkungen auf künftige Befreiungsanträge für Flachdachgaragen hat. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen persönlicher Beteiligung nimmt Gemeinderätin Ingrid Zapf an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Bauvorhaben nicht teil. 2. Vorstellung der Planungsvarianten für die Garagen/Stellplätze am Feuerwehrgerätehaus Altenkunstadt 37/622/11 : 0 Bautechniker Heiko Schiwatsch, Altenkunstadt, erläutert die Gestaltungsmöglichkeiten für die Schaffung von Stellplätzen bzw. Carports anstelle der alten Garagen am Feuerwehrgerätehaus Altenkunstadt. Dabei sieht die Variante 1 die Schaffung von drei überdachten Stellplätzen mit Zufahrt über den Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses vor. Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf ca brutto. Bei der Variante 2 erfolgt die Zufahrt über die Nebenstraße am Wasserwerk. Aufgrund der fehlenden Breite können hier jedoch nur zwei überdachte Stellplätze genutzt werden. Die geschätzten Kosten liegen hier bei ca brutto. Der Planer weist darauf hin, dass er für die Carports eine Stahlkonstruktion vorgesehen hat, die weniger unterhaltsintensiv ist, als eine Ausführung aus Holz. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig die Variante 2 zu verwirklichen. Dabei soll der Höhenunterschied zum Vorplatz des Feuerwehrgerätehauses mit einer Winkelstützmauer anstelle von Sandsteinen bzw. Gabionen ausgeglichen werden. Sofern noch Platz ist, könnte davor noch eine Bepflanzung erfolgen. Ein entsprechender Vorschlag ist auszuarbeiten und im Rahmen einer Ortsbesichtigung vorzustellen.
7 Antrag der Zimmerstutzen-Schützengesellschaft zur Abhaltung des Schützenund Volksfestes auf dem Parkplatz der Grundschule (Vorplatz Eingang Schützenhaus) 38/631/11 : 0 Mit Schreiben vom beantragt die Zimmerstutzen-Schützengesellschaft die Nutzung des Parkplatzes an der Grundschule (Vorplatz Schützenhaus) zur Abhaltung des Schützen- und Volksfestes am 02. und Dagegen bestehen seitens des Bau- und Umweltausschusses keine Einwendungen. Es wird ein einstimmiger Grundsatzbeschluss gefasst, auch für die kommenden Jahre das Schützen- und Volksfest auf dem Gelände an der Grundschule zu genehmigen, sofern sich vom Umfang her keine Änderungen ergeben. 4. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten 4.1 Verkehrsspiegel Langheimer Straße/Missionsstraße 39/140/10 : 1 Im Zuge der Neugestaltung Langheimer Straße wurde der Verkehrsspiegel an der Einmündung Missionsstraße entfernt und nicht wieder aufgestellt. Auf entsprechende Nachfrage aus der Bevölkerung, ob der Verkehrsspiegel notwendig sei, wurde die Polizei zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese teilt mit Schreiben vom mit, dass ein Verkehrsspiegel nicht erforderlich ist. Die Anfahrt- und Anhaltesicht aus der Missionsstraße beträgt mindestens 50 m bei 3 m Abstand zur Einmündungslinie. Somit ist gemäß den technischen Richtlinien keine Notwendigkeit gegeben. Der Bau- und Umweltausschuss legt mit Stimmenmehrheit fest, auf die Aufstellung des Verkehrsspiegels zu verzichten. 4.2 Sonstiges Hiezu liegt nichts vor. 5. Bekanntgaben und Anfragen 5.1 Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz 324 Gegen den Antrag von Frau Ingeborg Schnupp, Langheimer Straße 10, Altenkunstadt, vom auf Erteilung der Erlaubnis nach Art. 6 Bayer. Denkmalschutzgesetz zur Fensterund Fassadengestaltung am Baudenkmal Gasthaus zur Sternschnuppe, zweigeschossiges Walmdachgebäude mit Fachwerkgiebel um 1700 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 150, Gemarkung Altenkunstadt, bestehen seitens der Gemeinde keine Einwendungen. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 15 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz wurde mit Schreiben vom erteilt. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt dies einvernehmlich zur Kenntnis.
8 Wasserabgabesatzung der Gemeinde 028 Aus dem Gremium werden Fragen zur gemeindlichen Wasserabgabesatzung gestellt. Seitens der Verwaltung soll geklärt werden, wie der Grundstücksanschluss definiert ist und in der Praxis ausgelegt wird. Zudem wird nachgefragt, wo die Kostentragung für diese Hausanschlüsse in der Satzung geregelt ist. 5.3 Spielplatz Burkheim 631 In den letzten Tagen wurde durch den gemeindlichen Bauhof am Spielplatz Burkheim ein neues Spielgerät aufgebaut. Dieses wird bereits lebhaft in Anspruch genommen. Hierfür wird den Verantwortlichen aus dem Gremium gedankt. 5.4 Verkauf von Baugrundstücken 912 Seitens des Bau- und Umweltausschusses wird kritisiert, dass beim Verkauf von Baugrundstücken der Kaufpreis bereits vor dem Notartermin zur Zahlung fällig ist. Dies sei keine übliche Vorgehensweise. Seitens der Bank wird das Geld erst frei gegeben, wenn die notarielle Verbriefung und die Eintragung ins Grundbuch erfolgt sind. Seitens der Verwaltung wird dagegen gehalten, dass es in der Vergangenheit kaum Probleme mit dieser Vorgehensweise gegeben hat. Soweit Schwierigkeiten aufgetreten sind, konnten diese einvernehmlich geregelt werden. Gemeinde Altenkunstadt/mf Schriftführer Vorsitzender
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