Familiennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft

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1 Familiennachzug Refugee Law Clinic 19. Januar 2016 Rechtsanwältin Julia Kraft

2 Familiennachzug vs. Familienschutz Familienschutz: 26 AsylG Familiennachzug: 27 ff. AufenthG in Verbindung mit 5 AufenthG 2

3 Familienschutz, 26 AsylG Voraussetzungen: Kernfamilienmitglied ist asylberechtigt, anerkannter Flüchtling oder subsidiär schutzberechtigt Bei Ehegatten: Ehe bestand bereits im Herkunftsland auf Antrag 3

4 Familiennachzug: Vorschriften 5 AufenthG (= allgemeine Erteilungsvoraussetzungen) Z.B. Pass, kein Ausweisungsinteresse, 27 ff. AufenthG (= besondere Erteilungsvoraussetzungen) 4

5 Stammberechtigte Familiennachzug ist grundsätzlich nur möglich zur Kernfamilie: zum Ehegatten, minderjährige Kinder zu den Eltern oder Eltern zum minderjährigen Kind 5

6 Stammberechtigte Staatsangehörigkeit der/s Stammberechtigten: deutsche Staatsangehörigkeit ( 28 AufenthG) oder ausländische Staatsangehörigkeit und (mindestens) Aufenthaltserlaubnis ( 29 AufenthG) >> Familiennachzug zu Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis (z.b. nur mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder BÜMA) ist nicht möglich! 6

7 Sicherung des Lebensunterhalts In der Regel erforderlich: Sicherung des Lebensunterhalts Erfordernis ergibt sich aus 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG Definition in 2 Abs. 3 AufenthG und weitere Erläuterungen in Verwaltungsvorschriften zum AufenthG Gilt nicht: beim Nachzug zu Deutschem/r (i.d.r.) beim Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten ab Anerkennung gestellt wird in atypischen Sachverhalten, 7

8 Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug I.d.R. beim Ehegattennachzug erforderlich: Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 Erfordernis ergibt sich aus 30 Absatz 1 Nr. 2 AufenthG (für Nachzug zum ausländischen Stammberechtigten) bzw. 28 Absatz 1 Satz 5 AufenthG i.v.m. 30 Absatz 2 Nr. 2 AufenthG (für Nachzug zum deutschen Stammberechtigten) Gilt nicht: für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte wenn es dem Ehegatten auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Bemühungen zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehmen bei erkennbar geringem Integrationsbedarf; für Staatsangehöriger aus bestimmten Ländern wie den USA, Japan, Kanada, Israel, Australien, Neuseeland, Südkorea etc; 8

9 Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen (GFK) und subsidiär Schutzberechtigten Aufenthaltserlaubnis gem. 25 Abs. 2 S. 1 AufenthG Wird der Antrag innerhalb von drei Monaten seit Flüchtlingsanerkennung gestellt, wird vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen ( 29 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) Bei Antragstellung nach Ablauf von drei Monaten kann nach Ermessen von der Sicherung des Lebensunterhalts abgesehen werden Das Spracherfordernis beim Ehegattennachzug besteht nicht, wenn die Ehe bereits bestand, bevor der Stammberechtigte seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat ( 30 Abs. 1 Satz 3 Satz 1 AufenthG) 9

10 Nachzug zu Person mit nationalem Abschiebungsverbot Aufenthaltserlaubnis gem. 25 Abs. 3 AufenthG Regelerteilungserfordernis der Lebensunterhaltssicherung besteht Humanitäre Gründe erforderlich ( 29 Absatz 3 Satz 1 AufenthG) > liegt immer vor, wenn die Familieneinheit nur in Deutschland hergestellt werden kann 10

11 Praxishinweise zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Syrien Fristwahrende Anzeige innerhalb von drei Monaten ab Anerkennung: jetzt online möglich unter Deutsche Botschaft in Damaskus geschlossen, daher zuständig: deutsche Vertretungen in der Türkei, im Libanon, in Jordanien oder am Wohnort Lange Wartezeiten für Termine in der Botschaft / im Konsulat, insbesondere in der Türkei und im Libanon

12 Praxishinweise zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Syrien Libanon: Termin online oder per an Hilfreiche Infos unter kblatt_terminvereinbarung_nachzug_anerkannten_flchtling.pdf Türkei: Termin über den externen Dienstleister i-data Hilfreiche Infos unter und content/uploads/2015/07/tips-für-die-familienzusammenführung- 1.pdf

13 Praxishinweise zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Syrien Derzeit gleiche Vorschriften für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, aber Änderung geplant (?) Zukünftig strengere Handhabung, wenn Familieneinheit in einem Drittstaat hergestellt werden kann (?)

14 Praxishinweise zum Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen 36 Absatz 1 AufenthG Nachzug erst nach Anerkennung möglich Nachzug beider Elternteile gleichzeitig ist möglich Problem: Nachzug nur eines Elternteiles - Elternteil muss allein sorgeberechtigt sein oder der andere Elternteil muss zustimmen - Nachzug nicht möglich, wenn der andere Elternteil bereits in D lebt

15 Praxishinweise zum Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen Problem: weitere minderjährige Geschwister, die nachgeholt werden sollen; Lösungsansätze: - Nachzug der Geschwister gem. 36 AufenthG - Nachzug der Geschwister gem. Rechtsgedanke des 29 AufenthG (Anerkennung der Eltern wird quasi im Voraus angenommen) - Gestaffelter Nachzug: erst ein Elternteil, Anerkennung dieses Elternteils, dann Ehegattennachzug und Nachzug der Kinder

16 Praxishinweise zum Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen Einreise der Eltern muss vor dem 18. Lebensjahr erfolgen! Daher wichtig: Verfahrensbeschleunigung Anordnung der Vormundschaft vorantreiben schnelle Asylantragstellung (schriftliche Antragstellung möglich) möglichst zügiges Asylverfahren Ggf. schon frühzeitig Termin bei der Botschaft beantragen? Im Libanon erst nach Anerkennung möglich Notfalls Eilantrag beim Gericht stellen

17 Familiennachzug sonstiger Familienmitglieder: 36 Abs. 2 AufenthG nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte setzt in der Regel voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende, die Aufenthaltserlaubnis beantragende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen und die familiäre Lebensgemeinschaft nur im Bundesgebiet geführt werden kann Die außergewöhnliche Härte muss sich gerade aus der Trennung von Familienangehörigen ergeben unbeachtlich: allgemeine Verhältnisse im Herkunftsland Ermessensentscheidung => sehr strenge Anforderungen!

18 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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