Ausschreibung zum Aufbau und Betrieb regionaler intermodaler Mobilitätspunkte im Förderprogramm Modellregion für nachhaltige Mobilität

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1 Verband Region Stuttgart Kronenstraße Stuttgart An die Städte und Gemeinden in der Region Stuttgart Körperschaft des öffentlichen Rechts Stuttgart, den Ansprechpartner/in: Markus Siehr Telefon: +49 (0) Aktenzeichen: Anschreiben_Ausschreibung Beschluss WIV Mai 2015 Ausschreibung zum Aufbau und Betrieb regionaler intermodaler Mobilitätspunkte im Förderprogramm Modellregion für nachhaltige Mobilität Sehr geehrte Damen und Herren, Stdbrf5/14.1 der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung der Regionalversammlung hat beschlossen, die noch verfügbaren Fördermittel im regionalen Förderprogramm Modellregion für nachhaltige Mobilität in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro auf den Aufbau eines Netzwerks aus beispielhaften intermodalen Mobilitätspunkten in der Region Stuttgart zu konzentrieren. Auf der Basis der in der Anlage 1 zu diesem Schreiben definierten Förderkriterien schreibt der Verband Region Stuttgart den Aufbau solcher Mobilitätspunkte in den Städten und Gemeinden in einem regionalen Wettbewerbsverfahren aus. Diese sieben Förderkriterien sind: 1. hoher Innovationsgrad 2. Modellcharakter und regionale Alleinstellungsmerkmale 3. Übertragbarkeit auf andere Kommunen oder Standorte 4. Beitrag zum Klimaschutz 5. Förderung der Multimodalität 6. schnelle Umsetzbarkeit 7. große Öffentlichkeitswirkung, national / international Beispiel gebend Kronenstraße Stuttgart Hauptbahnhof (8 Min.) Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) /Internet: info@region-stuttgart.org Verbandsvorsitzender: Thomas S. Bopp Regionaldirektorin: Dr. Nicola Schelling IBAN: DE BIC/S.W.I.F.T-Code: SOLA DE ST Bankverbindung: Baden-Württembergische Bank

2 - 2 - Die neu einzurichtenden regionalen Mobilitätspunkte sollen unter einem regionalen Dach vermarktet werden. Die Höhe der erforderlichen finanziellen Eigenbeteiligung der Städte und Gemeinden ist abhängig vom Innovationsgrad des Vorhabens. Maßnahmen, die bisher bzw. üblicherweise über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder andere Programme förderfähig sind, werden gesondert behandelt. Die weiteren Voraussetzungen zur Förderung regionaler Mobilitätspunkte haben wir in der Anlage 2 zu diesem Schreiben zusammengestellt. Von den dort skizzierten zehn Punkten sollten möglichst viele erfüllt und in Ihrer Bewerbung berücksichtigt werden. Mit dieser Konzentration der regionalen Fördermittel auf Beispiel gebende Mobilitätspunkte soll ein hoch stehender und einheitlicher Standard hinsichtlich der nachfolgenden vier Segmente Service und Sicherheit Information Intermodalität regionale Vernetzung an wichtigen Umsteigebahnhöfen in der Region erreicht werden. Gleichzeitig wird damit dem Wunsch der Regionalversammlung nach einer hohen Wahrnehmbarkeit des regionalen Förderprogramms Rechnung getragen. In Ihrer Bewerbung müssen alle vier dieser Segmente abgedeckt sein. In der Anlage 3 haben wir für Sie eine Übersicht über mögliche Einrichtungen und Infrastrukturen an einem solchen regionalen Mobilitätspunkt zusammengestellt. Wir laden Sie zur Teilnahme an dieser Ausschreibung ein und bitten Sie, sich dazu sehr frühzeitig nach Eingang derselben mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen. Die Begleitung Ihrer Bewerbung hat für Sie den Vorteil, dass der regionale Gedanke und die Vernetzung gestärkt werden und die verkehrliche Wirkung gesamtregional optimiert und gemeinsam weiterentwickelt werden können. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens zum 15. Oktober 2015

3 - 3 - beim Verband Region Stuttgart schriftlich ein. Dabei sollten Sie konkrete Antworten zu den nachfolgenden Fragen geben, wie sich Ihr Mobilitätspunkt im Detail gestaltet: 1. Wo soll der Mobilitätspunkt entstehen bzw. eingebunden werden? 2. In welchem Kontext (Bestand, Neubau, bereits Planungen vorhanden?) soll der Mobilitätspunkt entstehen? 3. Wieviele Pendler, Besucher und Nutzer können mit dem neuen Angebot Ihres Mobilitätspunktes erreicht werden? 4. Welche Bausteine, Elemente oder Module weist der Mobilitätspunkt auf (Art und Ausprägung, Größe, ggf. mit grafischer Darstellung)? Werden alle vier Segmente aus der Anlage 3 berücksichtigt? 5. Mit welchen Kosten rechnen Sie für die einzelnen Bausteine, Elemente oder Module, und wie sieht die Gesamtkostenschätzung aus? 6. Wie gestaltet sich der Zeitplan für die Umsetzung (was ist wann und wie realistisch umsetzbar?) 7. Wann ist die Beteiligung der Gremien vorgesehen, um den Antrag mit hoher Verbindlichkeit auch für die finanzielle Eigenbeteiligung stellen zu können? 8. Liegen Absichtserklärungen von wichtigen Partnern vor? Im Zuge eines transparenten Bewerbungs- und Auswahlprozesses, bestehend aus den sieben Förderkriterien, den in Anlage 2 gelisteten Voraussetzungen und der vier in Anlage 3 skizzierten Segmenten entsteht ein Netz regionaler Mobilitätspunkte mit bundesweiter Strahlkraft. Die Verzahnung des geplanten regionalen Mobilitätspunktes mit anderen Maßnahmen Ihrer Stadt- und oder Verkehrsentwicklung bzw. mit anderen Mobilitätspunkten in der Region wird außerordentlich begrüßt. Es wird erwartet, dass Ihre Bewerbung auf verschiedene Zielgruppen (bspw. Einwohner, Touristen, Einpendler, Geschäftsreisende) zugeschnitten und mit einem Vermarktungskonzept unterfüttert wird. Im Zuge der Aktivitäten der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart zum betrieblichen Mobilitätsmanagement, freuen wir uns, wenn Ihre Bewerbung auch die ansässigen Unternehmen mit einbindet und adressiert. Gerade im betrieblichen Mobilitätsmanagement schlummern noch erhebliche Potenziale für ein Mehr an Intermodalität im täglichen Berufsverkehr.

4 - 4 - Das weitere Prozedere ist wie folgt vorgesehen: Nach der Sichtung und der Vorauswahl der fristgerecht eingegangenen Bewerbungen durch die Arbeitsgruppe Nachhaltige Mobilität erhalten Sie eine Information über deren Förderempfehlung. Diese Empfehlung wird dem zuständigen Ausschuss der Regionalversammlung zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Der Förderentscheid ist nach den bisherigen Planungen für den 2. Dezember 2015 geplant. Der geförderte Zeitraum soll zwischen 2016 und 2020 liegen. Wir würden uns freuen, Ihr Interesse geweckt zu haben. Für Ihre Rückfragen zur Ausschreibung und zur Antragsentwicklung steht Ihnen Herr Siehr (Kontaktdaten siehe Seite 1) als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Nicola Schelling Anlagen Förderkriterien Voraussetzungen zur Förderung regionaler Mobilitätspunkte Übersicht über mögliche Einrichtungen und Infrastrukturen

5 - 5 - Anlage 1 Förderkriterien

6 - 6 - Anlage 2 Voraussetzungen zur Förderung regionaler Mobilitätspunkte 1. Am künftigen Mobilitätspunkt liegt bereits die Verknüpfung mehrerer Verkehrsmittel mit dem Schienenverkehr vor. 2. Mobilitätspunkte werden an Stationen der S-Bahn, des Regionalverkehres, der Stadtbahn oder von Nebenbahnen, d. h. in aller Regel an Schienenverkehrshalten eingerichtet. 3. Für den Mobilitätspunkt ist ein stadtplanerisches Konzept vorzulegen, in dem auch die verkehrliche Wirkung nachgewiesen wird. Die Zielsetzungen des Regionalplans und des Regionalverkehrsplans sind einzuhalten. Es wird Wert darauf gelegt, dass die Einrichtungen des Mobilitätspunktes kompakt und nutzungsgerecht angelegt werden. 4. Die Mobilitätspunkte erhalten eine regionale Identität durch ein gemeinsames Logo/Branding und durch die Nutzbarkeit der polygo- Card für Information, Buchung und Bezahlung. 5. Sofern bereits regionale Ausstattungselemente entwickelt sind, sind diese für den Mobilitätspunkt zu berücksichtigen. (z.b. regionale Pedelec-Verleihstationen mit One-Way-Leihe). 6. Die Mobilitätspunkte erhalten einen Pavillon, in dem die zentralen Information-, Buchungs- und Bezahlvorgänge realisiert werden können. Ergänzend - oder an kleineren Mobilitätspunkten alternativ - wird eine Stele für Information, Buchung und ggf. Bezahlung eingerichtet. 7. Der Mobilitätspunkt muss für Neue Mobilität ausgerüstet sein, die der erwarteten Veränderung gesellschaftlicher Bedarfe bis mindestens 2025 entspricht. Dazu zählen insbesondere Sharingsysteme für Fahrzeuge und Dienstleistungen und Elektromobilität (Schnellladestationen) und Anwendungen der IKT. Sofern die Station von einer Expressbuslinie bedient wird, ist dies ebenfalls am Mobilitätspunkt zu berücksichtigen. 8. Die Kommune verpflichtet sich, den Mobilitätspunkt für eine Dauer von zehn Jahren einzurichten und aufrecht zu erhalten. Sofern Förderungen für den Betrieb des Mobilitätspunktes (Beratung, Verleihsysteme etc.) gewährt werden, verpflichtet sich die Kommune, diesen Betrieb für fünf Jahre aufrecht zu erhalten. 9. Nach Maßgabe der Arbeitsgruppe Nachhaltige Mobilität können Mobilitätspunkte in verschiedenen Kategorien errichtet werden (bspw. mit Schwerpunkt Tourismus oder Gewerbepark). 10. Die Kommune verpflichtet sich einen Eigenanteil zu tragen. Die Höhe wird noch festgelegt; sie wird aber mindestens 30% betragen.

7 - 7 - Anlage 3 Zusammenstellung von Einrichtungen und Infrastrukturen an Mobilitätspunkten

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