Wertpapierprospekt LIFE-SCIENCE-BOND I ISIN: DE000A1MLP15 / WKN: A1MLP1.

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1 Wertpapierprospekt LIFE-SCIENCE-BOND I ISIN: DE000A1MLP15 / WKN: A1MLP1

2 Wertpapierprospekt vom 3. Mai 2012 für die Life-Science Inhaber-Schuldverschreibung 2012/2017 (ausschüttend) in Höhe von bis zu nominal EUR ,00 mit jährlicher Basisverzinsung in Höhe des 3-Monats-EURIBOR zuzüglich 500 Basispunkten p.a., Erfolgsvergütung am Ende der Laufzeit und 5 Jahren Laufzeit vom 15. Mai 2012 bis zum 14. Mai 2017 Mey Capital Matrix GmbH, Planegg International Securities Identification Number (ISIN): DE000A1MLP15 Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A1MLP1.

3 Inhaltsverzeichnis 1 ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS Zusammenfassung in Bezug auf die Inhaber-Schuldverschreibung Zusammenfassung in Bezug auf die Emittentin Informationen über die Emittentin Ausgewählte Finanzinformationen Zusammenfassung der Risikofaktoren Zusammenfassung der Risiken in Bezug auf die Emittentin Zusammenfassung der Risiken in Bezug auf die Teilschuldverschreibungen RISIKOFAKTOREN Risiken in Bezug auf die Emittentin Risiken in Bezug auf das Geschäftsmodell Risiken in Bezug auf die Life-Science-Branche Risiko im Zusammenhang mit Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen Platzierungsrisiko Personalrisiken Abhängigkeit von Schlüsselpersonen Versicherungsschutz Risikomanagement Höhere Gewalt IT-Risiken Risiken im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechte Risiken im Zusammenhang mit Projektförderungen durch Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt Risiko eines Ansehensverlustes

4 Risiko von Nachzahlungen aufgrund von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen Risiken in Bezug auf die Teilschuldverschreibungen Keine geeignete Anlageform für alle Investoren Kein vorzeitiges Kündigungsrecht Vorrangige Befriedigung anderer Verbindlichkeiten der Emittentin im Insolvenzfall Veräußerbarkeit an Dritte Volatilität des Börsenkurses Risiko des Totalverlusts im Insolvenzfall mangels Einlagensicherung Mangelnder Einfluss auf die Geschäftsführung der Emittentin Möglicher Rechtsverlust durch Mehrheitsentscheidung der Anleihegläubiger Risiken im Zusammenhang mit dem auf Deutschland und die Republik Österreich beschränkten Angebot Mangelnder Einfluss auf die Verwendung der durch die Ausgabe der Teilschuldverschreibungen eingeworbenen Mittel Keine Sicherheiten Maßgeblichkeit der Anleihebedingungen Risiko in Bezug auf den Referenzzins EURIBOR Risiko in Bezug auf die Erfolgsabhängige Vergütung ALLGEMEINE INFORMATIONEN Verantwortung für den Inhalt des Wertpapierprospekts Einsehbare Dokumente Gegenstand des Prospekts Zukunftsgerichtete Aussagen Hinweis zu Finanzinformationen

5 3.6 Informationen von Seiten Dritter INFORMATIONEN ÜBER DIE TEILSCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DIE BEDINGUNGEN FÜR DAS ANGEBOT Das Angebot im Überblick Angebotsfrist Zeichnungsabwicklung Zeitplan Zahlstelle Wertpapiertyp / Rechtsverhältnisse Verbriefung Einbeziehung zum Handel im Freiverkehr International Securities Identification Number / Wertpapier-Kenn-Nummer Rang / Keine Garantien Dritter Verwendung des Emissionserlöses Anlegervertretung Interessen von Personen, die an dem öffentlichen Angebot beteiligt sind BEDINGUNGEN DER INHABER-SCHULDVERSCHREIBUNG AUSGEWÄHLTE FINANZINFORMATIONEN Bilanz (Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2010 Rumpfgeschäftsjahr vom 7. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010) Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2010 Rumpfgeschäftsjahr vom 7. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010) GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER GESELLSCHAFT Geschichtliche Entwicklung der Mey Capital Matrix GmbH

6 7.2 Beschreibung der Geschäftstätigkeit Geschäftstätigkeit der Mey Capital Matrix GmbH Geschäftstätigkeiten der Beteiligungsgesellschaften Markt und Wettbewerb Markt Wettbewerb Regulatorisches Umfeld und Entwicklungen Medikamentenzulassung Erstattungsfähigkeit im Bereich der Krankenkassen Trendinformationen Stärken der Geschäftstätigkeit; Strategie, neue Produkte und Dienstleistungen Investitionen Getätigte Investitionen Künftige Investitionen Beschäftigte Wesentliche Verträge Wesentliche Verträge Mey Capital Matrix GmbH Wesentliche Verträge der Beteiligungsgesellschaften Gewerbliche Schutzrechte der Beteiligungsgesellschaften Patente Lizenzen Rechtsstreitigkeiten Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage oder der Handelsposition ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT Gründung, Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft

7 8.2 Zielsetzung der Gesellschaft und Unternehmensgegenstand Gruppen- und Gesellschafterstruktur Bekanntmachungen Abschlussprüfer ORGANE DER GESELLSCHAFT Allgemeines Geschäftsführer Gesellschafterversammlung Potenzielle Interessenkonflikte Corporate Governance BESTEUERUNG IN DEUTSCHLAND Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften Nicht unbeschränkt steuerpflichtige Anleger Erbschaft- und Schenkungsteuer Sonstige Steuern BESTEUERUNG DER TEILSCHULDVERSCHREIBUNGEN IN DER REPUBLIK ÖSTERREICH Allgemeine Hinweise Einkommensbesteuerung von Teilschuldverschreibungen EU-Quellensteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer FINANZINFORMATIONEN ÜBER DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER GESELLSCHAFT... F-1 6

8 12.1 Jahresabschluss der Mey Capital Matrix GmbH zum 31. Dezember 2010 (Rumpfgeschäftsjahr vom 7. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010) und Bestätigungsvermerk... F Jahresabschluss der Mey Capital Matrix GmbH zum 31. Dezember 2011 und Bestätigungsvermerk... F GESCHÄFTSGANG UND AUSSICHTEN... G-1 14 GLOSSAR... G-2 15 UNTERSCHRIFT... U-1 7

9 1 ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS Die folgende Zusammenfassung ist lediglich als Einführung zu diesem Wertpapierprospekt (der Prospekt") zu verstehen und beinhaltet ausgewählte Informationen über die nach Ansicht der Mey Capital Matrix GmbH, Hubertusstraße 3, Planegg (auch die Gesellschaft", Emittentin oder Anleiheschuldnerin ) wesentlichen Merkmale der Life-Science Inhaber-Schuldverschreibung 2012 / 2017 (ausschüttend) der Emittentin und der damit verbundenen Risiken. Potenzielle Anleger sollten ihre Anlageentscheidung deshalb auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich der darin enthaltenen Anleihebedingungen, stützen. Potenziellen Anlegern wird zum vollen Verständnis dieser Anleihe zudem empfohlen, die Anleihebedingungen sowie die steuerlichen und anderen für ihre Anlageentscheidung wichtigen Gesichtspunkte sorgfältig zu prüfen und sich ggf. von einem Rechts-, Steuer-, Finanzund/oder sonstigen Berater diesbezüglich beraten zu lassen. Dabei sollten potenzielle Anleger für ihre Entscheidung, ob die Anleihe eine für sie geeignete Anlage ist, insbesondere das Kapitel Risikofaktoren auf den S. 19 ff. dieses Prospekts sorgfältig durchlesen. Dieses Kapitel hebt bestimmte, mit der Anlage in die Anleihe verbundene wesentliche Risiken hervor. Ein Glossar mit den verwendeten Fachbegriffen und Abkürzungen befindet sich am Ende des Prospekts. Wir empfehlen potenziellen Anlegern, den gesamten Prospekt zu lesen. Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieser Zusammenfassung einschließlich einer etwaigen Übersetzung hiervon. Potenzielle Anleger sollten beachten, dass die Emittentin für den Inhalt der Zusammenfassung haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird. Ferner sollten potenzielle Anleger, die vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend machen, beachten, dass sie nach den jeweils anwendbaren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums verpflichtet sein können, vor Prozessbeginn die Kosten für eine ggf. erforderliche Übersetzung des Prospekts zu tragen. 1.1 Zusammenfassung in Bezug auf die Inhaber-Schuldverschreibung Emittentin: Verwendung des Emissionserlöses: Mey Capital Matrix GmbH Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot der Inhaber-Schuldverschreibung, der ihr nach Begleichung der mit dem Angebot verbundenen Kosten verbleibt, zunächst für die Erfüllung bereits bestehenden Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Auszahlung weiterer Tranchen in die Kapitalrücklagen der Beteiligungsgesellschaften auf der Grundlage abgeschlossener Beteiligungsverträge zu verwenden. Den nach Erfüllung der bereits bestehenden Zahlungsverpflichtungen verbleibenden Nettoerlös aus der Inhaber- 8

10 Schuldverschreibung beabsichtigt die Gesellschaft ganz oder teilweise für (i) die Teilnahme an weiteren Finanzierungsrunden bei bestehenden Beteiligungsunternehmen, (ii) zum Erwerb und der Finanzierung weiterer Unternehmensbeteiligungen, sowie (iii) für den laufenden Geschäftsbetrieb im Rahmen des Unternehmensgegenstandes des Gesellschaftsvertrags der Emittentin zu verwenden. Zahlstelle: Währung: Anzahl und Nennbetrag: Form der Schuldverschreibungen: Rang / Keine Garantien Dritter: Bankhaus Gebrüder Martin Die Inhaber-Schuldverschreibung wird in EUR begeben. Die Emittentin bietet im Wege eines öffentlichen Angebots bis zu auf Euro lautende Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR ,00 an. Jede Teilschuldverschreibung hat einen Nennwert in Höhe von EUR 1.000,00. Die Teilschuldverschreibungen werden zu ihrem Nennwert emittiert, das heißt zu EUR 1.000,00 je Teilschuldverschreibung. Die Inhaber-Schuldverschreibung wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt wird. Den Inhabern der Teilschuldverschreibungen stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln des Verwahrers Clearstream Banking AG übertragen werden können. Eine Einzelverbriefung der Teilschuldverschreibungen erfolgt nicht. Aufgrund der Girosammelverwahrung ist die Übertragbarkeit der Teilschuldverschreibungen nicht eingeschränkt. Die Teilschuldverschreibungen samt Zinszahlungen und Erfolgsabhängiger Vergütung begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und nicht dinglich besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht nachrangigen Verpflichtungen im gleichen Rang stehen, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben. Von dritter Seite wurden weder Garantien bezüglich Verpflichtungen zur Zahlung von Zinsen und Erfolgsabhängiger Vergütung noch Garantien bezüglich Rückzahlungsverpflichtungen der Emittentin hinsichtlich der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen abgegeben. Ausgabepreis / Kosten und Gebühren: Der Ausgabepreis für jede Teilschuldverschreibung entspricht 100 % des Nennwerts der Teilschuldverschreibung zuzüglich Stückzinsen für den Zeitraum vom 15. Mai 2012 (einschließlich) bis zu dem Kalendertag (einschließlich), der dem zweiten Bankarbeitstag (München) nach dem Bankarbeitstag (Mün- 9

11 chen), an dem ein Interessent sein kontoführendes Kreditinstitut anweist, den Nennwert zuzüglich Stückzinsen auf das Konto der Emittentin bei der Zahlstelle zu überweisen. Angebotsfrist / Öffentliches Angebot: Die Angebotsfrist läuft vom 9. Mai 2012 bis zum 8. Mai Die Angebotsfrist kann nach Ermessen der Emittentin verkürzt werden. Im Falle der Verkürzung der Angebotsfrist wird ein Nachtrag zu diesem Prospekt erstellt. Das öffentliche Angebot erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich. Zeichnungsabwicklung: Interessierte Anleger können den zur Zeichnung für die Teilschuldverschreibungen erforderlichen Wertpapier-Kaufantrag unter folgender Adresse anfordern: Mey Capital Matrix GmbH, Hubertusstraße 3, Planegg. Um die angebotenen Teilschuldverschreibungen zu erwerben, müssen die Interessenten der Emittentin einen vollständig ausgefüllten Kaufantrag (Zeichnungsantrag) über mindestens eine Teilschuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 übermitteln und den Kaufpreis für die von ihnen zu erwerbenden Inhaber-Teilschuldverschreibungen auf das in dem Kaufantrag genannte Konto der Emittentin überweisen. Laufzeit: Zinsen / Erfolgsabhängige Vergütung: Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen beginnt am 15. Mai 2012, beträgt 5 Jahre und endet am 14. Mai Die Grundverzinsung entspricht der Höhe des 3-Monats- EURIBOR zuzüglich 500 Basispunkten p.a. Die Zinsen werden jährlich für den Zeitraum vom 15. Mai bis zum 14. Mai des Folgejahres (jeweils einschließlich) berechnet und sind nachträglich jeweils am 15. Mai nachschüssig fällig, erstmals am 15. Mai 2013 für den Zeitraum vom 15. Mai 2012 bis zum 14. Mai 2013 (sofern sich nichts Abweichendes aus den Anleihebedingungen ergibt). Ferner können die Anleihegläubiger am Ende der Laufzeit der Anleihe eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten. Von einem Gewinn errechnet als Wert der Beteiligungen der Emittentin zum Stichtag 31. Dezember 2016 abzüglich Anschaffungskosten der Beteiligungen gemäß 255 Abs. 1 HGB in Höhe von bis zu 20 % des Nennwerts der tatsächlich ausgegebenen Life-Science-Anleihe (einschließlich) (der Basisgewinn ) erhalten die Anleihegläubiger die Hälfte dieses Gewinns als Erfolgsvergütung (die Erfolgsabhängige Vergütung I ). Von einem Gewinn, der den Basisgewinn übersteigt (der Mehrgewinn ), erhalten die Anleihegläubiger zusätzlich einen Anteil in Höhe von 15 % des Mehrgewinns, höchstens jedoch 65 % 10

12 des Nennwerts der tatsächlich ausgegebenen Life-Science- Anleihe (die Erfolgsabhängige Vergütung II; Erfolgsabhängige Vergütung I und Erfolgsabhängige Vergütung II gemeinsam die Erfolgsabhängige Vergütung ). Die Erfolgsabhängige Vergütung kann somit insgesamt bis zu 75 % des Nennwerts der tatsächlich ausgegebenen Life-Science-Anleihe betragen. Jeder Anleihegläubiger kann daher bezogen auf die von ihm gehaltenen Teilschuldverschreibungen eine Erfolgsabhängige Vergütung von maximal bis zu 75 % des Nennwerts der von ihm gehaltenen Teilschuldverschreibungen erhalten. Die Erfolgsabhängige Vergütung steht ausschließlich den Anleihegläubigern zu, die am Ende der Laufzeit der Inhaber- Schuldverschreibung Teilschuldverschreibungen als Inhaber halten. Ehemalige Anleihegläubiger, die ihre Teilschuldverschreibungen zum Laufzeitende veräußert haben, erhalten keine (auch keine anteilige) Erfolgsabhängige Vergütung. Rückzahlung: Kündigungsgründe: Kontrollwechsel: Negativverpflichtung: Geltendes Recht: Die Teilschuldverschreibungen werden nach Maßgabe der Anleihebedingungen nach dem Ende der Laufzeit zu ihrem Nennwert zurückgezahlt, soweit sie nicht zuvor zurückgezahlt oder zurückgekauft wurden. Die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen sind berechtigt, die von Ihnen gehaltenen Teilschuldverschreibungen aus wichtigem Grund zu kündigen und die unverzügliche Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen samt aufgelaufener Zinsen zu verlangen. Die Anleger haben das Recht, von der Emittentin die vorzeitige Rückzahlung oder den Ankauf der Teilverschuldverschreibungen zu verlangen, wenn Herr Gerhard Mey durch unmittelbare und mittelbare Beteiligungen über mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne von 15 Aktiengesetz nicht mehr die Mehrheit der Gesellschaftsanteile und der Stimmrechte an der Mey Capital Matrix GmbH hält. Die Anleihebedingungen enthalten Bestimmungen zu einer Negativverpflichtung, wonach die Emittentin bei Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gemäß 266 Abs. 3 C. 2. HGB, die einen Nominalbetrag in Höhe von EUR 10 Mio. überschreiten, sowie für bestimmte Kapitalmarktverbindlichkeiten den Anlegern dieser Inhaber- Schuldverschreibung unter bestimmten Voraussetzungen gleichwertige Sicherheiten anzubieten hat. Die Inhaber-Schuldverschreibung bzw. die Teilschuldverschreibungen unterliegen deutschem Recht. 11

13 Gerichtsstand: Schuldverschreibungsgesetz: Abwicklung: Einbeziehung zum Handel im Freiverkehr: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Anleihebedingungen geregelten Angelegenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, München, Bundesrepublik Deutschland. Gemäß dem Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz SchVG") kann eine Gläubigerversammlung durch Mehrheitsbeschluss Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen und zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestellen ( 5 Abs. 1 Satz 1 SchVG). Die Globalurkunde wird bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, verwahrt. Es ist geplant, die Teilschuldverschreibungen in den Handel am Freiverkehr einer deutschen Wertpapierbörse einzubeziehen. Für das öffentliche Angebot der Inhaber-Schuldverschreibung ist folgender Zeitplan vorgesehen: 8. Mai 2012 Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 8. Mai 2012 Veröffentlichung des gebilligten Prospekts auf der Internetseite 9. Mai 2012 Beginn des öffentlichen Angebots 9. Mai 2012 Beginn der Zeichnungsfrist 8. Mai 2013 Ende des öffentlichen Angebots und der Zeichnungsfrist 9. Mai 2013 Veröffentlichung des Ergebnisses des öffentlichen Angebots auf der Internetseite 12

14 1.2 Zusammenfassung in Bezug auf die Emittentin Informationen über die Emittentin Die Gesellschaft wurde am 7. Oktober 2010 gegründet und am 5. November 2010 im Handelsregister am Amtsgericht München unter HRB eingetragen. Die Gesellschaft firmiert unter Mey Capital Matrix GmbH mit Sitz in Planegg (Landkreis München). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR ,00. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht. Die Geschäftsadresse der Gesellschaft lautet: Hubertusstraße 3, Planegg, Tel.: 089 / Die Mey Capital Matrix GmbH ist eine Family-Office-geprägte Gesellschaft, die auf Unternehmensbeteiligungen in der Life-Science-Branche fokussiert ist. Nach ihrer Gründung hat die Mey Capital Matrix GmbH im Jahre 2011 Beteiligungsverträge mit fünf Unternehmen aus der Life Science Branche geschlossen. Die Emittentin hält derzeit Minderheitsbeteiligungen an diesen fünf Beteiligungsgesellschaften Ausgewählte Finanzinformationen Die im Folgenden aufgeführten, ausgewählten Finanzinformationen sind den geprüften Jahresabschlüssen der Emittentin zum 31. Dezember 2010 für das Rumpfgeschäftsjahr 2010 (7. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010) sowie zum 31. Dezember 2011 für das Geschäftsjahr 2011 entnommen. Sie sind als Einführung zu verstehen. Anleger sollten für ihre Anlageentscheidung die detaillierteren Finanzinformationen in anderen Teilen des Prospekts, insbesondere unter Ziffer 12 beachten. Die O&R Oppenhoff & Rädler AG hat (i) den Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Mey Capital Matrix GmbH zum 31. Dezember 2010 (Rumpfgeschäftsjahr vom 7. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010) gemäß HGB sowie (ii) den Jahresabschluss (Einzelabschluss) der Mey Capital Matrix GmbH zum 31. Dezember 2011 gemäß HGB jeweils unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. 13

15 Bilanz (Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2010 Rumpfgeschäftsjahr vom 7. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010) Bilanz Angaben in EUR Einzelabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2011 (geprüft) Einzelabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2010 (Rumpfgeschäftsjahr) (geprüft) Anlagevermögen (Finanzanlagen) ,88 0 Umlaufvermögen , ,60 Eigenkapital ,73 0 Rückstellungen , ,50 Verbindlichkeiten , ,65 Bilanzsumme , ,15 Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2010 Rumpfgeschäftsjahr vom 7. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010) Gewinn- und Verlustrechnung Angaben in EUR Einzelabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2011 (geprüft) Einzelabschluss (HGB) zum 31. Dezember 2010 (Rumpfgeschäftsjahr) (geprüft) Rohergebnis ,10 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Jahresüberschuss / -fehlbetrag , ,55-698, , , , ,55 14

16 1.3 Zusammenfassung der Risikofaktoren Potenzielle Anleger sind im Zusammenhang mit den in diesem Prospekt beschriebenen Teilschuldverschreibungen branchen- und unternehmensspezifischen Risiken in Bezug auf die Emittentin und in Bezug auf die Teilschuldverschreibungen ausgesetzt. Der Eintritt eines oder mehrerer branchen- und/oder unternehmensspezifischer Risiken kann sich möglicherweise erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und damit auf den Wert der Teilschuldverschreibungen und die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung von Zinsen und der Erfolgsabhängigen Vergütung und/oder zur Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen auswirken. Potenzielle Anleger könnten hierdurch ihr in die Teilschuldverschreibungen investiertes Kapital teilweise oder vollständig verlieren. Nachfolgend findet sich eine Zusammenfassung der wesentlichen Risikofaktoren, welche die Fähigkeit der Emittentin, ihre Verpflichtungen aus den Teilschuldverschreibungen zu erfüllen, nachteilig beeinflussen könnten: Zusammenfassung der Risiken in Bezug auf die Emittentin Die Emittentin agiert als eine auf die Life-Science-Branche fokussierte Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit auf den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen gerichtet ist. Die Beteiligungsgesellschaften der Emittentin können sich wirtschaftlich schlecht entwickeln. Die erfolgreiche, wertsteigernde Entwicklung von Life-Science-Unternehmen hängt nicht ausschließlich von Faktoren ab, die von der Emittentin oder von der Geschäftsführung der Beteiligungsunternehmen der Emitttentin zu beeinflussen sind. Die Emittentin hält derzeit nur Minderheitsbeteiligungen an Beteiligungsunternehmen. Somit besteht das Risiko, dass die Emittentin in Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsunternehmen überstimmt wird. Die Emittentin plant die Emission von Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von bis zu nominal EUR ,00, um damit ein Beteiligungsportfolio aufzubauen. Sollte es nicht gelingen, die gesamte Emission bei den Anlegern zu platzieren, stünde weniger Kapital für den Erwerb und den Aufbau von Portfoliounternehmen zur Verfügung. Wenn der Emittentin qualifizierte Fach- und Führungskräfte künftig nicht zu angemessenen Konditionen und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, könnte dies das Wachstum der Emittentin hemmen. Es besteht das Risiko, dass mit Ausfall von Herrn Rolf Welzmiller die Dynamik der Entwicklung neuer Projekte und Geschäftsfelder wesentlich nachlässt oder keine neuen Projekte entstehen. Der Versicherungsschutz der Gruppe könnte unzureichend sein. 15

17 Das Risikomanagementsystem der Emittentin könnte unzureichend sein. Die Emittentin trägt das Risiko der höheren Gewalt. Sollten die IT-Systeme und Netzwerke der Emittentin und/oder der Beteiligungsgesellschaften der Emittentin nicht störungsfrei funktionieren, hat dies Arbeitsunterbrechungen und eine Gefährdung der Datensicherheit zur Folge. Die Beteiligungsgesellschaften der Emittentin sind darauf angewiesen, die eigenen Produkte durch Patente und sonstige gewerbliche Schutzrechte zu schützen und die damit verbundenen Rechte durchzusetzen. Die Beteiligungsgesellschaften der Emittentin könnten gewerbliche Schutzrechte Dritter, einschließlich solcher, deren Bestehen den Beteiligungsgesellschaften der Emittentin unbekannt ist, verletzen. Dies könnte zu Schadensersatzverpflichtungen und zudem zu zeit- und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten führen oder die Beteiligungsgesellschaften der Emittentin zwingen, Lizenzen von Dritten zu erwerben. Sollten die von den Beteiligungsgesellschaften der Emittentin genutzten Patente und gewerblichen Schutzrechte durch Dritte verletzt werden, könnte sich dies nachteilig auf den Geschäftsbetrieb der Beteiligungsgesellschaften der Emittentin auswirken. Wenn die Beteiligungsgesellschaften der Emittentin die mit den von ihnen erhaltenen Bescheiden über öffentliche Zuwendungen verbundenen Bedingungen und Auflagen nicht erfüllen, kann dies zu teilweisen oder vollständigen Rückforderungen und Rückzahlungen der erhaltenen Zuwendungen führen. Ein Ansehensverlust einzelner Beteiligungsgesellschaften könnte sich auf weitere oder sämtliche Beteiligungsgesellschaften der Emittentin und/oder die Emittentin selbst auswirken. Es besteht das Risiko von Nachzahlungen aufgrund von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen Zusammenfassung der Risiken in Bezug auf die Teilschuldverschreibungen Schuldverschreibungen sind nicht für jeden Anleger geeignet. Den Anlegern steht kein ordentliches Kündigungsrecht der Teilschuldverschreibungen zu. Im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emittentin sind die Ansprüche der Anleger erst nach einer etwaigen Befriedigung besicherter Ansprüche anderer Gläubiger (z.b. Kreditinstitute) zu bedienen. Es ist nicht sichergestellt, dass die Anleger die Teilschuldverschreibungen jederzeit über die Börse verkaufen können. Ungeachtet der Finanzlage der Emittentin könnte nach Einbeziehung der Inhaber-Schuldverschreibung zum Handel im Freiverkehr an einer deutschen Wertpapierbörse, die derzeit geplant ist, die Kursvolatilität an der Börse den 16

18 Kurs der Inhaber-Schuldverschreibung erheblich beeinflussen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise ein Ausfall einer anderen Anleihe ebenfalls negative Auswirkung auf die Kursentwicklung der Inhaber- Schuldverschreibung hat. Die Teilschuldverschreibungen sind Kapitalanlagen, für die keine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung (wie z.b. durch einen Einlagensicherungsfonds der Banken) besteht. Bei einer Fremdfinanzierung des Erwerbs der Teilschuldverschreibungen trägt der Anleger das Risiko, die Forderungen aus seiner Finanzierung erfüllen zu müssen, ohne dass ihm möglicherweise dafür entsprechende Erträge aus den Teilschuldverschreibungen zur Verfügung stehen. Die Teilschuldverschreibungen gewähren keine Teilnahme-, Mitwirkungs-, Stimm- oder Vermögensrechte in Bezug auf die Emittentin mit Ausnahme der im Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) gewährten Rechte. Die Anleger haben daher grundsätzlich keine Möglichkeiten, die Strategie und die Geschicke der Gesellschaft mitzubestimmen und sind von den Entscheidungen von der Geschäftsführung und der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abhängig. Nach den Regelungen des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen sind Anleihegläubiger dem Risiko ausgesetzt, überstimmt zu werden und gegen ihren Willen Rechte gegenüber der Emittentin zu verlieren, die Anleihegläubiger durch Mehrheitsbeschluss der Anleihebedingungen beschließen. Die Verbuchung und Verwaltung der Teilschuldverschreibungen könnten für Anleger aus dem Ausland mit besonderem Aufwand und weiteren Kosten verbunden sein. Die Emittentin ist in ihrer Entscheidung über die Verwendung des Kapitals frei. Die Anleger haben keinen Anspruch gegen die Emittentin auf eine bestimmte Verwendung des eingeworbenen Kapitals. Die Teilschuldverschreibungen sind unbesichert. Zudem ist die Emittentin berechtigt, jederzeit Sicherheiten an ihren Vermögensgegenständen zugunsten Dritter zu bestellen. Hiervon abweichend gelten für die Emittentin Beschränkungen (i) im Zusammenhang mit der Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gemäß 266 Abs. 3 C. 2. HGB, die einen Nominalbetrag in Höhe von EUR 10 Mio. überschreiten, sowie (ii) für bestimmte Kapitalmarktverbindlichkeiten. Im Falle einer Insolvenz der Emittentin könnten möglicherweise keine oder nahezu keine Mittel in der Insolvenzmasse zur Verteilung zur Verfügung stehen und die Anleihegläubiger keine oder nur geringe Zahlungen auf ihre Forderungen erhalten. Gemäß den Anleihebedingungen verzichten die Anleger auf alle etwaig bestehenden Ansprüche im Zusammenhang mit der Anleihe, die nicht ausdrücklich in den Anleihebedingungen geregelt sind. Es kann daher nicht aus- 17

19 geschlossen werden, dass dem Anleihegläubiger nicht alle Rechte zustehen, die er etwa aufgrund abdingbarer rechtlicher Vorschriften haben könnte. Die Inhaber-Schuldverschreibung sieht einen flexiblen Basiszinssatz vor. Die Höhe des Basiszinssatzes ist gekoppelt an den 3-Monats-EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zuzüglich 500 Basispunkten. In Niedrigzinsphasen ist nicht auszuschließen, dass der EURIBOR bis hin zu einem Wert von 0,0 % absinken könnte, sodass die Basisverzinsung lediglich 5,0 % p.a. des Nennwerts beträgt. Zusätzlich zu der Basisverzinsung der Inhaber-Schuldverschreibung erhalten die Anleihegläubiger unter bestimmten Voraussetzungen eine erfolgsabhängige Vergütung am Ende der Laufzeit. Die erfolgsabhängige Vergütung kann höchstens 75 % des Nennwerts der tatsächlich ausgegebenen Teilschuldverschreibungen erreichen. Die erfolgsabhängige Vergütung ist insbesondere davon abhängig, dass der Wert der von der Emittentin derzeit gehaltenen Beteiligungen und zukünftig zu erwerbenden Beteiligungen den Betrag der Anschaffungskosten übersteigt. Die Wertentwicklung der Beteiligungsgesellschaften hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die teilweise außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Emittentin liegen. 18

20 2 RISIKOFAKTOREN Potenzielle Anleger sind im Zusammenhang mit der in diesem Prospekt beschriebenen Inhaber-Schuldverschreibung (nachfolgend Inhaber-Schuldverschreibung ; die Inhaber- Schuldverschreibung ist eingeteilt in Teilschuldverschreibungen, jeweils eine Teilschuldverschreibung ) branchen- und unternehmensspezifischen Risiken in Bezug auf die Emittentin und in Bezug auf die Inhaber-Schuldverschreibung ausgesetzt. Potenzielle Anleger sollten daher vor der Entscheidung über den Kauf der in diesem Prospekt beschriebenen Inhaber-Schuldverschreibung der Emittentin die nachfolgend aufgeführten Risikofaktoren und die übrigen in diesem Prospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Die Darstellung der nachfolgend aufgeführten Risikofaktoren ersetzt nicht die gegebenenfalls notwendige Beratung durch fachlich geeignete Berater. Eine Anlageentscheidung sollte nicht allein aufgrund der nachfolgend aufgeführten Risikofaktoren getroffen werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen bzw. Kenntnisse und Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Es wird Anlegern empfohlen, für die Anlageentscheidung gegebenenfalls Beurteilungen von fachlich geeigneten Beratern einzuholen. Der Eintritt eines oder mehrerer der im Folgenden dargestellten, branchen- und/oder unternehmensspezifischen Risiken kann, einzeln oder zusammen mit anderen Umständen, die Geschäftstätigkeit der Emittentin wesentlich beeinträchtigen und erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Diese Auswirkungen könnten auch die Wertentwicklung der Inhaber-Schuldverschreibung und die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung von Zinsen und/oder zur Rückzahlung der Inhaberschuldverschreibung in erheblichem Maße negativ beeinflussen. Anleger könnten hierdurch ihr in die Inhaber-Schuldverschreibung investiertes Kapital teilweise oder vollständig verlieren. Die nachfolgend aufgeführten Risiken könnten sich zudem rückwirkend betrachtet als nicht abschließend herausstellen und daher nicht die einzigen Risiken sein, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Weitere Risiken und Unsicherheiten, die der Emittentin aus heutiger Sicht nicht bekannt sind oder als nicht wesentlich eingeschätzt werden, könnten ebenfalls die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin wesentlich beeinträchtigen und sich negativ auf die Wertentwicklung der Inhaber-Schuldverschreibung und die Fähigkeit der Emittentin zur Zahlung von Zinsen, der Erfolgsabhängigen Vergütung und/oder zur Rückzahlung der Inhaber-Schuldverschreibung auswirken. Die gewählte Reihenfolge der Risikofaktoren stellt weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Bedeutung und Schwere der darin genannten Risiken o- der das Ausmaß potenzieller Beeinträchtigungen des Geschäfts und der finanziellen Lage der Emittentin dar. Die genannten Risiken können sich einzeln oder kumulativ verwirklichen. 19

21 2.1 Risiken in Bezug auf die Emittentin Risiken in Bezug auf das Geschäftsmodell Die Emittentin agiert als eine auf die Life-Science-Branche fokussierte Beteiligungsgesellschaft und hat sich in dieser Funktion bereits an fünf Unternehmen beteiligt (die Beteiligungsunternehmen ). Der Fokus liegt dabei auf Frühphaseninvestments und somit auf Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Beteiligungseingangs in der Regel keine oder nur geringe Umsätze und negative Erträge erwirtschaften. Damit ist per se ein höheres Risiko verbunden als bei Beteiligungen an bereits etablierten Unternehmen. Obwohl die Emittentin über entsprechende Erfahrungen bei der Identifizierung, Prüfung und Bewertung von Unternehmen verfügt, können sich die Beteiligungsunternehmen wirtschaftlich schlecht entwickeln, etwa durch Fehlschläge in der Produktentwicklung, bei der Markteinführung, bei der Herstellung oder durch Managementfehler. Dies kann letztendlich dazu führen, dass einzelne Beteiligungen der Emittentin teilweise oder ganz abgeschrieben werden müssen oder einen Nachfinanzierungsbedarf auf Ebene der Beteiligungsunternehmen auslösen. Der wirtschaftliche Erfolg der Emittentin und die damit verbundene Fähigkeit der Zinsund Rückzahlung der Inhaber-Schuldverschreibung hängen direkt von der erfolgreichen geschäftlichen Entwicklung der Portfoliounternehmen ab. Die hierfür von der Emittentin benötigte Liquidität kann einerseits aus Rückflüssen von den Beteiligungsunternehmen stammen, die sich in die Zone der nachhaltigen Profitabilität entwickelt haben und andererseits durch den erhaltenden Kaufpreis bei einem erfolgreichen Verkauf einer Unternehmensbeteiligung bzw. aus Erträgen, die aus der Vergabe von Lizenzen resultieren. Sollte die durch die Beteiligungsunternehmen erzielten und an die Emittentin abgeführten Erträge bzw. die aus Verkaufserlösen und Lizenzvergaben erzielte Liquidität geringer als geplant ausfallen, so könnte dies einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben und für die Anleger bis hin zum Totalverlust der Anlage führen. Die Emittentin geht in der Regel Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen ein, womit eine mangelnde Fungibilität der von der Emittentin gehaltenen Anteile einhergeht. Auch dies kann für die Anleger bis hin zum Totalverlust der Anlage führen. Da die Emittentin bereits über ein bestehendes Unternehmensportfolio verfügt, handelt es sich hierbei aus Sicht der Anleihegläubiger nicht um ein vollständiges blind pool -Risiko. Dennoch werden die durch die Anleihe eingeworbenen Mittel zu einem großen Teil in Unternehmen investiert, die zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht bekannt oder zumindest die exakten Beteiligungskonditionen noch nicht finalisiert wurden. Somit verbleibt für die Anleihegläubiger das Risiko eines teilweisen blind pools. Jeder der vorgenannten Faktoren kann für sich einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben und für die Anleger bis hin zum Totalverlust der Anlage führen. 20

22 2.1.2 Risiken in Bezug auf die Life-Science-Branche Die Emittentin plant, ihr bereits bestehendes Beteiligungsportfolio durch weitere Beteiligungen an Unternehmen aus der Life-Science-Branche auszubauen. Schwerpunkte werden hier die Biotechnologie, die Medizintechnik, die personalisierte Medizin, die Diagnostik und Plattformtechnologien im Bereich der Wirkstoffentwicklung sein. Die erfolgreiche, wertsteigernde Entwicklung von Life-Science-Unternehmen hängt nicht ausschließlich von Faktoren ab, die von der Emittentin oder von der Geschäftsführung der Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen sind. Dies liegt vor allem daran, dass diese Branche in Teilbereichen sehr stark von staatlicher Seite reguliert wird und manche Produkte in der Regel ein aufwändiges Marktzulassungsverfahren durchlaufen und teilweise auch eine Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen erreichen müssen. Die staatlichen Regulierungsbehörden entscheiden auf Basis des Produktnutzens und der Produktkosten über die Zulassung der jeweiligen Produkte. Diese Entscheidungswege können teilweise lange dauern und im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Produkt nicht in den Markt eingeführt werden darf. Diese Abhängigkeit von staatlicher Regulierung und der sich möglicherweise ändernden, gesetzlichen Grundlage kann dazu führen, dass sich Produkte nicht automatisch erfolgreich am Markt durchsetzen können, auch wenn der Kunde vom Nutzen überzeugt ist. Um diese oft langen und kostenintensiven Zulassungsprozesse durchführen zu können, streben jüngere Life-Science-Unternehmen häufig die Kooperation mit etablierten Pharma-, Diagnostik- und Medizintechnikunternehmen an, welche sowohl über die finanziellen Ressourcen als auch das nötige Know-how für die Durchführung von Zulassungsverfahren verfügen. Idealerweise erhält das frühphasige Portfolio-Unternehmen als Gegenleistung Lizenzzahlungen. Entwickelt sich die Zusammenarbeit zur beiderseitigen Zufriedenheit, kann auch ein erfolgreicher Verkauf des Portfoliounternehmens an den Kooperationspartner oder an andere, etablierte Marktteilnehmer erfolgen. Der Erfolg dieser sog. Exits hängt wiederum von einigen Faktoren ab, die weder von der Emittentin noch von den Leitungsorganen der Beteiligungsunternehmen beeinflusst werden können. So kann sich etwa der technologische oder branchenbezogene Fokus einzelner möglicher Exitpartner ändern oder die finanzielle Situation des potenziellen Erwerbers lässt einen für die Emittentin erfolgreichen Verkauf eines Beteiligungsunternehmens nicht zu. Auch gibt es immer wieder Phasen der generellen Kaufzurückhaltung bei etablierten Unternehmen, die sich u.a. durch Turbulenzen an den Finanzmärkten oder durch andere binnen- oder makroökonomische Ursachen erklären lassen. All dies kann dazu führen, dass einzelne Portfoliounternehmen nicht erfolgreich innerhalb der Laufzeit der Teilschuldverschreibung veräußert werden können. Dies kann ggf. zu einem höheren Finanzbedarf bei den Beteiligungsgesellschaften führen und die Zins- und Rückzahlungsfähigkeit der Inhaberschuldverschreibung beeinträchtigen. Ferner ist die Life-Science-Branche chronisch mit Kapital unterversorgt, insbesondere in den für die Emittentin relevanten Märkten in Deutschland, Österreich und der Schweiz (die DACH-Region ). Investoren profitieren zwar zunächst aufgrund 21

23 des geringen Wettbewerbs zwischen den Kapitalgebern von den günstigen Einstiegsbewertungen, haben aber möglicherweise bei den geplanten Folgefinanzierungen relativ wenig Auswahl bei den Finanzierungspartnern. Dies kann dazu führen, dass Finanzierungsrunden entweder gar nicht durchgeführt werden können oder nur in kleinerem Umfang als geplant. Dadurch kann sich die Entwicklung der Life-Science-Unternehmen verzögern oder, im schlimmsten Fall, nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Jeder der vorstehend aufgeführten Faktoren könnte einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben und für die Anleger bis hin zum Totalverlust der Anlage führen Risiko im Zusammenhang mit Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen Die Emittentin hält derzeit nur Minderheitsbeteiligungen an anderen Unternehmen. Als Minderheitsgesellschafterin ist die Emittentin grundsätzlich auf die Wahrnehmung der (gesellschafts-)vertraglichen und gesetzlichen Gesellschafterrechte beschränkt, die sich jeweils aus den Regelungen des Gesellschaftsvertrages des jeweiligen Unternehmens und soweit vorhanden der Gesellschaftervereinbarung ergeben. In Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsunternehmen kann die Emittentin, je nach Mehrheitsverhältnissen, überstimmt werden. Daraus können nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin resultieren Platzierungsrisiko Die Emittentin plant die Emission von Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von bis zu nominal EUR ,00, um damit ein Beteiligungsportfolio aufzubauen. Sollte es nicht gelingen, die gesamte Emission bei den Anlegern zu platzieren, stünde weniger Kapital für den Erwerb und den Aufbau von Portfoliounternehmen zur Verfügung. Damit wäre einerseits die angestrebte Portfolioerweiterung gefährdet und andererseits weniger Kapital für möglichweise notwendige bzw. sinnvolle Folgefinanzierungsrunden verfügbar. Dies könnte sowohl zu kritischen Liquiditätslagen bei den Portfoliounternehmen, als auch zu einer Verwässerung der Beteiligungsquoten der Emittentin führen, falls andere Investoren die weiteren Finanzierungsrunden ohne die Beteiligung der Emittentin durchführen. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang auch der Verlust von Sonderrechten in Bezug auf die Portfoliounternehmen, falls andere Investoren die Beteiligungskonditionen zu ihren Gunsten gestalten und somit auch die Kontrolle über den Zeitpunkt eines Exits oder Lizenzdeals abgegeben werden müsste. Dies könnte einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben und für die Anleger bis hin zum Totalverlust der Anlage führen Personalrisiken Die Mey Capital Matrix GmbH und deren Beteiligungsgesellschaften sind auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen, um Schlüsselpositionen in den ein- 22

24 zelnen Gesellschaften zu besetzen. Sollten Personen, die derartige Schlüsselpositionen besetzen wie beispielsweise die Mitglieder der Geschäftsführung, andere Mitglieder des Managements oder bestimmte Personen aus dem wissenschaftlichtechnischen Bereich das Unternehmen verlassen und evtl. das vorhandene Knowhow mitnehmen und anderweitig nutzen, könnte sich dies nachteilig auf die allgemeine Geschäftstätigkeit der jeweiligen Beteiligungsunternehmen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der jeweiligen Beteiligungsunternehmen und damit auch der Mey Capital Matrix GmbH auswirken. Sollten der Mey Capital Matrix GmbH und deren Beteiligungsgesellschaften qualifizierte Fach- und Führungskräfte künftig nicht zu angemessenen Konditionen und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, könnte dies das Unternehmenswachstum der Mey Capital Matrix GmbH hemmen. Dies könnte in der Folge ebenfalls negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Mey Capital Matrix GmbH haben Abhängigkeit von Schlüsselpersonen Der Geschäftsführer der Emittentin, Herr Rolf Welzmiller, ist wesentliche Antriebskraft für die Entwicklung neuer Projekte und Geschäftsfelder und den Erwerb weiterer Beteiligungen. Es besteht das Risiko, dass mit einem Ausfall von Herrn Rolf Welzmiller die Dynamik der Entwicklung neuer Projekte und Geschäftsfelder wesentlich nachlässt oder keine neuen Projekte entstehen. Es besteht für den Fall des Ausfalls von Herrn Rolf Welzmiller das Risiko wesentlicher Wachstumseinbußen mit den daraus sich ableitenden Risiken für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gruppe Versicherungsschutz Die Emittentin ist der Meinung, dass die betrieblichen Risiken der Gruppe ausreichend versichert sind. Sie kann jedoch nicht ausschließen, dass Schäden oder Ansprüche gegen Gesellschaften der Gruppe erhoben werden, die über die Art oder den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen, dass der bestehende Versicherungsschutz nicht bzw. nicht zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen verlängert wird oder dass die Kosten für Versicherungen in Zukunft nicht steigen werden. Sofern der Gruppe wesentliche Schäden entstehen oder Ansprüche gegen diese erhoben werden, für die kein oder nur ein unzureichender Versicherungsschutz besteht oder sollten die Kosten für entsprechende Versicherungen steigen, könnte dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und ihrer Beteiligungsgesellschaften haben Risikomanagement Die Emittentin ist der Auffassung, dass sie ein ausreichendes und angemessenes Risikomanagementsystem eingerichtet hat. Möglicherweise werden jedoch erhebliche Risiken nicht erkannt und bleiben unbekannt. Zudem ist nicht auszuschließen, dass bekannte Risiken falsch eingeschätzt werden. Es besteht das Risiko, dass sich das Risikomanagementsystem als teilweise oder vollständig unzureichend erweist. Dies könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Emittentin und ihrer Beteiligungsgesellschaften haben. 23

25 2.1.9 Höhere Gewalt Die Mey Capital Matrix GmbH und deren Beteiligungsgesellschaften tragen in ihren Märkten allgemeine Geschäftsrisiken wie z.b. des Funktionierens der Infrastruktur, von Streik, Unfällen, Naturkatastrophen, Sabotagen, kriminellen Aktivitäten, Terrorismus, Kriegen und anderen wesentlich nachteiligen Einflüssen. Sollte sich eines oder mehrere dieser Risiken realisieren, hätte dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin und ihrer Beteiligungsgesellschaften IT-Risiken Der gesamte Geschäftsbetrieb der Emittentin setzt funktionierende IT-Systeme und Netzwerke voraus. Sollten die IT-Systeme und Netzwerke nicht störungsfrei funktionieren, hat dies Arbeitsunterbrechungen und eine Gefährdung der Datensicherheit zur Folge. Die Unterbrechung von Produktions- und Arbeitsabläufen und die damit verbundenen Produktivitätseinbußen können einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben Risiken im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechte Es ist nicht auszuschließen, dass die Produkte und die eingesetzten und künftigen Produktionsprozesse der Beteiligungsgesellschaften der Mey Capital Matrix GmbH gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzten. Aus zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Marken- und Patentrechts, können sich bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter durch eigene Produkte, Unternehmenskennzeichen oder Marken der Beteiligungsgesellschaften der Mey Capital Matrix GmbH Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche ergeben. Darüber hinaus verfügen die Beteiligungsgesellschaften der Mey Capital Matrix GmbH über gewerbliche Schutzrechte, die von Dritten verletzt oder beanstandet werden könnten. Dies könnte zu Rechtsverfolgungskosten oder dem Verlust von gewerblichen Schutzrechten führen und damit negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die künftigen Geschäftsaussichten der Beteiligungsgesellschaften der Mey Capital Matrix GmbH und auch der Emittentin selbst haben. Die Beteiligungsgesellschaften der Emittentin sind darauf angewiesen, die eigenen Produkte durch Patente und sonstige gewerbliche Schutzrechte zu schützen und die damit verbundenen Rechte durchzusetzen. Sollte es Wettbewerbern in Ländern, in denen Produkte der Beteiligungsgesellschaften der Emittentin nicht umfassend durch gewerbliche Schutzrechte oder andere Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums geschützt sind, gelingen, diese kostengünstig zu kopieren oder ausgehend von nicht geschützten Entwicklungen schneller fortzuentwickeln, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftslage der Beteiligungsgesellschaften und der Emittentin haben. Zudem bestehen insbesondere im Bereich Life-Science für Ansprüche aus Patenten viele Unsicherheiten. Die Durchsetzung von Patenten in diesem Bereich ist mit komplizierten Fragestellungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht verbunden. Diese Fragen können häufig nur im Rahmen eines Rechtsstreits geklärt werden, der häufig sehr kostenaufwändig ist. Ferner sind noch 24

26 nicht alle Schutzrechtserteilungsverfahren der Beteiligungsgesellschaften der Emittentin abgeschlossen. Es besteht daher insbesondere das Risiko, dass die angemeldeten Patente nicht oder nicht in dem beantragten Umfang erteilt werden. Sollte sich eines oder mehrere dieser Risiken verwirklichen, könnten dies negative Auswirkungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben Risiken im Zusammenhang mit Projektförderungen durch Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt Zwei der Beteiligungsgesellschaften der Mey Capital Matrix GmbH, die GNA Biosolutions GmbH und die ithera Medical GmbH, haben in Bezug auf beantragte Finanzmittel des Bundes zur Projektförderung positive Bescheide über Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt (die Zuwendungen ) in Höhe von insgesamt EUR ,00 erhalten. Davon sind bis zum 31. Dezember 2011 bereits EUR ,00 an die Beteiligungsgesellschaften ausgezahlt worden; Zuwendungen in Höhe von EUR ,00 stehen noch aus. Die betreffenden Zuwendungen sind jeweils zweckgebunden und setzen ferner voraus, dass die Gesamtfinanzierung der geförderten Vorhaben gesichert bleibt. Im Falle einer zweckwidrigen Verwendung der geleisteten Zuwendungen, im Falle der nicht hinreichenden Ausstattung mit Finanzmitteln zur Gesamtfinanzierung der geförderten Vorhaben oder wenn weitere Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, müssen die Beteiligungsgesellschaften der Mey Capital Matrix GmbH bereits erhaltene Zuwendungen zurückzahlen. Sollten die Beteiligungsgesellschaften der Emittentin eine oder mehrere bereits erhaltene Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt zurückzahlen müssen und/oder sollten noch ausstehende Zuwendungen widerrufen werden, könnte dies negative Auswirkungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben Risiko eines Ansehensverlustes Die Beteiligungsgesellschaften der Emittentin sind auf einem Geschäftsfeld tätig, das vermehrt das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit hervorruft. Ein ggf. aufgrund einzelner Zwischenfälle eintretender oder mit einem negativen Testergebnis einhergehender Ansehensverlust einzelner Beteiligungsgesellschaften der Emittentin könnte sich aufgrund des verstärkten öffentlichen bzw. Medieninteresses auch auf das Ansehen weiterer oder sämtlicher Beteiligungsgesellschaften der Emittentin und/oder das Ansehen der Emittentin selbst ausweiten. Jeder dieser Faktoren könnte erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Emittentin haben Risiko von Nachzahlungen aufgrund von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen Seit ihrer Gründung bis heute sind keine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen bei der Emittentin und den Beteiligungsgesellschaften der Emittentin durchgeführt worden. Wenngleich die Emittentin der Meinung ist, dass in dem vorgenannten Zeitraum ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen 25

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