Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17

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1 Insolvenzrecht Wintersemester 2016/17

2 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der Gläubiger IV. Bedeutung für das schuldnerische Unternehmen B. Typischer Ablauf eines Insolvenzverfahrens Folie 2

3 Zweck des Insolvenzverfahrens 1 InsO Verwertung des gesamten Vermögens zur gemeinschaftlichen (anteiligen) Befriedigung aller Gläubiger. Entschuldung der natürlichen Personen bei Redlichkeit [Wege: Versilberung oder andere Regelung zur Erhalt des Unternehmens] Folie 3

4 Tatbestand der Insolvenz Zahlungsunfähigkeit ( 17 InsO) Andauerndes Unvermögen, die wesentlichen fälligen Geldverbindlichkeiten noch zu berichtigen (BGHZ 163, 134). Überschuldung ( 19 InsO) Anwendbar auf Gesellschaften ohne persönlich haftenden Menschen - In einer Überschuldungsbilanz überwiegen die Passiva die Aktiva und - die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen nicht überwiegend wahrscheinlich (Liquiditätsprognose auf Basis eines Finanzplans, vergleichbar der drohenden Zahlungsunfähigkeit, 18 InsO). Folie 4

5 Sicht des Schuldners Juristische Personen - Liquidation - Sanierung Natürliche Personen - Dauerhafte Verschuldung ( 201 Abs. 2 InsO) - Schuldenbereinigung ( 305 InsO) - Restschuldbefreiung ( 286 ff. InsO) Folie 5

6 Sicht der Gläubiger Insolvenzrisiko des Insolvenzgläubigers ( 38 InsO) - Geltendmachung der Forderung nur im Insolvenzverfahren ( 87 InsO) - Beschränkung auf Insolvenzquote Sicherungen - Vermeidung von Kreditgewährung - Sicherung vor Insolvenzeröffnung mit der Folge eines Absonderungsrechts im Verfahren ( 49 ff. InsO) Folie 6

7 Das schuldnerische Unternehmen Zum Begriff des Unternehmens - Abgrenzung vom Unternehmensträger = Schuldner Auswirkungen der Insolvenz - Stilllegung - Sanierung Sanierung des Unternehmensträgers Übertragende Sanierung Bedeutung der Verfahrensarten - Regelverfahren - Planverfahren Folie 7

8 Sanierungsoptionen 1. Sanierung (durch Insolvenzplan) erleichtert durch ESUG ( ) - Erhalt des Unternehmens - Erhalt des Unternehmensträgers - Befriedigung der Gläubiger durch (reduzierte) Ansprüche gegen den (alten = neuen) Unternehmensträger 2. Übertragende Sanierung - Erhalt des Unternehmens - Trennung der Aktiva von den Passiva durch Asset-Deal - Befriedigung der Gläubiger durch Insolvenzquote (mittelbare Ausschüttung des Kaufpreises) - Liquidation des alten Unternehmensträgers Folie 8

9 Vor- und Nachteil übertragender Sanierung Vorteil: Erleichterung des Überlebens durch Trennung der Aktiva von den Passiva. Nachteil: Kein Zugriff auf alle mit dem Unternehmensträger verbundenen Werte, insbesondere - günstige (langfristige) Verträge - nicht übertragbare Lizenzen, Zertifizierungen etc. - öffentlich-rechtliche Genehmigungen - Börsennotierung - steuerliche Verlustvorträge Folie 9

10 Ablauf eines Insolvenzverfahrens Antrag, 13 InsO Prüfung durch das Insolvenzgericht - Eröffnungsgrund, 16 ff. InsO - hinreichende Masse, 26 InsO Eröffnungsbeschluss, 27 ff. InsO Ernennung des Verwalters, 27 InsO Sichtung, Verwaltung und Verwertung der Masse Feststellung der Gläubiger, 174 ff. InsO Erlösverteilung, 187 ff. InsO [Alternative: Sanierung durch Plan] Aufhebung des Verfahrens, 200 ff. InsO [Restschuldbefreiung, 286 ff. InsO] Folie 10

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