BAUORGANISATION H.J. SCHÜLLER GMBH & CO. KG Werscher Str Würselen

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1 Auftraggeber: BAUORGANISATION H.J. SCHÜLLER GMBH & CO. KG Werscher Str Würselen Kommune: STADT WÜRSELEN Fachbereich 4 Morlaixplatz Würselen Entwässerungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 217 Friedhofstraße Würselen/Broichweiden Gutachterliche Bearbeitung gemäß 51 a LWG Erläuterungsbericht Verfasser: Ingenieurbüro Gewerbepark Brand Aachen Tel.: 0241/ Fax: 0241/ info@bueroberg.de

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Veranlassung und Grundsätzliches Randbedingungen für die Entwässerung Niederschlagswasserentsorgung Eingrenzung der Möglichkeiten der Niederschlagswasserbewirtschaftung Konzept der Niederschlagswasserentsorgung Mischwasserkanalisation, Regenrückhaltekanal Schmutzwasserentsorgung Bestandteile des Entwässerungskonzeptes... 6

3 1 1 VERANLASSUNG UND GRUNDSÄTZLICHES Der Bebauungsplan Nr. 217 Friedhofstraße in Würselen ist in der Aufstellung. Das B-Plan Verfahren wird durch die Stadt Würselen durchgeführt. Träger der Maßnahme ist die Bauorganisation Schüller aus Würselen. Das IB Berg und Partner wurde durch die Bauorganisation Schüller mit der Erstellung des Entwässerungskonzeptes beauftragt, welches als Teil der Begründung für die Aufstellung des B Plans erforderlich ist. Gemäß 51a des Landeswassergesetzes (LWG) ist für erstmals nach dem bebaute Grundstücke vorrangig die Beseitigung des Niederschlagswassers durch Versickerung bzw. Verrieselung vor Ort oder durch ortsnahe Einleitung in ein Gewässer vorzunehmen. Die Art der Entsorgung kann durch textliche Festsetzungen bzw. durch die Festsetzung von Flächen für die Wasserwirtschaft in den Bebauungsplan aufgenommen oder in der Entwässerungssatzung festgeschrieben werden. Das vorliegende Gutachten untersucht die Möglichkeiten der Niederschlagswasserentsorgung für das Bebauungsplangebiet und macht zusätzlich Aussagen zur Schmutzwasserentsorgung.

4 2 2 RANDBEDINGUNGEN FÜR DIE ENTWÄSSERUNG Grundlage für die Entwässerungskonzeption ist der B-Planentwurf der Stadt Würselen vom Juli 2016, sowie die Flächenangaben der Stadt Würselen vom August Im Zuge der Umsetzung des B-Plans 217 werden im gesamten Gelände ausschließlich reine (WR) und allgemeine Wohngebiete (WA) mit der Grundflächenzahl 0,4 ausgewiesen. Im Bereich des Plangebietes befindet sich Baubestand (Friedhofstraße Nr ). Die Entwässerung in der Umgebung des Untersuchungsgebietes erfolgt im Mischsystem. Es handelt sich um das Teileinzugsgebiet Broichweiden, welches über den Stammkanal Euchen-Süd zur Kläranlage Euchen hin entwässert. In der Friedhofstraße liegt ein Mischwasserkanal DN 300, welcher im Bereich des Plangebietes sehr flach mit rd. 1,5 m Sohltiefe ausgeführt wurde. Ein Gewässer, in welches Niederschlagswasser aus dem Plangebiet abgeführt werden könnte, ist nicht vorhanden. Der rd. 100 m südlich in Richtung Flughafen Merzbrück verlaufende Schimmelsgraben ist kein reguläres Gewässer. Der Graben dient augenscheinlich als Wegeseitengraben und endet vor der Eschweiler Straße in Form eines breitflächigen Feuchtbereiches ohne weiteren Ablauf in welchem das abgeführte Wasser versickert. Im aktuell gültigen GEP Broichweiden von 2007 wurde der B-Plan 217 nicht berücksichtigt. Hier wurde ausschließlich mit dem Istzustand der am Mischwasserkanal angeschlossenen befestigten Flächen gerechnet. Das Baugebiet fällt von West (ca. 189,51 m.ü.nhn.) nach Ost (ca. 188,26 m.ü.nhn) zur Straße hin ab. Diese Höhen entstammen den im Rahmen der Erstellung des geotechnischen Gutachtens vermessenen Bohransatzpunkten in Kombination mit der Kanaldeckelhöhe des GEP (188,19 m.ü.nhn bei ) und können daher nur als ungefähre Werte angesetzt werden. Das Baugelände wurde im Vorfeld hinsichtlich der Möglichkeiten zur Versickerung von Niederschlagswasser untersucht. Der dazu erstellte geotechnische Bericht des IB Kramm, Aachen hatte folgende Ergebnisse: Unterhalb einer 0,4-1,1 m starken künstlich umgelagerten Schicht aus Oberboden sowie schluffigen, feinkiesigen Feinsanden folgt als gewachsener Boden bis ca. 7,0 m unter Flur sehr gering wasserdurchlässiger Löß/Lemlem und darauffolgend Terrassenablagerungen aus Kies und

5 3 Sand die durch schluffige und tonige Nebenanteile verlehmt und daher ebenfalls schwach bis gering wasserdurchlässig sind. Der mittels Feldversich ermittelte k F -Wert für die ungesättigte Bodenzone beträgt 3,2 bis 5,2 x 10-7 m/s Kein Grundwasser, bzw. ca. 12 m unter GOK gemäß Grundwasserhöhengleichenplan des amtlichen Rahmenplan Rur von 1963 Eine planmäßige Versickerung (dezentral oder zentral) ist aufgrund des sehr schlecht durchlässigen Bodens ( 1x 10-6 m/s für Mulden-Rigolen-Element gem. DWA-A 138 erforderlich) technisch nicht möglich. Weiterhin wird ein Durchstoßen der lehmigen Deckschicht zur Versickerung mittels Sickerschächten oder Sickerschlitzen in tiefer liegenden Schichten bei dieser Schichtstärke aus Gründen des Grundwasserschutzes seitens der Unteren Wasserbehörde der Städteregion Aachen nicht akzeptiert. 3 NIEDERSCHLAGSWASSERENTSORGUNG 3.1 EINGRENZUNG DER MÖGLICHKEITEN DER NIEDERSCHLAGSWASSERBEWIRTSCHAF- TUNG Im Umgebungsbereich des Baugebietes ist kein Gewässer zur ordnungsgemäßen Ableitung der Regenwässer vorhanden. Von einer ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers über Versickerungsverfahren soll abgesehen werden, da dies gem. a.a.r.d.t (DWA-A 138) aufgrund zu geringer Bodendurchlässigkeit in den Deckschichten nicht möglich ist. Aus Trinkwasserschutzgründen ist die gezielte Versickerung nach Durchstoßen der Deckschicht mittels Sickerschächten oder Sickerschichten nicht genehmigungsfähig. Das gesamte im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser ist daher, unter Berücksichtigung der zulässigen Überstauhäufigkeiten und unter Betrachtung der Überflutungsgefährdung, über ein neues Mischwasserkanalsystem mit entsprechender Retention in das Teileinzugsgebiet Broichweiden einzuleiten. 3.2 KONZEPT DER NIEDERSCHLAGSWASSERENTSORGUNG Der GEP weist im Bereich des für den Anschluss des Plangebietes zur Verfügung stehenden Mischwasserkanals Überstauereignisse aus, deren Überstauhäufigkeit

6 4 mit n = 0,11 und 0,14 (ca. 1 x pro 10 a) unterhalb der Anforderung von 0,5 (1 x pro 2a) liegt. Die Überflutungsüberprüfung ergab, dass das aus den Schächten und austretende Wasser schadlos in die Felder abfließen kann. Die hydraulische Leistungsfähigkeit des Mischwasserkanals in der Friedhofstraße bis zum Erreichen des vollgefüllten Zustandes ist aufgrund des geringen Kanalgefälles von 2,8 4,9 mit 51,6 68,4 l/s als gering zu bewerten. Eine Sanierung aus hydraulischen Gesichtspunkten ist infolge der geringen Überflutungsgefährdung nicht erforderlich. Da sowohl die Einzugsgebietsgröße als auch der Befestigungsgrad des Plangebiets über den im GEP angesetzten Werten liegen, erhöht sich die befestigte Fläche. Unter Berücksichtigung der o.a. Randbedingungen wird empfohlen, die zukünftig aus dem Plangebiet in den bestehenden Mischwasserkanal abgegebenen Abflussmengen so zu reduzieren, dass keine Verschlechterung gegenüber des Istzustandes stattfindet. So werden die Entlastungsraten und mengen der Regenwasserbehandlungsanlagen im bestehenden Mischwassernetz Broichweiden nicht erhöht. Als Ansatz für die Ermittlung der maximal einzuleitenden Menge wird der Bemessungsregen für die Kanalisation mit einer Regenhäufigkeit entsprechend der zulässigen Überstauhäufigkeit herangezogen. Ansatz maximale Einleitungsmenge: r 10, n=0,5 148,2 l/sxha Bemessungsregen bei zul. Überstauhäufigkeit aus GEP gem. Starkregenatlas KOSTRA A E,b = 0,263 ha befestigte Fläche aus GEP, Ist Q R 38,99 l/s diese Menge darf abgeführt werden gemäß GEP Flächenansatz B-Plan: Wohnbaufläche 8135,00 m 2 GFZ 0,4 befestigt 3254,00 m 2 Verkehrsfläche 1180,00 m 2 A E, b 4434,00 m 2 Planung 0,443 Ha = 0,443 0,263 = 0,18 ha

7 5 3.3 MISCHWASSERKANALISATION, REGENRÜCKHALTEKANAL Es sind Mischwasserkanäle DN 300 vorgesehen, welche mit einer Mindestüberdeckung von 1,75 m zu verlegen sind. Die Geländeprofilierung und die Höhenplanung der Straße sind demnach auszurichten! Aufgrund der Abflussmengendrosselung ist im Baugebiet ein Regenrückhaltevolumen in Form eines Regenrückhaltekanals (RRK) darzustellen, welches unter Einhaltung der maximal einzuhaltenden Überstauhäufigkeit n = 0,33 (1x pro 3a) die Regenwassermengen zurückhält. Die Bemessung des Regenrückhaltekanals erfolgt gem. DWA-A 117. Zur Einhaltung der geforderten Überstauhäufigkeit ist ein Rückhaltevolumen von 21 m 3 erforderlich, welches in Form eines vergrößerten Kanalabschnittes mit Rechteckprofil 1,5 x 0,5 m bei einer Gesamtlänge von 30 m realisiert werden kann. Aufgrund der geringen Überdeckung wird ein Rechteckprofil vorgeschlagen. Die Lage des RRK befindet sich entsprechend der Geländetopografie und der geplanten Erschließungsstraßen im nordöstlichen Randbereich des Neubaugebietes. Am Ende des RRK liegt ein Drosselschacht mit mechanischer Drosseleinrichtung und Anschluss an den bestehenden Mischwasserkanal mittels Leitung DN 300. Da für das Gebiet noch keine Vermessung und eine darauf basierende Oberflächenplanung vorliegt, sind die o.a. Vorgaben zu überprüfen und das Gelände ist im Bedarfsfall zu erhöhen (siehe Plan S02). 4 SCHMUTZWASSERENTSORGUNG Das innerhalb des Baugebietes anfallende Schmutzwasser wird über die geplante Mischwasserkanalisation an den vorhandenen Mischwasserkanal in der Friedhofstraße in Richtung KA Euchen abgeführt. Schmutzwasseranfall: Einwohnerzahl: = rd. 80 Schmutzwasseranfall = 125 l/exd Fremdwasseranfall = 48% vom mittleren Schmutzwasseranfall Trockenwetterabfluss Q T, h, 24 = 80 x 125 / x 1,48 = 0,17 l/s

8 6 Im Vergleich zum Istzustand (landwirtschaftlicher Betrieb und Wohnhäuser) ergibt sich so keine relevante Veränderung der häuslichen Schmutzwassermenge. 5 BESTANDTEILE DES ENTWÄSSERUNGSKONZEPTES 1 Erläuterungsbericht 2 Planunterlagen Blatt S1 Übersichtslageplan M 1 : Blatt S2 Lageplan M 1 : Abwassertechnische Nachweise 4 Geohydrologisches Gutachten Aufgestellt: Aachen, im August Dipl.-Ing. Guido Kuß Ingenieurbüro

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