B e s c h l u s s v o r l a g e
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- Tomas Brauer
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1 B e s c h l u s s v o r l a g e Az.: StD 1.1 Vorlage-Nr. XI / 161 öffentlich nichtöffentlich X Datum Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Finanz- und Personalausschuss Für persönliche Notizen B e r a t u n g s e r g e b n i s Mehrheit Ja Nein Enth. wie Vorl. geänd. beschl. vertagt Kreisausschuss Kreistag Erste Eröffnungsbilanz des Landkreises Goslar zum Stichtag Beschlussvorschlag: Die erste Eröffnungsbilanz des Landkreises Goslar zum Stichtag (Anlage 1) wird beschlossen. Stephan Manke Anlagen: Anlage 1: Eröffnungsbilanz Anlage 1a-d: Anhang zur Eröffnungsbilanz mit Schulden-, Forderungs- und Anlagenübersicht Anlage 2: Bericht über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz des Landkreises Goslar
2 Kurzinformation Strategische Zielsetzung (Der Beschluss leistet voraussichtlich einen Beitrag zu folgenden Zielen aus dem Strategieprogramm 2030 ) Ziffer des Oberziels Ziffer des Zwischenziels Ziel- oder Maßnahmebeschreibung Erwartete Ergebnisse / Wirkungen (Was soll erreicht werden?) Ressourceneinsatz (Welche Ressourcen sind für die Umsetzung erforderlich?) Personell (z.b. Mitarbeiter/innen / Stellen / St-Anteile u.ä.) Sächlich (z.b. IT/Räume o.ä.) Finanziell (Haushaltsmäßige Zuordnung / Aufwendungen / Erträge / Folgekosten) Haushaltsjahr Produkt / Leistung / Invest.Objekt/ Kostenstelle Sachkonto Seite im HH-Plan: Freiwillige Aufgabe? JA NEIN Einmalige Aufwendungen / Erträge Gesamtkosten der Maßnahme Zweckgebundene Erträge (Zuschüsse u.ä.) Einmalige Belastung des Kreishaushalts Mittel stehen zur Verfügung? JA NEIN Laufende Aufwendungen / Erträge Laufender Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Laufende Erträge (Zuschüsse u.ä.) Zu erwartende jährliche Folgekosten Kurzfassung des Sachverhalts: Zum ist das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften in Niedersachsen in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von 5 Jahren müssen alle niedersächsischen Kommunen, einschließlich der ausgegliederten Bereiche, ihre Haushalte nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) führen. Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat der Kreistag des Landkreises Goslar in seiner Sitzung am einen Zeitplan beschlossen, der vorsah, das Neue Kommunale Rechnungswesen zum beim Landkreis Goslar einzuführen. Daher wurde der Haushaltsplan 2009 erstmals nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik aufgestellt. Für das Haushaltsjahr, für das erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung der Rechnungsstil der doppelten Buchführung Anwendung findet, ist eine erste Eröffnungsbilanz (EÖB) zu erstellen und vom Kreistag zu beschließen. Für die Aufstellung der ersten Eröffnungsbilanz gelten die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), und die aufgrund der NGO erlassenen Verordnungsregelungen zur Bilanz entsprechend, soweit nicht in Artikel 6 (8) Satz 3 bis 5 und Abs. 11 Sonderregelungen getroffen sind. Dem Rechnungsprüfungsamt wurde entsprechend der rechtlichen Vorgaben im Dezember 2010 der Entwurf der ersten EÖB, der Anhang mit wesentlichen Erläuterungen zur EÖB und Bewertungsmethoden sowie die Forderungs-, Schulden- und Anlagenübersicht zur Verfügung gestellt. Die Prüfung wurde mit der Erstellung des Prüfungsberichtes am abgeschlossen.
3 Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung der gemeindewirtschaftlichen Vorschriften sowie der 60 und 61 Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) und bescheinigt unter Ziffer 10, dass die Eröffnungsbilanz und der Anhang überwiegend den gesetzlichen Vorschriften entspricht, soweit der Bericht keine Einschränkungen enthält. Sie vermittelt mit diesen Einschränkungen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage des Landkreises. Zu denen vom Rechnungsprüfungsamt dargestellten wesentlichen Feststellungen wird wie folgt Stellung genommen: Pos Infrastrukturvermögen Die Prüfung des Infrastrukturvermögens ergab Abweichungen, die sowohl der Vollständigkeit der sich im Eigentum des Landkreise befindlichen Flurstücke als auch der Bewertung der Straßenaufbauten geschuldet waren. Das Infrastrukturvermögen wurde vollständig überarbeitet, mit dem Ergebnis, dass in dieser Bilanzposition eine Wertveränderung von rd. 18 Mio. zu verzeichnen sind. Ergab sich vor Prüfung ein Bestand an Infrastrukturvermögen von rd. 37,4 Mio., so hat sich nach Korrektur ein Wert von rd. 19,4 Mio. ergeben. Pos Sonderposten Analog der Korrekturen des Infrastrukturvermögens wurden die mit diesen Vorhaben verbundenen Sonderposten ebenfalls neu festgestellt. Veränderungen wurden in die EÖB eingepflegt. Zu den übrigen im Prüfungsbericht aufgeführten Feststellungen und Hinweisen wird wie folgt Stellung genommen: Pos. 6.1 Immaterielles Vermögen Als immaterielles Vermögen sind Lizenzen aktiviert worden, die nicht Eigentum des Landkreises Goslar sind. Der Ansatz wurde entsprechend korrigiert. Pos Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Diese Bilanzposition wurde um die noch nicht erfassten und bewerteten Flurstücke ergänzt. Einer Vermarktung des Grundstückes Große Wiese in Heißum wäre möglich. Abschließend wurde darüber noch nicht beraten, so dass dieses Grundstück vorerst in dieser Bilanzposition verbleibt. Pos Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die Prüfung der unbebauten und bebauten Grundstücke hat ergeben, dass die Erfassung dieses Vermögens nicht vollständig war. Die noch nicht erfassten und bewerteten Flurstücke wurden nachträglich aktiviert. Die Bewertung der Sporthalle und des Schulgebäudes des Robert-Koch-Gymnasiums sowie der Calvörschule wurde überarbeitet und die Bilanz korrigiert. Sonstige Korrekturen sind in dieser Bilanzposition nicht erfolgt.
4 Pos Ausleihungen Das RPA merkt an, dass die Ausleihungen des Landkreises Goslar nicht vollständig erfasst worden sind. Diese Feststellung bezieht sich nicht auf den wertmäßigen Ansatz, sondern auf die Darstellung in der dafür vorgesehenen Bilanzposition. Es handelt sich hier im wesentlichen um Sozialhilfedarlehen. Zukünftig wird die Vergabe von Darlehen in der Bilanzposition Ausleihungen ausgewiesen. Pos Sonstige privatrechtliche Forderungen Alle Forderungen sind am Schluss des Wirtschaftsjahres auf Werthaltigkeit zu prüfen. Mit Hilfe der Wertberichtigung werden Forderungsbestände korrigiert. Der Landkreis Goslar hat bei der Festlegung des Wertkorrekturfaktors nach öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen sowie privatrechtlichen Forderungen unterschieden. So ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Betrachtungsweisen unterschiedliche Faktoren je Forderungsart. Die privatrechtlichen Forderungen wurden mit anderen Faktoren bereinigt als vereinbart. Eine Korrektur hat stattgefunden. Pos Sonstige Verbindlichkeiten Den formellen Anforderungen an die Ziffernfolge in Bilanz und Schuldenübersicht wird zukünftig entsprochen. Pos Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsverpflichtungen des Landkreises werden federführend von der Niedersächsischen Versorgungskasse berechnet. Diese bedienen sich dabei einer strukturierten Berechnungsmethode. Die uns zur Verfügung gestellte Tabelle wird in Stichproben geprüft, notwendige Korrekturen werden der Versorgungskasse mitgeteilt. Pos Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen Das RPA hat in den Ausführungen zur Bildung der Altersteilzeitrückstellungen darauf hingewiesen, dass der Aufstockungsbetrag nicht in der richtigen Höhe ermittelt worden sei. Dieses führt zu höheren Ansätzen in der EÖB. Bei dieser Vorgehensweise wurde das Prinzip der Vorsicht berücksichtigt. Das Altersteilzeitgesetz regelt die Höhe der sog. Aufstockungsbeträge. Welche individuellen Verhältnisse tatsächlich zum Zeitpunkt des Beginns der Altersteilzeit und während der gesamten Laufzeit bezogen z.b. auf die Wahl/Veränderung der Steuerklasse oder aber mögliche Tariferhöhungen und damit verbunden höhere Sozialversicherungsbeiträge eintreten werden, konnten zum Zeitpunkt der Bildung der Rückstellung nicht berücksichtigt werden. Die Auflösung der Rückstellung führt in jedem Jahr der Laufzeit zur Entlastung der Haushalte, sogar über das Maß der Altersteilzeitkosten hinaus. Damit wird der Generationengerechtigkeit ebenso entsprochen, wie der Periodengerechtigkeit. Eine Korrektur der Altersteilzeitberechnung wäre sehr aufwändig, zumal der Landkreis Goslar die Auflösung der Rückstellung in den Jahren bereits gebucht hat. Von einer Korrektur der jetzigen Berechnungsmethode wird abgesehen. Sollte der Landkreis Goslar zukünftig neue Teilzeitvereinbarungen treffen, werden die Erfahrungen in die Berechnung einbezogen. Pos Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung Der Landkreis Goslar weist in seiner ersten Eröffnungsbilanz Instandhaltungsrückstellungen aus. Das RPA weist im Rahmen des Prüfungsberichtes daraufhin, dass diese Rückstellungen nach dem Prinzip der Klarheit lediglich als Andere Rückstellungen auszuweisen seien. Diese Aussage hat ihre Berechtigung, legt man die Definition der Instandhaltungsrückstellung eng aus. Eine Rücksprache mit dem MI zum Zeitpunkt der Bildung der Rückstellung hat jedoch diese alternative Darstellung für den Landkreis Goslar als Ergebnis hervorgebracht. Diese Rückstellungen sind der
5 Höhe nach ordnungsgemäß abgebildet. Da die Prüfung den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 nachgelagert ist, wurden diese Rückstellungen systemisch bereits aufgelöst. Eine formelle Korrektur der Darstellung führt zu enormen Umbuchungsaufwand. Aus diesem Grund wird auf eine formelle Korrektur verzichtet. Den formellen Ansprüchen an die Positionierung der Rückstellungsbeträge für drohende Verpflichtungen wurde in der EÖB Rechnung getragen. Pos Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängige Gerichtsverfahren Zum Zeitpunkt der Bildung der Rückstellung war die Höhe der zu erwartenden Kosten nicht bekannt, so dass die Höhe der Rückstellung vorsichtig bemessen wurde. Eine Anpassung der Rückstellung wurde zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr vorgenommen, da bereits eine Auflösung dieser stattgefunden hat. Den formellen Anforderungen wurde durch Korrektur der EÖB Rechnung getragen. Pos Andere Rückstellungen Der Haushaltsausgaberest für den Bau der Kreisstraße 54 (K 54) wurde dem Vermögensgegenstand zugeschrieben, der in der EÖB ausgewiesene Wert entspricht den tatsächlichen Verhältnissen. Die K 54 wird aufgrund einer Abstufung an die Stadt Seesen abgegeben. Der Abgang des Vermögensgegenstandes führt für den Landkreis Goslar zu einer bereits bei Vertragsabschluss bekannten Haushaltsbelastung. Das Imparitätsprinzip besagt, dass alle Risiken und Verluste zu bilanzieren sind, die zum Abschlussstichtag bestanden haben. In diesem Fall wurde in Höhe des Restbuchwertes eine Rückstellung gebildet, eine Anpassung des Wertes in der EÖB wurde vollzogen.
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