Aufbau und Finanzierung von Schlaganfallnetzwerken in Sachsen

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1 Aufbau und Finanzierung von Schlaganfallnetzwerken in Sachsen DGTelemed Fachkongress "Telemedizin Strategien für eine flächendeckende Regelversorgung" bis , Berlin

2 Gliederung 1. Einleitung und Ausgangslage 2. Zwischen den Beteiligten in Sachsen konsentierte Eckpunkte 3. Wesentliche Regelungsinhalte der Rahmenvereinbarung Schlaganfallnetzwerk Freistaat Sachsen 4. Ausblick Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 2

3 1. Einleitung und Ausgangslage (1) SKH Altscherbitz Klinikum St. Georg ggmbh Universitätsklinikum Leipzig FKH Hubertusburg Städtisches KH DD-Neustadt SKH Arnsdorf Universitätsklinikum Dresden Klinikum Chemnitz Heinrich-Braun-Krankenhaus Zwickau HELIOS Klinikum Aue Zertifizierte Stroke Units im Freistaat Sachsen Zertifiziert: Überregional Zertifiziert: Regional Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 3

4 1. Einleitung und Ausgangslage (2) Problem: Gewährleistung einer qualifizierten Diagnose und Akuttherapie innerhalb des kritischen Zeitfensters nach Symptombeginn Derzeit 10 nach DSG zertifizierte Stroke Units in Sachsen, davon 5 mit dem Status überregional Ziel: Nachhaltige und flächendeckende Verbesserung der Schlaganfallbehandlung insbesondere im ländlichen Raum durch Aufbau von Schlaganfallnetzwerken Mehrere Initiativen zum Aufbau von Schlaganfallnetzwerken im Freistaat Sachsen Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 4

5 2. Konsentierte Eckpunkte (1) Gemeinsam zwischen Sächsischem Staatsministerium für Soziales (SMS), Landesverbänden der sächsischen Krankenkassen (LVSK) und Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) zur Finanzierung von Schlaganfallnetzwerken konsentierte Eckpunkte: Ermittlung eines landesweit einheitlichen Zuschlags zur DRG, der durch die KH für Fälle mit Telekonsil abgerechnet werden kann; Zuschlag soll in die Entgeltvereinbarung aufgenommen und vom SMS genehmigt werden (=>Allgemeinverbindlichkeit); Die Absicht zur Errichtung von Schlaganfallnetzwerken wird in den Verbalteil des Sächsischen Krankenhausplans aufgenommen; Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 5

6 2. Konsentierte Eckpunkte (2) LVSK und KGS treffen Vereinbarungen über - die Vergütung der laufenden Kosten, - die Abrechnungsmodalitäten und - die strukturellen Voraussetzungen für die Teilnahme (Rahmenvereinbarung auf Landesebene); Zwischen Zentren und Krankenhäusern werden separate Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen; Die Förderung der beteiligten Krankenhäuser erfolgt auf Antrag im Wege der Pauschalförderung nach 11 SächsKHG in Verbindung mit 7 PauschVO durch eine zweckgebundene Erhöhung der Jahrespauschale von bis zu EUR; Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 6

7 2. Konsentierte Eckpunkte (3) Der Server wird pro Netzwerk im Normalfall für das Zentrum zusätzlich gefördert; Der Förderantrag ist beim SMS formlos zu stellen und sollte mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung und Beschreibung des Netzwerkes; - Zentrum (Leiteinrichtung) und teilnehmende KH; - Begründung des Antrags; - Höhe der beantragten Förderung und Ermittlung der Fördersumme; - Vereinbarung mit der Leiteinrichtung und ggf. anderen Teilnehmern des Netzwerkes. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 7

8 Rahmenvereinbarung (1) Leistungen des Zentrums ( 1) Beratung beim Aufbau der regionalen Infrastruktur der KH; Definition der technischen Voraussetzungen für die telematische Anbindung der KH; 24/7 Konsiliarbegutachtung der vom KH vorgestellten Patienten sowie Mitbeurteilung der digital übermittelten neuroradiologischen Untersuchungen durch Ärzte mit ausgewiesener Erfahrung (Facharztstandard). Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 8

9 Rahmenvereinbarung (2) Qualifikation der Telekonsilärzte: 1. neurologsicher Facharztstandard 2. ausgewiesene Erfahrung durch: a) ½ Jahr Intensivstation; b) 1 Jahr Stroke Unit; c) Beurteilung Schlaganfall-CT; d) Beurteilung neurologischer Ultraschall. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 9

10 Rahmenvereinbarung (3) Kontinuierliche neurologische und neuroradiologische Diagnostik und Therapie im Falle einer medizinisch notwendigen Verlegung; Schlaganfallfortbildung für Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten mindestens einmal jährlich; Möglichkeit von Hospitationen auf Stroke Units; Abstimmung standardisierter optimierter Prozeduren; kontinuierliche projektbegleitende Fortbildungsaktivitäten (Fallbesprechungen, Visitationen, Workshops, Konferenzen etc.); Netzinterne, begleitende Qualitätssicherung und Evaluation; Übermittlung der Ergebnisse an die Vertragspartner. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 10

11 Rahmenvereinbarung (4) Erfüllung folgender Strukturvoraussetzungen: 1. Zertifizierte überregionale Stroke Unit am Standort des Zentrums; 2. 24/7 Telekonsilärzte mit spezieller Schlaganfallqualifikation; 3. 24/7 Neurochirurgie; 4. 24/7 Interventionelle Neuroradiologie; 5. Intensivstation am Standort des Zentrums; 6. 24/7 Interventionelle Kardiologie; 7. 24/7 Gefäßchirurgie; 8. Qualitätssicherung / Versorgungsforschung für Telekonsilpatienten. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 11

12 Rahmenvereinbarung (5) Die unter 2., 3., 4., 6. und 7. vorgenannten Voraussetzungen können durch ein oder durch mehrere vertraglich miteinander verbundene, qualifizierte das Zentrum bildende Krankenhäuser, die über eine zertifizierte überregionale Stroke Unit verfügen, erfüllt werden, sofern sie in einem regionalen Bezug zueinander stehen und innerhalb von 30 Min. erreichbar sind. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 12

13 Rahmenvereinbarung (5) Leistungen des Krankenhauses ( 2) Sicherstellung der apparativen und technischen Voraussetzungen für die telemedizinische Anbindung zum Zentrum; Anfertigung neuroradiologischer Aufnahmen durch dafür fachlich qualifiziertes Personal am KH; Konzentration der Schlaganfallversorgung schwerpunktmäßig auf einer Station des KH, die durch einen in der Schlaganfallversorgung erfahrenen Arzt geleitet wird; zusätzlich ist eine ITS mit Beatmungsmöglichkeit vorzuhalten. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 13

14 Rahmenvereinbarung (6) Das KH sichert die Verfügbarkeit eines in der Schlaganfallversorgung erfahrenen, am KH angestellten Facharztes. Das KH stellte folgende Diagnosemethoden sicher: - kraniale Computertomographie (60 Min. nach Aufnahme); - Notfalllabor einschl. Liquordiagnostik; - extra- u. intrakranielle Dopplersonographie, alternativ MR-Angiographie, CT-Angiographie; - Elektrokardiographie; - konventionelle Röntgendiagnostik; - transthorakale u. transösophageale Echokardiographie. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 14

15 Rahmenvereinbarung (7) Das KH hält für Überwachung und Monitoring einen personell entsprechend ausgestatteten Bereich mit folgenden apparativen Voraussetzungen vor: - EKG-Monitoring; - autom. Blutdruckmessung in kurzen Zeitintervallen; - Temperaturmonitoring; - Pulsoxymetrie; - Blutgasanalysen, Blutzuckermessung; - Perfusoren und Infusomaten; - Möglichkeit der Neurostatuserhebung in 1-2 stündigen Intervallen. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 15

16 Rahmenvereinbarung (8) Das KH hält für die Telemedizinanbindung ein kompatibles Videokonferenzsystem in einem Behandlungs- oder Untersuchungsraum vor. Das KH sichert täglich 24 Stunden Aufnahmebereitschaft für Schlaganfallpatienten. Das KH erarbeitet mit dem Zentrum ein gemeinsames patientenindividuelles Therapiekonzept. Das KH verpflichtet sich zum Aufbau einer regionalen Versorgungsstruktur, insbesondere durch Fortbildungsveranstaltungen für Rettungsdienstorganisationen, Notärzte, Hausärzte etc. Das KH führt Aufklärungsveranstaltungen im Versorgungsgebiet durch. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 16

17 Rahmenvereinbarung (9) Finanzierung ( 3) Für jeden telekonsiliarisch befundeten Fall zahlen die Kostenträger einen Qualitätssicherungszuschlag nach 17b Abs. 1 S. 5 KHG, die Abrechung erfolgt durch das KH. Grundlage für die Ermittlung des einheitlichen Zuschlags bilden die aufgrund der Teilnahme am Schlaganfallnetzwerk entstehenden zusätzlichen Kosten (Kalkulationsmatrix). Die Zuschlagshöhe ist gesondert in Anlage 3 der Vereinbarung geregelt. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 17

18 Kalkulationsmatrix zur Ermittlung des fallbezogenen Zuschlags für Schlaganfälle mit Tele-Konsil KH Zentrum Summe 1. Kosten für Ersatzbeschaffung Kosten / Jahr Kosten / Jahr Kosten / Jahr Telemedizin-System Meytec Summe Kosten für Ersatzbeschaffung pro Jahr 2. Laufende Vorhaltekosten Kosten / Jahr Kosten / Jahr Kosten / Jahr 2.1 Jährliche Gebühr Breitbandanbindung Meytec 2.2 Softwarepflege und Wartungsvertrag Meytec, Telekommunikation Stunden-Bereitschaft Ärztlicher Dienst Leitzentrum 2.4 Medizinische Dokumentation 2.5 Summe laufende Vorhaltekosten pro Jahr 3. Fallbezogene Kosten Kosten / Fall Kosten / Fall Kosten / Fall 3.1 Zeitaufwand Tele-Konsil 3.2 Dokumentation Schlaganfallscores und Monitoring 3.3 logopädische Behandlung 3.4 physiotherapeutisch Behandlung 3.5 ergotherapeutische Behandlung 3.6 Summe Fallbezogene Kosten 3.7 Anzahl Fälle mit Tele-Konsil pro Jahr Summe Fallbezogene Kosten pro Jahr Gesamtkosten p.a. ohne Ersatzbeschaffung Telemedizinsystem Zuschlag / Fall (ohne Ersatzbeschaffung Telemedizinsystem) 513,00 Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 18

19 Rahmenvereinbarung (11) Das KH weist den Qualitätssicherungszuschlag gesondert in der Rechung aus, es gelten die Regelungen der Landesvereinbarung nach 112 Abs. 2 Nr. 1 u. 2 in Verbindung mit den Regelungen nach 301 SGB V. Das Zentrum stellt dem KH die telekonsiliarisch befundeten Fälle in Rechnung, Näheres ist in einer zweiseitigen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Durch die telemedizinische Konsultation werden im KH nicht die Voraussetzungen zur Abrechnung der OPS-Codes * für die Schlaganfallkomplexbehandlung erfüllt. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 19

20 Rahmenvereinbarung (12) Geltungsbereich der Vereinbarung ( 4) Die KH erklären ihren Beitritt gegenüber den Vereinbarungspartnern ohne dass sie selbst Vertragspartei werden. Der Beitrittserklärung beizufügen ist die zweiseitige Kooperationsvereinbarung zwischen Zentrum und KH, die den Vorgaben der Rahmenvereinbarung entsprechen muss, sowie seitens des Zentrums eine Erklärung, dass die Strukturvoraussetzungen gem. Anlage 1 u. 2 der Rahmenvereinbarung erfüllt werden. Die Wirksamkeit des Beitritts bedarf der Zustimmung der Vertragsparteien. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 20

21 Rahmenvereinbarung (13) Der Qualitätssicherungszuschlag wird in der Entgeltvereinbarung des KH vereinbart und ist Bestandteil der Genehmigung durch das SMS; dadurch wird die Allgemeinverbindlichkeit für alle Benutzer und Kostenträger sichergestellt. Um eine zügige Umsetzung des Zuschlags zu ermöglichen, kann der Zuschlag im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zur aktuell geltenden Entgeltvereinbarung der Vertragsparteien nach 18 Abs. 2 KHG dem SMS zur Genehmigung vorgelegt werden. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 21

22 Rahmenvereinbarung (14) Inkrafttreten und Kündigung ( 5) Die Vereinbarung tritt zum in Kraft. Eine Kündigung kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten erfolgen. Die Anlage 3 (Zuschlagshöhe) kann mit einer Frist von 3 Monaten zum eines Jahres gesondert gekündigt werden. Eine beigetretene Einrichtung kann ihre Teilnahme mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 22

23 4. Ausblick (1) Aufbau von Schlaganfallnetzwerken abwarten Drei Initiativen sind derzeit im Aufbau bzw. in Vorbereitung: - SOS-NET (Schlaganfallversorgung Ostsachsen Netzwerk, Uniklinikum Carl Gustav Carus TU Dresden); - TNS (Teleneuromedical Network of Stroke Units in Southwest-Saxony, Helios Klinikum Aue, HBK Zwickau und Klinikum Chemnitz; - TESSA (Telemedizinisches Schlaganfallnetzwerk Nordwestsachsen, Klinikum St. Georg Leipzig). Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 23

24 4. Ausblick (2) Bestehende zweiseitige Kooperationsvereinbarungen sind soweit notwendig auf die Rahmenvereinbarung abstimmen. Erfahrungen und gesicherte Daten aus der Aufbauphase sammeln und auswerten. Nach Abschluss der Aufbauphase den vereinbarten, fallbezogenen Zuschlag auf Basis der gesicherten Daten neu vereinbaren. Telemedizinische Anwendungen auch in anderen Fachgebieten der Medizin prüfen und ggf. zur Anwendung bringen. Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 24

25 Peter Oesch Leiter FB Krankenhausplanung/finanzierung und stellv. Geschäftsführer Krankenhausgesellschaft Sachsen e.v. Humboldtstr. 2a 4105 Leipzig Tel.: +49 (0)341 / Mob.: +49 (0)163 / Fax: +49 (0)341 / oesch@kgs-online.de Internet: Für die Anwendung der Telemedizin sind (Vereinbarungs-)Grundlagen zu schaffen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Peter Oesch, Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. 25

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