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1 Fachanforderungen im Beruflichen Gymnasium: Englisch als Fach mit grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau auf der Basis der BGVO ( ) BS-PrüVO ( ) Lehrplan Englisch (Sommer 2008) BG-Handreichung (2008) EPA (i. d. F. vom ) INHALTSVERZEICHNIS Stand: GRUNDLAGEN Fachliche Kompetenzen SCHRIFTLICHE ABITURPRÜFUNG: KOMBINIERTE AUFGABE Textaufgabe Textaufgabe: ausschließlich schriftliche Vorlagen Textaufgabe: schriftliche Vorlagen verbunden mit nicht schriftlichen Vorlagen Sprachpraktische Teile Sprachpraktischer Teil: Interaktion Sprachpraktischer Teil: Mediation Sprachpraktischer Teil: Hör- bzw. Hör-/Sehverstehensaufgabe Erwartungshorizont Hilfsmittel Informationen zu den Prüfungsunterlagen Hinweise zur Bewertung der Prüfungsleistungen MÜNDLICHE PRÜFUNG P Ziele der mündlichen Prüfung Allgemeine Hinweise für beide Teile der mündlichen Prüfung Prüfungsaufbau Erster Aufgabenteil Zweiter Aufgabenteil Durchführung der mündlichen Prüfung Bewertung der mündlichen Prüfung

2 1. Grundlagen Für die Anforderungen in der Abiturprüfung gelten die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Englisch (EPA) nach Maßgabe dieser Fachanforderungen. 1.1 Fachliche Kompetenzen Grundlage der schriftlichen Abiturprüfung sind die Kompetenzen des Faches Englisch, d. h. die kommunikativen Sprachaktivitäten, die kommunikativen Sprachkompetenzen sowie die kommunikativen Aufgaben, Strategien, Texte und der Themenkorridor. Bei der mündlichen Prüfung (P5) können zudem die bearbeiteten Themenbereiche aus 13.2 einbezogen werden. Die Prüfungsanforderungen im Fach Englisch als Fach mit grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Komplexität und ihres Umfangs: Für das grundlegende Anforderungsniveau ist das Niveau B2 nachzuweisen. Für das erhöhte Anforderungsniveau ist das Niveau B2+/C1- nachzuweisen. Im Sinne wissenschaftspropädeutischen Lernens und Arbeitens werden alle Kompetenzen integrativ in den vier Dimensionen der Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz des Faches erworben und überprüft. Nicht alle Bereiche müssen dabei mit gleicher Intensität behandelt werden. Je nach Aufgabenart und Aufgabenstellung können unterschiedliche Akzente gesetzt werden. 2. Schriftliche Abiturprüfung: Kombinierte Aufgabe Im Beruflichen Gymnasium wird ab dem Prüfungsjahrgang 2010 die Kombinierte Aufgabe vorgelegt. Sie bietet grundsätzlich die Möglichkeit, in der Abiturprüfung die im Lehrplan ausgewiesenen Kompetenzen zu den Sprachaktivitäten Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion abzuprüfen und sowohl allgemeine als auch fachrichtungsrelevante Themen und Inhalte einzubinden. Die Kombinierte Aufgabe besteht aus einer Textaufgabe und sprachpraktischen Teilen, die aus maximal zwei der folgenden Aufgaben bestehen können: Interaktion (mündliche Sprachkompetenz), Mediation (Sprachmittlung), Hör- bzw. Hör-/Sehverstehen. Die Schulaufsicht legt für jeden Prüfungsdurchgang Art, Anzahl, Umfang und Gewichtung der Textaufgabe in Verbindung mit sprachpraktischen Prüfungsteilen fest. Vor Ablauf von drei Jahren dürfen bereits eingereichte Prüfungssätze oder Prüfungsteile einer Schule nicht erneut eingereicht werden. In der Bewertung überwiegt der Anteil der Textaufgabe gegenüber weiteren Aufgaben. Entsprechend dem jeweiligen Verhältnis wird die Gesamtnote aus den Teilnoten ermittelt. 2

3 2.1 Textaufgabe Der Begriff Text in der erweiterten Form umfasst sowohl ausschließlich schriftliche Prüfungsvorlagen als auch nicht schriftliche Vorlagen. Die Textvorlagen zur Textaufgabe sind authentische Texte in englischer Sprache, haben einen dem grundlegenden bzw. erhöhten Anforderungsniveau angemessenen Schwierigkeitsgrad und sind in Thematik und Struktur hinreichend komplex. Die Textaufgabe wird durch drei Anforderungsbereiche strukturiert: Anforderungsbereich I: Anforderungsbereich II: Anforderungsbereich III: Reproduktion/Textverstehen Reorganisation/Analyse Werten/Gestalten Das Schwergewicht der zu erbringenden Leistungen liegt im Anforderungsbereich II (Reorganisation, Analyse). Bei der Textaufgabe ist die thematische Einheit der Aufgabenstellungen zu beachten. Die Textaufgabe enthält 3-5 Teilaufgaben, deren Gewichtung die Schulaufsicht festlegt. Den Prüflingen ist die Gewichtung aller Teilaufgaben in der Aufgabenstellung bekannt zu geben. Sowohl literarische Texte als auch Sachtexte können als Textaufgabe vorgelegt werden. Es dürfen keine Vorlagen gewählt werden, die den Prüflingen vermutlich bekannt sind oder aus im Unterricht behandelten Ganzschriften stammen. Kürzungen in Texten - auch in den im Erwartungshorizont vorgelegten Tapescripts - werden mit [...] gekennzeichnet. Bei der Kürzung darf der besondere Charakter des Textes nicht beeinträchtigt werden. Schriftliche Arbeitsvorlagen und bildliche Darstellungen sind den Prüflingen während der gesamten Prüfungszeit zugänglich. Audio-visuelle Produktionen und Hörtexte werden den Prüflingen entsprechend der Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt. Da bei der Kombinierten Aufgabe bis zu zwei sprachpraktische Teile hinzukommen können, ist die Wortzahl der vorgelegten Texte zur Textaufgabe abhängig von der Anzahl und der Gewichtung der sprachpraktischen Teilaufgabe/Teilaufgaben. Den Prüflingen wird bezüglich der Textaufgabe ein Aufgabenvorschlag vorgelegt Textaufgabe: ausschließlich schriftliche Vorlagen Literarische Texte (z. B. Gedichte, Liedertexte, Auszüge aus Romanen, Kurzgeschichten, Dramen) Sachtexte (z. B. journalistische Texte, Berichte, Essays) Textaufgabe: schriftliche Vorlagen verbunden mit nicht schriftlichen Vorlagen Als nicht schriftliche Vorlagen gelten audio-visuelle Produktionen, Hörtexte und bildliche Darstellungen. Diese Vorlagen dürfen nur in Verbindung mit schriftlichen Vorlagen Teil der Prüfung sein. Eine Verbindung mehrerer Vorlagen ist möglich, wobei diese Vorlagen thematisch miteinander verbunden sein müssen. 3

4 2.2 Sprachpraktische Teile Bei der Kombinierten Aufgabe wird in der Regel einer der sprachpraktischen Teile mit allgemeinen fachrichtungsrelevanten Bezügen angeboten. Sprachpraktische Teile müssen unabhängig von der Textaufgabe zu lösen sein. Ein thematischer Bezug zur Textaufgabe und untereinander ist nicht erforderlich Sprachpraktischer Teil: Interaktion Die Kombinierte Aufgabe ermöglicht es, der Bedeutung der mündlichen Sprachkompetenz in der schriftlichen Abiturprüfung Rechnung zu tragen. Die sprachpraktische Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz kann zeitlich getrennt von der Bearbeitung der restlichen Aufgaben durchgeführt werden. Dieser Prüfungsteil kann sich inhaltlich auf einen Themenbereich des Themenkorridors beschränken und fachrichtungsbezogen sein. Werden fachrichtungsbezogene Aufgaben gestellt, so bearbeiten die Prüflinge die ihrer Fachrichtung zugeordnete Aufgabe. Vorgelegte Materialien dienen als Impuls zum Sprechen und müssen nicht in allen Anforderungsbereichen vertieft bearbeitet werden. Die Vorlage von Lesetexten ist zu vermeiden. Da der Nachweis der Diskurs- und Interaktionsfähigkeit in Englisch im Zentrum dieser Aufgabe steht, wird die Prüfung als Partner- oder Gruppenprüfung (maximal drei Prüflinge) durchgeführt. Zu beachten ist, dass die Rollen dem Erfahrungshintergrund und der Altersstruktur der Prüflinge entsprechen. Zu vermeiden sind z. B. Chefrollen oder solche, in denen die Prüflinge Personen aus einem anderen als ihrem eigenen Kulturkreis darstellen sollen. Im sprachpraktischen Teil Interaktion wird den Prüfungspaaren bzw. -gruppen jeweils lediglich eine Aufgabe vorgelegt, die gemeinsam zu bewältigen ist. Bei der Überprüfung der Diskurs- und Interaktionsfähigkeit kommt es auf möglichst spontane Äußerungen an. Daher wird den Prüflingen getrennt voneinander eine Einlesezeit von maximal 5 Minuten gewährt, um sich mit der Aufgabestellung vertraut zu machen. Notizen sind zulässig, jedoch keine Ausformulierungen, die zum reinen Ablesen verleiten. Eine Zweierprüfung sollte - ohne die Einlesezeit - 25 Minuten, eine Dreierprüfung 30 Minuten nicht überschreiten. Bei Partner- und Gruppenprüfungen ist sicherzustellen, dass die individuelle Leistung eindeutig bewertet werden kann. Beim sprachpraktischen Teil Interaktion müssen die Schulen gewährleisten, dass sich die Prüflinge, die die Prüfung bereits absolviert haben, nicht mit denen, die noch geprüft werden, austauschen können. Die Bewertung und Dokumentation der Leistung erfolgt durch den Abgleich der Aspekte im Erwartungshorizont für die inhaltliche Leistung zusammen mit dem Beurteilungsinstrument 1 für die Interaktion. 1 Vgl. 4

5 2.2.2 Sprachpraktischer Teil: Mediation Sprachmittlung, d. h. die Übertragung eines Inhalts von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache, gewinnt auch im Rahmen einer praxis- und lebensrelevanten Ausrichtung des Englischunterrichts als ein Aspekt der kommunikativen Fähigkeiten und Fertigkeiten an Bedeutung. Die Aufgabe zur Sprachmittlung wird schriftlich durchgeführt. Da komplexe fremdsprachliche Kompetenzen überprüft werden sollen, ist die Sprachrichtung Deutsch Englisch. Bei den Sachtexten zur Mediation wird in der Regel allgemeines, fachrichtungsrelevantes Überblickswissen abgeprüft. Weder Arbeitsanleitungen, Benutzerhandbücher oder Rezepte, noch poetische Texte bzw. Texte mit ähnlich ausgeprägtem stilistischem Anspruch sind als Vorlagen zulässig. Im sprachpraktischen Teil Mediation werden den Prüflingen die Texte aller Fachrichtungen zur Auswahl vorgelegt Sprachpraktischer Teil: Hör- bzw. Hör-/Sehverstehensaufgabe Eine sprachpraktische Aufgabe zum Hör- bzw. Hör-/Sehverstehen kann nur dann gestellt werden, wenn sie nicht bereits Bestandteil der Textaufgabe ist. Geeignet für eine Hör- bzw. Hör-/Sehverstehensaufgabe sind bevorzugt folgende Texte: Radio-/Fernseh-Mitschnitte aus Nachrichtensendungen, Interviews, Reden, Gespräche, Diskussionen, Dialoge, Hintergrundberichte usw. Als akustische/audiovisuelle Textvorlage dient ein Text von in der Regel nicht mehr als fünf Minuten Länge. Er wird den Prüflingen in der Regel zweimal über einen Ton-/ Bildträger dargeboten. Er kann vorher schriftlich in einen Zusammenhang gestellt und in geeigneter Weise sprachlich vorentlastet werden. Schwerpunkte in der Überprüfung sind hier für das Hör- bzw. Hör-/Sehverstehen charakteristische Leistungen, besonders die auf wesentliche Inhaltsteile zielende reduzierte Informationsentnahme, die Fähigkeit zu thematisch integrierender Informationsverarbeitung und der Nachweis eines umfassenden Verständnisses des Sprechzusammenhangs. Zur Überprüfung des Hör- bzw. Hör-/Sehverständnisses sollen auf diese Fertigkeiten abzielende Teilleistungen gefordert werden. Dazu gehören kurze ausformulierte Antworten auf knappe Fragen, Inhaltsangaben sowie die erzählende oder berichtende Wiedergabe von Teilabschnitten. Im sprachpraktischen Teil Hör- bzw. Hör-/Sehverstehen werden in der Regel fachrichtungsübergreifende berufsbezogene Aufgaben gestellt. Es wird eine Aufgabe vorgelegt. 5

6 2.3 Erwartungshorizont Im Erwartungshorizont wird sowohl jede Aufgabe bei der Textaufgabe - gesondert unter Bezugnahme auf die Anforderungsbereiche - als auch jede Aufgabe für sprachpraktische Teile erfasst. Er enthält stichpunktartig inhaltliche und ggf. formale Aspekte, Angaben zur Bewertung einer sehr guten und einer ausreichenden Leistung und ist so ausführlich und strukturiert wie möglich in Englisch zu erstellen. 2.4 Hilfsmittel Zugelassene Hilfsmittel sind ein- und zweisprachige nicht-elektronische Wörterbücher bei allen Aufgabentypen. Fachwörterbücher sind nicht zugelassen. In der sprachpraktischen Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz (Interaktion) werden den Prüflingen, sofern es die Bewältigung der Aufgabe authentischer macht, weitere Hilfsmittel wie z. B. Folien, Flipchart, Computer zur Verfügung gestellt. 2.5 Informationen zu den Prüfungsunterlagen Die Modalitäten zur Prüfungserstellung wie Umfang, Gewichtung etc. werden ab dem Prüfungsjahrgang 2010 von der Schulaufsicht in gesondert herausgegebenen Papieren festgelegt. Den Schulen werden Layoutvorlagen zugestellt, die verbindlich zu benutzen sind. Aus ihnen geht hervor, welche Angaben zu den Prüfungsunterlagen zu machen sind. 2.6 Hinweise zur Bewertung der Prüfungsleistungen Die Bewertung erfolgt für das Fach Englisch als Fach mit grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau nach denselben Grundsätzen. Eine Differenzierung ergibt sich aus den unterschiedlichen nachzuweisenden Niveaus, den Aufgabenstellungen und Gewichtungen und den damit verbundenen inhaltlichen und sprachlichen Anforderungen, die im Erwartungshorizont formuliert werden. Zur Beurteilung aller Prüfungsaufgaben werden neben dem Erwartungshorizont die Beurteilungsinstrumente mittels Deskriptoren 2 herangezogen. Die Bewertung aller sprachpraktischen Prüfungsanteile wird durch die Korrektoren der Textaufgabe vorgenommen. Beide beurteilen die Prüfung zur mündlichen Sprachkompetenz Interaktion. Für den sprachpraktischen Teil zur mündlichen Sprachkompetenz (Interaktion) wird ein Fachausschuss gebildet. Die Notenfindung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die sprachpraktische mündliche Prüfung. Nur der Prüfungsvorsitz und der gebildete Fachausschuss haben hierbei ein Stimmrecht. Das Protokoll schließt mit einer zusammenfassenden Beurteilung der sprachpraktischen mündlichen Prüfungsleistung. Alle Aufgabenteile werden zuerst getrennt bewertet. Rundungen bei Lösungen zu schriftlichen Aufgaben dürfen zunächst nicht vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass unter Umständen mit gebrochenen Notenwerten bis zur Ermittlung der Gesamtnote weiter gerechnet wird. Für diese gelten die mathematischen Rundungsregeln. 2 Vgl. 6

7 3. Mündliche Prüfung P5 Im Gegensatz zur zentral gestellten schriftlichen Prüfung werden die mündlichen Prüfungen von den Fachkolleginnen und -kollegen an den Schulen erstellt. 3.1 Ziele der mündlichen Prüfung In der mündlichen Prüfung ist sowohl die Kompetenz einer mündlichen Präsentation als auch die Kompetenz der Interaktion nachzuweisen. Daher wird die Prüfung in zwei Teilen aufgebaut: Im ersten Teil, der Präsentation, erfolgt der Nachweis analytisch-interpretatorischer Kompetenzen. Im zweiten Teil erfolgt in einer Interaktion bzw. in einem Prüfungsgespräch der Nachweis wertend-gestaltender Kompetenzen vor dem Hintergrund fachlicher und fachübergreifender Zusammenhänge. 3.2 Allgemeine Hinweise für beide Teile der mündlichen Prüfung In der Aufgabenstellung ist die Gewichtung aller Einzelaufgaben anzugeben. Die Benutzung von ein- und zweisprachigen nicht elektronischen Wörterbüchern während der Vorbereitungszeit ist zulässig. Darüber hinaus können solche Wörter erklärt werden, die nicht ohne weiteres den zugelassenen Wörterbüchern zu entnehmen sind. Ein Erwartungshorizont für eine sehr gute und eine ausreichende inhaltliche Leistung wird schriftlich stichpunktartig und strukturiert in Englisch vorgelegt. Hilfsmittel, die eine wirkungsvolle Präsentation unterstützen (z. B. Folien, Flipchart, Computer), sind den Prüflingen zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Medien können im zweiten Prüfungsteil Realgegenstände bzw. bildliche Vorgaben Impulse geben und den Interaktionsprozess positiv beeinflussen. Die Prüfung wird in Englisch durchgeführt. 3.3 Prüfungsaufbau Erster Aufgabenteil - Präsentation Im ersten Prüfungsteil lösen die Prüflinge selbstständig eine Aufgabe, indem sie nach einer 25-minütigen Vorbereitungszeit einen zusammenhängenden Vortrag präsentieren. Der erste Prüfungsteil umfasst 1/3 der gesamten Prüfungszeit. Prüfungsgrundlage für die analytisch-interpretierende Bearbeitung können sein: ein oder mehrere Text(e) von insgesamt ca Wörtern (literarischer oder Sach- und Gebrauchstext), visuelle Materialien, (z. B. komplexe bildliche Darstellung, Cartoon, Statistik, Graphik, Diagramm), ein auditiv bzw. audiovisuell vermittelter Text (Länge 3-5 Minuten), ggf. in Verbindung mit visuellem Material, die jeweils durch eine oder mehrere möglichst globale Arbeitsanweisungen ergänzt werden. 7

8 Für die Ausarbeitung des Kurzreferats bzw. der Präsentation ist ein Thema zu stellen, das ggf. durch einige wenige Strukturierungshilfen präzisiert werden kann. Eine wesentliche Zielleistung in diesem Prüfungsteil ist das selbstständige Erfassen und Aufschlüsseln des Themas, die themenbezogene Auswahl der für das Thema relevanten Aspekte und die Fähigkeit zur logischen Gliederung und klaren, sachgerechten Darstellung. Diese Vorgabe ist nicht erfüllt, wenn eine Steuerung durch eine größere Zahl detaillierter Fragen oder Arbeitsanweisungen erfolgt Zweiter Aufgabenteil Interaktion bzw. Prüfungsgespräch Im zweiten Prüfungsteil werden vor allem größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge abgeprüft. Dabei ist mindestens ein weiteres Sachgebiet aus einem weiteren Kurshalbjahr oder einem weiteren Themenbereich anzusprechen. Der zweite Prüfungsteil wird in der Regel als Partner- oder Gruppenprüfung (maximal 3 Prüflinge werden empfohlen) in einem Rollenspiel wie z. B. einer panel discussion oder formal debate durchgeführt. Zu beachten ist, dass die Rollen dem Erfahrungshintergrund und der Altersstruktur der Prüflinge entsprechen. Zu vermeiden sind z. B. Chefrollen oder solche, in denen die Prüflinge Personen aus einem anderen als ihrem eigenen Kulturkreis darstellen sollen. Bei Partner- und Gruppenprüfungen ist sicherzustellen, dass die individuelle Leistung eindeutig bewertet werden kann. Ist nur ein Prüfling vorhanden, findet dieser Prüfungsteil als Einzelprüfung in Form eines Prüfungsgesprächs statt. 3.4 Durchführung der mündlichen Prüfung Die Aufgabenstellungen für den ersten und zweiten Prüfungsteil sind den Prüflingen zeitlich getrennt und nacheinander vorzulegen. Im ersten Prüfungsteil erhalten die Prüflinge eine individuelle Aufgabenstellung, für die eine Vorbereitungszeit von 25 Minuten gewährt wird. Die Prüflinge bereiten sich getrennt vor. Notizen dürfen gemacht werden, aber nicht Aufzeichnungen, die zum reinen Ablesen verleiten. Dieser Prüfungsteil findet als Einzelprüfung statt und umfasst pro Prüfling maximal 7 Minuten. Die Aufgabenstellungen für den zweiten Prüfungsteil sind den Prüflingen erst im Anschluss an den ersten Prüfungsteil vorzulegen. Den Prüflingen wird getrennt voneinander eine Einlesezeit von maximal 5 Minuten gewährt, um sich mit der Aufgabenstellung vertraut zu machen. Notizen dürfen gemacht werden, aber nicht Aufzeichnungen, die zum reinen Ablesen verleiten. Der zweite Teil der Prüfung umfasst - ohne die Einlesezeit - bei einem Prüfungsgespräch mit einem Prüfling 15 Minuten, bei zwei Prüflingen maximal 20, bei drei Prüflingen maximal 25 Minuten. 3.5 Bewertung der mündlichen Prüfung P5 Die Beurteilung und die Dokumentation erfolgen durch den Abgleich der inhaltlichen Aspekte mit dem Erwartungshorizont, die Beurteilungsinstrumente 3 für mündliche Produktion und Interaktion sowie die Einbeziehung der Qualität und der Angemessenheit der von den Prüflingen gewählten Präsentationstechniken. 3 Vgl. 8

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