Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht

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1 Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht Von Elisabeth Sauthoff Duncker & Humblot Berlin

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 31 I. Gegenstand der Untersuchung und Zielsetzung 31 II. Gang der Untersuchung Teil Schadensersatzhaftung des Verkäufers für Lieferung mangelhafter Ware nach UN-Kaufrecht 37 2 Das UN-Kaufrecht, sein Anwendungs- und Regelungsbereich sowie die Möglichkeit seines Ausschlusses 37 I. Entstehung des UN-Kaufrechts 37 II. Anwendungsbereich 38 III. Regelungsbereich 39 IV. Möglichkeit des Ausschlusses durch Parteivereinbarung 39 3 Der Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer gem. Art. 45 Abs. 1 lit. b CISG bei mangelhafter Lieferung 40 I. Anspruchsgrundlage und -Voraussetzungen 40 II. Die Lieferung mangelhafter Ware als Vertragsverletzung i. S. d. Art. 45 Abs. 1CISG Vertragsgemäßheit der Ware Freiheit der Ware von Rechten und Ansprüchen Dritter 43 III. Voraussetzungen für die Erhaltung des Schadensersatzanspruchs Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei vertragswidriger Lieferung Rügeobliegenheit bei Vorliegen eines Rechtsmangels 44 IV. Inhalt des Schadensersatzes (Art. 74 S. 1 CISG) 44 4 Schadensersatz als Garantiehaftung 46 I. Vorbildfunktion des Common Law 46

3 14 Inhaltsverzeichnis II. Haftungskonzeption im Haager Kaufrecht 48 5 Die Befreiungstatbestände der Art. 79, 80 CISG bei Lieferung mangelhafter Ware 51 I. Befreiungstatbestand des Art. 79 CISG Anwendbarkeit des Art. 79 CISG auf die Haftung des Verkäufers für mangelhafte Lieferung 53 a) Argumente gegen die Anwendbarkeit 53 b) Argumente für die Anwendbarkeit 54 c) Diskussion und eigene Stellungnahme Risiken innerhalb des typischen Einflussbereichs des Verkäufers 56 a) Der Verkäufer als Zwischenhändler 57 aa) Haftung für Vorlieferanten 57 (1) Direkte Anwendung des Art. 79 Abs. 2 CISG 59 (2) Analoge Anwendung des Art. 79 Abs. 2 CISG 61 (3) Haftung nach Art. 79 Abs. 1 CISG 61 bb) Haftung für verdeckte Mängel 61 b) Der Verkäufer als Hersteller der Ware 63 aa) Risiken aus dem Bereich der Produktion und Organisation einschließlich des Personalrisikos 63 bb) Haftung für Entwicklungsfehler 63 (1) Urteil des BGH vom (2) Unbeherrschbarkeit von Entwicklungsfehlern 65 (3) Diskussion und eigene Stellungnahme 66 cc) Haftung für Zulieferer und Haftung für verdeckte Mängel Risiken außerhalb des typischen Einflussbereichs des Verkäufers Haftung für Dritte gem. Art. 79 Abs. 2 CISG Zwischenergebnis Beweislast Vertragliche Ausgestaltung der Haftungsbefreiung 71 II. Befreiungstatbestand des Art. 80 CISG 72

4 Inhaltsverzeichnis 15 6 Schadensersatz im System der Rechtsbehelfe 73 I. Die dem Käufer grundsätzlich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe 73 II. Besonderheiten im Fall der Lieferung mangelhafter Ware Lieferung vertragswidriger Ware Lieferung von mit einem Rechtsmangel behafteter Ware 75 III. Kriterium der wesentlichen Vertragsverletzung 76 IV. Die Lieferung mangelhafter Ware als wesentliche Vertragsverletzung Wesentliche Vertragsverletzung bei Vorliegen eines Sachmangels 78 a) Qualitätsmangel und Falschlieferung 78 aa) Möglichkeit und Zumutbarkeit einer anderweitigen Verwertung...79 (1) Möglichkeit anderweitiger Verwertung 80 (2) Zumutbarkeit anderweitiger Verwertung 83 (3) Bewertung 85 bb) Behebbarkeit des Mangels 87 (1) Unerheblichkeit der Behebbarkeit des Mangels 88 (2) Berücksichtigung der Behebbarkeit des Mangels 89 (a) Rechtsprechung 89 (b) Literatur 90 (aa) Dynamischer" Begriff der wesentlichen Vertragsverletzung 91 (bb) Suspendierung des Vertragsaufhebungsrechts 92 (cc) Abwägung zwischen der Schwere der Vertragsverletzung und den Modalitäten ihrer Behebbarkeit 93 (3) Diskussion und eigene Stellungnahme 93 b) Quantitätsmangel Wesentliche Vertragsverletzung bei Vorliegen eines Rechtsmangels Zwischenergebnis 98 V. Das Verhältnis des Schadensersatzes zu den einzelnen Rechtsbehelfen Mögliche Schadensai'ten 101 a) Nichterfüllungsschaden im engeren Sinne 101

5 16 Inhaltsverzeichnis b) Begleitschäden 101 c) Folgeschäden 102 d) Sinn dieser Kategorien 102 e) Verzögerungsschaden als eigene Kategorie? Isolierte Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs Schadensersatz in Verbindung mit der Vertragsaufhebung Schadensersatz in Verbindung mit dem (Nach-)Erfüllungsanspruch Schadensersatz in Verbindung mit der Minderung Das Vorhersehbarkeitserfordernis des Art. 74 S. 2 CISG 111 I. Funktion des Art. 74 S. 2 CISG 111 IL Maßstab 113 III. Vorhersehbarkeit bestimmter Schäden Unmittelbar aus der Nichterfüllung resultierende Schäden Folgeschäden Möglichkeiten von Haftungsausschluss und -beschränkungen durch Parteivereinbarung Zusammenfassung Teil Schadensersatzhaftung des Verkäufers für Lieferung mangelhafter Ware nach BGB Bedeutung des UN-Kaufrechts für die Auslegung der Regelungen über die Schadensersatzhaftung des Verkäufers im BGB 125 I. Auslegung des neuen Schuldrechts unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts im Allgemeinen Berücksichtigung des UN-Kaufrechts im Rahmen der historischen Auslegung Einflusslinie" vom UN-Kaufrecht über die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie bis in das BGB 127 a) Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts 127

6 Inhaltsverzeichnis 17 b) Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in das deutsche Recht 129 c) Richtlinienkonforme Auslegung von Transformationsnormen im deutschen Recht 130 d) Quasi-richtlinienkonforme Auslegung bei überschießender Umsetzung 130 aa) Einheitliche Auslegung aufgrund autonomer Entscheidung des Gesetzgebers 131 bb) Gemeinschaftsrechtlicher Ansatz 132 e) Zwischenergebnis 135 II. Einfluss des UN-Kaufrechts auf die Schadensersatzhaftung des Verkäufers und Konsequenzen für die Auslegung ' Schadensersatzhaftung des Verkäufers für die Lieferung mangelhafter Warenach altem Recht Grundlegende Aspekte der Neuregelung der Schadensersatzhaftung des Verkäufers für die Lieferung mangelhafter Ware Unmittelbarer Einfluss des UN-Kaufrechts und Konsequenzen für die Auslegung Mittelbarer Einfluss des UN-Kaufrechts durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 144 a) Ausklammerung der Schadensersatzhaftung aus dem Regelungsbereich der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 145 b) Interne Harmonisierung und autonome Rechtsangleichung Konsequenzen für die Auslegung Zwischenergebnis Überblick über die Regelung der Schadensersatzhaftung des Verkäufers für Lieferung mangelhafter Ware 153 I. Mangelhaftigkeit der Kaufsache Freiheit von Sachmängeln 154 a) Überblick über die Regelung des 434 BGB 154 b) Berücksichtigung des UN-Kaufrechts im Rahmen der Auslegung von 434 BGB und Vergleich 155 aa) Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung 156

7 Inhaltsverzeichnis (1) Vergleich von Art. 2 Abs. 2 lit. b VerbrGK-RiL und Art. 35 Abs. 2 lit. b CISG 156 (2) Vertraglich vorausgesetzte Verwendung i. S. d. 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB 157 (3) 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB als gesetzlich typisierte konkludente Beschaffenheitsvereinbarung 159 bb) Eignung für die gewöhnliche Verwendung 160 cc) Öffentliche Äußerungen und Montagefehler 161 dd) Aliud-Lieferungen und Mengenabweichungen 161 c) Haftungsausschluss nach 442 Abs, 1 BGB und Vergleich mit dem UN-Kaufrecht 163 d) Beweislast und Vergleich mit dem UN-Kaufrecht Freiheit von Rechtsmängeln und Vergleich mit dem UN-Kaufrecht 165 II. Rügepflicht 166 III. Zwischenergebnis 166 IV. Die verschiedenen Schadensersatzansprüche wegen Lieferung mangelhafter Ware Schadensersatz statt der Leistung 170 a) Behebbarer Mangel 170 b) Unbehebbarer Mangel 170 c) Schadensersatz statt der Leistung gem. 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. 282 BGB 172 d) Schadensersatz statt der ganzen Leistung im Gegensatz zum Schadensersatz statt der Leistung Schadensersatz neben der Leistung Abgrenzung von Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung 175 a) Abgrenzung anhand der alten Kategorien 176 b) Abgrenzung nach Art der verletzten Pflicht 177 c) Schadensphänomenologische" Abgrenzung 178 d) Abgrenzung nach dem Sinn und Zweck der Sonderregelung des Schadensersatzes statt der Leistung 181

8 Inhaltsverzeichnis 19 aa) Schadensersatz statt der Leistung als Schadensersatz anstelle der primär geschuldeten mangelfreien Kaufsache 181 bb) Dynamisches Verständnis 182 (1) Schadensersatz statt der Leistung als Schaden infolge des endgültigen Ausbleibens der Leistung 182 (2) Schadensersatz statt der Leistung als der durch eine gedachte Nacherfüllung im spätestmöglichen Zeitpunkt vermeidbare Schaden 183 (a) Spätestmöglicher Zeitpunkt bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung 184 (b) Spätestmöglicher Zeitpunkt bei Wegfall des Nacherfüllungsanspruchs gem. 281 Abs. 4 BGB 184 (3) Sinnlosigkeit der Fristsetzung 188 (4) Zwischenergebnis 189 (5) Einordnung mangelbedingter Folgeschäden 190 (a) Das Erfüllungsinteresse betreffende Folgeschäden 190 (b) Das Integritätsinteresse betreffende Folgeschäden 191 (6) Kritik an dem dynamischen Verständnis und eigene Stellungnahme Nachteile gegenüber dem UN-Kaufrecht Konkurrenzverhältnis von Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung 199 a) Schadensersatz wegen Verzögerung der Nacherfüllung 199 b) Schadensersatz wegen Verzögerung der geschuldeten mangelfreien Leistung 201 aa) Ersatz des Nutzungsausfallschadens gem. 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 2 i. V. m. 286 BGB 201 bb) Gesetzes Wortlaut und Regierungsbegründung 203 cc) Argumente für den Ersatz von Nutzungsausfallschäden gem. 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB und eigene Stellungnahme 204 dd) Konsequenzen für die Definition des Schadensersatzes wegen Verzögerung der Leistung Zwischenergebnis 207

9 20 Inhaltsverzeichnis 12 Verschuldensprinzip 210 I. Neufassung des 276 Abs. 1 S. 1 BGB Übernahme einer Garantie Übernahme eines Beschaffungsrisikos 213 a) Legitimation einer Risikohaftung bei der Beschaffungsschuld 213 b) Dogmatische Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung für Beschaffungsschulden 214 aa) 276 Abs. 1 S. 1 BGB als Auslegungsregel für Beschaffungsschulden 214 bb) Diskussion und eigene Stellungnahme 215 c) Art der übernommenen Risiken 218 II. Rechtsnatur des 280 Abs. 1 S. 2 BGB und Konsequenzen Gesetzliche Beweislastregel Beweislastregel und Verschuldensvermutung Abs. 1 S. 2 BGB als Einwendungsnorm bzw. materieller Haftungsausschluss Prozessuale Konsequenzen 222 III. Gefahr der Ausweitung der Haftung des Verkäufers 224 IV. Zwischenergebnis Schadensersatz im System der Rechtsbehelfe 227 I. Die dem Käufer grundsätzlich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe Überblick ' Vergleich der Stufung der Rechtsbehelfe mit dem UN-Kaufrecht Situation nach Ablauf der Nachfrist lus variandi zwischen Nacherfüllung und Schadensersatz statt der Leistung bzw. Rücktritt Erlöschen des Nacherfüllungsanspruchs 233 II. Das Verhältnis des Schadensersatzes zu den anderen Rechtsbehelfen Schadensersatz statt der Leistung und sein Verhältnis zu den anderen Rechtsbehelfen 234 a) Isolierte Geltendmachung des Schadensersatzes statt der Leistung 234

10 Inhaltsverzeichnis 21 b) lus variandi 236 c) Das Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung aa) Kumulation von Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung 239 bb) lus variandi zwischen Rücktritt und kleinem Schadensersatz 239 (1) Weite Auslegung des 325 BGB 240 (2) Diskussion und eigene Stellungnahme 241 d) Das Verhältnis von Minderung und Schadensersatz statt der Leistung 243 aa) Kumulation von Minderung und Schadensersatz statt der Leistung. 243 bb) lus variandi zwischen Minderung und Schadensersatz statt der ganzen Leistung 243 e) Das Verhältnis von Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Schadensersatz statt der Leistung 244 aa) Alternativität der Ansprüche 244 bb) Teleologische Reduktion des 284 BGB 245 (1) Aufwendungen zu ideellen oder konsumtiven Zwecken 245 (2) Ausbleiben einer doppelten Entschädigung Das Verhältnis des Schadensersatzes neben der Leistung und des Schadensersatzes wegen Verzögerung der Nacherfüllung zu den anderen Rechtsbehelfen 249 III. Das Kriterium der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung Vorliegen einer unerheblichen Pflichtverletzung Übertragung der Rechtsprechungsgrundsätze zu 459 Abs. 1 S. 2 BGB a. F. auf das neue Recht Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie Einflusslinie vom CISG über die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in das BGB Vergleich mit dem UN-Kaufrecht Fall der Zuweniglieferung im Kaufrecht 258 a) Argumente für die Anwendung der 281 Abs. 1 S. 3, 323 Abs. 5 S. 2 BGB 259

11 22 Inhaltsverzeichnis b) Argumente für die Anwendung der 281 Abs. 1 S. 2, 323 Abs. 5 S. 1BGB 260 c) Diskussion und eigene Stellungnahme 260 IV. Zwischenergebnis Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung 267 I. Schadensersatz statt der Leistung wegen eines unbehebbaren Mangels Anfängliche Unbehebbarkeit des Mangels ( 437 Nr. 3, 31 la Abs. 2 BGB) 267 a) Bezugspunkt für die Kenntnis bzw. die zu vertretende Unkenntnis bei mangelhafter Lieferung 268 b) Strukturdes 311aAbs. 2 BGB 269 aa) Haftungsgrund 269 bb) Verschuldens- oder Garantiehaftung 271 c) Positive Kenntnis 273 d) Zu vertretende Unkenntnis 273 aa) Haftung für die Zulänglichkeit des eigenen Geschäftskreises" bb) Untersuchungspflichten des Verkäufers 276 (1) Untersuchungspflichten des Verkäufers im Allgemeinen 277 (a) Zwischenhändler 277 (b) Hersteller 280 (2) Übertragung der allgemeinen Grundsätze auf 311a Abs. 2 S. 2 BGB 281 cc) Zurechnung Dritter 282 e) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos 284 aa) Übernahme einer Garantie 284 (1) Bezugspunkt 285 (2) Stillschweigende Übernahme einer Garantie 286 (3) Fälle des anfänglichen Unvermögens 287 bb) Übernahme eines Beschaffungsrisikos 289 (1) Übernahme des Beschaffungsrisikos in Bezug auf die Fehlerfreiheit der Ware 290

12 Inhaltsverzeichnis 23 (2) Kritik und Diskussion 291 (3) Heranziehung des UN-Kaufrechts und Vergleich 295 (4) Übernahme des Beschaffungsrisikos in Bezug auf die Nachlieferung 297 (5) Konsequenzen für die Haftung aus 31 la Abs. 2 BGB 298 f) Beweislast 299 g) Garantiehaftung auf das negative Interesse nach 122 BGB analog h) Zwischenergebnis Nachträgliche Unbehebbarkeit des Mangels ( 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. 283 BGB) 306 a) Relevante Pflichtverletzung 306 aa) Grundkonstellation 307 (1) Streng verhaltensbezogener Ansatz 307 (2) Eintritt der Unmöglichkeit als Pflichtverletzung 308 (3) Diskussion und eigene Stellungnahme 309 bb) Mangelhafte Lieferung 313 (1) Eintritt der Unbehebbarkeit des Mangels vor Gefahrübergang 313 (2) Eintritt der Unbehebbarkeit des Mangels nach Gefahrübergang 314 b) Vertretenmüssen 317 aa) Verschulden 317 bb) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos 318 (1) Übernahme einer Garantie 318 (2) Übernahme eines Beschaffungsrisikos 318 cc) Beweislast hinsichtlich des Vertretenmüssens 319 c) Zwischenergebnis 321 II. Schadensersatz statt der Leistung wegen eines behebbaren Mangels ( 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. 281 BGB) Relevante Pflichtverletzung 322 a) Wortlaut des 281 Abs. 1 BGB 323 b) Historische Auslegung 323

13 Inhaltsverzeichnis c) Mangelhafte Lieferung als Pflichtverletzung 324 d) Mangelhafte Lieferung und Nichtvornahme der Nacherfüllung als Pflichtverletzung 325 e) Nichtvornahme der Nacherfüllung als Pflichtverletzung 326 f) Mangelhafte Lieferung oder Nichtvornahme der Nacherfüllung als Pflichtverletzung 331 g) Vergleich mit dem UN-Kaufrecht Vertretenmüssen 333 a) Vertretenmüssen der mangelhaften Lieferung 333 aa) Verschulden 334 (1) Schuldhafte Herbeiführung des Mangels 334 (a) Verkäufer als Hersteller 334 (aa) Zurechnung des Verschuldens Dritter nach 278 BGB 335 (bb) Vergleich mit der Zurechnung des Verhaltens Dritter nach Art. 79 CISG 335 (b) Verkäufer als Zwischenhändler 336 (aa) Zurechnung des Herstellerverschuldens nach 278 BGB 336 (bb) Vergleich mit der Haftung für das Verhalten von Vorlieferanten nach CISG 340 (c) Unterschiede zwischen der Haftung des Herstellers und,der des Händlers 341 (2) Schuldhafte Nichtbeseitigung des Mangels 343 bb) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos 344 (1) Übernahme einer Garantie 344 (2) Übernahme eines Beschaffungsrisikos 345 cc) Beweislast 345 b) Vertretenmüssen der gescheiterten Nacherfüllung 346 aa) Verschulden 347 (1) Unterlassen der Nacherfüllung 347

14 Inhaltsverzeichnis 25 (2) Mangelhafte Ersatzlieferung oder Nichtbeseitigung des Mangels durch die Nachbesserung 347 (a) Die anzuwendende Sorgfalt bei der Ersatzlieferung 347 (b) Die anzuwendende Sorgfalt bei der Nachbesserung 349 bb) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und Einstandspflicht für finanzielles Unvermögen 349 (1) Übernahme einer Garantie 350 (2) Übernahme eines Beschaffungsrisikos 350 (a) Unterlassen der Ersatzlieferung 350 (b) Mangelhafte Ersatzlieferung 351 (3) Einstandspflicht für finanzielles Unvermögen 354 cc) Beweislast Zwischenergebnis 355 Voraussetzungen des Schadensersatzes neben der Leistung gem. 437 Nr. 3,280 Abs. 1 BGB 360 I. Relevante Pflichtverletzung 360 II. Konkurrierender Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Schutzpflicht 361 III. Vertretenmüssen Übernahme einer Garantie Übernahme eines Beschaffungsrisikos Beweislast 365 IV. Zwischenergebnis 366 Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen Verzögerung der Nacherfüllung gem. 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 2, 286 i. V. m. 439 BGB 368 I. Relevante Pflichtverletzung und zeitlicher Bezugspunkt für das Vertretenmüssen 368 IL Vertretenmüssen Übernahme einer Garantie Übernahme eines Beschaffungsrisikos Beweislast 371

15 26 Inhaltsverzeichnis III. Zwischenergebnis Möglichkeiten von Haftungsausschluss und -beschränkungen durch Parteivereinbarung 373 I. Sonderfall des Verbrauchsgüterkaufs 373 IL Ausschluss oder Beschränkung durch individualvertragliche Vereinbarung 374 III. Ausschluss oder Beschränkung in allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 8 lit. b (aa) BGB Nr. 7 BGB Wirksamkeit eines Ausschlusses oder einer Begrenzung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit 375 a) Wirksamkeit nach 309 Nr. 7 lit. b BGB und nach der europäischen Klausel-Richtlinie 376 b) Wirksamkeit nach 307 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. 307 Abs. 1 S. 1 BGB 376 aa) Grundsätze im alten Recht 377 bb) Übertragung auf das neue Recht 377 (1) Gesetzesmaterialien 378 (2) Urteil des BGH vom (3) Qualifizierung der Pflicht zur mangelfreien Lieferung als Kardinalpflicht 380 (a) Differenzierung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschäden 380 (b) Die Pflicht zur mangelfreien Lieferung als Hauptleistungspflicht 381 (4) Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks 382 (a) Mittelbare Gefährdung des Vertragszwecks 384 (b) Differenzierung zwischen einer Haftungsfreizeichnung bei gebrauchten und bei neuen Sachen 386 cc) Zwischenergebnis._ 388 c) Wirksamkeit nach 307 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 307 Abs. 1 S. 1 BGB Sonderfall der Haftung für anfänglich unbehebbare Mängel 389

16 Inhaltsverzeichnis 27 IV. Selbstbelieferungsklauseln 391 V. Vergleich mit dem UN-Kaufrecht Zusammenfassung, Fazit und Handlungsempfehlung 394 I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 394 II. Fazit und Handlungsempfehlung für die Vertragsparteien 400 Literaturverzeichnis 402 Stichwortverzeichnis 428

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