Impfkonzept Firma Jacoby Pharmazeutika AG Emil Hölzel Weg Viktring
|
|
- Karl Eberhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Abteilung 5 (Kompetenzzentrum Gesundheit) UA Sanitätswesen Betreff: Impfkonzept 2012 Datum: Zahl: 12-SAN-101/ (Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!) Auskünfte: Dr. Wallenko, MAS Telefon: Fax: abt5.sanitaetswesen@ktn.gv.at Firma Herba Chemosan Klagenfurt Flatschacher Straße 57 Firma Jacoby Pharmazeutika AG Emil Hölzel Weg Viktring An die Ärztekammer für Kärnten St. Veiter Straße 34/2 Herrn Dr. Pekka Muttonen Othmar Crusiz Straße Villach An die Österreichische Apothekerkammer Landesstelle Kärnten Alter Platz 24/II An das Klinikum-Klagenfurt am Wörthersee Med. Direktion St. Veiter Straße 47 An das LKH Villach Med. Direktion Nikolaigasse Villach Das Klinikum-Klagenfurt am Wörthersee sowie das LKH Villach werden ersucht, die do. Kinderinternen Abteilungen und Anstaltsapotheken über gegenständliches Schreiben zu informieren. Das seitens des Bundesministeriums für Gesundheit mit Zl. BMG 21800/0163-III/7/2011 vom übermittelte Schreiben wird hier auszugsweise wiedergegeben: Im Zusammenhang mit dem kostenlosen Impfkonzept 2012 für Kinder und Jugendliche hat am 11. November 2011 die Eröffnung der Ausschreibung stattgefunden. Die Bundesbeschaffung GmbH wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit zwischenzeitlich ersucht, den Zuschlag für die zur Verabreichung gelangenden Impfstoffe zu erteilen.
2 Seite 2 Für das Jahr 2012 werden folgende Impfstoffe zur Verfügung gestellt: Impfstoff Bezeichnung Lieferfirmen Hepatitis-B-Impfstoff HBvaxPRO 5 µg/0,5 ml Sanofi Pasteur MSD Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff M-M-RvaxPRO Sanofi Pasteur MSD Rotavirus-Impfstoff Rotarix GlaxoSmithKline DTP-IPV-Hib-HepB-Impfstoff Infanrix Hexa GlaxoSmithKline Konjugierter Pneumokokken-Impfstoff Synflorix GlaxoSmithKline Vorgenannte Impfstoffe sind ausschließlich für Kinderimpfungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr heranzuziehen (Ausnahme: MMR-Impfstoff). Impfkonzept 2006 Kärnten Das Land Kärnten hat gemeinsam mit der Ärztekammer für Kärnten und der Österreichischen Apothekerkammer/Landesverband Kärnten das Impfkonzept weiterentwickelt. Die wesentliche Neuerung ist eine Umstellung auf ein Scheckheft-System, wobei alle nach dem geborenen Kinder, basierend auf einem Anforderungsschein, ein Impfscheckheft erhalten. Sechsfachimpfung- Infanrix Hexa Bei der Sechsfachimpfung ist nach dem 2+1 Schema vorzugehen, wobei eine Grundimmunisierung jeweils im 3. und im 5. Lebensmonat erfolgt sowie eine Auffrischung ab dem 12. Lebensmonat. Hepatitis B-Impfung Sonderregelung Kinder HBsAg-positiver Mütter sollen im Alter von einem Monat eine Dosis HBvaxPRO 5 µg/0,5 ml erhalten (2. Teilimpfung). Diese Indikationsimpfung wird bezahlt, jedoch ist die Abwicklung über Impfgutscheine nicht zweckmäßig. Daher kann in diesen seltenen Einzelfällen der Impfstoff mit Einzelrezept und dem Vermerk Gratisimpfung IND geimpft werden. Es können nur HBvaxPRO 5 µg/0,5 ml- Einzelimpfungen bei plausiblem Geburtsdatum verrechnet werden. Pneumokokken Ab 2012 wird nunmehr auch die kostenlose Impfung gegen Pneumokokken für alle Kinder (anstatt wie bisher lediglich für Risikokinder) ermöglicht. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass mit dem Impfkonzept 2012 eine Umstellung auf das 2+1-Schema erfolgt (3., 5. und 12. Lebensmonat); die 3. Teilimpfung verschiebt sich damit auf das 12. Lebensmonat. Es wird ersucht, folgende Übergangsbestimmungen zu beachten: Alle Risikokinder, welche bisher mit dem 3+1-Schema angeimpft wurden, sollen nach diesem Schema fertig geimpft werden. Die wenigen bisher ungeimpften Risikokinder, welche vor dem 1. September 2011 geboren wurden, aber das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können gegen Vorlage eines vom behandelnden Arzt gezeichneten Anforderungsscheines mit Angabe einer medizinischen Indikation wie bisher Impfgutscheine erhalten. (2+1-Schema bzw. Anzahl je nach Alter bei Erstimpfung). Für Kinder, die älter als zwei Jahre sind, ist eine Gratisimpfung mit konjugiertem Pneumokokkenimpfstoff in Hinkunft generell nicht vorgesehen.
3 Seite 3 Kinder ohne besonderes individuelles Risiko, die nach dem Stichtag geboren sind, sollen nach dem Schema 2+1 mit dem 10valenten Impfstoff (Synflorix) geimpft werden. Bei jenen Nicht-Risikokindern, die bereits eine Impfung mit Synflorix erhalten haben, ist die Impfserie nach dem 2+1 Schema zu komplettieren. Für jene Kinder, die bereits eine Impfung mit dem 13valenten Impfstoff erhalten haben, kann die Impfserie mit dem 10valenten Impfstoff nach dem 2+1 Schema neu begonnen werden. Die am Impfkonzept beteiligten ÄrztInnen werden ersucht, die Eltern all jener Kinder, welche bisher keine oder erst eine Impfung mit dem 13valenten Impfstoff erhalten haben und zwischen dem 1.9. und dem geboren wurden, auf die Möglichkeit der Gratisimpfung mit Synflorix hinzuweisen. Dazu ist es erforderlich, einen mit den Stammdaten des Kindes ausgefüllten Pneumokokken-Anforderungsschein (in jedem bisher ausgestellten Impfscheckheft vorhanden) ohne Angabe einer medizinischen Indikation einzusenden oder an die Faxnummer zu faxen. Alle ab 1. Dezember 2011 geborenen Kinder bekommen auf Anforderung neue Impfscheckhefte zugesandt, welche Gutscheine für Synflorix von vornherein enthalten. Jene Kinder, die bereits zwei oder mehr Impfungen des 13valenten Impfstoffs erhalten haben, mögen außerhalb des Gratis-Kinderimpfkonzepts komplettiert werden und bekommen keine Impfgutscheine. Der 13valente Impfstoff steht im Gratis-Impfkonzept derzeit nicht zur Verfügung. Synflorix kann ab dem 30. Jänner 2012 kostenlos verimpft werden. Masern-Mumps-Röteln Die Landessanitätsdirektion weist erneut auf die Möglichkeit der Gratisimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln für alle Kärntnerinnen und Kärntner bis zum vollendeten 45. Lebensjahr hin. Der Impfstoff kann gegen Vorlage eines Rezepts mit dem Vermerk Gratisimpfung in allen öffentlichen Apotheken bezogen werden. Alle am Impfkonzept teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte können die Impfhonorare mit dem Land wie bei Kinderimpfungen verrechnen. Diese Regelung soll bis auf weiteres aufrecht bleiben und dient zur Schließung von Impflücken im Jugend- und Erwachsenenalter. Rotavirus Keine Änderung. Obere Altersgrenze beachten! Die Impfstoffkosten der im Rahmen des Impfkonzeptes bereitgestellten Impfstoffe werden zu 2/3 vom Bund bzw. zu je 1/6 von den Ländern und Sozialversicherungsträgern getragen. Obere Altersgrenzen für die kostenlose Impfung im niedergelassenen Bereich Bezeichnung der Arzneispezialität HBvaxPRO 5 µg/0,5 ml M-M-RvaxPRO Rotarix Infanrix hexa Synflorix Altersgrenze 1. Lj (Sonderregelung s. oben) vollendetes 45. Lj. vollendete 26. Woche vollendetes 6. Lj. vollendetes 2. Lj.
4 Seite 4 Auf zwei Regelungen wird besonders hingewiesen: 1. Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb Kärntens können nicht in das Kärntner Impfkonzept 2006 aufgenommen werden. Einzelrezepte mit einer Adresse außerhalb Kärntens werden ausnahmslos abgewiesen. Die Kosten für an diese Kinder verabreichte Impfstoffe werden dem Arzt in Rechnung gestellt. 2. Für Kinder, die nach dem geboren wurden, dürfen keine Rezepte mit dem Vermerk Gratisimpfstoff ausgestellt werden (Ausnahmen: Masern-Mumps-Röteln bei über Sechsjährigen und Hepatitis B). Impfplan 2011 bzw Nach Beschluss des Nationalen Impfgremiums vom 13. Dezember 2011 bleibt der Impfplan 2011 bis Ende Jänner 2012 in Kraft bleibt. Eine Veröffentlichung des neuen Impfplanes 2012 ist für die zweite Januarhälfte 2012 vorgesehen. Der gültige Impfplan kann bei Bedarf über die Website des BMG ( in elektronischer Form bezogen werden. Die genaue Kenntnis dieses Planes ist Voraussetzung für jede Impftätigkeit. Er stellt den Stand der medizinischen Wissenschaft dar. Abweichungen vom Impfplan sind vom Impfarzt individuell zu verantworten. Impfaufklärung und Einwilligung - Drucksorten Das Land Kärnten stellt Aufklärungs- und Einwilligungsblätter zur Verfügung. Die Drucksorten stehen im pdf-dateiformat auf zum download bereit. Auf die Empfehlungen zur Aufklärung im Impfplan wird hingewiesen. Es wird empfohlen, die Anwender-Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffherstellers jedem Impfling bzw. dessen Erziehungsberechtigten im vollen Wortlaut vor der Impfung nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Entsprechende Drucksorten werden ebenfalls online gestellt bzw. sind von der Online-Datenbank der nationalen Zulassungsbehörde oder bei der europäischen Zulassungsbehörde auf direkt als pdf-datei abrufbar. Dokumentation Jede Impfstelle ist zur internen Dokumentation der durchgeführten Impfungen verpflichtet. Festgehalten werden müssen dabei: Datum der Verabreichung der Impfung, Versicherungsnummer und/oder Name und Geburtsdatum, Art der Impfung, Chargennummer. Bruch, Schwund oder Ablauf von Impfstoffen Auf allen Stufen der Distribution (Großhandel, Apotheke, niedergelassener Arzt) mögen folgende Prinzipien angewendet werden: 1. First in, first out. 2. Bedarfsorientierte Lagermengen. 3. Der Verfüger haftet für die Ware ab Übernahme. Die UA Sanitätswesen wird auch in Hinkunft nur vereinbarungsgemäß verwendete Impfstoffe abrechnen.
5 Seite 5 Reaktionen und Nebenwirkungen bei Impfungen Auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen ( - Pharmakovigilanz-Formulare-Humanarzneimittel) steht ein Dokumentationsblatt für Nebenwirkungen/Reaktionen bei Impfungen im pdf-format zum download bereit. Alle Impfärzte werden ersucht, dieses im Bedarfsfall konsequent zu verwenden und Nebenwirkungen direkt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, Institut Pharmakovigilanz, Schnirchgasse 9, 1030 Wien, Fax: , und in Kopie an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 / UA Sanitätswesen, FAX: , abt5.sanitaetswesen@ktn.gv.at zu melden. Für fachliche Auskünfte seitens der Abteilung 5 / UA Sanitätswesen steht Ihnen Dr. Heimo Wallenko, MAS (Tel.Nr.: oder heimo.wallenko@ktn.gv.at) zur Verfügung. Für den Landeshauptmann: Dr. in Oberleitner, MPH FdRdA
östereichischer Impfplan2017
östereichischer Impfplan017 E. Tabelle Impfplan Österreich 017 tee Vollend. 9. Monat 1. Geburtstag Alter 1. Lebensjahr. Lebensjahr Impfung Rotavirus a 1 4 Wochen 4 Wochen 3 Diphtherie Tetanus im 3. im
MehrImpfplan Österreich 2017 Allgemein empfohlene Impfungen - Tabellen
Impfplan Österreich 2017 Allgemein empfohlene Impfungen - Tabellen Impressum Herausgeber und Medieninhaber Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) Radetzkystraße 2, 1030 Wien Für den Inhalt
MehrDas Österreichische Impfkonzept: Entwicklung, Status Quo und Perspektiven. Impfplan 2014
Das Österreichische Impfkonzept: Entwicklung, Status Quo und Perspektiven Impfplan Warum Impfen aus Sicht der Einzelperson? Impfungen schützen vor Infektion und Erkrankung Das ist für den Einzelnen insbesondere
MehrLetzte Dosis eines Impfzyklus. Fachinformation oder abgeschlossene Impfung A B R 7, A B R 7,18
Anlage en Einfachimpfungen Diphtherie (Standard-) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Diphtherie Frühsommer-Meningo- Enzephalitis (FSME) Haemophilus influenzae Typ b (Standard-) Säuglinge und Kleinkinder
MehrInformationslegende für kostenfreie Impfungen im Schulalter
Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH Landesschularzt A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 123 (308) E-Mail: michael.heinrich@lsr-bgld.gv.at Eisenstadt, November 2014 die Gesundheit der Schüler fördern
MehrWozu impfen? Was Eltern über
Wozu impfen? Was Eltern über Impfungen wissen sollten Warum Impfen aus Sicht der Einzelperson? Impfungen schützen vor Infektion und Erkrankung Für die Einzelperson gilt: Nur wer geimpft ist, ist auch geschützt
MehrAMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG
AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG Zahl: 12-SAN-101/ -2010 Pol.Ref.: LR Mag. Dr. Peter Kaiser gf. AL: Mag. Helmut Kugi Miterledigte Zahlen: Betreff: Impfkonzept 2010 Vorzahl: Nachzahl: Bezugszahl: Auskunftsvermerke:
MehrVerstärkter Kampf gegen die Impfmüdigkeit zeigt Erfolg Stöckl: Auch heuer wieder Aktionen im Rahmen der europäischen Impfwoche
Verstärkter Kampf gegen die Impfmüdigkeit zeigt Erfolg Stöckl: Auch heuer wieder Aktionen im Rahmen der europäischen Impfwoche Im Rahmen der 11. europäischen Impfwoche, die im heurigen für den Zeitraum
Mehra) Zeitabstände Impfung - Todesfall
Auswertung durchgeführt von Marion Kammer (mari.ka@live.de) August/September 2009 - Seite 1 von 4 Todesfallmeldungen von Kindern der Datenbank des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) Verdachtsfälle von Impfkomplikationen
MehrImpfplan 2013 Möglichst wenige Stiche zum Schutz gegen möglichst viele Krankheiten
Pressefoyer Dienstag, 12. März 2013 Impfplan 2013 Möglichst wenige Stiche zum Schutz gegen möglichst viele Krankheiten mit Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser Landesrat Dr. Christian Bernhard (Gesundheitsreferent
MehrAnlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem ( Impfvereinbarung Sachsen Pflichtleistungen )
Anlage 1 (Lesetextfassung, enthält den 1., 2. und 3. Nachtrag) mit Wirkung ab dem 01.07.2014 zu der mir Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossenen Vereinbarung gemäß 132e SGB V über die Durchführung
MehrBericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010
Bericht über das Impflückeninterventionsprogramm 2010 vom 06. bis 23 September Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) hat im Dezember 2009 festgestellt, dass die Durchimpfungsraten der Bevölkerung noch immer
MehrDie Schule ist der Schlüssel zur Gesundheit
Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH Landesschularzt A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 1236 (1317) E-Mail: michael.heinrich@lsr-bgld.gv.at Eisenstadt, November 2015 Die Schule ist der Schlüssel
MehrRats-apotheke Stralsund
1. Quartal 2017 Rats-apotheke Stralsund Der Praxispartner Impfstoffe Wir stellen uns vor Rats-Apotheke Ihr spezialist für Praxis- und Sprechstundenbedarf Unsere Leistungen Deckung des gesamten Praxis-
MehrImpfstoffe. Einfachimpfstoffe Mehrfachimpfstoffe
Impfstoffe 1.1 1.2 Einfachimpfstoffe Mehrfachimpfstoffe 1.1 Einfachimpfstoffe CERVARIX. Injektionssuspension zur Prävention von prämalignen Läsionen der Zervix und von Zervixkarzinomen, die durch die Typen
MehrProduktname Firma Indikation (alphabetisch geordnet)
Produktname Firma Indikation (alphabetisch geordnet) Act-HIB SPMSD Haemophilus influenzae (Grundimmunisierung) Adjupanrix GSK Pandemie - Impfstoff (Influenza) Aflunov Seqirus Influenza (H5N1) Ambirix GSK
MehrKinder- und Jugend- Gesundheitsbericht 2010 für die Steiermark
Kinder- und Jugend- Gesundheitsbericht 2010 für die Steiermark Gesundheitsziel: Rahmenbedingungen für ein gesundes Leben schaffen Den Schutz vor Infektionen sichern Kapitel 20: Immunisierungsrate Inhaltsverzeichnis
MehrNeuerungen im Impfplan 2010
Neuerungen im Impfplan 2010 Wien, 17. Februar 2010 Univ.-Prof.Dr. Ingomar Mutz Der Impfplan 2010 enthält gegenüber den bisherigen Empfehlungen mehrere signifikante Veränderungen. Dabei wurde besonders
MehrInformationslegende für Impfungen im Schulalter
Medizinalrat Dr. Michael HEINRICH Landesschularzt A-7000 Eisenstadt, Kernausteig 3, 02682/710 DW 123 (308) E-Mail: michael.heinrich@lsr-bgld.gv.at Eisenstadt, März 2014 Informationslegende für Impfungen
MehrGZ: BMG-11001/0083-I/A/5/2016 Wien, am 28. April 2016
8152/AB vom 29.04.2016 zu 8463/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0083-I/A/5/2016 Wien, am
MehrIMPFUNGEN. Österreichischer Impfplan: Ist dort immer aktuell abzufragen. Impfstoff: Name: Bezugsquelle:
Berufsverband der ArztassistentInnen Ungenach 35 4841 Ungenach office@arztassistenz.at www.arztassistenz.at IMPFUNGEN Österreichischer Impfplan: www.reisemed.at Ist dort immer aktuell abzufragen. Bezugsquelle
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2014
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2014 in Deutschland 2004/2009/2014 100 2004 2009 2014 Impfquote in 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Diphtherie Tetanus Pertussis
MehrPreisinfo: Privater Praxisbedarf
Einzelimpfstoffe Cholera Dukoral Suspension GSK Vaccines GmbH 00762187 2x1 40,56 48,27 FSME Encepur Erw. Fsp. o. Kan. GSK Vaccines GmbH 02186227 1 30,72 36,56 Encepur Erw. Fsp. o. Kan. GSK Vaccines GmbH
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2015
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2015 Impfquote in Impfquote bei den Schuleingangsuntersuchungen in Deutschland 2005/2010/2015 100 2005 2010 2015 90 80 70
MehrMind the gap immer mehr Impflücken bei Erwachsenen
Mind the gap immer mehr Impflücken bei Erwachsenen Berlin (17. Mai 2011) Hohe Impfraten sind notwendig, um Infektionskrankheiten zu verhindern und deren Ausbreitung zu vermeiden. Im Gegensatz zu den guten
MehrProduktname Firma Indikation Zielgruppe Bemerkungen Adjuvans Thiomersal (alphabetisch geordnet)
Produktname Firma Indikation Zielgruppe Bemerkungen Adjuvans Thiomersal (alphabetisch geordnet) Act-HIB Haemophilus influenzae (Grundimmunisierung) Kinder von 2 Monaten bis 5 Jahren Adjupanrix GSK Pandemie
MehrAktivBonus junior. Kinderleichte Vorsorge
AktivBonus junior. Kinderleichte Vorsorge 2 aktivbonus junior Gesund in die Volljährigkeit Sie und Ihre Familie leben gesundheitsbewusst? Perfekt. Für die aktive Gesundheitsvorsorge Ihres Kindes erhalten
MehrAktivBonus junior. Kinderleichte Vorsorge
AktivBonus junior. Kinderleichte Vorsorge Gesund in die Volljährigkeit Sie und Ihre Familie leben gesundheitsbewusst? Perfekt. Für die aktive Gesundheitsvorsorge Ihres Kindes erhalten Sie von der KNAPPSCHAFT
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1 Vom 17. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen
MehrEURE KINDER HABEN WIR AM LIEB- STEN.
EURE KINDER HABEN WIR AM LIEB- STEN. MASERN SIND KEIN KINDER- SPIEL. Warum Sie sich und Ihre Kinder schützen sollen. MIT DER MMR- GRATIS- IMPFUNG Foto: Corbis MASERN SIND KEIN KINDERSPIEL! Masern sind
MehrImpfungen ÜBERBLICK, NEUES, AUSBLICK DOZ. DR. URSULA HOLLENSTEIN
Impfungen ÜBERBLICK, NEUES, AUSBLICK DOZ. DR. URSULA HOLLENSTEIN 2 3 4 D T ap IPV 5 Im Kindesalter (im Rahmen der 6-fach Impfung) 3. und 5. Lebensmonat 2. Lebensjahr 7.-9. LJ: 1x 4-fach-Impfstoff (D T
MehrKantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV)
Departement Gesundheit und Soziales Kantonsärztlicher Dienst Bachstrasse 15, 5001 Aarau Telefon 062 835 29 60 Fax 062 835 29 65 Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV) Rahmenbedingungen
MehrAbrechnungsnummern Impfen Stand: Februar 2016
en Diphtherie - Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre* Diphtherie 89100A 89101A 89100B 89101B 89100R 89101R Frühsommermeningo-Enzephalitis (FSME) 89102A 89102B 89102R Haemophilus influenzae Typ b - Säuglinge
MehrEINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG
EINVERSTÄNDISERKLÄRUNG ZUR SCHUTZIMPFUNG Nimenrix - Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung in einer Fertigspritze Meningokokken-Gruppen A, C, W-135 und Y-Konjugatimpfstoff BITTE
MehrDurchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten. (Impfvereinbarung)
Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung) Anlage zum Gesamtvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen
MehrImpfen ab neue Abrechnungsnummern
Vertragspolitik und Strategie Telefon: 01805 / 909290-10* Fax: 01805 / 909290-11* info@kvb.de vus-pessama *0,14 pro Minute für Anrufe aus dem deutschen Festnetz, abweichende Tarife aus Mobilfunknetzen
Mehr947 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
947 der Beilagen XX. GP - Volltext 1 von 7 947 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP Ausgedruckt am 28. 11. 1997 Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz
MehrÄrzteMerkblatt. Sigrid Ley-Köllstadt Christel Hülße. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zu Nachholimpfungen
ÄrzteMerkblatt Sigrid Ley-Köllstadt Christel Hülße Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zu Nachholimpfungen Stand Juli 2012 ÄrzteMerkblatt Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zu Nachholimpfungen Herausgeber:
MehrImpfungen. 1. Zeitpunkt
Impfungen 1. Zeitpunkt Impfungen mit Tot- bzw. Toxoid-Impfstoffe beginnen in der Regel 6 Monate nach der allogenen Stammzelltransplantation. Die Influenza-Impfung ist in besonderen Risiko-Situationen (z.b.
MehrInformationen zur Gelbfieberimpfung STAMARIL
Die Erkrankung Informationen zur Gelbfieberimpfung STAMARIL Das Gelbfiebervirus, ein Flavivirus, wird im tropischen Süd- und Mittelamerika sowie in Afrika südlich der Sahara durch Stechmücken übertragen
MehrBEWERBUNG / ANMELDUNG / STAMMDATENBLATT Sonderausbildung psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege Zu beachten 1)
Bitte gewünschte(n) Schulstandort(e) eintragen die Bewerbung ist ausschließlich an den Schulstandort mit 1. Priorität zu schicken! bitte Lichtbild einkleben 1. Priorität (verpflichtend) 2. Priorität (optional)
MehrErgeht an LandessanitätsdirektorInnen, Hauptverband, Krankenversicherungsträger, Krankenhausträger, ÄrztInnen, ApothekerInnen
Ergeht an LandessanitätsdirektorInnen, Hauptverband, Krankenversicherungsträger, Krankenhausträger, ÄrztInnen, ApothekerInnen Aktualisierung der Fachinformation zur Vorbereitung der Pandemieimpfung Influenza
MehrZusammenfassende Dokumentation über eine Änderung in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen Juli. Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassende Dokumentation über eine Änderung in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen Juli Vom 21. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis A. Tragende Gründe und Beschluss
Mehrfünfter impftag niederösterreichischer landhaus st. pölten landhaussaal
fünfter niederösterreichischer impftag www.noe-impftag.at landhaus st. pölten landhaussaal 8.3.2014 veranstalter Apothekerkammer Niederösterreich Ärztekammer Niederösterreich Landeskliniken Holding Niederösterreich
MehrZiele und Prioritäten von Impfprogrammen bei Migranten
Ziele und Prioritäten von Impfprogrammen bei Migranten Ursula Wiedermann Institut für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin Medizinische Universität Wien www.meduniwien.ac.at/tropenmedizin www.meduniwien.ac.at/geographic-medicine
MehrDurchimpfungsrate von Kindern im Kanton Baselland, 2011
((Zusammenfassende Übersetzung der Impfstudie der Universität Zürich)) > Gesundheitsbericht Durchimpfungsrate von Kindern im Kanton Baselland, 2011 Auf der Grundlage einer Studie des Instituts für Sozial
MehrMedizinische Versorgung von Flüchtlingen in den Notunterkünften in Ahlen
Medizinische Versorgung von Flüchtlingen in den Notunterkünften in Ahlen Seit über sechs Monaten stellt die Stadt Ahlen dem Land NRW zwei Notunterkünfte für Flüchtlinge in der Bodelschwinghschule und in
MehrAnlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand:
Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand: 01.07.2016 Nachstehend sind die Regelungen des 25a der Satzung der DAK-Gesundheit in der Fassung vom 01.01.2015 sowie die Anlage zu 25a in der
MehrRichtlinien für die Zulassung, Betrieb und Überwachung von speziellen Gelbfieber-Impfstellen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung
Richtlinien für die Zulassung, Betrieb und Überwachung von speziellen Gelbfieber-Impfstellen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung beschlossen vom Vorstand der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 28.08.2013
MehrVACCiT - Studie zu Durchimpfungsraten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Tirol
VACCiT - Studie zu Durchimpfungsraten bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Tirol durchgeführt von der Medizinischen Universität Innsbruck und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).
MehrEinleitung und Aktuelles aus der STIKO
Einleitung und Aktuelles aus der STIKO J. Leidel 7. Impftag NRW Dortmund, 21.10.2015 Themen: Aktueller Impfkalender. Was ist neu 2015? Warum gibt es nicht mehr Neues? Was ist in der Pipeline? Womit beschäftigt
MehrImpfungen bei Baselbieter Kindern und Jugendlichen
Impfungen bei Baselbieter Kindern und Jugendlichen Auswertung der Erhebung aus dem Jahr 2008 1. Einleitung...2 1.1. Auf einen Blick...2 1.2. Datengrundlage und Methodik...2 1.3. Die Untersuchung 2008...3
MehrTabelle 7: Empfohlene Nachholimpfungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit fehlender Erst- bzw. Grundimmunisierung
330 Robert Koch-Institut Epidemiologisches Bulletin Nr. 34 29. August 2016 Tabelle 7: Empfohlene Nachholimpfungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit fehlender Erst- bzw. Grundimmunisierung Ungeimpfte
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Stand: Juli 2007 vom 18. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis
Mehrn der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen d
290/AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 7 n - 151 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen d des Nationalrates XVll. OellClZlobunpperigde REPUBLIK ÖSTERREICH Bundesminister
MehrDr.Helga Landrichtinger
IMPFUNGEN Welche? Wie oft? Wer trägt die Kosten? Dr.Helga Landrichtinger Ärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizin, Linz Wien, 12.Oktober 2004 1 / 16 1.Welche Impfungen? 2.Wie oft? (Grundimmunisierung +
Mehr2. Nachtrag zur Satzung der DAK-Gesundheit vom 1. Januar Artikel I
Gesundheit Unternehmen Leben 2. Nachtrag zur Satzung der DAK-Gesundheit vom 1. Januar 2013 Artikel I Abschnitt E - Weiterentwicklung der Versorgung und Wahltarife Es wird folgender 25 a Gesundheitsbonus
MehrII-qLl,02; der Beilagen zu den Steno~r::tphjschen Proto1(~ des Nationalrates XVIII. Gcsetzgebung:.;periode
,~... V BUNDESMINISTER für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz DR. MICHAEL AUSSERWINKLER 4231/AB XVIII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 6 II-qLl,02; der Beilagen zu den Steno~r::tphjschen
MehrPressekonferenz. IMPFEN Eine Erfolgsgeschichte, die uns allen nützt
Herausgeber: Institut für Gesundheitsplanung - Weißenwolffstraße 5/EG/1-4020 Linz Tel. 0732/784036 - institut@gesundheitsplanung.at - www.gesundheitsplanung.at Pressekonferenz IMPFEN Eine Erfolgsgeschichte,
MehrDiese Impfungen bezahlt die AOK Bremen/Bremerhaven
Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen. Diese rechnet der Arzt oder Kinderarzt direkt mit der AOK ab. Bei der Übernahme der Impfkosten richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie
MehrImpfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012
Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012 in Deutschland 2002/2007/2012 2002 2007 2012 100 90 80 Impfquote in 70 60 50 40 30 20 10 0 Diphtherie Tetanus Pertussis
MehrMA 15 - IV/4/8 135/2007 Wien,
M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien Referat IV/4 - Schulärztlicher Dienst 1030, Thomas-Klestil-Platz 8 Telefon: (01) 531 14-87 631 - FAX:01
Mehrüber die Impfung gegen das Humane Papillomavirus
8.. Verordnung vom 8. Juli 008 über die Impfung gegen das Humane Papillomavirus Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverordnung vom 9. September 99 über Leistungen in der obligatorischen
MehrFragebogen zur Evaluation der RKI-Empfehlungen zur Stuhlsurveillance und Impfung gegen Polio bei Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Syrien
Fragebogen zur Evaluation der RKI-Empfehlungen zur Stuhlsurveillance und Impfung gegen Polio bei Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Syrien Bitte zutreffende Antwort(en) ankreuzen und/oder die erbetenen
MehrABC der Impfstoffe Andrea Grüber Sigrid Ley-Köllstadt Ute Arndt unter Mitarbeit von Christel Hülße
ABC der Impfstoffe 2016 Andrea Grüber Sigrid Ley-Köllstadt Ute Arndt unter Mitarbeit von Christel Hülße Vorwort Impfende Ärztinnen/Ärzte müssen die verschiedenen Impfstoffe kennen, von denen es mittlerweile
Mehr1203/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
1203/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 1203/AB XXIII. GP Eingelangt am 03.09.2007 BM für Gesundheit Familie und Jugend Anfragebeantwortung Frau Präsidentin des Nationalrates Mag a. Barbara Prammer
MehrImpfpraxis in Deutschland und anderen europäischen Ländern
Impfpraxis in Deutschland und anderen europäischen Ländern 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Impfpraxis in Deutschland und anderen europäischen Ländern Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 3. Juli 2014 Fachbereich:
MehrGZ: BMGF-11001/0039-I/A/5/2017 Wien, am 31. März 2017
11180/AB vom 31.03.2017 zu 11654/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Pamela Rendi-Wagner, MSc Bundesministerin GZ: BMGF-11001/0039-I/A/5/2017 Wien,
MehrMein Impfschutz Arbeitsblatt
Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Die Sch recherchieren im Rahmen einer Hausaufgabe, gegen welche Krankheiten sie geimpft sind. Sie bringen den eigenen Impfausweis mit in die Schule. Ziel Die Sch diskutieren
MehrKantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV)
Departement Gesundheit und Soziales Kantonsärztlicher Dienst Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV) Konzept 11. August 2008 Inhalt 1. Ausgangslage und Rahmenbedingungen 1.1 Impfung gegen
MehrImpfraten Wilhelmshavener Schüler unter Berücksichtigung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Impfraten Wilhelmshavener Schüler unter Berücksichtigung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) Bericht des Gesundheitsamtes der Stadt Wilhelmshaven Datenstand: Dezember 2010 veröffentlicht:
MehrNationaler Aktionsplan Masern-/Röteln-Elimination
Nationaler Aktionsplan Masern-/Röteln-Elimination Reinhild Strauss für das Projekt-Team Anthony Born - El Belazi Fröschl Holzmann Koch -Kreidl Muchl - Strauss GÖG_NRZ_ECDC_BMG WHO Ziel der Elimination
MehrKantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV) Anhang 1. Juli 2010 zum Konzept vom 11. August 2008
Departement Gesundheit und Soziales Kantonsärztlicher Dienst Kantonales Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV) Anhang 1. Juli 2010 zum Konzept vom 11. August 2008 (Änderungen seit 11. August 2008
MehrVom 24. November Inhaltsverzeichnis. A. Tragende Gründe und Beschluss. B. Bewertungsverfahren. 1. Bewertungsgrundlagen
Zusammenfassende Dokumentation über eine Änderung in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV) Vom 24. November 2011 Inhaltsverzeichnis
MehrImpfungen. Die HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs
Impfungen Die HPV-Impfung Weitere Schutzimpfungen Die HPV-Impfung: Schutz vor Gebärmutterhalskrebs Durch die Krebsvorsorge ist es gelungen, die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs deutlich zu verringern.
MehrKommunikationsmappe für Flüchtlingskinder-jugendliche
Kommunikationsmappe für Flüchtlingskinder-jugendliche Name: angelegt am: Geburtsdatum: Herkunftsland: In Österreich seit: Status: Adresse: Betreuende Institution: Dolmetsch: Kinderärztin/Kinderarzt: Kindergarten/Schule:
MehrGesundheitsforum 2010 Berlin. Impfschutz. Ein wichtiger Faktor zur Gesundheitsvorsorge im Alter. Dr. med. Klaus- J.Volkmer Buchholz / Nordheide
Gesundheitsforum 2010 Berlin Impfschutz Ein wichtiger Faktor zur Gesundheitsvorsorge im lter Dr. med. Klaus- J.Volkmer Buchholz / Nordheide Impfkalender (Standardimpfungen) nach STIKO, Stand Juli 2010
MehrTypherix 25 Mikrogramm/0,5 ml Injektionslösung Typhus-Polysaccharid-Impfstoff
GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Typherix 25 Mikrogramm/0,5 ml Injektionslösung Typhus-Polysaccharid-Impfstoff Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage sorgfältig durch, bevor Sie mit diesem
Mehr1 von :21
PEI Liste zugelassener e gegen Typhus http://www.pei.de/cln_236/nn_160086/de/arzneimittelsicherheit-vigil... 1 von 1 04.10.2012 16:21 Freiwilliger Chargenrückruf Typhim Vi von EurimPharm Der Hersteller
MehrABC der Impfstoffe Ute Arndt Andrea Grüber Sigrid Ley-Köllstadt
ABC der Impfstoffe 2017 Ute Arndt Andrea Grüber Sigrid Ley-Köllstadt Inhaltsverzeichnis Liste der Impfstoffnamen... 8 Impfstoffe nach Krankheiten... 21 Cholera...21 Diphtherie...21 FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)...21
MehrDer Österreichische Impfplan
Einfügung in der Einleitung Der Österreichische Impfplan Schladminger Gesundheitsgespräche 6 Kinder haben (entsprechend der UN-Konvention der Kinderrechte) das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu
MehrEinführung: Warum impfen wir? 11. Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12
Inhalt Einführung: Warum impfen wir? 11 Teil I: Theoretische Grundlagen des Impfens 12 1 Die Bedeutung von Schutzimpfungen 12 2 Möglichkeiten der Immunprophylaxe 14 3 Wirkungsmechanismen immunprophylaktischer
Mehrkranken- und pflegeversicherung AktivBonus junior Der Sonderbonus der Knappschaft Mein Vorteil: bis zu 500 Euro
kranken- und pflegeversicherung AktivBonus junior Der Sonderbonus der Knappschaft Mein Vorteil: bis zu 500 Euro AktivBonus junior 3 Liebe Eltern! Sie und Ihre Kinder leben gesundheitsbewusst? Dann ist
MehrGEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER Infanrix, Injektionssuspension Diphtherie-Tetanus-(azellulärer) Pertussis-Adsorbatimpfstoff für Säuglinge (ab 2 Monaten) und Kinder (bis 6 Jahre) Lesen
Mehrüber die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg
8.0.8 Verordnung vom 8. März 005 über die schulärztliche Betreuung im Kindergarten Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesundheitsgesetz vom 6. November 999, namentlich den Artikel 30;
MehrVereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vertreten durch den Vorstand. (im Folgenden KV Hamburg genannt) und
Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KV Hamburg genannt) und der pronova BKK vertreten durch den Vorstand auf der Grundlage von 132e
MehrASHA PRIMARY SCHOOL. Von den Kindergartenklassen. bis zur 5. Klasse. Impfaktion des ASHA. Freundes- und Förderkreises
ASHA PRIMARY SCHOOL Von den Kindergartenklassen bis zur 5. Klasse Impfaktion des ASHA Freundes- und Förderkreises Alina Salvatore Sozialarbeiterin 25.4.2016 Planung der Impfaktion Eine Impfaktion für alle
MehrImpfen im Schulalter Neu:
Das Vorsorgemagazin rund um Kind und Kegel Nummer 4 November 2014 und wie! Foto: Fotolia Diphtherie Tetanus Pertussis Polio Auffrischung 2014 nur im Rahmen der Schulimpfungen verfügbar: Also jetzt hingehen!
MehrAnlage zu 25a der Satzung der DAK Gesundheit, Bonuskatalog - Maßnahmen Kinderbonus Stand:
Anlage zu 25a der Satzung der DAK Gesundheit, Bonuskatalog - Maßnahmen Kinderbonus Stand: 01.01.2015 Alter 0 Jahre: U1 U2 U3 U4 U5 U6 Schutzimpfung Neugeborenen Hörscreening Punkte 1500 Toleranzregelung
MehrLiebe Patienteneltern,
Liebe Patienteneltern, von Impfberatungen ist mir die große Unsicherheit von Eltern bekannt und dass Impfen - zumal des eigenen Kindes - möglicherweise sehr zwiespältig erlebt wird. Ich möchte Ihnen mit
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN HEPATITIS B mit HBvaxPro 5 Mikrogramm/0,5 ml BITTE BEANTWORTEN SIE DIE NACHSTEHENDEN
Mehr>> NEWS September >> Checkliste Impfungen für Kinder und Senioren 1. Empfehlungen für Säuglinge, Kinder & Jugendliche
iroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin >> Checkliste Impfungen für Kinder und Senioren 1 Wichtige zu berücksichtigende Informationen: Alter ggf. Beruf bestehende Krankheiten spezielle Reiseziele in der
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N für die Gewährung von Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit ( 155 ASVG) und der Krankheitsverhütung ( 156 ASVG) ÜBERSICHT Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit ( 155 ASVG) 1 Art
MehrBEWERBUNG / ANMELDUNG / STAMMDATENBLATT Lehrgang PFLEGEASSISTENZ (=Pflegehilfe)
1. Priorität (verpflichtend) 2. Priorität (optional) 3. Priorität (optional) Bitte gewünschte(n) Schulstandort(e) eintragen die Bewerbung ist ausschließlich an den Schulstandort mit 1. Priorität zu schicken!
MehrMAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien
MAGISTRAT DER STADT WIEN Magistratsabteilung 15 Gesundheitsdienst der Stadt Wien EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG zur SCHUTZIMPFUNG GEGEN FSME für Kinder und Jugendliche an den Schulen der Stadt Wien organisiert
MehrI. Im Titel der Richtlinie wird die Angabe 20d Abs. 1 SGB V ersetzt durch die Angabe 20i Absatz 1 SGB V.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs- Richtlinie (SI-RL): Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2015 und weitere Anpassungen Vom 27. November 2015 Der Gemeinsame
Mehr