Merkblatt Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen

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1 1. Allgemeines Feuerwehrpläne werden im Bereich der Branddirektion Frankfurt auf der Grundlage der DIN "Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen" erstellt. Die jeweils gültige DIN-Norm ist anzuwenden. 2. Umfang des Feuerwehrplanes Feuerwehrpläne bestehen aus 1. allgemeinen Objektinformationen, 2. Übersichtsplan (Lageplan), 3. Geschoßplan/Geschossplänen, 4. Sonderplan/Sonderplänen und 5. Zusätzlichen textlichen Erläuterungen 3. Anzahl der Ausfertigungen 1x Druckexemplar farbig, DIN A4 oder A3 (Vorgabe der DIN beachten), nach Abzeichnung durch Branddirektion zu laminieren 1x Exemplar auf Datenträger (Dateiformat.pdf). (Siehe Anmerkungen unter Punkt 14) 4. Abstimmung Feuerwehrpläne sind mit der Branddirektion Abt. 37. G2 Vorbeugung & Planung abzustimmen und dieser zur Genehmigung vorzulegen. 5. Deckblatt und Stempelfeld Das Deckblatt (siehe Punkt 18.) des Druckexemplars ist mit einem Feld (Mindestgröße 8 cm breit, 3 cm hoch) zu versehen, auf dem die Branddirektion mit Dienststempel und Unterschrift die Vollständigkeit und fachliche Ausführung des Feuerwehrplanes bestätigt. Dieser Plansatz ist vor der Laminierung und nach Genehmigung durch die Branddirektion abzustempeln und zu unterschreiben. Der Stempel kann vom Planhersteller auch eingescannt werden. Dieser Plansatz ist in der Brandmeldezentrale zu hinterlegen. Die Schutzhülle der Datenträger ist mit dem Datenträger-Deckblatt (siehe Punkt 19.) zu versehen. Der Datenträger ist dauerhaft mit den folgenden Informationen zu beschriften: 1. Objektbeschreibung 2. Straße, Straßennummer 3. PLZ, Frankfurt am Main 4. /Datum 5. Planersteller Das Datenträgerdeckblatt unter Punkt 19. kann im PDF-Format ausgefüllt und anschließend farbig ausgedruckt werden. 6. Legende Sämtliche Pläne müssen eine Legende enthalten. Diese darf nur die Symbole des entsprechenden Übersichts- und Geschossplanes mit der Kurzerläuterung im Klartext enthalten. Auf den einzelnen Übersichts- und Geschossplänen sind der Name des Betriebes mit Adresse, das Jahr der Erstellung und der Hinweis "Feuerwehrplan" zu vermerken. Werden Geschosspläne in Teilplänen ausgeführt, ist unterhalb der Legende ein verkleinerter Lageplan darzustellen. Der Teilausschnitt ist auf diesem Lageplan farbig hervorzuheben. Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 1

2 7. Aktualisierung Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat die Feuerwehrpläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. Feuerwehrpläne sind nach baulichen Erweiterungen und Nutzungsänderungen vom Betreiber unaufgefordert zu aktualisieren und der Brandschutzdienststelle zur Verfügung zu stellen. 8. Symbolische Kennzeichung Symbole müssen der DIN 14095, DIN , DIN und der GUV-V A8 entsprechen. Abweichungen und Ergänzungen sind der unter Punkt 18. beigefügten Symbolliste zu entnehmen. Eine Überkennzeichnung mit Symbolen ist zu vermeiden. 9. Raster Der Übersichtsplan (Lageplan) ist mit einem Raster von 10 Metern zu versehen. Auf den Geschossplänen ist eine Maßstabsleiste von 10 Metern ausreichend. 10. Beschriftungen Hinweise im Klartext auf den Lage- und Geschossplänen sind schwarz zu umranden z.b. Alle Türen im Geschoss sind T Übersichtsplan (Lageplan) Der Übersichtsplan muss alle baulichen und technischen Anlagen einschließlich der angrenzenden öffentlichen Straßen mit Straßennamen enthalten. Alle Löschwasserentnahmestellen auf dem Grundstück und im unmittelbaren Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche sind darzustellen. Leitungen mit DN-Durchmesser, Löschbrunnen mit Entnahmeleistung pro Minute, offene Gewässer mit Gesamtbevorratung (sofern nicht unerschöpflich). Absperreinrichtungen, Hauptschieber u.ä. sind einzuzeichnen. Auf einsatztaktisch bedeutsame Löschwasserentnahmestellen in benachbarten Bereichen ist in Absprache mit der Branddirektion zeichnerisch oder schriftlich hinzuweisen. Auf Tore, Schrankenanlagen und Absperrungen ist hinzuweisen. Öffnungseinrichtungen (Dreikant, Feuerwehrschließung, Pförtner) sind anzugeben. Zufahrtsbegrenzungen in Breite, Höhe und Belastung sind zu markieren. Tatsächlich nicht befahrbare Flächen sind gelb zu markieren. orte des Feuerwehrschlüsselkastens (FSK), der Brandmeldezentrale (BMZ), der Rundumkennleuchte (RKL), des Brandmeldetableaus sind anzugeben. Löschwasserrückhaltesysteme sind mit der Größe der Aufnahmekapazität einzuzeichnen. Kanaleinläufe und Zuflüsse sind zu markieren. Besondere Hinweise zum Dichtsetzen dieser Einrichtungen sind dem Feuerwehrplan beizufügen. Von der Branddirektion können zusätzlich Abwasserpläne gefordert werden, aus denen insbesondere die Kanaleinläufe, die Schnittstellen zum öffentlichen Kanalsystem und Absperreinrichtungen hervorgehen. 12. Geschosspläne Es gelten die Ausführungen der DIN 14095, Punkt 5.4 als Mindestanforderungen mit nachfolgenden Konkretisierungen: Haupt- und Nebenzugänge sind durch schwarze Pfeile zu kennzeichnen. Treppenräume und Flure sind einzuzeichnen und grün zu hinterlegen. In Absprache mit der Branddirektion kann auf einzelne Raumbezeichnungen verzichtet werden, wenn die Gesamtnutzung eindeutig ist (z.b. Büroetage). Dies gilt jedoch nicht für Technik- und Lagerräume in diesen Etagen sowie Räume mit besonderen Gefahren. Teeküchen in Büroetagen bedürfen keiner besonderen Kennzeichnung. Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 2

3 Der ort der BMZ und des Tableaus bzw. der Einsatzdatei sind anzugeben. Mit Löschanlagen geschützte Bereiche, einschließlich ihrer Zentralen, sind in den Grundrissplänen je Geschoss darzustellen. Absperreinrichtungen für Gas, Wasser, Dampf und andere Medien sind einzuzeichnen. Treppenräume und Aufzüge sind zu kennzeichnen. Besondere Anmerkungen an Aufzügen mit Evakuierungsschaltung. Technikräume mit besonderen Gefahren (z.b. Trafo-Raum) sind einzuzeichnen, zu bezeichnen und rot zu hinterlegen. Hierunter fallen nicht: Lüftungs- und Heizzentralen, Zentralen für Fernwärme sowie Hausinstallationsräume. Räume mit besonderen Gefahren sind zu bezeichnen und rot zu hinterlegen. Hierunter fallen insbesondere Räume, in denen radioaktive Stoffe, brand- und explosionsgefährliche Stoffe, Chemikalien und biologische Agenzien lagern oder mit ihnen umgegangen wird. Auf Lagerart und Lagermenge ist hinzuweisen. Die Gefahrenhinweise sind der Symbolliste zu entnehmen. Zusätzliche Hinweise unterhalb des Gefahrensymbols Radioaktive Stoffe: Gefahrengruppe nach FwDV 500, offen oder umschlossen. Brandgefährliche Stoffe: Einstufung nach BetrSichV, Druckgase, Flüssiggase u.ä. Explosivstoffe: Angaben nach dem Sprengstoffgesetz Biologische Agenzien: Einstufung S1-S4 nach GenTG Die Absperreinrichtungen von einsatztaktisch wichtigen Rohrleitungen sind einzuzeichnen. Gefahrgüter in größeren Mengen sind mit der orangefarbenen Warntafel inkl. Stoffnummer und Gefahrenzahl zu kennzeichnen. Photovoltaikanlagen: Die Darstellung erfolgt auf einer Dachansicht durch einen roten Rahmen und dem Hinweis Photovoltaikanlage (auch in rot). Die Anlage ist zusätzlich mit Symbol für Photovoltaikanlagen zu kennzeichnen. Fassaden Photovoltaikanlagen sind in Detailplänen darzustellen. Im Textteil müssen Angaben über den Verlauf der Leitungen zwischen PV Segmenten und dem Trennschalter angegeben werden. 13. Geschosspläne in Teilplänen Ist in der Ausführung des Druckexemplars die Unterteilung einer Geschossfläche in mehrere Bereiche und somit Teilpläne notwendig, so ist dies auch auf dem Datenträger durchzuführen. Die daraus entstehende Dateistruktur gliedert sich wie folgt Übersichtsplan des Geschosses mit den eingezeichneten Bereichen der Teilpläne. Diese Teilpläne sind zu nummerieren. Die Benennung dieser Datei hat wie folgt zu lauten:, Gesamtansicht Feuerwehrpläne (Teilpläne), je Bereich einen Teilplan. Die Teilplanbenennung hat die Nummerierung aus dem Übersichtsplan zu tragen. Z.B., Teil 1,, Teil 2 usw. Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 3

4 Die Geschosspläne/Teilpläne sind in der PDF-Datei Feuerwehrplan an der entsprechenden Stelle des Geschosses einzufügen. Übersichtsplan Teil 1 Teil 2 Teil 3 Teilpläne Teil 1 Teil 2 Teil Datenträger Es müssen CD oder DVD Datenträger verwendet werden, die nur zum einmaligen Beschreiben geeignet sind und über eine hohe (> 5 Jahre) Haltbarkeit verfügen. Die Datenträger müssen so erstellt werden, dass die weitere Betrachtung mit folgenden Programmen möglich ist: 1. Microsoft Windows XP 2. Microsoft Programme ab Office Adobe Acrobat Reader ab Version Kennzeichnung der Datenträger Die Hülle des Datenträgers ist durch einen Ausdruck eines einheitlichen Datenträger-Deckblattes (siehe Punkt 19.) zu kennzeichnen. Der Datenträger selbst muss dauerhaft mit folgenden Punkten des Datenträger-Deckblattes beschriftet werden: 1. Objektbeschreibung (baurechtliche Beschreibung) 2. Straße, Hausnummer 3. PLZ, Frankfurt am Main Planersteller 16. Dateistruktur Datenträger Der Datenträger ist mit der baurechtlichen Bezeichnung, dem Straßennamen und der Hausnummer des Objektes zu benennen. Der Feuerwehrplan ist grundsätzlich als eine PDF-Datei zu erstellen. (Punkt 17. beachten) Der Dateiname der PDF-Datei soll folgenden Aufbau haben: - Feuerwehrplan_Musterstrasse_1 Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 4

5 Bei einem Objekt mit mehreren Gebäuden bzw. Gebäudeteilen ist für jedes Gebäudeteil eine eigene PDF-Datei zu erstellen. Beispiel: Sonderpläne nach DIN Punkt 5.5 sind als eigenständige PDF-Datei auf dem Datenträger zu hinterlegen. Beispiel: 17. Struktur PDF-Datei Feuerwehrplan 17.1 Allgemeine Struktur: Deckblatt Lage-, Übersichtsplan Geschosspläne mit UG beginnend Zusätzliche textliche Erläuterungen Beispiel: Deckblatt Lageplan / Geschoss Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 5

6 17.2 Struktur bei Geschossplänen mit Unterteilung (Detailpläne) Deckblatt Lage-, Übersichtsplan 02. Untergeschoss 01. Untergeschoss 00. Erdgeschoss 00 (Hauptzugangsgeschoss) 01. Obergeschoss 02. Obergeschoss - Gesamtansicht Obergeschoss Teil Obergeschoss Teil Obergeschoss Teil Obergeschoss etc. Zusätzliche textliche Erläuterungen 17.3 Austauschpläne bei bestehenden baulichen Anlagen Art und Umfang der Austauschpläne sind mit der Branddirektion im Einzelfall abzustimmen. 18. Symbole und farbige Kennzeichnung / Ergänzungen und Abweichungen Max. zulässiges Gesamtgewicht Gefahrenzahl Stoffnummer Trafo Aufzug Trafostation Anlage mit PCB PV Anlage Photovoltaikanlage Sprinklerschutz CO 2 Raumschutz Kennzeichnung des geschützten Bereiches mit blau umrandetem Symbol und anlagenspezifischer Beschriftung Sprinklerzentrale CO 2 Zentrale Photovoltaik rot umrandetes Symbol mit anlagenspezifischer Beschriftung für die Anlagenzentrale oder der Photovoltaikanlage Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 6

7 19. Vorlage Deckblatt für Feuerwehrpläne OBJEKT: FEUERWEHRPLAN MIETER: ANSPRECHPARTNER: UMFANG: STAND: VERTEILER: BESONDERHEITEN: Erstellt durch: Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 7

8 20. Vorlage Datenträgerdeckblatt für CD-Hülle Objekt: Feuerwehrplan Telefon: Frankfurt am Main Ansprechpartner: Telefon: Mobil: Umfang: : Ersteller: Hinweis: Die grau hinterlegten Flächen können im PDF-Format ausgefüllt werden! Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 2 Vorbeugung & Planung Seite 8

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