Patientenverfügung - wer keine hat, braucht eine?

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1 Patientenverfügung - wer keine hat, braucht eine?

2 Dr. med. Hanny Adam Leitende Ärztin Onkologie, Waidspital PD Dr. med. Georg Bosshard Klinischer Ethiker

3 Klinische Ethik Waidspital Die moderne Medizin wird immer komplexer - es stehen zunehmend mehr Möglichkeiten zur Verfügung Die heutige Gesellschaft ist pluralistisch, die Weltanschauungen und Lebenskonzepte sind zahlreich Die klinische Ethik hilft, gute (richtige) Entscheidungen vorzubereiten

4 Was ist eine Patientenverfügung? Wie sieht eine Patientenverfügung aus? Wer braucht eine Patientenverfügung? Wann soll eine Patientenverfügung geschrieben werden? Wann wird eine Patientenverfügung angewendet?

5 Was ist eine Patientenverfügung? Eine freiwillige, persönliche, schriftliche Willenserklärung für zukünftige Situationen

6 Was ist eine Patientenverfügung? Eine freiwillige, persönliche, schriftliche Willenserklärung für zukünftige Situationen -> ein gesunder oder ein kranker Mensch teilt in der Patientenverfügung der Ärztin/dem Arzt seine Wünsche betreffend seinem eigenen Sterben im Voraus mit Keine Beglaubigung nötig

7 Wer braucht eine Patientenverfügung? Alle, die selber bestimmen möchten - unter welchen Umständen auf medizinische Massnahmen zur Erhaltung des Lebens verzichtet werden soll - wer stellvertretend entscheiden soll, wenn man selber nicht mehr dazu imstande ist

8 Wie sieht eine Patientenverfügung aus? Sie ist schriftlich abgefasst - Vorgedruckte Formulare oder selbst geschrieben -> gültig mit Datum und Unterschrift - Gültigkeit ist nicht befristet -> regelmässige Überprüfung empfohlen

9

10 Wer soll eine Kopie der Patientenverfügung erhalten - VerfasserIn - Vertrauensperson(en) - Hausarzt - SpezialärztInnen

11 Wann soll die Patientenverfügung geschrieben werden?

12 Bevor es zu spät ist. Quelle: Zeitungsartikel

13 Wann wird eine PV angewendet? Nur, wenn man selber nicht mehr fähig ist, zu entscheiden, ob man einer medizinischen Massnahme zustimmen will oder sie ablehnt

14 Neues Gesetz seit Kinder und Erwachsenenschutzrecht KESR - soll die Selbstbestimmung fördern - betont die Bedeutung der Familiensolidarität - anerkennt die modernen Sozialbeziehungen - regelt unter anderem die Patientenverfügung

15 Neues Schweizer Erwachsenenschutzrecht: Patientenverfügung und Patientenvertretung (Fss) Art. 372 Eintritt der Urteilsunfähigkeit (1) Ist die Patientin oder der Patient urteilsunfähig und ist nicht bekannt, ob eine Patientenverfügung vorliegt, so klärt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt dies anhand der Versichertenkarte ab. Vorbehalten bleiben dringliche Fälle. (2) Die Ärztin oder der Arzt entspricht der Patientenverfügung, ausser wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstösst oder wenn begründete Zweifel bestehen, dass sie auf freiem Willen beruht oder noch dem mutmasslichen Willen der Patientin oder des Patienten entspricht. (3) Die Ärztin oder der Arzt hält im Patientendossier fest, aus welchen Gründen der Patientenverfügung nicht entsprochen wird.

16 Neues Schweizer Erwachsenenschutzrecht: Vertretung bei medizinischen Massnahmen Art Hat sich eine urteilsunfähige Person zur Behandlung nicht in einer Patientenverfügung geäussert, so plant die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt unter Beizug der zur Vertretung bei medizinischen Massnahmen berechtigten Person die erforderliche Behandlung. 2 Die Ärztin oder der Arzt informiert die vertretungsberechtigte Person über alle Umstände, die im Hinblick auf die vorgesehenen medizinischen Massnahmen wesentlich sind, insbesondere über deren Gründe, Zweck, Art, Modalitäten, Risiken, Nebenwirkungen und Kosten, über Folgen eines Unterlassens der Behandlung sowie über allfällige alternative Behandlungsmöglichkeiten. 3 Soweit möglich wird auch die urteilsunfähige Person in die Entscheidfindung einbezogen. 4 Der Behandlungsplan wird der laufenden Entwicklung angepasst.

17 Art Die folgenden Personen sind der Reihe nach berechtigt, die urteilsunfähige Person zu vertreten und den vorgesehenen ambulanten oder stationären Massnahmen die Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern: 1. die in einer Patientenverfügung oder in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete Person; 2. der Beistand oder die Beiständin mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen; 3. wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner einen gemeinsamen Haushalt mit der urteilsunfähigen Person führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; 4. die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt und ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet; 5. die Nachkommen, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten; 6. die Eltern, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten; 7. die Geschwister, wenn sie der urteilsunfähigen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten.

18 Lebensend-Verlaufsformen

19 Medizinische Entscheidungen am Lebensende: Massgebliche Lebensphilosophien Vitalismus: Uneingeschränkter und einmaliger Wert des menschlichen Lebens an sich. Hedonismus: Leben ist sinnvoll, solange die Lebensqualität gut ist. Beziehungsdominanz: Leben ist sinnvoll, so lange die Fähigkeit erhalten bleibt, Beziehungen und Gefühle wahrzunehmen und auszudrücken. Autonomiedominanz: Leben ist sinnvoll, solange die Selbstbestimmung des Individuums nicht dauernd beeinträchtigt ist. Utilitarismus: Leben ist sinnvoll, wenn es dem Kollektiv nützt. Individuen sind ersetzbar, entscheidend ist das Gemeinwohl. Nach: Wettstein et al. Checkliste Geriatrie. Thieme Verlag, 1997

20 Behandlungsverzicht: Wenn man selber betroffen ist, sieht es anders aus Interviewstudie: Für eine Krebsart, die ohne Behandlung tödlich verläuft, existiert eine Chemotherapie. Diese ist bekanntermassen mit den folgenden schweren Nebenwirkungen verbunden: Schwere Nausea und Erbrechen, Verlust der Haare, Müdigkeit und Abgeschlagenheit, Notwendigkeit häufiger Infusionen, Notwendigkeit einer Hospitalisation von drei bis vier Tagen pro Monat, mögliche Infertilität. -> Wie hoch müssten Ihrer Meinung nach die Heilungschancen durch diese Chemotherapie mindestens sein, damit diese eingesetzt werden sollte?

21 Antwortende Geforderte Heilungschance (Medianwert) Kontrollgruppe 50% Onkologiepflegende 50% Allgemeinärzte 25% Onkologen 10% Betroffene Patienten 1% Slevin et al (1990) Attitudes to chemotherapy: comparing views of patients with cancer with those of doctors, nurses, and the general public. BMJ 300:

22 Wie strikt soll der Arzt die Anweisungen in einer Patientenverfügung befolgen? Wieviel Spielraum soll Ihr Arzt haben, gegebenenfalls die Anweisungen in Ihrer Patientenverfügung übertreten zu dürfen, wenn er das Gefühl hätte, dies sei in Ihrem Interesse? Kein Spielraum 39% Wenig Spielraum 19% Viel Spielraum 11% Völlig freien Spielraum 31% Shegal A et al (1992) How strictly do dialysis patients want their advance directives followed? JAMA 267:59-63

23 Positive Neubewertungen und Neuorientierungen im Alter Aufrechterhaltung einer positiven und bejahenden Lebenseinstellung trotz erfahrener Einbußen und Verluste. Zunehmende Fähigkeit, Pläne und Vorhaben an die begrenzte Zeit anzupassen und Unsicherheit in bezug auf die persönliche Zukunft zu ertragen. zunehmende Fähigkeit, die unerfüllt gebliebenen Wünsche und Erwartungen im Lebenslauf zu akzeptieren und Kompromisse zu schließen. Nach Andreas Kruse

24 ...und bei den nicht mehr Urteilsfähigen? Positive Neubewertungen und Neuorientierungen in der Beziehung zu Hochbetagten durch Angehörige Mein Vater war früher ein eher gehemmter, ja verklemmter Mensch. Die Demenz hat ihn grundlegend verändert. In letzter Zeit habe ich ihn erstmals in meinem ganzen Leben gelöst und herzlich erlebt. Ich glaube tatsächlich, er hat im Moment eine der besten Zeiten seines Lebens. Meine Mutter musste immer sehr hart arbeiten, um durchzukommen. Das hat sie geprägt. Erst in den letzten Jahren im Pflegeheim hat sie ihre weiche Seite nach aussen gekehrt, und ich habe mit ihr noch eine Form der Beziehung erleben dürfen, die früher so nie möglich gewesen wäre.

25 Kritik am Konzept der Patientenverfügung eine Verfügung auszustellen für eine Situation, die noch nicht Bestandteil der eigenen Erfahrungswelt ist. überzeichnete Logik der autonomen Kontrolle, Betrachtung des Angewiesenseins auf andere eo ipso als Katastrophe. -> stattdessen: Tugend der Gelassenheit, der Zuversicht auf das, was kommen wird. Giovanni Maio. Die Patientenverfügung als Voraussetzung für ein gutes Sterben? NZZ,

26 Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung? Wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Patientenverfügung nicht mehr dem Willen des Patienten entspricht, müssen diese unter Einbezug der Vertretungspersonen und Angehörigen sorgfältig abgeklärt werden. Anhaltspunkte für eine Willensänderung können sein: (...) Das Verhalten eines urteilsunfähigen Patienten wird als dem in der Patientenverfügung festgehaltenen Willem zuwiderlaufend empfunden. Insbesondere bei Patienten mit Demenz können ernsthafte Zweifel aufkommen, ob der in der Patientenverfügung geäusserte Wille dem mutmasslichen Willen entspricht. Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW (2009). Patientenverfügungen. Medizinisch-ethische Richtlinien und Empfehlungen

27 "Scharfe" Patientenverfügungen (...) "Sollte der behandelnde Arzt, die betreuende Pflegekraft oder das Behandlungsteam auf Grund meiner Gesten, Blicke oder Äusserungen die Auffassung vertreten, dass ich entgegen den Festlegungen dieser Patientenverfügung doch behandelt oder nicht behandelt werden möchte [ ], so wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Anwendungssituation eine Änderung meines Willens unterstellt wird, es sei denn, mein Patientenvertreter erkläre ausdrücklich und unmissverständlich, dass ich meinen Willen geändert habe.

28 Patientenverfügung ein Kommunikationsinstrument -> Früher: Patientenverfügung eher als Abwehrinstrument gegen die Medizin verstanden. -> Heute: Kommunikations- und Entscheidungsinstrument Knackpunkte im Umgang mit Patientenverfügungen - Wie ausführlich oder detailliert ist die Patientenverfügung? - Muss der Inhalt interpretiert werden, oder passen die Entscheidungen auf die momentane Situation? - Wie viel wusste der Patient über medizinische Entscheidungen und deren Folgen? - Hat der Patient mit nahestehenden Personen gesprochen? Wissen diese, was er sich zu den Entscheidungen überlegt hat?

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